BRIGACHTALER. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Brigachtal. Rathausplatz erhält neues Gesicht. 20. Jahrgang Donnerstag, 13. Dezember Nummer 50

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1 BRIGACHTALER Nachrichten Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Brigachtal 20. Jahrgang Donnerstag, 13. Dezember Nummer 50 Rathausplatz erhält neues Gesicht Gemeinderat vergibt Tiefbauarbeiten Neues Beleuchtungskonzept Die Auftragsvergabe für die Tiefbau- und Pflasterarbeiten zur Sanierung des Rathausplatzes wurde vom Gemeinderat jetzt einstimmig beschlossen. Entschieden wurde auch die Beibehaltung der zweiten Entwässerungsrinne. Beispielbilder Die Verwaltung hatte in einer der letzten Sitzungen den Auftrag erhalten, den hydraulischen Nutzungsgrad der bestehenden Rinnen zu überrechnen. Die Ergebnisse lagen dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Neben dem Sicherheitsaspekt stimmte der Gemeinderat auch aus optischen Gründen dem Wiedereinbau der zweiten Rinne zu. Bevor Landschaftsarchitekt Oliver Sandler die Submissionsergebnisse vorstellte, verwies die Verwaltung auf einen Sondervorschlag zum Submissionstermin. Der Sondervorschlag enthält die Wiederherstellung des ursprünglichen Platzes in gesägter Granitausführung. Aus Gründen der Gleichwertigkeit war der Sondervorschlag bei der Wertung aber auszuschließen. Fortsetzung im Innenteil...

2 Seite 2 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL Adventszeit Weihnachtsquiz 1. In welchem Land beglückt Väterchen Frost mit Geschenken? a) In Amerika b) In Australien c) In Russland 7. Wie heißt der zeitlose Song von Wham aus dem Jahre 1984? a) First Christmas b) Last Christmas c) No Christmas 2. An welchem Tag findet das russischorthodoxe Weihnachtsfest statt? a) Am 25. Dezember b) Am 26. Dezember c) Am 7. Januar 8. Wer ordnete nach der Überlieferung die Volkszählung an, die Maria und Josef zwang, nach Bethlehem zu reisen a) König Herodes b) Kaiser Augustus c) Pontius Pilatus 3. Wo wächst der Weihnachtskaktus? a) Europa b) Asien c) Südamerika 9. Wer weißte den Hirten und Königen den Weg zum Stall von Jesus Geburt? a) Der Stern b) Die Engel c) Die Schafe 4. Welcher Erzengel überbrachte Maria die Botschaft, dass sie Gottes Sohn gebären wird? a) Michael b) Gabriel c) Uriel 10. Was brachten die heiligen drei Könige an die Krippe von Jesus? a) Weihrauch, Nüsse, Seide b) Nüsse, Weihrauch, Wein c) Gold, Weihrauch, Myrrhe 5. In welchem Land wurden die ersten Weihnachtskarten gedruckt? a) England b) Deutschland c) Philippinen 11. Wie heißt heute das Land in dem der Nikolaus lebte? a) Israel b) Griechenland c) Türkei 6. Wann wurde der Adventskalender erfunden? a) ca b) ca c) ca Lösungen: 1. c / 2. c / 3. c (Brasilien) / 4. b / 5. a (Im Jahr 1843) / 6. c (In München) / 7. b / 8. b / 9. a / 10. c / 11. c Herausgeber: Gemeindeverwaltung Brigachtal Gemeindeverwaltung Brigachtal, Telefon 07721/ , Telefax 07721/ info@brigachtal.de, Internet: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Michael Schmitt, für den übrigen Teil: A. Stähle, Stockach Druck und Verlag: Primo-Verlagsdruck A. Stähle, Postfach 1254, Stockach, Tel / , Fax 07771/ info@primo-stockach.de, Internet: Erscheint wöchentlich - Bezugspreis 18, Euro jährlich

3 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 3 Friedhofsgebühren neu kalkuliert Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung Zu der am Dienstag, den um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung sind interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen. 1. Frageviertelstunde Fragen und Anregungen von Einwohnern zu Gemeindeangelegenheiten 2. Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse - soweit zulässig - 3. Haushalt 2013 a) Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2013 b) Beschluss über den Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Wasserversorgung c) Beschluss über den Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Glasfasernetz 4. Eigenbetrieb Glasfasernetz Beschluss zur Änderung der Betriebssatzung 5. Bekanntgaben der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat Die Friedhofsgebühren wurden überprüft und neu kalkuliert. Grund zur turnusmäßigen Überprüfung der Gebühren ist einmal die Entwicklung der Ausgabenseite, zum anderen auch die sich verändernde Kultur der Bestattungsform. Der Kostendeckungsgrad im Friedhofswesen der Gemeinde Brigachtal belief sich in den vergangenen 3 Jahren auf durchschnittlich 50,5 %. Mit der Überprüfung und Kalkulation wurde die Firma Allevo Kommunalberatung beauftragt. In der Sitzung wurde die Kalkulation von einem Mitarbeiter des Büros ausführlich erläutert. Bisher wurden die Grabnutzungsgebühren nach flächenbezogenen Kostenanteilen kalkuliert. Durch das jetzt angewendete modifizierte Berechnungsmodell der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg werden die Kosten der Grabnutzungsgebühr in fallbezogene Kostenanteile und flächenbezogene Kostenanteile aufgesplittet. Im Wesentlichen sind drei große Gebührenbereiche zu berechnen: - Bestattungsgebühr (z.b. Herstellen und Schließen des Grabes) - Grabnutzungsgebühr (Verleihung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten) - Gebühren für sonstige Leistungen (z.b. Inanspruchnahme der Leichen-/Aussegnungshalle, Grabeinfassungen) Die Kalkulation zeigt, dass in den verschiedenen Bereichen Abweichungen zu den bisherigen Gebühren entstehen. Während bei den Grabnutzungsgebühren mit einem ca. 60 %igen Kostendeckungsgrad gerechnet wird, wird künftig bei den Bestattungsgebühren und sonstigen Gebühren durch die Gebührenerhebung eine nahezu volle Kostenerstattung erreicht werden. Sitzung vom Fortsetzung Erfreulicherweise lagen die Ausschreibungsergebnisse unter der Kostenberechnung. Das wirtschaftlichste Angebot für die Tiefbau- und Pflasterarbeiten mit ca brutto legte die Fa. Meyer GmbH aus Villingen-Schwenningen vor. Vor der Beschlussfassung stellte das Büro Burkhard& Sandler noch die neue Platzbeleuchtung vor. Mit Bodenstrahlern und Leuchtstelen soll der Platz im neuen Glanz erstrahlen. Die Kosten hierfür wurden auf ca beziffert. Die Gesamtmaßnahme inklusive aller Nebenkosten beläuft sich auf ca Die Ausführung ist für das kommende Frühjahr geplant Glasfaserkonzept Brigachtal Beratung über weiteres Verfahren vertagt Zu Beginn der Sitzung setzte Bürgermeister Michael Schmitt den Punkt Glasfaserkonzept Brigachtal Sachstandsbericht und Bratung über das weitere Verfahren von der Tagesordnung ab. Michael Reiss vom Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MLR), der die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten dem Gemeinderat vorstellen sollte, hatte sich aufgrund dringender Terminüberschneidungen kurzfristig entschuldigen lassen. Dieser Tagesordnungspunkt wird nun in Abstimmung mit Herrn Reiss auf die erste Sitzung des nächsten Jahres am verschoben. Ein Vergleich der einzelnen Gebührensätze mit den Kommunen im Schwarzwald-Baar-Kreis ist im Bereich Friedhof nur bedingt aussagekräftig. Vergleichbar sind zumindest die Kostendeckungsgrade der Einrichtungen. Hier liegt die Gemeinde Brigachtal auch mit den vorgeschlagenen Erhöhungen noch immer im mittleren Bereich. Der Gemeinderat hat der Erhöhung der Friedhofsgebühren mehrheitlich zugestimmt. Die neuen Gebührensätze gelten ab dem Gemäß der öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Villingen-Schwenningen ist bei der Festsetzung der Gebühren die Ortsverwaltung Marbach vorab zu beteiligen. Der Ortschaftsrat Marbach wurde informiert und hat die beabsichtigte Erhöhung der Gebühren zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Zuge der Überprüfung der Friedhofsgebühren wurde die Bestattungsgebührenordnung inhaltlich dem Muster des Gemeindetages angepasst und neu gefasst. Das Gebührenverzeichnis, welches als Anlage zu 4 (1) der Bestattungsgebührenordnung Teil der Gebührenordnung ist, beinhaltet die neu beschlossenen Gebührensätze.

