Finanzplatz Ukraine AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

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1 Finanzplatz Ukraine AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

2 Länderprofil Ukraine Stand: März 2017 Finanzplatz Ukraine Währung: Ukrainische Hryvnia (UAH) Bruttoinlandsprodukt und Budget e 2018f Reales BIP, in % p.a. -9,9 2,2 2,0 3,0 Nominelles BIP, in Mrd. EUR 81,4 82,3 95,2 99,1 BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR n.v. n.v. n.v. Industrieproduktion, in % p.a. -13,0 2,4 4,0 4,0 Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP -2,3-3,0-4,0-3,0 Inflation und Beschäftigung Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in % 9,5 9,0 9,0 8,5 Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR 172,5 n.v. n.v. n.v. Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a. 48,7 13,9 10,7 7,5 Handels und Leistungsbilanz Güterexporte, in Mrd. EUR 31,9 30,3 34,0 34,3 Güterimporte, in Mrd. EUR 34,8 36,5 40,8 41,0 Leistungsbilanz, in Mrd. EUR -0,1-3,0-4,4-3,8 Leistungsbilanz, in % des BIP -0,1-3,7-4,6-3,8 Auslandsverschuldung, in % des BIP 131,5 131,8 124,4 118,2 Wechselkurs und Zinsen Lokalwährung/USD (Durchschnitt) 22,0 25,6 27,1 28,2 Lokalwährung/EUR (Durchschnitt) 24,3 28,3 27,9 29,6 3m Geldmarktsatz KIEVPRIME (Durchschnitt) 24,2 18,0 n.v. n.v. Länderrating S&P B- Moody s Caa3 Fitch B- n.v. - nicht verfügbar k.r. - kein Rating 1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes Gesellschaftsrecht Steuern, Abgaben und Recht Schiedsgericht für Streitfälle Förderungen Risikoabsicherung und Finanzierungen Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Raiffeisen Bank AVAL JSC Raiffeisen Bank Aval JSC Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Raiffeisen Bank AVAL JSC Wichtiger Hinweis: und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige Erstinformation für Geschäftsbeziehungen mit der Ukraine zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei Beratung oder Angebot bzw. Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. Quelle: Raiffeisen Bank International AG WKO: Länderreport Ukraine; Fachreports: Firmengründung und Steuern in der Ukraine der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Literatur: Skok B., Gotwald A., Jungreithmeir T. (2008), Förderinstrumente für Südosteuropa. Wien: Linde Verlag Wien Redaktionsschluss: Mai

