Inklusive sonderpädagogische Förderung im Kreis Steinfurt
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- Margarethe Lorentz
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1 Inklusive sonderpädagogische im Kreis Steinfurt Schuljahr 2017/2018
2 INKLUSIVE SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG IM Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, KREIS STEINFURT Schuljahr 2017/2018 Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten inklusiver sonderpädagogischer im Kreis Steinfurt geben. Wir beziehen uns hier auf die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Sie erhalten Informationen zu Schulstandorten, an denen inklusive sonderpädagogische möglich ist, zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Besonderheiten im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und zu Unterstützungsangeboten im Kreis Steinfurt. Wir hoffen Ihnen damit wichtige Informationen rund um das Thema sonderpädagogische zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank für Ihr Interesse! Inge Graf-Mannebach Schulamtsdirektorin, Generale Inklusion Franz-Josef Brinkkötter Inklusionskoordinator Hanelore Lange Inklusionskoordinatorin IInklusionsfachberaterin Primarstufe Steinfurt im Mai 2017 André-L. von Gostomski Inklusionsfachberater Sek I 1
3 Inhaltsverzeichnis 1. Gemeinsames Lernen im Kreis Steinfurt Seite 3 2. Allgemeine Informationen zur Seite 4-5 sonderpädagogischen 3. Übergangsberatung Primarstufe Sekundarstufe I Seite 6-11 bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 4. Orte des Gemeinsamen Lernens in den Seite Kommunes des Kreises Steinfurt 5. Unterstützungsangebote für Gemeinsames Seite Lernen im Kreis Steinfurt 6. Förderschulen im Kreis Steinfurt Seite Ansprechpartner/in für Inklusion Seite 50 in den Kommunen 8. Anhänge Seite 51 2
4 1. Gemeinsames Lernen im Kreis Steinfurt Inklusion als gesellschaftliche Haltung Das Schulamt für den Kreis Steinfurt fördert und unterstützt das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Besonders der Perspektivwechsel von der Integration zur Inklusion steht dabei im Vordergrund. Dieser bedeutet einen gesellschaftlichen Wandel, der einen Paradigmenwechsel im schulischen Kontext verlangt. Diese Veränderungen geschehen nicht zufällig: Die ist dazu aufgefordert, sich den individuellen Bedürfnissen aller Lernenden zu stellen und angemessene Lernwege zu eröffnen. Somit ist Inklusion eine im Prozess befindliche, gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die zu einer veränderten Haltung führen wird. Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention ist im 9. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes NRW das Gemeinsame Lernen verankert worden. Die allgemeinbildenden n sind Regelförderort für alle Schülerinnen und Schüler. Das Gemeinsame Lernen hat im Kreis Steinfurt als Gemeinsamer Unterricht schon eine lange Tradition. Damit das Gemeinsame Lernen gelingt, stehen verschiedenste Unterstützungsangebote zur Verfügung, um Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerkräfte und Schulleitungen darin zu stärken, den Leitgedanken der Inklusion in der zu verwirklichen. 3
5 2. Allgemeine Informationen zur sonderpädagogischen Der rechtliche Rahmen Schulgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen Anspruch auf Gemeinsames Lernen Entscheidung allgemeine / Förderschule zielgleich zieldifferent Alle Schulformen können Orte Gemeinsamen Lernens sein Das Wahlrecht der Eltern Das Schulgesetz sieht vor, dass Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Schulaufsichtsbehörde eine konkrete allgemeine mit Gemeinsamem Lernen als gesichertes Angebot vorschlägt. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot möglichst in Wohnortnähe. Die Eltern haben in diesem Rahmen die Möglichkeit, sich entweder für die allgemeine oder die Förderschule zu entscheiden. Zielgleiche kann in den Förderschwerpunkten Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung stattfinden. Bei zielgleicher gilt ab der Sekundarstufe I in Bezug auf die allgemeine der Schulformwunsch der Erziehungsberechtigten. Den Eltern wird von der Schulaufsicht eine Grundschule bzw. entsprechend des Schulformwunsches der Erziehungsberechtigten eine in Wohnortnähe vorgeschlagen, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist (vgl. 16 Abs. 1 ff.; AO-SF siehe Seite 5). Schulform bedeutet hier entweder Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder alternativ Gesamtschule, Sekundarschule. Zieldifferente findet im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung statt hier haben die Eltern laut Schulgesetz und AO-SF zwar Anspruch auf eine allgemeine jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Schulform (vgl. 2 Abs. 1, AO-SF; 20 Abs. 1, Schulgesetz NRW). Grundsätzlich sind n aller Schulformen mögliche Orte des Gemeinsamen Lernens. Darum kann die Schulaufsichtsbehörde Eltern von Kindern mit den Förderschwerpunkten Lernen oder Geistige Entwicklung jede Schulform vorschlagen, wenn an der entsprechenden Gemeinsames Lernen eingerichtet ist oder eingerichtet wird. So ist es z. B. möglich, dass ein Kind mit dem Unterstützungsbedarf Lernen nach der Grundschule in einem Gymnasium mit Gemeinsamem Lernen zieldifferent unterrichtet wird. Das individuelle Lernangebot für diese Schülerinnen und Schüler ist orientiert an dem Rahmenlehrplan der Hauptschule. 19 (5) Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt sie den Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allgemeine vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. 20 Absätze 4 und 5 bleiben unberührt. 3.die n für Kranke ( 21 Abs. 2). AO-SF Erster Teil 1 Inklusive Bildung (1) findet in der Regel in der allgemeinen statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. (2) In der allgemeinen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). 2 (3) Die Schülerinnen und Schüler werden nach Maßgabe dieser Verordnung in den Bildungsgängen der allgemeinen n zielgleich, im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen und im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung zieldifferent unterrichtet. 2 Orte und Schwerpunkte der sonderpädagogischen (1) Orte der sonderpädagogischen sind 1. die allgemeinen n (allgemeinbildende n und Berufskollegs), 2. die Förderschulen, 3. die n für Kranke. (2) Schwerpunkte der sonderpädagogischen sind 1. Lernen ( 4 Absatz 2), 2. Sprache ( 4 Absatz 3), 3. Emotionale und soziale Entwicklung ( 4 Absatz 4), 4. Hören und Kommunikation ( 7), 5. Sehen ( 8), 6. Geistige Entwicklung ( 5), 7. Körperliche und motorische Entwicklung ( 6). 4
