Wissenswertes von A - Z

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1 Wissenswertes von A - Z A Abteilungsleitung der Abteilung Sonderschulen Ingeborg Bremer Quinckestr. 69, Zi Heidelberg Tel.: 06221/ Fax: 06221/ Mail: Ingeborg.Bremer@seminar-gymsos-hd.kv.bwl.de Internet : Änderungen der persönlichen Verhältnisse Sämtliche Änderungen der persönlichen Verhältnisse (Wohnungswechsel - auch den zweiten Wohnsitz, Eheschließung, Geburt eines Kindes, Bankverbindung usw.) sind mit dem dafür vorgesehenen Formblatt des Landesamtes für Besoldung und Versorgung auf dem Dienstweg (über das Seminar) einzureichen. Formblätter erhalten Sie im Sekretariat des Seminars (Download im Anwärterbereich der Moodle- Lernplattform) oder in der Schule. Anwärterbezüge Die Anwärterbezüge werden vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) angewiesen. Über die Unterlagen, die an das LBV zu senden sind, gibt ein besonderes Merkblatt Auskunft. Diese Unterlagen werden im Sekretariat des Seminars abgegeben. Die Höhe der Anwärterbezüge wird nach folgendem Schlüssel errechnet: Anwärtergrundbetrag: 1.211,76 Familienzuschlag Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag): 124,96 Familienzuschlag Stufe 2 (1. und 2. Kind): 109,25 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Zuschlag für jedes weitere Kind um: 329,86 Bei Nichtzulassung zur Prüfung oder nicht bestandener Prüfung werden die Anwärterbezüge für die Dauer der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um 15% gekürzt. Eine derartige Kürzung erfolgt auch, wenn der Vorbereitungsdienst gemäß SPO II, 10, Abs. 3 wegen der Nichtzulassung zum selbstständigen Unterricht um ein Ausbildungshalbjahr verlängert werden muss. Anfragen sind unter Angabe der Personalnummer für Besoldung direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Fellbach zu richten. Die entsprechende Telefonnummer steht auf der Gehaltszuweisung.

2 Anwesenheitspflicht Die Sonderschullehreranwärter/innen sind während des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes verpflichtet, an den Veranstaltungen des Seminars und der Schule teilzunehmen. Versäumnisse sind umgehend dem Seminar, an den Praxistagen auch der Schule mitzuteilen. Attest siehe Krankmeldung Ausbildungsgruppensprecher Zu Beginn der Ausbildung wählt jede Ausbildungsgruppe eine Sprecherin/einen Sprecher. Ausbildungspersonalrat (APR) Die Personalvertretung hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass alle zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Zu diesem Zweck sind im Landespersonalvertretungsgesetz formelle Beteiligungsrechte verankert. Außerdem kann sich jede/r Beschwerde führend an den zuständigen Personalrat wenden. Im Seminar wird aus der Mitte jedes Ausbildungskurses ein Ausbildungspersonalrat gebildet. Der Ausbildungspersonalrat wird von den Anwärter/innen zu Beginn des Vorbereitungsdienstes gewählt. Die Amtszeit der Ausbildungspersonalräte umfasst ein Jahr. Der Ausbildungspersonalrat vertritt die Interessen der Sonderschullehreranwärter/innen gegenüber der Seminarleitung und in der Seminarkonferenz. Ausbildungsreisen siehe Reiskosten B Beamter/Beamtin auf Widerruf Beamter/Beamtin auf Widerruf ist die Bezeichnung für den Beamtenstatus während des Vorbereitungsdienstes, der mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bei der Zeugnisausgabe endet. Die Sonderschullehreranwärter/innen unterliegen während dieser Zeit als Beamter/Beamtin auf Widerruf dem Beamtenrecht. Daraus erwachsen ihnen Pflichten und Rechte in beamtenrechtlicher Hinsicht (siehe: Beihilfe, Beurlaubung, Dienstpflichten, Krankmeldung, Teilnahmepflicht, usw.). Begründung von Noten Aufgrund neuer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann jede/r Kandidat/in eine Begründung der Bewertung seiner/ihrer mündlichen Prüfungsleistungen verlangen. Die Begründung erstreckt sich auf die wesentlichen Gründe der Notenfindung. Sofern eine solche Begründung gewünscht wird, ist dies dem/der Prüfungsvorsitzenden bei der Noteneröffnung mitzuteilen. Beihilfe Im Krankheits-, Geburts- und Todesfall hat der Beamte/die Beamtin für sich und seine/ihre Familie Anspruch auf Beihilfe, die von dem/der Beihilfeberechtigten direkt beim Landesamt für Besoldung und Versorgung unter Angabe der Personalnummer für Beihilfen beantragt wird. Formulare und ein Merkblatt des LBV mit den wichtig-