3 1. Politische und wirtschaftliche 2. Gesellschaftsrecht Situation des Landes Das BIP pro Kopf liegt in der Ukraine bei umgerechnet EUR 1.936, was in etwa 6 % des BIP pro Kopf in der Eurozone entspricht; zu Kaufkraftparitäten liegt dieser Wert immerhin bei ca. 20 % bzw. etwa EUR In den letzten Jahren ist das BIP pro Kopf angesichts einer tiefen Rezession und einer massiven Abwertung der Landeswährung deutlich gesunken. Nach zwei Jahren der tiefen Rezession (2014 und 2015) konnte die Wirtschaftsleistung in der Ukraine 2016 mit 2,2 % gegenüber dem Vorjahr wieder leicht zulegen. Getrieben wurde das Wirtschaftswachstum v.a. durch eine Erholung bei den Investitionen und den Exporten. Für 2017 und 2018 erwarten wir einen BIP-Zuwachs von 2,0 % bzw. 3,0 % gegenüber dem Vorjahr. Angesichts immer wiederkehrender innenpolitischer Friktionen und des eingefrorenen Konflikts in der Ostukraine ist der Wirtschaftsausblick für 2017 aber eher mit Abwärtsrisiken versehen. Die Inflation lag 2016 im Jahresschnitt bei 13,9 % gegenüber dem Vorjahr. Damit lag die Inflation weiter deutlich über dem langfristigen Trend. Für 2017 erwarten wir angesichts des Auslaufens von Einmalleffekten (Erhöhung administrierter Preise, stabiler Wechselkurs) einen deutlichen Rückgang der Inflation.Die Arbeitslosenrate lag 2016 bei 9,0 %. Für 2017 und 2018 erwarten wir ein weiteres Absinken der Arbeitslosenrate. Das Bugetdefizit lag 2016 bei -3,0 % des BIP. Für 2017 und 2018 erwarten wir tendenziell ähnliche Budgetdefizite, u.a. weil das Land weiterhin auf die Fortsetzung eines Abkommens mit dem Internationalen Währungsfonds angewiesen ist. Mit 76,5 % des BIP lag die Staatsverschuldung 2016 auf einem hohen Niveau und damit ist eine eher restriktive Fiskalpolitik angezeigt. Angesichts der zuvor skizzierten Budgetdefizitentwicklung erwarten wir uns für die kommenden Jahre annähernd stagnierende Staatsschuldenquote. Die Leistungsbilanz in der Ukraine wies 2016 ein Defizit von -3,6 % des BIP auf. Für die kommenden Jahre erwarten wir leicht niedrigere Leistungsbilanzdefizite. Die Auslandsverschuldung liegt bei sehr hohen 131,8 % des BIP (2016) und ist in den letzten Jahren im Trend (auch durch negative Wechselkurseffekte) gestiegen. Für die kommenden Jahre erwarten wir eine moderate fallende Auslandsverschuldungsquote. Die Landeswährung hat 2016 in Relation zum Euro moderate abgewertet, was angesichts der massiven Verluste des Außenwertes der Griwna schon ein wirtschaftspolitischer Erfolg ist. In den kommenden Jahren erwarten wir im Trend eine weitere moderate Abwertung der Landeswährung. Der Leitzins liegt weiterhin im zweistelligen Bereich. Die Notenbank versucht angesichts der aktuell im Trend sinkenden Inflation allerdings den Leitzins bzw. die Finanzierungskosten zu senken. Die politische Situation in der Ukraine bleibt fragil (Neuwahlen sind jederzeit denkbar) bzw. es gibt in der Politik konkurrierende Haltungen bezüglich des Agierens gegenüber Russland und im Konflikt in der Ostukraine sowie der Umsetzung des IWF- Abkommens. Derzeit ist fraglich ob die Ukraine die Umsetzung des noch mehrere Jahre laufenden IWF- Abkommens umsetzten kann. Das ukrainische Gesetz kennt eine Reihe von Rechtsformen, wie z.b. Einzel-, Privat-, Familien-, Staatsunternehmen, Assoziationen/Vereine, Konzerne, private und öffentliche AG, GmbH, etc. Für ausländische Unternehmen ist meist die Form einer privaten AG oder einer GmbH relevant. Die sog. Tochterunternehmen, Dotschernie Pidpriemstva, kommen in der neuen Gesetzgebung nicht mehr vor; bereits gegründete bestehen nach den alten Vorschriften weiter. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) In der Praxis wird für einfache Joint Ventures oder Tochterunternehmen vielfach die Rechtsform der GmbH gewählt, da damit die komplexe Organisationsstruktur einer Aktiengesellschaft vermieden wird. Seit ist die Gründung durch einen einzigen Gesellschafter zulässig. Insbesondere ist kein einstimmiger Beschluss notwendig, um einen Gesellschafter auszuschließen oder um die grundlegende Ausrichtung des Unternehmens zu ändern. Die kritische Beteiligung liegt bei 50 % und einem Anteil, was u.a. das Quorum für die Einberufung der Gesellschafterversammlung ist. D.h. Gesellschafter, die mit mehr als 50 % beteiligt sind, kontrollieren die Gesellschaft. Der Beschluss zur Veräußerung von 50 % des Vermögens oder zur Auflösung der Gesellschaft bedarf einer 75%-Mehrheit (der anwesenden Gesellschafter). Seit Anfang des Jahres 2010 besteht die Möglichkeit eine GmbH mit nur 1 Mindestlohnäquivalent Einlage zu gründen. Aktiengesellschaft (AG) In der Ukraine besteht die Möglichkeit, eine Aktiengesellschaft in Form einer privaten Aktiengesellschaft oder einer öffentlichen Aktiengesellschaft zu gründen. Um wesentliche Änderungen im Gesellschaftsvertrag vorzunehmen (Beendigung der Unternehmensaktivitäten, Gründung/Beendigung der Tätigkeit von Tochterunternehmen, Filialen, Repräsentanzen usw.), ist für den Beschluss eine Mehrheit von 75 % +1 Stimme erforderlich. Das Mindestkapital einer AG beträgt das fache eines Mindestmonatsgehaltes Firmengründung Für ausländische Unternehmen bieten sich im Wesentlichen folgende Optionen an, auf dem ukrainischen Markt tätig zu sein: Repräsentanzbüro GmbH / AG (100 % Tochterunternehmen) Joint Venture (gemeinsamen Tochtergesellschaft in Form einer GmbH/AG oder als gemeinsames Produktions- und Kooperationsabkommen) 4 5

