Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland. Stand:

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1 Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland Stand: INHALT SEITE 1. Erläuterungen 2 2. Einsatzfreigabekriterien 8 - Grundvoraussetzungen (1-1 bis 1-16) 8 - Anforderungen in Abhängigkeit vom Einsatzort nach RPS 2009 (2-1 bis 2-12) - Bedarfsanforderungen in Abhängigkeit vom Einsatzort nach RPS 2009 (3-1 bis 3-3) Erklärung zum Patentschutz/Lizenzvereinbarung (Formular) 44

2 Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach, V4m - ll (BMVBS) 292/09 Erläuterungen zum Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland 1 Allgemeines Fahrzeug-Rückhaltesysteme werden in Deutschland seit langer Zeit und vielfältig eingesetzt. Dafür eistieren zahlreiche Regelungen und Vorgaben. Bezogen auf die Verfügbarkeit von Systemen, deren Qualität, Reparatur und Ersatz ist im Laufe der Zeit ein funktionierendes Marktsystem entstanden, mit dem die Straßenbauverwaltungen der Länder und die Industrie umgehen können. Mit der Harmonisierung des europäischen Marktes und den dafür festgelegten Regelungen (z.b. CE- Kennzeichnung) wirken starke Einflüsse auf dieses funktionierende nationale System ein. Mit der Einführung der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme (RPS 2009) sollen in Deutschland nur noch nach DIN EN 1317 positiv geprüfte Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingesetzt werden. Dies stellt aber nur eine notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung dar. Um das Niveau der Verkehrssicherheit in Deutschland aufrecht zu erhalten, müssen diese Systeme neben den Anforderungen der DIN EN 1317 noch weitere nationale Einsatzkriterien erfüllen. Außerdem ist es nicht zuletzt auch im Sinne der Sicherheit wichtig, dass das Gesamtsystem bezogen auf Verfügbarkeit, Qualität, Fertigung, Reparatur und Ersatz sowie Ausschreibung und Vergabe für alle Beteiligten umsetzbar bleibt. D.h. beispielsweise, dass eine Vielzahl von konstruktiv unterschiedlichen Systemen nicht zielführend ist. Um sowohl für die Auftraggeber und Anwender also die Straßenbauverwaltungen der Länder als auch für die Auftragnehmer also die Industrie weiterhin ein funktionierendes Gesamtsystem in Deutschland zu behalten, wurde ein Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland entwickelt. Das Einsatzfreigabeverfahren wurde mit Rundschreiben des BMVBS vom (S 11/ / ) angekündigt und soll mit Allgemeinem Rundschreiben zur Bekanntgabe der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme (RPS 2009) vom Bund verbindlich eingeführt werden. Grundlage für die Kriterien zum Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen sind die Anforderungen der RPS 2009, der ZTV-PS 98, der TL-BSWF 96, der TL-SP 99 sowie die Anregungen aus den Ländern, die bereits Erfahrungen mit den RPS 2009 und dem Einsatz neuer nach DIN EN 1317 geprüfter Systeme gemacht haben. Die Einsatzfreigabekriterien wurden von der BASt im Auftrag des BMVBS erstellt und mit den Industrieverbänden und Ländervertretern abgestimmt. Die BASt führt auch die Bewertung der Systeme anhand der Kriterien durch und erstellt und veröffentlicht die Liste mit den für den Einsatz in Deutschland freigegebenen Systemen. Das heißt, im Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Stand Seite 1 von 6

3 Einsatzfreigabeverfahren werden Fahrzeug-Rückhaltesysteme auf ihre Eignung für den Einsatz in Deutschland beurteilt, nicht die Anbieter der Systeme. Da auf zahlreichen Streckenabschnitten die Situationen sehr vielfältig sind und dort häufige Systemwechsel vermieden werden sollen, werden nicht einzelne Schutzeinrichtungen, sondern Gesamtsysteme mit geprüften Modulen (z.b. Gesamtsystem EDSP mit den Modulen EDSP 1,3 B-Profil, EDSP 2,0 A-Profil und EDSP 1,33 B- Profil, BW mit Geländer) bei der Einsatzfreigabe berücksichtigt. Um eine Einsatzfreigabe zu erhalten, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Die Kriterien sind in drei Kategorien unterteilt: 1. Grundvoraussetzungen (z.b. modulares Gesamtsystem, formale Anforderungen, Materialanforderungen) 2. Anforderungen aufgrund des Einsatzortes (z.b. im Mittelstreifen mindestens Aufhaltestufe H2, geprüfte Übergangskonstruktionen an vorh. Systeme) 3. Bedarfsanforderungen (z.b. Lösungen für geneigten Mittelstreifen, Haltesichtweite, besondere Lösungen für Alleen/Bäume) Es gibt einige Anforderungen, die bereits bei der Erstaufnahme erfüllt werden müssen, andere Bedingungen werden bis zum ausgesetzt bzw. es sind bis zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Die Einsatzfreigabekriterien sind in den Tabellen, die nach den o.g. drei Kategorien untergliedert sind, aufgelistet und dort erläutert. 2 Grundvoraussetzungen Ein wesentliches Kriterium der Grundvoraussetzungen ist die Forderung nach modularen Fahrzeug-Rückhaltesystemen. Das bedeutet, dass nicht einzelne Schutzeinrichtungen sondern modulare miteinander kompatible Gesamtsysteme eine Einsatzfreigabe erhalten. Hierbei sollen möglichst viele Einbausituationen von einem Gesamtsystem abgedeckt werden. Da Anfangs- und Endkonstruktionen (AEK) und Anpralldämpfer (APD) nur punktuell eingesetzt werden, spielt der modulare Gedanke bei diesen Konstruktionen eine geringere Rolle als bei längsgerichteten Schutzeinrichtungen. Sofern die Anschlussmöglichkeit von Anfangs- und Endkonstruktionen und von Anpralldämpfern an Systeme aus der Einsatzfreigabeliste nachgewiesen ist, gilt für diese Konstruktionen die Modulanforderung (1-1) als erfüllt. Die sonstigen Anforderungen der Grundvoraussetzungen sind auch für AEKs und APD zu erfüllen. Neben der Forderung der modularen Systeme gehören insbesondere die formalen Anforderungen wie die Vorlage von Prüfberichten und Zertifikaten zu den Grundvoraussetzungen. Auch die Mindestanforderungen an das Material der Fahrzeug- Rückhaltesysteme (Grundlage für die Materialanforderungen sind die bisherigen Regelungen der TL bzw. ZTV) sind nachzuweisen. Einzelheiten zu den Grundvoraussetzungen sind den Unterpunkten 1-1 bis 1-16 zu entnehmen. 3 Anforderungen in Abhängigkeit vom Einsatzort nach RPS 2009 Bei den Anforderungen an die Schutzeinrichtungen in Abhängigkeit vom Einsatzort wird nach den Einsatzbereichen der RPS 2009 unterschieden, die im Bild 1 dargestellt sind. Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Stand Seite 2 von 6

