Allein ist noch nicht einsam. Einsamkeit warnt einen, dass es Zeit sei, Anschluss zu suchen Alleinarbeit

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1 Allein ist noch nicht einsam. Einsamkeit warnt einen, dass es Zeit sei, Anschluss zu suchen Alleinarbeit G. Heinzen

2 Schwerpunkte des Referates Gesetzliche Grundlagen Definition Verbot von Alleinarbeit Anforderungen an Person Instruktion Gefahren beurteilen Alarmierung/Notfallplan Technische Hilfsmittel Beispiele Weitere Hilfen slide 2

3 Gesetzliche Grundlagen - ArGV Art 26 Überwachung - ArGV Art 36 Erste Hilfe - Merkblatt für Alleinarbeitende Personen (SECO) - Arbeiten kann gefährlich sein (SUVA Version vom Januar 2017) - Alleinarbeitende Personen Checkliste (SUVA 67023) - Notfallplanung ortsfest (SUVA 67062) - Notfallplanung nicht ortsfest (SUVA 67061) slide 3

4 Definition Ein Person gilt dann als allein arbeitend, wenn ihr nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation nicht sofort Hilfe geleistet werden kann, weil beispielweise ausser Sicht- und Rufweite zu anderen Personen arbeitet. slide 4

5 Verbot von Alleinarbeit - Arbeiten unter Spannung stehende elektrische Installationen - Arbeiten mit radioaktiven Strahlenquellen ausserhalb von Bestrahlungsräumen - Arbeiten in Schächten, Gruben und Kanälen - Einsteigen in Silos - Arbeiten in Behältern und beengten Räumen - Rückbau oder Abbrucharbeiten - Jugendliche unter 18 Jahren slide 5

6 Verbot von Alleinarbeit - Arbeiten an begehbaren wärmetechnischen Anlagen - Arbeiten am hängenden Seil - Arbeiten mit Anseilschutz - Arbeiten in Rohrleitungen - Waldarbeiten mit besonderen Gefahren - Arbeiten unter Druckluft und Taucharbeiten - Arbeiten auf Strommasten - Arbeiten auf Bahngeleisen slide 6

7 Anforderungen an die Person - Psychisch - Physisch - Intellektuell - Sozial - Instruiert - Technisch - Notfallmässig - Anwendung der Hilfsmittel slide 7

8 Anforderungen an die Person - Psychische Anforderungen - Sicher sein - Keine besonderen Ängste - Keine psych. Störungen - Keine Konzentrationsstörungen slide 8

9 Anforderungen an die Person - Physisch - Keine Anfallserkrankungen (Epilepsie, Blutzuker ) - Suchtkrankheiten - Kritische Medikamente - Gefährliche allergische Reaktionen slide 9

10 Anforderungen an die Person - Intellektuell - Instruktionen und Aufträge müssen verstanden werden - Arbeitsmittel richtig verwenden und Störungen interpretieren - Im Rahmen der zugewiesenen Arbeit entscheiden können (Normal- und Sonderbetrieb) slide 10

11 Anforderungen an die Person Sozial Eisbergmodell einmal anders slide 11

12 Anforderungen an die Person - Instruiert - Technisch - Notfallmässig - Anwendung der Hilfsmittel slide 12

13 Gefahren beurteilen Vorgehen 1. Tätigkeit beschreiben. Erstellen einer Liste der Tätigkeiten des Mitarbeiters wenn er alleine ist. 2. Was ist der Stand der Technik? Durch Spezialisten, Normen, Richtlinien Oft kann dies auch vom Lieferanten der Anlage erfolgen. 3. Gefährdungen ermitteln. Welches ist die grösstmögliche? Gefahrensuche ist die grösste Herausforderung. 4. Erstellen der Risikomatrix als Schadensausmass 5. Erstellen der Risikomatrix als Eintrittswahrscheinlichkeit 6. Gemäss Schnittpunkt die Überwachungsart und Notfallorganisation bestimmen slide 13

14 leichte Verletzung ohne Ausfall heilbare Verletzung mit Ausfall Leichter bleibender Gesundheitsschaden Bleibender Gesundheitsschaden Tod Alleinarbeit Gefahren beurteilen Matrix A häufig > 1/Monat B gelegentlich > 1/Jahr C selten > 1/5 Jahre D unwahrscheinlich >1/20 Jahre praktisch unmöglich Y1/100 Jahre slide 14

15 Gefahren beurteilen Matrix Beurteilungsfelder 1 (einsteigen in Schacht) Alleinarbeit verboten. Person muss über eine zweite Person überwacht werden und entsprechende Notfallskids müssen bereitgestellt und geschult werden. Keine technischen Ueberwachungen ersetzen die zweite Person. Beurteilungsmatrix Felder 2 (Betrieb Wasserfassung) Kontinuierliche Willensunabhängige Überwachung Automatische Alarmauslösung. Notfallorganisation muss erstellt, geschult und trainiert werden. Beurteilungsmatrix Felder 3 (einsame Kontrollgänge ohne besondere Gefahren) Periodische Überwachung erforderlich. (Telefone, Funk, Ueberwachungskamera. Beurteilungsmatrix Felder 4 (Bürotätigkeit) Alleinarbeit erlaubt ohne spezielle Massnahmen slide 15