4 3. Steuern, Abgaben und Recht Repräsentanzbüro Um Export-/Importgeschäfte vor Ort betreuen zu können, werden oft Repräsentanzbüros gegründet, die in Form als non-resident oder im steuerrechtlichen Sinn von residents bestehen können. Als non-resident bilden diese Büros keine Rechtseinheiten und repräsentieren ausschließlich das Interesse des ausländischen Unternehmens, ohne Handelsgeschäfte im eigenen Namen abzuschließen. Falls jedoch das Repräsentanzbüro Handelsgeschäfte im eigenen Namen abschließt und durchführt, wird es von der ukrainischen Gesetzgebung als resident eingestuft und wird steuerrechtlich laut dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und der Ukraine wie ein Tochterunternehmen behandelt. Bei non-resident Status wird die Muttergesellschaft in Österreich steuerrechtlich laut DBA zur Verantwortung gezogen. Die Angestellten eines non-resident Repräsentanzbüros werden in heimischer Währung bezahlt. Untersagt sind der Transfer von Geldmitteln ins Ausland sowie der Ankauf von Devisen bei der Ukrainian Currency Auction. Verkäufe in lokaler Währung können nicht getätigt, auch nicht Verträge im Namen des Repräsentanzbüros abgeschlossen werden. Eine Instruktion des Arbeitsministeriums sieht vor, dass Mitarbeiter nicht direkt angestellt werden können, sondern im Wege der Generaldirektion für ausländische Vertretungen (GDIP). Investitionen und Joint Ventures Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind im Wesentlichen solchen mit ukrainischem Kapital gleichgestellt, wenn es auch einige Unklarheiten beim Erwerb von Grund und Boden durch erstere gibt. Von der Regierung werden Großinvestoren im Einzelfall Steuerbegünstigungen gewährt, die von Fall zu Fall verhandelt werden. Das Gesetz über ausländische Investitionen definiert einen ausländischen Investor als ein Unternehmen mit einer ausländischen Investition in Höhe von mindestens 10 % des Eigenkapitals. Um allfällige Vorteile in Anspruch nehmen zu können, ist eine Registrierung der ausländischen Investition bei den lokalen Behörden erforderlich, allerdings sind für ausländische Investoren kaum noch Vergünstigungen vorgesehen. Das Investitionsgesetz gewährt folgende Garantien: Schutz vor Enteignung (mit Ausnahme von Naturkatastrophen) Schadenersatzforderungen bei fahrlässigem Verhalten von Staatsorganen = Amtshaftung (Grundlage ist eine von einem Wirtschaftsprüfer begutachtete Bewertung; Kompensationszahlungen in ausländischer Währung plus Zinsen/Libor) bei Auflösung des Unternehmens ist die Rückführung der Investition innerhalb von sechs Monaten ohne Bezahlung von Zollabgaben möglich Es gibt eine Reihe von landesweiten- und lokalen Steuern. Für den ausländischen Investor sind am wichtigsten: Körperschaftssteuer: 2012: 21 %, 2013: 19 %, ab 2014: 18 %, 2016: 18% Arbeitgeberabgaben: 2015 min. 36,77 %, 2016: 22% Mehrwertsteuer: 20 % Importabgaben (Zölle, Luxussteuer, EinfuhrMehrwertsteuer) Zum zwischen Österreich und der Ukraine geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) siehe weiter unten. Unternehmensbesteuerung Physische Personen mit einem Einkommen in der Ukraine unterliegen der Einkommensteuer. Seit gilt eine flat tax von 18 %. Juristische Personen unterliegen der Körperschaftssteuer, die % beträgt. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 20% wird erhoben beim Import und Wiederverkauf. Die Berechnungsbasis beim Import ist der Zollwert, einschließlich Zollabgaben und allenfalls Akzise (Luxussteuer). Für die Mehrwertsteuer beim Verkauf im Inland ist die Berechnungsbasis der gesamte Verkaufspreis. Verbrauchssteuer Akzise (Luxussteuer) wird beim Verkauf bzw. Import von Luxusgütern eingehoben, mit Spitzensätzen bis zu 200 %. Luxusgüter sind z.b. Alkohol, Zigaretten, Autos, Erdölprodukte, etc. Für den Import und Verkauf von z.b. Alkohol und Zigaretten müssen auf jeder Flasche und Zigarettenschachtel spezielle Zollmarken angebracht werden, andernfalls kann die Ware sofort beschlagnahmt werden. Doppelbesteuerungsabkommen Zwischen Österreich und der Ukraine wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. (BGBl. III Nr. 113/1999, vom ; abrufbar unter 6 7

5 4. Schiedsgericht für Streitfälle Vorsteuerabzug Mit trat eine Umsatzsteuerreform in Kraft. Ein Vorsteuerabzug ist in der Ukraine mög-lich, kann aber teilweise schwierig und langwierig sein. Vergütungsverfahren Grundsätzlich ist die USt-Rückvergütung in der Ukraine erst nach zwölf Monaten nach der Firmengründung möglich, Einfuhr-Mehrwertsteuer muss jedoch bei der Einfuhr (auch Sacheinlagen) in Bar beim Zollamt gezahlt werden. Daher kann sich die Eröffnung einer steuerlichen Niederlassung 1 Jahr vor dem Beginn aktiver Transaktionen empfehlen. Mehrwertsteuer, die von ausländischen Unternehmen aus dem Ausland bezahlt wird, ist nicht refundierbar. Wenn ein ausländisches Unternehmen nur über eine Repräsentanz in der Ukraine verfügt, die im Namen der ausländischen Gesellschaft tätig werden kann, aber nicht im eigenen, so gibt es keine Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung. Einkommensteuer Physische Personen mit einem Einkommen in der Ukraine unterliegen der Einkommensteuer. Seit der Steuerreform im Dezember 2015 (in Kraft seit ) werden alle Einkommen mit 18% besteuert wurde für einen unbestimmten Zeitraum eine Militärsteuer eingeführt, die sich auf Basis des zu besteuernden Einkommens berechnet. Alle Einkommen von Privatpersonen, die der Ein-kommenssteuer unterliegen, werden mit 1,5% besteuert. Wie lange diese Steuer gilt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, da diese per Entscheidung der Verhova Rada (ukrainisches Parlament) wieder abgeschafft wird und zwar lt. Gesetzestext am Ende der Durchführung der Militärreformen in der Ukraine. Die Ukraine hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ukrainischen Vertragspartner die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Das Schiedsgericht bei der Ukrainischen Kammer für Handel und Industrie stellt mittlerweile jedoch eine annehmbare Alternative zu internationalen Schiedsgerichten dar. Auch ad-hoc Schiedsgerichtsvereinbarungen sind möglich. Vollstreckung von Schiedssprüchen Sowohl Österreich als auch die Ukraine (als einer der Nachfolgestaaten der Sowjetunion) sind Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958, BGBl. 200/1961. In diesem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Das zwischen Österreich und der Sowjetunion abgeschlossene Rechtshilfeabkommen (BGBl. Nr. 112/1972), welches die Ukraine als Nachfolgestaat der Sowjetunion übernommen hat, sieht keine Maßnahmen zur Vollstreckung von Entscheidungen österreichischer Gerichte in der Ukraine vor. Lediglich Kostenentscheidungen können in diesem Rahmen vollstreckt werden. Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar. Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung an: Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich. Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar): Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. 8 9

