Zusammenarbeit in der Region St. Galler Rheintal

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1 Zusammenarbeit in der Region St. Galler Rheintal 1

2 St.Galler Rheintal 12 Gemeinden Einwohner Exportanteil CHF 4,050 Mia Organisation Region St.Galler Rheintal 2

3 Zertifikat Energiestadt Watt D OR Der Energie Oscar der Schweiz Im Jahr 2007 hat der Verein St. Galler Rheintal gemeinsame Richtlinien für ein Energieförderprogramm für Gebäude zusammengestellt. Die Projektgruppe Rheintaler Energieinitiative bietet in der Region mit ihren Einwohnern identische Fördermassnahmen und ist gleichzeitig ein Modell für die ganze Schweiz. 3

4 Energieförderung im Rheintal Die Gemeinden des St.Galler Rheintals fördern Massnahmen zur rationellen Energienutztung. Minergie bei Sanierungen, Neubauten Minergie P bei Sanierungen, Neubauten Energetische Erneuerung einer Fassade, der Gebäudehülle Warmwasserkollektoren, Holzheizung Andere Anlagen Fernwärmeanschluss Photovoltaikanlage Wie Sie Geld & Energie sparen! Ein Merkblatt zur rationellen Energienutzung in Gebäuden Herausgeber Verein St. Galler Rhein Rheintal tal ri.nova I mpulszentrum Alte Landstrasse Rebstein Stand: Januar

5 Prozess in Angriff genommen 2009 Gewinn des Watt D OR 23. April 2012 Label Übergabe Energiestadt St. Galler Rheintal an die Fachgruppe Energie, für alle 12 Gemeinden; Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen, Widnau 5

6 Tätigkeiten der Fachgruppe Energie Energieagentur St. Gallen Regionale Energieberatung KMU Modell im St. Galler Rheintal Fachgruppe Energie übernimmt regionale KMU Programm Trägerschaft Startveranstaltung 9. Mai 2012 für KMUs (inkl. Gewerbe) Mitwirkung: Energie Agentur der Wirtschaft (EnAW), ökologisch bewusste Unternehmungsführung (ÖBU), Amt für Umwelt und Energie, Klimastiftung KMU Modell im St. Galler Rheintal Energie Agentur der Wirtschaft (EnAW) bietet wirtschaftlichen Klimaschutz zugeschnitten auf KMU Bedürfnisse. Gemeinsam mit der EnAW setzt der Betrieb das KMU Modell in sechs Schritten um: 1. Energie Checkup im Betrieb 2. Vorschlag von Effizienzmassnahmen (Massnahmenkatalog) 3. Zielvereinbarung unterzeichnen 4. Massnahmen umsetzen 5. Jährliches Monitoring 6. Klimaschutz Label 6

7 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 7

8 Optionale Förderung Gemeinde Altstätten Au Balgach Berneck Diepoldsau Eichberg Marbach Oberriet Rebstein Rüthi St. Margrethen Widnau Fernwärmeanschluss Nützliche I nformationen St.Galler Kompetenzzentrum für effizienten Energieeinsatz und erneuerbare Energien. Förderprogramme, e-förderportal, Beratung Richtlinie über die Gewährung von Energieförderbeiträgen, Energie-Portal des St. Galler Rheintals, Energie-Anlässe, Energie-Förderung, Informationen zum Thema Energie, Energiestädte, Mehr zur Rheintaler Energie-Initiative (RhEI) Energie im Kanton St. Gallen Das Gebäudeprogramm, Förderbedingungen, -antrag > Themen > Stromversorgung > Stromversorgungsgesetz, Informationen zur kostendeckenden Einspeisevergütung Die Homepage des Bundesamts für Energie zur rationellen Energienutzung in Gebäuden Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie, Informationen über Wärme und Strom von der Sonne Verein Holzenergie Schweiz Fördergemeinschaft Wärmepumpen Fragen? I hre Gemeindeverwaltung hilft I hnen gerne weiter Altstätten Technische Betriebe, Feldwiesenstr. 42, 9450 Altstätten , ew@altstaetten.ch Au-Heerbrugg Bausekretariat, Kirchweg 6, 9434 Au , info@au.ch Balgach Bauverwaltung, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach , marcel.kuster@balgach.ch Berneck Bauamt, Rathausplatz 1, 9442 Berneck , kanzlei@berneck.ch Diepoldsau Bauverwaltung, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau , patrick.spirig@diepoldsau.ch Eichberg Bausekretariat, Härdlistrasse 11, 9453 Eichberg , info@eichberg.ch Marbach Bauverwaltung, Obergasse 4, 9437 Marbach , info@marbach.ch Oberriet Bauverwaltung, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet , info@oberriet.ch Rebstein Bauverwaltung, Alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein , information@rebstein.ch Rüthi Bauverwaltung, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi , info@ruethi.ch St. Margrethen Bauverwaltung, Hauptstrasse 117, 9430 St. Margrethen , info@stmargrethen.ch Widnau Bauverwaltung, Neugasse 4, 9443 Widnau , info@widnau.ch Wie Sie Geld & Energie sparen! Ein Merkblatt zur rationellen Energienutzung in Gebäuden Herausgeber Verein St. Galler Rheintal ri.nova Impulszentrum Alte Landstrasse Rebstein Stand: 01. Januar 2014