4 Beispielsweise benötigen Schutzeinrichtungen, die im Mittelstreifen eingesetzt werden sollen, immer eine Übergangskonstruktion an andere Schutzeinrichtungen, um eine durchgehende Rückhaltefähigkeit zu gewährleisten. Die jeweiligen Anforderungen in Abhängigkeit vom Einsatzort nach RPS 2009 sind den Unterpunkten 2-1 bis 2-12 zu entnehmen und basieren im Wesentlichen auf den Anforderungen der RPS 2009 (durchgehender Einsatz geprüfter Fahrzeug-Rückhaltesysteme). Aufhaltestufen von Schutzeinrichtungen nach RPS 2009 Strecke Brücke Fahrbahnrand Mittelstreifen Seitentrennstreifen Fahrbahnrand Mittelstreifen Seitentrennstreifen N2 H2 H1 N2 H2 H1 H1 H4b H2 H1 H4b H2 H2 H4b H2 H4b H4b H4b Bild 1: Einsatzbereiche und geforderte Aufhaltestufen von Schutzeinrichtungen nach RPS Bedarfsanforderungen in Abhängigkeit vom Einsatzort nach RPS 2009 Neben den in jedem Fall vom System zu erfüllenden Grundvoraussetzungen und den Anforderungen aufgrund des Einsatzortes sind zusätzlich Bedarfsanforderungen zusammengestellt, die in der Prais häufig vorkommen und bei Bedarf in den jeweiligen Ausschreibungen gefordert werden. Einzelheiten zu den Bedarfsanforderungen in Abhängigkeit vom Einsatzort nach RPS 2009 sind den Unterpunkten 3-1 bis 3-3 zu entnehmen. Um Systeme in der Prais möglichst universell einsetzten zu können, ist die Erfüllung möglichst vieler Bedarfsanforderungen anzustreben. 5 Bewertung der Systeme anhand der Einsatzfreigabekriterien Die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Kriterien wird von der BASt anhand der vorgelegten Unterlagen beurteilt. Einige der Kriterien müssen sofort vollständig erfüllt werden, für andere kann der Nachweis zunächst mit Ersatznachweisen erfolgen und einige Kriterien sind bis zum (Ende der Übergangsfrist der DIN EN 1317) ausgesetzt. Die Regelungen für die einzelnen Kriterien sind den Tabellen zu entnehmen. Diese Unterteilung wurde gewählt, um den Herstellern die Möglichkeit zu geben, bereits jetzt eine Einsatzfreigabe zu erhalten, auch wenn noch nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind, gleichzeitig aber die zukünftigen Anforderungen zu kennen. Die Übergangszeit dient u.a. dazu, noch fehlende Nachweise nachzuliefern oder unvollständige Angaben zu ergänzen. Zum Teil werden in der Übergangszeit Ersatznachweise als alternative Möglichkeit zur Erfüllung eines Kriteriums akzeptiert (dies ist unter Ersatznachweis Übergangszeit bei der jeweiligen Anforderung erläutert). Nach Ablauf der Übergangszeit müssen diese Anforderungen ohne Ersatznachweis erfüllt werden. Wenn die Kriterien dann nicht erfüllt werden, kann es zu Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Stand Seite 3 von 6

5 einer Streichung der Systeme aus der Einsatzfreigabeliste kommen. Sofern sich bei der ersten Erstellung der Einsatzfreigabeliste zeigt, dass es erforderlich wird, weitere Kriterien befristet auszusetzen oder Ersatznachweise zu formulieren, wenn andernfalls keine Systeme für die Einsatzfälle zur Verfügung stehen, wird die BASt dies in Abstimmung mit dem BMVBS, den Ländern und der Industrie entsprechend anpassen. Vor dem Ende der Übergangszeit ( ) wird ebenfalls überprüft, ob ab diesem Zeitpunkt alle Kriterien scharf geschaltet werden oder ob eine Verlängerung der Übergangszeiten für einzelne Kriterien erforderlich ist. Anhand der vorgelegten Unterlagen wird eine Einstufung der Systeme für jedes Kriterium in drei Kategorien (rot, gelb, grün) vorgenommen. Diese Einstufung hat bis auf wenige Ausnahmen die folgende Bedeutung: rot: Kriterium nicht erfüllt gelb: Kriterium mit Einschränkungen erfüllt (z.b. Ersatznachweis Übergangszeit, Nachlieferung einzelner Unterlagen erforderlich) grün: Kriterium vollständig erfüllt Die Einstufung der Systeme wird dann in den Einsatzfreigabelisten, in denen die freigegebenen Systeme aufgelistet sind, dargestellt. Anhand dieser Einstufung können die Auftragsverwaltungen die für ihren Einsatzfall geeignetsten Systeme auswählen und die Gleichwertigkeit der zur Verfügung stehenden Systeme beurteilen. Um in die Einsatzfreigabeliste aufgenommen zu werden, müssen die Grundvoraussetzungen alle mindestens gelb, besser grün bewertet sein. Für mindestens eine Aufhaltestufe für einen Einsatzort nach RPS 2009 (z.b. H2 im Mittelstreifen, N2 am Fahrbahnrand) darf keine Anforderung rot bewertet sein. Bei den Bedarfsanforderungen ist die Bewertung sowohl rot als auch gelb als auch grün möglich, um in die Einsatzfreigabeliste aufgenommen zu werden. Das Verfahren der Einsatzfreigabe ist in die Zukunft gerichtet und soll dauerhaft etabliert werden. Es lässt sich heute nicht sagen, wie sich die Liste entwickeln wird. Sollte sich zeigen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt genügend Systeme vorhanden sind, wird eine Anpassung der Bewertungskriterien erfolgen. Das bedeutet, Hersteller von Systemen sollten langfristig anstreben, möglichst alle Bedingungen für die Einsatzfreigabe zu erfüllen. 5.1 Bewertung der Grundvoraussetzungen Um eine Einsatzfreigabe für Deutschland zu erhalten, müssen die Grundvoraussetzungen (1-1 bis 1-16) erfüllt werden. Für die Einsatzfreigabe bis zum bedeutet das, dass die Kriterien erfüllt sein müssen, bei denen als Stichtag sofort angekreuzt oder eingeklammert angekreuzt ist. Dabei bedeutet das eingeklammerte Kreuz, dass der Nachweis auch mit einem Ersatznachweis möglich ist oder einzelne Teilanforderungen des Kriteriums noch ausgesetzt sind. Ab dem müssen dann alle Kriterien erfüllt sein und die vollständigen Nachweise vorliegen. Ist dies nicht der Fall, werden die Kriterien auf rot gesetzt und die Systeme aus der Einsatzfreigabeliste gestrichen. Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Stand Seite 4 von 6

