Landesschulrat für Tirol

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1 Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Schulversuchslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik Tiroler Fachberufsschule für Kraftfahrzeugtechnik Rahmenlehrplan: BMUKK /0020-II/1a/2011 BGBl. Nr. 242/1962 Landeslehrplan: Verordnung des LSR für Tirol GZ: / LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 1 von 57

2 Inhaltsverzeichnis 1 Stundentafel 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel 1.2 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel 2 Allgemeine Bestimmungen 3 Allgemeines Bildungsziel 4 Allgemeine didaktische Grundsätze 5 Unterrichtsprinzipien 6 Gemeinsame didaktische Grundsätze des Fachunterrichtes 7 n sowie und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 7.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) 7.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Angewandte Wirtschaftslehre 7.3 Fachunterricht Kraftfahrzeugtechnik Angewandte Mathematik Kraftfahrzeugtechnisches Labor Fachpraktikum Projektpraktikum 7.4 Freigegenstände Religion Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Mathematik (Freigegenstand) Angewandte Informatik Projektmanagement Projektpraktikum 7.5 Unverbindliche Übung Bewegung und Sport LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 2 von 57

3 7.6 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 3 von 57

4 1 Stundentafel Stundentafel - Kraftfahrzeugtechnik SVLP eingeführt in allen Schulstufen im Schuljahr 2011/12 Lehrzeit: 3,5 Jahre Lehrgang: 1., 2., 3. Schulstufe (Sst.) - 9,33 Wochen. 4. Schulstufe (Sst.) - 4,67 Wochen Allgemeinbildender Unterricht 1. Sst. 2. Sst. 3. Sst. 4. Sst. Summe Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Betriebswirtschaftlicher Unterricht Angewandte Wirtschaftslehre Fachunterricht Kraftfahrzeugtechnik Angewandte Mathematik Kraftfahrzeugtechnisches Labor Fachpraktikum Projektpraktikum Gesamtstundenzahl (ohne Religion) Freigegenstände Religion Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Mathematik (Freigegenstand) Angewandte Informatik 6 Module zu je 20 Stunden Projektmanagement Projektpraktikum Unverbindliche Übung Bewegung und Sport Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 4 von 57

5 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Kraftfahrzeugtechnisches Labor, Fachpraktikum und Projektpraktikum werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Die Pflichtgegenstände Angewandte Wirtschaftslehre, Kraftfahrzeugtechnik, Angewandte Mathematik sowie Systemelektronik werden bei Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt. Je Schulstufe dürfen nur 3 Pflichtgegenstände leistungsdifferenziert geführt werden. Der Pflichtgegenstand Angewandte Wirtschaftslehre wird in der 3. Schulstufe abgeschlossen. Der Pflichtgegenstand Projektpraktikum wird ab der 4. Schulstufe geführt. Im Pflichtgegenstand Angewandte Wirtschaftslehre sind zwei Schularbeiten in allen Schulstufen zu schreiben. Im Pflichtgegenstand Angewandte Mathematik ist eine Schularbeit in der ersten, zweiten und vierten Schulstufe und je zwei Schularbeiten in der dritten Schulstufe zu schreiben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch, Angewandte Mathematik und Angewandte Informatik und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. Bemerkungen zur Stundentafel Im Pflichtgegenstand Kraftfahrzeugtechnik sind insbesondere ab der 3. Schulstufe die spezifikationen für die Kompetenzbereiche, Personenkraftwagentechnik oder Nutzfahrzeugtechnik oder Motorradtechnik zu beachten. Ab der 4. Schulstufe ist im Pflichtgegenstand Projektpraktikum die spezifikation für den Kompetenzbereich Systemelektronik zu beachten. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 5 von 57