4 Seite 4 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL Die neu gefasste Bestattungsgebührenordnung mit der Anlage zu 4 (1) der Bestattungsgebührenordnung ist nachfolgend veröffentlicht. Die Friedhofssatzung wurde ebenfalls geändert und angepasst. Hier hat man sich neben örtlichen Gegebenheiten zum Großteil auch an der Mustersatzung des Gemeindetages orientiert. Auch waren aufgrund der geänderten Bestattungsgebührenordnung Anpassungen vorzunehmen. Zur besseren Übersichtlichkeit wurde die Friedhofssatzung komplett neu gefasst. Die Änderungsatzung ist nachfolgend veröffentlicht. Änderungen im Stromkonzessionsvertrag Die Gemeinde Brigachtal hat mit der Energiedienst Netze GmbH (EDN) am einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren geschlossen. Der Vertragstext beruht auf dem zwischen den Verbänden und der EnBW Regional AG vereinbarten Muster-Konzessionsvertrag. Der Gemeinde- und Städtetag sowie die beteiligten regionalen Verbände haben sich auf eine Aktualisierung dieses Musterkonzessionsvertrages verständigt. Die Änderungen erfolgten ausschließlich zu Gunsten der Kommunen. Diese beziehen sich insbesondere auf Die Verlegungskosten von Verteilungsanlagen Neu aufgenommene Informationsverpflichtungen der EDN GmbH Das Innenministerium BW hat bestätigt, dass für die Änderungen die Einholung eines Sachverständigen- gutachtens nach der Gemeindeordnung nicht erforderlich ist, da sie in allen Einzelpunkten vorteilhaft für die Gemeinden sind. Der Gemeinderat hat den Vertragsänderungen einstimmig zugestimmt. Haushaltsplan 2013 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Glasfasernetz In den öffentlichen Sitzungen vom und wurde der Entwurf des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne 2013 eingebracht und vom Gemeinderat beraten. Die Änderungen aus diesen Sitzungen wurden in den Entwurf der Pläne eingearbeitet. Die in der Gemeinderatsitzung vom geänderten Punkte bei den Ausgaben des Vermögens- und Verwaltungshaushaltes sowie die Änderungen, die durch die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes einhergehen, wurden in den Haushaltsentwurf eingearbeitet. Über weitere Änderungen bei den Haushaltsansätzen seit dem , hat der Gemeinderat jetzt beraten und Beschluss gefasst. Die Veränderungen führen insgesamt zu einer Verbesserung gegenüber dem ersten Entwurf des Haushaltsplanes Durch die Verbesserungen der Steuereinnahmen 2012 bundesweit, haben sich auch aus der Steuerschätzung vom Oktober 2012 noch höhere Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und auch bei den Schlüsselzuweisungen ergeben. Diese wirken sich auf das Ergebnis 2012 und auf die allgemeine Rücklage aus. Das hat wiederum zur Folge, dass in der Finanzplanung die anstehenden Maßnahmen und Aufgaben voraussichtlich mit weniger Kreditaufnahmen finanziert werden können. Der Gesamthaushalt 2013 beläuft sich auf insgesamt Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt und auf den Vermögenshaushalt. Darlehensaufnahmen sind nicht erforderlich. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Neben Steuern und Gebühren sind vor allem der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (22,9 % der Gesamteinnahmen im Verwaltungshaushalt, Vorjahr 24,0 %) und die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (16,2 %, Vorjahr 17,9 %) die Haupteinnahmen im Verwaltungshaushalt. Die Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer basieren auf den Daten des Finanzministeriums (Haushaltserlass September 2012 und den Steuerschätzungen Oktober 2012). Für das Jahr 2013 geht das Finanzministerium Baden-Württemberg von einem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 4,8 Mrd. aus. Für die Gemeinde Brigachtal ergibt sich daraus ein Einkommensteueranteil von In 2012 war der Anteil mit geplant und ist im laufenden Haushaltsjahr 2012 auf ca. 2,36 Mio. angestiegen. Während die Investitionspauschale ebenfalls steigen wird, gehen die Schlüsselzuweisungen zurück. Ausschlaggebend hierfür ist die gestiegene Steuerkraftmesszahl, die mit den guten Steuereinnahmen des Jahres 2011 zusammenhängt. Die wiederum daraus berechnete Steuerkraftsumme ist ebenfalls gestiegen. Dadurch steigen die zu leistenden Umlagen (Finanzausgleichsund Kreisumlage) ebenfalls spürbar. Die Gewerbesteuerumlage richtet sich nach den Gewerbesteuereinnahmen. Die Schlüsselzuweisungen betragen (Vorjahr ). Nachdem im Vorjahr die Grundsteuerhebesätze erhöht wurden, wird zur Sicherung der Finanzmittel für die stetige Aufgabenerfüllung der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem von bisher 340 v.h. auf 360 v.h. angehoben. Der Landesdurchschnitt von 2011 liegt hier bei 363 v.h. Aufgrund der Wirtschaftsprognosen und des nun erhöhten Hebesatzes wird für 2013 ein Haushaltsansatz von gebildet (Vorjahr ). Das Aufkommen der Grundsteuer wird mit prognostiziert (Vorjahr ). Diese Zahlen orientieren sich an dem tatsächlichen Aufkommen von 2012, das sich durch die Hebesatzerhöhung zum gegenüber 2011 merklich erhöht hat. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 360 v.h. (Landesdurchschnitt 2011; 349 v.h.) und für die Grundsteuer B 380 v.h. (Landesdurchschnitt 2011; 383 v.h.). Die Gebühreneinnahmen nehmen im Vergleich zum Vorjahr zu. Waren in 2012 insgesamt geplant ist im Jahr 2013 mit Einnahmen zu rechnen. Ausschlaggebend für diese Zuwächse ist insbesondere die vorgenommene Gebührenerhöhung bei den Friedhofsgebühren. Dies sind im Übrigen auch die einzigen Gebühren, die für das Haushaltsjahr angepasst wurden. Die Abwassergebühren wurden im Jahr 2011 für die Jahre bis 2013 kalkuliert. Hier sind für die Jahre 2012 und 2013 Kosten für die Erstellung eines Generalentwässerungsplanes und für die Überprüfung von Kanälen nach der Eigenkontrollverordnung mit ausschlaggebend für höhere Gebühren. Für beide Jahre ist hierfür jeweils ein Betrag von ca in den Haushaltsplan einzustellen und zusätzlich über die Gebühren zu finanzieren. Auch im Jahr 2014 werden die Gebühren in etwa gleichbleiben, da hier Verlustvorträge aus Vorjahren mit in die Gebührenkalkulation einfließen werden. Für das Jahr 2013 beträgt die Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser 2,11. Die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2013 beträgt je m² versiegelter Fläche 0,34.

5 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 5 Die Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten, sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen sind gegenüber den Ansätzen von 2012 fast unverändert. Bei den Holzerlösen bleibt der Ansatz in etwa wie im Vorjahr, obwohl man hier mit einem höheren Hiebsatz von Fm (Vorjahr Fm) plant. Die Überlegungen zu diesem eher vorsichtigen Haushaltsansatz gehen davon aus, dass der Holzpreis nicht auf dem hohen Niveau der beiden Vorjahre bleibt. In 2013 wird mit Einnahmen aus Verkauf, Mieten etc. von insgesamt gerechnet (Vorjahr ). Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Auch in 2013 steigen die Personalausgaben. Hier ist die Gemeinde gehalten, gemäß dem Personalschlüssel aus der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) ausreichend Personal für die Kinderbetreuung vorzuhalten. Dies hat zu Personalaufstockungen in allen Kindertagesstätten geführt. Im Rathaus sollen mit mehr Personal vielfältige und auch neu anstehende Aufgaben bewältigt werden. Die Personalkosten stellen mit insgesamt (Vorjahr ) den größten Ausgabenposten dar. Der Gesamtanteil der Personalausgaben am Verwaltungshaushalt beträgt 22,18 % (Vorjahr 21,74 %). Die Personalausgaben in 2013 betragen 469 /EW. (Landesdurchschnitt der Gemeinden im Jahr 2011; 459 /EW). auch in Vorbereitung auf das neue kommunale Haushaltsrecht. Nachdem nun die Pläne von der Landesregierung, ein Wahlrecht für die Kommunen einzuführen vom Tisch sind, müssen alle Kommunen bis zum auf das neue kommunale Haushaltsrecht umgestellt haben. Ursprünglich war das auf den vorgesehen. Insgesamt fallen Zinsausgaben in Höhe von an. Darin sind für die Zinsumlage an den Abwasserzweckverband GVV Donaueschingen enthalten. Für die Kredite im Kernhaushalt sind aufzubringen. Die Gewerbesteuerumlage beträgt bei einem Gewerbesteueransatz von und einem vom Finanzministerium festgelegten Umlagesatz von 69 Punkten (vom Hebesatz 360 v.h.) rund Diese geht gegenüber dem voraussichtlichen Ergebnis für 2012 (ca ) merklich zurück. Allerdings liegen der höheren Umlage von 2012 auch höhere Gewerbesteuereinnahmen zugrunde. Die Finanzausgleichsumlage an das Land (FAG-Umlage) steigt gegenüber dem Vorjahr aufgrund der als Bemessungsgrundlage dienenden ebenfalls gestiegenen Steuerkraftsumme deutlich. Die Steuerkraftsumme setzt sich aus den Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen aus dem Jahr 2011 zusammen. Für Brigachtal bedeutet dies eine Steigerung der zu leistenden Umlage gegenüber dem Vorjahr von ca Der Ansatz für 2013 liegt bei (vorläufiges Ergebnis 2012 = ). Die Kreisumlage wurdemit 32,9 % geplant. Dies ist gegenüber dem vorjährigen Ansatz ein leichter Rückgang um 0,3 %. Der endgültig vom Kreistag beschlossene Umlagesatz stand beim Druck des Haushaltsplanes noch nicht fest. Der angenommene Ansatz beträgt (Vorjahr ) und erfährt somit ebenfalls eine deutliche Steigerung, die aufgrund der Steuerkraftsumme zustande kommt. Der Anteil an den Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt beträgt 14,6 % (Vorjahr 13,7 %). Durch die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs und der dadurch resultierenden 2-jährigen Wechselwirkung sind die Einnahmen aus Zuweisungen gesunken und Ausgaben für die Umlagen gestiegen. Ein Maßstab für das Ergebnis des Haushaltsjahres ist die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt. Hier ist erkennbar, inwieweit der Verwaltungshaushalt einen Überschuss erwirtschaftet, der dann für die Ausgaben im Vermögenshaushalt zur Verfügung steht. Im Haushaltsrecht spricht man hier zudem von einer Nettoinvestitionsrate. Als Nettoinvestitionsrate bezeichnet man die verbleibende Differenz zwischen der Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt abzüglich den ordentlichen Tilgungs- und Kreditbeschaffungskosten; der verbleibende Betrag steht der Gemeinde für Investitionen zur Verfügung. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt Vermindert man diesen Betrag um die Tilgung von beträgt die Nettoinvestitionsrate Dadurch können Investitionen angegangen und die allgemeine Rücklage geschont werden. Ebenfalls kann wegen dieses Ergebnisses auf die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes verzichtet werden. Wirtschaftsplan Wasserversorgung Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand werden Ausgaben in Höhe von (Vorjahr ) geplant. Dieser große Zuwachs resultiert hauptsächlich aus den kalkulatorischen Kosten. Sämtliches Gemeindevermögen wird seit einigen Jahren nach und nach erfasst und bewertet. Dies geschieht Hier sind zum ersten Entwurf auch noch Änderungen eingearbeitet worden. So wurden im Vermögensplan des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Kosten für Glasfasernetzanschlüsse in den Tiefbrunnen, Hochbehältern und Druckerhöhungsstationen mit aufgenommen. Hiermit wird die Grundvoraussetzung geschaffen, Messdaten in Zukunft zentral und online abrufen zu können. Auf der Einnahmenseite wurden Anschlussbeiträge für Wasserhausanschlüsse, die im Baugebiet Ob dem Dorf II zu erwarten sind, mit aufgenommen.

6 Seite 6 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL Der Haushaltsplan 2013 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Glasfasernetz werden in der Sitzung vom verabschiedet. Gemeinde Brigachtal Bestattungsgebührenordnung Beschluss über die Annahme von Spenden Gem. 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden und Zuwendungen an die Gemeinde zu zu beschließen. Seit dem letzten Beschluss in der öffentlichen Sitzung vom waren entsprechende Zuwendungen eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Geldzuwendungen an die Kindertagesstätten Bondelbach und Gaisberg, sowie für die Veranstaltung Kultureller Herbst und für die Hochwasseropfer in Essey-les-Nancy in Höhe von insgesamt 4.929,85 zu. Bauangelegenheit Einvernehmen der Gemeinde erteilt Dem Bau einer Dachgaube im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mittelberg stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Aufgrund der Festsetzung in der örtlichen Bauvorschrift sind Dachaufbauten in flachgeneigten Dächern nicht zulässig und benötigen daher eine entsprechende Befreiung. Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Antrag auf Befreiung zu. Bekanntgabe der Verwaltung Asbestfund in der Schule Kirchdorf führt zu Verzögerungen Bestattungsgebührenordnung Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Bestattungsgebührenordnung beschlossen: 1 Erhebungsgrundsatz und Geltungsbereich Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach folgenden Bestimmungen erhoben Nach 26, Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit 3 der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Brigachtal und der Stadt Villingen-Schwenningen über die Erfüllung der Aufgaben eines Friedhofträgers gilt diese Satzung auch für das Gebiet des Stadtbezirks Marbach der Stadt Villingen- Schwenningen. 2 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet, 3. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird. 4. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen Kraft Gesetztes haftet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühren ist verpflichtet: 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtungen beantragt, 2. die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder). (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über den Stand der Abbrucharbeiten am alten Schulgebäude in Kirchdorf. Wie bereits aus der Presse zu erfahren war, wurde eine nicht bekannte Zwischenwand mit Asbestplatten im Zuge des Abrisses vorgefunden. Die Abbruchfirma hat daher strenge Auflagen beim Abtragen der Asbestplatten einzuhalten. Um den fachgerechten Abbau zu garantieren, muss ein sogenannter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca brutto. (1) Die Gebührenschuld entsteht 1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung, 2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. (2) Die Verwaltungsgebühre und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. 4 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Verwaltungsgebührenordnung in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.

