Kindesschutz: Ein Thema für die (Sonder) Pädagogik?
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- Busso Hofer
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1 Kindesschutz: Ein Thema für die (Sonder) Pädagogik? Kindesschutz Kinderrechte sind wichtige Themen der (Sonder-)Pädagogik gerade weil sich Vernachlässigungen, Misshandlungen Gefährdungen von Kindern oft direkt auf deren Lern- Entwicklungsmöglichkeiten damit auf das Kindeswohl auswirken. Der Frühbereich die Schule sind Lebensbereiche, denen auffällige Verhaltensweisen von Kindern im Sinne von Kindeswohlgefährdungen von Fachpersonen im Bildungsbereich beobachtet, erkannt angegangen werden müssen. Nachfolgend finden Sie die Texte der Hellraumfolien 1
2 Kindliche Lebensbedürfnisse Was braucht ein Kind? Körperliche Bedürfnisse: Essen, Trinken, Schlaf, Wach-Ruhe-Rhythmus, Zärtlichkeit, Körperkontakt Schutzbedürfnis: Schutz vor Gefahren, vor Unbilden des Wetters, vor materieller Unsicherheiten Bedürfnis nach einfühlendem Verständnis sozialer Bindung: Dialog Verständigung, Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, Familie Bedürfnis nach Anregung, Spiel Leistung: Förderung der natürlichen Neugierde, Anregungen Anforderungen, Unterstützung beim Erleben Erforschen der Umwelt Bedürfnis nach Selbstverwirklichung: Unterstützung die der Bewältigung von Lebensängsten, Entwicklung eines Selbstkonzeptes, Durchsetzung von Bedürfnissen Zielen, Bewusstseinsentwicklung 2
3 Wenn Bedürfnisse unbefriedigt bleiben, dann dies auf verschiedenen Ebenen zum Ausdruck kommen: Körperliche Symptome: Hohe Infektanfälligkeit, Atemwegserkrankungen, Untergewicht, Minderwuchs, Verdacht auf Mangel oder Fehlernährung, körperliche Fehlentwicklungen, verzögerte motorische Entwicklung, Haltungsschwächen, Hauterkrankungen, Ohrenerkrankungen, Allergien Psychosoziale Schäden Fehlentwicklungen: Fehlentwicklungen im Sozialverhalten, Distanzlosigkeit oder Rückzug, Aggressivität, Depressionen, Ängste, Selbstunsicherheit, eingeschränktes Spielverhalten, Hyperaktivität, gestörte Wach- Schlafphasen, Ess-Störungen, Hospitalismuserscheinungen Kognitive Fehlentwicklungen: Sprachprobleme, retardierte Sprachentwicklung, geistige Fehlentwicklungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Wahrnehmungsstörungen 3
4 Ursachen von Kindesvernachlässigung Es ist von einem erhöhten Grad der Gefährdung auszugehen, je mehr von den nachgenannten Faktoren bei einer Familie zusammenfallen: Psychische Krise der Familie, die sich in lang anhaltenden Spannungen Konflikten zwischen den Eltern ausdrückt Wirtschaftliche Krisensituation andere Notlagen mit hoher Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls der Eltern Soziale Isolation der Familie in Verwandtschaft Nachbarschaft, ungünstige Wohnbedingungen Ungünstiges abweisendes gesellschaftliches Umfeld Negative Erfahrungen Belastungen aus der Lebensgeschichte der Eltern Situation des Kindes durch erhöhten Pflegebedarf durch Krankheit oder Behinderung 4
5 Weitere Risikofaktoren für Vernachlässigungen sind: Kind Eltern Familie Unerwünschtheit Abweichendes unerwartetes Verhalten Entwicklungsstörungen Missbildungen Deformationen Niedriges Geburtsgewicht daraus resultierende körperliche geistige Schwächen Stiefkinder Misshandlung in der eigenen Vorgeschichte Akzeptanz körperlicher Züchtigung Mangel an erzieherischer Kompetenz Unkenntnis über Pflege, Erziehung Entwicklung von Kindern Aggressives Verhalten Niedriger Bildungsstand Suchtkrankheiten Bestimmte Persönlichkeitszüge wie mangelnde Impulssteuerung, Isolationstendenz oder hoher Angstpegel Depressivität der Mutter Niedriges Einkommen Arbeitslosigkeit Mangelnde Strukturen sozialer Unterstützung Entlastung Kinderreichtum Beengte Wohnverhältnisse Isolation Elterliche Konflikte Frühe Elternschaft 5