6 Stundentafel - Kraftfahrzeugtechnik SVLP eingeführt in allen Schulstufen im Schuljahr 2011/12 Lehrzeit: 4 Jahre Lehrgang: 1., 2., 3. und 4. Schulstufe (Sst.) - 9,33 Wochen Pflichtgegenstände 1. Sst. 2. Sst. 3. Sst. 4. Sst. (3,5) 4. Sst. (4) Summe Allgemeinbildender Unterricht Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Betriebswirtschaftlicher Unterricht Angewandte Wirtschaftslehre Fachunterricht Kraftfahrzeugtechnik Angewandte Mathematik Kraftfahrzeugtechnisches Labor Fachpraktikum Projektpraktikum Gesamtstundenzahl (ohne Religion) Freigegenstände Religion Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Mathematik Angewandte Informatik 6 Module zu je 20 Stunden Projektmanagement Projektpraktikum Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 6 von 57

7 1.2 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Kraftfahrzeugtechnisches Labor, Fachpraktikum und Projektpraktikum werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Die Pflichtgegenstände Angewandte Wirtschaftslehre, Kraftfahrzeugtechnik, Angewandte Mathematik sowie Systemelektronik werden bei Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt. Je Schulstufe dürfen nur 3 Pflichtgegenstände leistungsdifferenziert geführt werden. Im Pflichtgegenstand Kraftfahrzeugtechnik sind insbesondere ab der 3. Schulstufe die spezifikationen für die Kompetenzbereiche, Personenkraftwagentechnik oder Nutzfahrzeugtechnik oder Motorradtechnik zu beachten. Ab der 4. Schulstufe ist im Pflichtgegenstand Projektpraktikum die spezifikation für den Kompetenzbereich Systemelektronik zu beachten. Der Pflichtgegenstand Angewandte Wirtschaftslehre wird in der 3. Schulstufe abgeschlossen. Der Pflichtgegenstand Projektpraktikum wird ab der 4. Schulstufe geführt. Im Pflichtgegenstand Angewandte Wirtschaftslehre sind zwei Schularbeiten in allen Schulstufen zu schreiben. Im Pflichtgegenstand Angewandte Mathematik ist eine Schularbeit in der ersten, zweiten und vierten Schulstufe und je zwei Schularbeiten in der dritten Schulstufe zu schreiben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch, Angewandte Mathematik und Angewandte Informatik und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. Bemerkungen zur Stundentafel Im Pflichtgegenstand Kraftfahrzeugtechnik sind insbesondere ab der 3. Schulstufe die spezifikationen für die Kompetenzbereiche, Personenkraftwagentechnik oder Nutzfahrzeugtechnik oder Motorradtechnik zu beachten. Ab der 4. Schulstufe ist im Pflichtgegenstand Projektpraktikum die spezifikation für den Kompetenzbereich Systemelektronik zu beachten. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 7 von 57

8 2 Allgemeine Bestimmungen Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die und den für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält. Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsund Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes. Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und - weiterentwicklung ist die Evaluation (zb Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 8 von 57

9 3 Allgemeines Bildungsziel Bildungsauftrag: 2 und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule. Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils. Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen - sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen, konstruktiv kritischen und lösungsorientierten Handeln im privaten, beruflichen, gesellschaftlichen Leben motiviert und befähigt, sie haben dadurch ihre Individualität und Kreativität entwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt, - sind dem lebenslangen Lernen gegenüber positiv eingestellt, - haben Interesse und Verständnis für Entrepreneur- und Intrapreneurship, - sind fähig, soziale wirtschaftliche und gesellschaftliche Benachteiligungen zu erkennen und motiviert, an deren Beseitigung mitzuwirken, - haben Einsicht in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sind den Werten der Demokratie verbunden und erkennen die Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens von Bevölkerungsgruppen und Nationen, der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie des Schutzes der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts, - können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufs- und situationsadäquat agieren. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 9 von 57

10 4 Allgemeine didaktische Grundsätze Gemäß 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Die Sicherung des Bildungsauftrages ( 46 des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere - die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der themen unter Einbindung der Entscheidung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer, schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen, - den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen. Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der n der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht. Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen. Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich. Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen. Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten. Die auswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 10 von 57

11 Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 11 von 57

12 5 Unterrichtsprinzipien Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben ( Unterrichtsprinzipien ) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung. Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 12 von 57