7 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 7 5 Inkrafttreten Diese Bestattungsgebührenordnung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die bestehende Bestattungsgebührenordnung vom mit allen Änderungsatzungen außer Kraft. Brigachtal, den gez. Michael Schmitt, Bürgermeister A. Bestattungsgebühren 1. Benutzung Leichenzellen 105,00 2. Benutzung Einsegnungshalle 140,00 3. Grabherstellung 3.1 Einzelgrab bis 6 Jahre 120, Einzelgrab ab 6 Jahre 595, Zuschlag für Tieferlegung 215, Familiengrab 725, Zuschlag für Tieferlegung 215, Urnengrab 100, Urne am Baumstamm 100, Urnenwand 45,00 4. Umbettung Sarg 915,00 5. Umbettung Urne 105,00 B. Grabnutzungsgebühren 1. Reihengräber 1.1 Personen bis 6 Jahre 535, Personen ab 6 Jahre 1.365, Urnengrab 705, Zubettung einer Urne siehe Urne am Baumstamm 665,00 2. Wahlgräber 2.1 Einzelgrab doppeltief 2.055,00 Verlängerung der Belegung pro Jahr 68, Familiengrab 2.370,00 Verlängerung der Belegung pro Jahr 79, Familiengrab doppeltief 2.750,00 Verlängerung der Belegung pro Jahr 91, Urnenwahlgrab 1.090,00 Verlängerung der Belegung pro Jahr 72, zusätzliche Urnenbeisetzung in ein bestehendes Wahlgrab 1.020,00 Verlängerung der Belegung pro Jahr 68, Umwandlung Urnenreihengrab in Urnenwahlgrab 385,00 3. Urnenwand 3.1 Einfache Belegung inkl. Abdeckplatte 1.265,00 Verlängerung der Belegung pro Jahr 42,00 C. Sonstige Gebühren 1. Versand einer Urne 40,00 2. Genehmigung für Verbrennung 25, Urnenanforderung beim Krematorium 15,00 3. Genehmigung Grabmal 3.1 Einzel- und Familiengräber 40, Kinder- und Urnengräber 25,00 4. Einfassungen für Gräber 4.1 Einzelgräber 115, Familiengräber 165, Kinder- und Urnengräber 110,00 5. Abräumen von Gräbern 5.1 Kinder- und Urnengräber 95, Einzelgräber 145, Familiengräber 195,00 Friedhofssatzung Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften 1 Widmung (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach 12 zur Verfügung steht. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist.in besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen. (2) Für die Mitbenutzung des Friedhofs durch den Stadtbezirk Marbach der Stadt Villingen-Schwenningen gelten die vertraglichen Abmachungen. Die übrigen Vorschriften dieser Friedhofsordnung bleiben unberührt. (3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. II. Ordnungsvorschriften 2 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof darf nur tagsüber betreten werden. (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. 3 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: a) Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden, b) während der Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen, c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten, d) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, f) Abfall abzulagern, der nicht auf dem Friedhof entstanden ist, z.b. Hausmüll, Gewerbemüll und Werkstoffe, g) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten und Druckschriften zu verteilen. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.

8 Seite 8 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibenden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung wird je nach Antrag für den Einzelfall oder auf 5 Jahre befristet erteilt. (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. (4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zu Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialen dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeitsund Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. (5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen. (6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; 42 a und 71 a bis 71 e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. III. Bestattungsvorschriften 5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Ort und Zeit der Bestattung werden von der Gemeinde festgesetzt. Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen werden in der Regel keine Bestattungen durchgeführt. Ausnahmen können zugelassen werden. (3) Zur Vorbereitung einer Bestattung haben die Hinterbliebenen ein Bestattungsinstitut in Anspruch zu nehmen. 6 Särge, Leichenhüllen und Urnen (1) Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,50 m lang, 0,50 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. Die übrigen Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. Abs. 1 Satz 1 gilt für Fehlgeburten entsprechend. (2) Leichen sind in Vollholzsärgen, die aus heimischen Hölzern hergestellt sind, zu bestatten. Die Verwendung von Tropenhölzern ist nicht zulässig. Für eine Erdbestattung darf kein Sarg verwendet werden, der geeignet ist, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers zu verändern und der die Verwesung der Leiche nicht innerhalb der festgesetzten Ruhezeit ermöglicht. Insbesondere darf der Sarg nicht mit Holzschutzmitteln behandelt sein. In Friedhofsteilen, bei denen aufgrund der Bodenbeschaffenheit zu befürchten ist, dass Särge aus Hartholz innerhalb der Ruhezeit nicht ausreichend verrotten, sind Särge aus leicht verrottbarem Holz zu verwenden. (3) Für den Sargausschlag, die Leichenhüllen und die Leichenbekleidung gilt Absatz 2, Satz 3 entsprechend, insbesondere darf kein synthetisches Material verwendet werden. (4) Die Aschen Verstorbener sind in festen und verschlossenen Urnen beizusetzen. Für Urnenerdbestattungen dürfen nur Bio- Urnen und Bio-Überurnen aus schnell vergänglichen pflanzlichen Materialien verwendet werden. 7 Ausheben der Gräber (1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m; bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. 8 Ruhezeit (1) Die Ruhezeit der Leichen beträgt 25 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 6. Lebensjahres verstorben sind, 10 Jahre, bei Fehlgeburten 10 Jahre. Die Ruhezeit der Urnen beträgt 15 Jahre. (2) Bei der Ruhezeit von Kindern, die vor Vollendung des 6. Lebensjahres verstorben sind, ist auf Antrag eine Verlängerung der Ruhezeit bis zu 5 Jahren möglich. 9 Umbettungen (1) Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Leichen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 10 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Das gleiche gilt für die Urnenwand. Bei Bio-Urnen ist eine Umbettung grundsätzlich nicht möglich. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte. Das gleiche gilt auch für die Urnenwand. (4) In den Fällen des 21 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach 21 Abs. 1 Satz 4 können Leichen und Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder in ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen lässt die Gemeinde durchführen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.

9 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 9 (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, haben die Antragsteller zu tragen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. IV. Grabstätten 10 Allgemeines (1) Die Grabstätten sind im Eigentum der Gemeinde Brigachtal. Nutzungsrechte an Grabstätten können nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: a) Reihengräber b) Urnenreihengräber, Urneneinzelgrab am Baumstamm, Urnenwahlgräber, Urnenwandplätze c) Wahlgräber (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. (4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. 11 Reihengräber (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenenund für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist in nachstehender Reihenfolge: a) wer für die Bestattung sorgen muss ( 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz), b) wer sich dazu verpflichtet hat, c) der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen: a) Reihengrabfelder für Fehlgeburten und Ungeborene, b) Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, c) Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 6. Lebensjahr ab. (3) In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen, insbesondere für die Zubettung einer Urne, wenn die Ruhezeit noch mindestens 15 Jahre beträgt. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gegeben. (6) Die Absätze 1, 3 bis 5 gelten für Urnenreihengräber entsprechend. 12 Wahlgräber (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für Bestattungen von Fehlgeburten und Ungeborenen und für Beisetzungen von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. (2) Nutzungsrechte an Wählgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) bei Erdbestattungen, bzw. 15 Jahre bei Urnenbestattungen verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. (3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden. (4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. (5) Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig. Tiefgräber dürfen nur in Wahlgrabfeldern angelegt werden. (6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. (7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine oder eine andere Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über a. auf die Ehegatten oder die Lebenspartner, b. auf die Kinder, c. auf die Stiefkinder, d. auf die Enkel, in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, e. auf die Eltern, f. auf die Geschwister, g. auf die Stiefgeschwister, h. auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben. i. Innerhalb der einzelnen Gruppen Buchstabe b) bis d) und f) bis h) wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. Das gleiche gilt beim Tod eines Nutzungsberechtigten, auf den das Nutzungsrecht früher übergegangen war. (8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Abs. 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. (9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Reglungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Abs. 7 Satz 3 gehören, dürfen nicht bestattet werden, Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (10) Das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. (11) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. (12) Diese Vorschriften gelten entsprechend für Urnenwahlgräber. (13) Für das Abräumen des Grabfeldes gilt 11 Abs. 5 entsprechend. (14) In den Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden.

10 Seite 10 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL 13 Urnenreihen- und Urnenwahlgräber (1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern oder Nischen unterschiedlicher Größe in Urnenwänden oder Urnenstelen, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urnenreihengräbern ( 11 Abs. 6) b) Urnenwahlgräbern ( 12 Abs. 13 c) Urnenwandplätzen und Urnenstelen d) Urnengrab am Baumstamm Für Urnenwandplätze und stelen gelten die Vorschriften entsprechend wie für Urnenreihengräber. In jeder Urnenwandkammer wird die Zahl der Urnen auf 2 beschränkt. Die Gemeinde kann eine Belegung bis zu 4 Urnen zulassen. (3) Sofern in einem Urnenreihengrab genügend Platz zur Beisetzung einer weiteren Urne vorhanden ist, kann das Urnenreihengrab auch rückwirkend in eine Urnenwahlgrabstätte umgewandelt werden. Die Vorschriften für Wahlgräber 12 gelten entsprechend. (4) So weit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend. 14 Urnengemeinschaftsgräber (1) Urnengemeinschaftsgräber sind Grabstätten unter Friedbäumen für die Beisetzung von Aschen. Die Belegung eines Erdgrabes am Baumstamm mit Urnen erfolgt gemäß dem Belegungsplan der Gemeinde, - erst im Todesfall - ohne dass die einzelne Grabstätte an der Oberfläche erkennbar und gekennzeichnet ist. Auskunft über die in einer Grabstätte beigesetzten Aschen der Verstorbenen geben Namensschilder auf einer gesonderten Stele. (2) Die Grabanlage wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. (3) Die Urnengemeinschaftsgrabstätte wird von der Friedhofsverwaltung einheitlich gestaltet. Die Hinterbliebenen dürfen auf ihr keine Grabmale errichten oder Anpflanzungen vornehmen. (4) Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich. V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen 15 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz (1) Der Friedhof ist als Rasenfriedhof angelegt. (2) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. Die Grabmale müssen nach Ablauf der Frist in 19 Abs. 1 Satz 2 errichtet werden. (3) Die Grabeinfassungen sind einheitlich und werden von der Friedhofsverwaltung verlegt. Ausnahmen werden nicht zugelassen. 16 Grabmale (1) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: a) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. Findlinge, findlingsähnliche unbearbeitete, bruchrauhe, grellweiße oder tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen. b) Die Sockel der Grabmale dürfen eine Höhe von 15 cm über dem Erdreich nicht überschreiten. c) Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften können beschliffen sein. d) Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem der Grabstein besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. Unzulässig ist die Verwendung von Gold und Silber. e) Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. f) Inschriften, die der Weihe des Ortes nicht entsprechen, sind nicht zugelassen. (2) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig: Grabmale und Grabausstattungen a) mit in Zement aufgesetzten figürlichen oder ornamentalem Schmuck b) mit Farbanstrich auf Stein, Glas, le, Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form (3) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: Die Gesamthöhe eines Grabmals darf bei Reihen- und Wahlgräbern 1,00 m nicht überschreiten, bei Kindergräbern 0,7 m; (4) Figuren dürfen die Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. (5) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zur folgenden Größe zulässig: Die Gesamthöhe des Grabmals darf bei einstelligen oder mehrstelligen Urnengrabstätten 0,75 m nicht überschreiten. (6) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden. (7) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2-4 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. 17 Gestaltungsvorschriften für Urnenwände und Urnenstelen (1) Die Verschlussplatten der Urnenwand und Urnenstelen sind einheitlich gestaltet und werden von der Friedhofsverwaltung angebracht. Die Beschriftung ist durch einen Steinmetz oder Bildhauer anzubringen, der vom Nutzungsberechtigten beauftragt wird und die Vorgaben des 4 dieser Satzung erfüllt. Die Verschlussplatte muss mit Vor- und Familiennamen des Verstorbenen beschriftet sein und kann um Geburts- und Sterbedaten erweitert werden. Schriftform und Schriftgröße können frei gewählt werden. (2) Grabschmuck, Kränze, Blumengebinde, Vasen, Pflanzschalen oder persönliche Andenken, dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Flächen abgelegt werden. Kerzen dürfen ausschließlich an den aufgestellten Kerzenhaltern angebracht werden. 18 Gestaltungsvorschriften für Urnengemeinschaftsgräber (1) Die Namensschilder der Verstorbenen, die in Urnengemeinschaftsgräber beigesetzt sind, werden auf einer gesonderten Namensstele angebracht. Die Namensschilder sind einheitlich gestaltet und mit Vor- und Familiennamen, sowie dem Geburtsund Sterbedatum versehen und werden vom Nutzungsberechtigen nach den Vorgaben der Friedhofsverwaltung beschafft. Ausnahmen sind nicht zugelassen.

