Geschlossener Flugzeugfonds. Flight Invest 48. Airbus A

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1 Geschlossener Flugzeugfonds Flight Invest 48 Airbus A

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3 Geschlossener Flugzeugfonds Flight Invest 48 Airbus A

4 Inhalt 1 Beteiligungsangebot im Überblick 6 2 Erklärung der Prospektverantwortlichen 12 3 Unternehmensgruppe Hannover Leasing 13 4 Risiken der Beteiligung 14 5 Vermögensanlage 27 6 Investitionsobjekt Der Luftverkehrsmarkt 32 Das Flugzeug 40 Der Mieter 44 7 Investitions- und Finanzplan 47 8 Prognoserechnungen Ergebnis- und Liquiditätsrechnung 50 Sensitivitätsanalyse 56 9 Fondsgesellschaft Angaben zum Emittent (Fondsgesellschaft) 59 Angaben zu den Gründungs- und weiteren Gesellschaftern der Fondsgesellschaft 62 Treuhänder und Beteiligungsverwalter 66

5 10 Vertragspartner Rechtliche Grundlagen Rechtsstellung des Kommanditisten 72 Objektverträge 75 Projektverträge Steuerliche Grundlagen Leistungsbilanz Hannover Leasing Gesellschaftsvertrag Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Negativfeststellungen Glossar Verbraucherinformation für den Fernabsatz Abwicklungshinweise 141 Anlagen: Beitrittsvereinbarung inkl. Widerrufsbelehrung Hinweis Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

6 6 Kapitel 1 Beteiligungsangebot im Überblick Beteiligungsangebot im Überblick Die Fondsgesellschaft HANNOVER LEASING Flight Invest 48 GmbH & Co. KG hat, ihrem Gesellschaftszweck entsprechend, den Airbus A mit der Seriennummer 3749 am 22. Dezember 2008 von Air Berlin erworben und ab diesem Tag für eine Grundmietzeit von zunächst zehn Jahren an die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Air Berlin) vermietet. Nach Ende der Grundmietzeit hat Air Berlin die Option, das Flugzeug für weitere drei Jahre zu mieten. Die Miete der Verlängerungsperiode wird auf Basis des zum Zeitpunkt der Optionsausübung herrschenden Marktniveaus festgelegt und kann in Euro oder US-Dollar erfolgen. Nach der ersten Mietverlängerungsoption steht Air Berlin eine zweite Verlängerungsoption über weitere drei Jahre zu gleichen Konditionen und marktüblichen Mietraten zu. Sofern Air Berlin die Verlängerungsoptionen nicht ausübt, soll das Flugzeug anderweitig verwertet werden. Die neu beitretenden Anleger beteiligen sich über die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH als Treugeber-Kommanditisten an der HANNOVER LEASING Flight Invest 48 GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) und sind damit wirtschaftlich an der Vermietung und Verwertung dieses Flugzeugs beteiligt. Mit den Einlagen der neu beitretenden Anleger wird die Beteiligungsquote der Gesellschafterin HANNOVER LEASING Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG (kurz HLB) von rund 100 Prozent auf rund 34,4 Prozent zurückgeführt. Die Besonderheit der vorliegenden Fondskonzeption ist es, dass das eingesetzte Eigenkapital der im Jahr 2011 beitretenden Anlegern innerhalb der Grundmietzeit mit Air Berlin bis zum Jahr 2018 durch Ausschüttungen aus der Fondsgesellschaft vollständig zurückgeführt werden soll. Die anteiligen Ausschüttungsansprüche der HLB werden in dieser Zeit zugunsten der neu beitretenden Anleger vorläufig gestundet. Dies ermöglicht in diesem Zeitraum eine durchschnittliche Ausschüttung in Höhe von rund 13,5 Prozent p. a., bezogen auf die ursprüngliche Einlage der neu beitretenden Anleger. Die HLB wird ihre vorläufig gestundeten Ausschüttungen vorab bei der Verwertung des Flugzeugs verzinst ausgezahlt erhalten. Die Ergebnisverteilung erfolgt während der Fondslaufzeit unabhängig von der besonderen Ausschüttungsregelung - entsprechend der Beteiligungsquote. Nach Ablauf der prognostizierten Beteiligungsphase von insgesamt 13,5 Jahren wird eine Veräußerung des Flugzeugs im Dezember 2024 zum Marktwert unterstellt. Über die Veräußerung beschließen die Gesellschafter mit qualifizierter Mehrheit.

7 Kapitel 1 Beteiligungsangebot im Überblick 7 Eckdaten der Beteiligung Fondstyp Fondsgesellschaft / Emittentin Beteiligung / Art der Vermögensanlage Anlageobjekt - Kaufpreis Gutachterlicher Wert - Bilanzansatz Kommanditkapital Emissionskapital Mieter Vermieterin Übernahme des Anlageobjekts Grundmietzeit Mietverlängerungsperiode Geschlossener Flugzeugfonds HANNOVER LEASING Flight Invest 48 GmbH & Co. KG Treuhänderische Kommanditbeteiligung über die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH (Treuhänder), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Hannover Leasing; Umwandlung in eine direkte Beteiligung mit Handelsregistereintragung des Anlegers möglich. Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte sind in Kapitel 5 dargestellt. 1 Airbus A , Herstellerseriennummer ,5 Mio. US-Dollar 40,7 Mio. US-Dollar (zum ) 38,8 Mio. US-Dollar (zum ; entspricht Euro) Euro Euro Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (nachstehend auch»air Berlin«) HANNOVER LEASING Flight Invest 48 GmbH & Co. KG, Pullach Die Übernahme des Flugzeugs durch die Fondsgesellschaft erfolgte am nach Auslieferung des Flugzeugs vom Hersteller Airbus an Air Berlin bis mit einer fest vereinbarten, monatlich zahlbaren Mietrate. Zum Ablauf der Grundmietzeit hat Air Berlin die Möglichkeit, den Mietvertrag um drei Jahre zu verlängern. Die Mietrate für die Verlängerungsperiode bestimmt sich in Abhängigkeit von der Marktmiete und kann in Euro oder US-Dollar erfolgen. Nach der ersten Mietverlängerungsoption steht Air Berlin eine zweite Verlängerungsoption über weitere drei Jahre zu gleichen Konditionen und marktüblichen Mietraten zu. Soweit Air Berlin die Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt, kann das Flugzeug an andere Airlines vermietet werden. Veräußerung Währung Gesamtinvestitionsvolumen Nach Ablauf der insgesamt prognostizierten Mietphasen können die Gesellschafter mit qualifizierter Mehrheit die Veräußerung des Flugzeugs beschließen. Einzahlungen und Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen grundsätzlich in Euro. 30,2 Mio. Euro