6 Sofern beispielsweise einzelne Unterlagen zum Nachweis beim Erstantrag noch fehlen, kann eine vorläufige Einsatzfreigabe erfolgen (Gelbmarkierung). Um eine Einsatzfreigabe für Deutschland zu erhalten, müssen die Grundvoraussetzungen (1-1 bis 1-16) alle mindestens mit gelb, möglichst mit grün bewertet sein. 5.2 Bewertung der Anforderungen in Abhängigkeit vom Einsatzort nach RPS 2009 Um eine Einsatzfreigabe einer bestimmten Aufhaltestufe für einen Einsatzort nach RPS 2009 zu erhalten (z.b. 2-1 N2 am Fahrbahnrand), müssen die jeweiligen Anforderungen (2-1a bis 2-1f) mindestens mit einem Ersatznachweis für die Übergangszeit erfüllt werden. Um beispielsweise eine Einsatzfreigabe als H2-System für den Mittelstreifen (Tabelle 2-5 Mittelstreifen (MS), Aufhaltestufe H2 nach RPS 09) zu bekommen, muss die Anforderung 2-5 a erfüllt und die Anforderungen 2-5b bis 2-5g mindestens mit Ersatznachweis erfüllt sein. Ab dem sollen die Anforderungen dann ohne Ersatznachweis erfüllt werden, andernfalls werden die Systeme aus der Einsatzfreigabeliste gestrichen. Einzelheiten zu den Anforderungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Einsatzort nach RPS 2009 sind den Unterpunkten 2-1 bis 2-12 zu entnehmen. 5.3 Bewertung der Bedarfsanforderungen in Abhängigkeit vom Einsatzort Die Bedarfsanforderungen werden bei Vorliegen der Nachweise bewertet und in der Einsatzfreigabeliste entsprechend rot-gelb-grün gekennzeichnet. Im Gegensatz zu den Grundvoraussetzungen und den Anforderungen in Abhängigkeit vom Einsatzort werden hier auch die Systeme aufgenommen, die die Bedarfsanforderungen nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. 6 Allgemeine Hinweise zu den Einsatzfreigabekriterien a) Insbesondere die Anforderungen an geprüfte Übergangskonstruktionen sind vorläufig und können sich im Laufe der Zeit ändern. Die Kriterien 1-4 basieren auf der DINV ENV und werden voraussichtlich bei Einführung eines neuen Teils der DIN EN 1317 für Übergangskonstruktionen angepasst werden. Aber auch die Anforderungen an Übergangskonstruktionen in Abhängigkeit vom Einsatzort (z.b. 2-5f) müssen ggf. angepasst werden, da auch unter den neuen zum Einsatz freigegebenen Systemen eine Kompatibilität vorhanden sein soll. Diese Anforderungen können aber erst im Laufe der Zeit definiert werden. b) Bei den Kriterien sind vielfach Ersatznachweise für die Übergangszeit bis zum angegeben. Diese verfallen in der Regel zum und bis dahin muss der ursprüngliche Nachweis vorgelegt werden. Vor dem wird aber durch die BASt überprüft, ob mache Ersatznachweise weitergelten können oder die Übergangszeit für die Ersatznachweise verlängert wird. c) Die BASt behält sich vor, einzelne Einsatzfreigabekriterien im Laufe der Erstellung der ersten Einsatzfreigabeliste noch zeitlich befristet (maimal bis zum ) auszusetzen, falls sich herausstellt, dass andernfalls kein System in der Lage ist, die Anforderungen zu erfüllen. d) In den Listen wird zwischen Schutzeinrichtungen aus Stahl, aus Ortbeton und Betonschutzwandfertigteilen unterschieden. Bei den Anforderungen an geprüfte Übergangskonstruktionen lautet das Kriterium beispielsweise positiv geprüfte Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Stand Seite 5 von 6

7 Übergangskonstruktionen an bisherige Standard-Betonsysteme Ortbeton und Betonschutzwandfertigteile (mind. Aufhaltestufe H2), dass eine geprüfte Übergangskonstruktion an eine geprüfte Betonschutzwand vorhanden ist, aber nicht, dass die Übergangskonstruktion an alle Ortbetonschutzwände bzw. an alle Betonschutzwandfertigteilsysteme angeschlossen werden kann. Dies ist im Einzelfall zu beurteilen und wird in den Einsatzfreigabelisten dann weiter differenziert. e) In den Fällen, in denen beispielsweise bei Ersatznachweis ÜK an positiv geprüftes anderes System steht, sind Systeme aus der Einsatzfreigabeliste gemeint. f) Sofern sich beispielsweise aufgrund des Unfallgeschehens oder anderer Erfahrungen neue Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung einzelner Kriterien erfordern, ist eine Anpassung der Kriterien möglich. g) Die Einsatzfreigabe eines modularen Fahrzeug-Rückhaltesystems ist das Ergebnis der Beurteilung des Systems anhand der festgelegten Einsatzfreigabekriterien durch die BASt. Die für den Einsatz in Deutschland freigegebenen Systeme und die Beurteilung anhand der Kriterien (grün, gelb, rot) werden in Listen veröffentlicht. Diese Listen dienen den Auftragsverwaltungen zur Auswahl und zum Vergleich geeigneter Fahrzeug-Rückhaltesysteme für den jeweiligen Einsatzfall nach RPS h) Bei Änderung normativer Voraussetzungen sowie einschlägiger, gesetzlicher Grundlagen (Arbeitsschutz und Umweltschutzbestimmungen, etc.) kann die Einsatzfreigabe jederzeit aufgehoben werden. i) Die Liste der für den Einsatz freigegebenen Systeme wird auf der Homepage der BASt veröffentlicht. j) Die Einsatzfreigabeliste wird regelmäßig aktualisiert. 7 Beantragung einer Einsatzfreigabe für ein modulares Fahrzeug- Rückhaltesystem in Deutschland a) Schriftliche Antragstellung auf Einsatzfreigabe an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Bundesanstalt für Straßenwesen Referat V4 Straßenausstattung Brüderstraße Bergisch Gladbach b) Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen entsprechend der Einsatzfreigabekriterien enthalten. Dabei sollte die Sortierung und Kenntlichmachung der Unterlagen anhand der Nummerierung der Kriterien erfolgen. c) Es ist ein Ansprechpartner für Rückfragen zu benennen. d) Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. e) Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Einsatzfreigabe beträgt im Regelfall ca. 3 Monate. Diese Zeitdauer gilt ab jenem Zeitpunkt, zu dem alle erforderlichen Unterlagen der BASt vorgelegt werden. f) Ergänzungen zu bestehenden Einsatzfreigaben sind ebenfalls zu beantragen. g) Rückfragen zur Einsatzfreigabe sind per an kuebler@bast.de zu richten. Stand: Oktober 2009 Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Stand Seite 6 von 6

8 1 Erläuterung: Die Erfüllung der Grundvoraussetzungen ist Basis für eine Aufnahme in die Einsatzfreigabeliste. Alle erforderlichen Dokumente sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Übersetzungen ist eine Beglaubigung der Übersetzung erforderlich. Anforderungen müssen erfüllt sein zum Nr. Anforderung sofort Erläuterungen Grundvoraussetzungen Modulares Fahrzeug-Rückhaltesystem mit einer bestimmten Anzahl an Modulteilen Positive Anprallprüfungen nach DIN EN 1317 eines notifizierten oder akkreditierten Prüfinstituts für die entsprechenden Einsatzbereiche () für Übergangskonstruktionen siehe 1-4 und für Anfangs- und Endkonstruktionen siehe 1-5 eingereichte Unterlagen 1-3 Anforderungen an Anpralldämpfer () 1-4 Anforderungen an Übergangskonstruktionen () 1-5 Anforderungen an Anfangs- und Endkonstruktionen () siehe auch 1-4a Bedingungen zur Erlangung BASt- Zeugnis für Übergangskonstruktionen siehe auch 1-5a Bedingungen zur Erlangung BASt- Zeugnis für Anfangs- und Endkonstruktionen 1-6 Fahrzeug-Rückhaltesysteme dürfen keine formagressiven Konstruktionsteile aufweisen 1-7 Fahrzeug-Rückhaltesystem ohne gelöste Teile mit besonderer Gefährdung Dritter () 1-8 Vorlage einer vollständigen Systembeschreibung mit Zeichnungen () 1-9 Vorlage einer vollständigen Einbauanleitung () 1-10 Vorlage des Zertifikats und der Konformitätserklärung bei Übergangskonstruktionen und Anfangs- und Endkonstruktionen ersatzweise Begutachtung nach 1-4 bzw. 1-5 erforderlich; Anforderungen an Ortbetonschutzwände werden analog zur CE- Kennzeichnung festgelegt Nachweis über die Fremdüberwachung der Werke und Erfüllung der Materialanforderungen Einverständniserklärung, dass die BASt gegenüber den Straßenbauverwaltungen Auskünfte zum System, Inhalten der Prüfberichte u.ä. geben darf () 1-13 Herstellerkennzeichnung 1-14 Erklärung zum Patentschutz 1-15 Erklärung zu Reparaturen 1-16 Hinterlegung von Zeichnungen mit Lösungen für Standardsituationen Einsatzfreigabe Seite 1