6 Die Wahlmöglichkeit der Eltern bezieht sich ausschließlich auf die Entscheidung allgemeine oder Förderschule und bei zielgleicher zusätzlich auf die entsprechende Schulform. Hervorzuheben ist, dass Eltern keinen Anspruch auf die Wahl einer bestimmten, namentlich benannten haben. Das gilt sowohl für die zielgleiche als auch für die zieldifferente sonderpädagogische. kein Anspruch auf eine bestimmte AO-SF 16 Wahl des Förderorts, Anmeldung an der (1) Die Schulaufsichtsbehörde schlägt den Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allgemeine vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Bei zielgleicher ist es eine der von den Eltern gewählten Schulform. (2) Haben die Eltern abweichend von der allgemeinen die Förderschule gewählt, schlägt ihnen die Schulaufsichtsbehörde mindestens eine solche mit dem für die Schülerin oder den Schüler festgestellten Förderschwerpunkt vor. In den Fällen von 14 Absatz 3 ist es in der Regel eine mit dem vorrangig festgestellten Förderschwerpunkt. Bei zielgleicher ist es eine Förderschule im Bereich der von den Eltern gewählten Schulform. 20 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW bleibt unberührt. (3) Die Eltern melden ihr Kind an einer der n an, die von der Schulaufsichtsbehörde gemäß Absatz 1 oder 2 benannt worden ist, soweit es diese nicht bereits besucht. (4) Die Eltern können ihr Kind auch an einer anderen allgemeinen mit Angeboten zum Gemeinsamen Lernen oder an einer anderen Förderschule anmelden, die jeweils dem Bedarf an sonderpaedagogischer Unterstützung gerecht wird. Bei zielgleicher melden die Eltern ir Kind an einer der gewünschten Schulform an, bei Förderschulen an einer aus dem Bereich der Schulform. (5) Melden die Eltern im Fall des Absatzes 4 ihr Kind an einer allgemeinen an, holt die vor der Aufnahme die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde und diese die Zustimmung des Schulträgers ein. (6) Melden die Eltern ihr Kind nicht an, veranlasst die Schulaufsichtsbehörde die Aufnahme in eine und teilt ihnen dies schriftlich mit. Eltern erhalten für ihr Kind mit dem Bescheid der Schulaufsichtsbehörde einen garantierten Schulplatz an einer allgemeinen und an einer Förderschule. Eltern können ihr Kind auch an einer anderen als der vorgeschlagenen allgemeinen mit Angeboten zum Gemeinsamen Lernen oder an einer anderen Förderschule anmelden. Bei zielgleicher ist dies eine der gewünschten Schulform mit Angeboten zum Gemeinsamen Lernen oder eine Förderschule aus dem Bereich der Schulform (vgl. 16 Abs. 4; AO- SF). Melden die Eltern ihr Kind an einer anderen allgemeinen an, muss die die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde einholen. Diese holt wiederum die Zustimmung des Schulträgers ein. Nur wenn, Schulaufsichtsbehörde und Schulträger zustimmen, kann das Kind aufgenommen werden. Ansonsten bleibt es bei der von der Schulaufsichtsbehörde vorgeschlagenen allgemeinen (vgl. 16 Abs. 5; AO-SF). Lehnen Schulleitung, Schulaufsichtsbehörde oder Schulträger die Aufnahme ab, so müssen sie dieses begründen. In jedem Fall müssen die Eltern ihr Kind zu den jeweiligen Anmeldezeiten an der vorgeschlagenen oder ggf. an der selbst gewählten anmelden. Wahl einer anderen stimmung von Schulaufsicht und Schulträger Eltern melden an 5
7 3. Übergangsberatung Primarstufe Sekundarstufe I bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Auf einen Blick Frühzeitige Beratung Regelfall Allgemeine Wahlmöglichkeit allgemeine / Förderschule Bereits frühzeitig sollen alle Eltern und Lehrkräfte der Klassen 4 über den rechtlichen Rahmen das Übergangsverfahren und die daran anknüpfenden Wahlmöglichkeiten für die Eltern informiert werden. Der im Schulgesetz formulierte Regelfall ist das Gemeinsame Lernen an einer allgemeinen. Allerdings haben die Eltern eine Wahlmöglichkeit: a) bei zieldifferenter : allgemeine oder Förderschule b) bei zielgleicher : Schulform der allgemeinen entsprechend dem Bildungsgang des Kindes / des Schulformwunsches: Hauptschule (HS), Realschule (RS), Gymnasium (GY) alternativ Gesamtschule (GES), Sekundarschule (SK) oder Förderschule (FÖ). Orientierung am Elternwunsch Die Beratung orientiert sich am Elternwunsch. Der Elternwunsch ist verbindliche Grundlage für den Schulvorschlag durch die Schulaufsichtsbehörde. Die Wahlmöglichkeit der Eltern bezieht sich auf die Entscheidung für die allgemeine oder die Förderschule. keine konkrete Es soll deutlich formuliert werden, dass damit nicht die Wahl einer bestimmten, namentlich genannten gemeint ist. Alle Schulformen können Orte des Gemeinsamen Lernens sein Chancen des Gemeinsamen Lernens Grundsätzlich sind n aller Schulformen mögliche Orte des Gemeinsamen Lernens. Das gilt auch für Kinder mit zieldifferentem Unterstützungsbedarf (Lernen-LE, Geistige Entwicklung-GG). Wünschen Eltern die allgemeine, wird ihnen von der Schulaufsicht eine der entsprechenden Schulform vorgeschlagen. Bei zielgleicher ist dies die Schulform entsprechend des Schulformwunsches (Hauptschule, Realschule, Gymnasium alternativ Gesamtschule, Sekundarschule), bei zieldifferenter eine allgemeine mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen. Die Grundhaltung in der Beratung orientiert sich an dem im Schulgesetz vorgesehenen Regelfall allgemeine und an den besonderen Chancen des Gemeinsamen Lernens für die Lernentwicklung des Kindes. Eine Beratung durch Lehrende hin zu einer bestimmten oder gegen eine bestimmte ist nicht vorgesehen. Um den Übergang möglichst anschlussfähig gestalten zu können, ist es hilfreich, wenn dem Schulamt neben der Einverständniserklärung der Eltern weitere für die Übergangsentscheidung relevante Informationen zur Ausgangslage des Kindes (z. B. Schülerspezialverkehr) im Einvernehmen mit den Eltern gegeben werden. 6
