2.1 Weisungen für den Spielbetrieb Swiss League Saison 2017/18

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1 1. Allgemeine Grundlagen und Weisungen... 4 Art. 1.1 Zeitlicher Rahmen... 4 Art. 1.2 Strukturelle Fakten...4 Art. 1.3 Personelle Fakten...4 Art Anzahl Torhüter... 6 Art. 1.4 Pikett-Service zum Lösen von B-Registrierungen am Wochenende/ Feiertagen... 6 Art. 1.5 myhockey-spielerlisten...7 Art. 1.6 Spielsperren... 7 Spieldauer-Disziplinarstrafen (Codes 30, 31 Spielbericht)...8 Art Art Art Art Art Matchstrafe (Codes 21-26, 29 Spielbericht )...9 Art Art Vorsorgliche Spielsperren Art Ordentliches Verfahren...10 Art Allgemeines Art Art Art. 1.7 Pauselänge, Spezialdress, Sonderaktionen Art. 1.8 Torrichter...11 Art. 1.9 Wertung von 0-Punkten-, Forfait-Spielen oder SpielwiederholungenWertung von 0-Punkten-, Forfait-Spielen oder Spielwiederholungen...11 Art Spielzeituhren rückwärts Art Korrektur von Scorerpunkten Art Verlassen des Eisfeldes Art Einsatz von Strobolight...12 Art Spieler mit falscher Rückennummer Art Zugelassene Anzahl Spieler beim Aufwärmen Page 1 / 21

2 2. Swiss League Abwicklung der Meisterschaft Art. 2.1 Qualifikation - Swiss League...12 Art. 2.2 Ermittlung der Ranglisten-Reihenfolge bei Punktegleichheit Qualifikation nach 46 Spielen12 Art Art Art. 2.3 Regelung Verbandsdaten / U20-WM, U20-WM Vorbereitungsphase (U20 / U19 / U18 / U17 / U16 NM) = Uxx Art. 2.4 Vergabe der Punkte (3-Punkte-Regel) Art. 2.5 Ablauf der Verlängerung Overtime Art. 2.6 Bestimmungen für das Penalty-Schiessen Qualifikation Art. 2.7 Torraum-Offside Art. 2.8 Spielfeldprotest Art. 2.9 Anwendung der IIHF Regel 122 (Spielabbruch) Playoff-Reglement - Swiss League...17 Art. 3.1 Teilnahme an den Playoffs...18 Art. 3.2 Spielregeln Art. 3.3 Viertelfinal Swiss League Best-of Art Art Art. 3.4 Halbfinal Swiss League Best-of Art Art Art Art Art. 3.5 Final Swiss League Best-of Art Art Art Art Art Art Playout-Reglement - Swiss League Art. 4.1 Teilnahme an der Relegationsrunde bzw. an den Playouts Art. 4.2 Ligaqualifikation Page 2 / 21

3 5. Allgemeines Playoff und Ligaqualifikations-Reglement Art Spielerleibchen, Helme und Stulpen...20 Art. 6.1 Spielerleibchen und Helme Art. 6.2 Ausrüstung während des Aufwärmens...20 Art. 6.3 Getönte Visiere Page 3 / 21

4 1. Allgemeine Grundlagen und Weisungen Art. 1.1 Zeitlicher Rahmen Beginn der Qualifikation: Mittwoch, (EHC Olten - SC Langenthal) Ende der Qualifikation: Sonntag, Beginn Playoff: Sonntag, Ende Playoff: Dienstag, (oder früher) Playout: werden keine gespielt Beginn Ligaqualifikation: Donnerstag, Art. 1.2 Strukturelle Fakten Swiss League: 11 Mannschaften Ende Saison 2017/18 kein Absteiger aus der Swiss League in die MySports League aus sportlichen Gründen. Art. 1.3 Personelle Fakten Die NL-Versammlung hat die Anzahl Spieler mit ausländischer Staatszugehörigkeit für das Kontingent und den Einsatz für die Saison 2017/18 wie folgt festgelegt: Liga Kontingent Einsatz SL frei 2 Nicht zum Kontingent zählen Doppelbürger und Spieler mit dem Status "Wie Schweizer", auch wenn sie eine internationale Transferkarte benötigen. Der Unterbruch für Club-Wechsel für Schweizer Spieler für Clubs der Swiss Leaue tritt während der Saison 2017/18 per 31. Januar Uhr in Kraft. Massgebend ist, dass das entsprechende T3-Clubwechsel-Formularvollständig ausgefüllt und von allen Parteien unterschrieben bis spätestens Uhr per Fax, per Mail oder per Post (Poststempel ist massgebend) vorliegt. Der Unterbruch für Club-Wechsel ausländische Spieler für Clubs der Swiss Leaue tritt während der Saison 2017/18 per 23. Februar Uhr in Kraft. Massgebend ist, dass das entsprechende T3-Clubwechsel-Formularvollständig ausgefüllt und von allen Parteien unterschrieben bis spätestens Uhr per Fax, per Mail oder per Post (Poststempel ist massgebend) vorliegt. Bei einem internationalen Transfer (Wechsel eines Spielers von einem anderen Landesverband in die Schweiz) muss bis spätestens Uhr die schriftliche Spielbewilligung (Fax Approval) des internationalen Eishockeyverbandes IIHF für den Spieler vorliegen, da gemäss internationaler Vorgabe nach dem 23. Februar 2018 keine internationalen Transfers mehr abgewickelt werden können. Es reicht nicht aus, wenn der Club bis 23. Februar 2018, Uhr, die vom Spieler unterschriebene Transferkarte per Fax einreicht Zusätzliches Transferfenster für Schweizer Spieler mit einer A-Lizenz bei einem Swiss League- Club: Schweizer Spieler mit einer A-Lizenz bei einem Swiss League-Club können nach dem Ende der Page 4 / 21