13 6 Gemeinsame didaktische Grundsätze des Fachunterrichtes BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT Bei der Vermittlung des es sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln. Hauptkriterium für die Auswahl des es ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der e ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung der jeweiligen inhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist. Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des es ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Im Allgemeinen ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik Augenmerk zu richten, wobei der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben ist. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Es ist bei allen fachtheoretischen Themen auf die Umweltauswirkungen wie Ozonzerstörung (ODP- Ozone Depleting Potential) und Klimawandel (Kyoto-Protokoll und Treibhauspotential, GWP-Global Warming Potential) sowie auf die Umweltvorschriften (EU-Ozon -VO 2037/2000, EU-VO über fluorierte Treibhausgase, 842/2006) von Kühlmittel bzw. Kühl- und Klimaanlagen sowie das Umgehen mit Kühlmittel bzw. Kühl- und Klimaanlagen unter Beachtung der Umweltvorschriften hinzuweisen. In ausgewählten Kernthemen der Kühlungssysteme ist die umweltgerechte Rückgewinnung und Entsorgung der Kühlmittel unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften zu behandeln. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 13 von 57

14 In Angewandte Mathematik sind - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten vordergründig Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen zu bearbeiten. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Im Kompetenzbereich Kraftfahrzeugtechnische Kommunikation sind vor allem solche Aufgabenstellungen, die zum Verstehen der Zusammenhänge im Lehrberuf beitragen, zu bearbeiten. Kraftfahrzeugtechnisches Labor und Fachpraktikum sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Im Unterricht ist die Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Es ist auf den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler aufzubauen. Insbesondere ist im Fachpraktikum auf das Durchführen von Dichtheitskontrollen an Kühl- bzw. Klimaanlagen im fachpraktischen Unterricht Wert zu legen. In Projektpraktikum ist beim Planen und Durchführen eines Projektes ein Praxisbezug herzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände. Dabei ist zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden. Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können. Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 14 von 57

15 7 n sowie und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 7.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 15 von 57

16 7.1.2 Politische Bildung Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung der Einzelnen bzw. des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die sie in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschicht lichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. 1. Schulstufe Lehrling und Schule: Klassen- und Schulgemeinschaft in der Berufsschule. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugendschutz. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 16 von 57

17 Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Aktuelle politische Ereignisse (v. a. aktuelle Wahlgänge) Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. 2. Schulstufe Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Österreich in der Völkergemeinschaft: Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Aktuelle politische Ereignisse (v. a. aktuelle Wahlgänge) 3. Schulstufe Lehrling und Betrieb: Weiterbildung Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Direkte Demokratie. Bundgesetzgebung, Bundesverwaltung. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Bundespräsident. Bundesregierung. Die österreichischen Bundesländer im Überblick. Landesregierung und Landtag. Nationalrat. Budget. Gemeinde. Gerichtsbarkeit. Aktuelle politische Ereignisse (v. a. aktuelle Wahlgänge) Soziales Umfeld: Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer/in. Verantwortung als Verkehrsteilnehmer/in. Didaktische Grundsätze Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 17 von 57

18 Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 18 von 57

19 7.1.3 Deutsch und Kommunikation Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über ihre Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, ihren Kommunikationsstil sowie ihre Sprechtechnik verbessern und ihre Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Sie sollen dadurch ihre Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. 1. Schulstufe Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und Kurzfassungen. Mündliche Kommunikation: Darstellen von Sachverhalten. Einfache und anspruchsvolle Reden und Einzelgespräche. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs und Fragetechniken. Rechtschreibung: Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung und Erweiterung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 2. Schulstufe Kommunikation: Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 19 von 57