8 Hinweise zum Übergangsverfahren Vorbereitung des Übergangs Erste prognostische Abfrage zu Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf Bereits ab August werden die Grundschulen gebeten, dem Schulamt prognostisch mitzuteilen, welche Schülerinnen und Schüler mit welchen Förderschwerpunkten voraussichtlich in die Sekundarstufe I wechseln werden. Hierzu gehören auch die Kinder, die ohne AO-SF an der sonderpädagogisch gefördert werden. Abfrage des Elternwunsches Damit verbunden ist auch eine erste Abfrage bezüglich des Elternwunsches, ob eine allgemeine oder eine Förderschule ab Klasse 5 besucht werden soll. Erhebungsbogen Der Elternwunsch wird in einem vom Schulamt zugesandten Erhebungsbogen dokumentiert. Hierbei handelt es sich um eine erste Absichtserklärung der Eltern und noch nicht um eine verbindliche Entscheidung. Transparenz schaffen Eltern informieren Klarheit im Kollegium schaffen Erste Koordinierungssitzung Im Rahmen der prognostischen Elternabfrage ist es dringend erforderlich, die Eltern der Klassen 4 über die Bedeutung dieser ersten Abfrage und den daran anschließenden weiteren Verfahrensverlauf zu informieren. Dies setzt voraus, dass vorher alle Lehrkräfte, die an der Beratung beteiligt sind, über Ziele, Inhalte und Form der Beratung informiert sind. Koordinierung des Übergangs Auf Grundlage der erhobenen prognostischen Daten wird in einer ersten Koordinierungssitzung der Schulaufsicht abgeglichen, welche Bedarfe sich an den einzelnen Standorten ergeben und wie viele Schülerinnen und Schüler mit welchen Unterstützungsbedarfen an den weiterführenden n im Gemeinsamen Lernen einen Platz finden müssen. Hierbei gilt: Alle Kinder erhalten nach Möglichkeit ein Angebot in Wohnortnähe. Gegebenenfalls muss an dieser Stelle überprüft werden, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen oder ob weitere n für das Gemeinsame Lernen gefunden werden müssen. 7
9 Übergangsberatung Klasse 4 Vor Ende des ersten Schulhalbjahres findet in den Klassen 4 die Übergangsberatung statt. Die Beratung knüpft an den vorher begonnenen Informations- und Beratungsprozess an. Zu diesem Zeitpunkt können sowohl Aussagen über die aktuellen Förderschwerpunkte als auch bei zielgleicher über die Tendenz der Schulformempfehlungen gemacht werden. Erklärung der Eltern Am Ende der Beratung unterschreiben die Eltern eine Erklärung, in der sie formal bekunden, ob sie eine allgemeine mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen oder eine Förderschule wählen. Zweite Koordinierungssitzung Schulträgerzustimmung Unter Einbeziehung dieser Angaben können nun die einzelnen Schülerinnen und Schüler konkreten n zugeordnet werden. In einer 2. Koordinierungssitzung werden diese Vorschläge gemeinsam mit oberer Schulaufsicht, Schulträgern und den angesprochenen Schulleitungen abgeglichen. Die so abgeglichenen Vorschläge werden den Schulträgern zur Zustimmung vorgelegt. Erst nach Zustimmung durch die Schulträger können die Elternbescheide versandt werden. Bescheide an die Eltern Die Elternbescheide beinhalten neben der Nennung der aktuellen Förderschwerpunkte und der Schulformempfehlung auch den Vorschlag einer allgemeinen mit Angebot zum Gemeinsamen Lernen oder einer Förderschule. Auf einen Platz in der hier genannten hat das Kind einen verbindlichen Anspruch. Anmeldung des Kindes durch die Eltern Sollten die Eltern ihr Kind an einer anderen anmelden wollen, gilt das oben beschriebene Verfahren (vgl. S. 5). Nach Erhalt des Bescheides melden die Eltern ihr Kind zu den jeweiligen Anmeldezeiten an der vorgeschlagenen an. 8
10 Der pädagogische Beratungsrahmen Besondere Bedeutung in der Beratung haben die pädagogischen Aspekte der Lernentwicklung und der Unterstützungsbedarfe eines Kindes sowie die daran anknüpfenden Überlegungen zum Übergang an eine weiterführende der Sekundarstufe I. Eltern wollen wissen, wie und wo ihr Kind am besten weitergefördert werden kan Diese Fragen werden an die beratenden Lehrerinnen und Lehrer in der Regel mi der nachvollziehbaren Erwartung gestellt, eine eindeutige Antwort zu erhalten. Klassenleitungen und sonderpädagogische Lehrkräfte in den Klassen 4 übernehmen hier eine wesentliche Funktion. Förderpläne ermöglichen Anschlussfähigkeit In der pädagogischen Beratung werden Aspekte der bisherigen und der weiteren sonderpädagogischen des Kindes erörtert. Hier wird der Beratungsprozess fortgeführt, der mit Einschulung des Kindes begonnen hat und unter anderem in den Förderplänen dokumentiert ist. Die Förderpläne sind im Übergang für die aufnehmende eine wesentliche Grundlage zur Planung und Umsetzung einer anschlussfähigen des Kindes und werden den weiterführenden n nach Information der Eltern zur Verfügung gestellt. allgemeine als Regelfall Gemeinsames Lernen als Regelfall keine Empfehlungen sondern Entscheidungs -hilfen Grundsätzlich gilt: Alle weiterführenden n mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens unterrichten Lernende entsprechend ihrer Förder- und Entwicklungsbedarfe und entsprechend ihres Bildungsganges entweder zielgleich oder zieldifferent. In der AO-SF sowie im Schulgesetz ist die sonderpädagogische an einer allgemeinen als Regelfall vorgesehen. In diesem Sinne soll auch in der Übergangsberatung das Gemeinsame Lernen in einer allgemeinen der Sekundarstufe I als die in der Regel vorgesehene Option angedacht werden. Die Beratung orientiert sich am Elternwunsch (allgemeine oder Förderschule) und stellt die Chancen des Gemeinsamen Lernens an einer allgemeinen bzw. die Möglichkeiten des Lernens an einer Förderschule fachlich begründet nebeneinander. Eine Priorisierung durch die beratenden Lehrkräfte findet nicht statt. Da Schulgesetz und AO-SF das Gemeinsame Lernen als Regelfall vorsehen, sind auch in der Beratung grundsätzlich die Chancen zu beleuchten, die das Gemeinsame Lernen aus pädagogischer und lerntheoretischer Sicht bietet Die Beratung in der Grundschule hat nicht das Ziel, eine Empfehlung für die eine oder andere Alternative auszusprechen, sondern den Eltern Informationen zu geben, die ihnen helfen, ihre Entscheidung sachlich abzuwägen Das trifft auch zu, wenn Eltern den Unterricht an einer Förderschule wünschen. 9
