Förderung der Kommunalen Entwicklungspolitik in NRW
|
|
- Berndt Richter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorläufige Fördergrundsätze (Stand Mai 2013) zur Förderung der Kommunalen Entwicklungspolitik in NRW Ein Programm der Landesregierung Nordrhein Westfalen durchgeführt von Außenstelle Nordrhein Westfalen Schadowstr Düsseldorf global.de Fon Fax Förderzwecke Die Förderung soll nordrhein westfälische Kommunen zu entwicklungspolitischem Engagement motivieren und sie bei ihren diesbezüglichen Aktivitäten unterstützen. Dabei beschränkt sich die Landesförderung auf die Bereiche Kommunale Entwicklungspartnerschaften und Durchführung entwicklungspolitisch relevanter Projekte im Ausland. Informations und Bildungsarbeit, sofern sie unmittelbar in Zusammenhang mit bestehenden oder geplanten Partnerschaften und Kooperationen steht, kann in die Förderung mit einbezogen werden. 1
2 1.1 Förderzweck Aufbau und Pflege kommunaler Entwicklungspartnerschaften und Projektkooperationen Kommunen können für Entwicklungspartnerschaften im Sinne der Millennium Entwicklungsziele einen wesentlichen Beitrag leisten. Dieses Engagement ist nicht an klassische Städtepartnerschaften gebunden, sondern es kann sich auch um zeitlich befristete Projektpartnerschaften oder Projektkooperationen handeln. Dies schließt auch Kooperationen im Rahmen von Dreieckspartnerschaften sowie Aktivitäten zur Vernetzung und zum Aufbau von Kooperationsbeziehungen mehrerer inländischer und ausländischer Kommunen ein, sofern entwicklungspolitische Ziele im Vordergrund stehen. Förderfähig sind Expertenaustausch und Capacity Building in allen Zuständigkeitsbereichen der Kommunen. Die Kooperationsfelder sollen sich an dem Bedarf der Partnerkommunen orientieren. Auch Informations und Bildungsarbeit, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem Aufbau und der Pflege kommunaler Partnerschaften steht, ist förderfähig. Schüleraustausch und Schulpartnerschaften sind nicht förderfähig 1.2 Förderzweck Projekte in Entwicklungsländern, die im Rahmen kommunaler Partnerschaften und Kooperationen durchgeführt werden Die Durchführung von Projekten in den Partnerkommunen kann die Wirksamkeit von Partnerschaften entscheidend verbessern und bestehende Kooperationen vertiefen. Die Projekte müssen sich auf Bereiche beschränken, die nach deutschem Rechtsverständnis Angelegenheiten der Gemeinden sind und die auch im Zielland nach den dortigen Regelungen im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegen. In Frage kommen Projekte insbesondere in den Bereichen Kommunale Daseinsvorsorge (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Energieversorgung, kommunale Verkehrssysteme, etc.) gute Verwaltungsführung (Verwaltungsaufbau, kommunale Demokratie, Bürgerbeteiligung, Finanzen, kommunale Steuern, Stadtplanung, etc.) Bildung und Erziehung Die Ownership der Projekte muss bei der Partnerkommune liegen, um nicht einem antiquierten Verständnis von Entwicklungs Hilfe Vorschub zu leisten. 2. Adressaten der Förderung 2.1 Nordrhein Westfälische Gemeinden und Gemeindeverbände 2.2 Kommunale Spitzenverbände (Städtetag, Städte und Gemeindebund, Landkreistag) auf Landesebene 2
3 Aktivitäten kommunaler Betriebe in der Entwicklungszusammenarbeit (z.b. in den Bereichen Energie, Wasser und Abfall) können gefördert werden, sofern dies mit ihrem Gesellschaftszweck im Einklang steht. Betriebe, die ganz oder teilweise in kommunaler Hand sind, sind aber nicht eigenständig antragsberechtigt, sondern beantragen im Bedarfsfall Fördermittel über die jeweilige Kommune. 3. Fördergegenstände im Einzelnen Grundsätzlich soll die Förderung die Kommunen in die Lage versetzen, den Aufbau und die Pflege kommunaler Entwicklungspartnerschaften und Entwicklungskooperationen zu betreiben, diese in der eigenen Bürgerschaft zu verankern und sie durch Projekte zu untersetzen. Förderfähig sind u.a. Reise und Aufenthaltskosten für Mitarbeiter der NRW Kommunen oder von diesen beauftragte Experten Reise und Aufenthaltskosten für Mitarbeiter der Partnerkommunen Qualifizierungs und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter ausländischer Kommunen Sachkosten für Projekte im Ausland, die in der Regie der Partnerkommune durchgeführt werden und im Zusammenhang mit den Partnerschaftsaktivitäten stehen Ausgaben für Veranstaltungen, die dem Aufbau oder der Pflege von Entwicklungspartnerschaften dienen. Insbesondere für Reise und Aufenthaltskosten ist strengste Sparsamkeit anzuwenden. Für Auslandstagegeld und Auslandsübernachtungsgeld gelten die Regelungen des Landesreisekostengesetzes und zugehöriger Verordnungen. Einzelfallbezogene Ausnahmen sind ausführlich und schlüssig zu begründen. Delegationsreisen, die ausschließlich repräsentativen Zwecken dienen, sind nicht förderfähig. 