Frohe Ostern. Die Osterkrone ziert den Brunnen von Mühlsdorf, gebunden von Birgit Födisch, Jenny Graupner, Iris Heik, Andrea Himmel und Angela Klakow.

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1 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 1 Jahrgang 2009 Erscheinungstag: 9. April 2009 Nummer 4 Frohe Ostern Die Osterkrone ziert den Brunnen von Mühlsdorf, gebunden von Birgit Födisch, Jenny Graupner, Iris Heik, Andrea Himmel und Angela Klakow. Relativ jung sind hierzulande Bräuche wie Ostereier bemalen und verstecken. Bei den Sorben wurden beispielsweise schon viel länger Ostereier kunstvoll verziert. Auch Wettspiele mit Eiern und das Schmücken von Brunnen sind typische Ostertraditionen, die heute wieder belebt werden. Das eigentliche Osterfest, und somit auch die wiederholte Belebung der Bräuche, beginnt erst am Ostersonntag. Noch bis vor 50 Jahren wurde in der Woche vor Ostern gefastet und getrauert. Erst ab dem Tag der Auferstehung Christi konnte man sich freuen und Ostern feiern. Heute dagegen beginnt etwa das Schmücken von Ostersträußen und Brunnen viel früher. Für das kommende Osterfest wünsche ich Ihnen innere Einkehr sowie erholsame Feiertage und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Bernhard Bräuner

2 Seite 2 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder, zur Wahl der ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister und zur Wahl der Ortsteilräte in der Gemeinde Kraftsdorf und ihren Ortsteilen zur Kommunalwahl am A. Wahl der Gemeinderatsmitglieder In der Gemeinde Kraftsdorf sind am Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Zum Gemeinderatsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). 1.1 Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 32 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt Redaktionsschluss für den nächsten Kraftsdorfer Gemeindebote ist Freitag, der 24. April 2009.

3 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 3 werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 64 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf bis zum 4. Mai 2009, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.00 bis Uhr, dienstags von 7.00 bis Uhr und freitags von 7.00 bis Uhr in Kraftsdorf, Straße der Einheit 63 ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 4. Mai 2009, Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Impressum: Herausgeber: Druck und Verlag: Kraftsdorfer Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Kraftsdorf Gemeinde Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, Neumark Telefon / 36 75, Telefax / Das Amtsblatt erscheint monatlich an jedem 2. Freitag, wird kostenlos an alle Haushalte im Gemeindegebiet verteilt und ist auf der Internetseite der Gemeinde Kraftsdorf online einsehbar. Einzelexemplare sind ab Erscheinungstag zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf, zum Preis von 0,50 Euro erhältlich.

4 Seite 4 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 24. April 2009 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Kraftsdorf, Frau Elke Martin, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24. April 2009 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis zum 4. Mai 2009 bis Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis 4. Mai 2009 bis Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 5. Mai 2009 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Kraftsdorf, Martin Wahlleiterin B. Wahl des Ortsteilbürgermeisters 1. In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Kraftsdorf/ Harpersdorf/Oberndorf der Gemeinde Kraftsdorf wird am 7. Juni 2009 ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Gemeinde gewählt. Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn

5 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 5 Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind, insgesamt 40 Unterschriften. Bewirbt sich der bisherige Ortsbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärung nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter der Gemeinde ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat oder im bisherigen Ortschaftsrat Kraftsdorf vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind (insgesamt 32 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder im Gemeinderat [oder Ortsteilrat s. Pkt. 3] vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat/Stadtrat [oder Ortsteilrat] vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.

6 Seite 6 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf bis zum 4. Mai 2009, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.00 bis Uhr dienstags von 7.00 bis Uhr und freitags von 7.00 bis Uhr in Kraftsdorf, Straße der Einheit 63 ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften [Anlage 7a zur ThürKWO] verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 24. April 2009 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Kraftsdorf, Frau Elke Martin, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24. April 2009 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 4. Mai 2009 bis Uhr behoben sein. Am 5. Mai 2009 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Kraftsdorf, Martin Wahlleiterin 2. In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Niederndorf/ Kaltenborn der Gemeinde Kraftsdorf wird am 7. Juni 2009 ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Gemeinde gewählt. Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-

7 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 7 tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind, insgesamt 20 Unterschriften. Bewirbt sich der bisherige Ortsbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärung nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter der Gemeinde ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat oder im bisherigen Ortschaftsrat Niederndorf vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der

8 Seite 8 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind (insgesamt 16 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder im Gemeinderat [oder Ortsteilrat s. Pkt. 3] vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat/Stadtrat [oder Ortsteilrat] vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf bis zum 4. Mai 2009, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.00 bis Uhr dienstags von 7.00 bis Uhr und freitags von 7.00 bis Uhr in Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften [Anlage 7a zur ThürKWO] verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 24. April 2009 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Kraftsdorf, Frau Elke Martin, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24. April 2009 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 4. Mai 2009 bis Uhr behoben sein. Am 5. Mai 2009 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Kraftsdorf, Martin Wahlleiterin 3. In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Rüdersdorf/ Grüna der Gemeinde Kraftsdorf wird am 7. Juni 2009 ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Gemeinde gewählt. Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.

9 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 9 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind, insgesamt 30 Unterschriften. Bewirbt sich der bisherige Ortsbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärung nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemes-

10 Seite 10 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote sener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter der Gemeinde ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat oder im bisherigen Ortschaftsrat Rüdersdorf vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind (insgesamt 24 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder im Gemeinderat [oder Ortsteilrat s. Pkt. 3] vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat/Stadtrat [oder Ortsteilrat] vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf bis zum 4. Mai 2009, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.00 bis Uhr dienstags von 7.00 bis Uhr und freitags von 7.00 bis Uhr in Kraftsdorf, Straße der Einheit 63 ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass, die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften [Anlage 7a zur ThürKWO] verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 24. April 2009 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Kraftsdorf, Frau Elke Martin, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24. April 2009 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 4. Mai 2009 bis Uhr behoben sein. Am 5. Mai 2009 tritt der Wahlausschuss der

11 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 11 Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Kraftsdorf, Martin Wahlleiterin 4. In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Töppeln/ Pörsdorf/Mühlsdorf der Gemeinde Kraftsdorf wird am 7. Juni 2009 ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Gemeinde gewählt. Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen:

12 Seite 12 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind, insgesamt 40 Unterschriften. Bewirbt sich der bisherige Ortsbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärung nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter der Gemeinde ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat oder im bisherigen Ortschaftsrat Töppeln vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind (insgesamt 32 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder im Gemeinderat [oder Ortsteilrat s. Pkt. 3] vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat/Stadtrat [oder Ortsteilrat] vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf bis zum 4. Mai 2009, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.00 bis Uhr dienstags von 7.00 bis Uhr und freitags von 7.00 bis Uhr in Kraftsdorf, Straße der Einheit 63 ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl

13 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 13 unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften [Anlage 7a zur ThürKWO] verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 24. April 2009 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Kraftsdorf, Frau Elke Martin, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24. April 2009 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 4. Mai 2009 bis Uhr behoben sein. Am 5. Mai 2009 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Kraftsdorf, Martin Wahlleiterin C. Wahl der Ortsteilräte 1. Für die Ortsteile Kraftsdorf/Harpersdorf/Oberndorf ist am ein gemeinsamer Ortsteilrat mit 8 Ortsteilratsmitgliedern zu wählen. Zum Ortsteilratsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in den Ortsteilen Kraftsdorf/Harpersdorf/ Oberndorf haben; der Aufenthalt in dem Ortsteil wird vermutet, wenn die Person in dem Ortsteil der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). 1.1 Für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 16 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten:

14 Seite 14 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf oder im jetzigen Ortschaftsrat Kraftsdorf vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 32 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag, Gemeinderat oder jetzigen Ortschaftsrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im jetzigen Ortschaftsrat, Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat oder jetzigen Ortschaftsrat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf bis zum 4. Mai 2009, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.00 bis Uhr, dienstags von Uhr und freitags von Uhr in Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl

15 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 15 bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 4. Mai 2009, Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 24. April 2009 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Kraftsdorf, Frau Elke Martin, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24. April 2009 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis zum 4. Mai 2009 bis Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis 4. Mai 2009 bis Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 5. Mai 2009 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Kraftsdorf, Martin Wahlleiterin 2. In den Ortsteilen Niederndorf/Kaltenborn ist am ein gemeinsamer Ortsteilrat mit 4 Ortsteilratsmitgliedern zu wählen. Zum Ortsteilratsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in den Ortsteilen Niederndorf oder Kaltenborn haben; der Aufenthalt in dem Ortsteil wird vermutet, wenn die Person in den Ortsteil der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). 1.1 Für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 8 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Be-

16 Seite 16 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote auftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf oder im jetzigen Ortschaftsrat Niederndorf vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 16 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag, Gemeinderat oder jetzigen Ortschaftsrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im jetzigen Ortschaftsrat, Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat oder jetzigen Ortschaftsrat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf bis zum 4. Mai 2009, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.00 bis Uhr, dienstags von 7.00 bis Uhr und freitags von 7.00 bis Uhr in Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung

17 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 17 aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 4. Mai 2009, Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 24. April 2009 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Kraftsdorf, Frau Elke Martin, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24. April 2009 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis zum 4. Mai 2009 bis Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis 4. Mai 2009 bis Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 5. Mai 2009 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Kraftsdorf, Martin Wahlleiterin 3. In den Ortsteilen Rüdersdorf/Grüna ist am ein gemeinsamer Ortsteilrat mit 6 Ortsteilratsmitgliedern zu wählen. Zum Ortsteilratsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in den Ortsteilen Rüdersdorf oder Grüna haben; der Aufenthalt in dem Ortsteil wird vermutet, wenn die Person in dem Ortsteil der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). 1.1 Für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 12 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die

18 Seite 18 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf oder im jetzigen Ortschaftsrat Rüdersdorf vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 24 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag, Gemeinderat oder jetzigen Ortschaftsrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im jetzigen Ortschaftsrat, Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat oder jetzigen Ortschaftsrat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf bis zum 4. Mai 2009, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag

19 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 19 verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.00 bis Uhr, dienstags von 7.00 bis Uhr und freitags von 7.00 bis Uhr in Kraftsdorf, Straße der Einheit 63 ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 4. Mai 2009, Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 24. April 2009 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Kraftsdorf, Frau Elke Martin, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24. April 2009 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis zum 4. Mai 2009 bis Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis 4. Mai 2009 bis Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 5. Mai 2009 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Kraftsdorf, Martin Wahlleiterin 4. In den Ortsteilen Töppeln/Pörsdorf/Mühlsdorf ist am ein gemeinsamer Ortsteilrat mit 8 Ortsteilratsmitgliedern zu wählen. Zum Ortsteilratsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in den Ortsteilen Töppeln, Pörsdorf oder Mühlsdorf haben; der Aufenthalt in dem Ortsteil wird vermutet, wenn die Person in dem Ortsteil der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). 1.1 Für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 16 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvor-

20 Seite 20 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote schlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter, müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf oder im jetzigen Ortschaftsrat Töppeln vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 32 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag, Gemeinderat oder jetzigen Ortschaftsrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im jetzigen Ortschaftsrat, Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat oder jetzigen Ortschaftsrat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewer-

