Zielgruppe Altersspektrum. Zielgruppe: Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (Lern- und Leistungsschwierigkeiten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zielgruppe Altersspektrum. Zielgruppe: Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (Lern- und Leistungsschwierigkeiten"

Transkript

1 Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax Überblick über Massnahmen und Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwyz, Dezember 2011 pädagogischen, heilpädagogischen oder erzieherischen Bedürfnissen A) Sonderpädagogisches Angebot (niederschwellig) 1. Integrative Förderung IF) Förderung im Klassenverband, selten in Kleingruppen oder als Einzelförderung, mit oder ohne Lernzielanpassung / Notenbefreiung Individuelle Förderplanung Prävention Schulträger (Pensenpool) Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (Lern- und Leistungsschwierigkeiten und /oder Verhaltensauffälligkeiten / kantonale Regelungen Abhängig vom Förderbedarf des Kindes < 6 Monate: Lernstanderfassung, Reihenabklärungen > 6 Monate: Abklärung und Empfehlung durch ASP oder Empfehlung durch Fachteam nötig IF-Lehrpersonen, Klassen-LP, Eltern, SL, ASP, ASA (bei Lernzielanpassung, Notenbefreiung), weitere Fachpersonen VSV , 29; VVzVSV , 9; Weisungen SoPä ,5; Promotionsreglement Abs. 4; Praxisweiser X.1/8 Regelung des Fremdsprachenunterrichts bei integrativer Förderung Bildungs-/ : altersgemäss / lehrplanmässig oder individualisiert (Lernzielanpassung)

2 A) Sonderpädagogisches Angebot (niederschwellig) 2. Besondere Klassen a) Kleinklasse b) Werkschule oder Stammklasse C (Grundansprüche) c) Kleinklasse zur Förderung und Integration fremdsprachiger Kinder d) Spezielle Lerngruppen: Deutsch für Fremdsprachige (DAZ) a) und b) Separative Förderung in kleinen Klassen. individuelle Förderplanung, angepasste Lernziele c) separative Förderung in Integrationsklassen d) separative Förderung in Gruppen, Intensivkurse bis 8 Lekt. oder Stützkurse bis 4 Lekt. pro Woche Bildungs-/ : altersgemäss / lehrplanmässig und/oder individualisiert 3. Therapie: Psychomotorik Abklärung Einzeltherapie oder Therapie in Kleingr. Beratung Schulträger (Pensenpool) : Psychomotorikstellen der (freiwillig, kein flächendeckendes Angebot im ) a) Kinder der Primarstufe mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten und/oder Verhaltensauffälligkeiten b) Kinder der Sekundarstufe I mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten (Grundansprüche) und/oder Verhaltensauffälligkeiten c und d) fremdsprachige Kinder mit Förderbedarf in der deutschen Sprache Kinder, die in ihrem Bewegungs- und Beziehungsverhalten und damit in ihrer Entwicklung eingeschränkt sind Alterspektrum: Gesamte Volksschulzeit / kantonale Regelungen a) Einstieg während gesamter Primarschulzeit möglich, Übertritt in die Primarschule möglich b) Einstieg während gesamter Sekundarschulzeit möglich, Übertritt in die Realschule oder Umstufung in die Stammklasse B möglich c) ab Kindergarten, in der Regel höchstens zwei Jahre, Verlängerung um ein drittes Jahr möglich d) Intensivkurse: maximal ein halbes Jahr Stützkurse: in der Regel höchsten zwei Jahre gemäss ausgewiesenem Therapiebedarf Zuweisung durch Schulleitung Klassenlehrperson (KK, Werkschule, Stammklasse C), Eltern, ASP, weitere Lehr-/ Fachpersonen bei c und d) DaZ- Lehrperson PM-Therapeuten, Eltern, Klassen-LP, SL (Zuweisung). Bei Bedarf weitere Fachpersonen VVzVSV ; Weisungen SoPä ff; Promotionsreglement Abs. 1, 14, 17, 18, 31, 32, 33, 35 VVzVSV , 8 Abs. 3, 10; Weisungen SoPä ,7.8,9-2 -

3 B) Weitere Förder- / Unterstützungsangebote am Schulort 1. Einführungsklasse Regelklasse mit reduzierter Richtzahl (14), die den Lehrstoff der ersten Primarklasse in zwei Jahren vermittelt Gemeinden Schulträger Kinder mit Lern- und Leistungsverzögerungen in Teilbereichen und/oder Verzögerungen in der sozialemotionalen Entwicklung / kantonale Regelungen Zwei Jahre LP Einführungsklasse, Eltern, ASP, weitere Fachpersonen VSV : lehrplanmässig (Stoffvermittlung 1. PS-Klasse in 2 Jahren) 2. Begabtenförderung Lerndifferenzierter Unterricht, ergänzende Förderangebote, Klassensprung Gemeinden Gemeinden, Bezirke (freiwilliges Angebot) erste zwei Jahre nach dem obl. Kindergarten Kinder mit besonderen Bedürfnissen / Begabungen gemäss Bedarf Klassen-LP, Förder- LP, Eltern, Schulleitung, ASP VSV ; Merkblatt Pull-out AVS : lehrplanmässig und individualisiert über den Lehrplan hinaus Gemeinden, Bezirke Gesamte Volksschulzeit - 3 -

4 B) Weitere Förder- / Unterstützungsangebote am Schulort 3. Schulsozialarbeit (SSA) : Unterstützung des Kindes in seiner Persönlichkeitsentwicklung (Selbst- / Sozialkompetenz) Unterstützung der LP bei sozialen Fragestellungen, Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, Beitrag zu einer positiven Schulhauskultur Schulträger (freiwilliges Angebot) Gemeinden, Bezirke Kinder und Jugendliche mit Schulschwierigkeiten, Motivationsproblemen, Beziehungsproblemen mit Lehrpersonen, Eltern, Mitschülern (Mobbing, Gewalt u.a.) Gesamte Volksschulzeit / kantonale Regelungen Gemäss Bedarf Kinder, Eltern, Klassen, LP, SL, Schule als ganze VSV Empfehlungen des AVS zur Einführung von Schulsozialarbeit, Juni