3 sten Bestimmungen sind im Sekretariat erhältlich (Download im Anwärterbereich der Moodle-Lernplattform). Dem Antrag sind die Duplikate bzw. beglaubigte Kopien der Arztrechnungen beizufügen. Die Originale erhält die jeweilige Krankenkasse. Bekanntgabe von Prüfungsnoten Die Noten der Prüfungslehrproben und der mündlichen Prüfungen können nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses auf Antrag des Sonderschullehreranwärters/der Sonderschullehreranwärterin von dem/der Prüfungsvorsitzenden bekannt gegeben werden. Die Note der Ausbildungsschule erfahren die Sonderschullehreranwärter/innen nach der Feststellung des Gesamtergebnisses durch das Landeslehrerprüfungsamt bei der Übergabe der Zeugnisse. Beurlaubung Beurlaubung ist in bestimmten Fällen möglich. Nach der Urlaubsverordnung werden bezahlte Urlaubstage bei Heirat, Geburten, Todesfall, Wohnungswechsel (bei eigenem Hausstand), u.a. gewährt: beim Umzug der Sonderschullehreranwärterin/des Sonderschullehreranwärters aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort: 1 Arbeitstag bei der Niederkunft der mit dem Anwärter in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau: 1 Arbeitstag beim Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteiles: 2 Arbeitstage bei schwerer Erkrankung a) eines Angehörigen, soweit er in demselben Haushalt lebt: 1 Arbeitstag im Kalenderjahr b) eines Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach 45 SGBV besteht oder bestanden hat: bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr c) einer Betreuungsperson, wenn der Sonderschullehreranwärter/die Sonderschullehreranwärterin deshalb die Betreuung seines/ihres Kindes, welches das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss: bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr Nach Absatz 4.b) und 4.c) darf die Freistellung insgesamt 5 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten. (Auszug aus der entsprechenden Verwaltungsvorschrift 52 Abs. 2 BAT) Urlaub erteilt die Seminarleiterin nach Rücksprache mit der/dem zuständigen Ausbilder/in und der Schulleitung; das gleiche Verfahren gilt für die Teilnahme an Schullandheimaufenthalten und anderen Schulveranstaltungen. Für Beurlaubungen aus privaten oder dienstlichen Gründen sind Vordrucke im Seminar vorhanden (Download im Anwärterbereich der Moodle-Lernplattform). Bibliothek Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Keplerstr Heidelberg Tel.: 06221/ Öffnungszeiten: Mo Do: Uhr Fr: Uhr Sa: Uhr

4 Die Abteilung Sonderschulen verfügt über eine kleine, im Aufbau befindliche Präsenzbibliothek. Bücher können in Einzelfällen über die Ausbilder/innen entliehen werden. C Caféteria siehe Mensa Campus Card siehe Mensa D Datenschutz Informationen zu den Bestimmungen des Datenschutzes im Kontext der Tätigkeit in Schulen, sind auf der Moodle-Lernplattform im Anwärterbereich abrufbar. Dienstbefreiung an Prüfungstagen Sonderschullehreranwärter/innen können während des gesamten Vorbereitungsdienstes an insgesamt 2 Arbeitstagen von ihren dienstlichen Verpflichtungen befreit werden, sofern diese Tage unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen (Prüfung Schulund Beamtenrecht, Prüfung im Bereich der sonderpädagogischen Handlungsfelder, Prüfungslehrproben). Beide Tage können auch gebündelt vor eine Prüfung gelegt werden (z.b. Montag und Dienstag, wenn die Prüfung am Mittwoch stattfindet). Wenn die Prüfung an einem Montag stattfindet, gibt es keinen unmittelbar davor liegenden Arbeitstag. Die Meldung muss mindestens 5 Werktage vor der Dienstbefreiung in der Schule und im Seminar abgegeben werden. Formulare sind im Sekretariat erhältlich (Download im Anwärterbereich der Moodle-Lernplattform). Dienstort Dienstort ist die Gemeinde oder Stadt, in der Ihre Ausbildungsschule liegt. Für Fahrten vom Wohnort zum Dienstort können keine Reisekosten abgerechnet werden (siehe Reisekosten). Dienstpflichten Die regelmäßige Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des Seminars ist Teil der bezahlten Dienstpflichten. Bei Verhinderung ist eine umgehende Entschuldigung im Sekretariat erforderlich. Unentschuldigtes Fernbleiben wird disziplinarrechtlich verfolgt. Es werden Anwesenheitslisten geführt. Dienststelle Vorgesetzte Dienststelle ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Heidelberg. Zur schulpraktischen Ausbildung wird der/die Sonderschullehreranwärter/in einer Ausbildungsschule seiner/ihrer Fachrichtung zugewiesen. Die Ausbildung ist auf 18 Monate festgesetzt.

