Klebstoffe und Verklebung

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1 Einführung in die neue europäische Produktnorm DIN EN 15497:2014 für keilgezinktes Vollholz Klebstoffe und Verklebung Simon Aicher Allgemeine Erläuterungen Im Folgenden werden aus Gründen knapperer Formulierungen folgende Abkürzungen verwendet: Klebstoffe = Klebstoffe für tragende Zwecke im Bauwesen KVH = Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke DIN EN xyz = EN xyz 2 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

2 EN Klebfestigkeit und Dauerhaftigkeit der Klebfestigkeit Allgemeines Holzarten Klebstoffe für die Herstellung von keilgezinktem Vollholz für tragende Zwecke Allgemeines Phenoplast und Aminoplast Klebstoffe Feuchtigkeitsvernetzende Einkomponenten Klebstoffe auf Polyurethanbasis Emulsion Polymer Isocyanat Klebstoffe 3 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung Wichtig, jedoch nicht explizit Normtext der EN Die Klebstoffe müssen für die zu verklebende Holzart geeignet sein a) Bei jedem geprüften/zulässigen Klebstoff (siehe nachfolgend) darf ohne weitere Nachweise die Eignung für die Holzarten Fichte (Picea abies, PCAB) Tanne (Abies alba, ABAL) gemeine Kiefer (Pinus Sylvestris, PNSY) unterstellt werden. b) Bei allen anderen für KVH zulässigen Holzarten (siehe unten) muss für den Klebstoff ein expliziter Eignungsnachweis vorliegen (Regelung aus Klebstoffnormen EN 301:2013, EN 15425:2008 und EN 16254:2013). 4 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

3 KVH Holzarten für die spez. Klebstoff Eignungsnachweise vorliegen müssen Douglasie (Pseudotsuga menziesii, PSMN) Europäische Lärche (Larix decidua, LADC) Sibirische Lärche (Larix sibirica, LASI) Dahurische Lärche (Larix gmelinii, LAGM) Österreichische Schwarzkiefer (Pinus nigra, PNNN) Seekiefer (Pinus pinaster, PNPN) Radiata Kiefer (Pinus radiata, PNRD) Yellow cedar (Chamaecyparis nootkatensis, CHNT) 5 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN Allgemeines Die Klebstoffe müssen die Herstellung von dauerhaften Verbindungen in KVH für die geforderte Nutzungsklasse nach EN über die gesamte Lebensdauer des Bauwerks ermöglichen. Gesamte Lebensdauer:? Regelungen in EN 1990:2010 Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung 6 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

4 EN 1990:2010 Abschnitt 2 Anforderungen Ein Tragwerk ist so zu planen und auszuführen, dass es während der Errichtung und in der vorgegebenen Nutzungszeit mit angemessener Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit Den möglichen Einwirkungen und Einflüssen standhält. Die geforderten Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerks oder eines Bauteils erfüllt. 7 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN 1990:2010 Abschnitt 2.3 geplante Nutzungsdauer Tabelle 2.1 Klassifizierung der Nutzungsdauer Klasse der Nutzungsdauer Planungsgröße der Nutzungsdauer (in Jahren) Beispiele 1 10 Tragwerke mit befristeter Standzeit a Austauschbare Tragwerksteile, z. B Kranbahnträger, Lager Landwirtschaftlich genutzte und ähnliche Tragwerke 4 50 Gebäude und andere gewöhnliche Tragwerke Monumentale Gebäude, Brücken und andere Ingenieurbauwerke a ANMERKUNG Tragwerke oder Teile eines Tragwerks, die mit der Absicht der Wiederverwendung demontiert werden können, sollten nicht als Tragwerke mit befristeter Standzeit betrachtet werden. 8 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

