Öffentliche Unternehmen im Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht
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- Daniel Lang
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1 Öffentliche Unternehmen im Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht I. Seminarthemen Name(n) und Matrikelnummer(n) Unterschrift (Annahme des Themas + Abgabe der Arbeit) Öffentliches Wirtschaftsrecht 1. Die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand im Lichte der Kommunalverfassung Brandenburg 2. Öffentlich-rechtliche und wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche privater Wettbewerber gegen die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand 3. Ist die Pflichtmitgliedschaft von Unternehmen in der IHK noch verfassungsgemäß? Gesellschafts- und Unternehmensrecht 4. Die satzungsrechtliche Bindung kommunaler Gesellschaften an den öffentlichen Zweck Umfang und Reichweite 5. Zur Bindung der Aufsichtsräte einer kommunalen GmbH an die Beschlüsse der Gemeindeversammlung Lia Trenovska
2 6. Zur Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsräte einer kommunalen GmbH gegenüber der Gemeindeversammlung und den Fraktionen 7. Unabhängigkeit und Verschwiegenheit der Aufsichtsräte der kommunalen AG im Lichte der bevorstehenden Aktienrechtsnovelle Bedarf es nach den Erfahrungen mit dem Neubau des Flughafens Berlin- Brandenburg International einer Neuregelung der Haftung kommunaler Aufsichtsräte? Thomas Hempel 9. Die kommunale Gebietskörperschaft als herrschendes Unternehmen im Konzern 10. Zur Zulässigkeit eines Beherrschungsvertrags zwischen der Kommune und kommunalen Kapitalgesellschaften 11. Die Prüfung kommunaler Unternehmen gem. 53 HGrG 12. Die Anstalt öffentlichen Rechts als kommunale Unternehmensform
3 13. Zur Bedeutung des Public Corporate Governance Kodex für kommunale Unternehmen 14. Gesellschafts- und vergaberechtliche Aspekte der Public- Private-Partnership Sandra Ströhl 15. Zur Zulässigkeit einer erweiterten Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat in den Satzungen kommunaler Gesellschaften Kartell- und Wettbewerbsrecht 16. Die gesetzlichen Krankenkassen als Unternehmen im Lichte des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts (Kartellrechts) 17. Öffentliche Auftraggeber als Unternehmen im Lichte des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts (Kartellrechts) 18. Sind kommunale Wohnungsunternehmen öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts?
4 19. Zur Missbrauchskontrolle der Wasserpreise kommunaler Versorger im Lichte von 130 Abs.1 Satz 2 GWB 20. Rechtliche Probleme der Zusammenschlusskontrolle gesetzlicher Krankenkassen gem. 172a SGB V 21. Zur Zulässigkeit wettbewerblicher Betätigung der öffentlichen Hand im Lichte des Lauterkeitsrechts (UWG) Janna Widera 22. Unlauterer Wettbewerb öffentlicher Krankenkassen im Lichte der Vorgaben der 8. GWB-Novelle ( 4 Abs.3 SGB V) und der BKK Mobil Oil Entscheidung des EuGH (WRP 2013, 1454 = NJW 2014, 288) 23. Produktauskünfte und Empfehlungen der öffentlichen Hand im Lichte des Lauterkeitsrechts (UWG) 24. Autoritätsmissbrauch seitens der öffentlichen Hand als Unlauterkeitstatbestand gem. 4 Nr. 11 UWG
5 II. Leistungsanforderungen Die einzelnen Themenfelder können durch die Teilnehmer in Form von Einzel- oder Gruppenarbeiten (maximal zwei Bearbeiter/Innen) bearbeitet werden. Im Falle einer Gruppenarbeit sind die jeweils erstellten Bearbeitungsbeiträge auf dem Deckblatt mit Seitenangaben gesondert auszuweisen, so dass die Leistungen individualisierbar sind. Die Ergebnisse sind in Form einer schriftlichen Seminararbeit in deutscher oder englischer Sprache, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen muss, sowie im Rahmen eines mündlichen Vortrags (ca. 20 Minuten) mit anschließender Diskussion zu präsentieren. Die schriftliche Ausarbeitung ist sowohl als Ausdruck als auch auf einem Datenträger zum Abgabetermin einzureichen. Jede Seminararbeit enthält neben dem Deckblatt, mit dem Namen des Verfassers/der Verfasser, Matrikelnummer, -Adresse des Bearbeiters sowie der genauen Bezeichnung der Lehrveranstaltung sowie des betreuenden Hochschullehrers, eine vorangestellte Gliederung mit Seitenangaben sowie ein Abkürzungsverzeichnis und ein nachgestelltes Literaturverzeichnis, welches lediglich die in der Arbeit zitierte Literatur mit Verfasser, Titel, Erscheinungsjahr (bzw. bei Zeitschriften: Erscheinungsjahrgang) und die Fundstelle (Seite, Randnummer, Titel des Sammelwerks) ausweist. Alle Zitate und Gedankengänge aus fremder Feder sind auf der jeweiligen Seite der Ausarbeitung in Fußnoten auszuweisen. Wörtliche Zitate sind durch Anführungszeichen zu kennzeichnen. Rechtsprechung und Gesetzesmaterialien werden ausschließlich in Fußnoten nachgewiesen und sind nicht Bestandteil des Literaturverzeichnisses. Neben der Seminararbeit haben die Bearbeiter/Bearbeiterinnen ein Thesenpapier (eine Seite) zu erstellen, welches neben ein bis drei Hauptthesen zum Ergebnis der Untersuchung einen einführenden Aufsatz oder einschlägige Rechtsprechungshinweise angibt, durch deren Lektüre sich die übrigen Seminarteilnehmer auf die Diskussion vorbereiten können. Das Thesenpapier muss spätestens zwei Wochen vor dem Vortragstermin in für alle Teilnehmer via verteilt werden. Die Leistungsbewertung setzt sich aus der Bewertung der schriftlichen Seminararbeit (60 %), dem mündlichen Vortrag (25 %) sowie der individuellen Beteiligung an den Diskussionen (15 %) zusammen. Für die Präsenztermine im Vorlesungszeitraum besteht Anwesenheitspflicht. Es wird eine Anwesenheitsliste geführt, in die sich die Teilnehmer einzutragen haben. Die Abgabetermine für die Seminararbeiten sowie die Vortragstermine, die unbedingt einzuhalten sind, werden zu Beginn der Lehrveranstaltung im gemeinsam mit den Teilnehmern verbindlich festgelegt.
6 Die Bearbeitung der Themen kann bereits während der vorlesungsfreien Zeit im SS 2014 erfolgen. Themenanmeldung via Die Themen werden in der Reihenfolge der Anmeldung zugeteilt.
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