5 Dienstunfall Bei einem Unfall im Dienst oder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Schule oder zum Seminar und zurück wird um sofortige Meldung an das Seminar gebeten, damit ggf. ein Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall an das Regierungspräsidium gerichtet werden kann (Download im Anwärterbereich der Moodle-Lernplattform). Dienstzeiten Dienstzeiten an der Schule richten sich nach der gültigen Ferienordnung der Ausbildungsschulen. Hinsichtlich der Seminarveranstaltungen gilt die Regelung, wie sie für die Schulen in Heidelberg festgelegt ist (dies betrifft besonders die beweglichen Ferientage). Siehe Aushang am Schwarzen Brett. Direktion des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung Prof. Dr. Gunther Jeske Quinckestr. 69, Zimmer Heidelberg Tel.: 06221/ Fax: 06221/ Internet: E Einstellung in den öffentlichen Dienst Für Fragen der Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Baden- Württemberg nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes sind das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Regierungspräsidium zuständig. Auf der Internetseite präsentiert das Kultusministerium zentral alle Informationen zur Lehrereinstellung des Landes Baden-Württemberg. Neben allgemeinen Informationen können insbesondere die schulbezogenen Stellenausschreibungen, aktuelle Stellenangebote, sowie Stelleninformationen im Nachrückverfahren aufgerufen werden. Über diese Internetseite erfolgt auch die Online-Bewerbung. Wer sich um Einstellung in den Schuldienst eines anderen Bundeslandes bewirbt, muss das Regierungspräsidium und das Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe, ermächtigen, der anfordernden Schulbehörde die Personalakte weiterzugeben bzw. das Prüfungsergebnis mitzuteilen. Elternzeit Elternzeit steht den Müttern zu, die sich über die Mutterschutzfrist hinaus um die Erziehung der Kinder kümmern wollen. Nach Beendigung der Mutterschutzfrist können auch Väter Elternzeit beantragen. Der Vorbereitungsdienst wird unter Wegfall der Bezüge (an ihre Stelle tritt das Erziehungsgeld) unterbrochen und nach Beendigung wieder aufgenommen. Entlassung Sonderschullehreranwärter/innen können auf Antrag vorzeitig aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden. Entlassungsantrag ohne triftige Gründe: Eine erneute Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich nicht mehr

6 möglich. Die Sonderschullehreranwärter/innen müssen unterschriftlich bestätigen, dass sie auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurden. Begründeter Entlassungsantrag: Gründe, die eine spätere Wiederaufnahme in den Vorbereitungsdienst rechtfertigen, können z.b. sein - Betreuung von Kindern - Pflege von nahen Angehörigen In diesen Fällen kann vom Regierungspräsidium auf Antrag und nach Vorlage geeigneter Nachweise schriftlich die Zusage gegeben werden, dass die Möglichkeit besteht, den Vorbereitungsdienst wieder aufzunehmen und die Ausbildung abzuschließen. Erkrankung siehe Krankenversicherung Evaluation Die Abteilung Sonderschulen des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung Heidelberg hat sich zur fortlaufenden Qualitätsverbesserung verpflichtet und führt deshalb regelmäßig Evaluationen durch, aus denen Konsequenzen für die Weiterentwicklung gezogen werden. Sonderschullehreranwärter/innen sind in diese Evaluationen einbezogen und werden immer wieder aufgefordert, zu Seminarveranstaltungen und zur Ausbildung insgesamt Rückmeldungen zu geben. Besonders bedeutsam sind folgende zwei Evaluationen: Die Endevaluation zum Ende des Kurses über das anonymisierte, externe Online-Auswertungssystem worktogether ( Die Evaluation Ein Jahr danach findet nach dem ersten Berufsjahr statt. Diese Evaluation soll Erkenntnisse über Relevanz und Wirkung der Ausbildung auf den Einstieg ins Berufsleben bringen. Die Abteilung Sonderschulen nahm im November 2012 an der Fremdevaluation durch das Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) teil. Weitere Informationen siehe unter ( Abteilung Sonderschulen Qualitätsentwicklung) und im Anwärterbereich der Moodle- Lernplattform F Fachrichtungen In der Abteilung Sonderschulen des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung werden Sonderschullehreranwärter/innen folgender Fachrichtungen ausgebildet: Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (BSP) Geistigbehindertenpädagogik: (GBP) Hörgeschädigtenpädagogik (HÖR) Körperbehindertenpädagogik (KBP) Pädagogik der Lernförderung (PDL) Sprachbehindertenpädagogik (SBP)