8 8 Kapitel 1 Beteiligungsangebot im Überblick Eckdaten der Beteiligung Mittelherkunft - Emissionskapital - weiteres Eigenkapital - Fremdkapital Finanzierende Bank Ausschüttungen -PROGNOSE- - laufende Ausschüttungen - Schlussausschüttung - Gesamtausschüttung - Ausschüttungstermin Mindestbeteiligung Einzahlung Emissionskapital Zeichnungsschluss Zielgruppe Einkunftsart für den Anleger Geplante Fondslaufzeit Haftung des Anlegers / Treugebers Steuergutachten IDW-Standard 10,0 Mio. Euro, rund 33,1 % des Gesamtinvestitionsvolumens 5,5 Mio. Euro, rund 18,1 % des Gesamtinvestitionsvolumens 14,7 Mio. Euro, rund 48,7 % des Gesamtinvestitionsvolumens Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) ( vor Steuern, auf das Emissionskapital) rd. 13,5 % p. a. ( , für 2011 zeitanteilig), rd. 4,5 % bis 14,2 % p. a. ( ) rd. 9,8 % (2024) im Falle der Veräußerung des Flugzeugs rd. 171 % vor Steuern, inkl. Schlussauschüttung rd. 159 % nach Steuern, inkl. Schlussausschüttung Zum Ende eines jeden Kalenderjahres, beginnend mit dem Jahr Für Beitritte nach dem verringert sich die erste Ausschüttung zeitanteilig Euro (höhere Beträge müssen ohne Rest durch teilbar sein) Zahlung von 100 % des Beteiligungsbetrags spätestens 8 Tage nach Zugang der Bestätigung über den Beitritt Bei Platzierung des Emissionskapitals Natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht und Wohnsitz in Deutschland, die langfristig an der Vermietung des Flugzeugs partizipieren möchten, ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und diese ausschließlich durch Eigenkapital finanzieren. Keine US-Staatsbürger oder Greencard-Inhaber - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Einkünfte aus Kapitalvermögen aus der Anlage der Liquiditätsreserve 13,5 Jahre Der Anleger stellt den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Begründung und Verwaltung der Beteiligung frei. Die Freistellungsverpflichtung des Anlegers in Bezug auf die Kommanditistenhaftung des Treuhänders ist begrenzt auf die Höhe seines Beteiligungsbetrags ( 172 HGB gilt für Treugeber sinngemäß); es besteht über die zu leistende Kommanditeinlage hinaus keine Nachschussverpflichtung. Über dieses Beteiligungsangebot wird ein steuerliches Gutachten erstellt. Die Übersendung dieser Unterlage setzt den Abschluss einer entsprechenden Auskunftsvereinbarung voraus. Der Prospekt wurde nach Vorgaben des IDW S 4,»Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen«, erstellt.

9 Kapitel 1 Beteiligungsangebot im Überblick 9 Beteiligungsstruktur Beteiligungsstruktur Flight Invest 48 Helaba Finanzierende Bank Hannover Leasing Beteiligungsgesellschaft Kommanditistin Anleger Kommanditisten HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH Treuhänderin / Beteiligungsverwalterin Hannover Leasing Flight Invest 48 GmbH & Co. KG Fondsgesellschaft / Emittentin / Vermieterin Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG Mieter

10 10 Kapitel 1 Beteiligungsangebot im Überblick Das Konzept Die Fondsgesellschaft hat im Jahr 2008 einen Airbus A erworben und für zehn Jahre an Air Berlin vermietet. Das Flugzeug wurde im Dezember 2008 ausgeliefert. Während dieser Grundmietzeit zahlt Air Berlin eine fest vereinbarte Mietrate, teilweise in US-Dollar, teilweise in Euro. Mit dem Anteil der Mieten, der in US- Dollar gezahlt wird, wird das bei der Helaba zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises aufgenomme US-Dollar-Darlehen bedient. Der Anteil der Mieten, der nicht zur Bedienung der Fremdfinanzierung benötigt wird, wird während der Grundmietzeit in Euro gezahlt. Nach Ende der Grundmietzeit steht Air Berlin eine Mietverlängerungsoption für drei Jahre zu. Die Höhe der Mietrate richtet sich nach den dann am Markt erzielbaren Mietraten und erfolgt in US-Dollar oder Euro. Nach der ersten Mietverlängerungsoption steht Air Berlin eine zweite Verlängerungsoption über weitere drei Jahre zu gleichen Konditionen und marktüblichen Mietraten zu. Sofern Air Berlin die Verlängerungsoptionen nicht ausübt, kann das Flugzeug anderweitig verwertet werden. Der Verkauf des Flugzeugs ist im Dezember 2024 geplant. Über die Veräußerung beschließen die Gesellschafter mit qualifizierter Mehrheit. Im Dezember 2009 trat die HML GmbH & Co. KG, eine 100%ige Tochter der Fondsanbieterin, als Kommanditistin in die Fondsgesellschaft ein und übernahm Kommanditanteile in Höhe von 15,9 Millionen Euro. Die Kommanditanteile der HML GmbH & Co. KG an der Fondsgesellschaft wurden mit Wirkung zum 1. April 2011 von der HANNOVER LEASING Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG (HLB), ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der Hannover Leasing, übernommen. HLB beabsichtigt, sich von einem Teil ihrer Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft zu trennen und diesen Anteil interessierten Privatanlegern anzubieten. Die Besonderheit der vorliegenden Fondskonzeption ist es, dass das eingesetzte Eigenkapital der im Jahr 2011 beitretenden Anleger innerhalb der Grundmietzeit mit Air Berlin bis zum Jahr 2018 durch Ausschüttungen aus der Fondsgesellschaft vollständig zurückgeführt werden soll. Die Anleger beteiligen sich im Rahmen einer treuhänderischen Kommanditbeteiligung an der HANNOVER LEASING Flight Invest 48 GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) und sind damit mittelbar an der Vermietung und Verwertung dieses Flugzeugs beteiligt. HLB wird daher ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft mit Beitritt der neuen Anleger sukzessive um bis zu 8,5 Millionen Euro verringern. Durch den Beitritt der Neuanleger wird das Festkapital der Fondsgesellschaft dann entsprechend um 8,5 Millionen Euro zuzüglich 1,5 Millionen Euro Emissionskosten um insgesamt 10 Millionen Euro erhöht. Die Emissionskosten des Jahres 2011 (EK-Platzierung Euro, Prospektherausgabe Euro, Vergütung Euro) werden von den Neuanlegern getragen und deren Verlustvortragskonten belastet. Die Neuanleger erhalten einen Investitionsvorteil in Höhe von 5 Prozent ihrer Einlage und wird durch eine Kostenübernahme der HLB in Höhe von bis zu 0,5 Millionen Euro über die Verlustvortragskonten durchgeführt. Dieser Investitionsvorteil erhöht den Saldo der Kapitalkonten der neu beitretenden Anleger und wirkt sich ab dem Jahr 2019 durch höhere Ausschüttungen liquiditätswirksam aus. Die Verteilung des Ergebnisses und der Ausschüttungen ab dem Jahr 2018 erfolgt quotal auf Basis der saldierten Kapitalkonten zum Die Neuanleger werden damit so gestellt, als seien sie zu ca. 65,6 Prozent an der Fondsgesellschaft beteiligt. Die HLB wird weiterhin und dauerhaft mit ca. 34,4 Prozent am Kapital der Fondsgesellschaft beteiligt sein. Während der Grundmietzeit mit Air Berlin stundet die HLB den auf ihren Kommanditanteil entfallenden Anteil an den Ausschüttungen zugunsten der Neuanleger. Bei Verwertung des Flugzeugs wird der Veräußerungserlös allen Anlegern quotal gemäß ihrer Beteiligungsquote zugewiesen. Die HLB erhält aus dem Anteil, der auf die im Jahr 2011 beitretenden Anleger entfällt, vorab die Ausschüttungen zuzüglich 3,25 Prozent Zinsen zurück, die sie bis zum Jahr 2018 zugunsten dieses Anlegerkreises gestundet hat. Der verbleibende Erlös steht den Neuanlegern zu.