9 Energieförderung im Rheintal Programme, Beiträge, Bedingungen Die Gemeinden des St. Galler Rheintals fördern Massnahmen zur rationellen Energienutzung. Förderbeiträge erhalten Sie in Altstätten, Au-Heerbrugg, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau. Über die Ausrichtung von Förderbeiträgen wird im Rahmen der im Jahresbudget festgelegten Mittel entschieden. Nachfolgend finden Sie die geförderten Massnahmen, die Förderbeiträge (F) und -bedingungen (B) sowie die weiteren Förderprogramme (P). Übersicht Förderprogramme Geförderte Massnahmen Vorgehensberatung/ I nformation und Beratung Rheintaler Gemeinden Kanton St. Gallen Minergie bei Sanierungen Minergie-P bei Sanierungen 1 Minergie-P bei Neubauten 1 Energetische Erneuerung einer Fassade Energetische Erneuerung der Gebäudehülle Warmwasserkollektoren Holzheizung 2 Fernwärmeanschluss 3 Andere Anlagen 4 4 Elektrizität aus erneuerbaren Energien Ersatz von Elektroboilern Wärmenetze Biogasanlagen mit Netzeinspeisung Ersatz festinstallierte Beleuchtung in Nichtwohnbauten 1 Zertifizierungskosten, gilt auch für Minergie-A und -Eco 2 automatische Holzfeuerung mit mehr als 70 kw 3 optional geförderte Massnahme 4 Andere Anlagen sind im Einzelfall zu prüfen. Gebäudeprogramm Swissgrid (Netzgesellschaft) Minergie-P bei Neubauten F Fr. pauschal pro Gebäude (selbstbewohntes Wohneigentum) B Minergie-P-Zertifikat P Der Kanton St. Gallen vergütet die Zertifizierungskosten für Minergie-P (max Fr.). Minergie und Minergie-P bei Sanierungen F Fr. pauschal pro Gebäude (selbstbewohntes Wohneigentum) B Minergie- bzw. Minergie-P-Zertifikat P Das Gebäudeprogramm fördert die Sanierung von Fensterersatz mit 30 Fr./m 2 ; Wand, Dach, und Boden (Dämmung gegen Aussenklima) mit 30 Fr./m 2 ; Wand, Dach, und Boden (Dämmung gegen unbeheizte Räume) mit 10 Fr./m 2. Minimalfördersumme: 3'000 Fr. Energetische Erneuerung einer Fassade F 20 % des Beitrags des Gebäudeprogramms (Einfamilienhaus: max Fr. pro Fassade; Mehrfamilienhaus, Industrie-, Gewerbe- oder Verwaltungsgebäude: max Fr. pro Fassade) B Die Fassade wird vollständig saniert (Wand und alle Fenster). Die Erneuerung wird vom Gebäudeprogramm gefördert. Zu einem früheren Zeitpunkt sanierte Bauteile gelten als saniert, wenn sie einen U-Wert 0.25 W/m2 K (Wand) und U Glas Wert 1.1 W/m2 K (Verglasung) aufweisen. P Das Gebäudeprogramm fördert die Sanierung von Fensterersatz mit 30 Fr./m 2 ; Wand, Dach, und Boden (Dämmung gegen Aussenklima) mit 30 Fr./m 2 ; Wand, Dach, und Boden (Dämmung gegen unbeheizte Räume) mit 10 Fr./m 2. Minimalfördersumme: 3'000 Fr. Energetische Erneuerung der vollständigen Gebäudehülle F 30 % des Beitrags des Gebäudeprogramms (Einfamilienhaus: max Fr.; Mehrfamilienhaus, Industrie-, Gewerbe- oder Verwaltungsgebäude: max Fr.) B Die Gebäudehülle wird vollständig saniert. Die Erneuerung wird vom Gebäudeprogramm gefördert. Zu einem früheren Zeitpunkt sanierte Bauteile gelten als saniert, wenn sie einen U-Wert 0.25 W/m2 K (Wand) und U Glas Wert 1.1 W/m2 K (Verglasung) aufweisen. P Das Gebäudeprogramm fördert die Sanierung von Fensterersatz mit 30 Fr./m 2 ; Wand, Dach, und Boden (Dämmung gegen Aussenklima) mit 30 Fr./m 2 ; Wand, Dach, und Boden (Dämmung gegen unbeheizte Räume) mit 10 Fr./m 2. Minimalfördersumme: 3'000 Fr. Warmwasserkollektor F 50 % des kantonalen Förderbeitrags (max Fr.) B Förderung durch den Kanton St. Gallen P Der Kanton St. Gallen fördert Anlagen mit einer Fläche von 4 bis 10 m 2 mit einem Grundbetrag von Fr. Ab 10 m 2 wird zusätzlich zum Grundbeitrag 150 Fr. für jeden weiteren, ganzen m 2 ausbezahlt. Holzheizung F 3'000 Fr. pauschal für Anlagen bis 40 kw, 75 Fr. / kw für eine Leistung ab 40 kw (max Fr.). B Die Anlage ist die Hauptheizung. Sie wird in einem Neubau installiert oder ersetzt in einem bestehenden Gebäude eine Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung. Andere Anlagen Für andere Anlagen entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall über einen Energie-Förderbeitrag. Optional geförderte Massnahme: Fernwärmeanschluss F Einfamilienhaus: Fr. pauschal; Mehrfamilienhaus: Fr. pauschal B Die Anlage ist die Hauptheizung und basiert auf erneuerbaren Energien. Sie wird in einem Neubau installiert oder ersetzt in einem bestehenden Gebäude eine Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung.