6 Für die Praxis lässt sich folgende Aussage machen: Je geringer die finanziellen materiellen Ressourcen (Armut, Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Obdachlosigkeit) je schwieriger das soziale Umfeld (soziale Isolation, Mangel an Hilfsangeboten, schwieriges Wohnumfeld, Schwellenängste gegenüber Helfersystemen) je desorganisierter die Familiensituation (Desintegration in der eigenen Familie, Alleinerziehen, Trennung/Scheidung der Eltern) je belasteter defizitärer die persönliche Situation der erziehenden Eltern (eigene Mangelerfahrungen der Eltern, unerwünschte Schwangerschaft, mangelnde Leistungsfähigkeit, psychische physische Überforderung, Behinderung der Eltern, Sucht) je herausfordernder die Situation das Verhalten des Kindes (Behinderung des Kindes, Krankheitsanfälligkeit des Kindes, schwieriges Sozialverhalten) umso höher ist das Risiko, dass sich eine Vernachlässigungssituation für das Kind entwickelt. 6
7 Basic Needs nach Jörg M. Fegert Basic Needs Folge des Mangels Langzeitfolgen Liebe, Zuwendung Stabile Bindungen Versorgung Gedeihstörungen, emotionale Störungen Auffälligkeiten im Kontakt, Nähe- Distanz Hunger, Fehlernährung, Gedeihstörungen Körperliche psychische Deprivationsfolgen Bindungsstörungen Psychosozialer Minderwuchs Aufsicht Unfälle Behinderungen Körperpflege Entzündungen (im Windelbereich) Gesheitsfürsorge Vermeidbare Erkrankungen Tagesablauf Relative Freiheit vor Angst Körperliche Unversehrtheit Respekt altersentsprechender Intimität Anregung, Vermittlung von Erfahrungen Schlafstörungen, Apathie am Tag Angst Angst. Verletzung nach Misshandlung sex. Missbrauch Sexualisiertes Verhalten Entwicklungsdefizite, Deprivationen Defektheilungen Schwere Verläufe Entwicklungsstörungen, Deprivation Selbstwert- emotionale Probleme Posttraumatische Reaktionen, Bindungs- Persönlichkeitsstörungen Psych. Langzeitfolgen, Partnerprobleme Entwicklungsstörungen, psychiatr. Störungen 7
8 Für die Gewährleistung des Kindeswohls relevant sind folgende Massnahmen: Ermahnungen, Weisungen hauptsächlich für Pflege Erziehung des Kindes, Erziehungsaufsicht (Art. 307 ZGB) Beistandschaft (Art. 308 ZGB): Unterstützung der Eltern mit Rat Tat durch einen Beistand. Möglichkeit der Übertragung besonderer Befugnisse an den Beistand (Unterhaltsregelung, Besuchsrecht, mediz. Betreuung des Kindes). Im Rahmen dieser Befugnisse kann die elterliche Sorge punktuell beschränkt werden. Aufhebung der elterlichen Obhut (Art. 310 ZGB): Wegnahme angemessene Unterbringung des Kindes, in der Regel in Kombination mit einer Beistandschaft, die die Organisation Begleitung der Platzierung übernimmt (Art. 308 ZGB). Entzug der elterlichen Sorge (Art. 311/312 ZGB). Vertretungsbeistandschaften bei Kollision der Interessen des gesetzlichen Vertreters mit jenen des Kindes (Art. 392 Ziff. 2 ZGB), bei Verhinderung des gesetzlichen Vertreters des Kindes bspw. durch Krankheit (Art. 392 Ziff. 3 ZGB), als auch im Scheidungsprozess (Art. 146 ZGB). 8
9 Literatur Deutscher Kinderschutzb et.al. Kindesvernachlässigung: erkennen, beurteilen, handeln. ( ( )) Galm, B.; Hees, K. & Kindler, H. (2010). Kindesvernachlässigung vestehen, erkennen, helfen. München: Reinhardt Künster, A. K.; Ziesel, B. & Ziegenhain, U. (2009). Je früher umso besser? Wann Kinderschutz beginnen sollte. Z. Frühförderung interdisziplinär 28.Jg 2/2009, Mahrer, M. et.al. (2007). Kindesschutz in der frühen Kindheit 0-3 Jahre. Zürich: Interdisziplinäre Regionalgruppe Zürich (GAIMH) ( b5/kinderschutz-%c3%83%e2%80%93sterreich-all.pdf ( )) Wagenknecht, I.; Meier-Gräwe, U. & Fegert, J. M. (2009) Frühe Hilfen rechnen sich. Z. Frühförderung interdisziplinär 28.Jg 2/2009, Ziegenhain, U. & Fegert, J. (Hrsg.) (2008). Kindeswohlgefährdung Vernachlässigung. München: Reinhardt 9
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