21 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 21 ber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf bis zum 4. Mai 2009, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.00 bis Uhr, dienstags von 7.00 bis Uhr und freitags von 7.00 bis Uhr in Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 4. Mai 2009, Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 24. April 2009 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Kraftsdorf, Frau Elke Martin, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24. April 2009 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis zum 4. Mai 2009 bis Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis 4. Mai 2009 bis Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 5. Mai 2009 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Kraftsdorf, Martin Wahlleiterin Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Kraftsdorf Der Wahlausschuss der Gemeinde Kraftsdorf tritt am um Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, Kraftsdorf zu seiner Sitzung zusammen. Die Sitzung ist öffentlich, es hat jedermann Zutritt. Tagesordnung: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge und Listenverbindungen für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Kraftsdorf zur Kommunalwahl am , 2. Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilbürgermeister für die Ortsteile mit gemeinsamer Ortsteilverfassung: - Kraftsdorf/Harpersdorf/Oberndorf, - Niederndorf/Kaltenborn, - Rüdersdorf/Grüna, - Töppeln/Pörsdorf/Mühlsdorf, zur Kommunalwahl am Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge und Listen-Verbindungen für die Wahl der Ortsteilräte für die Ortsteile mit gemeinsamer Ortsteilverfasssung: - Kraftsdorf/Harpersdorf/Oberndorf - Niederndorf/Kaltenborn - Rüdersdorf/Grüna - Töppeln/Pörsdorf/Mühlsdorf Kraftsdorf, Martin, Wahlleiterin

22 Seite 22 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote GEMEINDE KRAFTSDORF Ortsübliche Bekanntmachung Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach 2, Abs. 1 BauGB Beschluss-Nr Mischgebiet Am Steinberg im Ortsteil Töppeln 1. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert am wird das Satzungsverfahren für die Erstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. 2. Der Bebauungsplan umfasst zwei Geltungsbereiche: Im Geltungsbereich I (Mischgebiet) befinden sich folgende Flurstücke: - Gemeinde Kraftsdorf, Gemarkung Töppeln, Flur 1, Flurstücke 136/9, 136/16, 136/18,137/3, 137/4 und 196/1 Im Geltungsbereich II (südlich des Geltungsbereiches I gelegene Fläche) befindet sich folgendes Flurstück: - Gemeinde Kraftsdorf, Gemarkung Töppeln Flur 1, Flurstück 135/10. Das Planungsgebiet ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich. 3. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - planungsrechtliche Sicherung der Flurstücke im Geltungsbereich I für eine Mischgebietsnutzung (Wohnen, nichtstörendes Gewerbe - Erweiterung Sanitäts- und Gesundheitshaus Carqueville) - planungsrechtliche Sicherung des Flurstückes 135/10 für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 4. Die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte nach den 2 a bis 4 a BauGB werden an das Planungsbüro, die GSL Sachsen/Thüringen GmbH & Co. KG, übertragen. Kraftsdorf, den Bräuner Bürgermeister

23 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 23 Fragebogen zum Öffentlichen Personennahverkehr Die Stadt Gera und der Landkreis Greiz führen zurzeit eine Untersuchung zum Öffentlichen Personennahverkehr durch. Momentan sind einzelne Orts- bzw. Stadtteile zu bestimmten Zeiten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Ziel dieser gemeinsamen Untersuchung ist es festzustellen, ob das bestehende Fahrplanangebot in diesen Regionen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit verändert oder ergänzt werden muss. Im Rahmen dieser Untersuchung wird eine Befragung der Einwohner durchgeführt. Deshalb bitten wir Sie, diesen Fragebogen auszufüllen. Die Teilnahme ist freiwillig. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 1) Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel im Nahverkehr (Regionalbus, Stadtbus, Straßenbahn, oder Eisenbahn)? nein ja, 1 x pro Monat ja, 1 x pro Woche ja, täglich 2) Halten Sie das gegenwärtige Angebot für ausreichend? ja nein 3) Wünschen Sie sich zum bestehenden Fahrplanangebot zusätzliche Angebote mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Nahverkehr (z. B. zusätzliche Busfahrten am Abend) und würden Sie diese nutzen? ja (bitte weiter mit Frage 4) nein (bitte weiter mit Frage7) 4) Zu welchem Ziel würden Sie das zusätzliche Angebot im öffentlichen Personennahverkehr nutzen? (Falls Sie Bedarf an Fahrten zu mehreren Zielen haben, füllen Sie bitte den Fragebogen mehrmals aus!) Zielort: Stadt/Ort und Stadtteil/Ortsteil Ziel (z. B. Theater, Kino, Rathaus etc.) Postleitzahl(falls bekannt) 5) An welchem Wochentag und in welchem Zeitraum würden Sie dieses Angebot benötigen? Montag - Freitag Samstag Sonntag Uhr Uhr Uhr Uhr nach 19 Uhr 6) Zu welchem Zweck würden Sie dieses Angebot nutzen? Erledigungen (Arzt, Behörden, etc.) Freizeit (Sport, Kino, Theater, Besuche etc.) Einkaufen Schule/Beruf 7) Angaben zu Ihrer Person: unter 25 Jahre männlich Jahre weiblich über 60 Jahre Ihr Wohnort: Postleitzahl Stadt/Ort und Stadtteil/Ortsteil Haben Sie Hinweise oder Anregungen zum Öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Gera oder im Landkreis Greiz? Bitte den ausgefüllten Fragebogen bis zum 30. April 2009 zurück an: Landratsamt Greiz, SG Wirtschaft/Fremdenverkehr, Dr.-Rathenau-Platz 11, Greiz; Fax: ; Mail: oepnv@landkreis-greiz.de Sie können den Fragebogen auch beim Busfahrer abgeben.

24 Seite 24 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Bekanntgabe eines Schließtages in den Kindertagesstätten der Gemeinde Kraftsdorf Die Kindertagesstätten der Gemeinde Kraftsdorf haben auf Grund eines Brückentages am Freitag, dem 22. Mai 2009, nicht geöffnet. Für Kinder, für die an diesem Tag Betreuungsbedarf besteht, hat die Kindertagesstätte Niederndorf geöffnet. Die betroffenen Eltern werden gebeten, den Betreuungsbedarf für ihr Kind/ihre Kinder bis spätestens 15. Mai 2009 in der KITA Niederndorf anzumelden. (Telefon / 84566) Martin Hauptamt Informationen Herzlichen Glückwunsch unseren Teilnehmern beim jährlichen Leichtathletikwettkampf der Grundschulen in Greiz! Jedes Jahr findet im Frühjahr der Grundschulwettkampf der Leichtathletik in Greiz statt. So fuhren auch diesmal, am 11. März 2009 eine Auswahl unserer Grundschüler in die schöne Turnhalle der Lessing-Schule. Die Kinder starten jeweils getrennt nach Mädchen und Jungen in ihren Altersklassen und absolvieren drei Disziplinen: Dreierhopp, 30m-Sprint und Ballweitwurf (mit einem Federball). Ganz zum Schluss dann die spannendste Disziplin, nämlich der Staffellauf- 6 x eine Runde, ca. 100 m. Weil 13 Schulen an den Wettkämpfen teilnahmen, mussten zwei Läufe durchgeführt werden. In unserem Lauf belegten unsere sechs Viertklässler den zweiten Platz. Der zweite Lauf wurde mit großer Spannung beobachtet. Danke an Philipps Mutti, Frau Panzer und an Emelies Vati, Herrn Wildenhain, die unsere Kinder bestens betreuten. Oliwia Rosinska, Klasse 1: 30-m-Sprint 1. Platz, Gesamtwertung 2. Platz, Emelie Wildenhain, Klasse 1: Dreierhopp 2. Platz, Gesamtwertung 3. Platz Laura Fröhlich, Klasse 2 Laura Weichhold, Klasse 2 Marvin Rosenkranz, Klasse 2 Marius Rassier, Klasse 2 Marcus Schmidt, Klasse 3 Jonas Födisch, Klasse 3 Eric Juppin, Klasse 3 Anthony Thomas, Klasse 3 Niklas Hornig, Klasse 3: 30m-Sprint 2. Platz; Dreierhopp 3. Platz Olivia Daume, Klasse 3 Max Häselbarth Klasse 4: 30-m-Sprint 2. Platz; Philipp Panzer Klasse 4: Dreierhopp 3. Platz Philipp Ted Schüßler Klasse 4: 30-m-Sprint 3. Platz Laura Ludwig, Klasse 4 Lisa Schilling, Klasse 4 Victoria Billhardt, Klasse 4 Die Laufstaffel (die Mädels und Jungen der Klasse 4) unserer Schule belegte von 12 Grundschulen unseres Landkreises den 2. Platz! Y. Kradorf (Sportlehrerin der GS) Als dann bei der Siegerehrung unsere Mannschaft auf den 2. Platz gerufen wurde, waren die Mädels und Jungen mächtig stolz. Es hat aber auch alles gut geklappt; die Wechsel mit dem Staffelstab, das Laufen eng in der Kurve und sich nicht ablenken lassen und ein ehrgeiziger Lauf. Das haben sie sich redlich verdient. Auch ein großes Lob an unsere zwei kleinen Mädels aus der 1, die ja nun zum ersten Male dabei waren und natürlich auch an alle anderen Sportler! Große Klasse unser 8. Familiensportfest der Kraftsdorfer Grundschule Aller zwei Jahre veranstalten wir gemeinsam mit Kindern und ihren Eltern ein Familiensportfest, wo gemeinsam in einer Familienmannschaft bei lustigen Staffelwettbewerben so richtig Stimmung und Spaß in die Turnhalle gebracht werden. So war es am Samstag, dem 14. März 2009, wieder einmal so weit. Punkt 9.00 Uhr stimmte die Tanzschule Michael

25 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 25 Hirschel die sportbegeisterte Masse mit einem zünftigen Warm-up auch Erwärmung genannt auf die folgenden Staffeln in der Art von Mach mit- mach`s nach - mach`s besser mit Adi ein. Angefangen von Klasse 1, hatte jede Klassenstufe, bis hin zur 4. Klasse, ihre Mannschaft komplett. Die Erwachsenenjury saß an ihren Tischen mit Stoppuhren und Schreibzeug bereit, um über einen exakten und fairen Ablauf aller Wettbewerbe zu wachen. Die Kinderjury hatte beim Auf- und Abbauen, beim Punkte zählen und Beobachten der Staffeln ganz schöne Verantwortung. Nach den ersten fünf Wettbewerben gab es eine Pause, die keineswegs zur Pause wurde. Leckere Roster gab s frisch vom Rost, gebraten und verkauft von Herrn Bastisch, Frau Storde, Frau Schmidt. In der Turnhalle trat die Rüdersdorfer Kinderprinzengarde unter Sandys Leitung auf, und die Tanzschule Hirschel trat wieder in Aktion und hat auch gleich einmal den Gästen und Zuschauern einen schwungvollen, lustigen Tanz beigebracht und somit zu etwas Bewegung verholfen. Jeder kann sich denken, dass die Stimmung in der Halle ungezwungen und gut gelaunt war. Insgesamt waren es 10 Wettbewerbe und danach gab es eigentlich nur einen Sieger Unser Besuch im Heinrich-Schütz-Haus in Bad Köstritz Die Schüler der 9. Klasse besuchten am Dienstag, dem , im Rahmen des Musikunterrichts das Heinrich- Schütz-Haus in Bad Köstritz. Mit einer Führung durch das Haus wurden wir mit dem Leben und Wirken von Heinrich Schütz bekannt gemacht. Denn JEDER Teilnehmer, egal, ob Jung oder Alt, wurde in seiner Altersklasse SIEGER. Es waren zwei Stunden voller Schwung und Freude. Kinder und Eltern haben zusammen ein sportliches Fest veranstaltet und sich so einen schönen Samstagvormittag arrangiert. Hoffentlich wird es weiter erzählt und noch einige Zeit in Erinnerung behalten. Allen beteiligten Eltern, Kindern, den Lehrern und der Firma Dölz (für den großen Rost) ein herzliches Dankeschön und weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit. Vor allem aber auch der Tanzschule Michael Hirschel und der Prinzengarde mit ihrem abwechslungsreichen Auftritt rufen wir Danke zu! Denn: Nur gemeinsam kann man etwas bewegen! Y. Kradorf Grundschule Kraftsdorf Zur Zusammenfassung des Tages bearbeiteten wir ein Arbeitsblatt, das wir später im Unterricht kontrollierten. Wir danken unserer Musiklehrerin Frau Bösenberg, die uns diesen Tag ermöglicht hat und so für einen abwechslungsreichen Unterricht sorgte.