5 Qualifikationsrunde der Swiss League und nach dem 31. Januar 2018 unter nachfolgenden kumulativ erfüllten Bedingungen noch zu einem anderen Club der Swiss League transferiert wer den: Nur Clubs, die sich definitiv nicht für die Swiss League-Playoffs qualifizieren haben, können Spieler abgeben und Es können nur Spieler transferiert werden, die in der laufenden Saison nicht bereits bei einem NL- Club mittels einer B-Lizenz mind. ein Spiel gespielt haben (auf dem Matchblatt bei einem Meisterschaftsspiel oder bei einem Spiel des Swiss Ice Hockey Cups). Bei einem Torhüter gilt ein Spiel dann als gespielt, wenn er während mehr als 20 Minuten zum Einsatz gekommen ist. Wurde die B-Lizenz nur gelöst und der Spieler wurde nie eingesetzt (bzw. der Torhüter wurde nie mehr als 20 Minuten eingesetzt), kann dieser gleichwohl noch innerhalb der SL transferiert werden. Sollte es sich nicht um den ersten Transfer des Spielers in der gleichen Saison handeln, gilt der normale Clubwechselunterbruch. und Die Frist beginnt am ersten, dem letzten Spieltag der Swiss League-Qualifikationsrunde, folgenden Wochentag und schliesst am selben Tag um Uhr. Dieses Transferfenster für die Swiss League-Clubs öffnet sich nach dem letzten Spiel der Swiss League regular season bis 19. Februar Uhr Die beiden Mannschaften, die in der Saison 2017/18 die Ligaqualifikation bestreiten (Verlierer des National League-Playout-Finals und Meister der Swiss League), dürfen in der Ligaqualifikation maximal drei Spieler mit ausländischer Staatszugehörigkeit einsetzen. Bei einem Clubwechsel eines Spielers innerhalb der National League und Swiss League während der laufenden Meisterschaft, d.h. ab dem Tag (ab Uhr Mittags), an dem das 1. Meisterschaftsspiel der erstbeginnenden Meisterschaft der National League und Swiss League stattfindet, gilt auf der Grundlage des Reglements über die Spielerregistrierung, die Registrierungsgebühr und die Ausbildungsentschädigung (Artikel III, 21 und 22) Folgendes: Jeder Spieler kann ab der Saison 2016/17 neben dem Lösen einer B-Lizenz/Saison maximal einmal in der laufenden Saison zu einem anderen Club der National League oder Swiss League transferiert werden. Diese Regel kann nicht umgangen werden, indem der Spieler zu einem Club der Regio League oder zu einem Club ins Ausland und anschliessend wieder zu einem Club der National League transferiert wird. Der Spieler kann einen Rücktransfer zum Club, von dem er in der laufenden Saison wegtransferiert wurde unter erschwerten Bedingungen vollziehen: Erfolgt ein Rücktransfer des Spielers zurück zum Club der National League oder Swiss League, von dem er in der laufenden Saison wegtransferiert wurde, ist der Spieler erst dann wieder spielberechtigt, wenn er beim ersten folgenden Spiel nach dem vollzogenen Rücktransfer nicht auf dem Spielbericht aufgeführt gewesen ist (1 Sperre). Beispiele: Transfer von X nach Y = ok Transfer von X nach Y nach X = ok nach 1 Spielsperre Transfer von X nach Y nach Z = nicht erlaubt Page 5 / 21

6 Sollte ein Spieler nach der vorangegangenen Saison vertragslos gewesen und für die neue Saison nicht registriert worden sein, gilt ein Wechsel von X nach Y nach dem 1. Meisterschaftsspiel der neuen Saison nicht als Transfer sondern als Registrierung und ist daher von der vorgängig erwähnten Sperre nicht betroffen. Ein vollständig unterzeichnetes Clubwechsel-Formular ist jedoch einzureichen. Diese Sperren können nicht umgangen werden, in dem der Spieler zu einem Club transferiert und anschliessend eine B-Lizenz gelöst wird. Diese "Sperr-Transfers" gelten jedoch nur für Clubwechsel. Sie finden keine Anwendung beim System "2- Spielerregistrierungen", welches auch für die National League Gültigkeit hat. Im Gegensatz zu Clubs der Regio League, haben die Clubs der National League und Swiss League die Möglichkeit, eine sogenannte B-Registrierung auch ausserhalb der ASR-Bürozeiten zu lösen. Das entsprechende Beantragungs-Verfahren wird von der National League & Swiss League Operations im Rahmen des Pikett-Service geregelt (s. Art. 1.4 hiernach). Achtung: Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass der unkorrekte Einsatz eines Spielers mit einer B-Registrierung gravierende Folgen haben kann. Es ist deshalb unerlässlich, sich mit den jeweiligen Restriktionen des Reglements für Spielerkarten System 2 Spielerkarten (vor allem mit den Artikeln 3.2. "Einschränkungen und Definitionen" und 3.3. "Zeitliche Limitierung für den Einsatz des Spielers") vertraut zu machen, bevor ein entsprechender Antrag (Formular T6) gestellt wird. Art Anzahl Torhüter Für sämtliche National League und Swiss League-Spiele wird bezüglich der Anzahl Torhüter auf die folgenden IIHF Regeln verwiesen. IIHF Regel 21: Zu Spielbeginn muss ein Torhüter auf dem Eis stehen. IIHF Regel 202/VII: VII. Wenn vor oder während dem Spiel alle verfügbaren Torhüter eines Teams spielunfähig werden, ist es einem Feldspieler von der Spielerbank erlaubt, sich umzuziehen und als Torhüter zu spielen. Er hat zehn Minuten Zeit, sich umzuziehen und für das Spiel bereit zu sein. Sollte er vor Ablauf der zehn Minuten bereit sein, darf er den Rest der Zeit zum Aufwärmen auf dem Eis verwenden. Bezüglich des Aufwärmens vor dem Spiel wird auf den Punkt 1.15 verwiesen. Art. 1.4 Pikett-Service zum Lösen von B-Registrierungen am Wochenende/ Feiertagen Die Registrierungen vom Typ B mittels Formular T6 gelten grundsätzlich während der Woche von Montag Freitag, Uhr via: Swiss Ice Hockey Federation per Mail: patrick.droz@sihf.ch An den Wochenenden und Feiertagen gilt jedoch der folgende Service für BRegistrierungen mit dem Formular T6: Samstag, Sonntag/Feiertag von 10 Uhr bis 12 Uhr mittags muss das T6-Formular wie folgt eingereicht werden: per Mail (Formular unterzeichnet) philipp.bohnenblust@sihf.ch Die Anmeldung ist vorgängig telefonisch der National League & Swiss League Operations (Philipp Bohnenblust) zu melden. Nach Möglichkeit wird der einzusetzende Spieler sofort im Page 6 / 21

