HESSISCHER LANDTAG. Berichtsantrag der Fraktion der SPD
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- Ingrid Margarethe Raske
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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/4265 HESSISCHER LANDTAG Dem Innenausschuss überwiesen Berichtsantrag der Fraktion der SPD betreffend Verlagerung von Daten der öffentlichen Verwaltung auf Datenplattformen im Internet im Rahmen von "CloudComputing" Im Februar dieses Jahres hat die Landesregierung zunächst eine Kooperation mit "Frankfurt Cloud" bekannt gegeben und dann Mitte Mai verkündet, dass sie die Errichtung einer sogenannten "Verwaltungs-Cloud" plane. Ziel dabei sei, IT-Leistungen, die bislang auf behördeneigenen Computern oder Servern abgewickelt worden sind, via Internet auf einen externen Dienstleister zu verlagern. Diese von einem oder mehreren Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Severstrukturen, auf die das Land und seine nachgeordneten Behörden dann zugreifen können sollen, werden "Clouds" genannt. Als Hintergrund für das Engagement der Landesregierung im Bereich "CloudComputing" weist Staatssekretär Westerfeld auf die Möglichkeit hin, durch die Verlagerung der Hard- und Softwarenutzung auf Dritte Einsparungen in Milliardenhöhe erzielen zu können. Damit folgt die Landesregierung einem aktuellen Zeitgeist und den Verlockungen international operierender IT-Unternehmen, die ihre Dienstleistungen anbieten und dabei für die potenziellen Nutzer zumindest offen lassen, auf welche Server die Daten ausgelagert werden, wie die Gefahrtragung bei Datenverlusten verteilt wird und der Datenzugriff Dritter im Rahmen der Serverpflege und -organisation den Schutz der ausgelagerten Daten tangiert. Ebenso wie in der Darstellung Pläne von Staatssekretär Westerfeld werden diese und andere Risiken oftmals vom bloßen Einspargedanken überlagert. Dennoch zeigen aktuelle Datenpannen wie bei Sony oder Amazon immer wieder, wie anfällig und gefährdet vermeintlich abgeschlossene, aber gleichzeitig über das Internet zugängliche Systeme sind. So hatte z.b. im April dieses Jahres ein Datenverlust im Cloud-System von Amazon schwerwiegende Folgen nach sich gezogen. In großem Umfang konnten Kundendaten nicht wieder hergestellt werden und gingen damit unwiederbringlich verloren. Hinzu kommt, dass die Erreichbarkeit des Unternehmens über mehrere Stunden ausgefallen war. Die Landesregierung wird ersucht, im Innenausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten: 1. Welche personellen Verpflichtungen sind mit der Kooperation des Landes Hessen mit der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud verbunden? 2. Welche finanziellen Verpflichtungen sind mit der Kooperation des Landes Hessen mit der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud verbunden? 3. Wie hoch waren bislang die finanziellen Mittel, die das Land Hessen im Rahmen der Unterstützung für das Förderprogramm LOEWE zur Entwicklung des Höchstleistungsrechners LOEWE-CSC zur Verfügung gestellt hat? 4. Auf welche Weise soll nach den Vorstellungen der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud die entwickelte und erreichbare Rechner- und Serverleistung künftig privaten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus zu marktüblichen Konditionen angeboten werden? Eingegangen am 9. August 2011 Ausgegeben am 11. August 2011 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Welche Bedeutung haben nach Einschätzung der Landesregierung die Entwicklung und der Ausbau des Cloudangebots durch die Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud für den Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main? 6. Welche Vorgaben gibt es insbesondere vonseiten der Sponsoren "Deutsche Bank", "Interxion" und "Incontinuum" hinsichtlich der Erzielung von wirtschaftlichen Gewinnen durch die Zurverfügungstellung von Cloud-Strategien für private Dritte? 7. Welche Kontakte bestanden vor Abschluss der Kooperation zwischen dem Staatssekretär Westerfeld oder anderen Mitglieder der Landesregierung zu den Unternehmen "Interxion" und "Incontinuum"? 8. In welchem Umfang sind der Landesregierung Verbindungen ehemaliger Mitglieder der Landesregierung zu den Unternehmen "Interxion" und "Incontinuum" bekannt? 9. Welche Bereiche der Landesverwaltung sollten nach den Vorstellungen der Landesregierung eigene oder bislang von der HZD betreute Daten- und/oder Serverstrukturen in das von der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud entwickelte Cloud-Computing perspektivisch übertragen werden? 10. In welchem zeitlichen Rahmen plant die Landesregierung den Transfer von Daten der Landesverwaltung auf die von der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud angebotene Serverstruktur? 