11 In diesem Fall geht es nicht darum, Eltern umzustimmen, sondern darum, sie über die Chancen des Gemeinsamen Lernens als gleichwertiges Angebot zu informieren. Beratungsauftrag der aufnehmenden Die Frage in welcher Qualität eine konkrete aufnehmende das Gemeinsame Lernen umsetzt, kann in der Beratung der Grundschule ebenso wenig beantwortet werden wie die Frage nach der Unterrichtsqualität an einer Förderschule. Hierzu hat die jeweilige weiterführende einen klaren Beratungsauftrag. Mögliche Konflikte Bei den beratenden Lehrkräften kann es möglicherweise zu Konflikten mit eigenen Überzeugungen kommen, wenn sie z. B. nach der richtigen gefragt werden und sie selbst unsicher sind, ob eine weiterführende mit Gemeinsamem Lernen tatsächlich ein hinreichendes Förderkonzept umsetzt. Innere Überzeugungen In einem solchen Fall gilt der deutliche Hinweis, dass eigene innere Überzeugungen nicht Maßstab für die professionelle Übergangsberatung sind. Das Abraten von einer bestimmten oder Schulform oder eine Beratung hin zu einer bestimmten allgemeinen oder einer Förderschule ist nicht vorgesehen. Kooperation Grundschule weiterführende n Unabdingbar ist eine Kooperation zwischen den abgebenden Grundschulen und den aufnehmenden n zur organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitung des Übergangs und der Übergangsberatungen. Ansprechpartner Sollten sich im Beratungsprozess Fragestellungen ergeben, die nicht im eigenen schulischen Beratungskontext beantwortet werden können, sind Inklusionskoordinatoren und die Schulaufsicht erste Ansprechpartner. 10
12 Zeitrahmen Eltern Schulaufsicht Ende Klasse 3 Vorbereitung des Übergangs Klarheit im Kollegium zu Inhalten, Zielen und Form der Übergangsberatung Information der Eltern in der August bis September Abfrage der Elternwünsche (allgemeine / Förderschule) Rücksendung der Erhebungsbögen an das Schulamt Eltern füllen den Erhebungsbogen aus (siehe Anlage) Auswertung der Erhebungsbögen Oktober Koordinierungssitzung der Schulaufsicht (Festlegung von Kapazitäten an den Sek I n) November Übergangsberatung Klasse 4 in der Schulformempfehlung (Hauptschule-HS, Realschule- RS, Gymnasium-GY alternativ Gesamtschule-GE, Sekundarschule-SK) Einverständniserklärung der Eltern und weitere Unterlagen Dezember Januar Februar Rückmeldung durch die an das Schulamt Rückmeldung durch die aufnehmende an das Schulamt Eltern melden ihr Kind an der an Erarbeitung einer Verteilung und Vorbereitung der Bescheide. Koordinierungssitzung Zuordnung konkreter n Zustimmung der Schulträger Bescheide an die Eltern 11
13 1. Orte gemeinsamen Lernens in den Kommunen des Kreises Steinfurt Übersicht Gemeinde Altenberge Seite 13 Stadt Emsdetten Seite Stadt Greven Seite Stadt Hörstel Seite Gemeinde Hopsten Seite 18 Stadt Horstmar Seite 18 Stadt Ibbenbüren Seite Gemeinde Ladbergen Seite 21 Gemeinde Laer Seite 21 Stadt Lengerich Seite Gemeinde Lienen Seite 23 Gemeinde Lotte Seite 24 Gemeinde Metelen Seite 25 Gemeinde Mettingen Seite Gemeinde Neuenkirchen Seite Gemeinde Nordwalde Seite 27 Stadt Ochtrup Seite 28 Gemeinde Recke Seite 29 Stadt Rheine Seite Gemeinde Saerbeck Seite 33 Stadt Steinfurt Seite Stadt Tecklenburg Seite 36 Gemeinde Westerkappeln Seite 37 Gemeinde Wettringen Seite 37 12
14 Gemeinde Altenberge Borndal-Grundschule Leitung: Dorothee Plettendorf Gooiker Platz 3, Altenberge Telefon: (11) Johannes-Grundschule Leitung: Hauke Rosenow Königstr. 9, Altenberge Telefon: (1) Stadt Emsdetten Buckhoff-Grundschule Leitung: Jutta Fritzler-Husmann Schulstr. 26, Emsdetten Telefon: Emanuel-von-Ketteler-Grundschule komm. Leitung: Eva-Maria Winter Kettelerstr. 41, Emsdetten Telefon: Josef-Grundschule Leitung: Sibylle Aschhoff Grafensteinweg 6, Emsdetten Telefon: Grundschule Hollingen Leitung: Carla Dobenecker Bühlsand 16, Emsdetten Telefon: Kardinal-von-Galen-Grundschule Leitung: Julia Elpers Padkamp 20, Emsdetten Telefon: (21) 107 (9) 272 (1) 209 (3) 169 den Klassen 2 bis 4 Klasse 1 neu ab 2017/
15 Grundschule Wilhelmschule Komm. Leitung: Frank Taape Wannenmacherstr. 55, Emsdetten Telefon: Johannes-Grundschule Leitung: Jutta Tschöpe-Wilp Schützenstr. 112, Emsdetten Telefon: Stadt Emsdetten Käthe-Kollwitz-Realschule Leitung: Günter Baller Sträterstr. 5, Emsdetten Telefon: (48) Weiterführende mit Marien-Hauptschule Leitung: Erika Puls Bergstr. 51, Emsdetten Telefon: (27) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 Geschwister-Scholl-Realschule Leitung: Karola Keller Diemshoff 116, Emsdetten Telefon: @schule.nrw.de Gymnasium Martinum Leitung: Anne Jürgens Wannenmacherstr. 61, Emsdetten Telefon: @schule.nrw.de Peter-Pan--Rheine Teilstandort Emsdetten Leitung: Manfred Kleve Diemshoff 115, Emsdetten Telefon: @schule.nrw.de (1) Schülerzahl 55 Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration Förderschule für die Klassen 1 bis 4 Förderschwerpunkt: Sprache 14
16 Stadt Greven Grundschule St.-Marien Leitung: Marita Lödde-Wilken Am Fiskediek 7, Greven Telefon: (9) Grundschule St.-Martini Leitung: Agnes Langenhoff Barkenstr. 12, Greven Telefon: (28) Erich-Kästner-Grundschule Leitung: Christel Heisler Grevener Landstr. 99, Greven Telefon: (19) Martin-Luther-Grundschule Leitung: Marion Birgoleit Am Wilhelmsplatz 8, Greven Telefon: St.-Josef-Grundschule Leitung: Anne Sprakel Im Deipen Brook 18, Greven Telefon: Gesamtschule Greven Leitung: Ingo Krimphoff Teichstr. 29, Greven Telefon: Anne-Frank-Realschule Leitung: Ines Ackermann Im Deipen Brook 20, Greven Telefon: Gymnasium Augustinianum Leitung: Dr Volker Krobisch Lindenstr. 68, Greven Telefon: 02571/ (2) 734 (42) 675(22) 1260 Weiterführende, bisher mit Gemeinsamem Lernen in Weiterführende, bisher mit Gemeinsamem Lernen in den Klassen 5 bis 8 Weiterführende mit Einzelintegration 15
17 an der Ems Leitung: Renate Tanner Alte Lindenstr. 25, Greven Telefon: Förderschule mit den Klassen 5 bis 10 Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung St.-Bonifatius-Grundschule komm. Leitung: Georg Rohlmann Riehenweg 28, Hörstel Telefon: @schule.nrw.de St.-Ludgerus-Grundschule Leitung: Peter Schmidt Ibbenbürener Str. 11, Hörstel Telefon: @schule.nrw.de Stadt Hörstel 100 (14) 271 (15) St.-Anna-Grundschule Leitung: Uta Boveland Jahnstr. 8, Hörstel Telefon: @schule.nrw.de St.-Antonius-Grundschule Leitung: Ingard Borgel Auf der Burg 4, Hörstel Telefon: @schule.nrw.de Sünte-Rendel-Grundschule Leitung: Holger Geßner Sünte-Rendel-Str. 16, Hörstel Telefon: @schule.nrw.de (2) 16
