Studiengangsbeschreibung zur International Graduate School in Sociology (IGSS) der Fakultät für Soziologie

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1 Studiengangsbeschreibung zur International Graduate School in Sociology (IGSS) der Fakultät für Soziologie I. Ziel der International Graduate School in Sociology der Fakultät für Soziologie Ziel des internationalen Promotionsstudiengangs IGSS ist, Doktorandinnen und Doktoranden eine Promotion innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren zu ermöglichen, dabei zugleich den Anteil ausländischer Studierender zu erhöhen, sowie die strukturellen Voraussetzungen für interdisziplinäre Promotionen zu verbessern. Der Vorstand der IGSS koordiniert und integriert die unterschiedlichen Promotionsangebote der Fakultät für Soziologie. II. Forschungsschwerpunkte der IGSS Der Promotionsstudiengang schließt Forschungs- und Studienschwerpunkte der Fakultät für Soziologie ein. Hierzu gehören: Allgemeine Soziologie und Theorien der Soziologie Empirische Methoden der Sozialforschung Institut für Weltgesellschaft Wissenschafts- und Technikforschung Sozialstrukturanalyse und Wirtschaftssoziologie Arbeit, Verwaltung und Organisation Politikwissenschaft und Politische Soziologie Entwicklungssoziologie und Sozialanthropologie Soziale Probleme, Gesundheit und Sozialpolitik Frauen- und Geschlechterforschung Medien und Interaktivität In die IGSS sind außerdem das Graduiertenkolleg am Institut für Wissenschafts- und Technikforschung Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft: Institutionelle und epistemische Transformationen der Wissensproduktion und ihre gesellschaftlichen Rückwirkungen und das Graduiertenkolleg am Institut für Weltgesellschaft Weltbegriffe und globale Strukturmuster: Ausdifferenzierung und funktionale Diversifikation der Weltgesellschaft integriert. Das für den internationalen Promotionsstudiengang relevante Lehr- und Studienangebot dieser Forschungs- und Studienschwerpunkte wird durch den Vorstand der IGSS in Zusammenarbeit mit der Kommission für Lehre und studentische Angelegenheiten der Fakultät für Soziologie koordiniert. 1

2 III. Zusammensetzung des Vorstands des Internationalen Promotionsstudiengangs Soziologie Dem Vorstand des Internationalen Promotionsstudiengangs gehören an: fünf Mitglieder der Gruppe der Professorinnen und Professoren (darunter der Vorsitzende des Promotionsausschusses und der Projektleiter der IGSS) ein promoviertes Mitglied der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Mitglied der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender Stimme ein Mitglied der Gruppe der Doktorandinnen und Doktoranden mit beratender Stimme ein Mitglied der Gruppe der Studierenden mit beratender Stimme Die professoralen Mitglieder des Vorstands werden auf Vorschlag der beteiligten Forschungs- und Studienschwerpunkte vom Lehrkörper, die Mitglieder der anderen Statusgruppen durch die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter, respektive durch die Gruppe der Studierenden und die Vollversammlung der Doktorandinnen und Doktoranden der IGSS nominiert. Der studentische Vertreter oder die studentische Vertreterin sollte ein soziologisches o- der ein sozialwissenschaftliches Grundstudium abgeschlossen haben. Aus der Gruppe der professoralen Vorstandsmitglieder wird ein Sprecher/ eine Sprecherin des Vorstandes bestimmt. Alle Mitglieder werden durch die Fakultätskonferenz der Fakultät für Soziologie gewählt. Die Mitgliedschaft im Vorstand beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr. Wiederwahl ist möglich. IV. Aufgaben des Vorstands der IGSS Der Vorstand der IGSS achtet auf die Einhaltung der Verfahrens- und Studienordnung. Er gewährleistet insbesondere, daß in Kooperation mit der Kommission für Lehre und studentische Angelegenheiten ein angemessenes Lehrangebot im Rahmen der IGSS gesichert ist; daß die einzelnen Studien- und Forschungsschwerpunkte im Hinblick auf die Zielsetzungen der IGSS koordiniert werden; daß die Projektskizzen und die übrigen Bewerbungsunterlagen der Doktorandinnen und Doktoranden entgegengenommen und geprüft werden. Auf deren Basis entscheidet er über die Zulassung zur IGSS; 2