7 myhockey erfasst und seine Angaben erscheinen dann entsprechend auf der myhockey-spielerliste. Sollte eine Online-Erfassung nicht möglich sein, muss der Spieler vom Punkterichter mittels 999er- Nummer erfasst werden. Die Clubs tragen die Verantwortung, dass reglementarisch alles in Ordnung ist und der Spieler nicht bereits über eine B-Registrierung verfügt. Diese Möglichkeit beschränkt sich nur auf B-Registrierungen für Schweizer Spieler. B-Registrierungen für ausländische Spieler und Clubwechsel sind weiterhin nur während den Bürozeiten SIHF möglich. Einerseits, weil am Wochenende kein Zugriff auf die interne Datenbank möglich ist und andererseits, weil bei einem Clubwechsel von ausländischen Spielern die vorgängige Bewilligung des alten Landesverbandes nötig ist. Diese Bewilligung kann am Wochenende nicht eingeholt werden. Es wird ausdrücklich auf Artikel des Reglements System 2 Spielerregistrierungen bezüglich Einsatz von ausländischen Spielern mit einer B-Lizenz hingewiesen. Art. 1.5 myhockey-spielerlisten In dieser Saison wird wiederum ohne Spielerkarten, d.h. es wird nur noch mit den so genannten myhockey-spielerlisten gearbeitet. Die reglementarischen Grundlagen können den Rahmenbedingungen für Registrierungen und Transfers von Spielern des Nachwuchsund Amateursports Art. 1 und 5 entnommen werden. Auf diesen Listen werden sämtliche Spieler aufgeführt, welche für den jeweiligen Club spielberechtigt sind: Spieler mit einer A-Registrierung Spieler, welche mittels Clubliste T2, Anmeldeformular T1 oder Clubwechselformular T3 angemeldet wurden. Spieler mit einer B-Registrierung Spieler, welche mittels Formular T6 angemeldet wurden. Auf kann der Club mit seinem myhockey-benutzername (Clubnummer) sowie seinem myhockey-passwort unter dem Punkt Download Spielerliste (neben dem pdf-symbol) seine aktuelle Spielerliste im pdf-format herunterladen. Auch während der Saison wird der Club somit online immer die Kontrolle über die Registrierung seiner Spieler haben. Sobald ein Spieler für den jeweiligen Club von der Abteilung für Spielerregistrierungen (ASR) registriert wird, erscheint er auf dieser Liste. Sollten die Benutzerdaten für myhockey nicht mehr bekannt sein oder sollte etwas beim Login nicht funktionieren, so melden sie sich bitte bei der ASR unter Telefon Die Angaben im Reporter basieren auf den aktuellen Daten in der myhockeylizenzverwaltung. Im Reporter sind auch Clubverbindungen mit dem Verein (Beispiel SCL Tigers mit SCL Young Tigers) hinterlegt. Wichtig: Spieler, welche weder auf der myhockey-spielerliste noch im Reporter geführt sind, sind bei Swiss Ice Hockey nicht für den entsprechenden Club registriert und demnach auch nicht spielberechtigt. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, in einem solchen Fall einen Rapport zu erstellen, der an die ASR zur Überprüfung geschickt wird. Art. 1.6 Spielsperren In der Swiss League wird der Umgang mit Spielsperren wie folgt konkretisiert. In der jeweils aktuellen Reporter-Spielerliste können während 4 Tagen Warnungs-Hinweise erscheinen, wenn ein Spieler in den letzten vier Tagen mit Spieldauer- Disziplinarstrafen oder Matchstrafen bestraft worden ist. Diese lauten: Code 30, 31: Aufgrund einer Spieldauer-Disziplinarstrafe läuft ein Verfahren mit möglichen Sanktionen (Spielsperre(n)). Code 21-26, 29: Aufgrund einer Matchstrafe läuft ein Verfahren mit möglichen Sanktionen Page 7 / 21

8 (Spielsperre(n)). Bei solchen Hinweisen gilt besondere Vorsicht. Es liegt alleine in der Verantwortung des Clubs, ob er qualifizierte und/oder nicht gesperrte Spieler einsetzt. Spieldauer-Disziplinarstrafen (Codes 30, 31 Spielbericht) Art Die erste Spieldauer-Disziplinarstrafe ausgesprochen in der Swiss League hat keine Spielsperre zur Folge, sondern lediglich eine Busse gemäss Bussentarif der National League im Tarifverfahren (vorbehältlich Eröffnung eines ordentlichen Verfahrens durch den Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport). Gegen einen solchen Entscheid besteht das Rechtsmittel der Einsprache. Die Einsprache hat innerhalb von 5 Tagen seit Zustellung des Entscheids im Tarifverfahren mittels schriftlicher Eingabe an den Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport zu erfolgen (per an judge@sihf.ch). Art Ein Spieler der Swiss League ist nach einer 2. Spieldauer-Disziplinarstrafe (und jeder weiteren) in der gleichen Saison (vorbehältlich Bestimmung 1.6.3) automatisch für das/die nächste/n Spiel/e derjenigen Mannschaft gesperrt, in welcher die 2. Spieldauer-Disziplinarstrafe (oder weitere) gegen ihn ausgesprochen worden ist. Der Spieler ist in dieser Zeitspanne für sämtliche Spiele der National League und Swiss League-Meisterschaften gesperrt. Es liegt in der Verantwortung des Clubs, einen solchen Spieler nicht einzusetzen. Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport stellt den Entscheid im Tarifverfahren bis spätestens des nächsten Spieltages zu. Gegen einen solchen Entscheid besteht gemäss Rechtspflegereglement das Rechtsmittel der Einsprache. Eine begründete Einsprache hat per an judge@sihf.ch zu erfolgen. Eine solche Eingabe muss bis spätestens um am Spieltag erfolgen. Der Einzelrichter entscheidet erstinstanzlich bis spätestens des Spieltages. Parteien, die das rechtliche Gehör (Organisationsreglement, Art. 24, Abs. 4) wahrnehmen wollen, müssen ihre diesbezügliche Eingabe bis spätestens Uhr per an judge@sihf.ch senden. Gegen einen Einspracheentscheid kann gemäss Rechtspflegereglement Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht werden. Der Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Auf besonderes Gesuch hin, kann der Präsident des Verbandssportgerichts die aufschiebende Wirkung erteilen. Art Sämtliche in der Qualifikation der Swiss League-Meisterschaften ausgesprochenen Spieldauer- Disziplinarstrafen werden für die Playoffs-, Platzierungsrundenspiele, Playout-Final- und Ligaqualifikations-Spiele gestrichen. Durch den Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport im Tarifverfahren oder ordentlichen Verfahren ausgesprochene Spielsperren mit Wirkung in die Play-offs-, Platzierungsrunden- und Ligaqualifikations-Spiele sind in jedem Fall zu verbüssen. Art Während der National League & Swiss League-Saison aufgelaufene Spieldauer- Disziplinarstrafen, welche noch keine Spielsperren verursacht haben, werden Ende Saison immer gelöscht und der Spieler startet in dieser Hinsicht immer unbelastet in die kommende National League- Saison. Art Page 8 / 21

9 Ein Spieler, der in einem Meisterschaftsspiel der Regio League-Meisterschaften auf Grund von Spieldauer-Disziplinarstrafen gesperrt ist, kann bis zum Ablauf dieser Sperre in den National League und Swiss League-Meisterschaften nicht eingesetzt werden. Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport hat im Einzelfall die Kompetenz, mittels Verfügung während den Meisterschaftsunterbrüchen der National und Swiss League Meisterschaften (Nationalmannschaftspause, olympische Spiele) oder bei einem wesentlich früheren Saisonende der entsprechenden Regio League- Meisterschaft eine vom Grundsatz abweichende Regelung zu treffen und die Sperre auf einzelne Ligen innerhalb der National League und Swiss League-Meisterschaften zu beschränken oder die Sperre zeitlich zu limitieren, um bei einem längeren Unterbruch des Spielbetriebes im Ergebnis unverhältnismässig lange dauernde Sanktionen zu vermeiden. Der betroffene Club, der einen solchen Spieler einsetzen möchte, stellt ein entsprechendes Gesuch an den Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport. Matchstrafe (Codes 21-26, 29 Spielbericht ) Art In Meisterschaftsspielen der Swiss League werden auf dem Eis direkt keine Matchstrafen ausgesprochen. Ob ein vorgefallenes Vergehen gemäss IIHF Regelbuch mit einer Matchstrafe belegt werden muss, wird gemäss Reglement über die Organisation der Disziplinarverfahren im Bereich Leistungssport spätestens bis am Folgetag Uhr entschieden und vom Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport beiden beteiligten Clubs kommuniziert. Ein so in einem Meisterschaftsspiel der Swiss League mit einer Matchstrafe belegter Spieler ist automatisch für mindestens das nächste Meisterschaftsspiel derjenigen Mannschaft gesperrt, in welcher die Matchstrafe gegen ihn ausgesprochen worden ist. Er bleibt in dieser Zeitspanne auch automatisch für alle anderen National League und Swiss League-Meisterschaften gesperrt. Gegen einen solchen Entscheid im Tarifverfahren besteht das Rechtsmittel der Einsprache. Die Einsprache muss spätestens um Uhr des nächsten Spieltages mittels schriftlicher Eingabe an den Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport (per an judge@sihf.ch) erfolgen. Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport entscheidet gleichentags über die Einsprache bis spätestens um Uhr endgültig. Parteien, die das rechtliche Gehör (Organisationsreglement, Art. 24, Abs. 4) wahrnehmen wollen, müssen ihre diesbezügliche Eingabe bis spätestens Uhr per an judge@sihf.ch senden. Gegen einen Einspracheentscheid kann gemäss Rechtspflegereglement Nichtigkeitsbeschwerde (per E- Mail an vsg@sihf.ch) eingereicht werden. Der Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Art Ein Spieler, der in einem Meisterschaftsspiel der Regio League-Meisterschaften wegen einer Matchstrafe vom Einzelrichter für Disziplinarsachen Nachwuchs- & Amateursport gesperrt wird, bleibt ebenfalls für sämtliche Spiele innerhalb der National League und Swiss League-Meisterschaften bis zum Ablauf der Sperre in den Regio League Meisterschaften gesperrt. Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport hat im Einzelfall die Kompetenz, mittels Verfügung während den Meisterschaftsunterbrüchen der National League und Swiss League-Meisterschaften (Nationalmannschaftspause, olympische Spiele) oder bei einem wesentlich früheren Saisonende der entsprechenden Nachwuchs- & Amateursport-Meisterschaften eine vom Grundsatz abweichende Regelung zu treffen und die Sperre auf einzelne Ligen innerhalb der National League und Swiss League- Page 9 / 21