18 Stadt Hörstel Harkenberg-Hauptschule Komm. Leitung: Mechtild Wellmeyer Westfalenstr. 5, Hörstel Telefon: 05459/ Gesamtschule Hörstel Leitung: Franz-Josef Hesse Westfalenstr. 5, Hörstel Telefon: 05459/ Städt. Realschule Komm. Leitung: Ursula Schütte Westfalenstr. 5, Hörstel Telefon: 05459/ (6) auslaufend seit 2013 / (50) 198 auslaufend seit 2013 / 14 Weiterführende mit Klasse 10 Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 Weiterführende mit Klasse 10 17
19 Gemeinde Hopsten Grundschulverbund Hopsten-Schale-Halverde Leitung: Sandra Steingröver Am Vogelbusch 15, Hopsten Telefon: (14) St.-Georg-Hauptschule Komm. Leitung: Christoph Wernke Am Schulplatz 2, Hopsten Telefon: (16) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 8 Ketteler-Realschule Leitung: Andreas Pasche Gustav-Lampe-Str. 4, Hopsten Telefon: @schule.nrw.de Grundschulverbund Horstmar-Leer Komm. Leitung: Claudia Geldermann. Schulstr. 3, Horstmar Telefon: @schule.nrw.de Verbundschule Horstmar-Schöppingen Leitung: Hubertus Drude Bergstiege 6, Horstmar Tel: 02555/ Sekretariat@verbundschule.com 109 auslaufend seit 2014 /15 Stadt Horstmar 211 (12) Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende, Lernen in 18
20 Stadt Ibbenbüren Mauritius-Grundschule Leitung: Monika Althaus Fröbelplatz 3, Ibbenbüren Telefon: Michael-Grundschule Leitung: Beate Pohl Oeynhausenstr. 85, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de Kardinal-von-Galen-Grundschule Leitung: Maria Wichmann Meyringstr. 5, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de Ludwig-Grundschule Leitung: Stefan Lauerer Groner Allee 49, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de 341 (29) 298 (26) 361 (18) 214 Barbara-Grundschule Leitung: Hiltrud Güldenhöven Heitkampweg 16, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de Albert-Schweitzer-Grundschule Leitung: Heike Schöpper Schillerstr. 11, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de Ludgeri-Grundschule Leitung: Thomas Güldenhöven Am Hedwigsheim 8, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de Johannes-Bosco-Grundschule Leitung: Petra Hardebeck Johannesstr. 31, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de 136 (1) (1) 19
21 Stadt Ibbenbüren Gemeinschaftshauptschule Ibbenbüren Leitung: Michael Greiwe Mettinger Str. 54, Ibbenbüren Telefon: (49) Weiterführende Lernen in Gesamtschule Ibbenbüren Leitung: Christiane Althoff Am Sportzentrum 22, Ibbenbüren, Telefon: (44) Weiterführende Lernen in Anne Frank Realschule Komm. Leitung: Holger Deinl Schulstr. 31, Ibbenbüren Telefon: (22) Weiterführende Lernen in den Klassen 5 bis 7 Roncalli-Realschule Leitung: Frank Voss Roncallistr. 9, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de 535 privater Träger Weiterführende mit Einzelintegration Freie Tecklenburger Land Leitung: Paul-Georg Weiser Wilhelmstr. 210, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de Goethe-Gymnasium Leitung: Andreas Tangen Goethestr. 7, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de Johannes-Kepler-Gymnasium Leitung: Paul-Georg Weiser Wilhelmstr. 210, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de 51 privater Träger Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration 20
22 Stadt Ibbenbüren Schülerzahl Janusz-Korczak- Leitung: Jürgen Bernroth Uffeln Mitte 33, Ibbenbüren Telefon: Förderschule mit den Klassen 1 bis 10 Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung Peter-Pan -Rheine Teilstandort Dörenthe Leitung: Manfred Kleve Löchtweg 5, Ibbenbüren Telefon: @schule.nrw.de 73 Förderschule mit den Klassen 1 bis 4 Förderschwerpunkt: Sprache Heinrich-Hoffmann- Teilstandort Ibbenbüren Leitung: Herr Dr. Thomas Leubecher Große Str.41, Ibbenbüren Telefon: ibb@heinrichhoffmannschule.de für Kranke im Klinikum Ibbenbüren Gemeinde Ladbergen Grundschule Ladbergen Leitung: Dr. Ulrike Itze-Helsper Auf dem Rott 8, Ladbergen Telefon: @schule.nrw.de Werner-Rolevinck-Grundschule Leitung: Ingrid Hajou Kolpingweg 9, Laer Telefon: @schule.nrw.de 233 (23) Gemeinde Laer 267 (14) 21
23 Stadt Lengerich Grundschule Stadt Leitung: Stefanie Thiele Kirchpatt 38, Lengerich Telefon: (21) Grundschule Hohne Leitung: Gisela Marstatt-Stienecker Schrägweg 20, Lengerich Telefon: (22) Grundschule Intrup Leitung: Roland Hennig Banningstr. 20, Lengerich Telefon: (1) Gemeinschaftsgrundschule Stadtfeldmark Leitung: Gudrun Heemann Poolweg 18, Lengerich Telefon: (2) Gesamtschule Lengerich Komm. Leitung: Dr. Werner Peters Margarethenstr. 1, Lengerich Telefon: (8) Weiterführende Lernen in der Klasse 5 Gutenberg-Hauptschule Komm. Leitung: Silke Hölters Margarethenstr. 1, Lengerich Telefon: @schule.nrw.de Dietrich-Bonhoeffer-Realschule Leitung: Ursula Krimphove Bahnhofstr. 112, Lengerich Telefon: @schule.nrw.de Friedrich-von-Bodelschwingh-Realschule Leitung: Dr. Werner Peters Schulstr. 61, Lengerich Telefon: @schule.nrw.de Hannah-Arendt-Gymnasium Leitung: Angelika Heitmann Bahnhofstr. 110, Lengerich Telefon: @schule.nrw.de 51 (7) auslaufend seit 2012/ (2) 813 (5) Weiterführende Lernen in der Klasse 10 Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 7 22
24 Stadt Lengerich Schülerzahl in der Widum Leitung: N.N. Hölderlinstr. 20, Lengerich Telefon: privater Träger Förderschule für alle Jahrgänge Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung Michael Ende -Steinfurt Teilstandort Lengerich komm. Leitung: Wolfgang Roeder Kirchpatt 38, Lengerich Telefon: Förderschule mit den Klassen 1 bis 4 Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung Gemeinde Lienen Grundschule Lienen Leitung: Annette Füllborn Schulstr. 5, Lienen Telefon: @schule.nrw.de 200 (3) Grundschule Kattenvenne Leitung: Ute Nordenkemper Auf den Kämpen 2, Lienen Telefon: @schule.nrw.de Freie Waldorfschule Lienen e.v. Ansprechpartner: Brigitte Handt Lührmanns Weg 1, Lienen Telefon: info@waldorfschule-lienen.de Hauptschule Lienen Komm. Leitung: Axel Weghorst Lührmanns Weg 1, Lienen Telefon: @schule.nrw.de (1) Gemeinde Lienen 60 auslaufend seit 2012/13 Private mit Einzelintegration Derzeit mit den Klassen 1 bis 4 Weiterführende, Lernen in der Klasse 10 23