6 5. Förderungen Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt... (einer oder drei); es ist...materielles Recht anzuwenden; die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist... Detaillierte Auskünfte: Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich Dr. Manfred Heider, T , F , E mailto:arb@wko.at, W Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht, wie z.b. jenes der Internationalen Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in Österreich durch ICC Austria vertreten. Daraus ergeben sich folgende Varianten: Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich. Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr gleichstarker Partner ist mit der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z.b. jenes der Internationalen Handelskammer (ICC). Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Auch in anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte: ICC Austria, Internationale Handelskammer Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T , F , E mailto:icc@wko.at, W EU- Kohäsionspolitik / Regionalpolitik Ausgangssituation/ Status Quo Die verschiedenen Regionen Europas, vornehmlich Zentral- und Südosteuropa, weisen große Unterschiede in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf. Um einen Ausgleich zwischen den Regionen zu schaffen hat sich die EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 folgende Ziele gesetzt: Schaffung neuer Arbeitsplätze Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen Förderung des Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung Verbesserung der Lebensqualität der EU- Bürger Die Kohäsions-/ bzw. Regionalpolitik richtet sich an alle Regionen in der EU um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Die Kohäsionspolitik wird für einen Siebenjahreszeitraum festgelegt ( ). Innerhalb dieser Zeitspanne ist für die Erreichung der o.a. Ziele ein Budget ihv. EUR 351,8 Mrd. also fast ein Drittel des gesamten EU Haushalts vorgesehen. Im Rahmen dieses Budgets werden Förderungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüsse vergeben. Aufbau der Förderprogramme / Vom EU-Ziel zum nationalen Förderprogramm Aus den im Rahmen der Europa 2020 Strategie festgelegten EU Zielen definieren die einzelnen EU Mitgliedsstaaten ihre nationalen und regionalen Prioritäten, aus denen sich die einzelnen Operationalen Förderprogramme (OPs) ableiten. Die Operationalen Programme werden nach Regionen und nach Themen strukturiert. Innerhalb dieser Programme sind Förderschwerpunkte ( Priority Axis ) festgelegt, für die durch die Europäische Kommission genehmigte Richtlinien gelten. Als Schwerpunkte für die einzelnen Länder gelten folgende Themen: Innovation, Forschung & Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Umweltschutz, Ausbildung, KMU, Transport und Regionalförderung. Für die Vergabe der Förderungen sind eigene nationale Förderstellen (Ministerien und Investitionsagenturen) zuständig. Während in Österreich Förderungen in Rahmenprogrammen laufend beantragt werden können, werden die Förderungen in Osteuropa vorwiegend im Rahmen von Calls (Auschreibungen) vergeben. Für jeden der oben genannten Förderschwerpunkte gibt es ein- bis zweimal im Jahr Ausschreibungen, die für ein bis drei Monate geöffnet sind. Die wesentlichen Bewertungskriterien für Unternehmensförderungen sind Firmengröße, Standort, Inhalt und Auswirkungen des Förderprojektes. Wie kommt Ihr Unternehmen zu Förderungen? Während die Ausschreibungen geöffnet sind, können klar definierte Projekte eingereicht werden. Akzeptiert werden nur vollständige Anträge (Projektbeschreibung, Genehmigungen, Planungsrechnung, ) in der jeweiligen Landessprache. Die eingereichten Projekte werden dann von Evaluatoren anhand eines Punktesystems gemäß den im Programm vorgeschriebenen/festgelegten Richtlinien bewertet. Alle Projekte innerhalb eines Calls unterliegen einem Wettbewerb. Nur jene mit der höchsten Punktezahl kommen in die engere Auswahl für Förderzusagen