10 Meisterschaften zu beschränken oder die Sperre zeitlich zu limitieren, um bei einem längeren Unterbruch des Spielbetriebes im Ergebnis unverhältnismässig lange dauernde Sanktionen zu vermeiden. Der betroffene Club, der einen solchen Spieler einsetzen möchte, stellt ein entsprechendes Gesuch an den Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport. Vorsorgliche Spielsperren Art Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport kann gemäss den Bestimmungen des Reglementes über die Organisation der Disziplinarverfahren im Bereich Leistungssport vorsorglich bis zu zwei Spielsperren aussprechen. Ein Club hat das Recht gemäss den Bestimmungen des Reglementes über die Organisation der Disziplinarverfahren im Bereich Leistungssport beim Players Safety Officer per auf einen offiziellen, kostenpflichtigen Antrag zu stellen, wobei dieser spätestens um des Folgetages mit cc an den jeweiligen Gegner eingereicht werden muss. Gegen vorsorglich angeordnete Spielsperren besteht kein Rechtsmittel. Vorsorgliche Spielsperren erlangen für den nächsten Spieltag nur dann Wirkung, wenn der Entscheid spätestens Uhr am Spieltag eröffnet wird. Später eintreffende Entscheide haben entsprechend erst für das/die übernächste/n Spiel/e Wirkung. Ein vorsorglich gesperrter Spieler ist automatisch für mindestens das nächste Meisterschaftsspiel derjenigen Mannschaft gesperrt, in welcher die vorsorgliche Sperre gegen ihn ausgesprochen worden ist. Er bleibt in dieser Zeitspanne auch automatisch für alle anderen National League-Meisterschaften gesperrt. Ordentliches Verfahren Art Von der Verfahrenseröffnung bis zur Eröffnung des Entscheides durch den Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport bleibt ein Spieler spielberechtigt. Durch einen Entscheid im ordentlichen Verfahren ausgesprochene Spielsperren erlangen für den nächsten Spieltag nur dann Wirkung, wenn der Entscheid spätestens um Uhr am Tag vor dem nächsten Spieltag eröffnet wird. Später eintreffende Entscheide haben entsprechend erst für das/die übernächste/n Spiel/e Wirkung. Gegen einen solchen Entscheid besteht das Rechtsmittel der Berufung (per an Wird darin beantragt, dass der Spieler am nächsten Spieltag spielberechtigt sein soll, muss die Berufung sofern die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist - spätestens um Uhr am Tag des nächsten Spieltag eingereicht werden, so dass das Verbandssportgericht bis spätestens am nächsten Spieltag Uhr entscheiden kann. Bis zur Eröffnung des Berufungs-Entscheides durch das Verbandssportgericht, bleibt ein Spieler in jedem Fall gemäss dem Entscheid des Einzelrichters für Disziplinarsachen Leistungssport gesperrt. Eine Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. Allgemeines Art Sperren werden Ende Saison unabhängig vom Alter des Spielers grundsätzlich nicht gelöscht, sondern in die neue Saison übertragen, was dem betroffenen Spieler zu kommunizieren ist. Nicht verbüsste Sperren bleiben fünf Jahre lang in Kraft bzw. sind zu vollziehen. Auch eine Sperre aus den Regio League-Meisterschaften wird in die neue Saison übertragen. National League-Klubs, welche einen für die Regio League bis in die neue Saison hinein Page 10 / 21

11 gesperrten Spieler einsetzen wollen, können beim Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport jeweils bis am 31. August ein entsprechendes Gesuch stellen. Es liegt in der Kompetenz des Einzelrichters für Disziplinarsachen Leistungssport, einem solchen Spieler für die National League und Swiss League-Meisterschaften die Spielberechtigung zu erteilen, wobei die Sperre in den entsprechenden Regio League Meisterschaften in der die Sperre eingehandelt worden ist, gleichwohl zu verbüssen ist. Art In der Ligaqualifikation wird der Umgang mit Spielsperren analog Ziff. 1.6 der Weisungen für den Spielbetrieb National League angewendet. Art. 1.7 Pauselänge, Spezialdress, Sonderaktionen Die Pausenlänge beträgt 18 Minuten (Pausenverlängerungen werden nicht bewilligt). Die 18 Minuten für die Pause müssen auf der Matchuhr unmittelbar nach Drittelsende aufgeschaltet und gestartet werden. Es werden pro Club zwei Spezialdress (davon ein CSR) und eine Sonderaktion bewilligt. An die National League & Swiss League Operations ist vorgängig ein diesbezügliches Gesuch (inkl. Gestaltungsvorschlag des Spezialdresses) einzureichen. In Rücksprache mit den TV-Partnern wird dann entschieden, ob die Bewilligung durch die National League & Swiss League Operations erteilt werden kann. Auf keinen Fall darf ein Spezialdress an einen einmaligen Spielsponsor vergeben werden. Der PostFinance Top Scorer hat das Flammenshirt und den Top Scorer-Helm immer zu tragen. Art. 1.8 Torrichter In der Swiss League sind keine Torrichter erlaubt. Art. 1.9 Wertung von 0-Punkten-, Forfait-Spielen oder SpielwiederholungenWertung von 0-Punkten-, Forfait-Spielen oder Spielwiederholungen Bei 0-Punkten-, Forfait-Spielen (5:0) und Spielwiederholungen wird das Resultat gemäss diesen Weisungen gewertet und in der Tabelle geführt: Verliert die fehlbare Mannschaft das Spiel mit einer gleichen oder grösseren Tordifferenz als 0:5, so bleibt das gespielte Resultat bestehen. Bei solchen Spielen werden alle Strafen, Tore, Assist, SoG und +/- gewertet und Erscheinen auch beim Spieler als gespieltes Spiel in der Spielerstatistik. Dies heisst, nach der Eingabe des Status Forfait oder Spielwiederholungen die Spielerdaten nicht gelöscht werden dürfen. Art Spielzeituhren rückwärts Die Spielzeit wird analog der Regel 45 des IIHF-Regelbuchs eines jeden Spieldrittels rückwärts gemessen, in Minuten und Sekunden von 20:00 bis 00:00. Art Korrektur von Scorerpunkten Nur - der vom Club vor der Saison gemeldete Verantwortliche, kann bis 12:00 Uhr des nächsten Tages, begründete Korrekturen von Scorerpunkten bei der National & Swiss League Operations schriftlich mittels an die folgenden Adressen melden: philipp.bohnenblust@sihf.ch. Art Verlassen des Eisfeldes In den Pausen und am Ende des Spiels verlässt zuerst der Gastclub das Spielfeld. Sofern beide Mannschaften den gleichen Ausgang benützen, hat der Heimclub entsprechend zu warten. Page 11 / 21