11 Kapitel 1 Beteiligungsangebot im Überblick 11 Anlageobjekt im Überblick Flugzeug Airbus A Seriennummer MSN 3749 Registrierung D-ABCB Triebwerke 2 X CFM 56-5B3/3, Seriennummern und Reichweite Passagierkapazität Kaufpreis Gutachterlicher Wert Bilanzansatz Mittelstreckenflugzeug (bis zu km) (je nach Bestuhlung, 210 nach der Air Berlin typischen Konfiguration) 49,5 Mio. US-Dollar (Dezember 2008) 40,7 Mio. US-Dollar (Mittelwert aus drei unabhängigen Gutachten) 38,8 Mio. US-Dollar (zum 30. Juni 2011) Air Berlin (Mieter) Flotte 169 Flugzeuge zum Zielorte 163 Zielorte Fluggäste 33,6 Mio. Fluggäste im Geschäftsjahr 2010 Mittelverwendung in Bezug auf den Gesamtaufwand sowie das Eigenkapital - PROGNOSE - absolut in Euro in % des Nominalkapitals (Pflichteinlage) in % des Gesamtkapitals Bilanzansatz Flugzeug ,6 % 98,3 % Umlaufvermögen ,6 % 0,3 % Liquiditätsreserve ,2 % 1,3 % Gesamtinvestitionskosten ,4 % 100,0 % Rundungsbedingte Differenzen sind möglich.

12 12 Kapitel 2 Erklärung des Prospektherausgebers Erklärung der Prospektverantwortlichen Die Anbieterin und Prospektverantwortliche HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit Sitz in Pullach übernimmt gemäß 3 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Für den Inhalt dieses Verkaufsprospekts sind die bis zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder der Prospektverantwortlichen erkennbaren Sachverhalte maßgebend. Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie entsprechen dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Eine Haftung für das Erreichen der vom Anleger auf Grundlage der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben und Prognosen erwarteten Ergebnissen kann jedoch - soweit gesetzlich zulässig - nicht übernommen werden. Alle mit der Konzeption, Prüfung und Durchführung des Beteiligungsangebots beauftragten Personen und Gesellschaften haben ihre Aufgabe mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen. Gegenüber den Anlegern haften sie jedoch nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten. Die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ermöglichen nach Ansicht der Prospektverantwortlichen den Anlegern eine richtige und vollständige Information über die Kapitalanlage. Der vorliegende Verkaufsprospekt enthält die gemäß Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom 1. Juli 2005 erforderlichen Mindestinhalte. Er berücksichtigt darüber hinaus die Prospektanforderungen nach dem IDW-Standard: Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (IDW S 4). Hiernach müssen die vertraglichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig, korrekt und verständlich dargestellt und beschrieben werden. Die Prospektverantwortliche hat bei der Prospekterstellung im Interesse der zukünftigen Gesellschafter die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die Gestaltung von Verkaufsprospekten über Kapitalanlagen beachtet. Sie versichert, insbesondere im Hinblick auf 264a StGB, nach bestem Wissen und Gewissen über erhebliche Umstände, die für die Entscheidung über die Beteiligung an dieser Gesellschaft von Bedeutung sind, keine unrichtigen Angaben gemacht und keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen zu haben. Soweit die Prospektverantwortliche Aussagen in diesem Verkaufsprospekt nicht selbst erstellt oder geprüft hat oder hierzu nicht in der Lage war, hat sie sich ausgewiesener Berufsträger der entsprechenden Berufsgruppen bedient. Air Berlin als Verkäufer und Mieter sowie die Helaba als Darlehensgeberin waren nicht in die Konzeption dieses Beteiligungsangebots miteinbezogen, haben die Angaben in diesem Verkaufsprospekt weder auf ihre Richtigkeit geprüft noch genehmigt und übernehmen im Rahmen dieses Beteiligungsangebots gegenüber den Anlegern keinerlei Haftung, insbesondere nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung sowie für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Beteiligungsangebots. Es bestehen daher gegenüber Air Berlin und Helaba keinerlei Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Angaben des Verkaufsprospekts ergeben könnten. Datum der Prospektaufstellung: 19. Mai 2011 HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG Wolfratshauser Straße 49, Pullach vertreten durch: HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbh Dr. Hubert Spechtenhauser Andreas Ahlmann Geschäftsführer Geschäftsführer