10 Altstätten Au Balgach Berneck Diepoldsau Eichberg Marbach Oberriet Rebstein Rüthi St.Margrethen Widnau Ein Gemeinschaftswerk der Rheintaler Gemeinden Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen Vom 22. Januar 2008 (Stand 1. Januar 2014) Der Stadtrat von Altstätten und die Gemeinderäte von Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau (in der Folge: Gemeinde) erlassen die folgende Richtlinie: 1. Zweck Diese Richtlinie regelt die Bedingungen zur Gewährung von Beiträgen zur Förderung einer nachhaltigen Erzeugung und effizienten Verwendung von Energie. 2. Allgemeine Bestimmungen Über die Ausrichtung von Energie-Förderbeiträgen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der im Jahresbudget der Gemeinde festgelegten Mittel. Insbesondere legt er fest, welche der Massnahmen optional gefördert werden und kommuniziert dies (vgl. 4.). Die Gesuche werden in der Reihenfolge entsprechend dem Eingangsdatum behandelt. Der Entscheid des Gemeinderates ist abschliessend. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Energie-Förderbeitrag. 3. Geförderte Massnahmen Die Gemeinde fördert folgende Massnahmen mit finanziellen Beiträgen zu den nachfolgend genannten Bedingungen. a) Minergie und Minergie-P bei Sanierungen Beitrag: Fr. 5'000. pauschal für ein Gebäude (selbstbewohntes Wohneigentum) Das Minergie- resp. Minergie-P-Zertifikat wird als Nachweis vorgelegt. Die Investitionssumme beträgt mindestens Fr