11 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 11 (2) Grabschmuck, Kränze, Blumengebinde, Vasen, Pflanzschalen, Kerzen, Grablichte, persönliche Andenken oder Bepflanzungen sind auf den Urnengemeinschaftsgräber nicht zulässig. Lediglich auf den ausgewiesenen Flächen darf Blumenschmuck niedergelegt werden. 19 Genehmigungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von 2 Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zu Größe von 15 x 30 cm und Holzkreuze zulässig. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. So weit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grabausstattungen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Abs. 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. 20 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen mindestens 18 cm stark und aus einem Stück hergestellt sein. 21 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengräbern und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegung von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen 3 Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte. 22 Entfernung (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen. 21 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. (3) Urnen aus der Urnenwand und aus Urnengräbern, die nicht aus biologischem Material hergestellt sind, werden nach Ablauf der Ruhezeit von der Gemeinde in einem anonymen Grab beigesetzt. Überurnen gehen in den Besitz der Gemeinde über. VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte 23 Allgemeines (1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden (Näheres ist in 24 a geregelt). (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. (3) Für das Herrichten und die Pflege der Grabstätte hat der nach 21 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts. (4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sein. (5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. 22 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde. Dies gilt auch für die Grabfelder mit den Urnenwänden, Urnenstelen und den Urnengemeinschaftsgräbern. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern. (7) Blumen, Kränze, Schalen, etc. die außerhalb der Grabbeete oder vorgegebenen Flächen abgelegt werden, können von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden. Für die nachfolgenden Grabarten stehen folgende Ablageflächen zur Verfügung: Urnenwand: auf den ausgewiesenen Steinflächen; Baumgräber: direkt am Baumstamm (8) Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken. 23 a Grabschmuck und Bepflanzung (1) Grabschmuck, Blumengebinde und Kränze mit Kunststoffbestandteilen, Gesteckhalter, Blumen und Pflanzen sowie Pflanzenzuchtbehälter aus Kunststoff dürfen auf den Grabstätten nicht verwendet werden d.h. der Grabschmuck muss kompostierfähig sein.

12 Seite 12 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL (2) Bei der Grabpflege dürfen chemische Mittel zur Bekämpfung von Pflanzen und Tieren, sowie Wirkstoffe, die den Entwicklungsablauf von Pflanzen und Tieren beeinträchtigen können, nicht angewandt werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (3) Grablichter aus Plastik sind zu vermeiden. Stattdessen sollen kompostierfähige Grablichter aus Maisstärke oder nachfüllbare Glaslichter verwendet werden. (4) Die Verwendung von Torf und Torfprodukten ist nicht zulässig. (5) Kompostierfähige Abfälle wie Pflanzenreste, Erde, Strohunterlagen, Blumen, Gras Töpfe aus Altpapier etc. sind in den auf dem Friedhof befindlichen Kompostbehälter zu bringen. Alle nicht kompostierfähigen Abfälle sind in dem dafür vorgesehenen Restmüllbehälter zu entsorgen. 24 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verantwortliche ( 21 Abs. 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt, oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten zu entfernen. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wir die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. (3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher bekannt zu geben. VII. Benutzung der Leichenhalle 25 Benutzung der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten 26 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung (1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhut- und Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustandes der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete. 27 Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrig im Sinne von 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des 2 betritt; 2. entgegen 3 Abs. 1 und 2 a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt; b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt, c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt, d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt, e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde, f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert, g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet, h) Druckschriften verteilt. 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt ( 4 Abs. 1); 4. als Verfügungs- und Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert ( 19 Abs. 1 und 3) oder entfernt 22 Absatz 1), 5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 21 Abs. 1); 6. den Vorschriften über Herrichten und Pflege der Grabstätte ( 23, 23 a und 24) zuwiderhandelt. IX. Bestattungsgebühren 28 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach der jeweils geltenden Bestattungsgebührenordnung erhoben. X. Übergangs- und Schlussvorschriften 29 Alte Rechte Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung entstandenen Nutzungsrechte an Grabstätten bleiben unberührt und gelten nach den bisherigen Vorschriften weiter. 30 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom mit allen Änderungssatzungen außer Kraft.

13 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 13 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Friedhofssatzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Brigachtal geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Brigachtal, den gez. Michael Schmitt, Bürgermeister Achtung Achtung Bei der Restmüllabfuhr (2-, 1- wöchentlich) am waren folgende Straßen trotz Schneeketten nicht anfahrbar: Bad Dürrheimer Str. Am Bildstöckle An der Buchalde Mühlsteigstr. Waldstr. Aussiedlerhöfe Hier wird am Donnerstag, ein erneuter Abfuhrversuch unternommen. Einzelne zusätzliche Plastiktüten mit Restmüll werden dort ebenfalls mitgenommen, wenn das Behältervolumen im Einzelfall nicht ausreichen sollte. Redaktionsschluss für Weihnachten & Neujahr Ausgabe Erscheinungs- Redaktionsschluss tag im Rathaus KW 51 Donnerstag, Montag, KW 52 KW 1 Es erscheint kein Mitteilungsblatt Es erscheint kein Mitteilungsblatt KW 2 Donnerstag, Montag, Berichte per mitteilungsblatt@brigachtal.de Per Fax: / Ansprechpartner: Stephanie Löffler, Telefon Wasserversorgung Brigachtal informiert: Wasserzähler sind abzulesen Zur Abrechnung der Wasserverbrauchsgebühren für das Jahr 2012 sind die Zählerstände von den Verbrauchern selbst abzulesen. Die nächste Ablesung der Wasserzähler ist Anfang Dezember vorzunehmen. Die Gemeindeverwaltung wird aus diesem Anlass an alle Hauseigentümer Schreiben versenden die eine Rückmeldung beinhalten. Mit dieser Rückmeldung sind die abgelesenen Wasserverbrauchsstände bis zum 14. Dezember 2012 dem Rathaus mitzuteilen. Auch über elektronische Medien (Internet, oder Fax) können die Zählerstände übermittelt werden. Bei der Mitteilung an die Gemeindeverwaltung ist neben dem aktuellen Zählerstand auch die Zählernummer anzugeben. Diese befindet sich auf dessen Gehäuse. Beim Ablesen des Zählerstandes ist zu beachten, dass der Zähler nur volle Kubikmeter zählt. Liegen bei der Veranlagung keine abgelesenen Zählerstände vor, wird der Wasserverbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung und des Vorjahresverbrauchs geschätzt. Restmüll (2-, 1- wöchentliche Abfuhr) - Donnerstag, Biomüll - Donnerstag, Restmüll (wöchentliche Abfuhr) - Donnerstag, Biomüll (wöchentliche Abfuhr) - Donnerstag, Altpapier - Freitag, Öffnungszeiten Wertstoffhof: Samstags von Uhr Hinweis zur Abrechnung der gesplitteten Abwassergebühr: Neben der Abrechnung für den Wasserverbrauch wird auch die Abrechnung für das Abwasser erstellt. Hierzu bitten wir Sie uns gegebenenfalls mitzuteilen, ob sich bei den Grundlagen für die Niederschlagswassergebühr (versiegelte Fläche, Zisternennutzung etc.) etwas geändert hat. Diese Veränderungen können Sie uns formlos auf einem separaten Blatt mitteilen.

14 Seite 14 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL Räum- und Streupflicht Da die Gemeinde zwischenzeitlich von Schnee bedeckt ist, weist die Gemeindeverwaltung auf die Pflichten der Hauseigentümer und Mieter zum Räumen und Streuen der Gehwege hin. Nach der Streupflichtsatzung der Gemeinde Brigachtal muss rund um das Grundstück überall dort geräumt und gestreut werden, wo Menschen gehen. Winterdienst in dieser Form muss auch geleistet werden, wenn kein ausgebauter Gehweg vorhanden ist. In diesem Fall muss die Fläche am Rande der Fahrbahn in einer Breite von etwa einem Meter geräumt und gestreut werden. Die Räum- und Streupflicht für die privaten Grundstückseigentümer besteht auch für unbebaute Grundstücke. Wir möchten auch verstärkt darauf hinweisen, dass zum Bestreuen der geräumten Fläche möglichst abgestumpfte Materialien wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden sollten. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. Es ist verboten, den Schnee vom Gehweg auf die Straße zu schippen. Wird dies dennoch gemacht und es passiert ein Unfall, ist der Anlieger haftbar. Das Schneeräumen und Streuen muss werktags bis 7 Uhr, Sonnund Feiertags bis 8 Uhr erfolgt sein. Fällt nach diesem Zeitpunkt Schnee oder tritt Eisglätte auf, muss das Schneeräumen und Streuen auch wiederholt werden. Für den Bürger endet die Räum- und Streupflicht um 21 Uhr. Für das Räumen und Streuen der Straßen gilt eine andere Regelung. Innerhalb geschlossener Ortslage besteht eine Streupflicht auf Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Verkehrswichtig sind die vielbefahrenen Hauptsammelstraßen, nicht aber Wohnwege, die nur von Anliegern genutzt werden. Außerhalb geschlossener Ortslage hat die Rechtsprechung die Streupflicht für die Gemeinden noch weiter reduziert: Hier muss nur an besonders gefährlichen Fahrbahnstellen gestreut werden, also nur an den Stellen, an denen auch der sorgfältige Autofahrer nicht ohne weiteres eine Gefahr erkennen kann. In Waldstücken, im Bereich von Brücken und an Flüssen muss jeder Autofahrer mit Eis- und Schneeglätte rechnen. Die Reihenfolge der Räumung wird entsprechend der Verkehrsbedeutung der Straßen festgelegt. Mit dem Ende des Tagesverkehrs bzw. um 21 Uhr endet auch der kommunale Winterdienst. Standesamtliche Mitteilungen November 2012 Geburten Emily Annemarie Huber, Eltern: Tanja und Thomas Huber, Herrenstr Leni Frieda Bertsche, Eltern: Nicole und Rainer Bertsche, Römerstr. 1 Sterbefälle Leopold Bausch, Gartenstr. 21, 87 Jahre alt Selma Hilda Linn, geb. Maier, Arenbergstr. 14, 90 Jahre alt Erwin Bruno Helmut Scharn, Schillerstr. 18, 84 Jahre alt Maria Martha Hirt, geb. Baumann, Mittelbergstr. 12, 84 Jahre alt Marianne Wilhelmine Räpple, geb. Herrmann, Mühlsteigstr. 20, 89 Jahre alt Jugendwaggon Speedy Nikolausfeier Am fand im Jugendzentrum Speedy die diesjährige Nikolausfeier statt, an der 12 junge Erwachsene und 11 Jugendliche teilnahmen. Wie bereits in den Jahren zuvor stiftete unser Bäcker Daniel Oberföll 30 Weckenmänner, die von den Besuchern heiß begehrt waren. Höhepunkt der Veranstaltung war eine wilde Schneeballschlacht der Mädchen gegen die Jungen. Das Landratsamt informiert! Änderung der Müllabfuhr wegen Weihnachten und Neujahr Wegen der Feiertage an Weihnachten und Neujahr kommt es teilweise zu einer Verschiebung der Müllabfuhrtermine. Einige Entsorgungstermine mussten verlegt werden. Die Verlegungstermine sind bereits in den Abfallkalendern 2012 bzw abgedruckt. Sie finden die Termine auch auf unserer Homepage unter Das Abfallwirtschaftsamt bittet rechtzeitig auf die Verlegung der Müllabfuhrtermine zu achten. Ein ideales Geschenk: Seit : Der Kulturpass für 2013 ist da! 20 mal verbilligter Eintritt und einmal sogar Eintritt frei! Viel Kulturerlebnis im Kreis für gerade einmal 4,50 Euro Wissen Sie noch nicht, was Sie Ihren Lieben zu Weihnachten schenken sollen? Dann haben wir was für Sie für Ihre Familie und Ihre Freunde: den Kulturpass Denn da ist für jeden Geschmack was drin für Nachtschwärmer und Musikfreunde, für Technikfreaks, Hobbyhistoriker, Wasserratten und Kunstliebhaber. Denn in einem einzigen Kulturpass stecken Rabatte auf Eintrittskarten in 21 verschiedene Einrichtungen im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis. Bei 20 Einrichtungen gibt s Vergünstigungen bis zu 50 %; im Kelnhof- Museum Bräunlingen gilt mit Kulturpass sogar: Eintritt frei! Und das alles über ein Jahr lang für nur 4,50! Der Kulturpass