7 Ferien siehe Dienstzeiten G Geschäftsort Geschäftsort ist die Abteilung Sonderschulen des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung Heidelberg. Für die Fahrt vom Wohnort oder Schulort zum Geschäftsort können Reisekosten beantragt werden (siehe Reisekosten). H Homepage der Abteilung Sonderschulen I Informationen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat unter für Anwärter/innen einen speziellen Info-Dienst eingerichtet. K Kopiergerät Für private Kopien der Anwärter/innen wird vom Seminar ein Kopiergerät zur Verfügung gestellt. Die Kopierkarten für 200 Kopien können zum Preis von 10 im Sekretariat bei Fr. Khayat erworben werden. Der Kopierer steht im Flur vor der Bibliothek (Untergeschoss) und kann während der Öffnungszeiten der Bibliothek genutzt werden. Öffnungszeiten der Bibliothek: Mo/Di: und Mi/Do: und Fr: Krankmeldung Bei Erkrankung wird um umgehende Mitteilung an die Leiterin der Abteilung Sonderschulen (Sekretariat), an die Ausbildungsschule und die betreffenden Ausbilder/innen gebeten. Dauert die Erkrankung länger als vier Tage, muss dem Seminar ab dem 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Wiederaufnah-

8 me des Dienstes ist dem Sekretariat des Seminars mitteilen. Die Mitteilungen an das Seminar müssen auch dann erfolgen, wenn durch die Erkrankung kein Seminartag, sondern ein Schultag betroffen ist. Wenn eine Prüfung wegen Erkrankung des Sonderschullehreranwärters/der Sonderschullehreranwärterin nicht stattfinden kann, muss für das Landeslehrerprüfungsamt zur Genehmigung der Unterbrechung der Prüfung eine Krankmeldung (Attest mit Nennung des Befundes - ggf. den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht befreien) vorgelegt werden. Krankenversicherung Beamte/Beamtinnen sind von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit. Sie können sich für eine private Versicherungsgesellschaft entscheiden. Falls vor dem Vorbereitungsdienst eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Ersatzkasse bestand, sollte überprüft werden, ob ein dortiger Verbleib günstiger ist als der Wechsel in eine private Krankenversicherung. Krankheitsvertretung siehe Vertretung L Landesamt für Besoldung und Versorgung Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg Fellbach Internet: Landeslehrerprüfungsamt Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe Hebelstr Karlsruhe Tel.: 0721/926-0 Herr R. Schmitt, Tel.: Frau Weiss, Tel.: 0721/ Landesmedienzentrum Baden-Württemberg Moltkestr Karlsruhe Tel.: 0721/ Fax: 0721/ lmz@lmz.bw.de Internet: Öffnungszeiten: Mo Do: Uhr Fr: Uhr