26 Seite 26 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Ein ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeitern des Heinrich-Schütz-Hauses für die vielen wertvollen Informationen. Melanie Perschke, Kl. 9 der Regelschule Hans Settegast Orientierungsbaustein I der Klassen 7 in Aga Die Klassen 7a und 7b der Regelschule Hans Settegast in Bad Köstritz waren vom 23. bis im Bildungsund Technologiezentrum in Aga - eine gelungene Abwechslung und als Berufsorientierung gedacht. Die Ausbilder hatten viel Geduld, weil nicht alles beim ersten Mal klappte, doch wurde am Ende ein gutes Resultat erzielt. Die Lehrer, meist unsere Klassenlehrer, waren auch dabei, schossen Fotos, begutachteten die Arbeiten und fragte bei den Ausbildern nach, wie wir uns benähmen und anstellten. Besonders freute uns natürlich, dass wir einige unserer dort angefertigten Arbeiten mit nach Hause nehmen und stolz unseren Eltern präsentieren durften. Wir bauten Holzschemel, kleine Grills, malten Wandbilder, verpackten Geschenke und noch vieles mehr. Insgesamt war es eine schöne Woche und ich möchte mich im Namen aller bei den Ausbildern für ihre Geduld und Hilfsbereitschaft danken. Jakob Enke, Klasse 7b der Regelschule Hans Settegast in Bad Köstritz Dort konnten wir uns eine Woche lang mit unserem selbst ausgewählten Berufsfeld befassen. Es gab eine große Auswahl für Jungs und für Mädchen, wie z. B. Friseur, Holz, KFZ, Metall und Mediengestalter, Handel und Logistik für jeden war etwas dabei. Doctor Faust das Puppenspiel Wir, die Klassen 7a und b, fuhren am 5.März 2009 ins Puppentheater nach Gera. Um 7.40 Uhr liefen wir von der Regelschule Hans Settegast zum Bahnhof in Bad Köstritz. Dort warteten einige Schüler auf uns, die selbstständig zum Bahnhof kommen durften. Wir fuhren nach Gera und am Puppentheater waren wir dann endlich vollzählig. Frau Urban und Frau Mehlhorn begleiteten uns. Wir bekamen unsere Eintrittskarten und gaben unsere Jacken und Rucksäcke ab und mussten unsere Handys ausschalten. Wir waren schon sehr gespannt, denn Puppenspiel ist doch wohl eher etwas für Kleinere (- dachten wir -). In diesem Spiel wurden viele Sound- und Lichteffekte eingesetzt. Bei manchen erschraken wir dann doch sehr. Mir persönlich hat das Stück sehr gut gefallen, denn es waren auch sehr viele lustige Szenen enthalten. Einige wollen das Stück sogar weiterempfehlen und vielleicht mit ihren Eltern noch einmal gehen. Nach dem Theaterstück fuhren wir wieder zurück und mussten in den Unterricht. Naja, was sein muss, muss eben sein. Zurzeit besprechen wir dieses Stück im Deutschunterricht, damit wir den Faust besser verstehen, aber am besten hat uns doch der Hans Wurst gefallen. Patrick Schreiber, Klasse 7b der Regelschule Hans Settegast in Bad Köstritz

27 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 27 Buchmesse Leipzig ( ) Auf Quadratmetern gibt es 5 Ausstellungshallen und eine riesige Glashalle. Unsere Klasse ging bezüglich einer Deutschexkursion zu dieser Messe. Wir sollten 2 Workshops oder 2 Lesungen besuchen. Meine Freunde und ich gingen mehr in die Animeszene. In dieser Szene ist es bunt, kitschig und sehr lustig. Die restlichen Klassenkameraden von mir trieben sich in einer der weiteren 4 Hallen rum. In diesen gab es Fachliteratur und vieles mehr. An einigen Ständen gab es auch Werbegeschenke, z. B. Timer, Hausaufgabenhefte und Stifte. Als Andenken kaufte ich mir auch eine World of Warcraft-Action-Figur. Ich war das erste Mal auf dieser Messe, und es hat mir ausgezeichnet gefallen und werde auf jeden Fall wieder hinfahren. Die nächste Buchmesse wird vom 18. bis stattfinden. Tobias Grünold, Klasse 7b Regelschule Hans Settegast in Bad Köstritz In diesem Jahr stieg die Besucherzahl von auf das entspricht 14 % Steigerung. Es gab Neuerscheinungen von Ausstellern aus 38 Ländern und ca Journalisten aus 23 Ländern. Prominente Autoren, Schauspieler und Politiker wie Günter Grass, Julia Franck und Wladimir Kaminer begeisterten das Publikum. Die Klassen 6a und 6b besuchen das Chemiewerk Am besuchten die zwei sechsten Klassen der Regelschule Bad Köstritz mit ihren Mathelehrerinnen Frau Becker und Frau Bösenberg das Chemiewerk in Bad Köstritz. Als erstes wurden für uns Schüler Schutzhelme ausgegeben, die wir die ganze Zeit aus Sicherheitsgründen tragen mussten. Wir machten einen Rundgang durch das Werk, bei dem uns ein Vertreter des Werkes begleitete. Da wir schon einmal in der 5. Klasse im Chemiewerk waren, sahen wir uns den Teil des Werkes an, den wir damals noch nicht gesehen haben. Die Klassenstufen 6, 7 und 8 gingen mit 6 Lehrkräften und einigen wenigen Eltern zur Buchmesse. An diesem Tag war unser Treffpunkt in der Schule oder am Bahnhof. Während des Rundganges mussten wir verschiedene Schätzaufgaben lösen, denn der Besuch im Werk war ein Teil des Mathematikunterrichtes. Anschließend gingen wir in einen Raum, in dem Tische standen, an denen wir rechnen konnten. Es gab auch Getränke. Jetzt mussten wir alle die gestellten Aufgaben lösen und im Anschluss sollten einige Schüler die Aufgaben allen erklären. Danach gingen wir wieder zurück zur Schule, wo der Unterricht wieder wie gewohnt weiterging. Stefanie Reier, Klasse 6a

28 Seite 28 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote THÜRINGEN FORST Fortbildung mit Zertifikat Waldbauernbrief Für private Waldbesitzer Eine Ausbildung für private Waldbesitzer, in der ein breites Spektrum an Wissen aus allen Bereichen des Forstbetriebs vermittelt wird. Themenbereiche: Bewirtschaftung des Waldes Waldwegebau Steuern im Forstbetrieb Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Betreuungsmöglichkeiten Waldschutz Holzvermarktung Betriebswirtschaft Jagdwirtschaft Naturschutz im Wald Exkursionen Ein Lehrgang erstreckt sich über zwei Wochenenden: 1. Wochenende Freitag, Uhr Samstag, Uhr Sonntag, Uhr 2. Wochenende Freitag, Uhr (bis Mittag Exkursion) Samstag, Uhr Sonntag, Uhr Gaststätte Schüsselgrund in Wolfersdorf Teilnahmegebühr: 65,- Euro Anmeldungen und Auskünfte in der Forstinspektion Ostthüringen, Tel / Unsere Ortschaften Kraftsdorf Informationen Die Gemeindeverwaltung gratuliert: in Kraftsdorf: am Herrn Heinz Beer am Herrn Emil Schwab am Frau Marianne Prüger am Herrn Paul Hascher Frau Wally Taubert am Frau Inge Weidhase zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag am Herrn Manfred Berthel am Herrn Hartmut Hädrich am Herrn Gerhard Großer in Oberndorf: am Frau Renate Milker am Herrn Wolfgang Ehrig am Frau Jutta Präßler am Frau Ruth Störzner am Frau Doris Knolle in Harpersdorf: am Frau Ruth Schmeißer am Frau Ruth Dölz am Frau Irene Schenk am Herrn Friedhelm Herling im Seniorenheim: am Frau Christa Kulms am Frau Sigrid Schädel am Herrn Fritz Seyfarth zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag sowie allen Jubilaren recht herzlich, wünscht alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Verkehrsteilnehmer-Schulung! Die nächste Schulung findet in Harpersdorf am Dienstag, dem , um Uhr im Erlbachhof statt. Herzlich willkommen sind auch alle Kraftfahrer und Interessierte aus den Nachbarorten. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung: Enrico Roßmann, Tel. 0365/ Agentur für Deutsche Vermögensberatung Auf dem Sonnenhügel ist die Schlange los Am besuchte uns Herr Hünger mit seinen Schlangen und Echsen. Zuerst gab es eine Diashow mit seltenen und giftigen Reptilien aus aller Welt und dann konnten die Kinder und Erzieherinnen auf Tuchfühlung mit deren lebenden Verwandten gehen. Wir durften alle Echsen und Schlangen anfassen, sie wurden uns auf die Schulter gesetzt und um den Hals gelegt.

29 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 29 Sogar die Kleinsten waren total gespannt und fasziniert von diesen interessanten Lebewesen. geschlagen geben musste. Dritter des Turniers wurde der SV Blau-Weiß Auma vor dem SV St. Gangloff, der SG Braunichswalde und dem VfL Gera. Die Einzelauszeichnungen gingen an Martin Hoffmann (SV Blau-Weiß Auma) als besten Torhüter, Colin Schikora (SG Braunichswalde) als bester Spieler und an Lucas Hanft (SV 1924 Münchenbernsdorf) als besten Torschützen mit 9 Treffern. Abschlusstabelle: 1. Platz Kraftsdorfer SV Punkte 2. Platz SV 1924 Münchenbernsdorf 12 Punkte 3. Platz SV Blau-Weiß Auma 9 Punkte 4. Platz SV St. Gangloff 7 Punkte 5. Platz SG Braunichswalde 3 Punkte 6. Platz VfL 1990 Gera 1 Punkte Die Kinder hatten viel Freude und haben Gefallen an diesen Tieren gefunden. Aber den Erzieherinnen war es nicht immer geheuer. Es war ein sehr aufregender und interessanter Vormittag für uns alle. Wir möchten uns nochmals recht herzlich bei Herrn Hünger bedanken und hoffen auf ein Wiedersehen. Die Kinder und Erzieherinnen der Kita Sonnenhügel Die Siegermannschaft der SG Kraftsdorf/Rüdersdorf: hintere Reihe: Trainer Steffen Rosenkranz, Trainer Veit Steinert, mittlere Reihe: Isabell Rassier, Paul Steinert, Phillip Bonde, Niklas Jost, vordere Reihe: Marius Rassier, Oskar Schade, Marvin Rosenkranz, Lukas Pätz, Phillip Bachmann (v.l.n.r.). Vereinsmitteilungen Hallenturnier der F-Jugend in Harpersdorf Der Kraftsdorfer SV 03 hatte am Sonntag, , zur zweiten Auflage des Allianz-Hallencups für die F-Jugend eingeladen. Insgesamt sechs Mannschaften, SV St. Gangloff, VfL 1990 Gera, SG Braunichswalde, SV 1924 Münchenbernsdorf, Blau-Weiß Auma und die SG Kraftsdorfer/ Rüdersdorf kamen zu einem attraktiven Turnier zusammen. Alle hatten im Spielmodus Jeder gegen Jeden Chancen für eine gute Platzierung. Von den Eltern auf der Tribüne lautstark unterstützt, entwickelte sich ein spannendes und torreiches Turnier. Am Ende setzte sich die SG Kraftsdorf/Rüdersdorf souverän mit fünf gewonnenen Spielen durch. Auf Platz zwei landete der SV 1924 Münchenbernsdorf, der sich im direkten Duell mit dem Gastgeber mit 0:1 Start in die Prüfungssaison Am Sonntag, dem 15. März fand auf dem Hundesportplatz Kraftsdorf die erste Prüfung im neuen Jahr statt. Die Hundesportler erreichten folgende Ergebnisse: Schutzhund 3-Prüfung: 1. Pl. Katharina Menzel mit Gini v.d.sperlingsbucht 280 P. sehr gut 2. Pl. Viola Anders mit Asco v. Schwarzmarkt 263 P. gut 3. Pl. Stefanie Menzel mit Otto v.d.sperlingsbucht 261 P. gut 4. Pl. Andreas Menzel mit Anka v. Schwarzmarkt 256 P. gut 5. Pl. Anne Taubert mit Mercedes v. Steinbusch 251 P. gut 6. Pl. Carsten Böhm mit Angie aus d. Burgenland 230 P. befr.