11 b) Minergie-P bei Neubauten Beitrag: Fr. 5'000. pauschal für ein Gebäude (selbstbewohntes Wohneigentum) Das Minergie-P-Zertifikat wird als Nachweis vorgelegt. c) Energetische Erneuerung einer Fassade Beitrag: 20 Prozent des Beitrags des nationalen Gebäudesanierungsprogramms; maximal Fr pro Fassade für ein Einfamilienhaus und maximal Fr pro Fassade für ein Mehrfamilienhaus, Industrie-, Gewerbe- oder Verwaltungsgebäude. Der Förderantrag und die Förderzusage des nationalen Gebäudesanierungsprogrammes werden vorgewiesen. Die Fassade wird vollständig saniert (d. h. die Wand und alle Fenster). Zu einem früheren Zeitpunkt sanierte Bauteile gelten als saniert, wenn sie einen U-Wert 0.25 W/m2 K (Wand) und U Glas -Wert 1.1 W/m2 K (Verglasung) aufweisen. Vollständigkeit und U- Werte sind nachzuweisen. d) Energetische Erneuerung der vollständigen Gebäudehülle Beitrag: Bemerkung: e) Warmwasserkollektor 30 Prozent des Beitrags des nationalen Gebäudesanierungsprogramms; maximal Fr für ein Einfamilienhaus und maximal Fr für ein Mehrfamilienhaus, Industrie-, Gewerbe- oder Verwaltungsgebäude. Der Förderantrag und die Förderzusage des nationalen Gebäudesanierungsprogrammes werden vorgewiesen. Die Gebäudehülle wird vollständig saniert (d. h. Wand/Boden, Dach/Decke und alle Fenster). Zu einem früheren Zeitpunkt sanierte Bauteile gelten als saniert, wenn sie einen U-Wert 0.25 W/m2 K (Wand) und U Glas -Wert 1.1 W/m2 K (Verglasung) aufweisen. Vollständigkeit und U-Werte sind nachzuweisen. Die Förderbeiträge nach c) und d) sind nicht kumulierbar. Beitrag: 50 Prozent des kantonalen Förderbeitrags, maximal Fr Die Förderzusage des kantonalen Amtes für Umwelt und Energie wird vorgewiesen

12 f) Holzheizung Beitrag: Fr. 3'000. pauschal für eine Leistung bis 40 kw Fr. 75. pro kw, für eine Leistung ab 40 kw, maximal Fr Die Anlage ist das Hauptheizungssystem des Gebäudes. Sie wird in einem Neubau installiert oder ersetzt in einem bestehenden Gebäude eine Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung. Sie trägt das Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz (oder einer gleichwertigen Prüfung). g) Andere Anlagen Für andere Anlagen entscheidet der Gemeinderat über einen Energie- Förderbeitrag im Einzelfall. 4. Geförderte Massnahmen (optional pro Gemeinde) h) Fernwärmeanschluss Beitrag: 5. Grundsätze Fr. 2'000. pauschal für ein Einfamilienhaus Fr. 3'000. pauschal für ein Mehrfamilienhaus, Die Anlage ist das Hauptheizungssystem des Gebäudes und basiert auf erneuerbaren Energien. Sie wird in einem Neubau installiert oder ersetzt in einem bestehenden Gebäude eine Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung. Energie-Förderbeiträge werden unter der Berücksichtigung folgender Grundsätze ausgerichtet: - Die Massnahmen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. - Das Gebäude oder die Anlage wird ganzjährig genutzt und befindet sich auf dem Gebiet der politischen Gemeinde. - Die Beiträge werden an den Eigentümer/in des Gebäudes oder der Anlage ausgerichtet. Es werden keine Förderbeiträge für Gebäude und Anlagen ausgerichtet, an welchen die öffentliche Hand zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist. 6. Antrag Energie-Förderbeiträge sind mit dem Formular Antrag Energie-Förderbeitrag zusammen mit den darin geforderten Unterlagen zu beantragen. Der Antrag ist innert eines Jahres nach Vorliegen der Bauabrechnung, der notwendigen Zertifikate oder - 3 -

13 der kantonalen Förderbelege bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde behält sich vor, weitere Angaben und Unterlagen zu verlangen. 7. Auszahlung Die Auszahlung des Energie-Förderbeitrags erfolgt nach Abschluss der Arbeiten gegen Vorlage der Bauabrechnung (bei Massnahmen f, g und h), des Minergie- resp. Minergie-P-Zertifikates (a und b), von Förderzusage und Auszahlungsbeleg des nationalen Gebäudesanierungsprogramms (c und d) resp. des kantonalen Amtes für Umwelt und Energie (e). Bei der Massnahme h ist zudem eine Anschlussbestätigung vorzuweisen. Die Gemeinde kann Ausführungskontrollen durchführen. Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen können die Kosten für die Prüfung vom Förderbeitrag abgezogen oder der Energie-Förderbeitrag gestrichen werden. 8. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt für Altstätten am 1. Januar 2009, für St. Margrethen am 1. April 2008 und für die übrigen Gemeinden am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Beiträge werden unter dem Vorbehalt zugesagt, dass die Bürger das Jahresbudget für die Energie-Förderbeiträge gut heissen

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