5 C) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen Angebote im (hochschwellig) 1. Tagesschule am Heilpädagogischen Zentrum (externe Sonderschulung) Separierte Sonderschulung, Tagesschulund Therapie (Logo, PM/Rhythmik, Ergo, Physio) Individualisierte Förderplanung, ISD, Stao s nach ICF : ale Heilpädagogische Zentren Kinder mit geistiger Behinderung/kognitivem Entwicklungsrückstand, körperlicher oder Mehrfachbehinderung sowie kumulativer Störung / kantonale Regelungen Gemäss Verfügung AVS, Antragstellung für 1-3 Jahre durch ASP ans AVS ASP, HZ (SL, LP, Therapeuten, KA), Eltern, Schulträger, AVS (SP, Vorsteher) Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, z.b. FE VSV , VVzVSV , Weisungen über die Sonderschulung 1-6, ales Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung, 2. Integrierte Sonderschulung der Heilpädagogischen Zentren (IS HZ) : Individualisiert Pro Jahr Festlegung von zwei Schwerpunktzielen Integrierte Sonderschulung in der Regelklasse oder Kleinklasse, Werkklasse, Stammklasse C : bei geistiger Behinderung individualisiert, sonst altersgemäss, lehrplanmässig (vgl. ) Wohnortsgemeinde Eltern ale Heilpädagogische Zentren frühestens ab erfülltem 4. Altersjahr (freiw. Kiga) bis max. Ende des Schuljahres, das dem erfüllten 20. AJ vorausgeht Kinder mit geistiger Behinderung/kognitivem Entwicklungsrückstand, körperlicher oder Mehrfachbehinderung sowie kumulativer Störung frühestens ab erfülltem 4. Altersjahr (freiwilliger Kiga), grundsätzlich während der gesamten Volksschulzeit Gemäss Verfügung AVS; in der Regel per Beginn eines Schuljahres, jährlicher Antrag ASP ans AVS ASP, Bereichsleiter IS HZ, IS-LP, Klassen-LP, Eltern, SL, Schulträger, AVS (SP, Vorsteher, allenfalls ASA) Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, z.b. FE, Logo, PM VSV Weisungen über die Sonderschulung ales Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung, - 5 -

6 C) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen Angebote im (hochschwellig) 3. Integrierte Sonderschulung im Bereich Verhalten (IS Verhalten) Moratorium seit dem Psychomotorik für Kinder mit integrierter Sonderschulung Integrierte Sonderschulung in der Regelklasse oder Kleinklasse, Werkklasse, Stammklasse C : Altersgemäss, lehrplanmässig Abklärung Einzeltherapie oder Therapie in Kleingr. Beratung (Anstellung der IS-LP oder Unterstützungs-LP über den Schulträger) Schulträger : Psychomotorikstellen der Gemeinden Kinder mit schweren Verhaltensstörungen ab Kindergarten, während der gesamten Volksschulzeit Kinder, die in ihrem Bewegungs- und Beziehungsverhalten und damit in ihrer Entwicklung eingeschränkt sind gesamte Volksschulzeit / kantonale Regelungen Gemäss Verfügung AVS; jährlicher Verlängerungsantrag ASP ans AVS Gemäss Kostengutsprache AVS, maximal während der Verfügungsdauer für IS; Verlängerung möglich ASP, Klassen-LP, IS-Lehrperson, Unterstützungs- LP, Eltern, SL, Schulträger, AVS (SP, Vorsteher, allenfalls ASA) Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, z.b. FE, Logo, PM, KJPD PM-Therapeuten, Klassen-Lp, Eltern, SL, HZ, AVS (SP, Vorsteher) VSV Weisungen über die Sonderschulung ales Sonderpädagogisches ales Sonderpädagogisches Infoblatt Abgeltung PM im Sonderschulbereich, ab 5. Einzelunterricht Einzelförderung im Umfang von höchstens einem Drittel des ihrer Stufe entsprechenden Pensums in der Regelklasse (via zeitlich begrenzte Kostengutsprache) (Anstellung der Lehrkraft über den Schulträger) Kinder und Jugendliche, die vorübergehend keiner Sonderschulmassnahme zugeführt werden können, ab Primarschule bis Gemäss Verfügung AVS, maximal 6 Monate (Übergangsmassnahme) ASP, LP Einzelunterricht, Klassen- LP, Eltern, SL, AVS (SP, Vorsteher, allenfalls ASA) VSV Weisungen über die Sonderschulung

7 Bildungsziele: individualisiert Ende Volksschule - 7 -

8 C) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen Angebote im (hochschwellig) 6. Sprachheilschule Bis Ende SJ 12/13 an einem Standort (Steinen), ab August 2013 an zwei Standorten (Steinen und Freienbach) 7. Heilpädagogische Früherziehung Separierte Sonderschulung, Bis Ende SJ 12/13 Standort Steinen: Tagesschulund Internatsangebot + päd.-therap. Massnahmen / Therapien, insbes. Logopädie Ab August 2013 Standorte Steinen und Freienbach: Tagesschulangebot + päd.- therap. Massnahmen / Therapien, insbes. Logopädie : Altersgemäss, lehrplanmässig Abklärung Heilpäd. Frühförderung/Therapie einzeln oder in der Kleingr., an der Therapiestelle oder zu Hause Unterstützung der Eltern : individualisierte Stiftung St. Raphaelsheim (Leistungsvereinbarung mit dem ) Frühberatungs- und Therapiestellen in Pfäffikon und Brunnen (Leistungsvereinbarung mit dem ) Kinder mit schweren Sprachstörungen ab Kindergarten bis längstens Ende der 4. Klasse Kinder mit Entwicklungsrückstand / Behinderungen (Indikation gem. kantonalen Kriterien) und Kinder mit Entwicklungsverzögerung oder -gefährdung ab Geburt, in der Regel bis Eintritt in den Kindergarten, Verlängerung im Kindergarten max. 1 Schuljahr / kantonale Regelungen Gemäss Verfügung AVS, Antragsstellung durch Leitung ALO Gemäss Verfügung AVS, Stabsstelle Sonderpädagogik legt Bedarf fest, gestützt auf Antrag FE und kinderärztliches Attest (mit Indikation vor Kiga eintritt 1-2 Jahre, Verlängerung möglich, im Kiga max. 1 Jahr; bei Entwicklungsgefährdung/- verzögerung max. 1 Jahr) ALO, SHS (SL, LP, Logopädinnen und weitere Therapeuten, Sozialpäd.), Eltern, Schulträger, AVS (ALO, Vorsteher) Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, z.b. ASP Eltern, FE, Kinderarzt, KJPD, SP Bei Bedarf: ASP, andere Fachpersonen VSV , VVzVSV ; Weisungen über die Sonderschulung 1-6, 9 ales Sonderpädagogisches Leistungsvereinbarung zwischen und Stiftung St. Raphaelsheim (Trägerverein) VSV ,32 VVzVSV ales Sonderpädagogisches Leistungsvereinbarung zwischen und Frühberatungs- und Therapiestelle für Kinder in Brunnen und Pfäffikon - 8 -