30 Seite 30 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Begleithundprüfung: 1. Pl. Günter Knorr mit Tramp v. Steinbusch 53 P. 2. Pl. Günter Knorr mit Toska v. Steinbusch 49 P. 3. Pl. Francine Horn mit Scotch v. Steinbusch 42 P. 4. Pl. Enrico Wollmann mit Finn v. Haus Kaerynie 42 P. MAIBAUMSETZEN 2009 IN KRAFTSDORF vom 08. bis 10. Mai Kultur- & Heimatverein Oberndorf 2. Oberndorfer Quellenfest am Vereinshaus zur Erlbachquelle Am Freitag, dem 1. Mai 2009, ab 10 Uhr sind alle zum Quellenfest nach Oberndorf eingeladen. Für Spaß und Freude sorgen das beliebte Forellenfangen am Vormittag der Bowling-Cup von 10 bis 16 Uhr das Programm für große und kleine Kinder ab 14 Uhr Speisen, Getränke und Musik sorgen für die richtige Stimmung!!! Vorstand Mitteilung der Antennengemeinschaft Harpersdorf e. V. Sehr geehrte Mitglieder, der Vorstand der Antennengemeinschaft Harpersdorf e. V. möchte Sie hiermit zu einer Mitgliederversammlung am Freitag, dem , um Uhr, in die Gaststätte Erlbachhof herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Finanzierung und Beitragszahlung 4. Bericht zur Kassenprüfung 5. Aussprache 6. Schlusswort Alle Einwohner von Kraftsdorf und der Nachbargemeinden sind hierzu recht herzlich eingeladen. Wir möchten uns nochmals auf diesem Weg für die zahlreichen Sach- und Geldspenden für das Maibaumsetzen im vergangenen Jahr bei unseren Sponsoren recht herzlich bedanken. In Vorbereitung des Maibaumsetzens findet für alle Interessierten und Maibaumsetzer am Freitag, dem 17. April, um Uhr im Altenburger Hof eine Informations- bzw. Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand bittet alle Maibaumsetzer und solche, die es werden wollen, um rege Teilnahme. Um diese schöne Tradition auch weiterhin auf hohem Niveau fortführen zu können, benötigen wir die Mithilfe vieler Einwohner unseres Ortes. Die dazu anstehenden Auf-gaben sind vielfältig und machbar. Viele Hände - schnelles gutes Ende Besonders viel würde uns an der Teilnahme unserer Dorfjugend am Maibaumsetzen liegen. Hier sprechen wir besonders die männliche Jugend an, denn viele Gleichaltrige des anderen Geschlechts unterstützen uns schon seit Jahren bei der Versorgung unserer Gäste. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. Gleichzeitig bitten wir alle Mitglieder, die festgelegte jährliche Antennennutzungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro bis spätestens 31. Mai 2009 auf folgendes Konto zu überweisen: Raiffeisen-Volksbank Hermsdorfer Kreuz e.g. Bankleitzahl: Konto-Nr.: Es wird darum gebeten, bei der Überweisung des Betrages unbedingt den Absender sowie die Straße und Hausnummer anzugeben. Der Vorstand Einladung zur Wahlversammlung der Wählergruppe Harpersdorf Die Wählergruppe Harpersdorf stellte 2004 erstmalig Kandidaten zur Kommunalwahl. Im Interesse unserer Harpersdorfer Bürger, besonders auch im Hinblick auf die Dorferneuerung, wollen wir erneut Kandidaten für den Gemeinderat und Ortschaftsrat vorschlagen. Die Bürgerinnen und Bürger von Harpersdorf sind herzlich zur Wahlversammlung

31 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 31 am Mittwoch, dem , um Uhr in der Gaststätte Erlbachhof in Harpersdorf eingeladen. Besonders auch Vertreter ortsansässiger Vereine sind angesprochen, sich an dieser Aktivität zu beteiligen und Wahlkandidaten zu benennen. Ziel der Wahlversammlung an diesem Tag ist die Nominierung der Bewerber sowie die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag. Versammlungsleiter Sylvia Dölz Einladung zur Jahreshauptversammlung Vereinsgemeinschaft Harpersdorf e. V. am Freitag, dem , Uhr im Erlbachhof Als Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung 2. Jahresbericht des Vereins 3. Bericht des Schatzmeisters 4. Bericht der Revisionskommission 5. Diskussion zu den Berichten 6. Vorbereitung/Durchführung Maibaumsetzen 7. Sonstiges Vorschau Das diesjährige Maibaumsetzen findet wieder am Himmelfahrtswochenende, 22./23.Mai, statt, das Kindermaibaumsetzen für alle Kinder im Erlbachtal am Samstag, dem 06. Juni. Näheres dazu im Gemeindeboten Ausgabe Mai. Der Vorstand der Vereinsgemeinschaft Harpersdorf e. V. Kirchliche Nachrichten Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oberndorf lädt herzlich zu folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen ein: Ostermontag, Uhr Zentralgottesdienst in Hermsdorf mit anschl. Osterfrühstück Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr Konzert für Sopran, Alt und Orgel mit: Ute Henke (Mißlareuth) Sopran, Réka-Zsuzsánna Fülop (Gera) Alt Ralf Wosch (Gera) Orgel Es erklingen u. a.: Messe für zwei gleiche Stimmen von Cäcil Chaminade und Pie Jesu aus dem Requiem von A. L. Webber Sonntag, Uhr Zentralgottesdienst in Schleifreisen Gemeindenachmittag: nach Absprache Christenlehrenachmittag: nach Absprache Jungbläserchor: montags Uhr Chorprobe: montags Uhr nach Absprache Neuapostolische Kirche Oberndorf Gottesdienste sonntags: Uhr donnerstags: Uhr Gäste sind herzlich willkommen. montags: Chorproben Uhr Gottesdienste/Veranstaltungen im April Sonntag, Uhr Jugendgottesdienst in Oberndorf Donnerstag, Uhr Gottesdienst mit Bezirksältesten Standke Katholische Pfarrgemeinde St. Josef, Hermsdorf Seelsorgebereich für die Orte Hermsdorf, Reichenbach, Schleifreisen, St.Gangloff, Tautendorf, Kraftsdorf, Harpersdorf, Oberndorf, Rüdersdorf, Bad Klosterlausnitz, Albersdorf, Bobeck, Tautenhain, Weißenborn Gleichbleibende Gottesdienste Sonntag Uhr Heilige Messe 2. Dienstag im Monat Uhr HI. Messe für Senioren 2. Freitag im Monat Uhr Gottesdienst im Kursana-Heim Bad Klosterlausnitz 3. Dienstag im Monat Uhr Abendmesse für Jugend & Gemeinde Gemeinsames Rosenkranzgebet mittwochs Uhr Änderungen können in dieser Aufteilung auftreten! Bitte Vermeldungen beachten! Aktuelle Gottesdienste und Zusammenkünfte Gründonnerstag, Uhr Heilige Messe, anschl. Agape, dann Möglichkeit zu stiller Anbetung Karfreitag, Uhr Karfreitagsliturgie Mit Verlesen der Passion, großes Fürbittgebet und Kreuzverehrung Ostern - Hochfest Auferstehung des Herrn Samstag, Uhr Die Feier der Osternacht Mit Osterfeuer, Erneuerung des Taufversprechens und Eucharistiefeier

32 Seite 32 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Ostersonntag, Uhr Heilige Messe - 1. Ostertag Ostermontag, Uhr Heilige Messe - 2. Ostertag - Nachösterliche Zeit Sonntag, Uhr Hl. Messe zum Weißen Sonntag und Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit Dienstag, Uhr Seniorennachmittag, Beginn mit HI. Messe Freitag, Fest St. Josef der Arbeiter Patronatstag der Pfarrei Zum Verlauf bitte Aushänge beachten! in Kaltenborn: am Frau Edith Pröter zum 72. Geburtstag sowie allen Jubilaren recht herzlich, wünscht alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Bitte beachten Sie auch die Vermeidungen nach den Gottesdiensten sowie die aktuellen Hinweise im Internet unter 01_schaukasten/index_akt_hinw_hdf.htm. Jugend Die Jugend trifft sich jeweils am 3. Dienstag im Monat zur Jugendkatechese und Uhr zur Jugendmesse (auch offen für die Gemeinde). Personalien Pfarrer Günther Eichholz ist nicht mehr Pfarrer der Katholischen Pfarrei St. Josef, Hermsdorf. Er übernahm Mitte März eine andere Pfarrei im Bistum. Als Pfarradministrator wurde Pfarrer Joachim Höffner, Stadtroda, eingesetzt. Er ist zu erreichen unter: Tel , Fax sowie jc.hoeffner@web.de. Homepage: oder über Unsere Pfarrei im Internet StJosef-Hdf@t-online.de info@kath-kirche-shk.de Anschrift und Telefon des Katholischen Pfarramtes Hermsdorf Katholisches Pfarramt St. Josef Hermsdorf Uhlandstr Hermsdorf Tel.: Fax Niederndorf Informationen Die Gemeindeverwaltung gratuliert: in Niederndorf: am Frau Annelore Salewski am Herrn Kurt Bräuner am Frau Erika Bottner zum 74. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 70. Geburtstag Vier Füße, groß bis mittelklein, gingen lange Zeit allein. Jetzt gehen bald auf Schritt und Tritt zwei winzig kleine Füße mit. Wir gratulieren ganz herzlich den jungen Eltern Sabrina und André Herder in Kaltenborn zur Geburt ihres Söhnchens Oskar Vincent. Wir wünschen der kleinen Familie viel Freude, Gesundheit und Glück. M. Baum Für den Ortschaftsrat Die Jagdgenossenschaft Niederndorf/ Kaltenborn lädt ein! Am Samstag, dem , findet um Uhr im Vereinshaus Kaltenborn die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Niederndorf/Kaltenborn statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenführers 4. Bericht des Jagdpächters 5. Diskussion 6. Beschlussfassung zu: - Bericht des Vorstandes - Bericht des Kassenführers Für das leibliche Wohl ist gesorgt, in Form eines Wildschweins am Spieß. Der Vorstand