15 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 15 gilt nämlich bis einschließlich Ende Januar 2014.Sie haben Kinder unter 15 Jahren dabei? In vielen Einrichtungen haben Ihre Kids in Begleitung eines Elternteils mit Kulturpass freien Eintritt orientieren Sie sich einfach am Familiensymbol. Der neueste Kulturpass Schwarzwald-Baar hat es wirklich in sich: 21 Einrichtungen im gesamten Landkreis machen mit, darunter sogar vier zum ersten Mal. Der besonders bei Familien und Feriengästen beliebte original Schwarzwälder Reinertonishof in Schönwald zeigt Landleben anno dazumal und die europaweit bekannte Linachtalsperre bei Vöhrenbach präsentiert Energiegewinnung quasi zum Anfassen. Auch das Bräunlinger Kelnhof-Museum macht mit hier gibt es wertvolle sakrale Kunst und spannende Heimatgeschichte zu Bestaunen. Ein neues Highlight im Landkreis ist das gerade eröffnete Kinder- und Jugendmuseum in Donaueschingen da lohnt sich der Besuch gleich doppelt! Natürlich sind Angebote wie die Blumberger Sauschwänzlebahn auch im Kulturpass 2013 wieder zum Sonderpreis vertreten. Museen wie der einzigartige Narrenschopf in Bad Dürrheim, das berühmte Deutsche Uhrenmuseum Furtwangen und auch das beliebte Schwarzwaldmuseum Triberg machen mit, nicht zu vergessen das Albert Schweitzer Haus in Königsfeld und das spannende Deutsche Phonomuseum St. Georgen! In naturgeschichtlich viel frühere Zeiten entführen die Fürstlich Fürstenbergischen Sammlungen in Donaueschingen. Nach so viel Kulturgenuss noch etwas Badekultur gefällig? Bitte sehr im modernen Aquaribad in Hüfingen oder dem Bad Dürrheimer Wellnesszentrum Solemar mit Schwarzwaldsauna gibt es Erholung für Körper und Sinne. Wer es lieber klassisch mag, der sucht sich eine der vielfältigen Veranstaltungen im Villinger Theater am Ring aus oder läßt sich im Museum Biedermann in Donaueschingen von moderner Kunst inspirieren. Im Heimat- und Uhrenmuseum und im Uhrenindustriemuseum, beide in Schwenningen, geht es um weit mehr als reines Tick-Tack, wem aber das schon zuviel ist, der findet seinen Lieblingssound im Jazzclub in Villingen. Im Franziskanermuseum in Villingen schließlich kann man eintauchen in die faszinierende Welt der Kelten. Wer Kulturgeschichte buchstäblich schmecken und erschnuppern möchte, sollte den Rundgang durch die Fürstenberg Brauerei in Donaueschingen nicht verpassen ansonsten gibt s Arrest : Unterricht im Hüfinger Schulmuseum ist ein Erlebnis mit Augenzwinkern für Groß und Klein! Auf den Geschmack gekommen? Den Kulturpass, dieses landkreisweite Kulturpaket zum Sonderpreis, gibt es ab dem 17. Dezember bei den örtlichen Tourist-Infos und natürlich bei allen 21 Anbietern zu kaufen. Übrigens gehört der Kulturpass auch in allen Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes Schwarzwald-Baar zum Angebot! Für gerade mal 4,50 EURO ist der Kulturpass auch im Landratsamt zu haben. Das Landwirtschaftsamt informiert Aktuelles im Ackerbau Das Landwirtschaftsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises lädt Land-wirte und alle Interessierten am Dienstag, 18. Dezember 2012 um 20 Uhr im Gasthof Kranz in Hüfingen-Behla zu einem Informationsabend ein. Themen sind die Ergebnisse des Versuchsfeldes in Döggingen wie Erträge von Sommergerste, Hafer, Weizen, Triticale, Wintergerste sowie Krankheitssymptome. Zur Düngeverordnung wird erläutert, welche Vorgaben mittlerweile besonders für die Herbstdüngung bestehen. Im Pflanzenschutz wird zum Stand der zukünftigen Regelungen bei der Sachkunde und zu aktuell Interessantem referiert. Ansprechpartner für die Veranstaltung sind Annegret Schulze, Heidi Saddedine und Reinhard Schulze, Tel / Fahrplanwechsel mit süßer Überraschung in den Ringzügen Neue Fahrplanflyer erhältlich Der Fahrplanwechsel des Ringzuges findet wieder jährlich analog zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn AG statt. Die damit verbundenen geringfügigen Änderungen der Fahrzeiten gelten ab dem 09. Dezember dieses Jahres. Ringzug-Fahrgäste dürfen sich zusätzlich auf eine süße Überraschung freuen. Die neuen Ringzug-Fahrpläne mit Gültigkeit ab dem Fahrplanwechsel zum liegen ab sofort in den Geschäftsstellen der Verkehrsverbünde Schwarzwald-Baar (VSB), Rottweil (VVR) und Tuttlingen (TU- Ticket), an den Bahnhöfen sowie in den drei Landratsämtern und allen Städten und Gemeinden entlang des Ringzugs zur kostenlosen Mitnahme bereit. Die Fahrpläne stehen wie bisher im handlichen Hosentaschenformat für die Kursbuchstrecken 742 zwischen Rottweil und Bräunlingen sowie 743 zwischen Rottweil und Blumberg-Zollhaus zur Verfügung. Das bewährte Fahrplanangebot des Ringzuges bleibt im Wesentlichen unverändert. Zusätzlich gibt es täglich morgens eine neue Frühverbindung von Immendingen nach Blumberg-Zollhaus und abends auch eine neue Spätverbindungen in umgekehrter Richtung. Ebenfalls neu kann mit der Sommersaison (ab dem ) vom Naturpark-Express an Wochenenden durch eine frühere Abfahrt in Sigmaringen der Anschluss in Immendingen um 13:28 Uhr an den Regional-Express nach Karlsruhe erreicht werden. Der Montag bis Freitag in Villingen um 5:25 Uhr abfahrende Zug fährt nicht mehr nach Bräunlingen sondern neu ohne Umstieg weiter von Donaueschingen nach Neustadt. Es besteht dafür mit gleichbleibender Abfahrtszeit um 5:49 Uhr in Donaueschingen ein direkter Anschluss nach Bräunlingen. Zudem werden aus betrieblichen und fahrplantechnischen Gründen die Abfahrtszeiten noch bei einigen Zügen um wenige Minuten verschoben. Die aktuellen Streckenverbindungen mit den jeweils gültigen Fahrzeiten sind auch jederzeit im Internet mithilfe der elektronischen Fahrplanauskunft abrufbar. Über sind Auskünfte über das Stichwort Fahrplan schnell verfügbar und bieten zu den gewünschten Start- und Zielorten tagesaktuell passende Reisezeiten an. Als Dankeschön werden Anfang Dezember zusätzlich zur Verteilung der Fahrpläne im Ringzug kleine Präsente an die Fahrgäste ausgegeben.