12 Art Einsatz von Strobolight Der Einsatz von Strobolights ist in den Stadien bei den folgenden Spielsituationen verboten: Während dem laufenden Spiel Bei Strafen (Licht auf Strafbank, Spieler, der die Strafe erhalten hat) Bei Gegentoren (Licht auf Torhüter, Tor und Spielerbank) Art Spieler mit falscher Rückennummer Gemäss der IIHF Regel 23 ii gilt: Entscheidend für die Berechtigung des Einsatzes von Spielern ist nicht die Nummer auf dem Leibchen sondern der Name des Spielers. Spielt ein Spieler mit einer Leibchennummer, die nicht der Nummer auf dem Spielbericht entspricht, ist davon auszugehen, dass es sich um einen Schreibfehler handelt, der keinen Einfluss auf das Spiel hat. In so einer Situation muss der Feststellende sofort eine Meldung an die Schiedsrichter machen, damit der Fehler auf dem Spielbericht behoben werden kann, und gleichzeitig die Teams und das Publikum informiert werden können. Art Zugelassene Anzahl Spieler beim Aufwärmen Beim Einlaufen vor dem Spiel auf dem Eis dürfen maximal 20 Spieler und 2 Torhüter teilnehmen (davon maximal zwei Spieler/Torhüter mit einer Ausländerlizenz). Bis spätestens 10 Minuten vor Spielbeginn besteht die Möglichkeit, einen Spieler oder Torhüter auf dem Spielbericht auszutauschen. Ein allfälliger Wechsel muss spätestens 10 Minuten vor Spielbeginn dem verantwortlichen Punktrichter gemeldet werden. Dieser muss den Spielbericht entsprechend korrigieren und die korrigierte Version von beiden Coaches unterschreiben lassen. Anschliessend ist der Spielbericht umgehend den Schiedsrichtern abzugeben. Erfolgt die Meldung an den Punktrichter weniger als 10 Minuten vor Spielbeginn, kann die Änderung nicht mehr vollzogen werden. 2. Swiss League Abwicklung der Meisterschaft Art. 2.1 Qualifikation - Swiss League Qualifikation mit 53 Runden / 46 Spielen (2 Doppelrunden + zusätzlich 6 Gruppenspiele): Die Gruppen setzen sich wie folgt zusammen: West: HC La Chaux-de-Fonds, HC Ajoie Mitte: EHC Visp, SC Langenthal, EHC Olten Ost: Hockey Thurgau, EHC Winterthur, SC Rapperswil-Jona Lakers Farm: HCB Ticino Rockets, EVZ Academy, GCK Lions Rangierung nach 46 Spielen: Die nach 46 Spielen in den Rängen 1 bis 8 klassierten Mannschaften qualifizieren sich für die Playoffs. Die nach 46 Spielen im Rang 9-11 klassierten Mannschaften beenden die Meisterschaft. Art. 2.2 Ermittlung der Ranglisten-Reihenfolge bei Punktegleichheit Qualifikation nach 46 Spielen Bei Punktegleichheit von zwei oder mehr Mannschaften gelangen in der genannten Reihenfolge die folgenden Kriterien zur Anwendung: Höhere Anzahl Punkte aus den direkten Begegnungen. Bei ungleicher Anzahl von Direktbegegnungen zwischen den punktgleichen Mannschaften ist die kleinere Anzahl der Direktbegegnungen für die Page 12 / 21

13 Berechnung massgebend (Bsp.: Mannschaft A und B hatten je 6 Direktbegegnungen, Mannschaft C hatte mit Mannschaft A und B nur je 4 Direktbegegnungen, massgebend für die Berechnung sind somit für die betroffenen punktgleichen Mannschaften A, B und C nur 4 Direktbegegnungen). Für die Mannschaften, die mehr Direktbegegnungen aufweisen, als für die Berechnung massgebend sind, gilt: Die beiden in der Saison gemäss Datum (nicht Spielnummer) zuerst gespielten Direktbegegnungs- Hinspiele und -Rückspiele werden für die Berechnung nicht gezählt. Bsp. 1: Daten der ausgetragenen Direktbegegnungs-Hinspiele zwischen A und B: 17. Sept., 18. Okt., 19. Dez.; Spiel vom 17. Sept. wird somit für die Berechnung nicht berücksichtigt. Bsp. 2: Daten der ausgetragenen Direktbegegnungs-Rückspiele zwischen B und A: 3. Okt., 11. Nov., 24. Jan.; Spiel vom 3. Okt. wird somit für die Berechnung nicht berücksichtigt. Bessere Tordifferenz aus allen 46 Spielen Höhere Anzahl der geschossenen Tore aus allen 46 Spielen Besteht nach den Kriterien 1 3 noch immer Gleichheit, zählt die bessere Tordifferenz aus den direkten Begegnungen der beteiligten Mannschaften (gemäss Kriterien aus Punkt 1) Besteht nach den Kriterien 1 4 noch immer Gleichheit, zählt die höhere Anzahl der geschossenen Tore aus den direkten Begegnungen der beteiligten Mannschaften (gemäss Kriterien aus Punkt 1) Besteht nach den Kriterien 1 5 noch immer Gleichheit, zählt die höhere Anzahl der geschossenen Auswärtstore aus allen 46 Spielen Besteht nach den Kriterien 1 6 noch immer Gleichheit, zählt die höhere Anzahl der geschossenen Auswärtstore aus den direkten Begegnungen der beteiligten Mannschaften (gemäss Kriterien aus Punkt 1) Besteht nach den Kriterien 1 7 noch immer Gleichheit, entscheidet die Geschäftsführung der NL über das weitere Vorgehen. Art Es werden für die Ermittlung der Rangierung (alle Ränge) nach 46 Spielen keine Entscheidungsspiele ausgetragen. Art Bei Punktegleichheit von zwei oder mehr Mannschaften gelangen in der genannten Reihenfolge die folgenden Kriterien zur Anwendung: Höhere Anzahl Punkte aus den direkten Begegnungen. Bei ungleicher Anzahl von Direktbegegnungen zwischen den punktgleichen Mannschaften ist die kleinere Anzahl der Direktbegegnungen für die Berechnung massgebend (Bsp.: Mannschaft A und B hatten je 6 Direktbegegnungen, Mannschaft C hatte mit Mannschaft A und B nur je 4 Direktbegegnungen, massgebend für die Berechnung sind somit für die betroffenen punktgleichen Mannschaften A, B und C nur 4 Direktbegegnungen). Für die Mannschaften, die mehr Direktbegegnungen aufweisen, als für die Berechnung massgebend sind, gilt: Page 13 / 21

