Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien"

Transkript

1 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. Copyright DBU e.v.

2

3 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien Inhaltsverzeichnis 1.0 GELTUNGSBEREICH DES VERBOTS BEGRIFFSBESTIMMUNGEN VERBOT DER ANWENDUNG VOR UND WÄHREND DES WETTKAMPFES VERBOT DER ANWENDUNG AUSSERHALB DES WETTKAMPFES UMSETZUNG DES VERBOTS DER ANWENDUNG DURCH DIE MITGLIEDSORGANISATIONEN ANWENDUNG AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN KREIS DER VERANSTALTUNGEN ART DER DOPINGKONTROLLE DULDUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHT ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE DOPINGKONTROLLE UNTERSUCHUNGSSTELLEN KREIS DER ZU KONTROLLIERENDEN SPORTLER/INNEN DURCHFÜHRUNG DER DOPINGKONTROLLEN UNTERSUCHUNG KOSTEN EINLEITUNG DES VERFAHRENS ANLAGEN... 5 Anlage 1 (Dopingdefinition) Anlage 2 (Zulassungssperren) Anlage 3 (Maßregeln aufgrund eines Vertrages) Anlage 4 (Sportlererklärung) /97 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU I

4 2.9.1 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien nicht besetzt II Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 01/97

5 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien LEITMOTIVE Dopingkontrollen werden nicht durchgeführt, um Sportlerinnen und Sportler zu verärgern oder hohe Kosten für Umsetzung und Analyse zu verursachen. Dopingkontrollen dienen der Gesundheit von Sportlerinnen und Sportlern und schützen sie im Interesse des Sportes und der Gleichbehandlung und Bewertung der rein sportlichen Leistungen ohne Manipulation. Dopingkontrollen stehen für einen sauberen und fairen Sport sowohl im Training und Wettkampf und für einen klaren, ehrlichen Leistungsvergleich. )))))))))))))))))) Wir machen mit bei Sauberkeit im Sport. Wir kennen unsere Leistung und wenden uns gegen leistungssteigernde Manipulationen. Wir scheuen keine Kontrolle, aber fordern sie nach gleichen Grundsätzen weltweit für alle Sportlerinnen und Sportler. )))))))))))))))))) Der Deutsche Sportbund hat auf der Hauptausschußsitzung vom erstmals Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings verabschiedet. Die nachstehende Dopingrichtlinie der Deutschen Billard-Union e.v. entspricht den Rahmen-Richtlinien des DSB/ NOK datiert vom 15. Mai 1993 und ihrer Änderungen bis einschließlich Dezember Präambel Die im Deutschen Sportbund zusammengeschlossenen Turn- und Sportverbände verpflichten sich, gemäß der Satzung des DSB die Verwendung von Dopingsubstanzen im Sport zu verbieten und das Doping mit allen Ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Mit diesem Ziel beschließen die Mitgliedsorganisationen des DSB die Rahmen-Richtlinien als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereich des Deutschen Sportbundes; weitergehende Bestimmungen internationaler Sportorganisationen werden hierdurch nicht berührt. Auch die Landesverbände der Deutschen Billard-Union (DBU) und ihre Untergliederungen verpflichten sich, diese Richtlinien für ihre Bereiche zu übernehmen und anzuwenden. 01/97 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU III

6 2.9.1 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien nicht besetzt IV Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 01/97