20 Schriftliche Kommunikation: Interpretation von Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und Kurzfassungen. Protokollen und Exzerpten. Mündliche Kommunikation: Argumentation und Präsentation. Einfache Gruppengespräche. Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme. Rechtschreibung: Erweiterung des Fachwortschatzes. Festigung und Erweiterung des Fremdwortschatzes. Festigung des Fremdwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten/berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 4. Schulstufe Schriftliche Kommunikation: Erstellen von Protokollen und Exzerpten. Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen. Mündliche Kommunikation: Anspruchsvolle Reden und Einzelgespräche. Einfache Gruppengespräche. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen: Vorstellungsgespräch. Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Phasen eines facheinschlägigen Beratungsgesprächs. Einfache Telefonate mit Kundinnen und Kunden. Kommunikationsformen beim Telefonieren Rechtschreibung: Festigung und Erweiterung des Fachwortschatzes. Festigung des Fremdwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die auswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperations fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 20 von 57

21 beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräch mit Kundinnen und Kunden hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 21 von 57

22 7.1.4 Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen ihren mündlichen und schriftlichen Ausdruck bei der Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen vertiefen können. Für die ersten 40 Unterrichtsstunden: Die Schülerinnen und Schüler sollen das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können.... das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungs hilfen hervorheben können;... sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rück fragen stellen können;... Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzep tion und Ausarbeitung einfacher Texte). Für die zweiten 40 Unterrichtsstunden: Die Schülerinnen und Schüler sollen das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;... das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;... sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teil nehmen können;... Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 22 von 57

23 für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzep tion und Ausarbeitung von komplexen Texten). Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehr aufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln. 1. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Kfz-Technik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Arbeits- und Kraftmaschinen. Wirtschaft und Arbeitswelt: Arbeitsplatz, Arbeitskolleginnen und -kollegen. Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung. Wohnen. Familie und Freunde. Freizeit. Arbeitsplatz und Ausbildung für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsbezogenen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). 2. Schulstufe Beruf: Kraftfahrzeuge und Aggregatgruppen. Kfz-Elektrik und Elektronik. Alltag und Aktuelles: Essen und Trinken. Reisen und Tourismus. Gesundheit. Ortsangaben. 3. Schulstufe Beruf: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 23 von 57

24 Kfz-Elektrik und Elektronik Kraftfahrzeuge und Aggregatsgruppen Wirtschaft und Arbeitswelt: Einkauf, Sicherheit und Umweltschutz. Europass Lebenslauf, Bewerbungsgespräch, berufsspezifischer Schriftverkehr Alltag und Aktuelles: Nationales und Internationales Zeitgeschehen für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). Didaktische Grundsätze Hauptkriterien für die auswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des es die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländerinnen und Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefonund Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparatur anleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerinnen- und Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 24 von 57

25 7.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Angewandte Wirtschaftslehre Die Schülerinnen und Schüler - können selbstständig wirtschaftliche Entscheidungen treffen und verantwortungsbewusst handeln sowie Verständnis für die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge zeigen, - können mit Dokumenten und Urkunden korrekt umgehen und wissen über deren Handhabung Bescheid, - können Verträge aus dem privaten und beruflichen Umfeld abschließen und sind sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst, - können erforderliche Schriftstücke computergestützt erstellen und diese formal richtig ausfertigen, - können die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen durchführen und schätzen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung, setzen technische Hilfsmittel sinnvoll ein und lösen die Rechenaufgaben formal richtig, - können die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Investition kritisch analysieren, - können sich einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Zahlungs- und Sparformen sowie Finanzierungsmöglichkeiten erwerben, - können die Risiken bei Fremdfinanzierungen erkennen und vergleichen durch Berechnungen die mit der Investition zusammenhängenden Kosten und Belastungen, - können die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens erkennen und erfassen wesentliche Abläufe rechnerisch, - kennen Grundlagen der Volkswirtschaft und setzen sich mit ausgewählten Kapiteln der Wirtschaftspolitik und den Herausforderungen der Globalisierung auseinander, - kennen Mechanismen des Zustandekommens, des Abschlusses und der Beendigung eines Dienstverhältnisses, - können das Entgelt für die Arbeitsleistung und die Lohnnebenkosten berechnen, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen inhalten lösen. 1. Schulstufe Dokumente und Urkunden: Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust. Verträge: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 25 von 57