9 Leitbild Selbstverständnis und Arbeitsbeziehungen "Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken" (Galileo Galilei) Dies prägt unser Selbstverständnis in der Ausbildung zukunftsorientiert handelnder Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, deren Aufgabe die Sicherung von Aktivität und Teilhabe für Kinder und Jugendliche ist. Dabei sind wertschätzende Arbeitsbeziehungen die Basis für die Gestaltung gelingender Lern- und Entwicklungsprozesse. Klare Organisations- und Verwaltungsstrukturen schaffen Transparenz und garantieren eine verbindliche Zusammenarbeit. Ausbildungsauftrag Mit unseren Angeboten bereiten wir die künftigen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen auf die beruflichen Anforderungen an Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentren und allgemeinen Schulen vor. Die vielfältigen Tätigkeitsfelder und die fachrichtungsspezifischen Inhalte werden theoriegeleitet und praxisbezogen reflektiert und entwickelt. Grundlage unserer Ausbildung sind die in den sonderpädagogischen Seminarstandorten gemeinsam erarbeiteten Kompetenzbereiche: - Unterrichten - Beziehungen gestalten und erziehen - Diagnostizieren, sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen - Kooperieren und beraten - Schule mitgestalten - Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und reflektieren Im Sinne unseres Seminarprofils legen wir dabei einen Schwerpunkt auf die Kompetenzerweiterung im Bereich Gesprächsführung und Beratung. Wir machen Anforderungen transparent, geben in relevanten Ausbildungszusammenhängen Rückmeldung und unterstützen dadurch die selbstverantwortliche Professionalisierung. Dabei orientieren wir uns an den individuellen Kompetenzen der Sonderschullehreranwärterinnen und -anwärter sowie an deren beruflicher Praxis. Kommunikation und Kooperation Alle im Kontext der Sonderschullehrerausbildung stattfindenden Kommunikationsund Kooperationsprozesse sind von einem ergebnisorientierten, dialogischen Grundverständnis geprägt. Die kontinuierliche Zusammenarbeit mit unseren Partnern garantiert die Verzahnung von Studium und Seminarausbildung sowie die Anschlussfähigkeit zu aktuellen und künftigen Arbeitsfeldern. Seminarentwicklung und Qualitätsmanagement Unsere Ausbildungspraxis ist getragen vom Anspruch uns weiter zu entwickeln und innovative Konzepte umzusetzen. Dabei orientieren wir uns an den aktuellen schulischen und bildungspolitischen Entwicklungen. Ein seminarintern auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmtes Fort- und Weiterbildungskonzept stellt die Grundlage unseres Handelns dar. Zielgerichtete Evaluationsmaßnahmen und eine professionell praktizierte Feedback- Kultur sind zentrale Elemente unserer Qualitätsentwicklung. Planungs-, Umsetzungsund Überprüfungsphasen bilden dabei einen zyklischen Prozess. Die kontinuierliche Dokumentation von Strukturen und Prozessen sichert Transparenz und Verbindlichkeit

10 M Medienzentrum Heidelberg Kurfürstenanlage Heidelberg Tel.: 06221/ Internet: Öffnungszeiten: Mo, Di, Do: Uhr und Uhr Mi: Uhr Fr: Uhr Mensa und Caféteria Von den Sonderschullehreranwärter/innen der Abteilung Sonderschulen kann die Mensa und Caféteria der Pädagogischen Hochschule genutzt werden. Öffnungszeiten während des Semesters: Caféteria: Montag - Freitag Uhr Mensa: Montag - Donnerstag Uhr Freitag Uhr In den Semesterferien ist die Mensa geschlossen. Die Öffnungszeiten der Caféteria werden per Aushang in der PH bekannt gegeben. Die Benutzung der Mensa ist nur mit einer Gästekarte möglich, die zu Beginn des Vorbereitungsdienstes in der Mensa gegen eine Kaution von 5 erhältlich ist. Ministerium Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach Stuttgart Tel.: 0711/279-0 Internet: Mutterschutz Über die Regelungen zum Muterschutz ist im Sekretariat ein Informationsblatt erhältlich (Download: N Nebentätigkeit Nebentätigkeit gegen Bezahlung ist genehmigungspflichtig. Anträge sind an die Direktion des Seminars für Didaktik und Lehrerbildung Heidelberg zu richten. Formulare sind im Sekretariat erhältlich (Download im Anwärterbereich der Moodle- Lernplattform). Voraussetzung für die Genehmigung ist eine angemessene Begren

11 zung des Umfangs der Nebentätigkeit. Keinesfalls darf die Nebentätigkeit eine Behinderung der Ausbildung mit sich bringen. O Obere Schulaufsichtsbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 7, Schule und Bildung Hebelstr Karlsruhe Tel.: 0721/926-0 Fax: 0721/ Internet: Regierungsschulrätin S. Eichkorn, Tel.: 0721/ Frau Stange, Tel.: 0721/ Online-Bewerbung siehe Einstellung in den öffentlichen Dienst P Pädagogische Hochschule Pädagogische Hochschule Heidelberg Keplerstr Heidelberg Tel.: 06221/477-0 Fax: 06221/ Internet: Pädagogische Zentralbibliothek Mannheim Augustaanlage Mannheim Tel.: 0621/ Öffnungszeiten: MO: Uhr und Uhr DI: Uhr

