Zielgruppe Altersspektrum. Zielgruppe: Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (Lern- und Leistungsschwierigkeiten
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- Kathrin Dunkle
- vor 6 Jahren
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1 Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax Überblick über Massnahmen und Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwyz, Dezember 2011 pädagogischen, heilpädagogischen oder erzieherischen Bedürfnissen A) Sonderpädagogisches Angebot (niederschwellig) 1. Integrative Förderung IF) Förderung im Klassenverband, selten in Kleingruppen oder als Einzelförderung, mit oder ohne Lernzielanpassung / Notenbefreiung Individuelle Förderplanung Prävention Schulträger (Pensenpool) Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (Lern- und Leistungsschwierigkeiten und /oder Verhaltensauffälligkeiten / kantonale Regelungen Abhängig vom Förderbedarf des Kindes < 6 Monate: Lernstanderfassung, Reihenabklärungen > 6 Monate: Abklärung und Empfehlung durch ASP oder Empfehlung durch Fachteam nötig IF-Lehrpersonen, Klassen-LP, Eltern, SL, ASP, ASA (bei Lernzielanpassung, Notenbefreiung), weitere Fachpersonen VSV , 29; VVzVSV , 9; Weisungen SoPä ,5; Promotionsreglement Abs. 4; Praxisweiser X.1/8 Regelung des Fremdsprachenunterrichts bei integrativer Förderung Bildungs-/ : altersgemäss / lehrplanmässig oder individualisiert (Lernzielanpassung)
2 A) Sonderpädagogisches Angebot (niederschwellig) 2. Besondere Klassen a) Kleinklasse b) Werkschule oder Stammklasse C (Grundansprüche) c) Kleinklasse zur Förderung und Integration fremdsprachiger Kinder d) Spezielle Lerngruppen: Deutsch für Fremdsprachige (DAZ) a) und b) Separative Förderung in kleinen Klassen. individuelle Förderplanung, angepasste Lernziele c) separative Förderung in Integrationsklassen d) separative Förderung in Gruppen, Intensivkurse bis 8 Lekt. oder Stützkurse bis 4 Lekt. pro Woche Bildungs-/ : altersgemäss / lehrplanmässig und/oder individualisiert 3. Therapie: Psychomotorik Abklärung Einzeltherapie oder Therapie in Kleingr. Beratung Schulträger (Pensenpool) : Psychomotorikstellen der (freiwillig, kein flächendeckendes Angebot im ) a) Kinder der Primarstufe mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten und/oder Verhaltensauffälligkeiten b) Kinder der Sekundarstufe I mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten (Grundansprüche) und/oder Verhaltensauffälligkeiten c und d) fremdsprachige Kinder mit Förderbedarf in der deutschen Sprache Kinder, die in ihrem Bewegungs- und Beziehungsverhalten und damit in ihrer Entwicklung eingeschränkt sind Alterspektrum: Gesamte Volksschulzeit / kantonale Regelungen a) Einstieg während gesamter Primarschulzeit möglich, Übertritt in die Primarschule möglich b) Einstieg während gesamter Sekundarschulzeit möglich, Übertritt in die Realschule oder Umstufung in die Stammklasse B möglich c) ab Kindergarten, in der Regel höchstens zwei Jahre, Verlängerung um ein drittes Jahr möglich d) Intensivkurse: maximal ein halbes Jahr Stützkurse: in der Regel höchsten zwei Jahre gemäss ausgewiesenem Therapiebedarf Zuweisung durch Schulleitung Klassenlehrperson (KK, Werkschule, Stammklasse C), Eltern, ASP, weitere Lehr-/ Fachpersonen bei c und d) DaZ- Lehrperson PM-Therapeuten, Eltern, Klassen-LP, SL (Zuweisung). Bei Bedarf weitere Fachpersonen VVzVSV ; Weisungen SoPä ff; Promotionsreglement Abs. 1, 14, 17, 18, 31, 32, 33, 35 VVzVSV , 8 Abs. 3, 10; Weisungen SoPä ,7.8,9-2 -