16 Alarmierung Notfallplan 1. Normaler Arbeitsprozess 2. Unfallereignis Plötzlich, unerwartet 3. Wahrnehmung des Unfalls Durch Person selber, andere Personen oder techn. Mittel 4. Alarmieren Definieren wie der Ablauf erfolgen soll 5. Unfallstelle absichern - Patient schützen - Drittpersonen schützen - Umgebung schützen 6. Helfen Soweit möglich Ersthilfe leisten 7. Rettung Leitung übernimmt meist die Intervention (Ambulanz/Feuerwehr..) 8. Betreuung Helfer, Mitarbeiter, Angehörige, Nachbarn slide 16

17 Alarmierung Notfallplan Kritische Zeitgrössen sind: 1. Zeit vom Unfallereignis bis zur Wahrnehmung Alleinarbeit relevant 2. Zeit von der Wahrnehmung bis zur Alarmierung Alleinarbeit relevant 5. Zeit von der Alarmierung bis zu Rettung Nicht Alleinarbeit relevant 6. Zeit von Rettung bis Spital Nicht Alleinarbeit relevant slide 17

18 Zeitspannen zur ersten Hilfeleistung Maximale Zeitspanne bis zur Ersten Hilfe Null bis wenige Minuten - Ersticken nach Bewusstseinsverlust - Erstickungsgefahr durch einklemmen - Kreislaufstillstand - Sauerstoffmangel - Arterielle Blutung Bis etwa ¼ Stunde - Innere Verletzungen/Blutungen - Beckenbruch, Wirbelsäulebruch, Sturz Bis 1 Stunde - Oberschenkelbruch, Armbruch und eingeklemmt Quelle: arbeitsinspektion.gv.at Zustand der verunfallten Person Person ist weder mobil noch handlungsfähig oder Person ist nur kurze Zeit mobil Person ist nicht mehr mobil, ev, noch beschränkt handlungsfähig Person bleibt teil mobil und Handlungsfähig Mindestsicherungsmaßnahmen Keine Alleinarbeiterlaubt Techn. Alarme dauert Rettung zu lange Mindestens ein willensunabhängiges Personensuchsystem PSS. Rettung muss organisiert sein. Mindestens eine periodische Kontrolle ½ h oder ein willensabhängiges System slide 18

19 Zeitspannen zur ersten Hilfeleistung Maximale Zeitspanne bis zur Ersten Hilfe Bis etwa 2 Stunden - Hand- und Fingerverletzung mit Einklemmung Bis etwa 4 Stunden - Bein- oder Armbruch - Verletzungen an Extremitäten Bis 8 Stunden Verstauchungen, Quetschungen Abgelegen Arbeitsplätze ohne besondere Gefahren Quelle: arbeitsinspektion.gv.at Zustand der verunfallten Person Person bleibt mobil und ist Handlungsfähig Person ist handlungsfähig und bleibt mobil Person bleibt mobil und handlungsfähig Mindestsicherungsmaßnahmen Intervallkontrolle ½ h Willensabhängiges Meldesystem Intervallkontrolle 2h oder willensabhängiges System Mindesten Kontrolle von Arbeitsbeginn und Arbeitsende oder Meldesystem (Handy) slide 19

20 Alarmierung Notfallplan Überlebenschance nach dem Eintritt einer hochrangigen Störung oder nach Aussetzen einer Lebensfunktion slide 20

21 Technische Hifsmittel slide 21

22 Instruktion der Mitarbeiter Zur Instruktion gehören folgende Themen 1. Information über die eingesetzte Überwachung 2. Überprüfung der Überwachung vor dem jeweiligen Einsatz 3. Orientierung (Weisung) für welche Arbeiten eine zweite Person oder sogar Spezialist anwesend sein muss 4. Sichere Handhabung der Arbeitsmittel (inkl. Betriebsanleitung) 5. Kenntnisse der möglichen Gefahren 6. Verhalten bei Störungen der Produktion oder der Maschinen 7. Richtiges Benützen der PSA 8. Kennen der Fluchtwege 9. Notfallkonzept/ Notfallplan/ Alarmierung slide 22

23 Beispiele Einstieg in Sandsilodarf nie alleine ausgeführt werden. Die Einstufung in Matrix lautet Feld 1 slide 23

24 Beispiele Kärwärter in Kläranlage. Ortsfeste Leitern, Podeste. Definierte Wege. Gefährdung Sturz mit Bewusstlosigkeit. Die Einstufung in Matrix lautet Feld 2 slide 24

25 Beispiele Maschinenbediener bei Abfüllanlage ohne besondere Gefahren. Alarmierung durch MA ist nach Ereignis möglich. Die Einstufung in Matrix lautet Feld 3. Überwachung: Periodische Nachfrage alle 30 Min. z.b. mit Taster. slide 25

26 Beispiele Büromitarbeiter Die Einstufung in Matrix lautet Feld 4. Keine besonderen Gefahren. Alarmierung kann bei einer Verstauchung selber erfolgen. slide 26

27 Weitere Hilfen - Alleinarbeit kann gefährlich sein. Anleitung für Arbeitgeber.. SUVA Alleinarbeitende Personen Checkliste SUVA Notfallplanung für nicht ortsfeste Arbeitsplätze SUVA Notfallplanung für ortsfeste Arbeitsplätze SUVA Methode SUVA zur Beurteilung von Risiken an Arbeitsplätzen SUVA Art 36 aus der Wegleitung zum Arbeitsgesetz - Bauarbeitenverordnung - Niederspannungsrichtlinie - Checkliste Alleinarbeit Orange, Sunnrise, Swisscom - Merkblatt für Allein Arbeitende Personen SECO SECO - Allein Arbeiten Merkblatt UNI Bern Martin Schuppler - Merkblatt für Alleinarbeit ETH - BGR/GUV-R 139 Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen slide 27

28 Dankeschön - Psychisch slide 28

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