11. Auf welcher Weise und durch wen wurde vor Abschluss des Kooperationsvertrags mit der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud vom Staatssekretär Westerfeld bzw. dem Finanzministerium eine Markterkundung vorgenommen, um in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten und Konditionen andere Anbieter von Cloud-Computing gewähren (bitte unter Darstellung der Anzahl der eingeholten Zusatzangebote und der Unterscheide zwischen den einzelnen Anbietern)? 12. Auf welche Weise soll vor einer teilweisen oder gänzlichen Auslagerung von landeseigenen Daten auf einen externen Serverbetreiber eine Markterkundung zur Einholung von Vergleichsangeboten der Anbieter von Cloud-Computing eingeholt werden? Welche Bedeutung kommt nach den Vorstellungen des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums hierbei dem Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud zu? 13. Auf welche Weise wurde vor Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud sowie der Ankündigung des Staatssekretärs Westerfeld, Daten des Landes Hessen auf externen Servern Dritter speichern und verarbeiten zu wollen, der hessische Datenschutzbeauftragte in die Vorüberlegungen und Planungen des Finanzministeriums einbezogen? a) Wie hat der hessischen Datenschutzbeauftragte die Pläne des Finanzministeriums beurteilt? b) Welche Anforderungen hat er an eine solche Datenauslagerung formuliert? 14. Wie viele Angestellte und Beamte des Landes Hessen sind derzeit mit der Server- und Datenbetreuung der in der Beantwortung zu Frage 9 genannten Verwaltungsbereiche betraut? 15. Welche Konsequenzen hätte eine Auslagerung der Daten und Serverstruktur in eine von der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud betriebene Verwaltungscloud für a) die HZD, b) die Arbeitsplätze der zu Frage 11 genannten Angestellten und Beamten?
3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Wie hoch sind die Kosten, die seit 1999 in den Ausbau des IT- Angebotes der HZD für die Landesverwaltung vom Land Hessen investiert worden sind? 17. Wie beurteilt die Landesregierung angesichts der von Staatssekretär Westerfeld veröffentlichten Pläne, die Tatsache, dass das hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa derzeit eine gemeinsamte IT-Stelle der Justiz (GIT) ausbaut? 18. Welche Aufgaben der GIT könnten nach Ansicht des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums mittel- bis langfristig in eine von der Landesverwaltung genutzte Cloudstruktur der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud integriert werden? 19. Welche Konsequenzen hätte eine Auslagerung der Daten und Serverstruktur in eine von der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud betriebene Verwaltungscloud dann für die GIT? 20. Auf welche Weise ist sichergestellt, dass die zu übertragenden Daten des Landes ausschließlich in dem Rechenzentrum der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud am Standort Frankfurt gespeichert werden? a) Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die von der niederländischen und international agierenden Firma Interxion betriebenen Rechenzentren in Frankfurt, Düsseldorf und außerhalb der Bundesrepublik? b) Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die von der niederländischen und in Partnerschaft mit der Nippon Electric Company (NEC) agierenden Firma INCONTINUUM entwickelten Softwarelösungen? c) Welche Rolle spielt dabei der Hochleistungsrechner LOEWE- CSC? 21. Wie stellt sich der Staatssekretär Westerfeld bzw. das Finanzministerium im Falle einer Auslagerung der Daten und der IT-Leistungen des Landes auf eine Cloudstruktur an die Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud oder einen anderen privaten Anbieter a) die Zuweisung von Zugriffs- und Administrationsrechten auf die vom Land genutzten Server aufseiten des Cloud-Betreibers vor, b) die Zuweisung von Zugriffs- und Administrationsrechten auf die vom Land ausgelagerten Daten aa) im Rahmen des technischen Supports der Hardware, bb) im Rahmen des technischen Supports der Software, cc) im Fall akuter technischer Nothilfemaßnahmen vor? 22. Wie soll nach Auffassung des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums sichergestellt werden, dass im Falle des Cloud- Computings die Daten des Landes Hessen in jedem Fall und zu jeder Zeit auf genau festgelegten und im Einzelfall bestimmbaren Servern des Cloud-Anbieters gespeichert und verarbeitet werden? 23. Wie ist nach Auffassung des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums sichergestellt, dass auf den Servern, auf denen landeseigene Daten ausgelagert und verarbeitet werden sollen, nicht gleichzeitig auch Daten von anderen Kunden der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud oder eines anderen Cloud-Anbieters gespeichert und verarbeitet werden? 24. Wie soll nach Auffassung des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums sichergestellt werden, dass es nicht zu unberechtigten Zugriffen auf landeseigene Daten via Internet kommt, sodass mit Sony vergleichbare Fälle in jedem Fall ausgeschlossen werden können?