3 B) Weitere Förder- / Unterstützungsangebote am Schulort 1. Einführungsklasse Regelklasse mit reduzierter Richtzahl (14), die den Lehrstoff der ersten Primarklasse in zwei Jahren vermittelt Gemeinden Schulträger Kinder mit Lern- und Leistungsverzögerungen in Teilbereichen und/oder Verzögerungen in der sozialemotionalen Entwicklung / kantonale Regelungen Zwei Jahre LP Einführungsklasse, Eltern, ASP, weitere Fachpersonen VSV : lehrplanmässig (Stoffvermittlung 1. PS-Klasse in 2 Jahren) 2. Begabtenförderung Lerndifferenzierter Unterricht, ergänzende Förderangebote, Klassensprung Gemeinden Gemeinden, Bezirke (freiwilliges Angebot) erste zwei Jahre nach dem obl. Kindergarten Kinder mit besonderen Bedürfnissen / Begabungen gemäss Bedarf Klassen-LP, Förder- LP, Eltern, Schulleitung, ASP VSV ; Merkblatt Pull-out AVS : lehrplanmässig und individualisiert über den Lehrplan hinaus Gemeinden, Bezirke Gesamte Volksschulzeit - 3 -
4 B) Weitere Förder- / Unterstützungsangebote am Schulort 3. Schulsozialarbeit (SSA) : Unterstützung des Kindes in seiner Persönlichkeitsentwicklung (Selbst- / Sozialkompetenz) Unterstützung der LP bei sozialen Fragestellungen, Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, Beitrag zu einer positiven Schulhauskultur Schulträger (freiwilliges Angebot) Gemeinden, Bezirke Kinder und Jugendliche mit Schulschwierigkeiten, Motivationsproblemen, Beziehungsproblemen mit Lehrpersonen, Eltern, Mitschülern (Mobbing, Gewalt u.a.) Gesamte Volksschulzeit / kantonale Regelungen Gemäss Bedarf Kinder, Eltern, Klassen, LP, SL, Schule als ganze VSV Empfehlungen des AVS zur Einführung von Schulsozialarbeit, Juni
5 C) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen Angebote im (hochschwellig) 1. Tagesschule am Heilpädagogischen Zentrum (externe Sonderschulung) Separierte Sonderschulung, Tagesschulund Therapie (Logo, PM/Rhythmik, Ergo, Physio) Individualisierte Förderplanung, ISD, Stao s nach ICF : ale Heilpädagogische Zentren Kinder mit geistiger Behinderung/kognitivem Entwicklungsrückstand, körperlicher oder Mehrfachbehinderung sowie kumulativer Störung / kantonale Regelungen Gemäss Verfügung AVS, Antragstellung für 1-3 Jahre durch ASP ans AVS ASP, HZ (SL, LP, Therapeuten, KA), Eltern, Schulträger, AVS (SP, Vorsteher) Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, z.b. FE VSV , VVzVSV , Weisungen über die Sonderschulung 1-6, ales Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung, 2. Integrierte Sonderschulung der Heilpädagogischen Zentren (IS HZ) : Individualisiert Pro Jahr Festlegung von zwei Schwerpunktzielen Integrierte Sonderschulung in der Regelklasse oder Kleinklasse, Werkklasse, Stammklasse C : bei geistiger Behinderung individualisiert, sonst altersgemäss, lehrplanmässig (vgl. ) Wohnortsgemeinde Eltern ale Heilpädagogische Zentren frühestens ab erfülltem 4. Altersjahr (freiw. Kiga) bis max. Ende des Schuljahres, das dem erfüllten 20. AJ vorausgeht Kinder mit geistiger Behinderung/kognitivem Entwicklungsrückstand, körperlicher oder Mehrfachbehinderung sowie kumulativer Störung frühestens ab erfülltem 4. Altersjahr (freiwilliger Kiga), grundsätzlich während der gesamten Volksschulzeit Gemäss Verfügung AVS; in der Regel per Beginn eines Schuljahres, jährlicher Antrag ASP ans AVS ASP, Bereichsleiter IS HZ, IS-LP, Klassen-LP, Eltern, SL, Schulträger, AVS (SP, Vorsteher, allenfalls ASA) Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, z.b. FE, Logo, PM VSV Weisungen über die Sonderschulung ales Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung, - 5 -