9 D) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen durch ausserkantonale n (hochschwellig) 1. Sehbehindertenspezifische Früherziehung 2. Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung 3. Hörbehindertenspezifische Früherziehung Sehbehindertenspezifische Früherziehung/Therapie zu Hause oder im Kindergarten : in der Regel altersgemäss Sehbehindertenspezifische Beratung und/oder Therapie direkt am Schulort : in der Regel altersgemäss, lehrplanmässig, wenn nötig teilweise individualisiert Hörbehindertenspezifische Früherziehung/Therapie zu Hause oder im Kindergarten : in der Regel altersgemäss : Low vision Zentrum, Zürich Beratungszentrum Sonnenberg, Baar : Beratungszentrum Sonnenberg, Baar : APD Zürich APD Hohenrain Kinder mit korrigierter Sehschärfe von weniger als 0.3 bei beidäugigem Sehen Vorschulalter bis max. Ende obl. Kindergarten Kinder mit korrigierter Sehschärfe von weniger als 0.3 bei beidäugigem Sehen ab 1. Klasse Primarschulebis Ende der Volksschule + evtl. Brückenjahr Kinder mit mittlerem Hörverlust des besseren Ohres im Reintonaudiogramm von mind. 30 db oder äquivalenter Hörverlust im Sprachaudiogramm. Vorschulalter bis max. Ende obl. Kindergarten / kantonale Regelungen Gem. Verfügung AVS, SP legt Bedarf fest, in der Regel 1-2 Jahre, Verlängerung möglich, max. bis Ende obl. Kiga Gem. Verfügung AVS, Sp legt Bedarf fest, in der Regel 1-2 Jahre, Verlängerung möglich Gem. Verfügung AVS, SP legt Bedarf fest, in der Regel 1-2 Jahre, Verlängerung möglich, max. bis Ende obl. Kiga Früherzieherin mit Low vision- Ausbildung, Eltern, Kindergarten-LP, Arzt, AVS (SP, Vorsteher) Heilpädagogen mit Low vision- Ausbildung, Eltern, Klassen- LP, Arzt, AVS (SP, Vorsteher) Audiopädagogen, Eltern, Kindergarten-LP, Arzt, AVS (SP, Vorsteher) ales Sonderpädagogisches Merkblatt HFE und B&U im Bereich Sehbehinderung, ab ales Sonderpädagogisches Merkblatt HFE und B&U im Bereich Sehbehinderung, ab ales Sonderpädagogisches Merkblatt Audiopädagogik, ab - 9 -

10 D) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen durch ausserkantonale n (hochschwellig) 4. Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderung Hörbehindertenspezifische Beratung und/oder Therapie direkt am Schulort : in der Regel altersgemäss, lehrplanmässig, wenn nötig teilweise individualisiert 5. Externe Sonderschulung Separierte heilpädagogische Sonderschulung, Tagesschulangebot + päd.- therap. Massnahmen/ Therapien : Je nach Behinderung altersgemäss, lehrplanmässig und/oder individualisiert : APD Zürich APD Hohenrain : Ausserkantonale anerkannte Tagessonderschulen Wohnortsgemeinde Eltern Kinder mit mittlerem Hörverlust des besseren Ohres im Reintonaudiogramm von mind. 30 db oder äquivalenter Hörverlust im Sprachaudiogramm. ab 1. Klasse Primarschulebis Ende der Volksschule + evtl. Brückenjahr Kinder und Jugendliche mit - geistiger Behinderung - körperlicher Behinderung - Mehrfachbehinderung - schwerer Sprachstörung - schwerer Verhaltensstörung - Sehbehinderung - Hörbehinderung Frühestens ab 4. AJ, bis Ende obl. Schulpflicht, längstens bis zum erfüllten 20. AJ / kantonale Regelungen Gem. Verfügung AVS, Sp legt Bedarf fest, in der Regel 1-2 Jahre, Verlängerung möglich Gemäss Verfügung AVS, Antragstellung für 1-3 Jahre durch ASP ans AVS, Verlängerung möglich Audiopädagogen, Klassen-Lp, Eltern, Arzt, AVS (SP, Vorsteher) Lehrpersonen, Fachpersonen, Therapeuten, SL der Institution, Eltern, ASP, AVS (SP, Vorsteher) Evtl. Zusammenarbeit mit weiteren externen Fachpersonen ales Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung, Merkblatt Audiopädagogik, ab VSV , VVzVSV ; Weisungen über die Sonderschulung 1-6, 9 ales Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung, Merkblatt externe und interne Sonderschulung, Nov

11 D) Sonderschulung Verstärkte Massnahmen durch ausserkantonale n (hochschwellig) 6. Interne Sonderschulung Separierte heilpädagogische Sonderschulung, Tagesschulangebot + päd.- therap. Massnahmen/ Therapien : Je nach Behinderung altersgemäss, lehrplanmässig und/oder individualisiert : Ausserkantonale anerkannte Sonderschulheime Wohnortsgemeinde Eltern: Kinder und Jugendliche mit - geistiger Behinderung - körperlicher Behinderung - Mehrfachbehinderung - schwerer Sprachstörung - schwerer Verhaltensstörung - Sehbehinderung - Hörbehinderung Frühestens ab 4. AJ, bis Ende obl. Schulpflicht, längstens bis zum erfüllten 20. AJ / kantonale Regelungen Gemäss Verfügung AVS, Antragstellung für 1-3 Jahre durch ASP ans AVS, Verlängerung möglich Lehrpersonen, Fachpersonen, Therapeuten, SL der Institution, Eltern, ASP, AVS (SP, Vorsteher) Evtl. Zusammenarbeit mit weiteren externen Fachpersonen VSV , VVzVSV ; Weisungen über die Sonderschulung 1-6, 9 ales Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung, Merkblatt externe und interne Sonderschulung, Nov

12 E) ale Spezialdienste Angebote / und 1. Abteilung Logopädie (ALO) Logopädische Abklärung, ambulante logopädische Therapie (Einzel- Kinder mit therapiebe- therapie, selten Gruppentherapie), dürftigen Beeinträchtigungen Beratung, Begleitung, Reihenuntersuchung des Sprech-, im Kindergarten Lese-, Schreibvermögens und des Sprach- und Lesesinnverständnisses Gemäss ausgewiesenem Kinder, Eltern,Jugendliche, VSV , Therapiebedarf; bei inter- VVzVSV Therapie länger als zwei disziplinäre Zusammenarbeit 11,12; Jahre: Bewilligung durch mit Fachpersonen Reglement über die Leitung ALO kant. Spezialdienste der Volksschule Abteilung Schulpsychologie (ASP) Beratung, Diagnostik, Begleitung, Einleitung von Fördermassnahmen, Empfehlungen, Anträge, Triage, Koordination Beratungs- und Abklärungsgespräche, psychodiagnostische Abklärungen, interdisziplinäre Fachsitzungen, Schulbesuche, Beobachtung des Kindes im Unterricht oder in der Fördergruppe Kleinkindalter bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensalter Kinder und Jugendliche mit Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten, schulische Fachpersonen, Eltern, Fachstellen Alterspektrum Kinder: Kinder und Jugendliche im Volksschulalter, im Sonderschulbereich ab erfülltem 4. AJ bis zum vollendeten 20. AJ Gemäss Bedarf und Fragestellung Kinder, Eltern, Jugendliche, Klassen-LP, SL, schulische Fachpersonen, Fachinstanzen, Behörden, HZ, Institutionen (Tagesschulen, Internate) VSV , 18,33 VVzVSV ,11, 12 Weisungen SOPä ,10 Reglement über die kant. Spezialdienste der Volksschule

