Richtlinien für die Kindergartenplatzvergabe bei den Wald-Igeln
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- Oldwig Curt Geisler
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1 Richtlinien für die Kindergartenplatzvergabe bei den Wald-Igeln 1. Allgemeines a) Folgende Kriterien für die Warteliste wurden vom Forum Warteliste vom ausgearbeitet. Vorstand und Beisitzer haben diese zusammengefasst und konkretisiert. b) Damit allen Mitgliedern die Platzvergabekriterien bekannt sind werden diese als Richtlinien beschlossen und veröffentlicht. c) Der Waldkindergarten wird privat und ehrenamtlich vom Verein Wald-Igel Holzgerlingen e.v. betrieben. Nur durch das persönliche Engagement der Mitglieder ist der Betrieb überhaupt möglich. Aus diesem Grund kann auch kein Rechtsanspruch auf einen Platz für Kinder gewährt werden. d) Der Verein kann Erziehungsberechtigten aus beruflichen Gründen keine Aufnahme ihrer Kinder in den Kindergarten garantieren. Sollten die Erziehungsberechtigten dringend eine Betreuungsplatzzusage benötigen, werden sie gebeten sich an die Stadt Holzgerlingen zu wenden um ihren Rechtsanspruch auf Betreuung zu stellen. e) Die Kindergartenplatzvergabe erfolgt anhand einer Warteliste. Das persönliche Engagement im Verein wird bei der Platzvergabe berücksichtig. f) Für Kinder unter drei Jahren ist die Aufnahme in den Waldkindergarten nicht möglich. Ausnahmen können nur durch den Vorstand genehmigt werden. 2. Ziele a) eine möglichst vollständige Belegung der Kindergartenplätze wird angestrebt, da bei einer durchschnittlichen Belegung von unter 18 Kindern Fördergelder gemindert werden. b) eine gleichmäßige Gruppenstruktur ist wünschenswert Wald-Igel Holzgerlingen e.v. Vereinigte Volksbank Hinter den Weingärten 7 info@wald-igel.de IBAN: DE Holzgerlingen BIC: GENODES1BBV
2 c) Die Integration von Kindern mit körperlichen und / oder geistigen Behinderungen ist eine anzustrebende Bereicherung für die Gruppe. Ihre Aufnahme ist erwünscht, wenn ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. 3. Vorgehen Das Kindergartenjahr fängt am 1. September an und läuft bis zum 31. August des folgenden Jahres. Im 1. Quartal jeden Kalenderjahres wird die Warteliste der Anmeldungen für das folgende Kindergartenjahr analysiert. Dabei wird folgendermaßen vorgegangen. a) Alle Kinder, die bis zum des laufenden Jahres ihr 3. Lebensjahr vollendet haben und bis zum angemeldet sind, werden bei der Kindergartenplatzvergabe zuerst berücksichtigt. (Phase 1) b) Danach folgt die 2. Phase. c) Als Grundlage für die Platzvergabe wird die Warteliste genommen die mit einem Punkteschlüssel versehen ist. d) Die Mindestplatzbelegung von 18 Kindern - im Jahresdurchschnitt - muss dabei berücksichtigt werden. Sollte diese gefährdet sein, müssen Neuanmeldungen (ohne Warteliste), bei denen die Kinder bereits das dritte Lebensjahr vollendet haben, bevorzugt werden. 4. Platzvergabe für Kinder aus der 1. Phase a) Wird ein Kindergartenplatz frei, so werden die Erziehungsberechtigten des Kindes auf dem ersten Platz der Warteliste über eine mögliche Aufnahme ihres Kindes in den Kindergarten informiert b) Sollte der Vorstand einen Verzicht oder eine Absage der Erziehungsberechtigten, für den freien Platz erhalten, wird das folgende Kind auf der Warteliste informiert. 5. Platzvergabe für Kinder aus der 2. Phase a) Wenn alle Kinder aus der 1. Phase einen Platz erhalten haben werden die Kinder aus der 2. Phase in die Kindergartenplatzvergabe einbezogen. b) Hierfür wird der Zusagezeitraum von drei Monaten berücksichtigt. Das bedeutet, dass von dem Tag, an dem der Platz frei ist 3 Monate nach vorne geschaut wird, ob ein Kind auf der Warteliste steht. (Beispiel: ein Kind das am des folgenden Jahres Geburtstag hat erhält ab dem des laufenden Kindergartenjahres eine Zusage für den freien Platz). 2