6 C) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen Angebote im (hochschwellig) 3. Integrierte Sonderschulung im Bereich Verhalten (IS Verhalten) Moratorium seit dem Psychomotorik für Kinder mit integrierter Sonderschulung Integrierte Sonderschulung in der Regelklasse oder Kleinklasse, Werkklasse, Stammklasse C : Altersgemäss, lehrplanmässig Abklärung Einzeltherapie oder Therapie in Kleingr. Beratung (Anstellung der IS-LP oder Unterstützungs-LP über den Schulträger) Schulträger : Psychomotorikstellen der Gemeinden Kinder mit schweren Verhaltensstörungen ab Kindergarten, während der gesamten Volksschulzeit Kinder, die in ihrem Bewegungs- und Beziehungsverhalten und damit in ihrer Entwicklung eingeschränkt sind gesamte Volksschulzeit / kantonale Regelungen Gemäss Verfügung AVS; jährlicher Verlängerungsantrag ASP ans AVS Gemäss Kostengutsprache AVS, maximal während der Verfügungsdauer für IS; Verlängerung möglich ASP, Klassen-LP, IS-Lehrperson, Unterstützungs- LP, Eltern, SL, Schulträger, AVS (SP, Vorsteher, allenfalls ASA) Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, z.b. FE, Logo, PM, KJPD PM-Therapeuten, Klassen-Lp, Eltern, SL, HZ, AVS (SP, Vorsteher) VSV Weisungen über die Sonderschulung ales Sonderpädagogisches ales Sonderpädagogisches Infoblatt Abgeltung PM im Sonderschulbereich, ab 5. Einzelunterricht Einzelförderung im Umfang von höchstens einem Drittel des ihrer Stufe entsprechenden Pensums in der Regelklasse (via zeitlich begrenzte Kostengutsprache) (Anstellung der Lehrkraft über den Schulträger) Kinder und Jugendliche, die vorübergehend keiner Sonderschulmassnahme zugeführt werden können, ab Primarschule bis Gemäss Verfügung AVS, maximal 6 Monate (Übergangsmassnahme) ASP, LP Einzelunterricht, Klassen- LP, Eltern, SL, AVS (SP, Vorsteher, allenfalls ASA) VSV Weisungen über die Sonderschulung
7 Bildungsziele: individualisiert Ende Volksschule - 7 -
8 C) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen Angebote im (hochschwellig) 6. Sprachheilschule Bis Ende SJ 12/13 an einem Standort (Steinen), ab August 2013 an zwei Standorten (Steinen und Freienbach) 7. Heilpädagogische Früherziehung Separierte Sonderschulung, Bis Ende SJ 12/13 Standort Steinen: Tagesschulund Internatsangebot + päd.-therap. Massnahmen / Therapien, insbes. Logopädie Ab August 2013 Standorte Steinen und Freienbach: Tagesschulangebot + päd.- therap. Massnahmen / Therapien, insbes. Logopädie : Altersgemäss, lehrplanmässig Abklärung Heilpäd. Frühförderung/Therapie einzeln oder in der Kleingr., an der Therapiestelle oder zu Hause Unterstützung der Eltern : individualisierte Stiftung St. Raphaelsheim (Leistungsvereinbarung mit dem ) Frühberatungs- und Therapiestellen in Pfäffikon und Brunnen (Leistungsvereinbarung mit dem ) Kinder mit schweren Sprachstörungen ab Kindergarten bis längstens Ende der 4. Klasse Kinder mit Entwicklungsrückstand / Behinderungen (Indikation gem. kantonalen Kriterien) und Kinder mit Entwicklungsverzögerung oder -gefährdung ab Geburt, in der Regel bis Eintritt in den Kindergarten, Verlängerung im Kindergarten max. 1 Schuljahr / kantonale Regelungen Gemäss Verfügung AVS, Antragsstellung durch Leitung ALO Gemäss Verfügung AVS, Stabsstelle Sonderpädagogik legt Bedarf fest, gestützt auf Antrag FE und kinderärztliches Attest (mit Indikation vor Kiga eintritt 1-2 Jahre, Verlängerung möglich, im Kiga max. 1 Jahr; bei Entwicklungsgefährdung/- verzögerung max. 1 Jahr) ALO, SHS (SL, LP, Logopädinnen und weitere Therapeuten, Sozialpäd.), Eltern, Schulträger, AVS (ALO, Vorsteher) Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, z.b. ASP Eltern, FE, Kinderarzt, KJPD, SP Bei Bedarf: ASP, andere Fachpersonen VSV , VVzVSV ; Weisungen über die Sonderschulung 1-6, 9 ales Sonderpädagogisches Leistungsvereinbarung zwischen und Stiftung St. Raphaelsheim (Trägerverein) VSV ,32 VVzVSV ales Sonderpädagogisches Leistungsvereinbarung zwischen und Frühberatungs- und Therapiestelle für Kinder in Brunnen und Pfäffikon - 8 -