7 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien GELTUNGSBEREICH DES VERBOTS (1) Für Sportler/innen der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Sportbundes und der DBU, oder deren Hilfspersonen gelten diese Rahmen-Richtlinien innerhalb und außerhalb des Deutschen Sportbundes und der DBU. (2) Für Sportler/innen oder Hilfspersonen, die nicht den Mitgliedsorganisationen des DSB oder dessen Untergliederungen angehören, gelten diese Rahmen-Richtlinien nur innerhalb des Gesamtbereichs des Deutschen Sportbundes. (3) Die zuständige Mitgliedsorganisation - die DBU und ihre Untergliederungen - oder die von Ihnen bestimmten Stellen müssen die Sportler/innen oder Hilfspersonen über die Doping- Richtlinien unterrichten. Sie verpflichten sich, keinen Sportler / keine Sportlerin zu Wettkämpfen zu melden oder zuzulassen, der/die sich aus diesen Rahmen-Richtlinien ergebenden Pflichten nicht anerkannt und die in Anlage 4 u den Rahmen-Richtlinien aufgeführte Bescheinigung nach Aufforderung nicht unterzeichnet hat. 2.0 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Die Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des IOC vom Januar 1996 einschließlich der Beispiele und Erläuterungen (Anlage 1) ist Bestandteil dieser Rahmen-Richtlinien. Sie ist auch von den Untergliederungen zum Bestandteil ihrer Wettkampfbestimmungen zu machen. 3.0 VERBOT DER ANWENDUNG VOR UND WÄHREND DES WETTKAMPFES Die Anwendung der verbotenen Substanzen und Methoden ist vor und während des Wettkampfes verboten und wird durch Wettkampfkontrollen überprüft. 4.0 VERBOT DER ANWENDUNG AUSSERHALB DES WETTKAMPFES Die Anwendung von (Schleifen-)Diuretika, anabolen Substanzen, Peptidhormonen und verwandten Verbindungen i.s.d. TZ 2.0 ist auch außerhalb des Wettkampfes verboten und wird zusätzlich durch Kontrollen außerhalb des Wettkampfes i.s.d. TZ 7.0 überprüft. 01/97 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 1

8 2.9.1 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien 5.0 UMSETZUNG DES VERBOTS DER ANWENDUNG DURCH DIE MITGLIEDSORGANISA- TIONEN (1) Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Sportbundes - DBU und ihre Untergliederungen - erlassen für ihre Bereiche die erforderlichen Bestimmungen über Zuständigkeiten und Verfahren in Fällen des vollendeten und versuchten Dopings sowie der vollendeten und versuchten Verweigerung, Vereitelung oder Manipulation von Dopingkontrollen. (2) Der Deutsche Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen - DBU und ihre Untergliederungen - nehmen in die Arbeits- und Dienstverträge von Personen, die Sportler/innen betreuen, Bestimmungen für den Fall eines Verstoßes gegen das Dopingverbot sowie eine Verpflichtung zur Unterstützung von Dopingkontrollen auf. 6.0 ANWENDUNG AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN (1) Auch aus medizinischen Gründen dürfen die verbotenen Dopingsubstanzen, sofern nicht ausdrücklich in bestimmten Fällen bei ärztlich bestätigter Notwendigkeit erlaubt, von Sportler/innen nicht eingenommen werden, sofern Sie noch im Wettkampf stehen. Ausgenommen sind Lokalanästhetika bei Verletzungen. Der Arzt/die Ärztin hat die Anwendung der Wettkampfleitung unverzüglich mitzuteilen. (2) Für die Anwendung von anabolen Hormonen bei Sportler/innen besteht keine Indikation. 7.0 KREIS DER VERANSTALTUNGEN (1) Die zuständigen Mitgliedsorganisationen des DSB und der DBU regeln gemäß diesen Rahmen-Richtlinien nebst Anlagen und den Bestimmungen ihrer internationalen Sportorganisationen die Durchführung der Dopingkontrollen innerhalb und außerhalb der Wettkämpfe, wobei hinsichtlich der Wettkämpfe insbesondere Deutsche Meisterschaften, Länderkämpfe sowie nationale und internationale Veranstaltungen einbezogen sein sollen. Anmerkung: Zukünftig sollen durch die Landesverbände im Rahmen der Entscheidung der Landessportbünde auch Landeskader in die Dopingkontrollen einbezogen werden. (2 Sportler/innen, die sich dieser Doping Rahmen-Richtlinie nicht unterwerfen oder eine Dopingkontrolle verweigern oder schuldhaft vereiteln oder manipulieren, werden zu nationalen Wettkämpfen nicht zugelassen und zu internationalen Wettkämpfen nicht gemeldet. Folgen bei positiver Dopingkontrolle oder Verweigerung und Manipulation sind an anderer Stelle geregelt. 2 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 01/97