7 6. Risikoabsicherung und Finanzierungen 2 Wo 2 3 Wo 6 8 Wo 45 Tage 45 Tage 30 Tage 30 Tage 6 Mo ( )( )( ) ( )( )( )( )( ) Beispiel: Antrag & Abwicklung für innovative Investition Problem + Analyse 1. Projektbeschreibung Klärung rechtl. Details+ Unterlagen Ausarbeitung Detailantrag + alle Beilagen Einreichen Antrag Deadline! Formale Prüfung Prüfung Inhalt + Evaluierung Förder-Vertrag 1. Rate Zahlung Zwischenbericht + Zwi. Abrechnung Risikoabsicherung der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (aws, Förderstelle des Bundes) Rechtliche Rahmenbedingungen: Mit erfolgte eine Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Garantien, die seitens der aws angeboten werden. Start ca. 3 Mo ca. 6. Mo ca. 7. Mo ca. 8. Mo Vom Antrag bis zur möglichen Auszahlung der Fördermittel ist es ein komplexer und zeitintensiver Prozess. Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen und deren Zielvorgaben ist gefordert. Nationale Förderungen Zusätzlich zu den EU Strukturmitteln können Unternehmen auch Förderungen aus nationalen Mitteln beantragen. Für die Förderfähigkeit des Investitionsprojektes ist die wirtschaftliche Bedeutung für das Land oder die Region sehr wichtig.bewertungskriterien sind dabei Mindestinvestitionsvolumen und die Anzahl von geschaffenen Arbeitsplätzen sowie deren Mindestbehaltefrist. Folgende Investitionsanreize sind möglich: Steuermäßigungen, -stundungen und -erlässe Zuschüsse Darlehen Bürgschaften Beteiligungen Begünstigter Grundstückserwerb Diese unterliegen allerdings den jeweiligen nationalen Vorschriften und müssen bei regionalen Förderstellen beantragt werden. Achtung! Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes (=erste rechtsverbindliche Verpflichtung) gestellt werden. Richtlinien können sich während der Ausschreibung im Detail ändern und müssen daher immer aktuell verfolgt werden. So früh wie möglich mit der Hausbank/ Förderstelle in Kontakt treten. Im Detail basieren die Regelungen auf der Richtlinie des BMF für Garantieübernahmen der aws gem. Garantiegesetz Ergänzende Förderungsbedingungen sind in den folgenden Programmdokumenten zu finden: - Garantien für Kreditfinanzierungen - Garantie für Mezzaninfinanzierungen - Garantien für Internationalisierungsprojekte Garantieübernahmen für KMUs werden im KMU- Förderungsgesetz bzw. im Programmdokument aws Garantien für Gründungs -, Innovations - und Wachstumsfinanzierungen geregelt. Die aws bietet kleinen bzw. mittelständischen Unternehmen (max Beschäftigte) mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich Garantien für Kredit- und Lesaingfinanzier-ungen für inländische als auch ausländische Investitionen. Garantien für nationale Investitionen: Die aws garantiert österreichischen Unternehmen Finanzierungen von volkswirtschaftlich wünschenswerten Projekten d.h: Errichtungs-, Erweiterungsinvest-itionen, Modernisierung von Produktionsanlagen, Innovationen von Verfahren und Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an Unternehmen. Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des Finanzierungsbetrages in Form einer Finanzierungsgarantie und sichert dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors (Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab. Im Fall von Großprojekten garantiert die aws für maximal ein Drittel des Projekt-volumens. Garantien für internationale Investitionen: Die aws unterstützt österreichische Unternehmen (max Beschäftigte) bei Direktinvestitionen im Ausland, d.h: Errichtung von Tochtergesellschaften/ Joint- Ventures, Erwerb von Unternehmen(s)/-anteilen, Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen in Umwelttechnologien. Die Risikoabsicherung der aws erfolgt entweder in Form einer Projektgarantie oder einer Finanzierungsgarantie. Im Zuge der Projektgarantie sichert die aws die wirtschaftlichen Risiken (Insolvenz oder insolvenzähnlicher Tatbestand) des Beteiligungsprojekts eines Unternehmens ab und verpflichtet sich im Schadensfall einen bestimmten Kapitalbetrag bis zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen

8 OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG) Inland Ausland BANK Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und für Investments im Ausland brauchen Unternehmen ein gutes Risikomanagement und attraktive Finanzierungen. Die OeKB bietet mit den Exporthaftungen des Bundes und mit OeKB-Refinanzierungen über die Hausbank jene Instrumente, die österreichische Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken. Durch die Abwicklung von Exporthaftungen fungiert die OeKB somit als Export Credit Agency (ECA) der Republik Österreich. Exportgarantien schützen den Unternehmer vor Zahlungsausfällen (wirtschaftliche oder politische Gründe) bei Exportgeschäften. Bei Auslandsinvestitionen sichern die Exportgarantien gegen politische Risken ab. Die aws garantiert bis zu 50 % der eingesetzten Beteiligungsmittel (bei Großprojekten bis zu 1/3 des Projektvolumens). Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit. Im Zuge der internationalen Finanzierungsgarantie garantiert die aws für Finanzierungen von österreichischen Unternehmen für volkswirtschaftlich wünschenswerte Projekten im Ausland, d.h: Errichtungs-, Erweiterungsinvestitionen, Modernisierung von Produktionsanlagen, der Innovationen von Verfahren und Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an Unternehmen. Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 25 Mio.) des Finanzierungsvolumens und sichert damit dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors ab. Konditionen der aws Garantie Abbildung 1: Projektgarantie Garantien National: Bearbeitungsentgelt: 0,25 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage (max. EUR ,--) Garantieentgelt: Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit Garantien International: Bearbeitungsentgelt: 0,25 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage (max. EUR ,--) Garantieentgelt: Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit. Exporthaftungen des Bundes bieten zudem einen attraktiven Zugang zu Finanzierungsmitteln für Export und Investitionsgeschäfte. Exporthaftungen können alle großen, mittleren und kleinen Unternehmen in Anspruch nehmen, deren abgesicherte Geschäfte positiv auf die österreichische Leistungsbilanz wirken oder im Interesse Österreichs sind. Die idealen Haftungsarten erfahren Unternehmen beim OeKB-Exportservice ( oder bei der Hausbank. Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB bietet die Möglichkeit der Refinanzierung von Exporten und Beteiligungen im Ausland. Dieses Exportfinanzierungsverfahren steht in- und ausländischen Kommerzbanken als Refinanzierungsquelle offen und wird Unternehmen im Rahmen ihrer Exportgeschäfte und Auslandsinvestitionen über diese Banken angeboten. Die Voraussetzungen für diese Art der Finanzierung sind das Vorliegen einer Bundeshaftung nach dem Ausfuhrfördergesetz (AFFG) oder einer Haftung eines Kreditversicherers im Sinne des AFFG einer Garantie der aws oder einer Haftung einer internationalen Organisation im Sinne des AFFG sowie, dass die Finanzierung der zugrundeliegenden Lieferungen / Leistungen eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken muss oder im Interesse Österreichs ist. ERP-Fonds Der ERP-Fonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, der 2002 an die aws angebunden wurde. Im Rahmen von ERP- Krediten werden zinsbegünstigte Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien sowie tilgenden Zeiträumen angeboten, die durch eine Garantie der aws bzw. einer Bank abgesichert werden