16 Seite 16 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL Buchbestellungen können abgeholt werden - Sondertisch Advent lädt ein - Kultureller Herbst 2012 Samstag /// Uhr /// Allerheiligenkirche Abendmesse Samstag /// Uhr /// Allerheiligenkirche Alpenländisches Adventkonzert KlariPos Quartett, Brigachtaler Biergartenmusig, Mitglieder des Kirchenchores Brigachtal, Eschbachtaler Stubenmusik Fischerbach, mit Klaripos Quartett, Brigachtaler Biergartenmusig, Mitglieder des Kirchenchores Brigachtal und Eschbachtaler Stubenmusik Fischerbach Seit jeher wird gerade in der Adventszeit der Brauch der Hausmusik in den Stuben der Bergdörfer in den Alpenregionen gepflegt. Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von Melodien für Singstimmen, verschiedene Blas- und Saiteninstrumente mit Texten, die die Menschen auf die kommenden Weihnachtszeit einstimmen und auf Christigeburt vorbereiten sollen. Stefan Kowalski selbst leidenschaftlicher Stubenmusiker ergriff die Initiative um mit verschieden Musikern und Sängern ein Programm aus den Repertoire der zur Verfügung stehenden Noten auszuwählen und einzustudieren um in die Allerheiligenkirche kurz vor Weihnachten den Flair des Alpenlandes erklingen zu lassen. Die in der Ausstellung bestellten Bücher liegen abholbereit in der Bücherei. Sie können zu den Öffnungszeiten (Die. u. Do Uhr; So Uhr) abgeholt werden. Zum Thema Advent lädt der Sondertisch Alles für Advent, voll mit Lesestoff, ein. Auch zum Hören gibt es ein großes Angebot. Es darf nach Herzenslust gestöbert werden. Eine besinnliche Adventszeit -mit einem guten Buch- wünscht das Bücherei-Team. Buchbestellungen abzuholen - Bücherei über die Feiertage geschlossen Es sind noch einige Buchbestellungen abzuholen. Bitte daran denken! Die Bücherei ist vom So. 23. Dez. - So. 6. Jan geschlossen. Ab Dienstag, 8. Januar sind wir wieder für Sie da! Frohe Feiertage, Ihr Bücherei-Team Öffnungszeiten der Kath.Öffentl. Bücherei, Pfarrzentrum Kirchdorf: Dienstag u. Donnerstag, Uhr; Sonntag, Uhr Gottfried Pfeifer, St. Blasius-Str. 1, Anna Romankiewicz, Mühlsteigstr. 2, Hubert Böcherer, Marbacher Str. 19, 87 Jahre 79 Jahre 81 Jahre Katholische Kirchengemeinde St. Martin Abkürzungen: Ki = Kirchdorf, Kle = Klengen, Üb = Überauchen, Ma = Marbach, Ta = Tannheim, Pf = Pfaffenweiler, Hzw = Herzogenweiler, Uk = Unterkirnach Den Jubilaren gelten unsere herzlichsten Glückwünsche. Wichtiger Hinweis: Ab dem 75. Lebensjahr werden die Geburtstage jährlich mit Namen und Anschrift im Mitteilungsblatt und der Tagespresse veröffentlicht. Auch gratulieren wir auf diesem Weg zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit. Sollten Sie keine Veröffentlichung Ihres Namens wünschen teilen Sie uns dies bitte 3-4 Wochen vor Ihrem 75. Geburtstag mit. Ansprechpartner im Rathaus ist Frau Annette Hengstler, Telefon oder per annette.hengstler@brigachtal.de SAMSTAG, den h Ta Stunde der Stille mit Hannelore und Michael Radigk h Uk Beichtgelegenheit h Uk Eucharistiefeier als Lichtergottesdienst SONNTAG, den Advent (Gaudete) h Ki Eucharistiefeier Wir beten für Klara Franke; Johann Willmann u. verst. Ang.; Maria u. Helmut Zimmermann u. verst. Ang.; Albert Linsenmeier; Anna u. Eugen Berger. Gleichzeitig Kinderkirche und Mini-Kinderkirche h Ki Andacht im Advent mit Liedern aus Taizé h Pf Wortgottesfeier h Pf Bußgottesdienst h Ta Eucharistiefeier - Kindergottesdienst -

17 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 17 DIENSTAG, den h Uk Eucharistiefeier - speziell auch für die EK-Kinder und ihre Eltern MITTWOCH, den h Ma Eucharistiefeier Wir beten für Anna u. Lorenz Guggenmoser; Max Schütz; Maria, Rudolf u. Andreas Kapp; Wilhelm u. Josefa Zimmermann, Erna u. Reinhold Simon; Emil u. Berta Elsässer. DONNERSTAG, den h Ki Ökumenischer Schulgottesdienst vor Weihnachten h Ma Ökumenischer Schulgottesdienst vor Weihnachten in der evang. Versöhnungskirche h Hzw Eucharistiefeier FREITAG, den h Ta Eucharistiefeier speziell auch für die EK-Kinder und ihre Eltern SAMSTAG, den h Ki Beichtgelegenheit h Ki Eucharistiefeier 3. Opfer für Agnes Gißler; wir beten außerdem für Fam. Vinco u. Teresa Oberföll, Fam.Franz u. Else Oberföll; Ernst Raab u. Ang.; Elfriede u. Helmut Schneckenburger. Im Anschluss an die Eucharistiefeier kann das Friedenslicht aus Bethlehem in Empfang genommen werden bitte Kerze und Laterne für Transport mitbringen h Ki Alpenländisches Adventskonzert KlariPosQuartett, Brigachtaler Biergartenmusig, Mitglieder des Kirchenchores Brigachtal, Eschbachtaler Stubenmusik Fischerbach. SONNTAG, den Advent h Ki Bußfeier Im Anschluss an die Bußfeier kann das Friedenslicht aus Bethlehem in Empfang genommen werden bitte Kerze und Laterne für Transport mitbringen h Pf Eucharistiefeier h Ta Wortgottesfeier h Uk Eucharistiefeier Sternsinger gesucht! Wir suchen wieder Kinder und Jugendliche, die als Hl. Drei Könige vom Januar durch die Straßen von Brigachtal und Marbach ziehen, den Segen Gottes in die Häuser bringen und Spenden für Not leidende Kinder in aller Welt sammeln. Meldet Euch bitte im Pfarrbüro (Tel ), wenn Ihr mitmachen wollt. Die Kostümprobe findet am Donnerstag, 27. Dezember um 17 Uhr statt. Ebenso suchen wir wie in den letzten Jahren wieder Eltern, die bereit sind, die Betreuung für eine Gruppe zu übernehmen. Übersicht weiterer Termine Di, 18. Dez h Singkreis-Probe mit Weihnachtsausklang Mi, 19. Dez h Strickkreis, Pfarrhaus Do, 20. Dez h Krippenspielprobe, Allerheiligenkirche Pfarrbüro Brigachtal St.-Martin-Str. 11, Brigachtal Di, Do, Fr: 8.30 h h Do: h h Tel /32548 Fax: 07721/ info@kath-brigachtal.dewww.kath-brigachtal.de Bankverbindung: Konto-Nr , Sparkasse SWB, BLZ SeelsorgeteamPfarrer Wolfgang Kribl, St.-Martin-Str. 2, Brigachtal Tel.07721/22244, Fax: 07721/ wolfgang_kribl@web.de Sprechzeit: nach Vereinbarung Diakon Michael Radigk Tel /993692, radigk@vs-pfaffenweiler.de Sprechzeit: nach Vereinbarung Gemeindereferentin Ursula Kohler z. Zt. wegen Erkrankung nicht erreichbar Gemeindereferentin Evelyn Zinser Kirchplatz 4, Unterkirnach (Pfarrhaus) Tel / evelyn@zinser.name Jugendgruppe Wir treffen uns alle 14 Tage zum Spielen, Basteln u.v.m. Wer Lust hat mitzumachen, ist jederzeit herzlich willkommen. Unser nächstes Treffen ist am Freitag, 21. Dezember, um Uhr. Teestube, Brigachtal-Kirchdorf Wir freuen uns auf Euch Hannah, Lisa und Selina Mini-Frühstück Samstag, 22. Dez Uhr Zum traditionellen Minifrühstück vor Weihnachten treffen sich unsere Minis wieder im Pfarrzentrum (Martinssaal). Bitte Brotaufstrich Marmelade etc. mitbringen! Anschließend Ministranten-Probe. Evangelische Matthäusgemeinde Pfarrbüro (Frau Losing): Am Talacker 9/1, VS-Marbach Telefon: 07721/9835-0, Telefax Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr matthaeus-vl@t-online.de Bankverbindung: Kto-Nr , Spark, Schwarzw.-Baar Gem.hilfsverein: Kto-Nr , Spark. Schwarzw.-Baar Bereitet dem Herrn den Weg, denn siehe, der Herr kommt gewaltig. Jes. 40,3.10 Donnerstag, Uhr Weihnachtsspielprobe Gruppe 2 im Matthäussaal (Pfr.in B. v. Kienle) 20 Uhr Organistentreff im Matthäussaal (Pfr.in B. v. Kienle / Organisten) Freitag, Uhr Adventsandacht Grünen (Pfr.in B. v. Kienle) Samstag, Uhr Kuchenverkauf zu Gunsten der Aktion Mittagessen in Gemeinschaft bei Neukauf Weiß-mann in Brigachtal

18 Seite 18 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL Sonntag, Advent 9.30 Uhr Lobpreis (C. Jansen) 10 Uhr Adventsgottesdienst (Pfr.in B. v. Kienle) Kollekte für die Aktion Brot für die Welt Anschließend Kirchkaffee im Versöhnungssaal Uhr Kigo-Cool Ein Stern zeigt den Weg zum Geheimnis von Weihnachten im Matthäussaal (Team) Uhr Ökumenisches Taizéegebet in der Allerheiligenkirche, Brigachtal (kath. Team) Montag, Uhr Krabbelgruppe im Matthäussaal (Ines Breithaupt) Uhr Programmcafé / Herstellung von Rumkugeln mit Regina Trilling, Unkosten für Material-verbrauch 2,00 für je 100 g Rumkugeln (Monika Hessler) 16 Uhr Kirchendienertreff (Pfr.in B. v. Kienle) Dienstag, Uhr Besuchsdienst im Matthäussaal (R. Gänsl) Uhr Krippenspielprobe im Matthäussaal (C. Kraft & Team) Uhr Weihnachtsspielprobe Gruppe 1 im Matthäussaal (Pfr.in B. v. Kienle) Mittwoch, Uhr Mittagessen in Gemeinschaft im Matthäussaal (Elke Lange & Team) Donnerstag, Uhr Schülergottesdienst der Grundschule Marbach Freitag, Uhr Weihnachtsspielprobe Gruppe 2 19 Uhr Adventsandacht Leuchten (Pfr.in B. v. Kienle) Sonntag, Advent 10 Uhr Adventsgottesdienst (Präd. R. Schäfer) Kollekte für die Aktion Brot für die Welt Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal Für unseren Kuchenverkauf am beim Neukauf Weißmann in Brigachtal zu Gunsten des Gemeindehilfsvereins bitten wir um Kuchenspenden. Diese können zu Bürozeiten Mo. - Do Uhr sowie am Fr Uhr im Pfarrbüro abgegeben oder zu anderen Zeiten in der Garage neben dem Pfarrbüro abgestellt werden. Schon jetzt ein Dankeschön an alle fleißigen Unterstützer dieser Aktion! Wir suchen Menschen, die gerne Besuchsdienst in Rietheim übernehmen. Bei Fragen oder Interesse bitte unter Tel anrufen. Wer möchte unser Kirchendienerteam (8 Personen) verstärken? Bitte anrufen unter Tel :00 Weihnachtsfeier Abt. Kirchdorf im Gerätehaus davor Uhr Curling Abfahrt Gerätehaus :00 Weihnachtsfeier Abt. Klengen im Gerätehaus :00 Weihnachtsfeier der Altersmannschaft im Gerätehaus :00 Erstellen des Tätigkeitsberichtes des Jahres :00 Wartungsarbeiten & Silvesterpaschen im Gerätehaus Voranzeige: 36. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Brigachtal u. deren Abteilungen am Samstag, den , Uhr in der Festhalle in Überauchen Jugendfeuerwehr Die nächsten Termine sind: :30-20:00 Uhr Probe :00 Uhr Bewirtung beim Silvesterpaschen :00 Uhr Weihnachtsbaumsammlung :00 Uhr Generalversammlung in der Halle Überauchen :30-20:00 Uhr Probe Treffpunkt ist, falls nicht extra erwähnt, am Gerätehaus. Zusätzlich wird zu den Proben um 18:15 an den Treffpunkten in den Ortsmitten abgeholt. Am treffen wir uns um Uhr im Gasthaus Sternen zur diesjährigen Advents- und Jahresabschlußfeier. Herzlich eingeladen sind auch Angehörige und Freunde. An diesem Tag wollen wir unseren ehemaligen Vorstand Ewald Reitze ehren. Deshalb bitten wir um zahlreiches Erscheinen. Fahrdienst kann wieder in Anspruch genommen werden. Anmeldung unter Telefon 21672, Helga Keßler. Freude am Musizieren? Wir suchen immer noch ein paar Menschen, die gerne den Gottesdienst musikalisch mitgestalten wollen und mit und für andere ihre musikalische Begabung und ihr Instrument einsetzen wollen. Bitte melden Sie sich im Pfarramt