4 4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Wie soll nach Auffassung des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums sichergestellt werden, dass nicht ebenso wie im Fall vom Amazon aufgrund einer Datenpanne oder anderer technischer Auswirkungen die ausgelagerten Daten des Landes für einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung stehen? Welche Ausfallzeiträume sind nach Auffassung des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums in diesem Zusammenhang noch hinnehmbar? 26. Auf welche Weise müsste nach Auffassung des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums sichergestellt werden, dass es nicht nur zu irreparablen Datenverlusten bei den auszulagernden Daten des Landes Hessen kommen kann? Auf welche Weise kann von vorneherein ausgeschlossen werden, dass es nicht zu einem mit Amazon vergleichbaren Datenverlust kommt? 27. Aufgrund welcher Erkenntnisse gehen der Staatssekretär Westerfeld und das Finanzministeriums davon aus, dass im Fall einer Auslagerung landeseigener Daten auf eine Cloudstruktur der Forschungsgemeinschaft Frankfurt Cloud oder eines anderen privaten und in der Regel international agierenden Unternehmens die gegenüber privaten Cloud-Nutzern üblichen Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse keine Anwendung finden? 28. Welche zusätzlichen Verpflichtungen kommen im Rahmen eines Cloudprojekts nach Auffassung des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums a) hinsichtlich zusätzlicher Datenschutzmaßnahmen, b) hinsichtlich zusätzlicher Aufklärungsmaßnahmen und Einverständniserfordernisse nach dem Hessischen Datenschutzgesetz auf das Land Hessen zu, wenn Daten einzelner Bürgerinnen und Bürgern extern ausgelagert werden? 29. Welche zusätzlichen Verpflichtungen kommen im Rahmen eines Cloudprojekts nach Auffassung des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums a) hinsichtlich zusätzlicher Datenschutzmaßnahmen, b) hinsichtlich zusätzlicher Aufklärungsmaßnahmen und Einverständniserfordernisse nach dem Hessischen Datenschutzgesetz auf das Land Hessen zu, wenn Daten einzelner Bürgerinnen und Bürgern extern ausgelagert werden und eine individuelle Zuordnung möglich ist? 30. Auf welche Weise müsste nach Ansicht der Landesregierung das Hessische Datenschutzgesetz im Falle einer Auslagerung und Verarbeitung landeseigner Daten auf extern betrieben Cloudsysteme weiterentwickelt werden? 31. Wie hoch wären nach aktuellen Erhebungen des Finanzministeriums die investiven und pro Jahr wiederkehrenden Kosten des Landes Hessen im Falle einer Auslagerung und Verarbeitung von landeseigenen Daten auf externe Cloudsysteme? 32. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsachen, dass sich das Land Hessen im Falle der von Staatssekretär Westerfeld angekündigten Auslagerung und Verarbeitung landeseigener Daten auf Cloudsysteme Dritter mittel- bis langfristig in eine technische Abhängigkeit begibt? a) Welche Szenarien liegen den veröffentlichten Plänen des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums für den Fall eines erforderlichen Cloud-Betreiber-Wechsels zugrunde und wie hoch wären die Kosten im Falle eines solchen Wechsels anzusetzen? b) Welche Szenarien liegen den veröffentlichten Plänen des Staatssekretärs Westerfeld bzw. des Finanzministeriums für den Fall eines erforderlichen Aufbaus einer erneuten landeseigenen Serverstruktur vor, falls sich die Nutzung des Cloud-Computings langfristig als nicht wirtschaftlich erweist oder aus anderen Gründen
5 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ nicht im Interesse des Landes Hessen oder des Datenschutzes fortgesetzt werden soll? Wie hoch wären dann die voraussichtlichen Kosten für den Aufbau einer eigenen Serverstruktur des Landes? 33. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr, dass sich das Land Hessen im Falle der von Staatssekretär Westerfeld angekündigten Auslagerung und Verarbeitung landeseigener Daten auf Cloudsysteme Dritter mittel- bis langfristig in eine wirtschaftliche Abhängigkeit begibt? Wiesbaden, 9. August 2011 Der Fraktionsvorsitzende: Schäfer-Gümbel
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