13 F) Weitere Fachdienste Angebote / und 1. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) Beratung, Begleitung, Diagnostik, Behandlung, Psychotherapie, Triage, Gutachten im Auftrag von Behörden und Gerichten Gespräche, psychologische und kinderpsychiatrische Abklärungen, Beratungsgespräche, Einzel- oder Gruppentherapie, Familientherapie Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten in der Entwicklung, psychosomatischen Störungen sowie Verhaltens- und Beziehungsproblemen Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Gemäss Bedarf Kinder, Eltern, Jugendliche Bei Bedarf: LP, ASP, Behörden und andere Fachpersonen oder Fachstellen Leistungsvereinbarung mit dem Departement des Innern ALO Abteilung Logopädie, AVS APD Audiopädagogischer Dienst ASA Abteilung Schulaufsicht, AVS ASP Abteilung Schulpsychologie, AVS AVS Amt für Volksschulen und Sport FE Früherzieher/In HFE Heilpädagogische Früherziehung IF integrative Förderung IS integrierte Sonderschulung HFE Heilpädagogische Früherziehung HZ Heilpädagogisches Zentrum KJPD Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst LP Lehrperson SL Schulleitung SP Stabsstelle Sonderpädagogik, AVS SSA Schulsozialarbeit VSV Volksschulverordnung VVzVSV Vollzugsverordnung zur Volksschulverordnung Schwyz, Dezember

Förderung im Klassenverband, selten in Kleingruppen oder Einzelförderung, mit oder ohne Lernzielanpassung/Not enbefreiung

Förderung im Klassenverband, selten in Kleingruppen oder Einzelförderung, mit oder ohne Lernzielanpassung/Not enbefreiung Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Überblick über Massnahmen und für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in der Volksschule Die kommunalen sind je nach Schul- und Gemeindestruktur

Mehr

gestützt auf 21, 25, 29, 32, 59 und 68 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober 2005, 2

gestützt auf 21, 25, 29, 32, 59 und 68 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober 2005, 2 Volksschulverordnung (VSV) 6. (Vom. Juni 006) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf, 5, 9,, 59 und 68 des Volksschulgesetzes vom 9. Oktober 005, beschliesst: I. Volksschule Klassengrösse Es

Mehr

Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Volksschule (VVzVSV) 1

Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Volksschule (VVzVSV) 1 Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Volksschule (VVzVSV) 6. (Vom. Juni 006) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf, 5, 9,, 59, 68 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005,

Mehr

Das Modell der Integrationsklasse

Das Modell der Integrationsklasse Das Modell der Integrationsklasse Schweizer Heilpädagogik Kongress 2013 1 Inhalt Gesetzliche Grundlagen Integrative Sonderschulung im Kanton BL Ziele der Integration Ressourcen Integrative Sonderschulung

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Allgemeines. Januar/Februar Bildungsdepartement

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Allgemeines. Januar/Februar Bildungsdepartement Amt für Volksschule Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept Allgemeines Themen über Entstehung, Grundsätze und Umsetzung des Sonderpädagogik-Konzepts informieren Angebote aufzeigen wesentliche Neuerungen

Mehr

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 2 2 Gesetzliche Grundlagen... 2 3 Klärung der Begrifflichkeiten... 2 3.1 Lernzielanpassung 3.2 Lernzielanpassung

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Sonderschulung. Januar/Februar Bildungsdepartement

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Sonderschulung. Januar/Februar Bildungsdepartement Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept Sonderschulung Bildungsdepartement Schwerpunktthemen - Angebote der Sonderschulung - Abklärungs- und Zuweisungsverfahren, Termine - Förderplanung, Lernberichte

Mehr

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011)

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011) Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste vom. Dezember 999 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 9 Absätze a und c sowie des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März

Mehr

Sonderpädagogik im Kanton Aargau KABO-Treffen 2016

Sonderpädagogik im Kanton Aargau KABO-Treffen 2016 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Sonderpädagogik im Kanton Aargau KABO-Treffen 2016 10. November 2016 Sonderpädagogisches Grundangebot Vorschulbereich Heilpädagogische Früherziehung Logopädie im Frühbereich

Mehr

Konzept integrative Schülerförderung (ISF)

Konzept integrative Schülerförderung (ISF) Konzept integrative Schülerförderung (ISF) Inhaltsverzeichnis 1. Fördernde Massnahmen... 2 2. Leitideen und Ziele... 2 3. Grundsätze... 3 4. Organigramm der Interventionen bei Schulschwierigkeiten und

Mehr

I. Die Vollzugsverordnung vom 17. April 2002 zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung) 3 wird wie folgt geändert:

I. Die Vollzugsverordnung vom 17. April 2002 zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung) 3 wird wie folgt geändert: 312.11 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung) Änderung vom 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der Kantonsverfassung, in Ausführung

Mehr

Schulpsychologischer Dienst. Leistungsauftrag, Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit Schulen

Schulpsychologischer Dienst. Leistungsauftrag, Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit Schulen Schulpsychologischer Dienst Leistungsauftrag, Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit Schulen 2 Ablauf des Workshops 1. Präsentation des SPD: Leistungsauftrag, Arbeitsweise, Zusammenarbeit 2. Fallbeispiel

Mehr

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Kinder kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und

Mehr

Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen der Schule Lauerz

Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen der Schule Lauerz Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen der Schule Lauerz Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Modellwahl... 3 1.1 Geschichtliches...

