Hochschulzugang für Studieninteressierte ohne Abitur Z S B 1

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1 Hochschulzugang für Studieninteressierte ohne Abitur Z S B 1

2 Zentrale Studienberatung Studieren ohne Abitur Hochschule Osnabrück, Studieninfobüro Knut Lammers-Finster Z S B

3 Informationen zum Hochschulzugang ohne Abitur in Niedersachsen Z S B 3

4 Mit welchen Abschlüssen ist ein Studium an der Hochschule Osnabrück möglich? alle Fachrichtungen an der Hochschule Osnabrück - Abitur - Abschluss einer Fachoberschule (Fachhochschulreife) - zwei aufeinanderfolgende Schulhalbjahre der gymnasialen Oberstufe mit bestimmten Leistungen Z S B

5 Studium aufgrund beruflicher Vorbildungen alle Fachrichtungen an der Hochschule Osnabrück - mit Meisterprüfung nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung - Abschluss als staatlich geprüfte/r Techniker/in an zweijährigen Fachschulen in Vollzeit - Abschluss als staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in an zweijährigen Fachschulen in Vollzeit Z S B

6 Studium aufgrund beruflicher Vorbildungen alle Fachrichtungen an der Hochschule Osnabrück - Fortbildungsabschluss aufgrund eines mind. 400 Stunden umfassenden Lehrgangs gemäß Berufsbildungsgesetz (z. B. Bankfachwirt/in, Betriebswirt/in, Industriefachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in, Controller/in, Übersetzer/in) - Fortbildungsabschluss aufgrund eines mind. 400 Stunden umfassenden Lehrgangs gemäß sonstiger Rechtsvorschriften (z. B. Betriebswirte und Fachwirte aufgrund von IHK - und HWK Abschlüssen) - Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen (mind. 400 Stunden) (z. B. Fachkraft für ambulante Pflege) Z S B

7 Studium aufgrund beruflicher Vorbildungen alle Fachrichtungen an der Hochschule Osnabrück - Fachschulabschluss aufgrund Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.November 2002 in der Fassung vom ( grds. Fortbildung im Umfang von 2400 Stunden) Z S B

8 Studium aufgrund beruflicher Vorbildungen bestimmte Studiengänge an der Hochschule Osnabrück - Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit - z. B. Bankkauffrau/-mann > Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft und Management - z. B. Kraftfahrzeugmechatroniker/in > Fahrzeugtechnik, Maschinenbau - z. B. Hauswirtschafter/in > Ökotrophologie - Altenpfleger/in > Pflegemanagement, Pflegewissenschaft Z S B

9 Sonstige Zugangsmöglichkeiten bestimmte Studiengänge an der Hochschule Osnabrück - fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung (sog. Immaturen- oder Z-Prüfung) - Überragende Eignung in künstlerischen oder wissenschaftlich künstlerischen Studiengängen > Musikpädagogik, Industrial Design, Media- & Interactiondesign, Theaterpädagogik Z S B

10 Wie bewerbe ich mich an der Hochschule Osnabrück Auf den Internetseiten => Studium => Bewerbung finden Sie Informationen zu den einzelnen Studiengängen wie Inhalte Fristen und Termine (Bewerbungsschluss grds außer frühere Termine für einzelne Studiengänge) weitere Zugangsvoraussetzungen (z. B. Praktika) Z S B

11 Sie können uns per erreichen: bzw. telefonisch unter 0541/ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehe ich Ihnen nun gerne zur Verfügung Z S B

12 Universität Osnabrück Nadine Rolwes Zentrale Studienberatung Z S B

13 Zugangswege zur Universität Schulische Qualifikation Berufliche Qualifikation Allgemeine Zugangsberechtigung Allgemeine Zugangsberechtigung Fachbezogene Zugangsberechtigung Fachbezogene Zugangsberechtigung Z S B 13

14 Welche Wege führen ins Studium? Abitur 18 Abs. 1 NHG Allgemeine Hochschulreife Fach-Abitur 18 Abs. 3 NHG Fachhochschulreife (Fachoberschule, Fachschule, ) Fachgebundene Hochschulreife 18 Abs. 2 NHG (Berufsoberschule) Berufliche Vorbildung 18 Abs. 4 S.1 NHG (Meister, Techniker, Fortbildung) Berufliche Vorbildung 18 Abs. 4 S. 2 NHG (3+3 Regelung, Immaturenprüfung) Alle Fächer Fachbezogen Fachbezogen Alle Fächer Fachbezogen S t u d i u m a n d e r U n i v e r s i t ä t Z S B