5 EN :2010 Eurocode 5 EN Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten Teil 1 1: Allgemeines Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau 9 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN Anwendungsbereich Abschnitt (1) EN enthält allgemeine Grundlagen für die Bemessung und Konstruktion von Holzbauteilen mit besonderen Regeln für Hochbauten. (2) Die folgenden Themen werden in EN behandelt: Allgemeines, Grundlagen für Bemessung und Konstruktion, Baustoffeigenschaften, Dauerhaftigkeit, Grundlagen der Berechnung, Grenzzustände der Tragfähigkeit, (3) EN gilt nicht für die Bemessung und Konstruktion von Bauwerken, die über längere Zeit Temperaturen von mehr als 60 C ausgesetzt sind. 10 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

6 EN , Abschnitt Nutzungsklassen Tragwerke sind einer der nachstehend genannten Nutzungsklassen zuzuweisen: (1) Die Nutzungsklasse (Nk) 1 ist gekennzeichnet durch einen Feuchtegehalt in den Baustoffen, der einer Temperatur von 20 C und einer relativen Luftfeuchte der umgebenden Luft entspricht, die nur für einige Wochen je Jahr einen Wert von 65 % übersteigt. Anmerkung: In der Nk 1 übersteigt der mittlere Feuchtegehalt der meisten Nadelhölzer nicht 12 %. (2) Die Nutzungsklasse (Nk) 2 ist gekennzeichnet durch einen Feuchtegehalt in den Baustoffen, der einer Temperatur von 20 C und einer relativen Luftfeuchte der umgebenden Luft entspricht, die nur für einige Wochen je Jahr einen Wert von 85 % übersteigt. Anmerkung: In der Nk 2 übersteigt der mittlere Feuchtegehalt der meisten Nadelhölzer nicht 20 %. (3) Die Nutzungsklasse (Nk) 3 erfasst Klimabedingungen, die zu höheren Feuchtegehalten als in Nutzungsklasse 2 führen. 11 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN Allgemeines (fortgesetzt) Unter Berücksichtigung der Einschränkungen in den Unterklassen auf die Bezug genommen wird, sind die folgenden Klebstofffamilien anwendbar: Phenoplast und Aminoplast Klebstoffe (z. B. MF, MUF, PRF, UF) nach Feuchtigkeitsvernetzende Einkomponenten Klebstoffe auf Polyurethanbasis (PUR) nach Emulsion Polymer Isocyanat Klebstoffe (EPI) nach Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

7 EN Allgemeines (fortgesetzt) KVH in der Nutzungsklasse (Nk) 1 Es sind Klebstoffe zu verwenden, die dem Klebstofftyp I oder II (einschließlich Unterklassen, falls zutreffend) nach a) EN 301:2013, Tabelle 1 Amino und Phenoplaste oder b) EN 15425:2008, Tabelle 1 1K PU Klebstoffe zugeordnet werden können. Wichtig: Emulsion Polymer Isocyanat (EPI )Klebstoffe sind ebenfalls einem Klebstofftyp nach b) zuzuordnen (Problematik: siehe nachfolgend) 13 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN Allgemeines (fortgesetzt) KVH in der Nutzungsklasse (Nk) 2 oder 3 Es sind Klebstoffe zu verwenden, die dem Klebstofftyp I (einschließlich Unterklassen, falls zutreffend) nach a) EN 301:2013, Tabelle 1 oder b) EN 15425:2008, Tabelle 1 zugeordnet werden können. Wichtig: Emulsion Polymer Isocyanat (EPI )Klebstoffe sind ebenfalls einem Klebstofftyp nach b) zuzuordnen (Problematik: siehe nachfolgend) 14 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