9 1-1 Modulares Fahrzeug-Rückhaltesystem mit einer bestimmten Anzahl an Modulteilen Erläuterung: Um Insellösungen zu vermeiden, sollen in Deutschland nur modulare Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingesetzt werden. Als modulares System können auch Kombinationen von Systemen verschiedener Hersteller, die gemeinsam eine Einsatzfreigabe beantragen, aufgenommen werden, sofern sie die Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens erfüllen. Systeme, die zum überwiegenden Anteil aus den Teilen des bisherigen Baukastensystems nach TL-SP 99 bestehen und mit den Standard-Systemen kompatibel sind (Ergänzung des Baukastensystems), können im Einzelfall ebenfalls aufgenommen werden. a b c Anforderungen sofort Eine Auflistung der einzelnen Komponenten des Moduls mit ihren Leistungsklassen nach DIN EN 1317 sowie eine vollständige Beschreibung des Moduls ist vorzulegen. Setzt sich das modulare Fahrzeug-Rückhaltesystemen aus Kombinationen von Systemen verschiedener Hersteller zusammen, so ist eine Einverständniserklärung aller Beteiligten erforderlich. Bei Kombination eines Moduls aus Systemen von mehreren Herstellen ist anzugeben, wer für welche Modulteile verantwortlich ist (z.b. Übergangskonstruktion Beton-Stahl, nur ein Ansprechpartner bzw. Verantwortlicher) Einsatzfreigabe Seite 2

10 1-2 Positive Anprallprüfungen nach DIN EN 1317 eines notifizierten oder akkreditierten Prüfinstituts für die entsprechenden Einsatzbereiche Erläuterung: Fahrzeug-Rückhaltesysteme müssen nach RPS 09 die Anforderungen der DIN EN 1317 erfüllen. Dies ist durch entsprechende Prüfberichte nachzuweisen. Die Prüfberichte sind mindestens als Datei einschließlich der Anprallvideos bei der BASt zu hinterlegen. Für Übergangskonstruktionen siehe zusätzlich 1-4 und für Anfangs- und Endkonstruktionen siehe zusätzlich 1-5. Anforderungen sofort a Vorlage der Prüfberichte b Vorlage der Anprallvideos Einsatzfreigabe Seite 3

11 1-3 Anforderungen an Anpralldämpfer Erläuterung: Anpralldämpfer sind spezielle Fahrzeug-Rückhaltesysteme, die punktuell eingesetzt werden. Darüber hinaus sieht die Europäische Norm DIN EN für Anpralldämpfer bereits Produktfamilien vor, so dass hier der mordulare Gedanke bereits verankert ist. Sie unterscheiden sich daher etwas von den übrigen Fahrzeug- Rückhaltesystemen. Im Allgemeinen gelten für die Einsatzfreigabe von Anpralldämpfern die Anforderungen an Fahrzeug- Rückhaltesysteme mit den hier genannten Zusätzen bzw. Einschränkungen. Anforderungen sofort a vollständig positiv geprüfte Matri (Vorlage aller Prüfberichte, siehe 1-2) b zurückleitende Art c Hinterlegung Prüfberichte und Bescheinigung Gruppenprüfmatri d sichere kraftschlüssige Anschlusskonstruktion an Standard-Stahlsysteme (EDSP, ESP, Super Rail), ggf. im Einzelfall durch Berechungen nachzuweisen () e sichere kraftschlüssige Anschlusskonstruktion an BSW, ggf. im Einzelfall durch Berechungen nachzuweisen () f Hinterlegung der Zeichnungen der Anschlusskonstruktionen an die nachfolgenden Schutzeinrichtungen g Vorlage Einbauanleitung (analog 1-10, aber für den Einsatzfall Anpralldämpfer entsprechend anzupassen) Einsatzfreigabe Seite 4

12 1-4 Anforderungen an Übergangskonstruktionen Erläuterung: Da die Übergangskonstruktionen derzeit noch nicht zertifiziert werden können und der Teil 4 der DIN EN 1317 noch den Status einer Vornorm hat, ist eine Begutachtung der Prüfungen oder Begleitung durch die BASt erforderlich. Dies ist durch ein BASt-Zeugnis nachzuweisen. Im Allgemeinen gelten für die Einsatzfreigabe von Übergangskonstruktionen die Anforderungen an Fahrzeug-Rückhaltesysteme mit den hier genannten Zusätzen bzw. Einschränkungen. Die Anforderungen an Übergangskonstruktionen sind national festgelegte Übergangsregelungen auf Basis der DINV ENV (April 2002), die sich ggf. bei in Kraft treten einer neuen DIN EN 1317 für Übergangskonstruktionen oder bei Vorliegen neuer Erkenntnisse ändern können. Zur Verbindung von zwei Schutzeinrichtungen sind Übergangskonstruktionen erforderlich. Dies bedeutet eine Vielzahl von Übergangskonstruktionen. Nicht jeder Wechsel zwischen zwei Schutzeinrichtungen erfordert aber eine gesonderte Anprallprüfung, daher wird zwischen zu prüfenden Übergangskonstruktionen und Übergangselementen unterschieden. Übergangselemente sind dabei ein Sonderfall der Übergangskonstruktionen. Anforderungen sofort a Vorlage BASt-Zeugnis (Bedingungen siehe gesondertes Blatt 1-4a) b Erklärung, dass die Übergangskonstruktion die Wirkungsweise der angeschlossenen Schutzeinrichtungen nicht beeinträchtigt. Diese Erklärung muss von den Herstellern der angeschlossenen Schutzeinrichtungen und dem Hersteller der Übergangskonstruktion vorgelegt werden. In Ausnahmefällen kann die BASt diese Erklärung ausstellen. c Vorlage Einbauanleitung (analog 1-10, aber für den Einsatzfall Übergangskonstruktion entsprechend anzupassen) Einsatzfreigabe Seite 5