12 Personalnummer Etwa 3 Wochen nach Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes erhalten Sie vom Landesamt für Besoldung und Versorgung drei Personalnummern. 1. Für Besoldung Personalnummer Telefon- Durchwahl 2. Für Kindergeld /kinderbez. Fam.zuschl. Personalnummer Bitte geben Sie in allen Zuschriften die jeweils maßgebliche Personalnummer an. Telefon- Durchwahl 3. Für Beihilfen Personalnummer Telefon- Durchwahl Für Fragen im Hinblick auf die Bezüge ist die erste Nummer anzugeben, für Fragen zum Kindergeld bzw. der kinderbezogenen Familienzuschläge die zweite und für alle Beihilfeanträge die dritte Personalnummer. Bei Rückfragen sind auch die Durchwahlnummern der jeweiligen Sachbearbeiter/innen angegeben. Personalrat siehe Ausbildungspersonalrat R Reisekosten Reisekosten für Ausbildungsreisen können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Bei erstattungsfähigen Reisekosten können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge bearbeitet werden. Auf die möglichen rechtlichen Folgen unrichtiger Angaben wird ausdrücklich hingewiesen! Auskünfte zu den Reisekosten erhalten Sie im Sekretariat, das auch gleichzeitig die Abrechnungsstelle ist. Der Termin einer Informationsveranstaltung wird rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben. Für alle Sonderschullehreranwärter und Sonderschullehreranwärterinnen wird der Schulort der 1. Fachrichtung als Dienstort als Ort der überwiegenden Tätigkeit - für die gesamte Ausbildungszeit von der Seminarleitung festgelegt. (Davon unberührt bleibt das Seminar Dienststelle der Anwärter/innen)

13 Das Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg sieht für Ausbildungsreisen keine Dienstgänge vor, somit können neben den Fahrten vom/zum Dienstort grundsätzlich auch keine Fahrten innerhalb des Dienstortes oder innerhalb des Wohnortes erstattet werden. Fahrten zum Besuch der Seminarveranstaltungen werden pauschal genehmigt, soweit sie auf der Grundlage der von der Seminarleitung festgelegten Ausbildungsund Organisationspläne für die Veranstaltungen und Veranstaltungsorte dienstlich erforderlich sind. Fahrten im Rahmen der sonderpädagogischen Handlungsfelder und des Ausbildungsmoduls "Projektphase inklusive Handlungsfelder" (PiA) gelten als genehmigt, wenn sie unter Nennung des Tätigkeitsortes auf dem Antrag von der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder als genehmigt unterschrieben wurden. Fahrten zur Ausbildungsschule der 2. Fachrichtung sind genehmigt, wenn der Stundenplan mit dem Ausbilder bzw. der Ausbilderin unter Berücksichtigung schulischer Belange und des Deputats im selbstständigen Unterricht abgesprochen worden ist und dem Antrag beigefügt wird (s.u.). Abgerechnet werden können somit Ausbildungsfahrten, wenn der Sonderschullehreranwärter / die Sonderschullehreranwärterin an den Seminartagen zu einer verbindlichen Seminarveranstaltung in Heidelberg anreist bzw. die Ausbildungsgruppe im Rahmen einer verbindlichen Veranstaltung einen anderen Ort aufsucht. Geltend gemacht werden können ebenso die Fahrten zu einem anderen Geschäftsort, wenn sie im Rahmen der Sonderpädagogischen Handlungsfelder oder der Ausbildung in der 2. Fachrichtung dienstlich erforderlich sind und genehmigt wurden (s.o.). Dienstreisen im Rahmen der "Projektphase inklusive Handlungsfelder" (PiA) können ebenfalls abgerechnet werden. Näheres dazu in der Auftaktveranstaltung zu diesem Modul. Voraussetzung für eine Reisekostenerstattung ist jeweils, dass die angefahrenen Geschäftsorte nicht identisch mit dem Wohn- oder Dienstort sind (s.o.). Bei sogenannten Dreiecksfahrten kann der Mehraufwand zur einfachen Strecke Wohnort-Dienstort-Wohnort abgerechnet werden. Für Fahrten zu freiwilligen Zusatzkursen oder Exkursionen, individuell vereinbarten Gesprächen o.ä. können keine Reisekosten erstattet werden. Für die Abrechnung von Reisekosten ist folgendes zu beachten: 1. Beamten auf Widerruf werden bei Reisen im Rahmen ihrer Ausbildung 50 % der bei Dienstreisen notwendigen Fahrtkosten sowie des ihnen zustehenden Tagegeldes erstattet. Die nicht erstatteten 50 % sind u.u. entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. 2. Erstattet wird in der Regel die Fahrt vom Dienstort (Ort der Ausbildungsschule) zu einem anderen Geschäftsort, wobei auch der Wohnort u.u. berücksichtigt wird (siehe 7). Die Seminarleitung bestimmt den Schulort der 1. Fachrichtung als Ort der überwiegenden Tätigkeit zum Dienstort.