8 EN 301:2013,Tabelle 1 Klebstoffklassen Klebstofftyp Bezeichnung Verwendung Max. Prüftemperatur c C Maximale Dicke der Klebstoffuge mm Prüfung Anwendung Nutzungsklassen a Flächenverklebung und Keilzinkenverbindungen für allgemeine Zwecke EN 301 I 70 GP 0,6M Allgemeine Zwecke 70 1,0 0,6 d 1,2,3 EN 301 I 70 GP 0,3S Allgemeine Zwecke 70 1,0 0,3 1,2,3 Spezielle Verwendung EN 301 I 90 GF 1,5M Fugenfüllung d 90 2,0 1,5 1,2,3 EN 301 I 90 GP 0,6M Allgemeine Zwecke 90 1,0 0,6 d 1,2,3 EN 301 I 90 GP 0,3S Allgemeine Zwecke 90 1,0 0,3 1,2,3 EN 301 I 90 FK 0,1M Keilzinkenverbindung 90 0,3 0,1 1,2,3 EN 301 I 90 FK 0,1S Keilzinkenverbindung 90 0,3 0,1 1,2,3 EN 301 I 70 FJ 0,1M Keilzinkenverbindung 70 0,3 0,1 1,2,3 EN 301 I 90 FJ 0,1S Keilzinkenverbindung 70 0,3 0,1 1,2,3 Fußnoten siehe nachfolgend 15 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung Erläuterungen Erläuterungen zu den Klassifizierungen in Tabelle 1 der EN 301: Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

9 EN 301:2013, Abschnitt 4 Klassifizierung (1) Klebstoffe (für allgemeine Zwecke, für Keilzinkenverbindungen oder fugenfüllende Klebstoffe) müssen so feste und dauerhafte Verbindungen herstellen, dass die Unversehrtheit der Klebung in der entsprechenden Nutzungsklasse (1, 2 oder 3) erhalten bleibt. (2) Entsprechend ihrer Eignung zur Verwendung unter unterschiedlichen Klimabedingungen werden zwei Klebstofftypen I und II, klassifiziert Typ I, zur Verwendung in den Nutzungsklassen 1, 2 und 3 Typ II, nur zur Verwendung in Nutzungsklasse 1 17 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN 301:2013, Abschnitt 4 Klassifizierung (fortgesetzt) Anmerkung: Die Verwendung der Klebstofftypen in den verschiedenen Nutzungsklassen kann durch nationale Vorschriften, die am Ort der Endverwendung der verklebten Holzbauteile gelten, eingeschränkt werden. 18 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

10 EN 301:2013, Abschnitt 4 Klassifizierung (fortgesetzt) Die beiden Klebstofftypen I und II werden gemäß ihrer Endverwendung in 3 Unterklassen eingeteilt: Klebstoffe für allgemeine Zwecke (GP),zur Verwendung für Klebstofffugen bei Flächenverklebungen, für Keilzinkenverbindungen in Brettschichtholzlamellen und in Bauholz sowie für Universal Keilzinkenverbindungen Klebstoff für Keilzinkenverbindungen (FJ), nur zur Verwendung für Keilzinkenverbindungen in Brettschichtholzlamellen und in Bauholz Fugenfüllender Klebstoff (GF),zur Verwendung bei Verklebungen parallel zur Faserrichtung, z. B. Klebstofffugen zwischen Brettschichtholz Bauteilen bei Blockverklebungen und für Universal Keilzinkenverbindungen. Fugenfüllender Klebstoff kann zusätzlich als Typ GP klassifiziert werden, anwendbar für Klebstofffugen bei Flächenverklebungen und Keilzinkenverbindungen in Brettschichtholzlamellen und Bauholz. 19 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN 301:2013, Abschnitt 4 Klassifizierung (fortgesetzt) Innerhalb der jeweiligen Klebstofftypen (I, II) und der Endverwendungs Unterklassen (GP, FJ, GF) wird des Weiteren differenziert nach: Maximale Prüftemperatur [in C]: 70 oder 90 bei Typ I Maximale Einsatztemperatur [in C]: 50 bei Typ II Maximale Dicke der Klebstofffugen bei Prüfung und Anwendung: 0,1 mm bis 2,0 mm. 1) Getrenntem (S) oder untermischtem (M) Auftrag der Klebstoffflotte. 1) Explizite Erwähnung lediglich in Tabelle 1 20 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