25 Gemeinde Lotte Grundschule Lotte komm. Leitung: Magdalena Dassau Osnabrücker Str. 9, Lotte Telefon: (9) Grundschule Regenbogen komm. Leitung: Ute Thomas Schulstr. 1, Lotte-Büren Telefon: (11) Grundschule Wersen komm. Leitung: Bettina Middeldorf und Brigitte Sauer Am Herrengarten 18, Lotte Telefon: Gemeinde Lotte Gemeinschaftshauptschule Lotte Komm. Leitung: Michael Vörckel Am Herrengarten 20, Lotte Telefon: Gesamtschule Lotte-Westerkappeln Leitung: Manfred Stalz Osnabrücker Str.22, Westerkappeln, Telefon: (27) Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende Lernen in. 24
26 Gemeinde Metelen St.-Vitus-Grundschule Leitung: Thomas Wissing Schulstr. 5-7, Metelen Telefon: (13) Gemeinde Mettingen Paul-Gerhardt-Grundschule Leitung: Carola Brandsmeier Diekbreede 8, Mettingen Telefon: (16) Ludgeri-Grundschule / Marien (Verbund) Leitung: Jutta Riepenhoff Kolpingstr. 18, Mettingen Telefon: @schule.nrw.de 177 Josef-Hauptschule Leitung: Klaus Ganseuer Nierenburger Str. 31, Mettingen Telefon: @schule.nrw.de KvG-Realschule Leitung: Mechthild Terdues Große Str. 38, Mettingen Telefon: @schule.nrw.de KvG-Gymnasium Leitung: Wilhelm Focke Große Str. 38, Mettingen Telefon: @schule.nrw.de 312 (18) Weiterführende, Lernen in Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration 25
27 Gemeinde Mettingen Schülerzahl Ernst-Klee- LWL-Förderschule Leitung: Wilfried Gernart Landrat-Schultz-Str , Mettingen Telefon: Förderschule für alle Jahrgänge Förderschwerpunkt: Körperlich motorische Entwicklung Grüterschule-Rheine Teilstandort Mettingen Leitung: Sabine Schillack Wieher Kirchweg 78, Mettingen Telefon: Förderschule mit den Klassen 1 bis 10 Förderschwerpunkt: Lernen Gemeinde Neuenkirchen Grundschulverbund Thieschule/Josefschule Leitung: Bärbel Roberts Zum Thie 30, Neuenkirchen Telefon: @schule.nrw.de Ludgeri-Grundschule Leitung: Angelika Fenk-Stein Westfalenring 25, Neuenkirchen Telefon: @schule.nrw.de 278 (7) 249 (1) 26
28 Gemeinde Neuenkirchen Arnold-Janssen-Gymnasium Leitung: Meinholf Dörhoff Emsdettener Str. 242, Neuenkirchen Telefon: privater Träger Weiterführende mit Einzelintegration. Emmy-Noether-Sekundarschule Leitung: Ulrike Eckrodt-Schmeing Friedrich-Bülten-Str Neuenkirchen Telefon: (36) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 Gemeinde Nordwalde Gangolf-Grundschule Leitung: Heinz-Gerd Rulofs Bahnhofstr. 84, Nordwalde Telefon: @schule.nrw.de Wichern-Grundschule Leitung: Johannest Neumayer Barkhof 52, Nordwalde Telefon: E- Mail: @schule.nrw.de Kardinal-von-Galen-Gesamtschule Leitung: Karla Müsch-Nittel Amtmann-Daniel-Str. 32, Nordwalde Telefon: @schule.nrw.de 160 (2) 201 (1) 842 (27) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 27
29 Stadt Ochtrup Grundschule Lamberti Leitung: Marlies Lütkehermölle Schillerstr. 28, Ochtrup Telefon: (22) Grundschule Marien Leitung: Christiane Wanschers Overbergstr. 6, Ochtrup Telefon: (18) von-galen-grundschule Langenhorst/Welbergen Leitung: Katja Bahlinghorst Eichendorffallee 15, Ochtrup Telefon: (1) Stadt Ochtrup Städt. Gem.-Hauptschule Leitung: Golo Mielke Lortzingstr. 2, Ochtrup Telefon: Städt. Realschule Ochtrup Leitung: Doris Nollen-Kuhlbusch Lortzingstr. 2, Ochtrup Telefon: Städt. Gymnasium Ochtrup Leitung: Peter Grus Lortzingstr. 2, Ochtrup Telefon: (44) 876 (13) 719 Weiterführende, Lernen in Weiterführende, derzeit mit Gemeinsamem Lernen in Klasse 5 Weiterführende mit Einzelintegration 28
30 Gemeinde Recke Overberg-Grundschule Leitung: Renate Konnemann Jahnstr. 3, Recke Telefon: (11) Kath. Grundschulverbund Raphael/ St.-Martin Leitung: Antonius Maag Kirchstr. 31, Recke Telefon: Gemeinde Recke Dietrich-Bonhoeffer-Hauptschule Komm. Leitung: Anne Fink Brookweg 5, Recke Telefon: Fürstenbergschule Priv. Bischöfl. Gymnasium Leitung: Michael Kamlage Brookweg 7, Recke Telefon: Fürstenbergschule Priv. Bischöfl. Realschule Leitung: Herr Meyer Brookweg 7, Recke Telefon: Don-Bosco- Leitung: Marianne Willen Schulstr. 29, Recke Telefon: (22) 848 privater Träger 578 privater Träger 142 privater Träger Weiterführende, Lernen in Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration Förderschule für alle Jahrgänge Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung 29
31 Stadt Rheine Annette-Grundschule komm. Leitung: Catrin Schwede Siedlerstr. 10, Rheine Telefon: (15) Michael-Grundschule Leitung: Petra Teichmann Frankenburgstr. 77, Rheine Telefon: (12) Gertruden-Grundschule Leitung: Karen Ramstorf Randelbachweg 16, Rheine Telefon: (2) Marien-Grundschule Leitung: Christian Hülsmann Hauptstr. 19, Rheine Telefon: (3) Südesch-Grundschule Leitung: Angelika Dietzen-Weudmann Elter Str. 145, Rheine Telefon: Paul-Gerhardt-Grundschule Leitung: Beatrix Meyer Wieteschstr. 24, Rheine Telefon: Bodelschwingh-Grundschule komm. Leitung: Nicole Haverkamp Wihostr. 101, Rheine Telefon: Canisius-Grundschule Leitung: Christa Book Canisiusstr. 62, Rheine Telefon: Edith-Stein-Grundschule Leitung: Frank Krehe Bühnertstr. 11, Rheine Telefon: Franziskus Grundschule komm. Leitung: Gerrit Feld Franziskusstr. 16, Rheine Telefon: (5) (1) (1) 30
32 Stadt Rheine Johannes Eschendorf-Grundschule Leitung: Britta Tuma-Sievers Osnabrückerstr. 170, Rheine Telefon: (1) Grundschulverbund Johannesschule Mesum/Elte Leitung: Gerrit Feld Schulstr. 5, Rheine Telefon: (2) Kardinal-von-Galen-Grundschule komm. Leitung: Christoph Koenen Ludwig-Dürr-Str. 23, Rheine Telefon: (2) Ludgerus-Grundschule Schotthock Leitung: Ellen Schmidt Ludgeristr. 17, Rheine Telefon: (1) Overberg-Hauptschule Leitung: Yvonne Sundermann Meisenstr. 30, Rheine Telefon: Don-Bosco-Hauptschule komm. Leitung: Martin Tomaschko Hassenbrockweg 40, Rheine Telefon: Nelson-Mandela-Sekundarschule Leitung: Mechthild Vermillion Wihostr.101, Rheine Telefon: (5) auslaufend seit 13/14 75 auslaufend seit 13/ (34) Weiterführende, Lernen in der Klasse 10 Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 31