26 Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Finanzierung: Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Sparen und Geldanlage. Zahlungsverkehr: Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen. der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Verträge. Zahlungsverkehr. 2. Schulstufe Verträge: Unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Wertsicherung. Produkthaftung. Finanzierung: Fremdfinanzierung. Überschuldung. Betrieb und Unternehmen: Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Finanzierung. Betrieb und Unternehmen. 3. Schulstufe Personalwesen: Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung. Preisbildung: Kostenrechnung. Kalkulation. Betrieb und Unternehmen: Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss. Wirtschaft: Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung. der Vertiefung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 26 von 57

27 Komplexe Aufgaben: Personalwesen. Preisbildung. Didaktische Grundsätze Bei der Vermittlung des es sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln. Hauptkriterium für die Auswahl des es ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der e ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung der jeweiligen inhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von Eâ Government sind zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist. Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 27 von 57

28 7.3 Fachunterricht Kraftfahrzeugtechnik Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Die Schülerinnen und Schüler - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können dies auch anwenden, - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen, - werden am Beginn der ersten Schulstufe im Rahmen einer Gefahrenunterweisung im Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln unterwiesen. 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung. Kraftfahrrechtliche Bestimmungen. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung. Kraftfahrrechtliche Bestimmungen. Kompetenzbereich Elektrotechnik und Elektronik Die Schülerinnen und Schüler - kennen eingehend die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung, - kennen die Grundlagen der Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung. 1. Schulstufe Grundlagen der Elektrotechnik: Größen und Einheiten. Wirkungen des elektrischen Stromes. Gleichstromtechnik. Mess-, Steuer- und Regeltechnik. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 28 von 57

29 2. Schulstufe Grundlagen der Elektrotechnik: Größen und Einheiten. Gleich- und Wechselstromtechnik. Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Grundlagen der Elektronik: Bauelemente. Halbleitertechnik. Kompetenzbereich Mechanische Technologie Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe können sie fachgerecht auswählen und verwenden, - wissen über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid, - kennen den Aufbau, den Einsatz und die Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen, - können die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instand halten, - können die grundlegenden Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung anwenden. 1. Schulstufe Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung. Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen: Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz. Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung: Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Korrosions- und Oberflächenschutz. 2. Schulstufe Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung. Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen: Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz. Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 29 von 57

30 Füge- und Trenntechniken. Korrosions- und Oberflächenschutz. Kompetenzbereich Kraftfahrzeugtechnische Kommunikation Die Schülerinnen und Schüler - können Diagramme, Schalt- und Stromlaufpläne sowie Funktions- und Blockschaltbilder lesen, darstellen und interpretieren, - können die kraftfahrzeugspezifische Hard- und Software sowie die Informations- und Kommunikationsmedien verwenden und nutzen, um danach berufsspezifische Arbeiten ausführen zu können. 1. Schulstufe Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen: Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen 2. Schulstufe Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen: Darstellen von Diagrammen, Schalt- und Stromlaufplänen sowie Funktions- und Blockschaltbildern. Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen Kompetenzbereich Grundlagen der Kraftfahrzeugtechnik Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Arten und Baugruppen des Kraftfahrzeuges, - können grundlegend die Funktionen und Aufgaben der mechanischen, elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systeme eines Kraftfahrzeuges erklären, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen inhalten lösen. 1. Schulstufe Kraftfahrzeug: Arten. Baugruppen. Motortechnik: Verbrennungskraftmaschinen. Bauelemente. Motorsteuerung. Gaswechsel. Kraftübertragung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 30 von 57

31 Antriebsstrang. Übertragungselemente. Fahrwerk: Räder und Reifen. Aktive und passive Sicherheit. Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme: Energiespeicherung. der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Motortechnik: Gaswechsel. 2. Schulstufe Motortechnik: Gemischaufbereitung. Verbrennung. Fahrwerk: Radaufhängung und Lenkung. Bremsanlagen. Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme: Spannungserzeugung. Elektromotor. Licht- und Signalanlagen. Motormanagement. der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Fahrwerk: Radaufhängung und Lenkung. Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme: Motormanagement. Kompetenzbereich Projektmanagement Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren und planen. 4. Schulstufe (3 ½ jähriger Lehrberuf) Organisation von Arbeitsabläufen: Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Dokumentation des Arbeitsablaufes. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 31 von 57