14 Die beiden in der Saison gemäss Datum (nicht Spielnummer) zuerst gespielten Direktbegegnungs- Hinspiele und -Rückspiele werden für die Berechnung nicht gezählt. Bsp. 1: Daten der ausgetragenen Direktbegegnungs-Hinspiele zwischen A und B: 17. Sept., 18. Okt., 19. Dez.; Spiel vom 17. Sept. wird somit für die Berechnung nicht berücksichtigt. Bsp. 2: Daten der ausgetragenen Direktbegegnungs-Rückspiele zwischen B und A: 3. Okt., 11. Nov., 24. Jan.; Spiel vom 3. Okt. wird somit für die Berechnung nicht berücksichtigt. Bessere Tordifferenz aus allen 46 Spielen Höhere Anzahl der geschossenen Tore aus allen 46 Spielen Besteht nach den Kriterien 1 3 noch immer Gleichheit, zählt die bessere Tordifferenz aus den direkten Begegnungen der beteiligten Mannschaften (gemäss Kriterien aus Punkt 1) Besteht nach den Kriterien 1 4 noch immer Gleichheit, zählt die höhere Anzahl der geschossenen Tore aus den direkten Begegnungen der beteiligten Mannschaften (gemäss Kriterien aus Punkt 1) Besteht nach den Kriterien 1 5 noch immer Gleichheit, zählt die höhere Anzahl der geschossenen Auswärtstore aus allen 46 Spielen Besteht nach den Kriterien 1 6 noch immer Gleichheit, zählt die höhere Anzahl der geschossenen Auswärtstore aus den direkten Begegnungen der beteiligten Mannschaften (gemäss Kriterien aus Punkt 1) Besteht nach den Kriterien 1 7 noch immer Gleichheit, entscheidet die Geschäftsführung der National League & Swiss League Operations über das weitere Vorgehen. Art. 2.3 Regelung Verbandsdaten / U20-WM, U20-WM Vorbereitungsphase (U20 / U19 / U18 / U17 / U16 NM) = Uxx Die Runden vom bis werden, trotzden Verbandsdaten, gemäss Spielplan gespielt. Es wird bestimmt, dass allfällige Ruhetage der Uxx-NM als Ruhetage zu gelten haben. Es ist deshalb untersagt, einen Uxx-NM-Spieler an einem Ruhetag einzusetzen. Zuwiderhandlungen werden dem Einzelrichter übergeben. Dieser hat das Recht, das Strafmass festzulegen. Hat eine Mannschaft nach dem Uxx-Zusammenzug im November drei oder mehr Feldspieler im Aufgebot der Uxx NM (inklusive aufgebotener Torhüter, der beim Swiss League-Club Ersatztorhüter ist), so hat er das Recht auf Antrag für Spielverschiebung seiner Heimspiele auf einen Termin ausserhalb der Verbandsdaten. Der Antrag muss bis Dienstag , Uhr schriftlich beim Ressortleiter Spielbetrieb National League und Swiss League eintreffen. Zu spät eingetroffene Anträge werden nicht behandelt. Wird das Recht auf Verschiebung genutzt, gilt dies zwangsweise für alle Heimspiele während den Verbandsdaten. Es kann also während den Verbandsdaten nicht sein, dass einzelne Heimspiele verschoben und andere gespielt werden. Tritt der Fall ein, dass ein Club das oben aufgeführte Kontingent der U20 stellt, entscheidet National League & Swiss League Operations über eine mögliche Verschiebung der Auswärtsspiele des betroffenen Clubs. Für die Spiele vom 11. bis 18. Februar 2018 und Spiele während den Playoffs werden keine Verschiebungen geduldet. Alle vom SIHF oder anderen Verbänden aufgebotenen Spieler oder Funktionäre für eine SIHF - oder eine andere Nationalmannschaft, müssen dem Aufgebot Folge Page 14 / 21

15 leisten. Zuwiderhandlungen werden dem Einzelrichter gemeldet. Diese Auflage hat sich die Swiss League selbst auferlegt. Art. 2.4 Vergabe der Punkte (3-Punkte-Regel) Die Punktevergabe während der Qualifikation wird wie folgt gehandhabt: Sieg nach der regulären Spielzeit von 60 Minuten: 3 Punkte für den Sieger, 0 Punkte für den Verlierer; Unentschieden nach der regulären Spielzeit von 60 Minuten: je Mannschaft 1 Punkt; es folgt ein Overtime (Verlängerung); Sieg im Overtime (Verlängerung ): Sieger erhält einen zusätzlichen Punkt, gesamthaft also 2 Punkte, der Verlierer behält 1 Punkt; Unentschieden nach dem Overtime (Verlängerung): immer noch 1 Punkt je Mannschaft; es folgt ein Penalty-Schiessen ; Sieg im Penalty-Schiessen : Sieger erhält einen zusätzlichen Punkt, gesamthaft also 2 Punkte, der Verlierer behält 1 Punkt. Art. 2.5 Ablauf der Verlängerung Overtime Steht ein Spiel nach 60 Minuten unentschieden, so folgt eine Overtime (Verlängerung) von 5 Minuten ohne vorgängige Eisreinigung: die Pause dauert 3 Minuten; für die Overtime beziehen die Mannschaften die gleichen Spielfeld-Seiten wie im 3. Drittel; die Overtime wird von beiden Mannschaften - bei keinen laufenden Strafen nach 60 Minuten - mit je 3 Feldspielern plus Torhüter in Angriff genommen; die Overtime dauert maximal 5 Minuten; jene Mannschaft, die in der Overtime das 1. Tor erzielt (sudden death), gewinnt das Spiel und erhält 1 zusätzlichen Punkt; der Verlierer behält 1 Punkt. Steht das Spiel auch nach Ablauf der Overtime immer noch unentschieden, folgt ein Penalty- Schiessen (siehe Ziffer 2.6) Art. 2.6 Bestimmungen für das Penalty-Schiessen Qualifikation Steht ein Spiel der Qualifikation am Ende einer Overtime (Verlängerung) immer noch unentschieden, wird unverzüglich das Penalty-Schiessen zur Ermittlung des Siegers durchgeführt. Vor Beginn des Penalty-Schiessens wird der mittlere Teil der Eisfläche über die gesamte Länge des Spielfeldes zwischen den Endanspielpunkten mit der Eismaschine trocken aufbereitet. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Eisreinigungszeit von 3 Min. nicht überschritten werden darf. Die Torhüter verteidigen dasselbe Tor wie in der Overtime. Jede Mannschaft nennt fünf auf dem offiziellen Spielbericht aufgeführte Spieler welche die Schüsse durchführen werden. Ein Spieler, dessen Strafe nach Beendigung der Overtime nicht beendet ist, kann nicht für das Penalty-Schiessen nominiert werden, er bleibt auf der Strafbank. Auch Spieler, die während des Penalty-Schiessens eine Strafe erhalten, müssen auf der Strafbank gehen und verbleiben, bis das Penalty-Schiessen beendet ist. Page 15 / 21