33 Stadt Rheine Sekundarschule am Hassenbrock Leitung: Frau Sitte-Westrick Hassenbrockweg Rheine Telefon: (25) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 Euregio-Gesamtschule Leitung: Michael Sauerland Ludwigstr. 37, Rheine Telefon: @schule.nrw.de 1171 (31) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 7 Städt. Elsa-Brändström-Realschule Leitung: Gerhard Fischer Schüttemeyerstr. 60, Rheine Telefon: @schule.nrw.de 756 Weiterführende mit Einzelintegration Städt. Fürstenberg-Realschule Leitung: Annette Probst Wihostr. 101, Rheine Telefon: @schule.nrw.de 112 auslaufend seit 13/14 Weiterführende mit Einzelintegration Städt. Emsland-Gymnasium Leitung: Katharina Straßburg-Mulder Bühnertstr. 120, Rheine Telefon: @schule.nrw.de Gymnasium Dionysianum Leitung: Oliver Meer Anton-Führer-Str. 2, Rheine Telefon: @schule.nrw.de Kopernikus-Gymnasium Leitung: Mark Bauer Kopernikusstr. 61, Rheine Telefon: @schule.nrw.de Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration 32
34 Stadt Rheine Schülerzahl Christophorusschule Leitung: Wilfried Heeke Dreikönigstr , Rheine Telefon: privater Träger Förderschule, für alle Jahrgänge Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung Heinrich-Hoffmann- Teilstandort Rheine Leitung: Herr Dr. Thomas Leubecher Frankenburgstr. 31, Rheine Telefon: für Kranke im Mathias-Spital Grüterschule Leitung: Sabine Schillack Mittelstr. 41, Rheine Telefon: Förderschule, mit den Klassen 1 bis 10 Förderschwerpunkt: Lernen Peter-Pan- Leitung: Manfred Kleve Siedlerstr. 9, Rheine Telefon: @schule.nrw.de 301 Förderschule, mit den Klassen 1 bis 4 Förderschwerpunkt: Sprache St.-Georg-Grundschule komm. Leitung: Sarah Ortmeier Schulstr , Saerbeck Telefon: @schule.nrw.de Maximilian-Kolbe-Gesamtschule Leitung: Karl Watermann Schulstr. 10, Saerbeck Telefon: @schule.nrw.de Gemeinde Saerbeck 317 (19) 1006 (31) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 33
35 Bismarck-Grundschule komm. Leitung: Mechtild Weber Bismarckstr. 2, Steinfurt Telefon: Regenbogen-Grundschule Leitung: Annegret Middel-Peters Hangenkamp 11, Steinfurt Telefon: Dumte-Grundschule Leitung: Burkhard Pfeffer Dumte 12, Steinfurt Telefon: Heinrich-Neuy-Grundschule komm. Leitung: Marion Vriesen Kaiser-Otto-Str. 5, Steinfurt Telefon: Stadt Steinfurt 202 (11) 119 (16) 141 (1) 222 (1) Marien-Grundschule Leitung: Anja Kronen Nikomedesstr. 6, Steinfurt Telefon: Grundschulverbund Graf-Ludwig- Willibrord- Leitung: Ingrid Wernsing Königsberger Str. 1, Steinfurt Telefon: (1)
36 Stadt Steinfurt am Bagno Hauptschule Leitung: Gerhard Clancett Liedekerker Str. 64, Steinfurt Telefon: (34) Weiterführende Lernen in den Klassen 5 bis 9 Nikomedes-Hauptschule Leitung: Renate Ewering Kapellenstr. 7, Steinfurt Telefon: @schule.nrw.de 56 (3) auslaufend seit 13/14 Weiterführende Lernen in der Klasse 10 Städt. Realschule am Buchenberg Leitung: Michael Groll Emsdettener Str. 46, Steinfurt Telefon: @schule.nrw.de 611 (5) Weiterführende mit Einzelintegration Städt. Realschule Steinfurt Leitung: Hans-Dieter Jürgens Tecklenburger Str. 46, Steinfurt Telefon: @schule.nrw.de 438 (3) Weiterführende mit Einzelintegration Gymnasium Arnoldinum Leitung: Jochen Hornemann Pagenstecherweg 1,48565 Steinfurt Telefon: @schule.nrw.de Gymnasium Borghorst Leitung: Hermann Voss Herderstr. 6, Steinfurt Telefon: E- Mail: @schule.nrw.de 1093 (8) 782 (7) Weiterführende Lernen in Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 7 35
37 Stadt Steinfurt Schülerzahl St.-Elisabeth- Leitung: Benedikt Oestreich Liedekerker Str. 56, Steinfurt Telefon: privater Träger Förderschule für alle Jahrgänge Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung Michael Ende Komm.Leitung: Wolfgang Roeder Gantenstr. 95, Steinfurt Telefon: Förderschule, mit den Klassen 1 bis 4 Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung Stadt Tecklenburg Teutoburger-Wald-Grundschule Leitung: Susanne Weßendorf Am Mühlenteich 8, Tecklenburg Telefon: @schule.nrw.de Gesamtschule Lengerich (Teilstandort Tecklenburg) Komm. Leitung: Dr. Werner Peters Margarethenstr. 1, Lengerich Telefon: @schule.nrw.de Ganztags-Hauptschule komm. Leitung: Frau Müller.Mutreich Howesträßchen 18, Tecklenburg Telefon: @schule.nrw.de Graf-Adolf-Gymnasium Leitung: Evelyn Futterknecht Hofbauers Kamp 2-4, Tecklenburg Telefon: @schule.nrw.de 320 (2) 51 (5) 387 (37) (auslaufend ab Schuljahr 2017/2018) 782 Gemeinsamem Lernen in Weiterführende, Lernen in der Klasse 5 Weiterführende, Lernen in den Klassen 6 bis 9 Weiterführende mit Einzelintegration 36
38 Grundschule am Bullerdiek Leitung: Anne Frickenstein Osnabrückerstr. 23, Westerkappeln Telefon: Grundschule Handarpe Leitung: Marlies Graessle Ortfeld 3, Westerkappeln Telefon: Gemeinde Westerkappeln 324 (22) 101 Realschule Westerkappeln Leitung: Bettina Weiss Osnabrücker Str. 25, Westerkappeln Telefon: Weiterführende mit Einzelintegration Ludgerus-Grundschule Wettringen Leitung: Jörn Brakebusch Bültstr. 2, Wettringen Telefon: Josefsschule Leitung: Reiner Blenkers Dorfbauerschaft 30, Wettringen Telefon: Gemeinde Wettringen 358 (1) Schülerzahl 157 privater Träger Gemeinsamem Lernen in Förderschule, mit den Klassen 5 bis 10 Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung 37
39 5. Unterstützungsangebote für das Gemeinsame Lernen Inklusionskoordinatoren Inklusionsfachberatung Arbeitskreise GL Inklusionswerkstatt Kompetenzteam Hospitations- und Referenzschulen Regionales Bildungsnetzwerk Fortbildungszentrum Stift Tilbeck Inklusionsmoderatoren LWL-Beratungshaus Handreichungen & Leitfäden Schulpsychologische Beratungsstelle Fachberater der Bezirksregierung Projekte z.b. Villa Interim Beratungskonzept Qualitätszirkel Sonderpädagogik und weitere 38