13 Kapitel 3 Unternehmensgruppe Hannover Leasing 13 Unternehmensgruppe Hannover Leasing Die in Pullach bei München ansässige HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG gehört zu den namhaften Anbietern Geschlossener Fonds und ist eine der führenden Leasinggesellschaften in Deutschland. Größte Gesellschafterin ist die Landesbank Hessen-Thüringen Gi ro zentrale (Helaba) mit einem Anteil von 44,79 Prozent. Weitere 35 Prozent der Anteile an der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG werden von der Hessisch-Thüringischen Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main, gehalten. Die verbleibenden 20,21 Prozent der Gesellschaftsanteile entfallen auf das Management und einen Gründungsgesellschafter. Eine stetig wachsende Anlegerzahl spricht für das große Vertrauen, das Anleger und Vertriebspartner der Unternehmensgruppe Hannover Leasing entgegenbringen: Insgesamt haben Anleger rund 8,9 Milliarden Euro Eigenkapital in Fonds der Unternehmensgruppe investiert. Der Anschaffungswert des verwalteten Vermögens beträgt 15,8 Milliarden Euro. Wachstum mit wachsenden Möglichkeiten Seit ihrer Gründung als klassische Leasinggesellschaft baut Hannover Leasing ihre Produktpalette kontinuierlich aus. In der Vergangenheit ist es Hannover Leasing immer wieder gelungen, sich in neuen Segmenten erfolgreich zu etablieren. Zum aktuellen Angebotsspektrum gehören Geschlossene Fondsprodukte für - Immobilien im In- und Ausland - Public Private Partnership-Projekte (PPP) - Schiffe - Verkehrsflugzeuge - Infrastrukturprojekte und - Regenerative Energien. In ihrer Leistungsbilanz spiegelt sich die Firmenphilosophie von Hannover Leasing wider, die Sicherheit der Fondsprojekte immer in ein ausgewogenes Verhältnis zu einer angemessenen Rendite zu stellen. Die vollständige Leistungsbilanz aller in den Emissionsjahren 1997 bis 2009 aufgelegten Fonds von Hannover Leasing finden Sie in Kapitel 13. Die geprüfte aktuelle Leistungsbilanz wie auch zukünftig die jährlich aktualisierten Leistungsbilanzen sind zudem unter zum Download bereitgestellt. Nachweis für Nachhaltigkeit Entscheidungen für Beteiligungen an Geschlossenen Fonds basieren auf Prognosen, die ein hohes Maß an Vertrauen in den Anbieter voraussetzen. Denn der tatsächliche Erfolg einer Anlage zeigt sich immer erst in der Zukunft. Eine positive Bilanz der aufgelegten Fonds ist ein wichtiges Indiz für Kompetenz und Seriosität eines Fondsanbieters. Sie ist ein wichtiger Hinweis dafür, ob eine Konzeption solide aufgebaut und korrekt abgewickelt wurde. Die Leistungsbilanz eines Anbieters ist deshalb für die Anleger zur Beurteilung der Erfolgsaussichten aktueller Angebote eine wichtige Entscheidungshilfe.

14 14 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung Risiken der Beteiligung Investitionen in geschlossene Flugzeugfonds und damit auch das vorliegende Beteiligungsangebot Flight Invest 48 stellen für einen Anleger eine langfristige unternehmerische Beteiligung dar. Die mit einer solchen Vermögensanlage verbundenen wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken werden in diesem Kapitel des Verkaufsprospektes abschließend dargestellt. Mit dem zunächst ausschließlich mittelbaren Beitritt zur Fondsgesellschaft übernehmen die Anleger alle mit einem Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft verbundenen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Risiken. Zukünftige weder vom Anbieter noch von der Fondsgesellschaft noch vom Anleger beeinflussbare Entwicklungen können die erwartete Rentabilität der Investition negativ beeinflussen und zu deren vollständigem Verlust führen. Die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen Risiken lassen sich zum Teil den folgenden Phasen zuordnen: A. Risiken der Betriebsphase B. Risiken der Beendigungsphase Darüber hinaus bestehen weitere, allgemeine Risiken, die unter C. Steuerliche Risiken D. Sonstige Risiken dargestellt werden. Die im Folgenden aufgeführten Risiken können einzeln oder kumuliert auftreten und das wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage bzw. die gesamte Vermögensanlage gefährden. Dies kann bis zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und zu einem vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen. Sollte der Anleger aufgrund seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft Steuerzahlungen zu leisten haben, denen kein entsprechender Liquiditätszufluss aus der Fondsgesellschaft gegenübersteht, oder finanziert der Anleger seine Beteiligung durch ein Darlehen, das er aufgrund einer negativen Entwicklung der Beteiligung nicht durch Ausschüttungen aus der Beteiligung bedienen bzw. zurückführen kann, so kann dies zur Insolvenz des Anlegers führen (maximales Risiko). Das Angebot für eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft richtet sich dementsprechend an Personen mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung und die in der Lage sind, vorhandene Risiken gegeneinander abzuwägen. Jedem Anleger wird empfohlen, sich vor der endgültigen Anlageentscheidung im Hinblick auf seine persönlichen Umstände und Vermögenssituation sowie sich hieraus ergebende besondere Risiken durch einen fachkundigen Dritten beraten zu lassen. Auswirkungen der internationalen Finanzkrise Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Folgen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Eintrittswahrscheinlichkeit der dargestellten Risiken, insbesondere bezüglich Vertragserfüllungsrisiken und Bonität der Vertragspartner, Finanzierungs- / Zinsrisiko, Renditerisiko und Fungibilität der Vermögensanlage risikoerhöhend auswirken. A. Risiken der Betriebsphase Mietraten Es besteht das Risiko, dass der Mieter die vereinbarte Miete für das Flugzeug nicht leistet. Dies kann die prognostizierten Einnahmen der Fondsgesellschaft mindern und dadurch die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen und bis hin zum Verlust der gesamten Einlage führen. Es besteht das Risiko, dass nach Ablauf der Grundmietzeit die Mieteinnahmen sowohl im Falle der Weitervermietung an Air Berlin als auch bei einer anderweitigen Vermietung von den prospektierten Mietannahmen abweichen. Dies kann die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen und bis hin zum Verlust der gesamten Einlage führen. Bei Nichtausübung der Verlängerungsoptionen besteht das Risiko, dass das Flugzeug nicht, nicht di-