4. Fördersätze, Eigenanteil und Ko Finanzierungsmöglichkeiten 4.1 Fördersatz und Eigenanteil Entsprechend den Regelungen der VVG zu 44 LHO beträgt der maximale Fördersatz im Regelfall 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Von dem verbleibenden Anteil in Höhe von 20 % kann gemäß Abs VVG die Hälfte d.h. 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als zweckgebundene Spende von Dritten eingebracht werden. Für die Kommunen bleibt ein obligatorischer Mindesteigenanteil von 10 % In begründeten Einzelfällen bei geringer finanzieller Leistungsfähigkeit der antragstellenden Kommune und sehr großem Landesinteresse an dem konkreten Projekt kann ausnahmsweise eine Vollfinanzierung gewährt werden Beim Eigenanteil der Kommune muss es sich um kassenwirksame, projektbezogene Ausgaben handeln, die zusätzlich entstehen und durch Belege nachweisbar sind. Laufende, unabhängig vom Projekt ohnehin entstehende Personal und Sachkosten oder Verwaltungspauschalen können nicht als zuwendungsfähige Ausgaben und somit auch nicht als Eigenanteil 3
4 anerkannt werden (siehe auch 5.6 und 5.7.). 4.2 Ko Finanzierung Eine Ko Finanzierung durch Dritte (z.b. EU, Bundesministerien, Durchführungsorganisationen des Bundes, private Träger, Stiftungen) sowie aus anderen Förderinstrumenten des Landes ist erwünscht und soll durch die Förderbestimmungen nicht eingeschränkt werden. Die Fördermittel des Landes sind auch zur Ko Finanzierung von Bundesförderungen (z.b. Engagement Global) einsetzbar, soweit der originäre Eigenanteil der Kommune von 10 % gewahrt bleibt. 4.3 Höchstbeträge und Mindestfördersummen Die Zuwendung pro Projektantrag ist in der Regel auf max beschränkt Die Antragsberechtigten können pro Haushaltsjahr mehrere Anträge stellen Die Zuwendung pro Kommune und Jahr ist in der Regel auf max beschränkt Die Mindestfördersumme pro Projekt beträgt in der Regel (Bagatellgrenze). Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich 5. Sonstige Förderbestimmungen 5.1 Partnerschaften, Kooperationen und auslandsbezogene werden nur gefördert wenn die Partnerkommune in einem außereuropäischen Entwicklungsland gemäß OECD Definition (DAC Liste) liegt. 5.2 Anträge, die sich auf Partner oder Schwerpunktländer der nordrhein westfälischen Entwicklungszusammenarbeit beziehen, werden vorrangig gefördert. 5.3 Grundsätzlich sind nur Kooperationsvorhaben förderfähig, die sich auf Bereiche beschränken, die nach deutschem Rechtsverständnis Angelegenheiten der Gemeinden sind. 5.4 Der Bewilligungszeitraum ist auf max. zwei Jahre beschränkt und darf sich auf max. 2 Haushaltsjahre erstrecken. 5.5 Die Weiterleitung von Fördermitteln an Partnerkommunen im Entwicklungsland für die Durchführung von Projekten ist zulässig. Davon unbeschadet liegt die Verwendungsnachweispflicht bei der hiesigen Kommune. 5.6 Der allgemeine Verwaltungsaufwand der Kommune kann nicht als Projektbestandteil im Sinne einer Verwaltungskostenpauschale abgerechnet werden. 5.7 Personalkosten für den Einsatz von kommunalem Verwaltungspersonal im Inland und in der Partnerkommune sind nicht förderfähig, es sei denn, es entstehen nachweislich zusätzliche Kosten z.b. für zusätzlich eingestelltes Personal während der Projektlaufzeit Abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Partnerkommunen wird eine Kostenbeteiligung der Partnerkommunen an den geförderten Maßnahmen angestrebt; dies gilt insbe 4
5 sondere für Reisekosten und für in der ausländischen Partnerkommune durchgeführte Projekte. 5
Inhalt : der ENGAGEMENT GLOBAL Service für Entwicklungsinitiativen ggmbh Außenstelle Nordrhein-Westfalen Schadowstraße Düsseldorf
Hinweise zur Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit nordrheinwestfälischer Nichtregierungsorganisationen mit Partnerorganisationen in Entwicklungsländern" der ENGAGEMENT GLOBAL Service
MehrProjektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013
Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013 A. Allgemeine Fördergrundsätze Die Bezirksregierung gewährt nach
MehrServicestelle Kommunen in der Einen Welt
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt Eva Heuschen und Isabela Santos, Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)/ Engagement Global ggmbh Internationale kommunale Kooperation für bessere Mobilität
MehrAuslandsprojekte NRW Förderrichtlinien und Leitfaden zum Projektantrag Ein Programm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Auslandsprojekte NRW Förderrichtlinien und Leitfaden zum Projektantrag Ein Programm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ENGAGEMENT GLOBAL Service für Entwicklungsinitiativen ggmbh Außenstelle Nordrhein-Westfalen
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrRdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)
2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
MehrLandesförderung freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung
Landesförderung freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung Stand: 01.06.2017 ALLGEMEINE FRAGEN Welches Volumen hat die Landesförderung? Im Staatshaushaltsplan
MehrGrundsätze zur Förderung für Begegnungsmaßnahmen mit Israel und Palästina
Grundsätze zur Förderung für Begegnungsmaßnahmen mit Israel und Palästina Präambel Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Geschichte beider Staaten ist es ein besonderes Anliegen der Landesregierung, den
MehrGlobal Nachhaltige Kommune: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung auf kommunaler Ebene
Global Nachhaltige Kommune: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung auf kommunaler Ebene Forum nachhaltige Beschaffung, 26.10.16, Staatsministerium Baden-Württemberg Silja-Kristin
MehrGrundmuster - Antrag - zur Gewährung einer Zuwendung an Gemeinden (GV)
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 47 vom 20. November 2003 1315 Grundmuster - Antrag - zur Gewährung einer Zuwendung an Gemeinden (GV) Das Grundmuster 1 enthält die für die Abwicklung
MehrVerfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg
Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg Der Landkreis Nordwestmecklenburg gewährt nach Maßgabe dieses Verfahrens, der Allgemeinen
MehrDie neue Eine-Welt-Strategie des Landes NRW- Ergebnisse und Umsetzungsperspektiven
Die neue Eine-Welt-Strategie des Landes NRW- Ergebnisse und Umsetzungsperspektiven Workshop der Stiftung Entwicklung und Frieden (SEF) Globale Zusammenhänge vermitteln - eine entwicklungspolitische Kernaufgabe
MehrGrundmuster - Antrag- zur Gewährung einer Zuwendung. an Gemeinden (GV) auch für: - Privatpersonen. - Vereine (e.v.) - GmbH. Förderbereiche sind:
Grundmuster - Antrag- zur Gewährung einer Zuwendung an Gemeinden (GV) auch für: - Privatpersonen - Vereine (e.v.) - GmbH Förderbereiche sind: - Kunst und Kultur - Bibliotheken - Sportveranstaltungen Das
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrFörderung aus Mitteln des. Jugendförderplanes NRW
Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes NRW 29.10.2015 Andrea Becker Neue Förderrichtlinien Neue Förderrichtlinien seit Dezember 2014 Neue Regelungen Neue Vordrucke Neue Förderrichtlinien
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MI vom 12. 8. 2004-42.1H-12230 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrLandesförderplan Alter und Pflege
MD Markus Leßmann Abteilung Alter, Pflege und demographische Entwicklung Abteilung 4 Alter, Pflege, demographische Entwicklung Alten- und Pflegegesetz (APG) Bedürfnisse der Menschen sollen Ausgangspunkt
MehrKommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Stand: 20.01.2016 FAQ
MehrProjektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab dem Haushaltsjahr 2016
Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab dem Haushaltsjahr 2016 A. Allgemeine Fördergrundsätze Die Bezirksregierung gewährt
MehrDeutsch-Französischer Jugend- und Schüleraustausch
Deutsch-Französischer Jugend- und Schüleraustausch Jugendaustausch mit Frankreich Der BJR fördert den außerschulischen Jugendaustausch mit Jugendlichen aus Frankreich (Gruppenaustausch) aus Mitteln des
MehrLandesförderung Freiwillige Rückkehr. Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung
Landesförderung Freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung Stand: 21.Mai 2008 ALLGEMEINE FRAGEN Welches Volumen hat die Landesförderung? Im Staatshaushaltsplan
MehrAnlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag -
Anlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag - Vorblatt zum Antrag I. Gliederung des Projektantrags 1. Antragstellerin/ Antragsteller 2. Maßnahme 3. Finanzierungsplan 4. Beantragte Förderung
MehrAusschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
MehrDas Netzwerk FUgE, Johann Grabenmeier Vorlauf des FUgE-Netzwerks ab Mitte der 90er Jahre
Das Netzwerk FUgE, Johann Grabenmeier Vorlauf des FUgE-Netzwerks ab Mitte der 90er Jahre 1. Nord-Süd-Forum an der VHS 2. Kirchliche Gruppierungen und Kirchengemeinden 3. Jährlicher Eine-Welt- und Umwelttag
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Referat VA1 Fürstenwall Düsseldorf
Bitte downloaden, im PDF ausfüllen, speichern, ausdrucken, unterschreiben und per Post ans Ministerium senden. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Referat VA1 Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf
MehrENGAGEMENT GLOBAL ggmbh Service und Angebote für NRO und Kommunen
ENGAGEMENT GLOBAL ggmbh Service und Angebote für NRO und Kommunen ENGAGEMENT GLOBAL ggmbh Service für Entwicklungsinitiativen Düsseldorf, 11.03.2013 Inhalt Vorstellung Engagement Global ggmbh Übersicht
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Referat VA1 Fürstenwall Düsseldorf
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Referat VA1 Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf 1. Antragsteller Stadt/Kreis/ kreisangehörige Gemeinde: Gemeindeziffer:
MehrFörderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen
Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen 1. Förderzweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landschaftsverband Hameln-Pyrmont gewährt als Regionale
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrLandesweite Kampagne für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt; hier: Fördermittel für kommunale LSBTI*- Projekte in den Jahren 2017 und 2018
Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Postfach 141, 30001 Hannover An die Landkreise, kreisfreien Städte, Region und Landeshauptstadt Hannover und Stadt Göttingen nachrichtlich:
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
MehrAbschrift. Regelungen zur Beflaggung im Land Nordrhein-Westfalen
Abschrift Regelungen zur Beflaggung im Land Nordrhein-Westfalen Quelle: Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen - Runderlass des Innenministeriums (12 34.02.04) Datum: 15. Dezember
MehrFragen zur Finanzplanung
Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt Fragen zur Finanzplanung Berlin, 10.06.2010 Fördergrundsätze Allgemeine Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Stand: 01.04.2017 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Erl. d. MS v. 08.06.2016 104.12 43590/29
Mehrüber die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel
Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kommunalen Spitzenverbänden den kirchlichen Büros Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und
MehrBüren, Stadt. Kreis Paderborn. Regierungsbezirk Detmold. Bevölkerung am : Fläche am : Hektar
Allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen des Landes NRW Ausgewählte Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (GFG) Kreis Paderborn Regierungsbezirk Detmold Bevölkerung am 30.6.2004: 22.339
MehrChristian Athenstaedt. Zur Zulässigkeit entwicklungspolitischer Maßnahmen deutscher Bundesländer und Kommunen
Christian Athenstaedt Die Kompetenzverteilung in der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit Zur Zulässigkeit entwicklungspolitischer Maßnahmen deutscher Bundesländer und Kommunen Herbert Utz
MehrAlltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen
Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Veranstaltung Brücken bauen am 18. April 2016 in Schwerte 2 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen
MehrFinanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL Praktische Hinweise zur Hessischen Förderrichtlinie Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz
Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL Praktische Hinweise zur Hessischen Förderrichtlinie Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz GFG Gewässernachbarschaften 2012 Agenda Grundlagen Antragsverfahren