33 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 33 Rüdersdorf Informationen Die Gemeindeverwaltung gratuliert: in Rüdersdorf: am Herrn Helmut Wohlleben zum 87. Geburtstag am Frau Helga Ludwig zum 78. Geburtstag am Herrn Gerhard Häßelbarth zum 76. Geburtstag Herrn Werner Hoffmann zum 72. Geburtstag am Frau Erna Schade zum 76. Geburtstag am Herrn Joachim Martin zum 72. Geburtstag am Frau Waltraud Bock zum 74. Geburtstag in Grüna: am Frau Gertrud Strauch zum 80. Geburtstag am Frau Brigitte Weise zum 76. Geburtstag sowie allen Jubilaren recht herzlich, wünscht alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Mathematik zum Anfassen Unter diesem Motto besuchten wir am 5. März 2009 eine Veranstaltung der Berufsbildenden Schule für Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik in Gera. Dabei war schon recht aufregend, dass wir wieder einmal mit einem Bus fahren konnten. Doch was uns in der o.g. Schule geboten wurde, hat insbesondere die Erwartungen unserer Erzieherinnen noch übertroffen. Wir erlebten Mathematik zum Anfassen im wahrsten Sinne. Die Ausstellung entführte uns auf eine Entdeckungsreise in das Land der Mathematik. So konnten wir auf der Insel Durcheinander Krimskrams sortieren, auf der Insel Von Hier bis Irgendwo fanden wir eine Symmetrie-Straße und unzählige Muster, auf der Insel Über-Eck waren wir Reisende, die einen Abstecher ins Land der Drei-, Vierund Rechtecke gemacht haben. Es gab noch die Insel Kilo-Meter und die Insel Zahlenzirkus. So erfuhren wir, was Geometrie ist, wir stellten Zusammenhänge zwischen Zahlen und Objekten her, erkannten, dass Dinge symmetrisch sind und nahmen wahr, was Sortieren und Klassifizieren bedeutet. Nach der letzten Insel, auf der gemessen und gewogen wurde, konnte man zurückblicken auf eine andere Insel, die alle anderen miteinander verband. Nachdem wir unsere Schätze sortiert, verglichen und gezählt hatten, stellten wir fest: Mathematik ist doch fröhlich und spannend. Und vor allen Dingen: Jeder ist ein Mathe-King! Auch die Kinder mit dem stärksten Durchhaltevermögen kehrten an diesem Tag unter den vielen schönen Eindrücken völlig entkräftet in unseren Kindergarten zurück. Dort wollten wir nur noch schlafen. Unsere Erzieherinnen werden nun viel von dem, was sie gesehen und erlebt haben, auch für unseren Kindergarten aufbereiten. Die Kinder und Erzieherinnen des Kindergartens Rüdersdorf Jagdgenossenschaft Rüdersdorf/Grüna Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Donnerstag, dem 16. April 2009, findet um Uhr im Gasthof in Stübnitz die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Rüdersdorf/Grüna statt. Dazu laden wir alle Jagdgenossen (Eigentümer von bejagbaren Flächen) der Jagdgenossenschaft recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenführers 4. Haushaltplan 5. Bericht der Jagdpächter 6. Diskussion 7. Beschlussfassungen zu: - Bericht des Vorstandes - Bericht des Kassenführers - Haushaltplan 8. Verschiedenes und Schlusswort Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir bitten um zahlreiches und pünktliches Erscheinen. Joachim Krause Jagdvorsteher

34 Seite 34 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Vereinsnachrichten MAIBAUMSETZEN in Rüdersdorf 01./02. Mai 2009 auf dem kleinen Sportplatz Freitag, Uhr Fackelumzug ab GH Stübnitz anschl. Lagerfeuer, Tanz in Mai mit DJ Uwe Samstag, Uhr Umzug mit Kindermaibaum ab GH Stübnitz Uhr Kindermaibaumsetzen Uhr Maibaumsetzen Uhr Mai-Party mit De Bänd (Böhse Onkelz cover u. andere) Eintritt ganztags 2,00 Euro Kinderbelustigung, Hüpfburg, Tombola, Kegeln, Torwandschießen, Kaffee & Kuchen. 60 Jahre Schalmeienkapelle Rüdersdorf ein Grund zum Feiern An einem hoffentlich sonnigen Wochenende im Juni ist es endlich wieder einmal so weit. In Rüdersdorf wird ein Jubiläum mit einem Festwochenende (12. bis ) begangen. Die Schalmeienkapelle Rüdersdorf feiert ihr 60-jähriges Jubiläum. Das ist Zeit und Grund genug, ein wenig Rückblick zu halten. In Rüdersdorf muss es bereits seit 1883 Spielleute gegeben haben, denn aus Protokollen des früheren Turnvereins geht der Kauf und die Reparatur diverser Musikutensilien wie Trommelstöcke und Trommelfelle hervor. Später nahmen die Turner zu Sportveranstaltungen Trommler und Pfeifer als ihre eigenen Spielleute mit. Der Spielmannszug existierte dann nachweislich bis nach dem 2.Weltkrieg. Bereits aus dieser Zeit stammt jedoch auch der Hinweis, dass es Mitte der zwanziger bis Anfang der dreißiger Jahre in Rüdersdorf erste Schalmeien gab. Diese Instrumente waren Symbol der Arbeiter, aber auch des Widerstandes gegen die beginnende Naziherrschaft. Einige der später versteckten Instrumente überlebten jedoch die Zeiten des Krieges und kamen wenige Jahre danach wieder zum Vorschein. Franz Hempel (er spielte damals mit der Querpfeife eines Spielmannszuges) neu gegründet. Weitere Gründungsmitglieder waren beispielsweise Werner Bernstein, Erich Höfer, Alfred Scheffel und Helmut Födisch. Der erste Auftritt der Kapelle fand am 1. Mai 1950 mit 9 Mitspielern gemeinsam mit einem Spielmannszug statt. Die ersten Jahre standen ganz im Zeichen des musikalischen Aufbaus, bevor bereits Mitte der 50er Jahre landesweite Auftritte folgten. Die Kapelle nahm 1954 mit 13 Spielleuten sowohl zu Pfingsten am Deutschlandtreffen in Berlin als auch im August am 1. Deutschen Turn- und Sportfest in Leipzig teil. Es folgten viele Auftritte in Rüdersdorf und seiner näheren Umgebung. So wurde stets am 1. Mai, zu Schuleinführungen, Fackelumzügen, Maibaumsetzen und regionalen Festen (z. B Jahre Hermsdorf) aufgespielt. Die Schalmeienkapelle beteiligte sich ab 1960 (besonders auch als späteres Mitglied des Deutschen Turn- und Sportbundes - DTSB) an vielen Kreis- und Bezirkssportfesten war beispielsweise die 1. Kinder- und Jugendspartakiade in Gera. Höhepunkte blieben aber zweifellos alle Turn- und Sportfeste in Leipzig, an denen die Kapelle von 1954 bis in die 80er Jahre hinein regelmäßig teilgenommen hat. Besonders in der jüngeren Vergangenheit gingen den Auftritten bei der Musikschau der Spielleute oft wochenlange Trainingslager voraus. Freigestellt von der beruflichen Tätigkeit bezog man also für längere Zeit Quartier in einer Schule oder Turnhalle. Darüber gibt es natürlich auch so manche lustige Begebenheit zu berichten traten Rüdersdorfer Schalmeienspieler erstmals zu musikalischen Pokalwettkämpfen an. Man belegte in Großsteinberg einen beachtlichen 2. Platz. Es folgten regelmäßige Beteiligungen an Bezirksmeisterschaften und anderen Wettkämpfen. In einer Spielergemeinschaft mit Motor Hermsdorf wurde 1959 so der erste Bezirkswettbewerb in Eisenberg gewonnen. Mit der Übernahme in den DTSB folgte ein regelmäßiger Wettkampfbetrieb. Neben der musikalischen Bewertung spielte auch das ordentliche Marschieren, die saubere Kleidung und die Reaktion der Kapelle auf ihren Stabführer eine große Rolle. Bis heute konnten auf Bezirks- bzw. Landesebene viele dritte und zweite Plätze und sogar mehrere Meistertitel erkämpft werden. Die Freude und der Stolz über jeden Podestplatz waren immer groß. Gleichzeitig blieb der Gedanke an einen Musikverein weiter bestehen. Es sollten nach schweren Jahren endlich wieder Schalmeien erklingen, und so wurde im Jahre 1949 unsere heutige Schalmeienkapelle unter Leitung von Die Verbindung zum heutigen TSV 1880 Rüdersdorf e. V. ergab sich für die Schalmeienkapelle nicht nur durch diesen Wettkampfbetrieb. Schließlich gab es bei Traktor Rüdersdorf schon frühzeitig eine Sektion Schalmeien. Orga-

35 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 35 nisatorischer Leiter mit Engagement war über viele Jahre Horst Schlag. Die Zahl der aktiven Spielleute wuchs über die Zeit spürbar an. In den Anfangsjahren waren bei Auftritten ca. 20 Mitwirkende typisch. 1969, beim 20-jährigen Bestehen, waren es bereits 26 Mitspieler und etwa 5 Jahre später sogar schon 40 Schalmeienmusikanten. Aber es sollten noch mehr werden. Nach vorsichtigen Schätzungen gab es in unserer Schalmeienkapelle im Laufe der Jahre weit über 200 verschiedene Mitspieler. Es gibt in Rüdersdorf wohl kaum eine Adresse, wo die Bewohner nicht sagen können, einer meiner Nachbarn oder ich selbst bin oder war dabei gewesen. Deshalb die Bitte der heutigen Musikanten: Wer noch besonders ältere Aufnahmen von Auftritten und Ereignissen mit der Schalmeienkapelle Rüdersdorf in seinen Fotoalben schlummern hat oder andere Erinnerungsstücke sein eigen nennt, der hole sie bitte hervor und stelle sie uns kurzfristig und natürlich nur leihweise zum Abfotografieren bzw. für unsere Traditionsecke am Veranstaltungswochenende zur Verfügung. Die o.g. Sachen können über jeden heutigen Mitspieler dem Organisationsteam unserer Jubiläumsfeier zugeleitet werden. Vielen Dank schon im Voraus. (Ende 1. Teil Fortsetzung folgt) Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Pfarramt Kirchspiel Rüdersdorf/Kraftsdorf (Gottesdienste und Veranstaltungshinweise für die Kirchgemeinden Kraftsdorf, Harpersdorf mit Kaltenborn, Niederndorf, Mühlsdorf, Pörsdorf, Rüdersdorf mit Grüna, Reichardtsdorf) Gottesdienste Freitag, Karfreitag Uhr Mühlsdorf (Pfr. Kurzke) Zentraler Karfreitagsgottesdienst anschl. Kreuzweg durch unsere Gemeinden mit Andachten in: Pörsdorf (18.15) Rüdersdorf (19.15) Niederndorf (20.15) Harpersdorf (21.15) Kraftsdorf (22.15) Die Zeitangaben für die Andachten sind Richtzeiten. Sonntag, Ostersonntag Uhr Kraftsdorf Ostergottesdienst mit Hl. Abendmahl (mit Kirchenchor) (Pfr. Kurzke) anschl. Osternestsuchen für Kinder Uhr Rüdersdorf Ostergottesdienst mit Hl. Abendmahl (mit Kirchenchor) (Pfr. Kurzke) In diesem Gottesdienst wird das Kreuz der Kirche mit Blumen als Zeichen des Lebens geschmückt. Bitte bringen Sie dafür Blumen mit! Im Anschluss an den Gottesdienst können die Kinder Osternester suchen. Montag, Ostermontag Uhr Harpersdorf - Ostergottesdienst mit Hl. Abendmahl (Pfr. Kurzke) Uhr Pörsdorf Ostergottesdienst mit Hl. Abendmahl (Pfr. Kurzke) Uhr Reichardtsdorf Ostergottesdienst mit Hl. Abendmahl Sonntag, Quasimodogeniti Uhr Mühlsdorf Gottesdienst mit Hl. Abendmahl (Pfr. Kurzke) Uhr Niederndorf Gottesdienst mit Hl. Abendmahl (Pfr. Kurzke) Samstag, Uhr Kraftsdorf Abendandacht (Pfr. Kurzke) Sonntag, Misericordias Domini Uhr Rüdersdorf Missa parvulorum Dei - eine Gospelmesse für Solosopran und Klavier (Sopran: M. Griebsch, Gera, Klavier: Kantor R. Wosch, Gera, Predigt: Pfr. C. Kurzke) Sonntag, Jubilate Uhr Pörsdorf (Pfr. Kurzke) Uhr Harpersdorf (Pfr. Kurzke) Sonntag, Cantate Uhr Niederndorf (Past. Dr. S. Schuster) Uhr Mühlsdorf (Past. Dr. S. Schuster) Der besondere Gottesdienst am Sonntag, , um Uhr in Rüdersdorf Ein weiterer kirchenmusikalischer Höhepunkt in unseren Kirchgemeinden erwartet Sie im Gottesdienst am Sonntag Misericordias Domini in Rüdersdorf. Im Rahmen dieses Gottesdienstes wird die Gospelmesse Missa parvulorum Dei von Ralf Grössler zu hören sein. Solosopranistin ist Maria Griebsch. Sie wird begleitet von Kantor Ralf Wosch (beide Gera). M. Griebsch ist Förderpreisträgerin ihres Faches und nahm äußerst erfolgreich am Thüringer Stavenhagen Wettbewerb teil. Damit gehört sie zu den hoffnungsvollen Talenten moderner Solointerpretationen. Vorankündigung: Konzert mit Harmonic Brass und ihrem neuen Tourneeprogramm Bonjour Paris am Freitag, , in der Peter-und-Paul-Kirche zu Kraftsdorf zum Auftakt des Kraftsdorfer Musiksommers Beginn Uhr, Einlass ab Uhr Lange haben die fünf Klangarchitekten von Harmonic Brass an ihrem neuen Programm gearbeitet. Alles sollte perfekt auf Paris zugeschnitten sein: die Programmauswahl, die Arrangements, die Moderation und Voila! Mit noch mehr Atmosphäre und Esprit war noch kein Pro-