16 Der Schiedsrichter ruft die beiden Kapitäne zur Mitte des Eisfeldes und wirft eine Münze, um zu entscheiden, welche Mannschaft den ersten Penalty ausführt. Der Gewinner des Münzenwurfs hat die Wahl, ob seine Mannschaft als Erste oder als Zweite schiessen wird. Die Torhüter eines jeden Team können nach jedem Penalty ausgewechselt werden. Für die Ausführung der Schüsse gelten die Regeln 177 und 178 des offiziellen IIHF Regelbuches. Die Spieler beider Mannschaften schiessen die Penalties abwechselnd bis das entscheidende Tor erzielt wird. Die restlichen Penalties werden nicht mehr ausgeführt. Steht es nach 5 Penalties jeder Mannschaft immer noch unentschieden, wird das Penalty-Schiessen mit einem "tie-break"-verfahren mit Serien 1 gegen 1, also mit jeweils einem Spieler je Mannschaft fortgesetzt. Es beginnt die Mannschaft mit den "tie-break"-penalties, die in der 1. Penalty-Serie als Zweite begonnen hat. Das Spiel ist beendet, sobald im Vergleich von zwei Gegenspielern das entscheidende Tor erzielt wird. Als Penalty-Schützen können die gleichen oder neue Spieler (sofern diese nicht unter Ziffer 3 fallen) eingesetzt werden. Der offizielle Punktrichter registriert alle geschossenen Penalties mit Angabe der Torhüter und der erzielten Tore. Nur das entscheidende Tor zählt für das Resultat des Spiels; d.h. - das Spiel, das nach der Verlängerung 2:2 gestanden hat, wird mit dem Resultat von 3:2 oder 2:3 für den Sieger im Penalty- Schiessen gewertet und so in der Rangliste aufgeführt; die erzielten Tore werden den Schützen in der Torschützen-Statistik nicht gutgeschrieben. Weigert sich eine Mannschaft, am Penalty-Schiessen zur Ermittlung eines Siegers teilzunehmen, wird das Spiel für diese Mannschaft als verloren erklärt, sie erhält keinen Punkt, die andere Mannschaft erhält drei Punkte. Weigert sich ein Spieler, einen Penalty-Schuss auszuführen, so gilt dieser Penalty für seine Mannschaft als vergeben. Art. 2.7 Torraum-Offside Die Regel 94 xii, wie folgt interpretiert und angewendet: Regel 94 xii soll nur in Zusammenhang mit einer visuellen und/oder physischen Torhüterbehinderung angewendet werden (siehe Regeln 184 iv, 185i, 186 iv und Regel 186 i, 186 iii,) Art. 2.8 Spielfeldprotest In Ergänzung zum gültigen Rechtpflegereglement SIHF in allen Meisterschaften der National League und Swiss League gemäss Beschluss durch die National League-Versammlung vom 21. November 2012 in Ittigen wie folgt anzumelden und zu bestätigen: Der Captain oder Assistant-Captain der protestierenden Mannschaft hat den Spielfeldprotest unmittelbar nach dem Vorfall bzw. bei laufendem Spiel beim nächsten Spielunterbruch mit Angabe des Protestgrundes beim Schiedsrichter anzumelden. (Art. 55 RPR) Der Schiedsrichter hat den Captain oder Assistant-Captain der gegnerischen Mannschaft unverzüglich von der Protestanmeldung und vom Protestgrund in Gegenwart des Protestierenden in Kenntnis zu setzen. (Art. 56 RPR) Page 16 / 21

17 Kommt der Schiedsrichter auf seinen Entscheid nicht zurück oder wird der Zeit oder Strafzeitmessungsfehler nicht korrigiert, so hat er die Anmeldung des Spielfeldprotestes unverzüglich auf dem Spielbericht vermerken zu lassen. (Art. 57 RPR) Unmittelbar nach Spielschluss, d.h. beim Verlassen des Eisfeldes, ist der Spielfeldprotest durch den Captain beim Head-Schiedsrichter zwingend zu bestätigen. Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, dass der bestätigte Spielfeldprotest auf dem offiziellen Matchblatt festgehalten wird. Der Spielfeldprotest muss in jedem Falle bis am Folgetag (an Werk-, Sonn- und allgemeinen Feiertagen) um Uhr mittels schriftlicher und begründeter Eingabe eingereicht werden, beim Einzelrichter der NL (per an Art. 2.9 Anwendung der IIHF Regel 122 (Spielabbruch) Telefon Ligaleiter Willi Vögtlin: 079 / ) Sollte die Regel 22 I-V von einem oder beiden Teams verletzt werden, erfolgt kein automatischer Spielabbruch gemäss der IIHF Regel 22. 2) Es ist nach der IIHF Regel 22 vorzugehen. Kommt der Zeitpunkt, indem der Spielabbruch verfügt werden müsste, geht das komplette SR Team zur verfehlenden Mannschaft, oder zu den verfehlenden Mannschaften und teilt mit, dass das Spiel nach IIHF Regel 22 jetzt hätte abgebrochen werden müssen und das die SR jetzt die Bestätigung des Ligaleiters einholen würden. Unter diesem Aspekt ist es nicht entscheidend, wenn die im Regelbuch festgehaltenen Zeitangaben überschritten werden. Ist nur eine Mannschaft involviert, informiert das SR Team die zweite Mannschaft über das Vorgehen. In der Folge bleibt das SR Team zusammen und lässt sich in keine Diskussionen mit Spielern ein. 3) Der Schiedsrichter beauftragt die Zeitnehmer, den lokalen Sicherheitsverantwortlichen und den Leiter Spielbetrieb bzw. den Direktor NL zu kontaktieren, damit der Schiedsrichter mit den entsprechenden Personen kommunizieren kann. 4) Der Ligaleiter entscheidet aufgrund seiner Kompetenzen und teilt den Entscheid den Schiedsrichtern und den Teams mit. Im Falle eines Spielabbruchs informiert der Ligaleiter das Heimclubmanagement. Der Einbezug der Sicherheitszuständigen beider Clubs ist zwingend. 5) Sollte das Team, bzw. die Teams das Spiel in der Zwischenzeit wieder aufnehmen wollen, wird weitergespielt. Der Vorfall wird rapportiert und an den Einzelrichter weitergeleitet. 6) Der Einzelrichter prüft ob Artikel 81 (Verhaltensgrundsätze) der Statuten der SIHF verletzt wurden und verfügt nach Ermessen. Bei einem Spielabbruch eröffnet der Einzelrichter ein Verfahren zur Prüfung von Schadenersatzforderungen und verfügt gemäss dem vorgesehenen Tarifverfahren. 3. Playoff-Reglement - Swiss League Page 17 / 21