MehrIntegration leben Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund stärken
Integration leben Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund stärken Konzept zur Förderung der Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten: Düsseldorf, Februar 2014 1
MehrDie Bedeutung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihre Umsetzung auf kommunaler Ebene
Die Bedeutung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihre Umsetzung auf kommunaler Ebene SDG-Vernetzungstreffen: von der Fairtrade-Kommune zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Schlosskeller
MehrInformationsveranstaltung der Bezirksregierung Arnsberg am und Vorstellung des Auszahlungsantrags
Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Arnsberg am 07.04. und 08.04.2016 Vorstellung des Auszahlungsantrags Auszahlungsantrag LEADER (Formular 2007-2013/ aktuelles Formular fehlt noch) Unter Punkt
MehrBasissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Aufruf des ESF-Programms zum Projekt basaler Sprachförderung
Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Aufruf des ESF-Programms zum Projekt basaler Sprachförderung Inhalt 1. Einleitung und Zielsetzung des Aufrufs 2. Fördergegenstand 3. Förderfähigkeit
MehrEltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen 1, Kindertagespflegeangebote, mobile Angebote, Angebote in Kooperation mit Familienzentren, etc.
Grundsätze und Antragsverfahren zur Vergabe von Projektmitteln zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Die Landesregierung unterstützt
MehrBekanntmachung des Städtebauförderprogramms Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW vom 16. Januar 2017
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017 vom 16.
MehrFördergrundsätze. zu stärken, das eine Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen
Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 SHARING HERITAGE
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrBetreiben einer lokalen Aktionsgruppe (LAG), Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet
5.3.4.3 Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet I Tabellarische Kurzbeschreibung Ziel - Zusammenwirken von Akteuren aus verschiedenen Bereichen - Verantwortliche Ausarbeitung
MehrLetzter Abgabetermin: (später eingehende Anträge werden nachrangig berücksichtigt.)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Projekt Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Jahr 20 ein Projekt Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
MehrKapitel Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut
70 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 042 Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut E i n n a h m
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrSDGs und die Agenda 2030 Globale Entwicklungsziele für eine nachhaltige Zukunft
Fachtag Erwachsenenbildung: SDGs und die Agenda 2030 Globale Entwicklungsziele für eine nachhaltige Zukunft Stuttgart, den 21.3.2017 Silja-Kristin Vogt, Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
MehrAbschnitt A: Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Personal- und Sachkosten von Kindergärten nach 7 bis 9
1 Vierte Neufassung der Verwaltungsvorschriften nach 12 des Hessischen Kindergartengesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung von Zuwendungen nach 7 bis 9 des Hessischen Kindergartengesetzes
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der Freistaat Bayern
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrAngebote der SKEW für kommunale Entwicklungs- und Nachhaltigkeitspolitik Silja-Kristin Vogt, Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
Angebote der SKEW für kommunale Entwicklungs- und Nachhaltigkeitspolitik Silja-Kristin Vogt, Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) Globale Nachhaltigkeitsziele kommunale Handlungsmöglichkeiten.
MehrHinweise zum Förderprogramm / FAQ-Liste
Hinweise zum Förderprogramm / FAQ-Liste Wer kann eine Interessenbekundung abgeben? Interessenbekundungen können ausschließlich von Kreisen und kreisfreien Städten abgegeben werden. Kreisangehörige Gemeinden
MehrVorläufige Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Bayerischen Trachtenverband e. V.