36 Seite 36 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote gramm von Harmonic Brass ausgestattet. Als Zuhörer des neuen Programms Bonjour Paris unternimmt man eine musikalische Stadtbesichtigung, die in keinem Reisebüro angeboten wird: Im Pariser Zoo bestaunt man die Tiere aus Camille Saint-Saens Karneval der Tiere und fährt hinaus nach Versailles, um mitzuerleben, wie zwei blitzsauber geblasene Piccolotrompeten die Wasserfontänen von Versailles beschreiben. Man steigt hinab in die Katakomben der Pariser Oper, um Andrew Lloyd Webbers Phantom der Oper nachzuspüren, und mit den Kindern wird ins Eurodisney hinausgefahren, um die sehnsüchtig erwartete Disney-Version von Mouse and Friends samt Preisverlosung zu präsentieren. Und das alles in zwei Stunden! Bonjour Paris lässt musikalisch keine Wünsche offen und fördert in höchstem Maße das Fernweh nach dieser wunderbaren Stadt. Gesprächskreis Am 6. Mai 2009, um Uhr im Pfarrhaus Kraftsdorf Seniorenkreise IM APRIL: Montag, Uhr Gemeindezentrum Rüdersdorf Dienstag, Uhr Pfarrhaus Kraftsdorf IM MAI: Montag, Uhr Gemeindezentrum Rüdersdorf Mittwoch (!), Uhr Pfarrhaus Kraftsdorf mit einem Konzert der Klavierschüler Chöre unseres Kirchspiels montags Uhr im Pfarrhaus Kraftsdorf Kirchenchor Kraftsdorf mittwochs Uhr im Pfarrhaus Rüdersdorf Kirchenchor Rüdersdorf freitags Uhr Pfarrhaus Rüdersdorf Gospelchor Wer auf großen und gleichzeitig eleganten Sound steht, ist bei Deutschlands beliebtestem Quintett genau richtig: Blechbläserische Brillanz, gepaart mit extremer Spielfreude und einem hohen Maß an Selbstironie, vermitteln dem Zuhörer bei Harmonic Brass-Konzerten immer das Gefühl, genau zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein. Überzeugen Sie sich selbst! Bon divertissement! Karten für das Konzert in Kraftsdorf sind zum Preis von 13,- Euro (erm.: Schüler/Stud. 10,- Euro) an folgenden Vorverkaufsstellen zu erwerben: Kraftsdorfer Landmarkt: Tel.: 0172/ Fam. Straßburger: Tel.: Gera Information: Tel.: Bäckerei Nützer Hermsdorf, Tel.: Restkarten zzgl. 2,- Euro ab Uhr an der Abendkasse. Kindernachmittag mit Fr. Stern Am Samstag, , um Uhr in der Kirche zu Mühlsdorf. Vor- und Konfirmandentreff Dienstags um Uhr im Pfarrhaus Rüdersdorf Fit in den Frühling Rückenschule im Gemeindezentrum Rüdersdorf Die Termine sind im Pfarramt zu erfragen und werden in den Sitzungen in Absprache mit den Teilnehmern festgelegt. Leitung: Frau Gloria Häßelbarth-Herling. Die Veranstaltung ist offen für Menschen jeden Alters. Dauer: eine Stunde. Um eine Spende wird gebeten. Bitte bringen Sie bequeme Sportkleidung sowie eine Unterlage (Decke, Gymnastik- oder Isomatte) mit. Treff des erweiterten Gospelchores für das Musikprojekt Begegnungen am Freitagabend. Die genauen Probenzeiten dafür sind im Pfarramt zu erfragen. Herzliche Einladung zum Mitsingen in all unseren Chören! Die Glocken zu Kraftsdorf Das Glockenjoch zu Kraftsdorf braucht ihre Spende! Wir bitten alle Bewohner Kraftsdorfs um Mithilfe und rufen Sie auf, sich mit Ihrer Spende für ein neues Glockenjoch einzusetzen. Spendern ab einem Wert von 50,- Euro bieten wir nicht nur eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt an, sondern ebenso, dass Ihr Name mit einer Tafel auf dem neuen Glockenjoch angebracht wird. So bleibt ihr Name nicht nur in Erinnerung, sondern auch in Schwung, wann immer diese Glocken läuten. Ihre Spende richten Sie bitte an: Kirchgemeinde Kraftsdorf Konto-Nr.: BLZ: Raiffeisenbank Zahlungsgrund: Bitte sagen Sie uns hier, ob eine Spendenbescheinigung erwünscht wird und/oder die Namensnennung auf dem Joch erfolgen soll. Kirchgeld- und Grabgebührenkassierung in den Gemeinden des Erlbachtales In der Kirche Niederndorf Freitag, den bis Uhr Im Pfarrhaus Kraftsdorf Donnerstag, den bis Uhr In der Kirche Harpersdorf Freitag, den bis Uhr Sie können jede Zahlstelle nutzen, gleich für welchen Friedhof die Gebühr zu entrichten ist, oder Sie nutzen den Weg der Überweisung bis zum

37 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 37 Die jährlichen Friedhofsgebühren lt. Friedhofsgebührenordnung betragen: Für ein Doppelgrab 11,00 Euro Für ein Einzelgrab 8,00 Euro Für ein Urnengrab 7,00 Euro Kirchgeld 15,00 Euro pro Person und Jahr* Für Überweisungen folgende Konto-Nummern: Kirchgemeinde Kraftsdorf Raiffeisenbank Hermsdorf, BLZ Konto ; Kirchgemeinde Harpersdorf Raiffeisenbank Hermsdorf, BLZ Konto ; Kirchgemeinde Niederndorf Raiffeisenbank Hermsdorf, BLZ Konto Zahlungsgrund: Friedhofsgebühr 2009, Grabstätte (bitte Namen ergänzen) Zahlungsgrund: Kirchgeld 2009 (Namen, z. Bsp. 2 x Meier) * Betreff des Kirchgeldes werden in nächster Zeit alle evangelischen Haushalte unseres Kirchspiels einen Informationsbrief erhalten. Gemeindekirchenratssitzung GKR-Sitzung der Gemeinden Kraftsdorf, Harpersdorf mit Kaltenborn und Niederndorf am Mittwoch, , um Uhr im Pfarrhaus Kraftsdorf. GKR-Haushaltssitzung der Gemeinden Mühlsdorf, Pörsdorf, Rüdersdorf mit Grüna und Reichardtsdorf am Donnerstag, , um Uhr im Gemeindezentrum Rüdersdorf statt. Adresse des Pfarrbüros Pfr. z.a. Christian Kurzke Rüdersdorf Nr Kraftsdorf Tel.: / Fax.: / Christiankurzke@web.de Sprechzeit: Donnerstag Uhr oder nach vorheriger tel. Verabredung Töppeln Informationen Die Gemeindeverwaltung gratuliert: in Töppeln: am Herrn Albert Neumann am Frau Vera Schlesier am Frau Doris Kruber zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag am Herrn Günter Kellner am Herrn Joachim Richter am Frau Bärbel Walther Frau Ursula Kalla am Frau Ingrid Tischendorf am Frau Ella Rodegast Frau Johanna Müller in Mühlsdorf: am Herrn Gerhard Weiser am Herrn Karl Stöhr in Pörsdorf: am Frau Ingeborg Friedel Herrn Gerhard Friedel zum 82. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag sowie allen Jubilaren recht herzlich, wünscht alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Töppeln, Mühlsdorf und Pörsdorf, hiermit laden wir Sie ein zu einer weiteren Informationsveranstaltung zum DSL-Ausbau, 1. Bauabschnitt Töppeln-Mühlsdorf-Pörsdorf: am Uhr im Feuerwehrhaus Pörsdorf, am Uhr im Feuerwehrhaus Mühlsdorf, am Uhr im Kulturraum Töppeln, E.-Thälmann-Str. 26. Die Bürger der genannten Ortsteile können jeden der drei Veranstaltungsorte nutzen. Vertreter der Telekom-AG erläutern den technischen Ausbau und beantworten Ihre Fragen zum Vorhaben und zum Vertrag. Kraftsdorf, den Bräuner Bürgermeister Vereinsmitteilungen Mühlsdorf ersatzgeschwächt Ohne die beiden Fleischers, P. Bahmann und C. David stellten sich die Mühlsdorfer Fußballer beim 2. Kraftsdorfer Wintercup am in der Harpersdorfer Sporthalle den Teams aus den anderen Ortsteilen.

38 Seite 38 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Um überhaupt einmal wechseln zu können, musste der Coach selbst diesmal als Spielertrainer fungieren. Dementsprechend gering waren die Chancen, den zweiten Platz vom Vorjahr wiederholen zu können (nicht wegen mir). Gleich im ersten Spiel unterlag man Harpersdorf (dem späteren Turniersieger) mit 1:3. Dabei waren eigene Chancen durchaus vorhanden. Im zweiten Spiel traf man auf das Team von Rüdersdorf, es hatten ja alle Mühlsdorfer mal bei Rüdersdorf gespielt, und so war ein knappes Ergebnis vorauszusehen. Nach mehrmaliger Mühlsdorfer Führung, behielt man auch am Ende die Oberhand und gewann mit 4:3. Dieser Sieg stärkte das Selbstvertrauen für die dritte Partie gegen die Alten Herren von Kraftsdorf. Nach Ende der 10 Minuten Spielzeit waren nochmal 3 Tore bei 0 Gegentoren auf der Mühlsdorfer Habenseite zu verzeichnen. Nach einem weiteren 3:1-Sieg gegen das Team aus Kaltenborn war man plötzlich wider Erwarten ganz vorn mit dabei. Im letzten Spiel gegen Niederndorf, welche sich bis dato im Mittelfeld platziert hatten, brauchte man nur noch gewinnen, um Turniersieger werden zu können. Doch genau das nur noch ist die Crux beim Fußball. Da unsere 5 Mühlsdorfer fast ohne Auswechselung das ganze Turnier spielten, machte sich nun der Kräfteverschleiß bemerkbar und man verlor gegen Niederndorf mit 0:2, wobei der Niederndorfer Torwart dabei keine unbedeutende Rolle spielte. Damit nicht genug, zogen durch diesen Punktverlust auch noch die Rüdersdorfer an Mühlsdorf vorbei und kamen auf den zweiten Platz. Die Enttäuschung unsere Spieler stand allen ins Gesicht geschrieben. Zum Trost für das Mühlsdorfer Team konnte aber Marc Neugebauer den Pokal des Besten Torschützen aus Kraftsdorf entführen. Im unserem Team spielten: M. Neugebauer, M. David, C. Rödiger, S. Himmel, P. Gaese sowie U. David. Unser Service für Sie Wichtige Telefonnummern bei Notfällen: Bei Bränden, Unfällen und anderen Ereignissen, bei denen der Einsatz der Feuerwehr erforderlich ist, wählen Sie den FEUERWEHRNOTRUF 112 Bei lebensbedrohlichen Situationen erhalten Sie ebenfalls Hilfe über die Notrufnummer 112 sowie über den ärztlichen Notfalldienst, Tel. 0365/ Bei beiden Telefonnummern meldet sich die Rettungsleitstelle Gera und wird die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Vielen Dank hiermit an die Organisatoren des Turniers und die fairen Teams der Ortsteile. Uli David Mühlsdorf Für die Einwohner von Oberndorf: Der kassenärztliche Notdienst für den Bereich Hermsdorf ist ab sofort unter der Telefonnummer 03641/ (Leitstelle Jena) erreichbar. Für Anfragen/Auskünfte in der Leitstelle Jena steht auch die Telefonnummer 03641/ zur Verfügung. Kontaktbereichsbeamter der Gemeinde Kraftsdorf: Sprechzeit: donnerstags Uhr im Dienstzimmer in Kraftsdorf, Steinberg 2 außerhalb der Sprechzeit: Polizeiinspektion Gera-Nord: 0365/ bzw. in Notfällen der Notruf der Polizei: 110