9 Österreichisches Unternehmen Haftung ERP - Finanzierungsprogramm Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich, die in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sind: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung Dienstleistungen, Transport- und Verkehrswirtschaft, Verarbeitungsunternehmen landwirtschaftlicher Produkte sowie Handelsunternehmen. Überblicksmäßig werden die folgenden ERP-Finanzierungsprogramme angeboten: ERP - Kleinkredit ERP - Technologieprogramm ERP - KMU Programm ERP - Regionalprogramm ERP - Tourismusprogramm ERP - Verkehrsprogramm ERP - Forstwirtschaftprogramm ERP Landwirtschaftsprogramm Konditionen von ERP-Krediten Der max. Finanzierungsbetrag beträgt EUR 30 Mio. Laufzeit: 6 Jahre (bis zu 15 Jahren möglich) Ausnützungszeit: 0,5 Jahre tilgungsfreie Zeit: 2 3 Jahre, Verzinsung 0,50 % p.a. fix Tilgungszeit: 3 4 Jahre, Verzinsung 0,75 % p.a. fix - Bei einigen Programmen werden darüber hinaus längere tilgungsfreie bzw. tilgende Zeiträume angeboten, d.h: - Zukunftsbranchen, Forschungsinfrastruktur im Zuge des Technologieprogramms - Infrastrukturmaßnahmen im Zuge des Regionalprogramms Zinsen und Tilgungsverrechnung erfolgen antizipativ Bearbeitungsentgelt: 0,5 % - 0,9 % des ERP-Kredits zu diesen Kosten ist das Haftungsentgelt der garantierenden Bank hinzuzurechnen Treuhandgeld ERP-Kredit BANK Abbildung 2: Abwicklung ERP-Kredit Haftungskreditvertrag Die förderungsfähigen Projekte/ Kosten sind abhängig von den jeweiligen ERP Finanzierungsprogrammen, bedingt durch den Zweck und dem Auftrag des jeweiligen Programmes. ERP Kredite für Großunternehmen: Für Großunternehmen werden ERP- Kreditfinanzierungen durch das ERP- Regionalprogramm sowie das ERP-Technologieprogramm zur Verfügung gestellt. In diesen beiden Programmen können insbesondere Großunternehmen die folgenden Projekte/ Kosten förderungsfähig ansetzen: Förderungsfähige Projekte für Großunternehmen: Erstinvestition in NEUE wirtschaftliche Tätigkeiten (neuer NACE-4-Steller) Errichtung einer NEUEN eigenständigen Betriebstätte im Rahmen der deminimis Grenzen (Förderbarwert max. EUR ,- innerhalb der letzten 3 Jahre) sind darüber hinaus weitere Projekte förderfähig (Produkt- und Verfahrensinnovationen, Innovative Dienstleistungen durch Umsetzung eigener Forschungsergebnisse, Zukauf und Adaption neuer Technologien, Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Errichtung/Erwerb von Gründungs-, Technologie- und Innovationszentren) Forschungs-/Entwicklungsprojekte zur Einführung neuer/wesentlich verbesserter Produkte Projekte zur Prototypenerstellung Errichtung von Pilot-/ Demonstrationsanlagen-/ Versuchsanlagen Förderungsfähige Kosten für Großunternehmen: Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen Bauinvestitionen Grunderwerb bei Unternehmensneugründung, Betriebserweiterung und Betriebsansiedlung im betriebsnotwendigen Ausmaß Kosten für immaterielle Anlagegüter (Patente, Lizenzen, etc.) und Beratungskosten Betreffend F&E Projekte: Personalkosten, Laboreinrichtungen, Beratungs-u. Dienstleistungskosten, Sachkosten für Pilot- u. Demonstrationsanlagen 16 17