13 1-4a Anforderungen zur Erlangung eines BASt-Zeugnisses für Übergangskonstruktionen Erläuterung: Die Erfüllung der im Folgenden aufgestellten Anforderungen ist Grundlage für die Ausstellung eines BASt-Zeugnisses für Übergangskonstruktionen Anforderungen zur Erlangung eines BASt-Zeugnisses für Übergangskonstruktionen sofort a1 Vorlage der vollständigen Unterlagen für die Erstprüfung a2 Abstimmung des Anprallpunktes und der Anprallrichtung mit BASt a3 Nachweis der erfolgreichen Anprallprüfungen für Übergangskonstruktionen nach DINV ENV (04/2002), bei der die zu verbindenden Schutzeinrichtungen angeschlossen sein müssen. Aufhaltestufe nach RPS 09, Abschnitt 2.3. a4 Übergangselemente können Schutzeinrichtungen miteinander verbinden, wenn die angeschlossenen Schutzeinrichtungen folgende Gemeinsamkeiten aufweisen: - gleiche Aufhaltestufe, - gleiches Material (z.b. Stahl-Stahl, Beton-Beton), - Unterschied in den Wirkungsbereichsklassen nicht mehr als 1 Stufe, - dynamische Durchbiegung der beiden angeschlossenen Schutzeinrichtungen weicht bei den Wirkungsbereichsklassen von W1 bis W3 um nicht mehr als 20 cm und von W4 bis W8 um nicht mehr als 30 cm voneinander ab, - gleiche Wirkungsweise der beiden angeschlossenen Schutzeinrichtungen, - vergleichbare Konstruktion der beiden angeschlossenen Schutzeinrichtungen und - kraftschlüssige Verbindung der Hauptlängselemente der beiden angeschlossenen Schutzeinrichtungen. a5 Übergangselemente müssen die angeschlossenen Schutzeinrichtungen kraftschlüssig miteinander verbinden. Hierüber ist ein rechnerischer Nachweis vorzulegen, der belegt, dass die Längskräfte zwischen den angeschlossenen Schutzeinrichtungen übertragen werden können. a6 Übergangselemente müssen folgende konstruktive Mindestanforderungen bei der Verbindung der angeschlossenen Schutzeinrichtungen aufweisen: - Bei unterschiedlicher äußerer Form der angeschlossenen Schutzeinrichtung soll die Anpassung der äußeren Form (Höhe und Breite) in einer Verziehung von 1:20 erfolgen. Dabei ist die Verziehung so auszuführen, dass keine größeren Versprünge oder abrupten Profilwechsel erfolgen (Sicherheit Zweiradfahrer, PKW) und ein Auffahren auf die Schutzeinrichtung oder ein Verhaken vermieden wird. - Die Längselemente der angeschlossenen Schutzeinrichtungen sollen kraftschlüssig verbunden sein. Gegebenenfalls können untergeordnete Längselemente, die keinen wesentlichen Anteil an der Längskraftübertragung aufweisen (z.b. bei einem Unterfahrschutz für Zweiradfahrer) nicht fortgeführt werden. Enden diese untergeordneten Längselemente, so ist darauf zu achten, dass dabei keine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer entsteht und deren Wirkungsweise nicht beeinträchtigt wird. a7 Auch Übergangselemente bedürfen der Begutachtung durch die BASt. Die dazu eingereichten Unterlagen müssen alle erforderlichen Angaben (z.b. Zeichnungen, Erläuterungen, rechnerische Nachweise etc.) enthalten, so dass geprüft werden kann, ob die Anforderungen a4 bis a6 eingehalten werden. Im Allgemeinen kann dann auf den Nachweis der Funktionalität durch eine Anprallprüfung verzichtet werden. Einsatzfreigabe Seite 6

14 1-5 Anforderungen an Anfangs- und Endkonstruktionen Erläuterung: Da die Anfangs- und Endkonstruktionen derzeit noch nicht zertifiziert werden können und der Teil 4 der DIN EN 1317 noch den Status einer Vornorm hat, ist eine Begutachtung der Prüfungen oder Begleitung durch die BASt erforderlich. Im Allgemeinen gelten für die Einsatzfreigabe von Anfangs- und Endkonstruktionen die Anforderungen an Fahrzeug-Rückhaltesysteme mit den hier genannten Zusätzen bzw. Einschränkungen. Die Anforderungen an Anfangs- und Endkonstruktionen sind national festgelegte Übergangsregelungen auf Basis der DINV ENV (April 2002), die sich ggf. bei in Kraft treten einer neuen DIN EN 1317 für Anfangsund Endkonstruktionen oder bei Vorliegen neuer Erkenntnisse ändern können. Anforderungen sofort a Vorlage BASt-Zeugnis (Bedingungen siehe gesondertes Blatt 1-5a) b Erklärung, dass die Anfangs- und Endkonstruktion die Wirkungsweise der angeschlossenen Schutzeinrichtung nicht beeinträchtigt. Diese Erklärung muss von dem Hersteller der angeschlossenen Schutzeinrichtung und dem Hersteller der Anfangs- und Endkonstruktion vorgelegt werden. In Ausnahmefällen kann die BASt diese Erklärung ausstellen. c Vorlage Einbauanleitung (analog 1-10, aber für den Einsatzfall Anfangs- und Endkonstruktion entsprechend anzupassen) Einsatzfreigabe Seite 7

15 1-5a Anforderungen zur Erlangung eines BASt-Zeugnisses für Anfangs- und Endkonstruktionen Erläuterung: Die Erfüllung der im Folgenden aufgestellten Anforderungen ist Grundlage für die Ausstellung eines BASt-Zeugnisses für Anfangs- und Endkonstruktionen Die Anforderungen an Anfangs- und Endkonstruktionen sind national festgelegte Übergangsregelungen auf Basis der DINV ENV (April 2002), die sich ggfs. bei in Kraft treten einer neuen DIN EN 1317 für Anfangsund Endkonstruktionen oder bei Vorliegen neuer Erkenntnisse ändern können. a1 a2 Anforderungen zur Erlangung eines BASt-Zeugnisses für Anfangs- und Endkonstruktionen sofort Nachweis erfolgreicher Anprallprüfungen für Anfangs- und Endkonstruktionen nach DINV ENV (04/2002) und Vorlage der vollständigen Unterlagen. Leistungsstufen nach RPS 2009, Abschnitt 2.4. Anfangs- und Endkonstruktionen müssen die Kräfte der angeschlossenen Schutzeinrichtung aufnehmen können. Hierüber ist ein rechnerischer Nachweis vorzulegen, der belegt, dass die Längskräfte der angeschlossenen Schutzeinrichtung übertragen werden können oder die Anfangs- und Endkonstruktion muss in der Anprallprüfung zusammen mit der Schutzeinrichtung installiert gewesen sein. Einsatzfreigabe Seite 8

16 1-6 Fahrzeug-Rückhaltesysteme dürfen keine formagressiven Konstruktionsteile aufweisen Erläuterung: Für die Straßenverkehrssicherheit sind auch die Anforderungen aus Sicht der Zweiradfahrer zu berücksichtigen. Formagressive Teile an Fahrzeug-Rückhaltesysteme (z.b. IPE-, HEB-Pfosten, frei liegende Seilkonstruktionen) sind daher zu vermeiden. Anforderungen sofort a Fahrzeug-Rückhaltesystem ohne formagressive Teile Einsatzfreigabe Seite 9

17 1-7 Fahrzeug-Rückhaltesystem ohne gelöste Teile mit besonderer Gefährdung Dritter Erläuterung: Fahrzeug-Rückhaltesysteme sollen die Unfallfolgen für von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge so gering wie möglich halten. Es sollen von den Systemen selbst keine Gefahren für Dritte ausgehen, daher sind Systeme zu vermeiden, bei denen sich im Anprallversuch Teile gelöst haben, die eine Gefahr für Dritte bedeuten können Anforderung sofort a Keine gelösten Teile mit einer Masse > 2 kg im Anprallversuch. b Gelöste Teile mit einer Masse > 2 kg, die im Versuch weder hoch noch weit geflogen sind und nicht das Potenzial haben wegzufliegen. Einsatzfreigabe Seite 10

18 1-8 Vorlage einer vollständigen Systembeschreibung mit Zeichnungen Erläuterung: Eine vollständige Systembeschreibung mit Zeichnungen ist vorzulegen, diese kann auch Bestandteils des Prüfberichts nach DIN EN 1317 sein. Sofern im Prüfbericht einzelne der geforderten Angaben nicht enthalten sind, sind diese gesondert vorzulegen. erforderliche Angaben sofort Stahl Ortbeton BSWF a Toleranzen der Bauteile, Abmessungen b Schraubenanzugsmomente 1) 1) c Bewehrungsführung d Stücklisten e Einzelteilzeichnungen f Übersichtszeichnungen g Zusammenbauzeichnungen 3D, Eplosionszeichnungen oder Fotos mit detaillierter Montageanleitung h Ausbildung ggf. erforderlicher Fundamente (Material, Bewehrung, Mindestabmessung) 1) sofern Schraubverbindungen vorhanden sind Einsatzfreigabe Seite 11