39 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 39 Zahnärztlicher Notdienst: Der Wochenend-Bereitschaftsdienst ist durch Aushang an der Zahnarztpraxis Kraftsdorf, Straße der Einheit 36, ersichtlich. Bei Schäden oder Ausfällen im Elektroenergienetz sowie bei erforderlichen Notabschaltungen: werktags ( Uhr, Donnerstag Uhr): Kundenzentrum Eisenberg, Tel /410 Sonn- und Feiertag: TEAG-Netzleitstelle Jena, Tel Bei Rohrbrüchen und schlechter Trinkwasserqualität oder anderen Schäden am Trinkwasser- oder Abwassernetz erreichen Sie den Entstörungsdienst der OTWA unter Für Sperrmüll- und Elektroschrottentsorgung bitte folgende Service-Hotline anrufen: (6 Cent/Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Montag bis Donnerstag von bis Uhr und Freitag von bis Uhr Telefonnummern und Öffnungszeiten der Ämter der Gemeindeverwaltung: Telefonnummern (evtl. Vorwahl ): Gemeindeverwaltung Kraftsdorf Bürgermeister/Sekretariat Faxanschluss Haupt- und Ordnungsamt Standesamt Einwohnermelde- und Passamt Verkehrsüberwachung Bauamt/Liegenschaften Bauamt Faxanschluss Bauamt Gemeindearchiv/Bibliothek Ansprechstellen Rüdersdorf Steueramt Kämmerei Faxanschluss Töppeln Di Uhr (0365) Faxanschluss (0365) Bürgermeister Bräuner privat Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung: Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Öffnungszeiten Einwohnermelde- und Passamt: Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Öffnungszeiten Standesamt: Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Was sonst noch interessiert... Ostern international: Italien Ostern heißt in Italien Pasqua. Das Osterfest wird in Italien vor allem christlich gefeiert. Ab Gründonnerstag wird die heilige Woche in ganz Italien mit Prozessionen begangen. Dabei tragen die Menschen das Kreuz Jesu und oft auch überlebensgroße Figuren durch die Straßen. Sie sollen den Leidensweg Christi darstellen. Beeindruckend sind die Umzüge in der Karfreitags-Nacht. Dann sind die Straßen von Fackeln beleuchtet und so erscheint es umso mystischer, wenn die Komparsen in Erinnerung an die Passion Christi durch die Orte ziehen. In manchen Prozessionen tragen die Beteiligten deshalb auch keine Schuhe, um die Buße noch realer darzustellen. Vor allem in den mittelalterlich geprägten Städten und Dörfern sind diese sehr aufwändig gestaltet und wunderschön anzuschauen. Zum Beispiel ziehen in Grassina, nahe Florenz, bereits seit dem 17. Jahrhundert am Karfreitag etwa 500 Darsteller der Christuspassion in historischen Gewändern bis auf den Hügel Cavario und spielen dort Szenen aus der Zeit vor Christus Geburt nach. In Italien finden in der Settimana Santa (Karwoche) bis zu dreitausend Aufführungen der Christuspassion statt. Zu den eindrucksvollsten Prozessionen zählen wohl die in Caltanissetta und die Karfreitagsprozession von Trapani auf Sizilien. Diese werden Mysterienprozessionen genannt, da die Mysterien die Stationen des Leidensweges Christi zeigen. Auch hier sind die Ereignisse durch überlebensgroße Figuren dargestellt, die während der Prozession durch die Straßen getragen werden. Auch die Abruzzen haben ihre traditionellen Prozessionen. So kann man in Sulmona der Madonna che corre in piazza (der rennenden Madonna) zuschauen. Die dargestellte Szene zeigt die überlebensgroßen Apostelfiguren Johannes und Petrus, die der trauernden Jungfrau Maria von der Auferstehung Jesu berichten. Die in schwarze Kleider gehüllte Statue der Maria trägt hier ein weißes Taschentuch in der Hand. Als Maria ihren Sohn sieht, läuft sie ihm entgegen, um ihn zu umarmen. Dabei verliert sie ihr schwarzes Gewand und das Taschentuch und darunter kommt ein schönes grünes Kleid zum Vorschein, aus dem Tauben als Zeichen des Friedens in den Himmel fliegen. Ein tolles Ereignis kann man auch in Greve, in Chianti in der Toskana, erleben. Immer am Ostersonntag findet hier ein besonderer Osterbrauch statt. Von der Kirche aus wird bis zum gegenüberliegenden Gebäude über den gesamten Platz ein Drahtseil gespannt. Daran ist eine weiße Plastiktaube festgemacht, die dann entlang diesem Seil mit Hilfe der Pyrotechnik quer über den Platz geschossen wird. Gegenüber angekommen schießt eine zweite Rakete die Taube zurück. Die Bewohner und Besucher erwarten den Flug mit Spannung, und schon lange vorher rätseln die Menschen, ob es die Taube diesmal hin und zurück schafft. Ist das der Fall, klatschen die Anwesenden begeistert, um anschließend wieder nach Hause zu gehen. Am Ostermontag, in Italien Pasquetta (das kleine Ostern) genannt, feiern die Italiener die Auferstehung Christi. Am Lunedì dell Angelo (Montag des Engels) wird an die Begegnung der trauernden Frauen mit den Engeln am Grab Jesu erinnert. (Fortsetzung auf Seite 41)

40 Seite 40 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Beiträge zur Herstellung öffentlicher Entwässerungen Dreiviertel der Beitragsbescheide bereits verschickt Weitere Beitragsbescheide gingen an Grundstückseigentümer im Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal (ZVME). Dass betrifft Grundstücke, die an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind (Volleinleiter), aber auch solche, die bis 2014 nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden und derzeit über eine eigene Kleinkläranlage verfügen (Teil- und Direkteinleiter). Letztere Grundstückseigentümer erhalten einen abgestuften Beitragsatz, je nach Nutzungsgrad der öffentlichen Entwässerungseinrichtung. Dieser Beitrag steht nicht im Zusammenhang mit der Beseitigungsgebühr für Fäkalschlamm oder Abwasser. Für diese Gebühr empfängt der Grundstückseigentümer eine direkte Leistung, die Abholung des Fäkalwassers und -schlammes. Mit In-Kraft-Treten der rechtsaufsichtlich genehmigten Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden Beiträge zur Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erhoben. Seit 2007 gingen Beitragsbescheide an Grundstückseigentümer. Vom festgesetzten Beitrag waren 51 Prozent durch die Grundstückseigentümer zu zahlen. 49 Prozent des Beitrages wurde entsprechend der Privilegierungstatbestände (tatsächliche Bebauung, übergroße und unbebaute Grundstücke) des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gestundet. Bei Erläuterungsbedarf stehen die Kundendienstmitarbeiter der OTWA persönlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr oder telefonisch unter zur Verfügung. Über 500 Besucher auf Kläranlagen und im Museum für Naturkunde Beeindruckt vom großen Besucherinteresse zum Weltwassertag waren die Vertreter des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal (ZVME) und dessen Dienstleisters der OTWA Ostthüringer Wasser und Abwasser GmbH. Wir erlebten ein wahren Ansturm auf die Führungen im Klärwerk Gera und der neu in Betrieb gesetzten Kläranlage in Seelingstädt. Es freut uns immer wieder, interessierten Besuchern die Möglichkeit geben zu können, sich über die Technik und die Abläufe der Abwasseranlagen zu informieren, sagt Klaus Peter Creter, Verbandsvorsitzender des ZVME. Knapp 250 Wissensdurstige wurden von den Abwasserexperten der OTWA über die Reinigung des Abwassers auf dem Klärwerk Gera aufgeklärt. Ca. 200 Interessierte kamen nach Seelingstädt. Auch im Museum für Naturkunde brach am Sonntagnachmittag der Besucherstrom nicht ab. Kinder und Jugendliche konnten an Mikroskopen und mit der Umweltbox auf Entdeckertour gehen und ihren Wissensdurst zu Themen der Natur und des Wassers stillen. Der diesjährige Tag des Wassers war wieder ein voller Erfolg und gibt uns Recht, allen Bürgern weitgehende Einblicke in unser Handeln und Denken zu ermöglichen und Sie mit technischen Einrichtungen wie Kläranlagen, Wasserwerken oder in diesem Jahr mit dem Museum für Naturkunde vertraut zu machen., so Frank Fritsch, Geschäftsführer der OTWA. TERMINE 22. März 05. Juni Internationaler Tag der Umwelt 22. Juni Verbandsversammlung ZVME Ort: Klärwerk Gera Impressum: Herausgeber: Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal Gaswerkstraße 10 in Gera geschaeftsstelle@zvme.de Verantwortlich: Klaus Peter Creter, Verbandsvorsitzender Druck + Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstr Neumark Quelle: OTWA Zahlreiche Interessierte nutzten den Weltwassertag und besuchten das Klärwerk in Gera. So erreichen Sie uns: Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, Gaswerkstraße 10, Gera, Telefon: , Fax: , geschaeftsstelle@zvme.de, Internet: OTWA Ostthüringer Wasser und Abwasser GmbH, Gaswerkstraße 10, Gera, kundendienst@otwa.info, Internet: Unsere Kundensprechzeiten Montag bis Freitag: 7 bis 19 Uhr Servicenummern: Beiträge: ; Gebühren: , , ; Anschlusswesen: ; Fäkalabfuhr: ; Niederschlagswasserbeseitigung ; Fax: Den Entstörungsdienst der OTWA erreichen Sie unter