15 I. Hochschulzugang aufgrund schulischer Abschlüsse Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium in jeder Fachrichtung an Fachhochschulen und zum Studium der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten. Bei einem Zwei-Fächer-Bachelor muss das Erstfach die entsprechende Fachrichtung berücksichtigen. In diesem Fach muss auch die Bachelorarbeit geschrieben werden. Dies gilt auch bei einem Lehramtsstudium. Z S B 15

16 Z S B

17 I. Hochschulzugang aufgrund schulischer Abschlüsse Schulische Abschlüsse mit allgemeiner HZB Abitur am Gymnasium, Fachgymnasium, Abendgymnasium Abschluss der Berufsoberschule mit 2. Fremdsprache Z S B 17

18 I. Hochschulzugang aufgrund schulischer Abschlüsse Schulische Abschlüsse mit fachgebundener HZB Abschluss der Berufsoberschule (ohne 2. Fremdsprache) in den Fachrichtungen: Wirtschaft, Technik, Sozialwesen, Gestaltung, Ernährung u. Hauswirtschaft, Hauswirtschaft und Sozialpflege, sowie Agrarwirtschaft z. B. Fachrichtung Technik: Ingenieurwissenschaften, Informatik, Mathematik, Physik, Wirtschaftsingenieurwesen Z S B 18

19 I. Hochschulzugang aufgrund schulischer Abschlüsse Fachhochschulreife z. B. durch Abschluss einer Fachoberschule Studienmöglichkeiten nach Abschluss der FOS Wirtschaft Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen, Lehramt berufsbildende Schulen in der wirtschafts- u. sozialwissenschaftlichen beruflichen Fachrichtung (z.b. Uni Oldenburg oder Lüneburg) Studienmöglichkeiten nach der FOS Gesundheit u. Soziales Pädagogik ( Schul-, Sonder- und Sozialpädagogik), Psychologie, Biologie, Lehramt berufsbildende Schulen mit der beruflichen Fachrichtung: Gesundheit, Pflege oder Sozialpädagogik Z S B 19

20 Studienmöglichkeiten nach Abschluss der FOS Technik Mathematik, Informatik, Physik, Chemie im 2-Fächerbachelor, BA berufliche Bildung Metalltechnik oder Elektrotechnik Studienmöglichkeiten nach Abschluss der FOS Ernährung und Hauswirtschaft Biowissenschaften, Chemie im 2-Fächerbachelor und BA berufliche Bildung Ökotrophologie Z S B

21 I. Hochschulzugang aufgrund schulischer Abschlüsse Abschluss einer Zwei- oder dreijährigen Fachschule (unterschiedlicher Fachrichtungen) Vor Beginn des Fachschulbesuchs muss ein Sek. I Abschluss vorliegen; z.b. Fachschule für Informatik, Elektrotechnik, Hauswirtschaft, Heilpädagogik Z S B 21

22 I. Hochschulzugang aufgrund schulischer Abschlüsse 4. Abschluss verschiedener berufsqualifizierender Berufsfachschulen (mit Erwerb des schul. Teil der FH-Reife vor Berufsausbildung) z. B. Kfm. Assistent für Fremdsprachen u. Korrespondenz Pharmazeutisch Technische Assistenten Techn. Assistent für Informatik Berufsfachschule für Kosmetik Z S B 22

23 II. Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung Berufliche Abschlüsse mit allgemeiner HZB Meister (z. B. nach Handwerksordnung) staatlich geprüfter Techniker/in Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Anerkannter Fortbildungsabschluss nach einem mindestens 400 Stunden umfassenden Lehrgang nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerkordnung Z S B 23

24 II. Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung Berufliche Abschlüsse mit allgemeiner HZB Anerkannter Fortbildungsabschluss nach einem mindestens 400 Stunden umfassenden Lehrgang nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, z.b. Fachwirt/in oder Fachkauffrau/-mann; Fachkräfte (z.b. gepr. Controller, gepr. Bilanzbuchhalter) Abschluss einer Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe mit einem mind. 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang z.b. Heilerziehungspfleger, Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege, Fachkraft für ambulante Pflege, Pflegedienstleiter Z S B 24