11 EN 301:2013, Abschnitt 4 Klassifizierung (fortgesetzt) In der Tabelle 1 sind 13 Klebstoffklassen und deren Bezeichnung festgelegt, für die diese Europäische Norm gilt. Jeder Verwendungszweck und jede Anwendung muss in der Bezeichnung angegeben werden. Beispiele: EN 301 I 70 GP 0,6M = Klebstoff des Typs I, geprüft bis 70 C, Verwendung für allgemeine Zwecke, Fugendicke im Gebrauch max. 0,6 mm, Auftrag nur untermischt. EN 301 I 70 FJ 0,1S = Klebstoff des Typs I, geprüft bis 70 C, Verwendung nur für Keilzinkenverbindungen, Fugendicke im Gebrauch max. 0,1 mm, getrennter Harz/Härter Auftrag 21 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN 301:2013,Tabelle 1 Klebstoffklassen Klebstofftyp Bezeichnung Verwendung Max. Prüftemperatur c C Maximale Dicke der Klebstoffuge mm Nutzungs klassen a Prüfung Anwendung Flächenverklebung und Keilzinkenverbindungen für allgemeine Zwecke EN 301 I 70 GP 0,6M EN 301 I 70 GP 0,3S Allgemeine Zwecke Allgemeine Zwecke Spezielle Verwendung ,0 1,0 0,6 d 0,3 1,2,3 1,2,3 EN 301 I 90 GF 1,5M Fugenfüllung d 90 2,0 1,5 1,2,3 EN 301 I 90 GP 0,6M Allgemeine Zwecke 90 1,0 0,6 d 1,2,3 EN 301 I 90 GP 0,3S Allgemeine Zwecke 90 1,0 0,3 1,2,3 EN 301 I 90 FJ 0,1M Keilzinkenverbindung 90 0,3 0,1 1,2,3 EN 301 I 90 FJ 0,1S Keilzinkenverbindung 90 0,3 0,1 1,2,3 EN 301 I 70 FJ 0,1M EN 301 I 90 FJ 0,1S Keilzinkenverbindung Keilzinkenverbindung ,3 0,3 0,1 0,1 1,2,3 1,2,3 Fußnoten siehe nächste Folie 22 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

12 EN 301:2013,Tabelle 1 Klebstoffklassen (Fußnoten a d) a Die Verwendung der Klebstofftypen in den verschiedenen Nutzungsklassen kann durch nationale Vorschriften, die am Ort der Endverwendung der verklebten Holzbauteile gelten, eingeschränkt werden. b Siehe nächste Folie c Nach EN geprüft d Nur gemischte Anwendung von Harz und Härter 23 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN 301:2013,Tabelle 1 Klebstoffklassen (fortgesetzt) Klebstofftyp Bezeichnung Verwendung Max. Prüftemperatur c C Maximale Dicke der Klebstoffuge mm Nutzungsklassen a Prüfung Anwendung EN 301 II 50 GP 0,6M EN 301 II 50 GP 0,3S Allgemeine Zwecke Allgemeine Zwecke b b 1,0 1,0 0,6 d 0,3 1 1 EN 301 II 50 FJ 0,1M Keilzinkenverbindung b 0,3 0,1 1 EN 301 II 50 FJ 0,1S Keilzinkenverbindung b 0,3 0,1 1 a b c d Die Verwendung der Klebstofftypen in den verschiedenen Nutzungsklassen kann durch nationale Vorschriften, die am Ort der Endverwendung der verklebten Holzbauteile gelten, eingeschränkt werden. Maximale Prüftemperatur im Gebrauch beträgt 50 C, was nicht geprüft werden muss. Nach EN geprüft. Nur gemischte Anwendung von Harz und Härter. 24 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