41 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 41 Und in den Kirchen wird von der Auferstehung berichtet. Diesen Tag begehen die Italiener traditionell mit einem Ausflug. Dieser soll den Gang der Jünger nach Emmaus symbolisieren, bei dem ihnen Jesu erscheinen ist. Im Anschuss an den Spaziergang veranstalten viele noch ein großes Picknick mit Verwandten und Freunden. Dabei darf die Torta di Pasquetta nicht fehlen. Das ist ein deftiger Kuchen aus Eiern, Ricotta und Spinat, der warm oder kalt schmeckt. Das Osterfest verbringen die Italiener also gerne im großen Kreis, mit Familie und Freunden. Dabei wird nach der heiligen Messe oft über viele Stunden fröhlich zu Mittag gegessen. Traditionell beschließt die Colomba, eine Art Gugelhupf, das aus vielen Gängen bestehenden Essen. Dieser in Form einer Taube gebackene Kuchen ist mit Mandeln und Rosinen dekoriert. In den südlicheren Gegenden gibt es zusätzlich einen Reiskuchen. Denn Reis ist wie auch das Ei ein Zeichen für Fruchtbarkeit. Die Frauen beschenkt man hier mit Kuchenpuppen, die Männer mit einem Lamm und die Kindern bekommen einen Korb mit Kuchen, Eiern und Milch. nh Colomba (Italienische Friedenstaube zu Ostern) Zutaten: 500 g Mehl 150 g Zucker 150 g Butter 20 cl Milch 4 Eier 2 Eigelb 100 Orangeat 100 g geschälte Mandeln 100 g Hagelzucker 20 g Hefe eine Prise Salz Zubereitung: 250 g Mehl mit der Hefe und lauwarmer Milch vermischen. Den Teig zu einer Kugel formen, in eine Schüssel geben, abdecken und gehen lassen. Wenn die Kugel doppelt so groß geworden ist, das restliche Mehl, die Butter, die 4 Eier, ein Eigelb, Zucker, das klein gehackte Orangeat, die Milch und eine Prise Salz dazugeben und durchkneten. Auf einem gefetteten Backblech weiter aufgehen lassen. Dann aus dem Teig eine Ostertaube formen: dazu erst eine Art vierblättriges Kleeblatt formen, dann den Schwanz dreieckig ausarbeiten und die beiden Flügel breit drücken. Mit dem übrigen Eigelb bestreichen. Großzügig mit Hagelzucker bestreuen. Die Mandeln zwischen den Zucker streuen. Nochmal warten, bis sich der Hefeteig verdoppelt hat. Zunächst 10 Min. bei 210 C in den Ofen geben und dann 45 Min. bei 170 C fertig backen. Die Ostertaube gut auskühlen lassen! Torta di Pasquetta Italienischer Osterkuchen Zutaten 600 g Mehl 1/4 l warmes Wasser 4 EL Pflanzenöl 4 EL Olivenöl 1 kg frischer Blattspinat 400 g Ricotta 9 Eier 100 g geriebener Parmesan 1 Prise getrockneter Majoran Salz frischer Pfeffer Zubereitung Teig: Das Mehl in eine Schüssel sieben, Salz, Öl und Wasser zugeben und kneten, bis ein geschmeidiger Teig entsteht. Dann den Teig in vierzehn gleiche Stücke teilen, mit Mehl bestäuben und eine Stunde zugedeckt ruhen lassen. Zubereitung Füllung: Drei Eier verquirlen, Spinat waschen, in einen Topf geben und einige Minuten kochen lassen. Anschließend auf ein Sieb schütten, gut ausdrücken und fein hacken. Spinat, Parmesan, Ricotta, Majoran, die verquirlten Eier, Salz und Pfeffer in eine Schüssel geben und gut miteinander vermengen. Zubereitung Torte: Zwei der Teigstücke zusammen dünn ausrollen und Boden und Rand einer gefetteten Springform damit auslegen. Mit etwas Öl bestreichen. Sechs weitere Teigstücke ebenfalls zu dünnen Platten ausrollen und nacheinander in die Form legen, dabei wieder jede Platte mit Öl bestreichen. Die Füllung auf den Teig geben. Mit einem Löffels sechs Vertiefungen in die Füllung drücken. Sechs Eier nacheinander ganz vorsichtig aufschlagen und in die Vertiefungen gleiten lassen, ohne dass das Dotter beschädigt wird. Eier salzen und pfeffern, mit dem übrigen Käse bestreuen. Den Backofen auf 200 C vorheizen. Die restlichen Teigstücke zu runden Platten ausrollen und nacheinander auf die Füllung legen, dabei wieder jede Platte mit Öl bepinseln. Von der obersten Platte den Rand herunter drücken und so die Pastete verschließen. Oberfläche mit Öl einpinseln und etwa eine Stunde backen. Kleine Rum-Kunde Die Farbe macht den Unterschied -txn. Rum zählt weltweit zu den beliebtesten Spirituosen. Einst das Lieblings-Getränk der Seefahrer, hat der karibische Drink einer internationalen Fangemeinde für sich gewinnen können. Unterschiede zwischen den einzelnen Sorten lassen sich meist schon an der Farbe feststellen: Brauner Rum erhält seine Farbe durch die Lagerung in stark ausgebrannten amerikanischen Weißeichenfässern. Das Holz gibt während des Reifeprozesses feinste Geschmacksstoffe an die Spirituose ab und trägt zur tiefen Farbe bei. Auch weißer Rum lagert in Weißeichenfässern, allerdings nur für kurze Zeit, zudem sind die Fässer nicht ausgebrannt. Nach der Reife folgt das sogenannte Blending. Um einen besonders milden Geschmack zu erreichen, wird hier nach meist geheimen Rezepten eine spezielle Mischung aus verschiedenen Rumsorten zusammengestellt. Brauner Rum wird auch pur getrunken und kommt in Cocktail-Klassikern wie Mai Tai oder Planter s Punch zum Einsatz. Weißer Rum eignet sich trefflich zum Mixen von Cocktails wie den Mojito oder Cuba Libre.

42 Seite 42 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote In Ihrem Amtsblatt haben Sie die Möglichkeit, Anzeigen zu Geschäftseröffnung Firmenjubiläum 15 Rabattaktionen oder Sonderangeboten oder anderen Anlässen aufgeben. Rufen Sie uns an unter Tel. (037600) 3675, wir beraten Sie gerne! Wir wünschen allen unseren Kunden und ihren Familien ein frohes und erholsames Osterfest Ihre Allianz Generalagentur IRENA SCHRECK und Mitarbeiter Am feierten wir unsere Diamantene Hochzeit. Wir möchten uns für die zahlreichen Glückwünsche, Geschenke und Blumen auf das Herzlichste bedanken. Unser besonderer Dank gilt unseren Kindern, Enkeln und Urenkeln für die hervorragende Organisation der Feierlichkeiten. Ebenso danken wir der stellvertretenden Ministerpräsidentin Frau Diezel, unserer Landrätin Frau Schweinsburg, unserem Ortsbürgermeister Herrn Kalwach, unserem Pfarrer Herrn Kurzke sowie dem Kirchenvorstand von Pörsdorf für die überbrachten Glückwünsche. Ein großes Dankeschön den Pörsdorfer Anputzern und dem Team des Hotels Am Galgenberg für die wunderbare Feier unserer Diamantenen Hochzeit. Ingeborg und Gerhard Friedel Pörsdorf, im März 2009 DSL - via Satellit ab sofort und nur bei uns:... bundesweit verfügbar! DSL-Flatrate ab 20,00 Bernd Hochgräber Bahren Peuschen Tel oder In Zusammnarbeit mit: Hardware für 9,95 mtl. Kein Telefonanschluss nötig! Überall sofort verfügbar! Sichere Datenübertragung! Persönliche Kundenbetreuung vor Ort! Beratung und Verkauf über: Danksagung Wir haben Abschied genommen von unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Oma und Uroma, Frau Anneliese Panzer Auf diesem Wege bedanken wir uns bei allen Verwandten, Bekannten und Nachbarn für ihre Anteilnahme, die sie uns auf verschiedene Weise zum Ausdruck gebracht haben. Ein herzliches Danke an Frau Monika Heim für ihre lieben Worte und Herrn Thomas Klimke. Mühlsdorf, im März 2009 In stiller Trauer Renate und Walter Dicke Anke, Francesco und Raffael Carchidi Steinbruch Seminar Berufs- und Lebenszielplanung für Schüler der 9. bis 12. Klasse Im nächsten Steinbruch-Seminar am 24. April 2009 bieten wir von bis Uhr einen Kurs für Jugendliche an. Das Seminar dient zur besseren Wahrnehmung eigener Stärken und Schwächen. Sie lernen auch, das Verhalten anderer besser zu verstehen und zu akzeptieren. Eine Anregung, um die Ankunft im Berufsleben zu erleichtern. Preis pro Teilnehmer: 20,00 Euro Anmeldungen bei Jörg Straßburger Tel / Mobil /

43 Kraftsdorfer Gemeindebote Donnerstag, 9. April 2009 Seite 43 Für einen Moment hielt der Himmel den Atem an und ein neuer Stern erstrahlte. Für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich der Geburt unseres Sohnes Oskar Vincent bedanken wir uns ganz herzlich bei unseren Eltern, Großeltern sowie allen Verwandten, Bekannten und Freunden. André und Sabrina Herder Kaltenborn, im März 2009 Heike Müller Hebamme Harpersdorfer Str. 97b Kraftsdorf Telefon: / Geburtsvorbereitung Nachsorge Rückbildungsgymnastik Babymassage Auspuff-Service Fahrwerks-Service Bremsen-Service Elektrik-Service Elektronik-Service Inspektion + HU/AU Kupplungs-Service Ölwechsel-Service MAZURA auto reparatur Einfach Einfach Meisterhaft! So fahren Sie sicher! Frühjahrs- Check! Investieren Sie in Ihre Sicherheit! Wir prüfen: Fahrzeugunterseite 9, 90 Bremsen Motoröl Beleuchtung Kühlung Batterie Keilriemen Reifen Schließzylinder Scheinwerfer Scheibenwaschanlage Fahrwerk Meisterhaft-Werkstätten - professioneller Service zu günstigen Preisen! Unfall-/Auto-Reparaturwerkstatt Michael Mazura St. Gangloffer Str Kraftsdorf Tel / Fax Über Mal kompetenter Werkstatt-Service in Deutschland und Österreich. Einmal auch in Ihrer Nähe. Erlbachhof Die Gaststätte im Erlbachtal Inh. Heidrun Schaller Harpersdorfer Str Kraftsdorf Tel / Thüringer Küche - Essen auf Rädern - Mittagstisch n. Vereinbarung - Familienfeiern aller Art Allen Gästen und Freunden unseres Hauses wünschen wir ein schönes Osterfest! Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr./Sa Uhr So & Uhr Di./Do. Ruhetag bzw. nach Vereinbarung Auto Töpfer Inh. Marko Fröhlich e. K. Werkstattservice für alle Fahrzeuge * Verkauf von Citroen Neuwagen * An- und Verkauf von Gebrauchtwagen aller Marken * kostenloses Werkstattersatzfahrzeug seit 1988 Mühlsdorf Nr Kraftsdorf Tel. 0365/28120 Fax 0365/ Funk: 0160/ aust.helmut@arcor.de Niederndorf Kraftsdorf Telefon / * günstiger Stundenpreis * Unfallinstandsetzung * Batterie- u. Reifendienst * Klimaanlagenservice * Abgas- und Hauptuntersuchung u. v. m. NICHTS BEWEGT SIE WIE EIN CITROEN TAXI - Mietwagen - W. Dicke Krankenfahrten für alle Kassen bis zu 8 Personen für alle Gelgenheiten Ausflugs- u. auf Anruf Sammelfahrten Einrahmungen Brömel Ein individuelles Geschenk! Für Freunde und Ihre Familie! Tel / , Fax / EINRAHMUNGEN_Broemel@t-online.de Ich komme auch zu Ihnen nach Hause!!!

44 Seite 44 Donnerstag, 9. April 2009 Kraftsdorfer Gemeindebote Brennstoffhandel Heizöl - Kohle - Diesel Telefon / Waltersdorf Nr. 10 Familienfriseur Inh. A. Kneusel Harpersdorf Kraftsdorf Tel. ( ) Mo + Mi + Fr Uhr Di + Do Uhr und nach Vereinbarung Haus-Hof-Garten Oliver Eggeling Schleifreisen Bagger- und Pflasterarbeiten, Innenausbau Malerarbeiten, Kaminholz u. v. m. Der Geschmack volle Partyservice für alle Gelegenheiten. Ob Traumhochzeit, Kindergeburtstag oder Familienfeier - gezaubert werden stets besondere Leckerbissen. Lassen Sie sich beraten, verzaubern und überraschen! Inh. G. Ormerod Pörsdorf Nr. 41 Telefon / Telefon ab Uhr Für einen individuell betreuten Lebensabend Pflegedienst Halbauer GmbH Umfassende Betreuung aus einer Hand Ambulante Krankenpflege Seniorenpflegeheim und Betreutes Wohnen 24 Stunden Erreichbarkeit unter Tesse Kraftsdorf Telefon Funk: /2009/15 --

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