3 c) Sollten keine Kinder innerhalb des Zusagezeitraums von 3 Monaten auf der Warteliste stehen, werden Neuanmeldungen die bereits das 3. Lebensjahr vollendet haben oder beenden werden einen freien Platz erhalten. d) Der Zusagezeitraum wird kontinuierlich überprüft wenn ein Platz im Kindergarten frei ist oder frei wird. 6. Platzvergabe für unter dem Jahr frei werdende Kindergartenplätze (z.b. durch Kündigung) e) Wird im laufenden Kindergartenjahr ein Platz frei, erhält das Kind, welches in einem Zeitraum von 3 Monaten vorrangig auf der Warteliste steht und bereits das 3. Lebensjahr vollendet hat oder beenden wird, den Platz. 7. Betriebsgröße a) Der Kindergartenbetrieb hat eine Gruppe bei der 20 Kinder, ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, aufgenommen werden können. b) Für die Kindergartenleitung ist eine pädagogische Fachkraft zuständig. c) Die Gruppe wird von mindestens zwei volljährigen Personen betreut - davon eine pädagogische Fachkraft. d) Bei Bedarf/Interesse können noch weitere Personen die Arbeit der Erzieher unterstützen. Dies sind z.b. Personen, die ein Freiwilligen Ökologisches Jahres (FÖJ) durchführen, Praktikanten, Auszubildende usw. e) Im Ausnahmefall kann der Vorstand einen Überbelegungsantrag beim Kreisverband für Jugend und Soziales (KVJS) in Stuttgart stellen. Dies muss aber vor Antragstellung mit der Kindergartenleitung abgestimmt werden und die rechtlichen Vorrausetzungen müssen abgeklärt sein. Eine Überbelegung darf den laufenden Kindergartenbetrieb nicht behindern. 8. Gruppenstruktur f) Angestrebt wird ein ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich Geschlecht und Alter der Kinder. 9. Härtefall bei der Platzvergabe a) Härtefälle können vor ein Gremium gebracht werden, welches aus dem BGB Vorstand, Erziehern und Elternbeirat besteht. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn bei der Familie des Kindes gesundheitliche oder schwerwiegende persönliche Gründe vorhanden sind 3
4 b) Ein Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Dieser informiert das Gremium. c) Die Entscheidung über das Vorliegen eines Härtefalls trifft das Gremium. Der Beschluss wird nach ausreichender Erörterung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Abstimmung hat geheim zu erfolgen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei der Abstimmung werden weder ungültige Stimmen noch Stimmenthaltungen als Ja- noch als Nein- Stimmen gezählt. d) Über das Ergebnis wird der Antragsteller schriftlich informiert. e) Um die Privatsphäre des Antragsstellers zu wahren, verpflichtet sich das Gremium keine Informationen an Dritte weiterzugeben. 10. Aufnahme in den Kindergarten a) Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme eines Kindes liegt bei den Erziehern (Reife des Kindes) b) Die Erzieher stimmen mit den Erziehungsberechtigten den genauen Aufnahmetag ab. c) Bei Verzicht oder Unreife des Kindes wird das Kind im nächsten Jahr einen Platz im Kindergarten bekommen (ohne erneuten Wartelistendurchlauf), sind dies mehrere Kinder ist die Reihenfolge analog der diesjährigen Warteliste. 11. Aktualisierung der Warteliste a) Das Geburtsdatum der Kinder und der Punkerstand wird ermittelt. b) Der Vorstand und seine Beisitzer werden über den Stand der Warteliste und die bestehenden Kindergartenanmeldungen informiert. c) Die Warteliste kann aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden. 12. Punkteschlüssel für die Wartelist Siehe Anhang 13. Gültigkeit der Richtlinien Sollten Teile dieser Richtlinie unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Beteiligten verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 4
5 14. Inkrafttreten der Richtlinien Die Richtlinien treten mit dem Beschluss von Vorstand und den Beisitzern am in Kraft. 15. Änderungstand Die Richtlinie wurde geändert am: :45 Uhr. Die Richtlinien wurde in Punkt 1 f) nach Beschluss von Vorstand und Beisitzern geändert am Begründung: geänderte Bestimmungen vom KVJS (Aufnahme von Kindern ab 2,9 Jahre mit Auflagen möglich) 5
6 Anhang der Richtlinien für die Kindergartenplatzvergabe In der Mitgliederversammlung 2004 beschlossen und 2013 ergänzt (Info: darf nur von Mitgliederversammlung geändert werden): Mitgliedschaft im Verein: Pro Quartal 1 Punkt Anmeldung im Kindergarten: Geschwisterkind: (max. 25 Punkte möglich) Arbeitsstunden vom Vorjahr: + Gründungsmitglieder und BGB Vorstände Pro Quartal Gleichzeitig im Kindergarten bei der Aufnahme oder war im Vorjahr im Kindergarten oder war in der Vergangenheit im Kindergarten + weitere Geschwister im Kindergarten Keine Pflichtstunden / freiwillige Stunden oder Durchschnitt oder Überdurchschnitt 10 Punkte 2 Punkte 20 Punkte 10 Punkte 5 Punkte 5 Punkte 0 Punkte 10 Punkte 20 Punkte 25 Punkte Der Durchschnitt der Arbeitsstunden berechnet sich aus der Summe aller Arbeitsstunden der Mitglieder geteilt durch die Anzahl der abgegebenen Arbeitsstundenabrechnungen. Mehrere Abrechnungen einer Familie werden als eine zusammengefasst. Änderungstand: MV-Beschluss 6
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