Vorläufige Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Bayerischen Trachtenverband e. V. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen nach den Nummer
Anlge 3 zuletzt geändert am 8.0.06 Anlage zum RdErl. vom 3..05 An siehe Nummer 6.. der Richtlinie Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen nach den Nummer. -.4 Antragstellerin/Antragsteller Name/Bezeichnung:
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung
Förderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung A u s s c h r e i b u n g 2015 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung
MehrAbteilung Februar 2009 Az.: Hinweise zur Umsetzung der VwV Kindertagespflege vom 18. Februar 2009
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Abteilung 2 18. Februar 2009 Az.: 23-6930.19-5 Hinweise zur Umsetzung der VwV Kindertagespflege vom 18. Februar 2009 Vorbemerkung: Das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes
Mehr1. Zuwendungszweck. 2. Rechtsgrundlage
Leitlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr für Zuwendungen im Rahmen der Saarland Offensive für Gründer (SOG) mit dem Ziel, das Gründungsklima im Saarland zu verbessern 1.
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten
Förderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten A U S S C H R E I B U N G W S 2 0 1 4 / 2 0 1 5 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung die Förderung von Stiftungsprofessuren
MehrGeschäftsordnung der Jury Spenden für Flüchtlinge an die Stadt Gelsenkirchen
Geschäftsordnung der Jury Spenden für Flüchtlinge an die Stadt Gelsenkirchen 1. Aufgabe der Jury Die Jury Spenden an die Stadt Gelsenkirchen im Rahmen der Flüchtlingshilfe entscheidet über die Verwendung
MehrMerkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren
Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes
MehrSpartenoffene Förderung Berlin 2017/2018 ( City Tax ) Informationsveranstaltung
Spartenoffene Förderung Berlin 2017/2018 ( City Tax ) Informationsveranstaltung 12.12.2016 Infoveranstaltung Spartenoffene Förderung Berlin 2017/2018 12.12.2016 Kontakte und Ansprechpersonen Für Projekte
MehrSitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014
Wirtschaft. Industrie, Mittelstand Handwerk des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Wirtschaft, EnergIe, Industne, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrheln-Westfalen, 40190 Düsseldorf
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Dezember 2013 Grundsätze zur Förderung der Gründung von Energieagenturen in Bayern Der Freistaat Bayern fördert als Teil
Mehr2245-K. Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Bayerischen Trachtenverband e. V.
Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Bayerischen Trachtenverband e. V. 2245-K Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Bayerischen Trachtenverband e. V. Bekanntmachung des Bayerischen
MehrKommunale Klimapartnerschaften mit. Kommunales Know-how internationale nutzen Ein Projekt im Auftrag des BMZ und in
Kommunale Klimapartnerschaften mit Entwicklungs-und Schwellenländern: Kommunales Know-how internationale nutzen Ein Projekt im Auftrag des BMZ und in Kooperation mit der LAG21 NRW Dr. Stefan Wilhelmy Gelsenkirchen,
MehrRichtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen
Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Studentenwerk Freiberg gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie Zuwendungen
MehrGrundsätze zur Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen gegen Gewalt an Frauen
Grundsätze zur Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen gegen Gewalt an Frauen 1. Allgemeine Grundsätze und Zielsetzung Die erfolgreiche Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und die Unterstützung der
MehrFörderrichtlinien des Volksmusikerbundes NRW e.v.
Förderrichtlinien des Volksmusikerbundes NRW e.v. für die Bildungsmittel aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen Die neuen Förderrichtlinien setzen sich aus folgenden Teilen zusammen:
MehrSOZIALWESEN FÖRDERMASSNAHMEN
Inhalt: 1. Allgemeine Grundsätze 2. Allgemeine Voraussetzungen 3. Geltungsbereich 4. Vergünstigungen 5. Schlußbestimmungen 1. Allgemeine Grundsätze ------------------------- 1.1 Die Familie ist das Fundament
MehrAktualisierungsstand. Rahmenzielsetzung. Spezifische Ziele. Derzeit förderfähige Länder. EU Service-Agentur: Kurzinfo Europa für BürgerInnen
>>> Rahmenzielsetzung >>> Spezifische Ziele >>> Derzeit förderfähige Länder >>> Förderfähige Antragsteller >>> Fördermittel >>> Programmstruktur >>> Ansprechpartnerin in der EU Service-Agentur >>> Weitere
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 (492 1 A 4512)
ARBEITSFASSUNG 23304 Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank
MehrFörderung beispielhafter Projekte für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung
Förderung beispielhafter Projekte für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und EnergiewirtschaftBaden-Württemberg über die Förderung beispielhafter
MehrFörderrichtlinien des Volksmusikerbundes NRW e.v. für die Bildungsmittel aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein- Westfalen
Förderrichtlinien des Volksmusikerbundes NRW e.v. für die Bildungsmittel aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein- Westfalen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Vereinsförderung... 3 2.1.