19 1-9 Vorlage einer vollständigen Einbauanleitung Erläuterung: Die erforderlichen Angaben, die für neue Systeme in der Einbauanleitung enthalten sein sollen, sind im Wesentlichen aus den bisherigen ZTV-PS 98 abgeleitet. Eine Orientierung zur Erstellung dieser Einbauanleitung liefert daher die ZTV-PS 98. Zum Teil gehen die Angaben über das nach DIN EN 1317 geforderte Herstellerhandbuch hinaus, sind aber für den Einsatz in der Prais in Deutschland erforderlich. Für die bislang nach RPS 89 verwendeten Standard-Schutzeinrichtungen liegen für diese Punkte Angaben in den ZTV-98 vor bzw. sind bereits implizit in den Konstruktionen enthalten. Das Einbauhandbuch muss mit der BASt abgestimmt werden. Die BASt behält sich vor, Änderungen der Einbauanleitung zu fordern, wenn dies erforderlich ist. erforderliche Angaben sofort Stahl Ortbeton BSWF a Überlappungsrichtung der Holme b Sitz der Schrauben (z.b. senkrecht) c Paßstücke d Dilatationsstoß (maimale Dilatationswege, Grundeinstellungen, etc.) e Einbaugrenzen (bei welchen Situationen ist das System nicht mehr geeignet) f Regelungen bei abweichendem Pfostenabstand, abweichender Elementlänge g Regelungen bei abweichendem Untergrund, Angaben zur erforderlichen Beschaffenheit des Bodens/Untergrunds h Regelungen bei Unterschreitung der Prüflänge (u.a. mögliche Längenkürzungen innerhalb eines Moduls) i lotrechte oder senkrechte Aufstellung j zulässige Abweichungen der Einbaulage (z.b. Höhe über FOK) k Grenzen vorgelagerter Stufen (z.b. bis zu welcher Bordhöhe kann das System eingesetzt werden, ist eine Anpassung der Konstruktion erforderlich) l Umgang mit abweichendem Höhenbezug m Umgang mit eingeschränktem Wirkungsbereich n Aussagen zur maimalen Neigung des Untergrunds (z. B. Abstützverhalten des Fahrzeug- Rückhaltesystems) o Ausführung an Böschungen (z.b. erforderliche Abstände, Einbindetiefen) p Ausführung von Radien, Mindestradien q Verankerung auf Bauwerken, Fundamenten r maimal zulässige Einbautoleranzen s Ausführung der Bewehrung, Überlappung t Ausführung von Fugen u Angaben zu abweichenden Entwässerungsöffnungen v Einbau, Verdichten des Betons w Oberflächennachbehandlung zulässige Einbautemperaturen und ggf. Maßnahmen y Anforderungen an Montagepersonal z Anforderungen an Montagegeräte aa Anforderungen an Troghinterfüllungsmaterial ab Regelungen bei Schächten ac Anbringung von Verkehrszeichen ad Zweiradfahrerschutz ae Fußgängergleitschutz af Blendschutz ag Aufsatzleitpfosten ah Ausführung von Verschwenkungen ai Ausführung bei Neigungswechseln des Untergrunds aj Angaben zu Übersteighilfen (wenn aufgrund der Konstruktion erforderlich) ak Ausführung von Änderungen (Löcher bohren, abschneiden) an den Teilen auf der al Reparaturbedingungen, Angaben zur Ausführung von Reparaturen am Entsorgung, Recycling an Angaben zu toischen Stoffen ao Wiederverwendbarkeit von Bauteilen ap Restsicherheit nach Anprall (bei welchem Beschädigungsgrad ist Austausch erforderlich) Einsatzfreigabe Seite 12

20 1-10 Vorlage des Zertifikats und der Konformitätserklärung Erläuterung: Ab dem dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Europa gehandelt werden. Ab diesem Datum muss für die in der Liste enthaltenen Systeme eine Kopie des Zertifikats und der Konformitätserklärung bei der Bast hinterlegt werden. Ausnahme: Betonschutzwände in Ortbetonbauweise, Übergangskonstruktionen sowie Anfangs- und Endkonstruktionen. Für Schutzeinrichtungen in Ortbetonbauweise ist der Nachweis zu erbringen, dass diese analog auch die für Ortbeton anwendbaren Anforderungen der DIN EN erfüllen. Anforderungen sofort a Vorlage des Zertifikats und der Konformitätserklärung; Ausnahmen siehe Erläuterung bis erfolgt keine Rotmarkierung für dieses Kriterium Einsatzfreigabe Seite 13

21 1-11 Nachweis über die Fremdüberwachung der Werke und Erfüllung der Materialanforderungen Erläuterung: Bislang sind die Mindestanforderungen an das in Deutschland für Fahrzeug-Rückhaltesysteme verwendete Material in den TL geregelt. Die dort genannten Anforderungen sind zum Teil überholt. Im Rahmen des Einsatzfreigabeverfahrens werden diese Anforderungen aktualisiert. Die Nachweise sind der BASt mindestens 1 mal im Jahr vorzulegen. sofort Anforderungen an Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Beton Mindestbetonqualität: 30/37 (LP) XC4, XD3, XF4, WA gem. DIN EN 206-1/DIN a Überwachung analog zu den TL-BSWF 96 - Regeln, Unterlagen (Prüfzeugnis der Überwachung) müssen der BASt vorgelegt werden b Nachweise über obige weitere Materialanforderungen müssen ergänzend zur Zertifizierung erbracht werden c Ortbeton: Nachweis über die Betonqualität muss bei der Baumaßnahme vorgelegt werden d Nachweise der jährlichen Überwachung nach DIN EN müssen vorgelegt werden Anforderungen an Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Stahl Mindeststahlgüte: S 235 JR, darüber hinaus Einhaltung Abschnitt 2.1 der TL-SP 99, Verzinkung nach Abschnitt 2.4 der TL-SP 99 bzw. bei Verwendung von bandverzinktem Material S250GD e Überwachung analog zu den TL-SP 99 - Regeln, Unterlagen (Prüfzeugnis der Überwachung) müssen der BASt vorgelegt werden f Nachweis Mindest-Aluminium-Gehalt 0.02% und Si (vollberuhigter Stahl) g Nachweise über obige weitere Materialanforderungen müssen ergänzend zur Zertifizierung erbracht werden h Nachweise der jährlichen Überwachung nach DIN EN müssen vorgelegt werden Anforderungen bei Verwendung von Kunststoffmörtel, kunststoffvergütetem Material i Nachweis über Einhaltung Anforderungen nach TL BE-PCC j Nachweis über Verwendung einer dauerelastischen Vergussmasse oder vergleichbarer Lösung Einsatzfreigabe Seite 14

22 1-12 Einverständniserklärung, dass die BASt gegenüber den Straßenbauverwaltungen Auskünfte zum System, Inhalten der Prüfberichte u.ä. geben darf Erläuterung: Bei Abweichungen der örtlichen Bedingungen von den Prüfbedingungen beispielsweise kommt es zu Nachfragen der Straßenbauverwaltungen bei der BASt zu den Inhalten der Prüfberichte und den Einsatzmöglichkeiten der Systeme. Hierfür ist es erforderlich, das die BASt gegenüber den Straßenbauverwaltungen vollständig Auskünfte zu den Systemen und den vorliegenden Unterlagen erteilen darf. Anforderungen sofort a Vorlage der Einverständniserklärung Einsatzfreigabe Seite 15