13 EN 15425:2008, Abschnitt 4 Klassifizierung (1K PU s) (1) Klebstoffe müssen so feste und dauerhafte Verbindungen herstellen, dass die Haltbarkeit der Klebung in der entsprechenden Nutzungsklasse während der erwarteten Lebensdauer des Bauteils erhalten bleibt. (2) Zwei Klebstofftypen, I und II, werden entsprechend ihrer Eignung zum Einsatz unter den in Tabelle 1 angegebenen Klimabedingungen klassifiziert. 25 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN 15425:2008, Tabelle 1 Klebstofftypen zum Einsatz unter verschiedenen Klimabedingungen Klebstofftyp Temperatur Klimatische Bedingungen Beispiele Entsprechend entsprechend a EN Nutzungsklassen I >50 C Nicht festgelegt Längerer Einfluss von hohen Temperaruten 1, 2, 3 I 50 C >85% relative Luftfeuchte bei 20 C Uneingeschränkte Bewitterung 1, 2, 3 II 50 C 85% relative Luftfeuchte bei 20 C Beheizte und durchlüftete Gebäude. Schutz gegen Außenbewitterung Kurzzeitige Bewitterung 1, 2 a 85% relative Luftfeuchte und 20 C ergeben eine Holzfeuchte von ca. 20 % in Nadelhölzern und den meisten Laubhölzern und eine etwas geringere Feuchte in Holzwerkstoffen. 26 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

14 pren 15425:2014, Abschnitt 4 Klassifizierung (1K PU s) (1) Klebstoffe müssen so feste und dauerhafte Verbindungen herstellen, dass die Haltbarkeit der Klebung in der entsprechenden Nutzungsklasse während der erwarteten Lebensdauer des Bauteils erhalten bleibt. (2) PU Klebstoffe werden klassifiziert nach a) Typ, (betreffend Klimabedingungen bei Nutzung) b) Maximale Prüftemperatur c) Maximale Klebfugendicke bei der Nutzung Die 3 Klassifizierungen a) b) und c) sind wie folgt untergliedert: 27 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung pren 15425:2014, Abschnitt 4 Klassifizierung (1K PU s) a) Typ Typ I Verwendung in den Nutzungsklassen 1, 2 und 3 Typ II Verwendung ausschließlich in der Nutzungsklasse 1 b) Maximale Prüftemperatur 50 C bzw. 70 C oder 90 C c) Maximale Fugendicke bei der Verwendung 0,1 mm bzw. 0,3 mm oder 0,5 mm 28 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

15 pren 15425:2014, Abschnitt 4 Klassifizierung (1K PU s) Abhängig von der maximalen Fugendicke bei der Verwendung werden die Klebstoffe verschiedenen Anwendungsbereichen zugeordnet: SP = GP = FJ = Klebstoffe für spezielle Verwendungen max. Fugendicke = 0,5 mm Lamellenverklebungen, Keilzinken in Brettlamellen!? Klebstoffe für allgemeine Anwendungen max. Fugendicke = 0,3 mm Lamellenverklebungen, Keilzinken in Brettlamellen!? Klebstoffe für Keilzinken in Brettlamellen und Vollholz max. Fugendicke = 0,1 mm 29 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung pren 15425:2014, Abschnitt 4, Tabelle 1 Klebstoffklassen Klebstofftypenbezeichnung Verwendungsbereich maximale Prüftemperatur a C maximale Fugendicke Prüfung Verwendung Nutzungsklassen b normale Verwendung EN I 70 GP 0,3 allg. Anwendung 70 0,5 0,3 1, 2, 3 Speziell EN I 90 SP 0,5 spez. Verwendung 90 1,0 0,5 1, 2, 3 EN I 90 GP 0,3 allg. Anwendung 90 0,5 0,3 1, 2, 3 EN I 90 FJ 0,1 Keilzinkung 90 0,3 0,1 1, 2, 3 EN I 70 SP 0,5 spez. Verwendung 70 1,0 0,5 1, 2, 3 EN I 70 FJ 0,1 Keilzinkung 70 0,3 0,1 1, 2, 3 EN II 50 SP 0,5 spez. Verwendung 50 1,0 0,5 1 EN II 50 GP 0,3 allg. Anwendung 50 0,5 0,3 1 EN II 50 FJ 0,1 Keilzinkung 50 0,3 0,1 1 a geprüft nach EN und Annex A Lagerung A6, A7 oder A8 b die Verwendung der Klebstofftypen in den verschiedenen Nutzungsklassen kann durch nationale Regelungen am Ort der Endverwendung der verklebten Holzbauteile eingeschränkt werden 30 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