15 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung 15 rekt im Anschluss an die Erstvermietung und / oder nur zu schlechteren Vertragsbedingungen als prognostiziert weitervermietet werden kann. Dies kann die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen und bis hin zum Verlust der gesamten Einlage führen. Ferner besteht das Risiko, dass im Fall der Nichtausübung der Verlängerungsoption durch Air Berlin Rekonfigurationskosten im Rahmen einer Anschlussvermietung von der Fondsgesellschaft zu übernehmen sind. Dies kann die Ausschüttungen an die Investoren mindern oder ausschließen und bis hin zum Verlust der gesamten Einlage führen. Sofern Rekonfigurationskosten von der Fondsgesellschaft übernommen werden, besteht außerdem das Risiko, dass diese hierfür zusätzliches Fremdkapital aufnehmen muss. Dies kann die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen und bis hin zum Verlust der gesamten Einlage führen. Fremdfinanzierung Sollte die Fondsgesellschaft aufgrund fehlender Einnahmen aus Mietraten nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen aus der Fremdfinanzierung, wie z.b. Zinsund Tilgungsleistungen, eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen oder sonstige Kosten, die der Bank entstehen können, nachzukommen, hat die finanzierende Bank das Recht, das Darlehen zu kündigen und fällig zu stellen. In einem solchen Fall kann die Bank das ihr als Sicherheit dienende Flugzeug verwerten, um das Darlehen zu bedienen. Es besteht insoweit das Risiko, dass die Anleger ihre bis dahin noch nicht zurückgeführte Einlage teilweise oder vollständig verlieren. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass nach Ablauf des Darlehens nach zehn Jahren eine geplante Verlängerung oder eine anderweitige Anschlussfinanzierung nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen, z.b. erhöhten Zinskonditionen, vereinbart werden kann. Dies kann zur Verminderung oder zum Ausfall von Auszahlungen an die Anleger oder zur Verwertung des Flugzeugs durch die Bank und damit zum teilweisen oder vollständigen Verlust der noch nicht zurückgeführten Einlage führen. Zudem besteht das Risiko, dass erhöhte Kosten bzw. Steuern der Bank teilweise oder vollständig von der Fondsgesellschaft zu tragen sind. Dies kann dazu führen, dass die Anleger ihre bis dahin noch nicht zurückgeführte Einlage teilweise oder vollständig verlieren. Sollte das von der Fondsgesellschaft zur Fixierung und Absicherung des Zinsniveaus der Fremdfinanzierung abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft vorzeitig beendet werden oder die finanzierende Bank ihren Verpflichtungen daraus nicht nachkommen, besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft für die variable Verzinsung der Fremdfinanzierung aufkommen muss. Diese kann zeitweise oder dauerhaft höher ausfallen als das durch das Zinssicherungsgeschäft fixierte Zinsniveau, was das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft verschlechtern und die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen kann. Kann die Fondsgesellschaft die so erhöhten Zinsen ggf. nicht aufbringen, so kann dies zur Kündigung des Darlehensvertrags führen. Äußerstenfalls hätte dies die Insolvenz der Fondsgesellschaft und den teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage der Anleger zur Folge. Außerordentliche Ereignisse Es besteht das Risiko, dass der Fondsgesellschaft aufgrund außerordentlicher Ereignisse, wie z. B. die Anwendung gesetzlicher Regelungen oder Gesetzesänderungen, nach denen die Rechte und Pflichten unter den abgeschlossenen Verträgen nicht mehr rechtlich verbindlich oder die für die Fremdfinanzierung gestellten Sicherheiten nicht mehr wirksam oder durchsetzbar sind, erhöhte Kosten, z.b. durch eine Restrukturierung oder durch eine frühzeitige Vermarktung des Flugzeugs, entstehen oder die Transaktion vorzeitig abgewickelt werden muss. Dies kann die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen. Zudem besteht das Risiko, dass es zur außerordentlichen Beendigung des Darlehens und / oder Mietvertrags kommt. Dies kann dazu führen, dass die Anleger ihre bis dahin noch nicht zurückgeführte Einla-

16 16 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung ge teilweise oder vollständig verlieren. Betriebskosten / sonstige laufende Kosten Kommt Air Berlin seiner Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, die aus dem Betrieb und der Nutzung des Flugzeugs entstehen, nicht nach oder übergibt Air Berlin das Flugzeug am Ende der Mietzeit nicht in dem im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezustand, sind Kosten für notwendige Ausrüstung, Wartung und Instandsetzung unter Umständen von der Fondsgesellschaft zu tragen. Dies kann die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen. Übt Air Berlin eine der Verlängerungsoptionen nicht aus oder wird der Mietvertrag vorzeitig beendet, obliegt die Wartung und Instandhaltung des Flugzeugs der Fondsgesellschaft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein neu abzuschließender Mietvertrag abweichend vom derzeitigen Marktstandard andere Wartungs- und Instandhaltungsregelungen beinhaltet. Dies kann zu höheren Kosten der Fondsgesellschaft führen. Dies wiederum kann die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen. Ferner besteht das Risiko, dass beim Ablauf des Mietvertrags ggf. einschließlich der Verlängerungszeiträume oder bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags mit Air Berlin die Kosten für das Parken, die Wartung und / oder die Versicherung des Flugzeugs während einer mietlosen Zeit aus der Liquidität der Fondsgesellschaft bezahlt werden müssen. Dies kann zu einer Verringerung oder dem Ausbleiben der Ausschüttungen an die Anleger bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und damit zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage der Anleger führen. Sofern der Fondsgesellschaft die zur Zahlung der vorgenannten Kosten benötigte Liquidität fehlt, muss sie hierfür zusätzliches Fremdkapital aufnehmen. Dies kann dazu führen, dass sich die Ausschüttungen an die Anleger mindern. Ist die weitere Aufnahme von Fremdkapital nicht möglich, so führt dies dazu, dass die Fondsgesellschaft die entstandenen und entstehenden Kosten nicht zahlen kann. Dies kann zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und letztlich zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage der Anleger führen. Versicherungsschutz Ungeachtet der Verpflichtung aus dem Mietvertrag ist es nicht ausgeschlossen, dass der Mieter die vorgesehenen Versicherungen nicht abschließt oder seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Versicherungsprämien nicht nachkommt, so dass als Folge kein Versicherungsschutz besteht. Es besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz des Flugzeugs und dessen Betrieb versagt oder aus anderen Gründen unzureichend ist, da manche Risiken unter Umständen nicht oder nicht umfassend versichert werden können. Dies kann zu nicht kalkulierten Aufwendung oder sogar zum Verlust des Flugzeugs führen. Entsprechend würden sich die Ausschüttungen an die Anleger verringern oder zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Gesellschaftskapitals und damit der bis dahin noch nicht wieder zurückgeflossenen Einlage der Anleger führen. Sollte der Versicherer im Schadensfall nicht direkt an die Fondsgesellschaft zahlen, besteht das Risiko, dass diese Zahlungen unter Umständen nicht oder nicht vollständig an die Fondsgesellschaft weitergeleitet werden, so dass deren Schaden nicht abgedeckt ist. Sollte der Mieter ausfallen, hat die Fondsgesellschaft für den Versicherungsschutz zu sorgen. Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft verschlechtern und zu einer Verminderung oder dem Ausbleiben der Ausschüttungen an die Anleger und zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage der Anleger führen. Falls der Mieter seinen Versicherungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, die Versicherung im Schadensfall aus anderen Gründen nicht greift, der Versicherer die Deckung verweigert, die Versicherungssumme niedriger als der entstandene Schaden ist oder der entsprechende Schaden nicht vollständig von der Versicherung erstattet wird, muss die Fonds-