40 Gemeinsames Lernen im Kreis Steinfurt Im Kreis Steinfurt ist es der Schulaufsicht in Absprache mit den Schulträgern gelungen, Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf flächendeckend einen Platz in einer Regelschule anzubieten. Die Inklusionskoordination im Kreis Steinfurt Für die Steuerung des Prozesses der Zuweisungen von Schülerinnen und Schülern in das Gemeinsame Lernen sind für den Schulamtsbezirk Steinfurt verschiedene Personen zuständig. Generell zuständig für Fragen der Inklusion ist: Frau Inge Graf-Mannebach (Schulamtsdirektorin, Generale Inklusion) Tel: 02551/ Die Inklusionskoordinatoren stehen für Sie als Ansprechpartner bei Fragen zum Gemeinsamen Lernen in Absprache mit den jeweiligen Schulaufsichten zur Verfügung. Franz-Josef Brinkkötter, Tel: , Hannelore Lange, Tel: Inklusionsfachberatung Mit dem Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurden im Kreis Stellen für die Inklusionsfachberatung besetzt. Die Aufgabenschwerpunkte der Inklusionsfachberatung sind u.a. Unterstützung der Schulleitungen bei der konzeptionellen Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens Sicherung der Unterrichtsqualität in der sonderpädagogischen Beratung von Schulleitungen und Lehrkräften für sonderpädagogische in allgemeinen n in Fragen des Gemeinsamen Lernens Sicherstellung eines fachlichen Austauschs von Lehrkräften für sonderpädagogische in allgemeinen n der Region Inklusionsfachberater/innen André-L. von Gostomski, Tel: andre-leonhard.von.gostomski@kreis-steinfurt.de Hannelore Lange, Tel: hannelore.lange@kreis-steinfurt.de Inklusionswerkstatt im Kreis Steinfurt Im Schulamtsbezirk Steinfurt gibt es seit dem Schuljahr 2014/15 eine Inklusionswerkstatt. Hier wird allen Lehrkräften, die in der sonderpädagogischen bzw. im Gemeinsamen Lernen tätig sind, eine Möglichkeit für Begegnung und Austausch geboten. Es ist sowohl ein fachlicher Austausch über einzelne Förderschwerpunkte als auch die konkrete Vorbereitung und Gestaltung des Unterrichtes im Gemeinsamen Lernens intendiert. Ansprechpartnerin: Frau Vera Tegtmeier vara.tegtmeier@inklusionswerkstatt.de Grüterschule Rheine Mittelstr. 41, Rheine 39
41 Das regionale Fortbildungszentrum für Inklusion der Bezirksregierung Münster Stift Tilbeck Das Gemeinsame Lernen stellt Lehrkräfte vor besondere Herausforderungen. Die Bezirksregierung Münster bietet in Stift Tilbeck Fortbildungsmodule an, um Lehrkräfte auf diese Art des Unterrichtes vorzubereiten oder weiter zu unterstützen. Vor allem n, die mit dem Gemeinsamen Lernen an den Start gehen, finden hier eine bedarfsgerechte Unterstützung. Einen Flyer mit Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster. Fortbildungen zur Inklusion durch das Kompetenzteam (KT NRW) Das Kompetenzteam Kreis Steinfurt berät und unterstützt n und bietet bedarfsorientiert Fortbildung an. Die Fortbildungsarbeit wird auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert. Die passenden Unterstützungsangebote im Themenbereich Inklusion sind: Diagnostik und Förderplanung Entwicklung inklusiver Kulturen und Strukturen Gemeinsames Lernen: Rechtliche Grundlagen Kooperation und Beratung Teamentwicklung Ansprechpartnerin: Frau Monika Eggert, Schulamtsdirektorin, Leiterin des Kompetenzteams, Tel / monika.eggert@kreis-steinfurt.de Tecklenburger Str. 10, Steinfurt Telefon: 02551/ Telefax: 02551/ Weitere Informationen zum Kompetenzteam des Kreises Steinfurt finden Sie hier: Arbeitskreise zum Gemeinsamen Lernen Lehrkräfte, die im Gemeinsamen Lernen tätig sind, erhalten über das Schulamt die Möglichkeit, an Arbeitskreisen teilzunehmen. Es gibt sowohl im Bereich Grundschule als auch für den Sekundarstufe I Bereich dieses Angebot. Ziel der Arbeitskreise ist es, über neue Entwicklungen zu informieren und einen themengebundenen Austausch zu ermöglichen. Die Arbeitskreise finden 2-3 Mal im Schuljahr statt. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Inklusionsfachberatung (s.o.) 40
42 Hospitationsschulen Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der inklusiven Strukturen des Schulsystems durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das MSW die Obere und Untere Schulaufsicht beauftragt, n zu benennen, die aufgrund ihrer Erfahrungen in der Lage sind, Anregungen für andere n zu geben. Dies soll vor allem in Form von Hospitationsangeboten geschehen. Im Kreis Steinfurt gibt es etliche n, die seit Jahren in dem Bereich Gemeinsames Lernen arbeiten und über vielfältige Erfahrungen verfügen. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten haben das Schulamt für den Kreis Steinfurt bzw. die Bezirksregierung Münster die folgenden n als Hospitationsschulen bestimmt: Grundschulen: Grundschule Marien, Greven Grundschule Regenbogen, Steinfurt Grundschule Mauritius, Ibbenbüren Leitung: Frau Lödde-Wilken Leitung: Frau Middel-Peters Leitung: Frau Althaus Hauptschulen: Gemeinschaftshauptschule Ibbenbüren Hauptschule Overberg, Rheine Hauptschule Nikomedes, Steinfurt Leitung: Herr Greiwe Leitung: Herr Mersch Leitung: Frau Ewering Wenn Sie sich für ein Hospitationsangebot der Vorreiterschulen anmelden möchten, bewerben Sie sich bitte mit dem Onlineformular und folgen Sie dazu diesem link: Das Regionale Bildungsnetzwerk des Kreises Steinfurt Das Regionale Bildungsnetzwerk unterstützt und organisiert auf Kreisebene vielfältige inklusive Aktivitäten. In Kooperation mit dem Schulamt findet jährlich eine Tagung mit dem Schwerpunkt Inklusion statt. Fachberater der Bezirksregierung Derzeit gibt es Fachberater für die Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung und Lernen. Kontakte zu diesen Fachberatern können über die Inklusionsfachberater (s.o.) vermittelt werden Handreichungen und Leitfäden Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen gibt es für die Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und Lernen Handreichungen zur sonderpädagogischen Fachlichkeit. Der Leitfaden zur Umsetzung des inklusiven Bildungsauftrages unter besonderer Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern mit herausfordernden Verhaltensweisen ist als Instrument zur Unterstützung der ntwicklungsarbeit an n im Gemeinsamen Lernen gedacht. Handreichungen und Leitfaden stehen zum Download auf der Seite der Bezirksregierung Münster bereit. 41
43 5. Förderschulen im Kreis Steinfurt Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Förderschullandschaft im Kreis Steinfurt. Die Übersicht ist gegliedert nach Förderschwerpunkten und gibt Auskunft über entsprechende Einzugsgebiete der Förderschulen. Einzugsgebiete Primarstufe Förderbedarf: Sprache 1. Peter-Pan-: a) Hauptstandort b) Teilstandort (bisher Annette-von- Droste-Hülshoff-) c) Teilstandort (bisher Grundschule Dörenthe) 1a 1b 1c 42
44 Einzugsgebiete Förderbedarf: Lernen (Primar- u. Sekundarstufe) Grüterschule 1. Hauptstandort Rheine 2. Teilstandort Mettingen
45 Einzugsgebiete Primarstufe Förderbedarf: emotionale und soziale Entwicklung 1. Janusz-Korczak- 2. Michael Ende a) Hauptstandort b) Teilstandort 1 2a 2b 44
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