32 Planungsabläufe: Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität. spezifikation für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik Kompetenzbereich Personenkraftwagentechnik Die Schülerinnen und Schüler - kennen die einzelnen Baugruppen der Personenkraftwagentechnik, - können Funktion und Aufgabe der mechanischen, elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systeme im Bereich der Personenkraftwagentechnik erläutern, - können Arbeitsabläufe im Bereich der Personenkraftwagentechnik organisieren, planen und analysieren, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen inhalten lösen. 3. Schulstufe Motortechnik: Verbrennung. Motormanagement. Alternative Antriebe. Kraftübertragung: Kupplung. Drehmomentwandlung. Getriebetechnik. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung. Fahrwerk: Lenkung. Achsgeometrie. Federung, Dämpfung, Radaufhängung. Fahrkomfort und Fahrdynamik. Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme: Systeme der Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik. Vernetzte Systeme. der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Motortechnik. Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme. 4. Schulstufe Motortechnik: Verbrennung. Motormanagement. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 32 von 57

33 Kraftübertragung: Drehmomentwandlung. Getriebetechnik. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung. Fahrwerk: Bremsanlagen. Fahrsicherheit, Fahrkomfort und Fahrdynamik. Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme: Systeme der Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik. Vernetzte Systeme. der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Motortechnik. Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme. spezifikation für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik Kompetenzbereich Nutzfahrzeugtechnik Die Schülerinnen und Schüler - kennen die einzelnen Baugruppen der Nutzfahrzeugtechnik, - können Funktion und Aufgabe der mechanischen, elektrischen, elektronischen, mechatronischen und fluidtechnischen Systeme im Bereich der Nutzfahrzeugtechnik erklären, - können Arbeitsabläufe im Bereich der Nutzfahrzeugtechnik organisieren, planen und analysieren, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen inhalten lösen. 3. Schulstufe Kraftübertragung: Kupplung. Getriebetechnik. Dauerbremsanlagen. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung. Fahrwerk: Lenkung. Achsgeometrie. Federung, Dämpfung, Radaufhängung. Bremsanlagen. Räder und Reifen. Fahrsicherheit, Fahrkomfort und Fahrdynamik. Aufbauarten und Anhänger. Mechanische, elektrische, elektronische, mechatronische und fluidtechnische Systeme: Systeme der Überwachungs-, Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik. Vernetzte Systeme. der Vertiefung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 33 von 57

34 Komplexe Aufgaben: Fahrwerk: Bremsanlagen. Mechanische, elektrische, elektronische, mechatronische und fluidtechnische Systeme: 4. Schulstufe Motortechnik: Verbrennung. Motormanagement. Alternative Antriebe. Hilfs- und Zusatzaggregate. Kraftübertragung: Kupplung. Getriebetechnik. Drehmomentwandler. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung. Fahrwerk: Fahrsicherheit, Fahrkomfort und Fahrdynamik. Mechanische, elektrische, elektronische, mechatronische und fluidtechnische Systeme: Systeme der Überwachungs-, Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik. Vernetzte Systeme. der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Motortechnik. Mechanische, elektrische, elektronische, mechatronische und fluidtechnische Systeme: spezifikation für das Spezialmodul Systemelektronik Kompetenzbereich Systemelektronik Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Mess-, Steuer- und Regeltechniken, - können einzelne Komfort-, Sicherheits- und Kommunikationselektroniksysteme sowie elektronische On- Board-, Management- und BUS- Systeme analysieren, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen inhalten lösen. 4. Schulstufe (4 jähriger Lehrberuf) Mess-, Steuer- und Regeltechnik: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 34 von 57

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