Mehr

Kantonales Sonderpädagogisches Konzept Kanton Schwyz Konzept für die Sonderschulung ab 1. Januar 2011

Kantonales Sonderpädagogisches Konzept Kanton Schwyz Konzept für die Sonderschulung ab 1. Januar 2011 Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 28 Postfach 2191 6431 Schwyz Telefon 041 819 19 11 Telefax 041 819 19 17 Kantonales Sonderpädagogisches Konzept Kanton Schwyz Konzept

Mehr

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation 60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung

Mehr

1. Quervergleich Ressourcierung Förderangebote mit einigen deutschschweizerischen Kantonen

1. Quervergleich Ressourcierung Förderangebote mit einigen deutschschweizerischen Kantonen 1. Quervergleich Ressourcierung Förderangebote mit einigen deutschschweizerischen Kantonen Vergleichszahlen Kanton Basel-Landschaft: Integrative Schulungsformen + EK: Für je 80 Schülerinnen und Schüler

Mehr

Glossar. 1 Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Glossar. Abklärung

Glossar. 1 Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Glossar. Abklärung 1 Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Glossar Glossar Begriff A Abklärung Ambulante Therapie Anfangsunterricht Audiopädagoginnen / Audiopädagogen Erklärung Systematisches

Mehr

KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG

KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG Fassung 04.04.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1. Ziel und Zweck der integrativen Förderung...3 2. Grundlagen...3 Grundlagen des Kantons...3 Auszug aus dem Leitbild unserer Schule...4

Mehr

Berufsleitbild. Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern

Berufsleitbild. Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern Berufsleitbild Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern Ausgangslage Heterogenität Vielfältige Schulstrukturen, zunehmende Heterogenität in den Regelklassen bezüglich Nationalität,

Mehr

FAQ zur Sonderpädagogik

FAQ zur Sonderpädagogik Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule FAQ zur Sonderpädagogik 1. Lehrplan Volksschule und Beurteilung Bleibt mit dem neuen Lehrplan der Begriff «Individuelles Lernziel (ILZ)» bestehen?

Mehr

und Gesellschaft der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.

und Gesellschaft der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Verordnung über die integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die Sonderschulung sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (V Sonderschulung) Vom 8. November 2006 (Stand

Mehr

Handreichung zur Erstellung des Förderkonzepts

Handreichung zur Erstellung des Förderkonzepts Handreichung zur Erstellung des Förderkonzepts gemäss 28 Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule 17. Dezember 2010 240 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Gesetzlicher Rahmen... 3 3

Mehr

Reglement über die sonderpädagogischen Massnahmen in der Stadt Winterthur

Reglement über die sonderpädagogischen Massnahmen in der Stadt Winterthur Reglement über die sonderpädagogischen Massnahmen in der Stadt Winterthur vom 13. Mai 2008 (inkl. Änderungen bis 19. Nov. 2013) Zentralschulpflege Reglement über die sonderpädagogischen Massnahmen in der

Mehr

Integrative Förderung IF

Integrative Förderung IF Informationsveranstaltung Integrative Förderung IF P R I M A R S C H U L E E I C H 0 5. 0 9. 2 0 1 1 Ablauf Begrüssung Spezielle Förderung Integrative Förderung Situation innerhalb Kt. LU Umsetzung von

Mehr

Amt für Volksschule. separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse

Amt für Volksschule. separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse Inhalt Sonderschulen im Kanton Thurgau Aspekte und Kriterien bei der Beurteilung einer Sonderschulbedürftigkeit Prozess einer separativen Sonderschulung

Mehr

Nr. 406 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule. vom 21. Dezember 1999 * (Stand 1. August 2009)

Nr. 406 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule. vom 21. Dezember 1999 * (Stand 1. August 2009) Nr. 06 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule vom. Dezember 999 * (Stand. August 009) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 8 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung vom.

Mehr

Besondere Massnahmen Obersimmental

Besondere Massnahmen Obersimmental Besondere Massnahmen Obersimmental Die besonderen Massnahmen (BM) sind im Obersimmental in einem Gemeindeverband mit Boltigen, Lenk, St Stephan und Zweisimmen organisiert. Sie umfassen den Spezialunterricht:

Mehr

Sonderschulung in Graubünden im Rahmen der NFA CH im Jahre 2008

Sonderschulung in Graubünden im Rahmen der NFA CH im Jahre 2008 Sonderschulung in Graubünden im Rahmen der NFA CH im Jahre 2008 Orientierung vom 27. August 2008 beim Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Graubünden 1 Orientierung zu Sonderschulung und NFA - CH (Rechtliche

Mehr

6.1. Weisungen über die fördernden Massnahmen. I. Allgemeine Bestimmung. II. Organisation. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.

6.1. Weisungen über die fördernden Massnahmen. I. Allgemeine Bestimmung. II. Organisation. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2006 6.1 Weisungen über die fördernden Massnahmen vom 9. Februar 2006 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 34ff. des

Mehr

Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS)

Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS) Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS) 19.03.2007 SCHULVERWALTUNG, Giebeleichstrasse 25, Postfach, 8152 Glattbrugg Tel 044 829 84 95, Fax 044 829 84 99, schule@opfikon.ch,

Mehr

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1 RICHTLINIEN zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule (vom 7. Mai 2008) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung)

Mehr

ILGENHALDE PORTRAIT INDIVIDUALITÄT STÄRKEN, ENTWICKLUNG FÖRDERN

ILGENHALDE PORTRAIT INDIVIDUALITÄT STÄRKEN, ENTWICKLUNG FÖRDERN ILGENHALDE PORTRAIT INDIVIDUALITÄT STÄRKEN, ENTWICKLUNG FÖRDERN Die ILGENHALDE in Fehraltorf bietet Kindern und Jugendlichen mit geistiger und mehrfacher Behinderung oder Autismus-Spektrum-Störung eine

Mehr

Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lindau

Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lindau Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lindau Dieses Konzept wurde von der Schulpflege genehmigt am 17.3.2014: Beschluss Nr. 806 Inhalt 1 Rahmenbezug... 3 2 Grundsätze... 4 3 Schulische Massnahmen... 5

Mehr

VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten

VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten VO Laufbahn (SGS 640.21) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten Inhaltsverzeichnis 1. Spezielle Förderung und Sonderschulung... 2 1.1 Individuelle Lernziele

Mehr

Wenn du mit Kindern zu tun hast...hast du den schönsten Job der Welt!

Wenn du mit Kindern zu tun hast...hast du den schönsten Job der Welt! Wenn du mit Kindern zu tun hast..hast du den schönsten Job der Welt! 1 Frühförderung in 2 Therapeuten Ärzte Behörden / Institutionen Kindertagesstätten Netzwerk Frühe Hilfen Schulkinder gärten Interdisziplinäre

Mehr

VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten

VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten VO Laufbahn (SGS 640.21) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten Primarstufe Inhaltsverzeichnis 1. Spezielle Förderung und Sonderschulung... 2 1.1 Individuelle

Mehr

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. "Fit für die Schule"

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Fit für die Schule Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung "Fit für die Schule" Fit für die Schule Ablauf: 1. Änderungen / rechtliche Grundlagen 2. Zuständigkeiten 3. Kriterien aus Sicht der Schule 4. Möglichkeiten

Mehr

Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV)

Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV) Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV) Vom 21. Dezember 2010 Der Regierungsrat, gestützt auf 74 Abs. 2 lit.