17 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung 17 gesellschaft als Eigentümerin des Flugzeugs die insoweit entstehenden wirtschaftlichen Lasten tragen. Dies kann zu einer Verringerung oder dem Ausbleiben der Ausschüttungen an die Anleger und dem teilweisen oder vollständigen Verlust des Gesellschaftskapitals und damit eines Teils oder der gesamten Einlage der Anleger führen. Behördliche Genehmigungen Es besteht das Risiko, dass die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Flugzeugs notwendigen inbzw. ausländischen behördlichen Genehmigungen nicht aufrecht erhalten werden. Somit kann das Flugzeug unter Umständen zumindest zeitweise nicht betrieben werden. Dies kann ggf. zu verminderten Einnahmen aus dem Betrieb des Flugzeugs bzw. zu deren Ausbleiben und damit zu einer Verminderung oder dem Ausbleiben der Ausschüttungen an die Anleger führen. Allgemeine Risiken der Luftfahrt Der Betrieb eines Flugzeugs ist mit den allgemeinen Risiken der Luftfahrt verbunden. Es besteht beispielsweise das Risiko des Totalverlusts durch den Absturz des Flugzeugs aufgrund eines technischen Defekts, eines Terrorakts, einer Naturkatastrophe oder deren Folgen oder aufgrund anderer Faktoren. Solche Ereignisse können, falls sie nicht versichert oder versicherbar sind, das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft verschlechtern sowie zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Gesellschaftskapitals der Fondsgesellschaft und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage der Anleger führen. Währungsrisiko Falls Mietraten im Anschluss an die Grundmietzeit in US-Dollar geleistet werden, müssen diese, soweit sie Auszahlungen an die Anleger in Euro bedienen sollen, zum dann gültigen Wechselkurs gewechselt werden. Eine zum jeweiligen Zeitpunkt ungünstige Wechselkursrelation kann die Rentabilität der Beteiligung negativ beeinflussen und dadurch zu einer Verringerung der Ausschüttungen an die Anleger führen. Falls Mietraten im Anschluss an die Grundmietzeit in Euro geleistet werden, müssen diese, soweit sie die Fremdfinanzierung bedienen sollen, zum dann gültigen Wechselkurs gewechselt werden. Eine zum jeweiligen Zeitpunkt ungünstige Wechselkursrelation kann die Rentabilität der Beteiligung negativ beeinflussen und dadurch zu einer Verringerung der Ausschüttungen an die Anleger führen. Zinseinnahmen Die prognostizierten Zinseinnahmen können in Abhängigkeit des Zinsniveaus und der zur Verfügung stehenden Liquiditätsreserve geringer als kalkuliert ausfallen. Dies würde das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft verschlechtern und zu einer Verminderung der Ausschüttungen an die Anleger führen. Vertragserfüllungsrisiken und Bonität der Vertragspartner Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen oder vorhandene außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten wahrnehmen und damit die prospektierte Abwicklung der Investition gefährden. Dies kann die prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen und dadurch die Auszahlungen an die Anleger mindern oder ausschließen und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen. Es besteht das Risiko, dass aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit (Bonität) oder eingeschränkter Leistungsbereitschaft Vertragspartner ihren Verpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft nicht, nur teilweise oder verspätet nachkommen. Dies kann die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass vereinbarte Vertragsklauseln unterschiedlich ausgelegt werden oder unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, neue Verträge geschlossen oder neue Vertragspartner gesucht werden müssen. Hieraus können