14 3. Die Dauer der Dienstreise sowie die Höhe der Fahrtkostenerstattung richten sich nach der Abreise bzw. Ankunft am Dienstort (bzw. Wohnort). Bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges werden ab 1. Januar % von 0,16/km erstattet, in Ausnahmefällen - bei Anerkennung triftiger Gründe (Antrag bei der Seminarleitung) 50 % von 0,22/km. Bei Dienstfahrten mit dem eigenen Fahrrad werden 50 % von 0,02/km gewährt. Ein Dienstreisender, der in einem Kfz Personen mitgenommen hat, die Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, erhält eine Mitnahmeentschädigung in Höhe von 50 % von 2 Cent je Person und km. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind mit der Reisekostenabrechnung Einzelfahrscheine als Musterfahrscheine vorzulegen. 4. Tagegeld: Das Tagegeld beträgt ab 1. Februar 2002 bei einer Dauer der Dienstreise von mindestens 8 Stunden: 50 % von 6,00 14 Stunden: 50 % von 12,00 24 Stunden: 50 % von 24,00 Diese Regelung gilt nur für Ausbildungsveranstaltungen am Seminarort Heidelberg. 5. Antragsformulare für die Fahrtkostenerstattung sind im Sekretariat oder als Download im Anwärterbereich der Moodle-Lernplattform erhältlich. 6. Die Reisekostenabrechnungen sind regelmäßig im Sekretariat abzugeben. Auf den Reisekostenformularen können mehrere Monate abgerechnet werden, der Erstattungsbetrag sollte dabei mindestens 50,00 betragen. Dienstreisen, die ab 1. Januar 2009 durchgeführt werden, müssen innerhalb einer Frist von 6 Monaten abgerechnet werden. 7. Grundsätze der Abrechnung: Für die Berechnung der Wegstreckenentschädigung bei Ausbildungsreisen ist nach Aussage des Rechnungsprüfungsamtes in Karlsruhe grundsätzlich die kürzeste, verkehrsübliche Verbindung maßgeblich. Die Wegstreckenentschädigung erfolgt nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sollten innerhalb eines Tages Fahrten von einem Dienstort zu einem weiteren Geschäftsort und ggf. wieder zurück notwendig werden, können auf der Grundlage der Stundenpläne Dreiecksfahrten genehmigt werden. Der Stundenplan ist dem Antrag beizuheften. Finden an einem Seminartag keine Dienstgeschäfte an der Ausbildungsschule statt, kann direkt ab Wohnort abgerechnet werden. Entsprechendes gilt für Tätigkeiten im Rahmen des SPH bzw. der Ausbildung in der 2. Fachrichtung. Die Wahl des Beförderungsmittels steht grundsätzlich frei. Die freie Auswahl des Beförderungsmittels darf aber bei der Abrechnung nicht zu Lasten des Dienstherrn gehen. Beispielsweise darf die Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeugs nicht dazu führen, dass die Reisekostenvergütung höher wird als beim Benutzen

15 regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. 8. Das MAXX-Ticket kann von Schülern und Auszubildenden genutzt werden. Lehramtsanwärterinnen und -anwärter gehören diesen Gruppierungen nicht an, sondern stellen innerhalb der Berufstätigen eine Sondergruppe dar, die nicht zum Bezug des MAXX-Tickets berechtigt ist. Das Job-Ticket wird an Berufstätige ausgegeben. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeben mit dem Verkehrsverbund eine Vereinbarung schließt und sich an den Kosten beteiligt. Ein solcher Vertrag ist jedoch wegen ungünstiger Kosten-Nutzen-Relation vom Land nicht abgeschlossen worden. 9. Reisen von Sonderschullehreranwärterinnen und anwärtern zur Aushändigung der Ernennungsurkunde sind keine Dienstreisen. Für diese Einstellungsreisen wird keine Reisekostenvergütung gewährt. S Schriftverkehr mit Dienststellen Beim Schriftverkehr an übergeordnete Dienststellen muss der Dienstweg eingehalten werden: Sonderschullehreranwärter/in (Schulleitung) Seminar Regierungspräsidium Ministerium. Schreiben an das Regierungspräsidium müssen daher in zweifacher Ausfertigung, Schreiben an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in dreifacher Ausfertigung über das Seminar eingereicht werden. Bei formlosen Schreiben sollte grundsätzlich A4- Format verwende werden. Jedes dienstliche Schreiben muss enthalten: Name, Vorname, Dienstbezeichnung, Personalnummer Datum Betreff, Bezug Kurze und präzise Darstellung des Sachverhalts Unterschrift Von jedem Schreiben an eine Dienststelle sollte eine Kopie für die eigenen Unterlagen angefertigt werden. Schwangerschaft Über die Regelungen zum Muterschutz ist im Sekretariat ein Informationsblatt erhältlich (Download: Schwerbehindertenvertretung Christina Schmaltz Bezirksvertrauensperson beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 7 "Schule und Bildung"