Mehr

Zusätzliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf

Zusätzliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf Volksschulen Zusätzliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf Antrag und Entscheid Verstärkte Massnahmen Die integrative Volksschule ist verantwortlich für die Förderung

Mehr

Integration und besondere Massnahmen. Konzept IBEM. Schulverband Aarberg. Aarberg Bargen Kallnach Kappelen Radelfingen Seedorf Walperswil/Bühl

Integration und besondere Massnahmen. Konzept IBEM. Schulverband Aarberg. Aarberg Bargen Kallnach Kappelen Radelfingen Seedorf Walperswil/Bühl Schulverband Aarberg Aarberg Bargen Kallnach Kappelen Radelfingen Seedorf Walperswil/Bühl Konzept IBEM Umsetzungskonzept Artikel 17 VSG Integration und besondere Massnahmen Kommission für besondere Massnahmen

Mehr

FÖRDERMASSNAHMEN AN DER PRIMARSCHULE OTELFINGEN

FÖRDERMASSNAHMEN AN DER PRIMARSCHULE OTELFINGEN INFORMATION FÖRDERMASSNAHMEN AN DER PRIMARSCHULE OTELFINGEN Die Kinder werden an unserer Schule nach Möglichkeit gemäss ihren Stärken und Begabungen gefördert. Auch Kinder mit schwierigen Lernbiografien

Mehr

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) 1. Vorbemerkungen Die gekennzeichneten Rahmenbedingungen sind gestützt auf 22 Abs. 5 VSM verbindlich. Das vorliegende Konzept Integrierte

Mehr

Interpellation der SP-Fraktion vom 15. September 2009 betreffend Integrative Schulung im Kanton Aargau; Beantwortung. Aarau, 13. Januar

Interpellation der SP-Fraktion vom 15. September 2009 betreffend Integrative Schulung im Kanton Aargau; Beantwortung. Aarau, 13. Januar Regierungsrat Interpellation der SP-Fraktion vom 15. September 2009 betreffend Integrative Schulung im Kanton Aargau; Beantwortung Aarau, 13. Januar 2010 09.274 I. Text und Begründung der Interpellation

Mehr

Kollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax

Kollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 8 Postfach 9 6 Schwyz Telefon 0 89 9 Telefax 0 89 9 7 Lektionentafeln für die Volksschulen (Stand November 05) Regelklassen (Auszug aus

Mehr

IF an der Primarschule Beromünster

IF an der Primarschule Beromünster Seite 1 / 8 IF an der Primarschule Beromünster 1. Grundlagen des IF Konzeptes 2. Grundsätzliches zur Integrativen Förderung 3. Welche Kinder erhalten Förderunterricht 4. Arbeitsformen 5. Was beinhaltet

Mehr

Nr. 401d Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik. I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung

Nr. 401d Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik. I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Nr. 40d Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 5. Oktober 007* (Stand. Januar 0) I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. Zweck Die Vereinbarungskantone

Mehr

Richtlinien für den sonderpädagogischen Bereich im Kanton Schaffhausen

Richtlinien für den sonderpädagogischen Bereich im Kanton Schaffhausen Richtlinien für den sonderpädagogischen Bereich im Kanton Schaffhausen Fassung gemäss Beschluss des Erziehungsrates vom 6. Juni 2007 Vom Regierungsrat genehmigt am 3. Juli 2007 Hinweise zur Umsetzung Inkraftsetzung

Mehr

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft Sekundarschule Aesch Integrative SchulungsForm Konzept Sekundarschule Aesch Inhaltsangabe 1. Begriffe 1.1 Integrative Schulungsform/ ISF 1.2

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Änderung Finanzierung SPD Leistungsvereinbarung Informationsveranstaltung - Agenda Begrüssung Warum eine Leistungsvereinbarung und eine neue Finanzierung? Heutige Finanzierung

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik 1.3. Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. 1 Zweck Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich

Mehr

I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung

I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung 410.240 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. 1 Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich

Mehr

Amt für Volksschulen und Sport

Amt für Volksschulen und Sport Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Sonderpädagogik Projekt Verhalten 2010 Kantonales Rahmenkonzept Time-out-Klasse zur Förderung von Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten auf Sekundarstufe

Mehr

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Kleinklasse. Umsetzung Volksschulgesetz

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Kleinklasse. Umsetzung Volksschulgesetz Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Umsetzung Volksschulgesetz 2 Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Überblick Die

Mehr

Integrative Förderung IF

Integrative Förderung IF Integrative Förderung IF Integrative Förderung Schule Grosswangen Sehr geehrte Eltern Sehr geehrte Schulinteressierte Es ist unserem Schulteam ein grosses Anliegen, dass alle Schülerinnen und Schüler an

Mehr

Abteilung Sonderpädagogik

Abteilung Sonderpädagogik Abteilung Sonderpädagogik Sonderschulisches Angebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Dieses Merkblatt gilt für die Sonderschulung ab dem 1. Januar 2008. Der Rückzug der eidgenössischen Invalidenversicherung

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat)

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) 649. Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) Vom 5. Oktober 007 (Stand. Januar 0) ) Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. Zweck

Mehr

Kindergartenreglement. Gemeinde Schinznach

Kindergartenreglement. Gemeinde Schinznach Gemeinde Schinznach Kindergartenreglement Gemeinde Schinznach - 2 - Allgemeine Informationen Mit dem Besuch des Kindergartens beginnt ein neuer Abschnitt im Leben Ihres Kindes. Es tritt aus der Geborgenheit

Mehr

vom 11. Dezember 2007 * (Stand 1. März 2011)

vom 11. Dezember 2007 * (Stand 1. März 2011) Nr. 409 Verordnung über die Sonderschulung vom. Dezember 007 * (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 7 Absatz 4 des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März 999, auf Antrag

Mehr

RICHTLINIEN zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren (vom 2. Juli 2008.)

RICHTLINIEN zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren (vom 2. Juli 2008.) RICHTLINIEN zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren (vom 2. Juli 2008.) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Schulverordnung vom 22. April

Mehr

Allgemeine Bestimmungen. Vom 8. November 2006 (Stand 1. Januar 2017) Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

Allgemeine Bestimmungen. Vom 8. November 2006 (Stand 1. Januar 2017) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, Verordnung über die integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die Sonderschulung sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (V Sonderschulung) Vom 8. November 2006 (Stand

Mehr

Primarschule Bennwil

Primarschule Bennwil Kindergarten / Dorfstrasse 1 4431 Bennwil Konzept Spezielle Förderung Konzept Spezielle Förderung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 3 2. ZIELE... 4 2.1 KINDERGARTEN... 4 3. GESETZLICHE GRUNDLAGEN...

