GRUR Jahrestagung Die Zukunft der kollektiven Rechtewahrnehmung

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1 GRUR Jahrestagung 2014 Die Zukunft der kollektiven Rechtewahrnehmung

2 Die Zukunft der kollektiven Rechtewahrnehmung I. Problemstellung II. Was Verwertungsgesellschaften können sollten und was sie leisten müssen 1. Der One-Stop-Shop 2. Informationsvermittlung, Werkregistrierung und technische Hilfe 3. Schrankennutzungen in der Digitalen Welt 4. Zusammenarbeit von Verwertungsgesellschaften 5. Kollektive Aufgaben sonstiger Art 6. Und der Verbraucher? III. Sind sie für das, was sie könnten, gerüstet? 1. Konfliktpotential 2. Untersuchung des Rechtsrahmens für II IV. Sollen Verwertungsgesellschaften tun, was sie könnten? V. Ergebnis

3 I. Problemstellung Verwertungsgesellschaften im Spannungsverhältnis zweier Denkrichtungen: Zugang Verwertungsgesellschaft Inhalteveredelung Provider Speicherdienste Pay-TV-Anbieter Facebook, Youtube, Google und Co. Kommerz. Rechtedatenbanken

4 I. Problemstellung Verwertungsgesellschaften und ihre Reputation im Spannungsverhältnis zweier Interessenlager: Urheber 11 S.2 UrhG Verwertungsgesellschaft Verwerter 11 UrhWG ineffizient geringe Auskehr teuer Verhinderer intransparent

5 II. Was VG können sollten und leisten müssen 1. One-Stop-Shop: Überwindung des urheberrechtlichen Territorialitätsprinzips Rechteaggregation und Lizenzvergabe aus einer Hand 2. Informationsvermittlung, Werkregistrierung, technische Hilfe Verringerung von Transaktionskosten durch kooperative Anstrengungen, Bsp. MusicMark, ICE: Datenbanken und Vernetzung Handhabung verwaister, vergriffener Werke (DPMA, VG) 3. Schrankennutzung in der Digitalen Welt Zugangsvermittlung zu vielzähligen Schutzgegenständen durch Lizenzierungskooperationen 4. Zusammenarbeit von Verwertungsgesellschaften Repertoireaggregation 5. Kollektive Aufgaben sonstiger Art Klagebefugnis, individuelle Lizenzerteilung 6. Und der Verbraucher? Profitiert vom Kulturverbreitungsauftrag der VG, : Bezahlbarkeit des Zugangs

6 III. Sind VG für ihre Aufgaben gerüstet? Rechtsrahmen: 1. One-Stop-Shop Beauftragung von leistungsfähigen VG zur multiterritorialen Wahrnehmung der jeweiligen Repertoires gem. Art /26/EU nur im Bereich der Online- Urheberrechte an Musikwerken (nicht: AV-Content, Fotos etc. direct licensing preferred?) 2. Informationsvermittlung, Werkregistrierung, Technisches 61, 61a UrhG DPMA zentrale Informationsstelle (steuerfinanziert) jeweils auch interoperable Systeme notwendig Art /26/EU VG-eigene Datenbanken ( : Finanzierung?) 3. Schrankennutzung Keine unionsweite Harmonisierung, auch nicht im Bereich der kollektiven Wahrnehmung von Vergütungsansprüchen für Schrankennutzungen, die in der Regel territorial gebunden sind offene Flanke im wichtigen Tätigkeitsfeld einer VG

7 III. Sind VG für ihre Aufgaben gerüstet? Der Rechtsrahmen (2): 4. Kooperationstätigkeiten Art. 14, /26/EU: grds. Zulässigkeit von Kooperationstätigkeiten zwischen VG, nicht nur im Bereich der Mehrgebietslizenzierung. Erwgr. 11: setzt Kartellrechtsverträglichkeit nicht nur von MGL-Vereinbarungen voraus 5. Kollektive Aufgaben sonstiger Art VG als Agenten von Künstlern/Verwertern/Verlegern: konfligiert mit Treuhandstellung, eröffnet aber Tätigkeitsfeld im Bereich der schwächer regulierten unabhängigen Verwertungseinrichtungen, Art. 3 lit.b 2014/26/EU Zwei Arten von VG? 6. Und der Verbraucher? Art. 5 Abs /26/EU als den bezahlbaren Zugang fördernde Vorschrift (Creative Commons) Keine ausdrücklichen Verpflichtungen zu Erhalt und Förderung der kulturellen Vielfalt (EG Nr. 3); Förderung von E-Inhalten gegenüber U-Inhalten?

8 IV. Sollten Verwertungsgesellschaften tun, was sie könnten? Urheber Verwertungsgesellschaft = Treuhänder Verwerter Geschäftsmodelle Neue Aufgabenfelder führen zu Konkurrenz unter den Wahrnehmungsberechtigten Creative Commons kann kommerzielle Märkte beeinträchtigen : Binnenaufteilung des Vergütungsaufkommens Je mehr konfligierende Interessen, desto kleiner das einende Element einer VG

9 V. Ergebnis 1. Fundamentale neue Aufgaben von VG insb. im Bereich der schrankenarmen Online-Nutzungen 2. Durchsetzung der noch weitgehend unerfassten potentiellen Vergütungspotentiale aus Vervielfältigungsschranken nur möglich über VG 3. In Widerspruch zu 1. und 2. wenig harmonisierende Regelungen VG in sie schwächender Konkurrenz zu anderen kollekt. Verwertern 4. Neue kostenintensive Aufgabenfelder für VG im Bereich der Registrierung Information wird zur kritischen Ressource

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