18 18 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung höhere Aufwendungen oder geringere Einnahmen entstehen, die einen negativen Einfluss auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger haben und im schlechtesten Fall zum Ausbleiben von Auszahlungen führen können. Sollten keine neuen Vertragspartner gefunden werden, so kann dies zum Scheitern des Investitionsvorhabens und dadurch im schlechtesten Fall zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen. B. Verwertungsphase Veräußerung des Flugzeugs Es besteht das Risiko, dass im Falle einer Veräußerung des Flugzeugs der tatsächlich erzielbare Verkaufspreis von den Annahmen der eingeholten Sachverständigengutachten negativ abweichen kann. Er wird im Wesentlichen von den zum Verkaufszeitpunkt herrschenden Marktbedingungen sowie vom Zustand des Flugzeugs und dessen Triebwerken abhängen. Es besteht das Risiko, dass das Flugzeug nur zu einem geringeren als dem prognostizierten Wert oder überhaupt nicht veräußert werden kann und damit die Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen als angenommen. Weiterhin besteht das Risiko, dass eine Veräußerung nur mit erheblichem Kostenaufwand, beispielsweise für Ausstattung oder technische Umrüstungen, der unter Umständen von der Fondsgesellschaft zu tragen ist, möglich ist. Dies kann dazu führen, dass die Fondsgesellschaft hierfür zusätzliches Fremdkapital aufnehmen muss oder dass das Flugzeug nur zu einem geringeren als dem prognostizierten Wert veräußert werden kann und damit die Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen als prognostiziert. Währungsrisiko Es besteht das Risiko, dass eine zum Zeitpunkt der Veräußerung des Flugzeugs ungünstige Wechselkursrelation einer Fremdwährung gegenüber dem Euro das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft verschlechtert und zu einer Verminderung der prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger führt. C. Steuerliche Risiken Allgemeine steuerliche Risiken Eine Haftung für den Eintritt der prospektierten bzw. prognostizierten steuerlichen Wirkungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die deutsche Finanzverwaltung bzw. die zuständigen Gerichte das Beteiligungsangebot und die Fondskonzeption aus steuerlicher Sicht anders beurteilen, und dass es hierdurch zu höheren steuerlichen Belastungen (zuzüglich Zinsen) kommt. Der Anleger trägt allein das Risiko einer unrichtig dargestellten Einschätzung der steuerlichen Rechtslage, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Über die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen sowie die endgültige Höhe und die Aufteilung der steuerlichen Ergebnisse entscheidet die deutsche Finanzverwaltung erst im Rahmen der Veranlagung bzw. eines Feststellungsverfahrens oder nach einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) bei der Fondsgesellschaft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die deutsche Finanzverwaltung den Umfang der steuerpflichtigen Einkünfte oder die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dem Grunde und / oder der Höhe nach anders beurteilt und es deshalb zu höheren steuerlichen Belastungen (zuzüglich Nachzahlungszinsen) kommen kann, zumal es keine ständige Rechtsprechung zu Flugzeugfonds in Form von vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaften gibt. Ferner ist nicht auszuschließen, dass sich bis zum Zeitpunkt der Ausübung von Verlängerungsoptionen die Regeln für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums ändern und die Verlängerung als fiktiver Verkauf behandelt würde. Ebenso wenig wird Gewähr dafür übernommen, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, Erlasse der Finanzverwaltung oder durch eine spätere Außenprüfung nicht ändert. Insbesondere können neue Formen der Besteuerung in Deutschland eingeführt, die steuerliche Bemessungsgrundlage verbreitert oder Steuersätze angehoben werden. Auch rückwirkende Gesetzesänderungen oder rückwirkende Änderungen der bisherigen Besteuerungspraxis können nicht ausgeschlossen werden. Durch die Änderungen

19 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung 19 des Steuer- und Abgabenrechts kann es zu höheren steuerlichen und abgabenrechtlichen Belastungen kommen. Dadurch können sich die Rückflüsse an die Anleger vermindern. Es kann zu Mehrbelastungen der Fondsgesellschaft in Gestalt von Rechtsverfolgungskosten kommen, wenn diese gegen Entscheidungen der Finanzbehörden Rechtsmittel einlegen bzw. den Rechtsweg beschreiten. Dies kann die Rückflüsse an die Anleger mindern. Einkommensteuerliche Risiken Nach der Prognoserechnung wird der steuerliche Totalüberschuss der Fondsgesellschaft im Jahr 2022 erreicht. Sollte ein Anleger seine Beteiligung ganz oder teilweise fremdfinanzieren oder weitere Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner Beteiligung geltend machen, kann jedoch auf individueller Ebene des Anlegers die Überschusserzielungsabsicht fehlen. Dies kann zu steuerlichen Nachteilen für den Anleger führen. Ein etwaiger Gewinn aus der Veräußerung des Flugzeugs ist nach derzeitiger Rechtslage für den Investor nach mehr als zehn Jahren seit seinem Beitritt zur Fondsgesellschaft steuerfrei. Sollte sich diese Gesetzeslage allerdings in Zukunft ändern, wäre der Veräußerungsgewinn zu besteuern. Dadurch würde es zu einer höheren steuerlichen Belastung der In-vestoren kommen und die Rückflüsse der Anleger mindern. Es besteht das Risiko, dass die Einkünfte aus der Vermietung und dem Verkauf des Flugzeugs als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß 15 EStG qualifiziert werden. Der Gewinn wäre dann bilanziell zu erfassen, die Zinsen nur im Rahmen der so genannten Zinsschranke abzugsfähig und der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Zudem können Veränderungen des Wechselkurses des Euro zum US-Dollar Gewinne auslösen. Hierdurch kann es zu einer Erhöhung der steuerlichen Ergebnisse kommen. Höhere steuerliche Ergebnisse können eine zusätzliche Steuerbelastung zur Folge haben und die Rückflüsse an die Anleger mindern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung bei der Ermittlung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage Aufwendungen nicht oder nicht vollständig in der prognostizierten Höhe anerkennt, insbesondere eine geringere Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des Flugzeugs annimmt. Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte das wirtschaftliche Eigentum der Fondsgesellschaft bzw. der Gesellschafter an dem Flugzeug aberkennen. In diesem Fall könnte die Fondsgesellschaft keine Abschreibungen auf das Flugzeug vornehmen. Eine somit abweichende steuerliche Bemessungsgrundlage kann auch im Rahmen einer späteren Außenprüfung geschehen. Hieraus würden sich höhere steuerliche Ergebnisse aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergeben. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung für die Abschreibung anstelle der Abschreibung nach den amtlichen AfA- Tabellen eine längere Nutzungsdauer z. B. nach dem Betriebskonzept der Gesellschaft zugrunde legt. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung für die Abschreibung nicht die bisherige zwölfjährige Abschreibungsdauer fortführt, sondern die Restnutzungsdauer neu bestimmt. Hierdurch würde sich die Abschreibungsdauer verlängern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung die der Prognoserechnung zugrunde gelegte anteilige Übernahme der gesellschaftsvertraglich geführten Verlustverrechnungskonten der HANNOVER LEASING Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG durch die Anleger und der Behandlung als Anschaffungskosten widerspricht. Hierdurch würde sich die Höhe der für die Abschreibung maßgeblichen Anschaffungskosten für den jeweiligen Anleger reduzieren. Dies würde zu einer Reduktion der Höhe der Abschreibung in den einzelnen Jahren und dadurch ggf. zu einer Erhöhung der jeweiligen steuerpflichtigen Ergebnisse führen. Höhere steuerliche Ergebnisse können eine zusätzliche Steuerbelastung zur Folge haben und die Rückflüsse an die Anleger mindern.

