Kundmachung des Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie vom (gemäß 22a GewO 1994)

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1 Kundmachung des Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie vom (gemäß 22a GewO 1994) ACHTUNG: wichtiger Hinweis zur nachfolgenden Verordnung: Für das Gewerbe der gewerblichen Buchhalterinnen sind auf Basis der Rechtslage nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) keine Anmeldungen mehr möglich. Daher werden auch keine Prüfungen für das Gewerbe Gewerbliche Buchhaltung in Zukunft durchgeführt. Aus diesem Grund wird die nachfolgende, vom Fachverband UBIT am kundgemachte, Verordnung über die Prüfung für das Gewerbe Buchhaltung (Buchhaltung - Prüfungsordnung) vom Fachverband widerrufen. Wien am Verordnung über die Prüfung für das Gewerbe Buchhaltung (Buchhaltung - Prüfungsordnung) Auf Grund der 22 und 352a Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 48/2003, wird verordnet: Anwendung der Allgemeinen Prüfungsordnung 1. Auf die Durchführung der Prüfung für das Gewerbe ( 94 Z 9 GewO 1994) ist die Allgemeine Prüfungsordnung, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 2. Die Prüfung für das reglementierte Gewerbe Buchhaltung besteht aus 4 Modulen. Modul 1: Fachlich mündliche Prüfung 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Bankkaufmann (BGBl. II Nr. 151/1998) b) Bürokaufmann (BGBl. Nr. 376/1990) c) Kanzleiassistent Rechtsanwaltskanzlei und Notariat (BGBl. II Nr. 291/1998) d) Personaldienstleistung (BGBl. II Nr. 270/2002)

2 e) Versicherungskaufmann (BGBl. Nr. 345/1990) (3) Folgende Kenntnisse sind auf dem Niveau der Lehrabschlussprüfung aus den Bereichen a) Buchhaltung (Kontierung von Belegen, Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Vorbereitungsarbeiten für den Jahresabschluss, Steuern und Abgaben) b) Personalverrechnung 1. Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Abgaben), 2. Lohn- und Gehaltsabrechnung unter Berücksichtigung der Abrechnung von Überstunden, 3. Lohn- und Gehaltsabrechnung unter Berücksichtigung der Abrechnung von Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) zu prüfen. (4) Das Prüfungsgespräch hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an eine Fachkraft zu stellen sind, zu orientieren. Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden. (5) Das Prüfungsgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. (6) Das Modul 1Teil A ist ein einheitlicher Gegenstand. (7) Das Modul 1Teil B hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe zu den folgenden Bereichen zu stellen, die gegenüber dem Niveau der Lehrabschlussprüfung den Nachweis einer höherwertigen Leistung ermöglicht. Die Aufgabenstellung hat in Form einer Kundenberatung über folgende Bereiche zu erfolgen: 1. Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Buchhaltung und Personalverrechnung. 2. Bürgerliches Recht und Handelsrecht a) Vertragsrecht (Wesen und Bestandteile des Vertrages, Arten und Besonderheiten der verschiedenen Vertragstypen, wie Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag, Bevollmächtigungsvertrag usw.); b) Sachenrecht (insbesondere Arten und Sachen und dingliche Rechte, wie Besitz, Eigentum, Pfandrecht, Servitute); c) Grundzüge des Handelsrechts (insbesondere Arten der Kaufleute, Handelsgeschäfte, Rechnungslegungsgesetz). 3. Steuerrecht a) Grundzüge der Bundesabgabenordnung; b) Umsatzsteuer; c) Grundbegriffe des Einkommensteuer- und Körperschaftssteuerrechts unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Gewinnermittlung; d) Grundzüge des Gebührengesetzes, Kapitalverkehrsteuergesetzes und Finanzstrafgesetzes; e) Behandlung von Gemeindeabgaben. 4. Grundzüge arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften.

3 5. Grundzüge des Gewerberechts und des Organisationsrechts der Wirtschaftskammern. 6. Zahlungs- und Kapitalverkehr a) Durchführung des Zahlungsverkehrs (Überweisung, Bankeinzugsverfahren usw.); b) Scheck und Wechsel im Zahlungsverkehr; c) Kaufvertrags- und Versicherungsklauseln und ihre Auswirkung im Zahlungsverkehr. 7. Datenschutzrecht. (8) Das Prüfungsgespräch hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, zu orientieren. Das Prüfungsgespräch hat mindestens 40 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden. (9) Das Prüfungsgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. (10) Modul 1 Teil B ist ein einheitlicher Gegenstand. Modul 2: Fachlich schriftliche Prüfung 4 (1) Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung hat auf höherem fachlichen Niveau zu erfolgen, um die Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, nachweisen zu können. (2) Die Aufgabenstellung hat die fachlich und betrieblich notwendigen Kenntnisse aus den Fachgebieten einzubeziehen: 1. Buchhaltungstheorie Funktionsweise der Einnahmen-Ausgabenrechnung (laufende Geschäftsfälle, Erfolgsermittlung, Pauschalierung; Funktionsweise der doppelten Buchhaltung (doppelte Gewinnermittlung, Mittelherkunft und Mittelverwendung, formaler Abschluss); Organisationsformen der doppelten Buchhaltung (Durchschreibebuchhaltung, EDVBuchhaltung). Bestandteile der doppelten Buchhaltung: Belegwesen (Datenerfassung unter besonderer Berücksichtigung von Online- und Offline-Verfahren, Belegerstellung, Belegbestandteile, Beleglauf, Einordnung der Buchhaltung in den Beleglauf, Mehrfachauswertungen der Belege) Journal (Aufgaben des Journals) Hauptbuch (Aufgaben des Hauptbuches, Arten des Hauptbuches unter besonderer Berücksichtigung neuer Entwicklungsformen) Nebenbuchhaltungen (Anlagebuchhaltung, Material- und Lagerbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung). 2. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung: Handels- und steuerrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, formelle und materielle Mindestanforderungen abhängig von der Form der Buchführung (zb Datenträgergesetz bei EDV-Buchhaltungen), formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, Inventurverfahren, Kontenrahmenprinzipien und systeme. Grundbegriffe der Kostenrechnung. 3. Buchhaltungspraxis Einnahmen- und Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung, insbesondere laufende