3 daß für die Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsbedingungen noch nicht erfüllen, individuelle Studienprogramme erstellt werden. Er überprüft die Erfüllung dieser Auflagen; daß für die Doktorandinnen und Doktoranden individuelle Betreuungsverhältnisse gesichert werden (siehe im Einzelnen V.); daß eine hinreichende Sozialbetreuung, insbesondere ausländischer Studierenden gewährleistet ist; daß am Ende des ersten Promotionssemesters die Arbeitspläne der Doktoranden eingesammelt und geprüft werden; daß eine Promotion in einem Zeitraum von drei Jahren strukturell ermöglicht wird. Der Vorstand des Promotionsstudiengangs ist für die Zulassung zum Promotionsstudiengang und für die Betreuung der eigentlichen Promotionsphase zuständig. Bei Abschluß der Dissertation geht die Federführung an den Promotionsausschuß der Fakultät für Soziologie über. In dessen Hand liegt die Zuständigkeit für die Durchführung des Promotionsverfahrens. Näheres regelt die Promotionsordnung ( 4). Der Vorstand bereitet die Durchführung von Konferenzen und Workshops des Promotionsstudiengangs vor und unterstützt Doktorandinnen und Doktoranden bei der Organisation eigener Veranstaltungen. V. Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden Im Akt der Zulassung der Doktorandin/ des Doktoranden wird die Zuordnung von zwei Betreuern bzw. Betreuerinnen mit klar umrissenen Betreuungsverpflichtungen verbindlich festgelegt. Dazu gehört die regelmäßig stattfindende Besprechung des Dissertationsvorhabens mit dem ersten Betreuer der Arbeit. Die BetreuerInnen und die Doktorandin oder der Doktorand legen spätestens nach Abschluß des ersten Semesters einen detaillierten Arbeitsplan für die geplante Dissertation fest, der dem Vorstand zugeleitet wird. Dieser umfasst 3-5 Seiten und enthält neben einer Zuspitzung der Forschungsfragestellung auch einen Zeitplan für das Dissertationsvorhaben. Nach einem Jahr folgt dann der erste, nach zwei Jahren der zweite Zwischenbericht. Arbeitsplan und Zwischenberichte werden jeweils von der Stellungnahme des ersten Gutachters bzw. der ersten Gutachterin begleitet. 3

4 Bei Ausfall einer Betreuerin oder eines Betreuers ist eine weitere Betreuung durch die am Promotionsstudiengang Beteiligten gewährleistet. Der Vorstand berät Betreuer und Betreuerinnen in problematischen Betreuungssituationen. VI. Vollversammlung der Doktoranden/ der Doktorandinnen Mindestens einmal im Semester wird eine Vollversammlung der Doktorandinnen und Doktoranden einberufen. Die Vollversammlung kann Empfehlungen an den Vorstand der IGSS aussprechen. Sie berät außerdem über strukturelle Probleme der IGSS. Die Vollversammlung nominiert den Vertreter oder die Vertreterin der Doktorandinnen und Doktoranden für den Vorstand der Graduate School. VII. Berichtspflichten des Vorstandes Der Vorstand der IGSS berichtet alle zwei Jahre der Fakultätskonferenz der Fakultät für Soziologie über die Entwicklung und die Zukunftsplanung des Promotionsstudiengangs. 4

5 Studienordnung der International Graduate School in Sociology (IGSS) der Fakultät für Soziologie (1) Vorbereitungsjahr Die IGSS erlaubt Studierenden mit FH- oder BA-Abschluß die Teilnahme am Promotionsstudiengang nach Maßgabe der Promotionsordnung. Für das Vorbereitungsjahr im Falle von BA- und FH-Abschlüssen legt der Vorstand des Promotionsstudiengangs ein individuelles Studienprogramm fest. Dieses berücksichtigt die bisher erbrachten Studienleistungen und wird auf das Thema der geplanten Dissertation abgestimmt. (2) Studienprogramm Das Studienprogramm, das den Promotionsstudierenden einen regelmäßigen Austausch über ihre Forschungsergebnisse sowie die Aneignung wichtiger Methoden und Theorien ermöglicht, besteht aus einem viersemestrigen Curriculum. Im dritten Jahr werden die Doktorandinnen und Doktoranden für den Abschluß der Promotion freigestellt. Jede Doktorandin oder jeder Doktorand soll in allen vier Semestern ein Doktorandenkolloquium besuchen und außerdem jeweils eine weitere seminaristische Veranstaltung. Dabei handelt es sich im 1. und 3. Semester um eine Veranstaltung aus dem Bereich Theorie oder Methoden und im 2. und 4. Semester um eine Schwerpunktveranstaltung. Die Teilnahme wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Je nach individueller Situation der Studierenden sind partielle Befreiungen möglich, über die der Vorstand des Promotionsstudiengangs auf Antrag entscheidet. Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht die Struktur des Studienprogramms: 1. Sem. Doktorandenkolloquium (im jeweiligen Schwerpunkt) Allgemeine Soziologie/Theorien der Soziologie oder Methoden 2. Sem. Doktorandenkolloquium Schwerpunktveranstaltung 3. Sem. Doktorandenkolloquium Allgemeine Soziologie/Theorien der Soziologie oder Methoden 5