9 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien ART DER DOPINGKONTROLLE Dopingkontrollen bestehen in der Entnahme von Ausscheidungsprodukten und Blut der Sportler/innen. Anmerkung: Die Entnahme von Blut ist nur für den Fall vorgesehen, daß die Blutanalyse nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wesentlich mehr Nachweise der Verwendung von verbotenen Mitteln zuläßt. 9.0 DULDUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHT (1) Sportler/innen und Hilfspersonen haben die Vornahme der Dopingkontrolle zu dulden. Medikamente, die in den letzten drei Tagen vor Durchführung der Kontrolle eingenommen worden sind, sind von dem/der Sportler/in im Protokoll über die Durchführung der Dopingkontrolle anzugeben. (2) Die Verweigerung oder schuldhafte Vereitelung der Dopingkontrollen oder die pharmakologische, chemische oder physikalische Manipulation der zu überprüfenden Urin-/Blutprobe oder Dopingkontrolle werden behandelt, als wenn der Tatbestand des Dopings erfüllt wäre ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE DOPINGKONTROLLE Die Dopingkontrolle obliegt der Mitgliedsorganisation (der DBU, ihren Untergliederungen oder intern. Verbänden) oder einer von diesen bestimmten zuständigen Stelle, welche die erforderliche Qualifikation besitzt UNTERSUCHUNGSSTELLEN Die anerkannten Untersuchungsstellen sind derzeit das Institut für Biochemie in Köln, das Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa und alle IOC-akkreditierten Labors. 01/97 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 3

10 2.9.1 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien 12.0 KREIS DER ZU KONTROLLIERENDEN SPORTLER/INNEN Nach diesen Doping Rahmen-Richtlinien werden kontrolliert: a) bei Einzelwettbewerben und bei Wettbewerben zwischen Mannschaften aus zwei Sportler/innen, welche die ersten drei Plätze erreicht haben, sowie weitere drei durch Los ermittelte Sportler/innen; b) bei Wettbewerben zwischen Mannschaften aus mehr als zwei Sportler/innen je zwei Sportler/innen der drei erstplazierten Mannschaften sowie drei weitere Sportler/innen, die durch Los ermittelt werden; c) bei Wettbewerben zwischen zwei Mannschaften je drei durch das Los ermittelte Sportler/innen der beiden Mannschaften; d) die Sportler/innen, bei denen Dopingverdacht besteht; e) Sportler/innen außerhalb des Wettkampfes für anabole Hormone DURCHFÜHRUNG DER DOPINGKONTROLLEN (1) Die Sportler/innen, bei denen Kontrollen nach TZ 8.0 durchgeführt werden, haben unter Aufsicht einer von der zuständigen Mitgliedsorganisation beauftragten Person unmittelbar nach dem Wettkampf und ggf. außerhalb des Wettkampfes Urin abzugeben bzw. sich Blut abnehmen zu lassen. (2) Die Blutentnahme darf ausschließlich von geschultem Personal vorgenommen werden. Für die benötigte Mindestmenge von 20 ml ist die Entnahme aus der Vene erforderlich. (3) Sportler/innen, die angeben, keinen Urin lassen zu können, sind unter Aufsicht zu halten, bis Urin geliefert wird. Die Proben sind in zwei Fläschchen (A- und B-Probe) zu füllen. Die Fläschchen werden beschriftet und versiegelt. (4) Die Würde der Sportler/innen ist zu wahren UNTERSUCHUNG (1) Die zuständige Stelle übersendet die Urinproben bzw. Blutproben - A- und B- Probe - unverzüglich der zugelassenen Untersuchungsstelle. (2) Die Untersuchungsstelle prüft, ob die Urinproben bzw. Blutproben einen verbotenen Wirkstoff enthalten und ob eine verbotene Methode angewandt wurde und teilt der zuständigen Stelle das Ergebnis mit. Bei Kontrollen außerhalb des Wettkampfes im Rahmen des Doping-Kontroll-Systems des DSB leitet dieser das Ergebnis an die zuständige Mitgliedsorganisation (DBU) weiter. (3) Die DBU teilt dem Sportler/der Sportlerin ein positives Analyseergebnis der A-Probe mit. Der/die Sportler/in kann innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Mitteilung eines positiven Analyseergebnisses eine Untersuchung der B-Probe bei der gleichen oder auf seine/ihre Kosten bei einer anderen, ebenso qualifizierten Untersuchungsstelle i.s.d. TZ 11.0 verlangen. Sollte das Analyseergebnis der B-Probe negativ sein, sind dem Sportler/der Sportlerin die Kosten zu erstatten. Bei Nichteinhaltung der Frist gilt das Ergebnis der A-Probe als anerkannt KOSTEN 4 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 01/97