25 II. Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung Berufliche Abschlüsse mit allgemeiner HZB - Abschluss einer mind. zweijährigen Fachschule gem. Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit einer Unterrichtsverpflichtung von mind / Unterrichtsstunden für die Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft (2.400 ) u. Sozialwesen u. Heilpädagogik (1.800) z. B. Staatlich anerkannte/r Erzieher/in Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in Z S B 25

26 II. Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung Berufliche Abschlüsse mit fachgebundener HZB Der Abschluss einer mind. dreijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens dreijähriger Ausübung diese Berufes. Der Beruf muss dem angestrebten Studiengang nahestehen. Beispiele: Friseur - Modedesign, Chemie, Lehramt berufsb. Schulen, Fachrichtung Kosmetologie Bürokauffrau/mann - rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtungen Physiotherapeut - Medizin, Pflegewissenschaft Z S B 26

27 Der Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis zum eingegangen sein. Werden mehrere Zulassungsanträge gestellt, so gilt der letzte fristgerecht eingegangene Zulassungsantrag. Die Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang ist bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen. Bewerber, deren prakt. Ausbildung / Lehre Bestandteil der HZB ist nehmen auch am Verfahren teil, wenn diese erst zwischen Ende der Bewerbungsfrist und dem Semesterbeginn endet. Eine Bestätigung der Ausbildungsstelle über das Ausbildungsende muss vorgelegt werden. Liegen mehrere HZB vor, so wird die zuletzt erworbene Hochschulzugangsberechtigung zugrunde gelegt, wenn kein anderer Wunsch festgelegt wurde. Z S B

28 Fachbezogene Zugangsvoraussetzungen an der Universität Osnabrück Sprachvoraussetzungen z. B. Mindestpunktzahlen in Schulenglisch oder in Sprachtests (z. B. TOEFL) z. B. im BA Wirtschaftswissenschaften ( B2) oder im BA Psychologie Künstlerische Eignungstest für Musik, Kunst (Mappe) und teilweise im Medienbereich Eventuell Sporttest (nicht in Osnabrück) Tests haben häufig vorgelagerte Termine! ( Kunst bis und Musik bis ) Bewerbungsvoraussetzungen Uni Osnabrück: Zugangsordnungen auf den Seiten ab Z S B 28

29 II. Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung - Fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung (Immaturen- oder Z- Prüfung) Dabei handelt es sich um eine Zulassungsprüfung mit der man die Fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung im gewünschten Studiengang erwerben kann. Diese Prüfung ist an verschiedene Vorraussetzungen gebunden, wie Abschluss der Sekundarstufe I, abgeschlossene Berufsausbildung, mind. zweijährige hauptberufliche Tätigkeit, Nachweis der Prüfungsvorbereitung durch Gutachten einer Einrichtung der Erwachsenenbildung. Zuständigkeit liegt bei Herrn Thomas Hölscher im ZLB Tel thomas.hoelscher@uni-osnabrueck.de Z S B 29

30 Nachholen schulischer Abschlüsse Hochschulvorbereitungskurse Informationen dazu im nachfolgenden Vortrag von Herrn Wirtz und bei den Arbeitsagenturen Z S B

31 Zulassung zum Studium Online-Bewerbung ab Mai bis zum Mit schulischer Zugangsberechtigung: Auswahl in Konkurrenz zu den Abiturienten Kriterien: Durchschnittsnote, Wartezeit (höchstens 16 Semester) Mit beruflicher Zugangsberechtigung: Auswahl in gesonderter Quote für Berufsqualifizierte ( max. 10 % ) Kriterium: Abschlussnote Berufsqualifiziertenquote: entsprechend dem Anteil der beruflich qualifizierten Bewerber zur Gesamtbewerberzahl für den betreffenden Studiengang; maximal 10% (je nach Studiengang wenig Studienplätze z. B. in Psychologie) Z S B 31

32 Studierendensekretariat der Universität Beratung: StudiOS ( Neuer Graben 27 ) Studierendensekretariat Info-Line: studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de volker.peters@uni-osnabrueck.de Sprechstunde: Dienstags: 10:00 bis 12:00 Uhr Mittwochs: 14:00 bis 15:30 Uhr Z S B 32

33 Z S B

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