23 1-13 Herstellerkennzeichnung Erläuterung: Eine Herstellerkennzeichnung der Fahrzeug-Rückhaltesysteme ist zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit erforderlich. Für die Einsatzfreigabe muss vorgelegt werden, wie die Herstellerkennzeichnung erfolgen soll. Die Kenzeichnung muss im eingebauten Zustand gut sichtbar und witterungsbeständig sein. sofort Anforderungen an Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Stahl a Kennzeichnung der Konstruktionsteile analog TL-SP 99 b Kennzeichnung der Konstruktionsteile nach DIN EN c durch Kennzeichnung muss Rückverfolgbarkeit aller Teile gegeben sein (Hersteller, Werk, Jahr, Produktionszeitraum) Anforderungen an Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Beton d Kennzeichnung aller wesentlichen Konstruktionsteile (soweit möglich sichtbare Kennzeichnung) e Kennzeichnung der Konstruktionsteile nach DIN EN f durch Kennzeichnung muss Rückverfolgbarkeit aller Teile gegeben sein (Hersteller, Werk, Jahr, Produktionszeitraum) Einsatzfreigabe Seite 16

24 1-14 Erklärung zum Patentschutz Erläuterung: Bei patentgeschützten Systemen, die nur von einem Hersteller angeboten werden, besteht die Gefahr, dass es bei erforderlichen Reparaturen der Fahrzeug-Rückhaltesysteme zu Schwierigkeiten hinsichtlich Kosten und Reparaturzeitraum kommen kann. Darüber hinaus beträgt die Lebensdauer von Schutzeinrichtungen ca. 30 Jahre. d.h. über diesen Zeitraum müssen Ersatzteile verfügbar sein. Bislang ist dies durch die patentfreien Systeme der TL-SP 99, die von vielen Herstellern produziert und angeboten werden, gesichert. Um eine Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, wenn mehrere Hersteller das Fahrzeug-Rückhaltesystem produzieren. Alternativ ist mindestens die Einräumung von Nutzungsrechten in bestimmten Fällen (s. Anlage) erforderlich. Die Anforderung bezieht sich insbesondere auf das Grundsystem (also z.b. die durchgehende in verschiedenen Varianten geprüfte Schutzeinrichtung), eventuell zum Modul gehörende Anfangs- und Endkonstruktionen, Übergangskosntruktionen oder Anpralldämpfer sind nicht gemeint, da diese nur punktuell eingesetzt werden und bei Reparaturen im Notfall (z.b. falls keine Ersatzteile verfügbar sind) mit vertretbarem Aufwand auch vollständig ersetzt werden könnten. Anforderungen sofort a Abgabe einer Erklärung zu den Nutzungsrechten (s. Anlage) b Erklärung, dass mindestens 3 Hersteller nachweislich das Fahrzeug-Rückhaltesystem vollständig produzieren (Nachweis in Kombination mit Kriterium 1-13) Beurteilungskriterien 1-14 Anforderungen 1-14 a und 1-14b nicht erfüllt - Anforderungen 1-14 a erfüllt o Anforderung 1-14b erfüllt oder Systeme ohne Patent- oder Gebrauchsmusterschutz, die von allen interessierten Herstellen produziert werden können + Einsatzfreigabe Seite 17

25 1-15 Erklärung zu Reparaturen Erläuterung: Die Reparatur von Fahrzeug-Rückhaltesysteme wird bislang häufig mit Reparatur- Jahresverträgen abgewickelt. Um diese Vorgehensweise möglichst beibehalten zu können, ist es nötig, dass auch Dritte (Fachfirmen) Reparaturen durchführen dürfen/können. Vorteilhaft ist es, je größer die Anzahl dieser Firmen ist und je unabhängiger sie vom Hersteller sind. Der Hersteller sollte sich damit einverstanden erklären, dass andere Firmen (z.b. Schutzplanken-Montagefachmann) die Systeme reparieren dürfen. Da Repararturen z.t. sehr kurzfristig erfolgen müssen, sind vom Hersteller mindestens 5 Firmen zu benennen, die das System reparieren dürfen. Anforderungen sofort a Hersteller benennt bestimmte Firmen (mindestens 5), die das System reparieren dürfen. b Hersteller legt ein Anforderungsprofil fest, das die Montageunternehmen erfüllen müssen, um das System, reparieren zu dürfen. Dieses Anforderungsprofil muss für vom Hersteller unabhängige Montageunternehmen "erfüllbar" sein. Hersteller gibt die Reparatur für alle Monatgeunternehmen mit Schutzplanken-Montagefachmann frei. Beurteilungskriterien 1-15 Anforderungen 1-15a und 1-15b nicht erfüllt (d.h. nur der Hersteller selbst darf reparieren) - Anforderung 1-15a ist erfüllt o Anforderung 1-15b ist erfüllt + Einsatzfreigabe Seite 18

26 1-16 Hinterlegung von Zeichnungen mit Lösungen für Standardsituationen Erläuterung: Um den Anwendern den Umgang mit den Systemen und den RPS zu vereinfachen, sollen für Standardsituationen Zeichnungen als Beispiellösungen hinterlegt werden. Die Beispielsituationen werden im Bund- Länder Arbeitsgremium Schutzeinrichtungen erarbeitet und dann den Herstellern zur Verfügung gestellt. Die Beispielsituation sollen die bereits bekannten Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens beinhalten und den Ländern zur Vereinfachung dienen, da darin auch die erforderlichen Längen etc. dargestellt werden. Die Vorgaben für die Zeichnungen werden noch erstellt und dann zur Verfügung gestellt. In den Zeichnungen sollen keine Anforderungen enthalten sein, die über die jetzt definierten Kriterien des Einsatzfreigabeverfahrens hinausgehen. Anforderungen sofort a Vorlage der Zeichnungen bis erfolgt keine Rotmarkierung für dieses Kriterium Einsatzfreigabe Seite 19

27 2 Anforderungen in Abhängigkeit vom Einsatzort nach RPS 2009 Erläuterung: Mit einem freigegebenen Gesamtsystem sollen möglichst viele der Einbausituationen unter Anwendung der Regelungen der RPS 09 abgedeckt werden können. Es wird angestrebt, häufige Systemwechsel zu vermeiden. Das Gesamtsystem muss passende positiv geprüfte Übergangskonstruktionen an die bislang vorwiegend vorhandenen Schutzeinrichtungen sowie Anfangs- und Endkonstruktionen beinhalten. Nr. Einsatzorte und geforderte Aufhaltestufen nach RPS 09 eingereichte Unterlagen 2-1 Fahrbahnrand, Aufhaltestufe N2 nach RPS Fahrbahnrand, Aufhaltestufe H1 nach RPS Fahrbahnrand, Aufhaltestufe H2 nach RPS Fahrbahnrand, Aufhaltestufe H4b nach RPS Mittelstreifen, Aufhaltestufe H2 nach RPS Mittelstreifen, Aufhaltestufe H4b nach RPS Seitentrennstreifen, Aufhaltestufe H1 nach RPS Seitentrennstreifen, Aufhaltestufe H2 nach RPS Seitentrennstreifen, Aufhaltestufe H4b nach RPS Schutzeinrichtungen auf Bauwerken Fahrbahnrand, Aufhaltestufe N2 und H1 nach RPS Schutzeinrichtungen auf Bauwerken Fahrbahnrand, Aufhaltestufe H2 und H4b nach RPS Schutzeinrichtungen auf Bauwerken Mittelstreifen, Aufhaltestufe H2 und H4b nach RPS 09 Einsatzfreigabe Seite 20