16 EN 15497, Allgemeines fortgesetzt Emulsion Polymer Isocyanat Klebstoffe sind ebenfalls einem Klebstofftyp nach EN 15425:2008, Tabelle 1, zuzuordnen. Es folgen Anmerkung mit Rückverweis auf die vorstehend bereits gezeigte Tabelle 1 und Erläuterung der Zuordnungsproblematik Lösung: Bezugnahme auf die in EN nicht angezogene EPI Klebstoffnorm: EN 16254: Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN 16254:2013, Tabelle 1 Klebstoffklassen (EPI s) Klebstofftypenbezeichnung Verwendungsbereich maximale Prüftemperatur a C maximale Fugendicke Prüfung Nutzungsklassen Verwendung EN I 70 0,3 Normale Verwendung Allgemeine Zwecke 70 0,5 0,3 1, 2 Spezielle Verwendung EN I 90 0,3 Allgemeine Zwecke 90 0,5 0,3 1, 2 EN I 90 0,2 Kleine Dimension 90 0,3 0,2 1, 2 EN I 90 0,1 Keilzinkenverbindung 90 0,3 0,1 1, 2 EN I 70 0,2 Kleine Dimension 70 0,3 0,2 1, 2 EN I 70 0,1 Keilzinkenverbindung 70 0,3 0,1 1, 2 EN II 50 0,3 Allgemeine Zwecke 50 0,5 0,3 1 EN II 50 0,2 Kleine Dimension 50 0,3 0,2 1 EN II 50 0,1 Keilzinkenverbindung 50 0,3 0, Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

17 EN 15497, Allgemeines (fortgesetzt) Anmerkung: Die Anwendbarkeit von Klebstoffen in verschiedenen Nutzungsklassen kann durch am Einsatzort geltenden nationalen Bestimmungen weiter eingeschränkt sein. Wird das Holz vor dem Verkleben vorbeugend chemisch geschützt, ist zu dokumentieren, dass die Anforderungen an die Kombination aus Schutzmittel und Klebstoff erfüllt sind. Vergl. Hierzu auch Abschnitt (Biegefestigkeit von Keilzinkenverbindungen.) 33 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN Biegefestigkeit von Keilzinkenverbindungen Ist vorgesehen, mit Schutzmittel behandeltes keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke herzustellen, muss nachgewiesen werden, dass die Holzschutzmittelbehandlung keine Auswirkungen auf die Festigkeit der Keilzinkenverbindung hat. 34 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

18 EN Pheno und Aminoplast Klebstoffe Phenoplast und Aminoplast Klebstoffe müssen die Anforderungen nach EN 301 erfüllen. 35 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung EN Feuchtigkeitsvernetzende 1K PU Klebstoffe Feuchtigkeitsvernetzende 1K PU Klebstoffe müssen die Anforderungen nach EN und B.2/B1 dieser Norm erfüllen. Für 1K PU Klebstoffe für KVH mit Lärchenholz darf die Delaminierungsprüfung nach EN durch Prüfungen nach EN 301:2013, Anhang A, mit Lärchenholz, ersetzt werden. (Es gelten die Anforderungen nach EN 302 5:2013, 5.1, 2. Absatz). 36 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

19 EN Emulsion Polymer Isocyanat (EPI )Klebstoffe Allgemeines EPI Klebstoffe dürfen nur für KVH in den NK 1 und 2 verwendet werden. EPI s müssen nach EN und B.2 (Langzeit Querzugprüfung) geprüft sein, wobei die Bedingungen nach B.1 (EN 15497) zu beachten und die entsprechenden Anforderungen erfüllt sein müssen. (Anmerkung: ist ersetzt durch EN 16254:2013) Systeme die mit einer maximalen Klebstofffugendicke von 0,3mm geprüft werden. (Anmerkung: dieser Abschnitt wir voll umfänglich durch die Regelungen der EN 16254:2013 ersetzt, vgl. auch Tabelle 1 Klebstoffklassen) 37 Einführung in DIN EN 15497: Klebstoffe und Verklebung

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