MehrWerkstattgespräch Radverkehr. Karsten Olbrich
Werkstattgespräch Radverkehr Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Radwege in MV Karsten Olbrich Derzeitiger Einsatz öffentlicher Mittel für den Radwegebau in MV Grundsatz: Förderung von Vorhaben,
MehrBezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgenden Hinweise sollen die Antragstellung für Zuwendungen des Landes im Bereich Öffentliche Bibliotheken erleichtern. Die Erläuterungen
MehrVerordnung über die amtliche Begutachtung der unteren Gesundheitsbehörde für den öffentlichen Dienst. (VO-Begutachtung) Vom 17.
Verordnung über die amtliche Begutachtung der unteren Gesundheitsbehörde für den öffentlichen Dienst (VO-Begutachtung) Vom 17. Februar 2006 Aufgrund des 24 Abs. 5 Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSG NW
MehrRegierungspräsidium Darmstadt. Sprachförderung im Kindergartenalter
Regierungspräsidium Darmstadt Sprachförderung im Kindergartenalter Gegenstand der Förderung gefördert werden: Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Kindergartenalter Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom Seite 173 bis 192
Seite 1 von 7 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom 24.3.2016 Seite 173 bis 192 216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
MehrFörderung von Innovationen in Öffentlichen Bibliotheken
Förderung von Innovationen in Öffentlichen Bibliotheken Ausschreibung: Das für Kultur zuständige Ministerium bietet den Öffentlichen Bibliotheken des Landes gemäß den Kulturperspektiven Schleswig-Holstein
MehrWissenschaftsförderung. Förderprogramm des
Wissenschaftsförderung Förderprogramm des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft e.v. aus Mitteln des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Ein Leitfaden für Antragsteller
MehrFörderzeitraum ggf. Veranstaltungsdatum Projekt
Förderzeitraum ggf. Veranstaltungsdatum Projekt von / bis: am: # Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt)
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Referat III 2 Winzererstr. 9 80797 München Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung
MehrDas Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ministerin
Ministerium für Innovation,, 40190 Düsseldorf An die Universitäten, Fachhochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft 4. Februar 2014 Seite 1 von 5 Aktenzeichen: 422 bei Antwort bitte angeben
MehrFörderrichtlinien Nordallee 1, Trier
1. Grundlage der Förderung Die Brüderstiftung Peter Friedhofen - Stiftung der Barmherzigen Brüder von Maria-Hilf Deutschland mit Sitz in Trier ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts.
MehrBUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG
SEQUA Handbuch Dokument 900 /Seite 1 Stand: 8 / 05 BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG Richtlinie zur Förderung entwicklungswichtiger Partnerschaften von Einrichtungen
MehrAusschreibung Kulturrucksack Hinweise zur Antragstellung
Ausschreibung Kulturrucksack 2017 Hinweise zur Antragstellung Der Kulturrucksack geht auch im Jahr 2017 weiter! In Bergisch Gladbach wurden und werden immer noch spannende und sehr unterschiedliche Projekte
MehrMinisterium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Förderaufruf Ideenwettbewerb für Strategien gegen Armut I. Ausgangssituation Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gehört
MehrRahmenbedingungen zur Förderung über die LEADER Naturparkregion Lüneburger Heide
Rahmenbedingungen zur Förderung über die LEADER Naturparkregion Lüneburger Heide Von der Idee zum Projekt Informationen zur Projektförderung 1. Wer kann Anträge stellen? 1 2. Was wird gefördert? 1 3. In
MehrEUR (in Worten: neunzigtausend Euro)
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Landesarbeitsgemeinschaft
Mehr