20 20 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung Prognosegemäß werden in den ersten Jahren nach Beitritt der Anleger negative steuerliche Ergebnisse realisiert. Diese werden mit Gewinnen der Folgejahre verrechnet. Es kann zu einer Qualifizierung der Einkünfte nicht als»einkünfte aus Vermietung und Verpachtung«, sondern als»sonstige Einkünfte«oder»Einkünfte aus Gewerbebetrieb«kommen. Zu einer Umqualifizierung der Einkünfte kann es insbesondere im Falle der Umregistrierung des Flugzeugs kommen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die bis zur Umregistrierung aufgelaufenen Verluste nicht mit künftigen Einkünften verrechnet werden können und sich somit eine höhere Steuerbelastung ergibt. Verstirbt ein Anleger, bevor er den Initialverlust genutzt hat, muss der Erbe die später anfallenden Gewinne ggf. versteuern, ohne dass ihm der Verlustvortrag des Erblassers zum - teilweisen - Ausgleich zur Verfügung steht. Hierdurch kann sich eine höhere Steuerbelastung ergeben, als sie in der Prospektdarstellung ausgewiesen ist. Durch die höhere steuerliche Belastung können sich die Rückflüsse an die Anleger mindern. vollständig anerkannt werden, würde dies die Liquidität der Gesellschaft belasten. Dies kann die Rückflüsse an die Anleger und deren Nach-Steuer-Ergebnisse mindern. Sofern sich der Anleger mittelbar als Treuhandkommanditist über die Treuhänderin beteiligt, besteht das Risiko, dass im Falle der Vererbung oder Verschenkung des mittelbar gehaltenen Kommanditanteils Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unter Umständen höher ist als bei einer unmittelbaren Beteiligung als Direktkommanditist. Im schlimmsten Fall kann dies zur privaten Insolvenz eines Anlegers führen (maximales Risiko). Gewerbesteuerliche Risiken Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung bzw. die Finanzgerichte die von der Fondsgesellschaft erzielten Einkünfte als»einkünfte aus Gewerbebetrieb«gemäß 15 EStG qualifizieren. Hierdurch würden die Gewinne der Fondsgesellschaft unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen, insbesondere im Hinblick auf Schuldzinsen, und Kürzungen der Gewerbesteuer unterliegen. Die von der Fondsgesellschaft zu zahlende Gewerbesteuer könnte auf Ebene der Anleger nur in den Grenzen des 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Hierdurch kann sich eine höhere Steuerbelastung ergeben, als sie in der Prospektdarstellung ausgewiesen ist. Durch die höhere steuerliche Belastung können sich die Rückflüsse an die Anleger und deren Nach-Steuer-Ergebnisse mindern. Umsatzsteuer Das steuerliche Konzept sieht vor, dass die Umsatzsteuer aus Aufwendungen der Fondsgesellschaft in vollem Umfang abzugsfähig ist. Sollte der Vorsteuerabzug von der Finanzverwaltung nicht oder nicht

21 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung 21 D. Sonstige Risiken Andere Rechtskreise Da das Flugzeug auch im Ausland eingesetzt wird, ist mit der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen zu rechnen. Gerichtliche und / oder schiedsgerichtliche Auseinandersetzungen sowie Maßnahmen der Einzel- und Gesamtvollstreckung in diesem Zusammenhang können sich deshalb nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen richten, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund dieser Unterschiede kann sich die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und / oder mit erheblich höheren Kosten verbunden sein als in Deutschland. Auch die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken und sonstiger Erfolgsaussichten wird dadurch erschwert. In diesem Zusammenhang bestehen die folgenden wesentlichen Risiken: In manchen Rechtsordnungen könnten die Fondsgesellschaft oder die Fondsgesellschaft und der Mieter des Flugzeugs gemeinsam für den Betrieb des Flugzeugs und für Schäden, die mit den in Abschnitt»Allgemeine Risiken der Luftfahrt«genannten Ereignissen im Zusammenhang stehen, verantwortlich gemacht werden. Dies kann zu einer Verschlechterung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Fondsgesellschaft und dadurch zu einer Verminderung der Auszahlungen an die Anleger oder zum teilweisen oder vollständigen Verlust ihrer Einlage führen. Im Fall einer Inanspruchnahme der Fondsgesellschaft kann es nicht ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die nach dem deutschen Recht bestehende Haftungsbeschränkung der Kommanditisten auf ihre Hafteinlage nicht anerkennt, und in einem solchen Fall Anleger über ihre Einlage hinaus in Anspruch genommen werden. Dies kann zur Insolvenz des Anlegers führen (maximales Risiko). Es besteht das Risiko, dass durch den Betrieb des Flugzeugs Dritte Schaden erleiden und dieser Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt bzw. der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist. Hier wird grundsätzlich zunächst der Mieter in Regress genommen. Sollte dieser jedoch zahlungsunfähig sein oder das anwendbare Recht eine unmittelbare Haftung der Fondsgesellschaft als Eigentümer vorsehen, ist es möglich, dass die Fondsgesellschaft belangt wird. Dies kann zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft und damit zur Verminderung oder dem Ausfall der Ausschüttungen an die Anleger führen. Im äußersten Fall können die Anleger auch ihre Einlage teilweise oder vollständig verlieren. Aussagen und Angaben Dritter / Prognoserisiko Dieser Beteiligungsprospekt enthält Aussagen und Prognosen, die auf dem derzeit geltenden Recht, auf abgeschlossenen Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen Annahmen verschiedener Berichte und Gutachten von Drittparteien, wie zum Beispiel gutachterlichen Prognosen, Marktdaten verschiedener Flugzeughersteller etc., basieren. Die Richtigkeit bzw. Genauigkeit der Angaben dieser Drittparteien wird vorausgesetzt, kann aber nicht überprüft werden. Es besteht das Risiko, dass sich die Grundannahmen, Schlussfolgerungen und / oder Prognosen als ungenau oder falsch herausstellen. Zudem besteht das Risiko, dass Datenangaben sich ändern oder verwendete Daten, z. B. weil Daten jüngeren Datums nicht verfügbar sind, nicht mehr aktuell sind. Die auf dieser Basis prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft können nicht garantiert werden. Negative Prognoseabweichungen können das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft verschlechtern und dadurch die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen und zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen. Haftung der Treugeber und Direktkommanditisten Sind Anleger als Treugeber über den Treuhandkommanditisten beteiligt, so ist der Treuhandkommanditist mit einer Hafteinlage in Höhe von zehn Prozent der Pflichteinlage dieser Anleger als Gesellschafter der Fondsgesellschaft im Handelsregister eingetragen. Nach dem Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag haften diese Anleger über eine Freistellungsverpflichtung gegenüber dem Treuhandkommanditisten in voller Höhe ihres jeweiligen Beteiligungsbetrags, wenn der Treuhandkommandi-

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