4 Geschäftsfälle, Erfolgsermittlung, Pauschalierung, Verbuchung sämtlicher Steuern, Verbuchung von Wareneinkauf, Warenverkauf, Ermittlung und Verbuchung von Wareneinsatz (insbesondere verschiedene Abfassungsprinzipien), Materialeinsatz und Bestandsveränderungen, Retourwaren, Rabatte, Skonti; Verbuchung des Zahlungsverkehrs (ua. Rechnungsausgleich, Anzahlungen, Teilzahlungen, Scheck, Wechsel, Factoring), Personenkonten, Lohn- und Gehaltsverbuchung, Verbuchung verschiedener Aufwendungen (insbesondere Reisekosten, Werbung und Repräsentation); Zu- und Abgänge im Anlagevermögen (ua. Aktivierungspflichten, selbsterstellte Anlagen, Ermittlung und Verbuchung von ordentlichen und außerordentlichen Abschreibungen), Ermittlung und Verbuchung von Investitionsbegünstigungen nach aktuellem Steuerrecht, Regelungen für Kraftfahrzeuge, Fremdwährungsverbuchung, Kreditverluste, Gewährleistung und Schadenersatz, Vertragsstrafen, Rechnungsabgrenzungen (insbesondere Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Problematik), Verbuchung von Rückstellungen und Rücklagen, Filialbuchhaltung, Kommissionsgeschäfte, Handelsvertretung, Verbuchung von Aufnahme und Tilgung langfristigen Kapitals, Leasinggeschäfte, Verbuchung von Privatentnahmen und einlagen; Berücksichtigung der buchhalterischen Auswirkungen der Themenkreise der Gegenstände Bürgerliches Recht, Rechnungslegungsgesetz und Handelsrecht, Steuerrecht, Zahlungs- und Kapitalverkehr. 4. Personalverrechnung (insbesondere Grundzüge des individuellen Kollektivvertragsrechtes, Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, Lohnpfändungs- und Sozialversicherungsrecht). (3) Das Modul 2 ist ein einheitlicher Gegenstand. (4) Die schriftliche Prüfung hat mindestens 5 Stunden zu dauern. Sie ist nach maximal 6 Stunden zu beenden. (5) Folgende positiv abgeschlossenen Ausbildungen ersetzen die fachlich schriftliche Prüfung: a) Unternehmensberater-Prüfung b) Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Buchhalterprüfung oder Bilanzbuchhalterprüfung am WIFI einer Wirtschaftskammer oder an einem BFI. c) Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung oder eines Fachhochschul-Studienganges im Wirtschaftsbereich. Modul 3: Ausbilderprüfung 5. Das Modul 3 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß 29 Berufsausbildungsgesetz. Modul 4: Unternehmerprüfung 6. Das Modul 4 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 in der geltenden Fassung. Bewertung 7. (1) Für die Bewertung der Gegenstände gilt in sinngemäßer Anwendung der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl.Nr. 371/1974 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 35/1997, das Schulnotensystem von Sehr gut bis Nicht genügend. (2) Ein Modul ist positiv bestanden, wenn alle Gegenstände positiv bewertet wurden.

5 (3) Die Befähigungsprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn zumindest ein Gegenstand des Moduls 1 und das Modul 2 mit der Note Sehr gut und die übrigen Gegenstände und Module mit der Note Gut bewertet wurden. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 8. (1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft. (2) Die Befähigungsprüfungsordnung (BGBl. II Nr. 399/1999) tritt mit Ablauf des außer Kraft. (3) Personen, die zu einer Prüfung gemäß der in Abs. 2 genannten Verordnung antraten, diese aber nicht zur Gänze abgelegt oder bestanden haben, dürfen zu den nicht abgelegten oder nicht bestandenen Gegenständen noch bis spätestens sechs Monate nach dem Außer-Kraft-Treten der Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 nach deren Bestimmungen antreten. Wahlweise dürfen diese Personen die Gegenstände aber auch nach der geltenden Prüfungsordnung ablegen. In Zweifelsfällen entscheidet der Leiter der Meisterprüfungsstelle, welche Gegenstände nach der geltenden Prüfungsordnung abzulegen sind. Der Obmann: Der Geschäftsführer: Dr. Friedrich BOCK Mag. Dieter-Michael GROHMANN

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