19 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 19 Lauftreff Wir treffen uns jeden Donnerstag zu unserem Lauftreff. Treffpunkt bei Roland Hirt um Uhr Jahreshauptversammlung Am Freitag, den 14. Dezember 2012, um Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung im Gasthaus Sternen statt. Wir laden alle Ehrenmitglieder, passive und aktive Mitglieder, die örtlichen Vereinsvertreter, die Gemeinderäte sowie Freunde des Vereins recht herzlich ein. T A G E S O R D N U N G 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Protokoll Bericht Breitensport 5. Bericht Kunstradfahrer 6. Kassenbericht 7. Kassenprüfung 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Neuwahlen 10. Ehrungen 11. Wünsche und Anträge Jedes Mitglied kann bis zum schriftliche Anträge für die Ergänzung der Tagesordnung beim Vorstand beantragen. Gengenbach Montag :29 Uhr Ringzug ab Klengen Fahrkarten besorgt der Verein - vorherige Abholung von zu Hause möglich. 20:31 Uhr Ringzug zurück in Klengen Heimfahrt nach Hause wie am Nachmittag möglich. Der Preis für die Fahrt ist 8,-, die optionale Führung Hinter den Kulissen kostet 4,-. Anmeldungen ebenfalls bei Denise Ducancelle-Gerlach : Am ersten Weihnachtsfeiertag werden wir unter der Leitung von Andrea Grasmeyer mit der Pastoralmesse in C, op 110 (Christkindlmesse) für Chor und Orgel von Ignaz Reimann und anderen vierstimmigen Weihnachtschöre den Festgottesdienst um 11 Uhr in der Allerheiligenkirche umrahmen. Kinderchor St. Martin Brigachtal Kurzbesuch bei der Modellbahn in Villingen und Ausflug zum Gengenbacher Adventskalender Liebe Mitglieder, die Adventszeit lockt mit vielen interessanten Attraktionen: So werden wir am Freitag dem der Eisenbahnausstellung in Villingen einen Besuch abstatten. Sie ist von den Gartenbahnfreunden Brigachtal dieses Mal nicht im Garten, sondern im großen beheizten Areal einer gerade leer stehenden Schlecker-Filiale aufgebaut. Die Gartenbahn ist im Modell erheblich größer, als die üblich bekannten H0-Modellbahnen. Bringt es doch allein eine Lokomotive auf eine Länge von 50 Zentimeter. So laufen Züge von über 5 Metern Länge auf ca. 300 Metern verlegter Gleise. Es ist die amerikanische Wild-West-Landschaft, welche die Züge pfeifend durchqueren. Cowboys vor ihren Saloons verfolgen ungläubig das vorbeiziehende Dampfross. Es ist ein sehr liebevoll gestaltetes Arrangement von dem in Brigachtal wohl bekannten Volkmar Breithut und seinen Freunden, welches den Besuch lohnend macht Anmeldung siehe unten. Dann - am darauffolgenden Montag dem findet der schon angekündigte Halbtages ausflug statt: Besucht wird das weltgrößte Adventskalenderhaus das Rathaus von Gengenbach! Es bleibt spannend, was wohl hinter dem 17. Fenster am Montag abend um sechs Uhr zum Vorschein kommt? Und hier die genauen Daten für beide Ausflüge: Modellbahn - Freitag bis 16 Uhr von/bis zu Hause mit Pkw-Service von Füreinander. Kostenfrei Spende möglich - telefonische Anmeldung bei Denise Ducancelle-Gerlach : Eifrig proben die Jüngsten des Kinderchores mit ihrem neuen Chorleiter Erwin Muntaniol. (Bild) Schon am Donnerstag, um Uhr wird der Kinderchor in der Eucharistiefeier mitwirken, die speziell auch für die Erstkommunionkinder stattfindet. Der nächste und letzte Auftritt dieses Jahres findet für den Kinderchor am Heiligabend statt, wo die jungen Sängerinnen und Sänger beim Kinderkrippenspiel mitwirken. Liebe Aktive, am Mittwoch und Montag findet der Häß-Tüv in der Zunftstube um 19:00 Uhr statt. Pflichttermin für alle Strohmänner. Am um 14:00 Uhr findet in der Zunftstube eine Kinderhäßtauschbörse statt, alle Eltern und Kinder sind eingeladen die Häßer ihrer jungen Hansel und Strohmänner vorbeizubringen und bei Bedarf zu tauschen.

20 Seite 20 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL Unsere Weihnachtsfeier steigt am um 19:30 Uhr in der Narrenhalle, alle Aktiven Mitglieder sind eingeladen. Am findet unsere Winterwanderung statt. Anmeldung bei Martin Löffler Tel Wir suchen noch Geschichten für unser Narrenblättle, einreichen könnt ihr diese bei Jürgen Häßler Tel Zur Hauptprobe am Samstag um 14:00 Uhr laden wir den Seniorenverein und Schüler der Grundschule bei freiem Eintritt herzlich ein. Für Speis und Trank ist bestens gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Hallo Mini, Teenie, Strohmann und Hanselkinder, am 18. Dezember findet die diesjährige Weihnachtsfeier statt. Treffpunkt ist um Uhr bei der Bäckerei Oberföll Gemeinsam laufen wir dann ins Landhaus zum Bahnhof. Bitte ein Wichtelgeschenk im Wert von EURO 4,00 mitbringen. Eure Eltern können euch dann um Uhr am Landhaus abholen. Bei Fragen bitte an die jeweiligen Gruppenleiter wenden. Weihnachtstheater Der schwarze Ochs vom Ammersee Franz Hintermoser, der Wirt des Gasthauses schwarzer Ochs gerät in Bedrängnis. Er hat beim Pokern Euro verspielt. Und die Schuldeintreiber rücken seinem Gasthaus gefährlich zu Leibe......deftiger ländlicher Schwank in drei Akten von Dieter Adam Samstag 15. Dez :00Uhr Einlass: 18:30 Uhr. Sonntag 16. Dez :00Uhr Einlass: 17:30 Uhr. in der Festhalle in Brigachtal-Kirchdorf. Die Akteure Info s zum Ausflug! Wir fahren am Samstag, um 8.30 Uhr am Museum in Überauchen mit einem Bus in Richtung Stuttgart ab. Dort besuchen wir im Landesmuseum die Ausstellung über die Kelten. Anschließend werden wir nach Esslingen auf den Weihnachtsmarkt gehen. Die Rückfahrt werden wir gegen 20 Uhr (!) antreten. Bitte denkt daran, Vesper und Trinken mitzunehmen, sowie die 10 Unkostenbeitrag. Wer kurzfristig verhindert ist, melde sich bitte bei Volker Effinger, Tel.: Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit Euch. Singkreis Herzliche Einladung zur adventlichen Andacht zur heiligen Lucia mit Taizéliedern am 3. Adventssonntag , Uhr auf der Empore der Allerheiligenkirche. Wir freuen uns auf Euer Kommen! Unsere allerletzte Übungsstunde dieses Jahr ist am Dienstag, den 18. Dezember. (Mit Abschluß) Wir von der Vorstandschaft bedanken uns bei unseren kleinen und großen Mitgliedern die fleißig mitgeturnt haben. Auch ein großes DANKE an unsere engagierten Übungsleiterinnen mit Helferinnen. Das ganze Jahr über haben sie ihre Übungsstunden interessant und abwechslungsreich gestaltet. Wir wünschen Allen eine besinnliche und schöne Weihnachtszeit, einen guten Rutsch ins neue Jahr v. links hinten: Heidi John, Achim Bartler, Daniel Engler Britta Geiger, Michael Maier 2. Reihe: Heidi Müller, Heike John, Jan-Thomas Hirt vorne: Ralf Köhler es fehlt: Harry Grether Kartenverkauf: Infostand Weißmann EDEKA Neukauf Brigachtal bei den Theaterspielern an der Abendkasse Der Eintritt beträgt: 7,00 ermäßigt: 5,00 (Kinder / Schüler bis einschl. 16 Jahre) Frühstücksbuffet am Sonntag, 20. Januar 2013 im Pfarrzentrum ( Martinsaal) von 9.00 bis ca Uhr. Zur Eröffnung des 25-jährigen Partnerschaftsjubiläumsjahres bietet der Perukreis ein reichhaltiges Frühstücksbuffet für die ganze Familie an. Preis: Erwachsene 10.- Euro, Kinder (4-10 Jahre) 4.- Euro. Anmeldungen im Pfarrbüro, Tel oder bei den Perukreismitgliedern. Auch als Geschenkgutschein für Weihnachten erhältlich.

21 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 21 - Am ist Aufbau für unsere Weihnachtsfeier im Gruppenraum - Am ist unsere Weihnachtsfeier bei der wir Spaßwichteln das Geschenk sollte dabei um die 5 Euro liegen Der Angelverein Brigachtal e.v. bietet zu Weihnachten im Foyer der Halle Überauchen einen Fischverkauf an. Verkauf am von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr Angeboten werden: Forellen frisch geschlachtet Forellen frisch geräuchert Lachsfilet geräuchert Vorbestellungen sind erwünscht bei eder.armin@web.de oder Tel. 0151/ OPER STUTTGART Blick hinter die Kulissen, danach Opernaufführung TOSCA, Puccini Tagesfahrt nach Stuttgart am Samstag, 9. März 2013 Wir fahren mit dem Zug ab RW nach Stuttgart, genießen etwas freie Zeit, um nachmittags bei einer Führung durch die Oper Stuttgart hinter Türen schauen zu können, die dem Publikum sonst verschlossen bleiben. Wir erfahren, was hinter den Kulissen geschieht und besichtigen auch einige Theaterwerkstätten. Danach ist freie Zeit für einen Kaffee o.ä. und um Uhr erleben wir den Opernthriller Tosca und lassen uns von der Musik Giacomo Puccinis mitreißen. Zugfahrt ab RW, Eintritt Führung hinter den Kulissen, Eintrittskarte Opernaufführung Tosca am , ca. 75,00/Person. Anmeldung: Gabriele Kneißle / Seniorengymnastik Einladung zur Weihnachtsfeier Die Seniorengymnastik lädt alle Mitglieder zu einem vorweihnachtlichen Nachmittag am Mittwoch, 19. Dezember 2012 um Uhr ins Café im Dorf ein. Literaturtreff liest Alles gut auf der Insel - interessanter, offener Gesprächskreis - Termin Dienstag, 5. Febr., Uhr, Ort Pfarrzentrum Kirchdorf, Leitung Ruth Kraft, Brigachtal Gebühr 3,-- / Teilnehmer Info t (Inge Wegener) Bei seinem nächsten Treffen, Die., 5. Februar, Uhr, Pfarrzentrum Kirchdorf, liest der Literaturtreff Elina Halttunens Roman Alles gut auf der Insel (dtv, 298 S., 8,95 ). Die Schriftstellerin wurde 1952 geboren; lebt als Drehbuchautorin und Dramaturgin in Helsinki. Schrieb viele erfolgreiche TV- Serien. Schrieb 2009 mit dem zu lesenden Roman ihr erstes Buch. Es war ebenso erfolgreich wie ihre Fernseh-Mehrteiler. Elina Halttunen macht den finnischen Sommer mit allen Sinnen erlebbar (Hamburger Morgen-post), Herzliche Einladung zu einem interessanten Literaturabend unter fachkundiger Leitung! Yogakurse ab Januar 2013 Gesund und elastisch durch Yoga, Claudia Bruhn, VL, Yoga-Lehrerin Beginn: Montag, 14. Januar 2013, Uhr Uhr Mittwoch, 16. Januar 2013, Uhr Uhr Mittwoch, 16. Januar 2013, Uhr Uhr Je 10 Mal, Gebühr 50,00, Anmeldung: Gabriele Kneißle / Montag, Uhr, 6 Abende EDV Grundkurs für Einsteiger und Senioren Einführung in Windows Windows 7 und Microsoft Office Word 2003/2010. Umgang mit Maus und Tastatur, Programme installieren, Ordner anlegen, Dokumente speichern, Daten sichern, Texte formatieren, Briefe gestalten, Seiten einrichten, Recherche im Internet. Es steht genügend Übungszeit zur Verfügung. Leitung: Ursula Hollas, Brigachtal Ort: GS Brigachtal - Klengen, Computerraum Gebühr: 70,- Mindestteilnehmerzahl 8 Anmeldung: Ursula Hollas, Tel / bis spätestens Einen stimmungsvollen Konzertabend bescherte der Brigachtaler Akkordeonverein seinen Besuchern, die den Pfarrsaal füllten. Dezemberträume aus Musik Licht gemacht lautete der Titel und damit wurde nicht zuviel versprochen. Schon vor dem Eingangsbereich fiel die geschmackvolle Lichterdekoration auf,und im Foyer konnten sich die Gäste mit Punsch und Gebäck auf die Adventszeit und auf das Konzert einstimmen. Die Hauptpersonen waren dabei die Jüngsten. Vorsitzende Annette Wrobel ließ wissen, dass der Verein derzeit 85 Schüler hat, die von fünf Ausbildern unterrichtet werden. Für manche der Kinder war es der erste Auftritt überhaupt und dazu noch vor so einer großen Publikumskulisse. Obwohl manche von ihnen erst seit wenigen Monaten Musikunterricht haben, traten sie sicher und selbstbewusst auf und brachten souverän ihre einstudierten Stücke mit dem Akkordeon, Keyboard und Schlagzeug zu Gehör. So ertönten lustige Kinderlieder, fetzige Rockmusik, liebliche Weihnachtslieder und sogar Werke bekannter Komponisten. Dass die Kinder fleißig geübt hatten, nahm man ihren Ausbildern