10 7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Raiffeisen Bank AVAL JSC 7.1. Cash Management-Produkte Kontoführung Landeswährung (LW) LW Einlage Fremdwährung (FW) FW Einlage Deviseninländer 3 3 3* 3 Devisenausländer 3* 3* 3 Guthabenverzinsung 3** 3** 3** frei konvertierbar Überziehungslinien 3*** 3*** 3** * mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen ** gemäß Vereinbarung *** gemäß Überziehungs- und Kreditkartenvereinbarungen Cash Management lokale Produkte und Dienstleistungen Zahlungen / Eingänge Inlandszahlungen LW Inlandszahlungen FW* (nur in Ausnahmefällen) Auslandszahlungen LW* Auslandszahlungen FW* Schecks (nur für LW-Barbehebungen) Barzahlungen/-behebungen LW* Barzahlungen/-behebungen FW* An- & Verkauf von FW* Firmenkreditkarten* Salary Karten Projekte* Akquirierung Internet-Akquirierung Western Union* Aval-Express (internes Zahlungssystem)* Barzahlungen an Kassenschaltern (Erhalt von Zahlungen von Privatpersonen und juristischen Personen zugunsten von juristischen Personen für Produkte, Dienstleistungen, Zugänge aus dem Handel etc.) Barzahlungen in Self-Service-Centern (RBA Debit-/Kreditkarte erforderlich) Zahlungen für Energieversorgung Electronic Banking Lokales Electronic Banking Mit den folgenden Dienstleistungen: Online-/Offline-Zugang Benutzeroberfläche in drei Sprachen: Englisch, Ukrainisch, Russisch; Finanzielles Kontrollzentrum (zusätzliche Kontrolle durch die Anwendung der elektronischen digitalen Signatur); Zusammengefasster Kontoauszug; Strukturierte Lastschrift-Zahlungen; Benutzerrechte-Teilbereich im Konto; Einrichtung einer zusätzlichen Betrugsschutzstufe und von Betrugsprävention; Remote-Steuerung der Schlüssel der elektronischen digitalen Signatur; Einrichtung von Grenzen je Zahlungsauftrag (LW, für jede befugte Person, max. Betrag); Einrichtung von Grenzen für Zahlungsaufträge pro Tag/Monat (LW/ FW, für jede befugte Person, max. Betrag); SMS-/ -Benachrichtigung SWIFT MT940 SWIFT MT941 SWIFT MT942 SWIFT MT 101 (Nur eingehende MT 101 in FW) Cash Management Konzern-Produkte und Dienstleistungen International Account Reporting (SWIFT MT 940/SWIFT MT 941/MT 942/MT 950) Cross.border Margin Pooling SWIFT für Unternehmen (SCORE) Liquiditätsmanagement Losungsabfuhr Zero Balancing Cash-Pooling mit den folgenden Arten: Sweeping eines festgelegten Betrags; Sweeping eines Prozentsatzes des Guthabens; Sweeping eines Prozentsatzes des Nettoumsatzes; Sweeping eines Prozentsatzes des Kreditumsatzes; Aufrechterhaltung des maximalen Guthabens; Aufrechterhaltung des minimalen Guthabens; Aufrechterhaltung der Guthabenschwelle; Aufrechterhaltung eines exakten Guthabens; * mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen 7.2. Rechtliche und devisenrechtliche Bestimmungen Kontoführung Auf Basis von Bankvereinbarungen ist es für in- und ausländische Unternehmen möglich, Girokonten bzw. Einlagenkonten zu eröffnen. Die Eröffnung anonymer Konten ist Banken generell nicht gestattet. Darüber hinaus sind alle Banken verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. In- und ausländische Unternehmen haben die Möglichkeit, nun Konten in Lokal- bzw. Fremdwährung bei mehr als zwei Banken zu eröffnen. Für Devisenausländer gibt es zwei verschiedene Arten von Hrywnja-Konten: N und P. Um den Status eines Devisenausländer zu erhalten, muss man offiziell registriert sein als: Offizielle Repräsentanz mit diplomatischem Status (N-Konto) Offizielle Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens ohne wirtschaftliche Aktivität in der Ukraine (N-Konto) Repräsentanz einer ausländischen Bank (N-Konto) Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens mit wirtschaftlicher Aktivität in der Ukraine (P-Konto) Ausländischer Investor mit Tätigkeiten in der Ukraine Transaktionen über ein Devisenausländer-Fremdwährungskonto sind nur für Repräsentanzen mit wirtschaftlicher Aktivität in der Ukraine erlaubt (P-Konto). Welche Transaktionen über Devisenausländerkonten erlaubt sind, unterliegt dem Regulativ der Ukrainischen Nationalbank. Nach den Anforderungen der Ukrainischen Nationalbank müssen alle Transaktionen von lokalen- sowie ausländischen Investoren durch den Clearing-Account ausgeführt werden. Inlandszahlungen Die Raiffeisen Bank Aval verfügt über ein standardisiertes Zahlungssystem in UAH. Alle Inlandszahlungen in lokaler Währung werden über das Clearing Center der NBU via SEP (System of Electronic Payments) abgewickelt. Auslandszahlungen Grenzüberschreitende Zahlungen sind an strenge devisenrechtliche Bestimmungen gebunden. Kunden können Zahlungen in Fremdwährung oder innerhalb der Ukraine nur nach Vorlage bestimmter Dokumente (Kaufvertrag, Zollerklärung, Rechnung, pricing expertise conclusion) bei der Bank durchführen