Mehr

Information für die Eltern: Integrative Förderung

Information für die Eltern: Integrative Förderung Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Information für die Eltern: Integrative Förderung Leichte Sprache 1 Liebe Eltern Jedes Kind ist anders. Und jedes Kind hat auch unterschiedliche Interessen

Mehr

SONDERPÄDAGOGISCHE MASSNAHMEN AN DER PRIMAR- SCHULE USTER

SONDERPÄDAGOGISCHE MASSNAHMEN AN DER PRIMAR- SCHULE USTER Uster, 12. März 2013 Nr. 565/2012 V4.04.71 Seite 1/7 An die Mitglieder des Gemeinderates Uster BEANTWORTUNG ANFRAGE 565 SONDERPÄDAGOGISCHE MASSNAHMEN AN DER PRIMAR- SCHULE USTER CLAUDIA BEKIER UND ANITA

Mehr

Der Heilpädagogische Dienst

Der Heilpädagogische Dienst Der Heilpädagogische Dienst Unser Angebot Heilpädagogische Früherziehung Logopädie im Frühbereich Beratung und Prävention im Frühbereich Die Angebote des HPD Bachtelen sind für Erziehungsverantwortliche

Mehr

und Gesellschaft der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.

und Gesellschaft der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Verordnung über die integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die Sonderschulung sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (V Sonderschulung) Vom 8. November 2006 (Stand

Mehr

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV)

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV) 1 Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 17 Absatz des Volksschulgesetzes vom 19. März 199 1 sowie

Mehr

Klasse zur besonderen Förderung (KbF)

Klasse zur besonderen Förderung (KbF) Klasse zur besonderen Förderung (KbF) Die Klasse zur besonderen Förderung (KbF) nimmt Schülerinnen und Schüler auf, die einer Förderung bedürfen, welche in den Regelklassen oder mittels integrativer Unterrichtsmodelle

Mehr

Schulzentrum Worbboden. Konzept Time-out-Klasse in Worb. Version 2.2 Urs Gerber-Maillefer

Schulzentrum Worbboden. Konzept Time-out-Klasse in Worb. Version 2.2 Urs Gerber-Maillefer 1 Schulzentrum Worbboden Konzept Time-out-Klasse in Worb November 2009 Version 2.2 Urs Gerber-Maillefer 1. Angebot der Timeout-Klasse im Schulzentrum Worbboden Die Time-out-Klasse ist Teil der besonderen

Mehr

vom 11. Dezember 2007 (Stand 1. August 2015)

vom 11. Dezember 2007 (Stand 1. August 2015) Nr. 409 Verordnung über die Sonderschulung vom. Dezember 007 (Stand. August 05) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 7 Absatz 4 des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März 999, auf

Mehr

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand 43.7. Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom 30.08.008 (Stand 0.08.009) Die Erziehungsdirektion, gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 und Artikel

Mehr

Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen

Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Basierend auf dem Konzept 2009/10 Mit Anpassungen der Schulleitung im September 2012 Verabschiedet durch den

Mehr

Sonderschulung 2 Formen

Sonderschulung 2 Formen Sonderschulung 2 Formen Separation Beispiele: - Heilpädagogische Schule - Kleingruppenschule - Sehbehindertenschule - Sprachheilschule etc. Integration (zwei Formen) - ISS Integrative Sonderschulung in

Mehr

Tagesschulen und Internat für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen

Tagesschulen und Internat für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen Tagesschulen und Internat für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen Die Tagesschulen in Aarau und Baden-Dättwil sowie das Wocheninternat in Aarau sind ein Angebot für normalbildungsfähige und

Mehr

Gemeindeschule Samedan Integrative Förderung. Konzept

Gemeindeschule Samedan Integrative Förderung. Konzept Gemeindeschule Samedan Integrative Förderung Konzept Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen... 2 2. Ziele... 2 3. Grundsätze... 2 3.1 Auftrag... 3 3.2 Zusammenarbeit... 4 3.3 Lehr- und Lernbedingungen...

Mehr

Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool

Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool Wattwil, SGV-Forum Donnerstag, 15. September 2016 Alexander Kummer, Leiter Eva Graf, Pädagogische Mitarbeiterin im Bildungsdepartement

Mehr

IV B/31/2. Volksschulvollzugsverordnung. 1. Allgemeines. Der Regierungsrat,

IV B/31/2. Volksschulvollzugsverordnung. 1. Allgemeines. Der Regierungsrat, Volksschulvollzugsverordnung Vom 9. Februar 2010 (Stand 1. August 2011) Der Regierungsrat, IV B/31/2 gestützt auf die Artikel 49 Absatz 2, 50 Absatz 2, 51 Absatz 2, 54 Absatz 4, 79, 82 Absatz 3, 93 Absatz

Mehr

Kantonales Konzept. Sonderschulung

Kantonales Konzept. Sonderschulung Kantonales Konzept für die Sonderschulung 2012 Vom Regierungsrat am 7. September 2012 erlassen Inhaltsverzeichnis 1. Die Ausgangslage 3 1.1 Einleitung 3 1.2 Rahmenbedingungen 3 1.3 Die aktuelle Schulentwicklung

Mehr

Verordnung des Erziehungsrates über die Sonderschulung (Sonderschulverordnung) 3)

Verordnung des Erziehungsrates über die Sonderschulung (Sonderschulverordnung) 3) 4. Verordnung des Erziehungsrates über die Sonderschulung (Sonderschulverordnung) vom 7. Oktober 004 Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 5 Abs. sowie Art. 5a Abs. und des Schulgesetzes

Mehr

SGV-Forum Februar 2016, Wattwil Informationen zum Personalpool

SGV-Forum Februar 2016, Wattwil Informationen zum Personalpool SGV-Forum Februar 2016, Wattwil Informationen zum Personalpool Donnerstag, 25. Februar 2016 Alexander Kummer, Leiter Bildungsdepartement Projektstruktur Erziehungsrat Lenkungsausschuss Leitung: Maria Gloor,

Mehr

Konzept Integrative Sonderschulung (InSo)

Konzept Integrative Sonderschulung (InSo) Konzept Integrative Sonderschulung (InSo) für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Regelschulen Amt für Volksschulen (AVS) Abteilung Sonderpädagogik Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage...