18 Art. 3.1 Teilnahme an den Playoffs An den Playoffs nehmen die in den Rängen 1 bis 8 platzierten Mannschaften der Qualifikation teil. Art. 3.2 Spielregeln Mit Ausnahme der nachfolgenden Bestimmungen gelten dafür die Spielregeln des IIHF sowie die Spielregeln des SIHF und die Abmachungen mit der Abteilung SR und National League & Swiss League Operations. Art. 3.3 Viertelfinal Swiss League Best-of-7 Art Es spielen: Der Erste gegen den Achten Der Zweite gegen den Siebten Der Dritte gegen den Sechsten Der Vierte gegen den Fünften Art Der besser Platzierte nach der Qualifikation hat jeweils im 1., 3.,5. und 7. Spiel Heimvorteil. Art. 3.4 Halbfinal Swiss League Best-of-7 Art Die Sieger der Viertelfinals qualifizieren sich für die Halbfinals. Art Die verbleibenden 4 Mannschaften werden gemäss der Platzierung nach der Qualifikation rangiert. Art Es spielen: der verbleibende Beste gegen den verbleibenden Viertbesten, der verbleibende Zweitbeste gegen den verbleibenden Drittbesten Art Der besser Platzierte nach der Qualifikation hat jeweils im 1., 3., 5. und 7. Spiel Heimvorteil. Art. 3.5 Final Swiss League Best-of-7 Art Die Sieger der Halbfinals qualifizieren sich für den Final. Art Page 18 / 21

19 Die verbleibenden zwei Mannschaften werden erneut gemäss der Platzierung nach der Qualifikation rangiert. Art Es spielen der verbleibende Beste gegen den verbleibenden Zweitbesten. Art Der besser Platzierte nach der Qualifikation hat jeweils im 1., 3., 5. und 7. Spiel Heimvorteil. Art Der Gewinner des Playoff-Finals der Swiss League ist sportlich für die Ligaqualifikation qualifiziert und Schweizermeister der Swiss League und erhält die Goldmedaille. Art Der Verlierer des Play-off-Finals ist Zweitplatzierter und erhält die Silbermedaille. 4. Playout-Reglement - Swiss League Art. 4.1 Teilnahme an der Relegationsrunde bzw. an den Playouts Es werden keine Playouts gespielt. Art. 4.2 Ligaqualifikation Der Verlierer des Playouts der National League und der Sieger des Playoff-Finals der Swiss League, bestreiten die Spiele der Ligaqualifikation nach dem Modus Best of 7, immer vorausgesetzt, dass eine Ligaqualifikation gespielt wird (siehe Spiel-Reglement). Der Sieger spielt in der folgenden Saison aus sportlichen Gründen in der National League. Der Verlierer spielt in der folgenden Saison aus sportlichen Gründen in der Swiss League. Spielplan (Daten gemäss Spieldatenplan) LQ1 = 12. NL - 1. SL LQ2 = 1. SL NL LQ3 = 12. NL - 1. SL LQ4 = 1. SL NL LQ5 = ev. 12. NL - 1. SL LQ6 = ev. 1. SL NL LQ7 = ev. 12. NL - 1. SL 5. Allgemeines Playoff und Ligaqualifikations-Reglement Art. 5.1 Steht nach Ablauf von 60 Spielminuten das Resultat unentschieden, wird eine Verlängerung von 20 Minuten mit den Beständen 5 gegen 5 Feldspieler gespielt. Steht es nach dieser Verlängerung immer noch unentschieden, folgt eine weitere Verlängerung von 20 Minuten. Zwischen den Verlängerungen findet ein Eisreinigung statt und die Pause dauert 18 Minuten. Die Teams wechseln vor jeder Verlängerung die Seiten. Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis das entscheidende Tor erzielt wird. Es wird in keinem Fall ein Penaltyschiessen durchgeführt. Page 19 / 21

20 6. Spielerleibchen, Helme und Stulpen Art. 6.1 Spielerleibchen und Helme Gemäss Beschluss der Gesellschafter der National League B vom gilt folgende Regelung: Home: Trikots dunkel (schwarz, rot, blau, dunkelgrün exkl. Helm) Away: Trikots hell (weiss, hellblau, hellgrau, gelb exkl. Helm) Für die Meisterschaft der Swiss League ist ein Helm (hell oder dunkel) erlaubt. Ausnahme gilt für die Ligaqualifikation: In der Ligaqualifikation hat der Swiss League-Meister zwingend Home in einem dunklen Helm und Away in einem hellen Helm anzutreten. Treten die beiden Mannschaften aus irgendeinem Grund mit gleich- oder ähnlich farbigen Spielerleibchen an, wird gemäss Regelbuch IIHF wie folgt entschieden: Regel 40, iv Wenn nach Auffassung des Schiedsrichters die Dressfarben der am Spiel teilnehmenden Mannschaften sich derart gleichen, dass Fehlentscheidungen durch den Schiedsrichter oder die Linienrichter möglich sind, hat bei allen Spielen die Heim-Mannschaft die Pflicht, auf Verlangen des Schiedsrichters ihre Spielerleibchen zu wechseln. Beide Mannschaften haben in den vor Meisterschaftsbeginn schriftlich bestätigten Leibchenfarben anzutreten. Sollte festgestellt werden, dass der Heim-Club seine Leibchen wechseln muss, weil die Gast- Mannschaft nicht in den vorgesehen hellen Leibchen antritt, wird gegen den fehlbaren Club ein Verfahren eingeleitet. Die Clubs der Swiss League treten jeweils zu den Heimspielen in ihren dunklen Spielerleibchen an. Art. 6.2 Ausrüstung während des Aufwärmens Gemäss dem offiziellen IIHF-Regelbuch muss während des Aufwärmens vor dem Spiel eine vollständige Ausrüstung einschliesslich Spielerleibchen mit Nummern getragen werden. Die Nummer ist gut sichtbar auf dem Rücken zu platzieren. Die Spielernummer muss obligatorisch auch auf den Aufwärmleibchen platziert werden. Art. 6.3 Getönte Visiere Grundsätzlich sind getönte Visiere nach Regelbuch verboten. Es gibt jedoch medizinische Gründe, ein getöntes Visier in Ausnahmefällen zu bewilligen. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Symptome einer nicht ausgeheilten Hirnerschütterung damit nicht unterdrückt werden. Damit ein Spieler mit einem getönten Visier Spielen darf, muss eine Bewilligung eingeholt werden. Diese Bewilligung muss wie folgt eingeholt werden: Schriftliches Gesuch stellen an das Medical Committee (per Mail an: jeanclaude.kuettel@sihf.ch Bei einer Erlaubnis durch das Medical Committee erhält der Club/Spieler eine individuelle Spezialbewilligung. Page 20 / 21

21 Diese Bewilligung muss der Spieler beim Tragen eines getönten Visiers jederzeit vorweisen können. Der Spieler muss die Bewilligung vor jedem Spiel unaufgefordert dem Head Schiedsrichter vorweisen. Beim Tragen eines getönten Visiers ohne eine durch das Medical Committee ausgestellte individuelle Spezialbewilligung erfolgt eine Sanktion gemäss dem IIHF Regelbuch, Art. 128 wegen Unkorrekte Spielerausrüstung : Verwarnung / Wechseln! 10 Disziplinarstrafe / Wechseln! Zweite Disziplinarstrafe? Spieldauer Rechtsfall für den Einzelrichter Page 21 / 21

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