28 2-1 Fahrbahnrand, Aufhaltestufe N2 nach RPS 09 Anforderungen sofort Ersatznachweis Übergangszeit a Anprallheftigkeitsstufe A oder B b positiv geprüft für Strecke, Aufhaltestufe N2 c positiv geprüft für Brücken, Aufhaltestufe N2 und Erfüllung 2-10 () geprüfte ÜK an passendes H1-Brückensystem aus Einsatzfreigabeliste positiv geprüft für beengte Verhältnisse (N2) 2 von 3 d1: positiv geprüft für Einbausituation abfallende Böschung (Bankettbreite 1,5 m dann abfallende Böschung, Abstand Vorderkante Schutzeinrichtung zur Bezugslinie 0,5 m) oder Wirkungsbereichsklasse W2 oder positiv geprüfte ÜK an anderes N2-System aus Einsatzfreigabeliste mit Wirkungsbereichsklasse W2 Prüfung bei vergleichbarer Einbausituation d d2: positiv geprüft für Einbausituation Hindernis am Fahrbahnrand, z.b. Widerlager, massive Schildermasten (Abstand Vorderkante Schutzeinrichtung zur Bezugslinie 0,5 m; Abstand Hindernis zur Bezugslinie 1,0 m) oder Wirkungsbereichsklasse W1 oder positiv geprüfte ÜK an anderes N2-System aus Einsatzfreigabeliste mit Wirkungsbereichsklasse W1 d3: positiv geprüft für Einbausituation Bäume am Straßenrand (Abstand Vorderkante Baum zur Bezugslinie 1,0 m) oder Wirkungsbereichsklasse W1 oder positiv geprüfte ÜK an anderes N2- System aus Einsatzfreigabeliste mit Wirkungsbereichsklasse W1 Prüfung bei vergleichbarer Einbausituation Prüfung bei vergleichbarer Einbausituation positiv geprüfte Übergangskonstruktionen an bisherige Standard- Systeme der Aufhaltestufe N2 und H1 sowie an weitere Systeme 2 von 2 3 von 4 aus der Einsatzfreigabeliste e e1: ÜK an ESP () Einzelfallbetrachtung der ÜK nach 1-4 e2: ÜK an EDSP () Einzelfallbetrachtung der ÜK nach 1-4 e3: ÜK an N2-System aus Einsatzfreigabeliste e4: ÜK an H1-System aus Einsatzfreigabeliste f positiv geprüfte zugehörige Anfangs- und Endkonstruktion Einsatzfreigabe Seite 21

29 2-2 Fahrbahnrand, Aufhaltestufe H1 nach RPS 09 Anforderungen sofort Ersatznachweis Übergangszeit a Anprallheftigkeitsstufe A oder B - b positiv geprüft für Strecke, Aufhaltestufe H1 - c positiv geprüft für Brücken, Aufhaltestufe H1 und Erfüllung 2-10 () geprüfte ÜK an passendes H1- oder H2-Brückensystem aus Einsatzfreigabeliste positiv geprüft für beengte Verhältnisse (H1) 2 von 3 d1: positiv geprüft für Einbausituation abfallende Böschung (Bankettbreite 1,5 m dann abfallende Böschung, Abstand Vorderkante Schutzeinrichtung zur Bezugslinie 0,5 m) oder Wirkungsbereichsklasse W2 oder positiv geprüfte ÜK an anderes H1-System aus Einsatzfreigabeliste mit Wirkungsbereichsklasse W2 Prüfung bei vergleichbarer Einbausituation d d2: positiv geprüft für Einbausituation Hindernis am Fahrbahnrand, z.b. Widerlager, massive Schildermasten (Abstand Vorderkante Schutzeinrichtung zur Bezugslinie 0,5 m; Abstand Hindernis zur Bezugslinie 1,0 m) oder Wirkungsbereichsklasse W1 oder positiv geprüfte ÜK an anderes H1-System aus Einsatzfreigabeliste mit Wirkungsbereichsklasse W1 Prüfung bei vergleichbarer Einbausituation d3: positiv geprüft für Einbausituation Bäume am Straßenrand (Abstand Vorderkante Baum zur Bezugslinie 1,0 m) oder Wirkungsbereichsklasse W1 oder positiv geprüfte ÜK an anderes H1- System aus Einsatzfreigabeliste mit Wirkungsbereichsklasse W1 Prüfung bei vergleichbarer Einbausituation e positiv geprüfte Übergangskonstruktionen an bisherige Standard- Systeme der Aufhaltestufe N2 und H1 sowie an weitere Systeme 2 von 2 4 von 5 aus der Einsatzfreigabeliste e1: ÜK an ESP () Einzelfallbetrachtung der ÜK nach 1-4 e2: ÜK an EDSP () Einzelfallbetrachtung der ÜK nach 1-4 e3: ÜK an N2-System aus Einsatzfreigabeliste e4: ÜK an H1-System aus Einsatzfreigabeliste e4: ÜK an H2-System aus Einsatzfreigabeliste f positiv geprüfte zugehörige Anfangs- und Endkonstruktion () Einzelfallbetrachtung der AEK nach 1-5 oder ÜK an N2- System aus Einsatzfreigabeliste mit geprüfter AEK Einsatzfreigabe Seite 22

30 2-3 Fahrbahnrand, Aufhaltestufe H2 nach RPS 09 Anforderungen sofort Ersatznachweis Übergangszeit a positiv geprüft für Strecke, Aufhaltestufe H2 b positiv geprüft für Brücken, Aufhaltestufe H2 und Erfüllung 2-11 () geprüfte ÜK an anderes H2-Brückensystem aus Einsatzfreigabeliste c positiv geprüft für Einbausituation einsturzgefährdetes Hindernis am Fahrbahnrand, z.b. Widerlager, VZB (Abstand Vorderkante Schutzeinrichtung zur Bezugslinie 0,5 m; Abstand Hindernis zur Bezugslinie 1,0 m) oder Wirkungsbereichsklasse W1 oder positiv () Prüfung bei vergleichbarer Einbausituation geprüfte ÜK an anderes H2-System aus Einsatzfreigabeliste mit Wirkungsbereichsklasse W1 und geringem Fahrzeugüberhang positiv geprüfte Übergangskonstruktionen an bisherige Standard- Systeme am Fahrbahnrand sowie an weitere Systeme aus der 2 von 3 5 von 7 Einsatzfreigabeliste d1: ÜK an EDSP () Einzelfallbetrachtung der ÜK nach 1-4 d d2: ÜK an Super-Rial d3: ÜK an Ortbetonschutzwand () Einzelfallbetrachtung der ÜK nach 1-4 d4: ÜK an BSWF () Einzelfallbetrachtung der ÜK nach 1-4 d5: ÜK an H1-System aus Einsatzfreigabeliste d6: ÜK an H2-System aus Einsatzfreigabeliste d7: ÜK an H4b-System aus Einsatzfreigabeliste e positiv geprüfte zugehörige Anfangs- und Endkonstruktion () geprüfte ÜK an System mit niedrigerer Aufhaltestufe aus Einsatzfreigabeliste mit geprüfter AEK Einsatzfreigabe Seite 23

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