22 Seite 22 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 BRIGACHTAL gerne ab. Dementsprechend groß war auch der Beifall, den die jungen Talente von Eltern, Großeltern und Geschwistern ernten konnten. Passend zum Lied Lasst uns froh und munter sein, den das jüngste Orchester, die AkkordeonKids unter der Leitung von Mario Nortmann vorspielte, erschien der Nikolaus mit seinem Knecht Ruprecht und schlug sein goldenes Buch auf. Später verteilte er an alle kleine Geschenke. Ganz professionell traten die Muha Nuggets unter der Leitung von Birgit Käfer auf. Sie brachten eine israelische Volksweise zu Gehör sowie die unverkennbare Melodie aus dem Film Dornenvögel. Das Schülerorchester mit seiner Dirigentin Selina Pfitzer begeisterte mit einem Song von Rosenstolz und nicht weniger mit dem Teeny-Rock. Einen musikalischen Jahresrückblick mit dem Titel You raise me up servierte das erste Orchester unter der Leitung von Sabine Kölz, und die gemeinsam vorgetragenen Dezemberträume von Rolf Zuckowski machten dem Konzerttitel alle Ehre. Jahresabschlussfeier 2012 Am ersten Adventssonntag war es mal wieder soweit; die Leichtathletik- und Turngemeinschaft lud zu ihrer Jahresabschlussfeier in die Kirchdorfer Festhalle. So freute sich auch in diesem Jahr die Vereinsvorsitzende Brita Krebs zahlreiche Kinder, Eltern und weitere Gäste zu den Sportlerehrungen und anschließenden Darbietungen der Turngruppen begrüßen zu können. Der anwesende Bürgermeister Michael Schmitt lobte in seiner Ansprache das ehrenamtliche Engagement der Übungsleiterinnen, ohne deren Unterstützung die Jugendarbeit nicht möglich wäre. Die jüngsten Turnkinder schlüpften in ihre Schafsfelle und eröffneten damit das Unterhaltungsprogramm für den Adventsnachmittag. Anschließend balancierten die 5-6-Jährigen unter der Leitung von Tanja Berthold über Bänke und Kästen. Die 1. und 2.-Klässler, angeleitet von Tanja Kammerer, zeigten Taktgefühl an den Steppbrettern. Michaela Wehinger ließ die Gruppe der 3. und 4. Klässler am Barren turnen und Salti aus dem Trampolin springen.. Den Abschluss des vorweihnachtlichen Nachmittags bildete der Auftritt der Gerätturngruppe von Brita Krebs. Die Mädchen zeigten eine gelungene Darbietung auf dem Schwebebalken. Öffnungszeiten Schützenhaus - Mittwoch Uhr Uhr - Sonntag Uhr Uhr Trainingszeiten Kugelschützen - Jugend - Freitag Uhr Uhr - Erwachsene - Freitag ab Uhr Trainingszeiten Bogenschützen (WINTER) - Montag Uhr Uhr in der Luftgewehrhalle - Donnerstag Uhr Uhr in der Luftgewehrhalle - Sonntag ab Uhr in der Sport- und Festhalle in Klengen Schnupperschießen Luftgewehr und Kleinkaliber - jeden 1ten Sonntag im Monat im Schützenhaus von Uhr Uhr Bogenschießen - zu den angegebenen Trainingszeiten Vereinsmeisterschaften Luftgewehr Bis zum besteht die Möglichkeit - Mittwoch ab Uhr - Freitag ab Uhr die Vereinsmeisterschaft mit dem Luftgewehr zu schießen. An alle Jugendspieler! Letzte Gelegenheit! Bis zum Samstag, den besteht noch die Möglichkeit sich einen Trainingsanzug zu bestellen. Bitte bei Sport-Bartler vorbeigehen, anprobieren und bestellen. Der FC Klengen wünscht allen Fans und Gönnern eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Termine: Stammtisch jeden Freitag ab 16:00 Uhr im Vereinsheim. Am findet unseres Traditionelles Silvesterpaschen um 13:00 im Vereinsheim vom FC Klengen statt. Weitere Infos unter Die Vereinsführung dankt an dieser Stelle allen Mitwirkenden, Helfern und Kuchenspendern. Gleichzeitig wünscht sie allen Vereinsmitgliedern und deren Familien eine stressfreie und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten und gesunden Start in das Jahr Veranstaltungen: Der FC Kirchdorf lädt zu seinem traditionellem Silvester-Paschen am Montag , Beginn: 13:00 Uhr ins Vereinsheim ein! Spannende Spiele in gemütlicher Runde!

23 BRIGACHTAL Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Seite 23 Kameradschaftsabend Unsere Theatergruppe: Samstag , Beginn: 19:00 Uhr Hierzu sind alle Freunde, Fans, Helfer und Gönner recht herzlich eingeladen. Eine Teilnehmerliste hängt im Vereinsheim aus. Ebenso kann man bei auch per anmelden. Lumpenball 2013 Samstag , Beginn Uhr, Einlass 18:30 Uhr Kirchenkonzert im Advent Am vergangenen Wochenende durfte der Musikverein Brigachtal ein volles Haus am jährlichen Kirchenkonzert im Advent begrüßen. Den Besuchern wurde ein abwechslungsreiches und anspruchsvolles Programm geboten, für welches sowohl das Jugendorchester Brigachtal Tannheim, wie auch das Große Orchester des Vereins reichlich Applaus erhielt. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei unserem Gastdirigenten Volker Rückert für sein und bei allen Helferinnen und Helfern für Engagement bedanken! Schon jetzt freut sich der Musikverein Brigachtal Sie im nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen! von hinten links: Volker Hirt, Rico Knothe (Regisseur), Axel Pecher, Heidi Hirt, Andreas Bucher, Lisa Eichkorn, Anita Seidel, Alexandra Effinger, Thomas Kuss; es fehlt: Melanie Bucher Theater 2012: Hotel Prominent Mittwoch, und Freitag, Festhalle Klengen Beginn: jeweils um Uhr Theater beim Musikverein ein Abend für die ganze Familie. Karten sind beim Neukauf Weissmann und bei der Postagentur Bölling erhältlich. Inhalt: Das Hotel an der Umgehungsstraße ist eine heruntergekommene Absteige, in die sich Gäste eher zufällig oder nur für kurze Zeit verirren. Die Verantwortlichen haben schon Verschiedenes unternommen, um dem Hotel wieder zu einem besseren Ruf zu verhelfen. Ihr jüngster Plan besteht darin, einen Prominenten in ihr Etablissement zu locken, durch den man sich eine gute Presse und dadurch wieder mehr Gäste verspricht. Als jedoch auch die letzte eingeladene Persönlichkeit, der holländische Meisterhypnotiseur, eine Absage erteilt, greift man zur Selbsthilfe: Ein willkürlich ausgewählter Gast soll den Meisterhypnotiseur mimen. Da den echten Meister eh niemand genau kennt, würde ein solcher Schwindel wohl unbemerkt bleiben und dennoch für eine kleine Pressekampagne ausreichen. Da Heinrich Gagel seinen Bruder Udo ausgerechnet auch als jenen holländischen Meisterhypnotiseur im Hotel einquartiert sehen möchte, sind Verwicklungen vorprogrammiert, die mit dem überraschenden Eintreffen des echten Meisterhypnotiseur sogar im Chaos auszuarten drohen AMSEL-Kontaktgruppe Schwarzwald-Baar-Kreis, sehr geehrte Damen und Herren, es ist wieder soweit, der Advent steht vor der Tür und damit ist es Zeit für unsere AMSEL-Weihnachtsfeier - Am Sonntag, ab Uhr Im Pfarrzentrum Heilig-Kreuz, Hochstr. 34 in Villingen Zu der wir Sie ganz herzlich einladen möchten. Mit einem stimmungsvollen Programm wollen wir das Jahr ausklingen lassen und ein paar besinnliche Stunden zusammen verbringen. Ich wünsch Ihnen und Ihrer Familie schon heute fröhliche Weihnachten und für das Jahr 2013 vor allem Gesundheit und Zufriedenheit. PS: Damit es eine rundum gelungene Weihnachtsfeier wird, würden wir uns über eine Kuchenspende sehr freuen. Große Weihnachts-Modellbahnausstellung der Gartenbahnfreunde Brigachtal Die Gartenbahnfreunde Brigachtal präsentieren Ihre diesjährige Weihnachts Show-Anlage im Western-Stil im ehemaligen Schlecker-Markt (direkt neben dem Restaurant Asien-Palast) im Hochhaus in VS-Villingen, Berliner Platz 1. Mit freundlicher Unterstützung der Baugenossenschaft Familienheim werden im Rahmen des Projektes Gemeinsam alt werden im Goldenbühl auf 100 qm und 200 Meter Schienenlänge viele Western-Züge im Maßstab 1:22,5 in Aktion zu bewundern sein. Und auf den Strassen dieser Anlage fahren zusätzlich viele ferngesteuerte Traktoren und LKWs der Firma SIKU. Die Anlage wird noch an allen Advents-Sonntagen (16. und ) jeweils von Uhr vorgeführt. Sonder-Termine unter der Woche für Gruppen aller Art sind auf Anfrage jederzeit möglich, Terminanfragen unter Tel Der Eintritt ist kostenlos. Spenden werden aber gerne entgegen genommen und kommen der Mahlzeit zugute.

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