6 4. Sem. Doktorandenkolloquium Schwerpunktveranstaltung (die Reihenfolge des Besuchs der Veranstaltungen kann je nach Zeitpunkt des Studienbeginns variieren). Generell besteht für alle Studierenden des Promotionsstudiengangs die Möglichkeit zur Durchführung eines Forschungsaufenthaltes/ einer Forschungsphase. Für Promovierende mit längerem Forschungsaufenthalt im Ausland besteht die Gelegenheit, das 3./4. Studiensemester im dritten Studienjahr zu absolvieren. Zusätzlich werden in den einzelnen Schwerpunkten einmal im Jahr Workshops veranstaltet. Nach Möglichkeit werden diese von den Studierenden der IGSS organisiert. Es wird angestrebt, sie in Zusammenarbeit mit Partneruniversitäten anzubieten und darüber hinaus die Möglichkeit zu eröffnen, die Dissertationsvorhaben mit Doktoranden und Doktorandinnen der jeweiligen Partneruniversitäten diskutieren zu können. Eine Auflistung der Veranstaltungsangebote wird durch den Vorstand der IGSS bekannt gegeben und in das kommentierte Vorlesungsverzeichnis eingestellt. Die im Studienprogramm der IGSS vorgesehenen Seminare sowie die Kolloquien werden regelmäßig auch in englischer Sprache abgehalten. Der Promotionsstudiengang sieht eine besondere Betreuung ausländischer Promovierender durch Tutorien, begleitende Sprachkurse, Methodenkurse sowie sozialintegrative Maßnahmen vor. Für die Studierenden werden Orientierungsveranstaltungen sowie Exkursionen zu kulturellen und fachlichen Veranstaltungen angeboten. Unter Voraussetzung einer geeigneten Qualifikation und mit Zustimmung der Lehrenden ist eine Öffnung der einzelnen Veranstaltungen der IGSS für andere Graduierte, für MA- und Diplomstudierende möglich. Das gleiche Verfahren wird für die Studienprogramme der an der Fakultät eingerichteten Graduiertenkollegs angestrebt. Entsprechend den Empfehlungen der AG Promotionsphase des Rektorats ist für alle Promovenden des Studiengangs eine formale Einschreibung verpflichtend (Inländer: Studierendensekretariat Ausländer: Akademisches Auslandsamt 6

7 (3) Promotionsstudium der Mitarbeiter der Fakultät und Drittmittelbeschäftigte Mitarbeiter der Fakultät und Drittmittelbeschäftigte, die promovieren, sind normale Mitglieder der IGSS und durchlaufen dasselbe Aufnahmeverfahren wie alle anderen Mitglieder. Den besonderen und zusätzlichen Belastungen, die bei diesen beiden Kategorien des wissenschaftlichen Nachwuchses auftreten, wird dadurch Rechnung getragen, daß von ihnen im Lauf ihres Promotionsstudiums nur die Dokumentation der aktiven Teilnahme an zwei Seminaren und zwei Doktorandenkolloquien der IGSS erwartet wird. In Ausnahmefällen sind auch weitergehende Befreiungen möglich. Die Fakultät geht bei diesen beiden Kategorien von Doktoranden dabei aus, daß die Promotion in drei Jahren nicht immer erreicht werden kann. Es ist aber wichtig, daß auch in diesen Fällen eine Promotionszeit von vier Jahren nicht überschritten wird. Die Fakultät sieht ihre Verantwortung für die Gewährleistung sowohl eines hinreichenden Freiraums wie einer intensiven Betreuung. Dies wird durch die Mitgliedschaft in der IGSS institutionell gestützt. 7

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