9 D) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen durch ausserkantonale n (hochschwellig) 1. Sehbehindertenspezifische Früherziehung 2. Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung 3. Hörbehindertenspezifische Früherziehung Sehbehindertenspezifische Früherziehung/Therapie zu Hause oder im Kindergarten : in der Regel altersgemäss Sehbehindertenspezifische Beratung und/oder Therapie direkt am Schulort : in der Regel altersgemäss, lehrplanmässig, wenn nötig teilweise individualisiert Hörbehindertenspezifische Früherziehung/Therapie zu Hause oder im Kindergarten : in der Regel altersgemäss : Low vision Zentrum, Zürich Beratungszentrum Sonnenberg, Baar : Beratungszentrum Sonnenberg, Baar : APD Zürich APD Hohenrain Kinder mit korrigierter Sehschärfe von weniger als 0.3 bei beidäugigem Sehen Vorschulalter bis max. Ende obl. Kindergarten Kinder mit korrigierter Sehschärfe von weniger als 0.3 bei beidäugigem Sehen ab 1. Klasse Primarschulebis Ende der Volksschule + evtl. Brückenjahr Kinder mit mittlerem Hörverlust des besseren Ohres im Reintonaudiogramm von mind. 30 db oder äquivalenter Hörverlust im Sprachaudiogramm. Vorschulalter bis max. Ende obl. Kindergarten / kantonale Regelungen Gem. Verfügung AVS, SP legt Bedarf fest, in der Regel 1-2 Jahre, Verlängerung möglich, max. bis Ende obl. Kiga Gem. Verfügung AVS, Sp legt Bedarf fest, in der Regel 1-2 Jahre, Verlängerung möglich Gem. Verfügung AVS, SP legt Bedarf fest, in der Regel 1-2 Jahre, Verlängerung möglich, max. bis Ende obl. Kiga Früherzieherin mit Low vision- Ausbildung, Eltern, Kindergarten-LP, Arzt, AVS (SP, Vorsteher) Heilpädagogen mit Low vision- Ausbildung, Eltern, Klassen- LP, Arzt, AVS (SP, Vorsteher) Audiopädagogen, Eltern, Kindergarten-LP, Arzt, AVS (SP, Vorsteher) ales Sonderpädagogisches Merkblatt HFE und B&U im Bereich Sehbehinderung, ab ales Sonderpädagogisches Merkblatt HFE und B&U im Bereich Sehbehinderung, ab ales Sonderpädagogisches Merkblatt Audiopädagogik, ab - 9 -
10 D) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen durch ausserkantonale n (hochschwellig) 4. Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderung Hörbehindertenspezifische Beratung und/oder Therapie direkt am Schulort : in der Regel altersgemäss, lehrplanmässig, wenn nötig teilweise individualisiert 5. Externe Sonderschulung Separierte heilpädagogische Sonderschulung, Tagesschulangebot + päd.- therap. Massnahmen/ Therapien : Je nach Behinderung altersgemäss, lehrplanmässig und/oder individualisiert : APD Zürich APD Hohenrain : Ausserkantonale anerkannte Tagessonderschulen Wohnortsgemeinde Eltern Kinder mit mittlerem Hörverlust des besseren Ohres im Reintonaudiogramm von mind. 30 db oder äquivalenter Hörverlust im Sprachaudiogramm. ab 1. Klasse Primarschulebis Ende der Volksschule + evtl. Brückenjahr Kinder und Jugendliche mit - geistiger Behinderung - körperlicher Behinderung - Mehrfachbehinderung - schwerer Sprachstörung - schwerer Verhaltensstörung - Sehbehinderung - Hörbehinderung Frühestens ab 4. AJ, bis Ende obl. Schulpflicht, längstens bis zum erfüllten 20. AJ / kantonale Regelungen Gem. Verfügung AVS, Sp legt Bedarf fest, in der Regel 1-2 Jahre, Verlängerung möglich Gemäss Verfügung AVS, Antragstellung für 1-3 Jahre durch ASP ans AVS, Verlängerung möglich Audiopädagogen, Klassen-Lp, Eltern, Arzt, AVS (SP, Vorsteher) Lehrpersonen, Fachpersonen, Therapeuten, SL der Institution, Eltern, ASP, AVS (SP, Vorsteher) Evtl. Zusammenarbeit mit weiteren externen Fachpersonen ales Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung, Merkblatt Audiopädagogik, ab VSV , VVzVSV ; Weisungen über die Sonderschulung 1-6, 9 ales Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung, Merkblatt externe und interne Sonderschulung, Nov