Mehr

Basisstufe Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013

Basisstufe Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013 Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013 Inhalte: Ausgangslage/ Rechtliche Fragestellungen Was ist eine? Warum eine? Wo liegen die Vorteile der? Gibt es auch Nachteile? Lehrplan,

Mehr

KONZEPT SONDERPÄDAGOGIK

KONZEPT SONDERPÄDAGOGIK REGIERUNGSRAT KONZEPT SONDERPÄDAGOGIK Vom Regierungsrat genehmigt am 15. November 2011 STANS, 04. November 2011 Titel: Konzept Sonderpädagogik Typ: Bericht Version: AVS/ BiD Thema: Sonderpädagogik Klasse:

Mehr

Konzept Integrative Schulungsform (ISF)

Konzept Integrative Schulungsform (ISF) Kanton BL Amt für Volksschulen Abt. Sonderpädagogik Konzept Integrative Schulungsform (ISF) 1 Inhalt C Qualitätssicherung und Evaluation 2 3» Ausgangslage, Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien» Ziele

Mehr

Netzwerktreffen Kinderbetreuung Frauenfeld

Netzwerktreffen Kinderbetreuung Frauenfeld Netzwerktreffen Kinderbetreuung Frauenfeld 26.04.2017 Wer sind wir? Claudia Cadalbert Dienstleitung HFE TG Cornelia Blask Dienstleitung HFE TG Was erwartet Sie? 1. Teil: Heilpädagogische Früherziehung

Mehr

IF-Konzept der Primarschule Hausen am Albis

IF-Konzept der Primarschule Hausen am Albis der Primarschule Hausen am Albis (Ergänzung zum kantonalen ) Gültig ab Schuljahr 2011/2012 Von der Primarschulpflege genehmigt an der Sitzung vom 5. Juli 2011 (ersetzt alle früheren Versionen). Inhaltsverzeichnis

Mehr

Fremdsprachige Kinder und Jugendliche: Umsetzung Teil C der Verordnung besondere schulische Bedürfnisse (SAR )

Fremdsprachige Kinder und Jugendliche: Umsetzung Teil C der Verordnung besondere schulische Bedürfnisse (SAR ) DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule 13. Februar 2017 INFORMATIONEN FÜR DIE SCHULEN Fremdsprachige Kinder und Jugendliche: Umsetzung Teil C der Verordnung besondere schulische Bedürfnisse

Mehr

Kantonale Neuregelung zu Lasten der Vorschulkinder mit Sprachstörungen

Kantonale Neuregelung zu Lasten der Vorschulkinder mit Sprachstörungen Medienmitteilung des VAL 27. September 2011 Kantonale Neuregelung zu Lasten der Vorschulkinder mit Sprachstörungen Der Verein Aargauer Logopädinnen und Logopäden VAL wehrt sich vehement gegen die vom Kanton

Mehr

Konzept für Schulische Heilpädagogik

Konzept für Schulische Heilpädagogik Inhaltsverzeichnis 1. Organigramm 2 Seite 2. Zielsetzung 3 2.1. Sinn / Zweck 2.2. Fördermassnahmen a) Betreuung im Klassenzimmer b) Betreuung ausserhalb des Klassenzimmers 3. Die schulische Heilpädagogin

Mehr

Schulleitung: Verena Marti Schulhaus Rütti Gsteigstrasse 11, 3780 Gstaad Büro : SL :

Schulleitung: Verena Marti Schulhaus Rütti Gsteigstrasse 11, 3780 Gstaad Büro : SL : Schulleitung: Verena Marti Schulhaus Rütti Gsteigstrasse 11, 3780 Gstaad Büro : 033 744 27 07 SL : 079 527 66 06 Organisation Der Spezialunterricht ist in der Gemeinde Saanen im Verband mit den Gemeinden

Mehr

Sonderschulen im Kanton Basellandschaft

Sonderschulen im Kanton Basellandschaft Sonderschulen im Kanton Basellandschaft Sonderschulen Tagesschulen Schulen mit internen und externen Schülern Schulheime Tagesschulen Heilpädagogische Schule Baselland HPS Die Heilpädagogische Schule Baselland

Mehr

Aufgaben und Pflichten bei Integrativer Schulung (IS)

Aufgaben und Pflichten bei Integrativer Schulung (IS) Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Aufgaben und Pflichten bei Integrativer Schulung (IS) Die Aufgaben und Pflichten der Lehrpersonen und der heilpädagogischen Lehrpersonen werden

Mehr

Integrative Schulungsform. / Kanton Zug dbk / Direktion für Bildung und Kultur / Erziehungsrat. Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I ISF

Integrative Schulungsform. / Kanton Zug dbk / Direktion für Bildung und Kultur / Erziehungsrat. Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I ISF / Kanton Zug dbk / Direktion für Bildung und Kultur / Erziehungsrat Integrative Schulungsform Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I ISF Richtlinien ISF 2005 Kanton Zug dbk / Direktion für Bildung und

Mehr

Titel der Präsentation. Untertitel der Präsentation. Schulpsychologie. Schule und Psychologie: Wie passt das zusammen?

Titel der Präsentation. Untertitel der Präsentation. Schulpsychologie. Schule und Psychologie: Wie passt das zusammen? Titel der Präsentation Schulpsychologie Untertitel der Präsentation Schule und Psychologie: Wie passt das zusammen? Katrin Gossner, Regionalstellenleiterin Baden Fachpsychologin für Kinder und Jugendliche

Mehr

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März 1999. Änderung vom

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März 1999. Änderung vom Gesetz über die Volksschulbildung Gesetz über die Volksschulbildung Teilrevision vom. März 999 Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom beschliesst:

Mehr

Konzeption des Angebotes und Regelung der Zusammenarbeit mit der Regelschule

Konzeption des Angebotes und Regelung der Zusammenarbeit mit der Regelschule Volksschulamt Regionale Kleinklassen als Angebot der Speziellen Förderung gemäss 36 Volksschulgesetz Konzeption des Angebotes und Regelung der Zusammenarbeit mit der Regelschule 2014 2018 Fassung vom August

Mehr

Die Berufsrolle der Schulischen Heilpädagogin / des Schulischen Heilpädagogen in der integrativen Schule. Präsentation gehalten von

Die Berufsrolle der Schulischen Heilpädagogin / des Schulischen Heilpädagogen in der integrativen Schule. Präsentation gehalten von 31. August bis 2. September 2009 6. Schweizer Heilpädagogik-Kongress an der Uni Tobler in Bern Horizonte öffnen Standardisierung und Differenzierung in der Heil- und Sonderpädagogik Die Berufsrolle der

Mehr

Förderkonzept. der Primarschule Braunau

Förderkonzept. der Primarschule Braunau Förderkonzept der Primarschule Braunau Verabschiedet durch die Schulbehörde Braunau am 19. Juni 2014 Bewilligt durch das Amt für Volksschule TG am 26. September 2014 Tritt (rückwirkend) am 1. August 2014

Mehr

Ambulante Therapieund Beratungsstellen

Ambulante Therapieund Beratungsstellen Ambulante Therapieund Beratungsstellen Heilpädagogische Früherziehung Logopädische Therapie Logopädische Abklärungsstelle Physiotherapie Ergotherapie Psychomotorik-Therapie Heilpädagogischer Beratungs-

Mehr