16 Postfach Karlsruhe Tel.: Fax: Sekretariat Frau Simone Schmitt Zimmer 17 Tel.: 06221/ Fax: 06221/ Öffnungszeiten: Mo - Do: Uhr Uhr Fr: Uhr Uhr Seminarausweis Der Seminarausweis berechtigt zum Entleihen von Büchern bei der Universitätsbibliothek und der PH-Bibliothek Sonderschullehreranwärter/in Sonderschullehreranwärter/innen ist die offizielle Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Sonderschulen. Die Bezeichnungen Referendariat und Referendar gelten nur für das Lehramt an Gymnasien. Sonderschullehrerprüfungsordnung II Die derzeit gültige Sonderschullehrerprüfungsordnung II (SPO II) trat am in Kraft (Download unter Stadtbücherei Heidelberg Poststr Heidelberg Tel.: 06221/ Öffnungszeiten: Di Fr: Uhr Sa: Uhr Stundenplan Die Sonderschullehreranwärter/innen geben den Ausbilder/innen nach der Einführungsphase in der Ausbildungsschule einen Stundenplan ab. Änderungen des Stundenplans müssen umgehend mitgeteilt werden. Formulare liegen im Seminar aus (Download im Anwärterbereich der Moodle-Lernplattform).

17 T Terminplan Vereidigung Einführung in die 1. Fachrichtung und (weitere Termine entsprechend der Planung Beginn: 9.00 Uhr der Fachrichtungen) Einführungsphase in der Ausbildungsschule der Fachrichtung Medientag Beginn der Schulrechtsveranstaltungen / Beginn der Seminare "Gesprächsführung u. Beratung" Beginn der Ausbildungsgruppensitzungen Beginn der "Ergänzenden Seminarangebote" (ESA) Festlegung des Sonderpädagogisches Handlungs feldes Projektphase Selbstständiger Unterricht ab (durchschnittlich 6 Stunden) Prüfung Schul- und Beamtenrecht Abgabe der Dokumentation im Bereich des bis Sonderpädagogischen Handlungsfeldes Prüfungslehrprobe 1. Fachrichtung mit Kolloquium Einführungstage 2. Fachrichtung und jeweils Uhr Präsentation und Kolloquium /27.02./05.03./ /12.03./ Medientag Prüfungslehrprobe 2. Fachrichtung mit Kolloquium Zeugnisausgabe Terminfestlegungen im individuellen Ausbildungsplan Festlegung des Themas des Sonderpädagogischen bis Handlungsfeldes Versetzung in die Ausbildungsschule der Im 2. oder 3. Aus- 2. Fachrichtung bildungsabschnitt V Vertretung Sonderschullehreranwärter/innen können grundsätzlich nur nach Rücksprache und Vereinbarung als Krankheitsvertretungen an den Ausbildungsschulen eingesetzt werden. Erst am Ende des 1. Ausbildungsabschnittes treffen Mentor/in, Lehrbeauftragte/r und Schulleiter/in die Feststellung, dass der/die Sonderschullehreranwärter/in befähigt ist, selbständigen Unterricht zu übernehmen.

18 W Widerruf siehe Beamte auf Widerruf Z Zeugnis Der 18-monatige Vorbereitungsdienst endet mit der Zeugnisausgabe. In der Regel findet die Zeugnisausgabe am letzten Schultag vor den Sommerferien statt. Nach Abschluss der Prüfungen kann beim Landeslehrerprüfungsamt etwa drei Wochen vor der offiziellen Zeugnisausgabe ein vorläufiges Zeugnis beantragt werden. Dem formlosen Antrag ist ein frankierter Rückumschlag beizufügen. Vom Seminar kann auf Antrag eine Bescheinigung mit der Benennung der abgelegten Prüfungsteile ohne Notenangabe ausgestellt werden.

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