11 8. Raiffeisen Bank AVAL JSC Jede grenzüberschreitende Lieferung von Waren oder Leistungen muss innerhalb von 90 Tagen nach Begleichung der Rechnung durchgeführt werden, ansonsten wird für die Transaktion eine Lizenz der Ukrainischen Nationalbank benötigt. Barzahlungen/Behebungen Bilanzsumme in Mio. EUR Geschäftsstellen 498 Mitarbeiter Gesellschafterstruktur: Raiffeisen Bank International AG 68,16 % EBRD 30 % Andere Aktionäre 1,84 % Losungsabfuhrvereinbarung wird den Kunden angeboten. Barzahlungen von Privatpersonen sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonendurch den Cash Desk für unternehmerische Produkte und Services sind laut der ukrainischer Gesetzgebung möglich. Autorisierte Personen von Unternehmen dürfen Barzahlungen, für den Erhalt aus dem unternehmerischen Handel, durchführen. Abhebungen in Lokal- und Fremdwährung mit Einschränkungen möglich Clearing-Mechanismus Die Bank Aval wurde 1992 als Universalbank gegründet und 2005 von Raiffeisen übernommen. Mit ihrem engmaschigen Vertriebsnetzwerk ist sie landesweit vertreten und bietet ihren Kunden die komplette Palette an Finanzdienstleistungen und -produkten. Die Raiffeisen Leasing Aval ergänzt die lokale Marktpräsenz. Ende 2016 betreute die Raiffeisen Bank Aval rund 2,5 Millionen Kunden in knapp 500 Geschäftsstellen. Sie stärkte ihre Position als innovativer und verlässlicher Partner für ihre Firmen- und Privatkunden durch eine weitere Verbesserung der Servicequalität und eine Erweiterung ihrer Produktpalette. Die Raiffeisen Bank Aval wurde 2016 erneut als Best Agrobrand und Best Trade Finance Bank ausgezeichnet und konnte dadurch ihren Ruf als beste Bank im internationalen Geschäft untermauern. Abwicklung Beschreibung Art Valutierung Abwicklungsvorgang Der Inlandszahlungsverkehr wird über das Clearingzentrum der Ukrainischen Nationalbank durch das System für den elektronischen Zahlungsverkehr (SEP) abgewickelt. Alle lizenzierten Banken müssen an diesem Clearing teilnehmen und Konten mit der Nationalbank unterhalten. Das Zahlungssystem der Ukrainischen Nationalbank ist ein Real Time Interbank Settlement System für Kunden- und Zwischenbankzahlungen in UAH. IZV, Eingänge, Ausgänge, Kunden und Banken gleichtägige oder künftige Valuta* SEP verarbeitet Zahlungen zwischen 8:00 und 18:00 Uhr Ortszeit Auftraggeber Kunde Bank des Auftraggebers Clearing Center der Nationalbank Bank des Begünstigten Begünstigter Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hält 30 Prozent der Aktien der Raiffeisen Bank Aval. Raiffeisen Bank JSC 9, Leskova vul Kyiv Tel.: +38 / 044 / Fax: +38 / 044 / * Wenn die Cut-off-Zeit bereits überschritten ist: hängt von den technischen Möglichkeiten der Bank ab. Clearing Mitgliedschaft der Bank Verpflichtend für alle ukrainischen Banken 20 21

12 9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Raiffeisen Bank AVAL JSC und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk Ihr Spezialist in der Raiffeisen Bank AVAL JSC Andreas KETTLGRUBER Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft Raiffeisen Bank International AG Herwig Haidn Phone: +43 / 1 / Raiffeisen Bank International AG Rudolf Lercher rudolf.lercher@rbinternational.com Phone: +43 / 1 / Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG Nadja Watti nadja.watti@raiffeisenbank.at Tel: +43 / 5 / Irene Kammerhofer irene.kammerhofer@raiffeisenbank.at Tel: +43 / 5 / Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Franz Rogi franz.rogi@rlb-stmk.raiffeisen.at Phone: +43 / 316 / Beatrix Narath beatrix.narath@rlb-stmk.raiffeisen.at Phone: +43 / 316 / Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG Helmut Zeindlinger zeindlinger@rlbooe.at Phone: +43 / 732 / Artem Snegirev snegirev@rlbooe.at Phone: +43 / 732 / Raiffeisenverband Salzburg Bernhard Knoll bernhard.knoll@rvs.at Phone: +43 / 662 / Raiffeisen-Landesbank Tirol AG Andrea Zankl andrea.zankl@rlb-tirol.at Phone: +43 / 512 / Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Alexandra Welte alexandra.welte@raiba.at Tel.: +43 / 5574 / Raiffeisenlandesbank Burgenland Wilhelm Schedl wilhelm.schedl@raiffeisen-burgenland.at Phone: +43 / 2682 / Raiffeisenlandesbank Kärnten Michael Stegmüller michael.stegmueller@rbgk.raiffeisen.at Phone: +43 / 463 / Herbert Schöffmann herbert.schoeffmann@rbgk.raiffeisen.at Phone: +43 / 463 /

13 Notizen Notizen 24 25

14 Notizen Notizen 26 27

15 Überreicht durch:

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