11 D) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen durch ausserkantonale n (hochschwellig) 6. Interne Sonderschulung Separierte heilpädagogische Sonderschulung, Tagesschulangebot + päd.- therap. Massnahmen/ Therapien : Je nach Behinderung altersgemäss, lehrplanmässig und/oder individualisiert : Ausserkantonale anerkannte Sonderschulheime Wohnortsgemeinde Eltern: Kinder und Jugendliche mit - geistiger Behinderung - körperlicher Behinderung - Mehrfachbehinderung - schwerer Sprachstörung - schwerer Verhaltensstörung - Sehbehinderung - Hörbehinderung Frühestens ab 4. AJ, bis Ende obl. Schulpflicht, längstens bis zum erfüllten 20. AJ / kantonale Regelungen Gemäss Verfügung AVS, Antragstellung für 1-3 Jahre durch ASP ans AVS, Verlängerung möglich Lehrpersonen, Fachpersonen, Therapeuten, SL der Institution, Eltern, ASP, AVS (SP, Vorsteher) Evtl. Zusammenarbeit mit weiteren externen Fachpersonen VSV , VVzVSV ; Weisungen über die Sonderschulung 1-6, 9 ales Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung, Merkblatt externe und interne Sonderschulung, Nov
12 E) ale Spezialdienste Angebote / und 1. Abteilung Logopädie (ALO) Logopädische Abklärung, ambulante logopädische Therapie (Einzel- Kinder mit therapiebe- therapie, selten Gruppentherapie), dürftigen Beeinträchtigungen Beratung, Begleitung, Reihenuntersuchung des Sprech-, im Kindergarten Lese-, Schreibvermögens und des Sprach- und Lesesinnverständnisses Gemäss ausgewiesenem Kinder, Eltern,Jugendliche, VSV , Therapiebedarf; bei inter- VVzVSV Therapie länger als zwei disziplinäre Zusammenarbeit 11,12; Jahre: Bewilligung durch mit Fachpersonen Reglement über die Leitung ALO kant. Spezialdienste der Volksschule Abteilung Schulpsychologie (ASP) Beratung, Diagnostik, Begleitung, Einleitung von Fördermassnahmen, Empfehlungen, Anträge, Triage, Koordination Beratungs- und Abklärungsgespräche, psychodiagnostische Abklärungen, interdisziplinäre Fachsitzungen, Schulbesuche, Beobachtung des Kindes im Unterricht oder in der Fördergruppe Kleinkindalter bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensalter Kinder und Jugendliche mit Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten, schulische Fachpersonen, Eltern, Fachstellen Alterspektrum Kinder: Kinder und Jugendliche im Volksschulalter, im Sonderschulbereich ab erfülltem 4. AJ bis zum vollendeten 20. AJ Gemäss Bedarf und Fragestellung Kinder, Eltern, Jugendliche, Klassen-LP, SL, schulische Fachpersonen, Fachinstanzen, Behörden, HZ, Institutionen (Tagesschulen, Internate) VSV , 18,33 VVzVSV ,11, 12 Weisungen SOPä ,10 Reglement über die kant. Spezialdienste der Volksschule
13 F) Weitere Fachdienste Angebote / und 1. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) Beratung, Begleitung, Diagnostik, Behandlung, Psychotherapie, Triage, Gutachten im Auftrag von Behörden und Gerichten Gespräche, psychologische und kinderpsychiatrische Abklärungen, Beratungsgespräche, Einzel- oder Gruppentherapie, Familientherapie Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten in der Entwicklung, psychosomatischen Störungen sowie Verhaltens- und Beziehungsproblemen Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Gemäss Bedarf Kinder, Eltern, Jugendliche Bei Bedarf: LP, ASP, Behörden und andere Fachpersonen oder Fachstellen Leistungsvereinbarung mit dem Departement des Innern ALO Abteilung Logopädie, AVS APD Audiopädagogischer Dienst ASA Abteilung Schulaufsicht, AVS ASP Abteilung Schulpsychologie, AVS AVS Amt für Volksschulen und Sport FE Früherzieher/In HFE Heilpädagogische Früherziehung IF integrative Förderung IS integrierte Sonderschulung HFE Heilpädagogische Früherziehung HZ Heilpädagogisches Zentrum KJPD Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst LP Lehrperson SL Schulleitung SP Stabsstelle Sonderpädagogik, AVS SSA Schulsozialarbeit VSV Volksschulverordnung VVzVSV Vollzugsverordnung zur Volksschulverordnung Schwyz, Dezember
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