11 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien Die Kostenregelung der Dopingkontrollen erfolgt zwischen der DBU und DSB/NOK/BMI sowie ggfls. internationalen Sportverbänden. Sportler/innen entstehen keine Kosten; es sei denn im Rahmen der Kontrolle gemäß TZ 14.0 (3). Für Untergliederungen der DBU liegt die Kostenregelung für Kontrollen in ihrem Bereich in ihrer Verantwortung EINLEITUNG DES VERFAHRENS (1) Ist auf Grund eines Untersuchungsergebnisses (TZ 14.0 (2) und (3)) oder auf andere Weise die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffes oder einer verbotenen Methode festgestellt, so wird die zuständige Verbandsinstanz der DBU über Zulassungssperren oder Maßregeln entscheiden und ein Verfahren einleiten. (2) Die gemeinsame Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sportbundes, des Landessportbund NW und des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland ist von der Verfahrenseinleitung und von dem Ergebnis des Verfahrens jeweils unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Dopingbeauftragten der DBU. Im Rahmen dieses Verfahrens sind rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten; insbesondere ist dem/der Sportler/in rechtliches Gehör zu gewähren. (3) Im Falle der Verweigerung oder schuldhaften Vereitelung der Dopingkontrolle oder der pharmakologischen, chemischen oder physikalischen Manipulation der Urin-/Blutprobe oder Dopingkontrolle ist entsprechend TZ 16.0 (1) zu verfahren ANLAGEN (1) Die Anlagen sind zu beachtende Bestandteile dieser Rahmen-Richtlinien. (2) Anhang I bis III gibt Hinweise auf Kontrollabläufe, Hintergrundinformation, Erklärungen und ähnliches. Diese haben nur erklärenden beispielhaften Charakter. Die Auflistung der zugelassenen Medikamente ist ebenfalls nur beispielgebend. Änderungen/Erweiterungen sind möglich. 01/97 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 5

12 2.9.1 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien Anlage 1 Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des IOC vom Januar 1996: Gemäß der Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des IOC ist Doping der Gebrauch von Substanzen, die zu den verbotenen pharmakologischen Wirkstoffgruppen gehören, und die Anwendung unzulässiger Methoden, wie das Blutdoping. Das IOC gibt Beispiele für die einzelnen Substanzgruppen, wobei als Zusatz der Ausdruck "und verwandte Verbindungen" erscheint. Wenn Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen bei einer Dopingkontrolle analytisch nachgewiesen werden, wird die zuständige Institution entsprechend ihrer Regeln / Bestimmungen / Vorgaben vorgehen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß die Gegenwart einer verbotenen Substanz oder ihres Metaboliten einen Verstoß gegen die Dopingregeln darstellt, unabhängig von der Applikationsart. Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, daß die folgenden Listen der verbotenen Wirkstoffgruppen nicht vollständig sind. In den Listen sind nur Beispiele angegeben. I. Verbotene Wirkstoffgruppen Beispiele und Erläuterungen zu den verbotenen Wirkstoffgruppen A. Stimulantien, zum Beispiel: Amfepramon Amfetaminil Amineptin Amiphenazol Amphetamin Benzphetamin Cathin Chlorphentermin Clobenzorex Clorprenalin Cropropamid** Crotethamid** Dimetamfetamin Ephedrin Etafedrin Etamivan Etilamfetamin Etilefrin und verwandte Verbindungen. Fencamfamin Fenetyllin Fenfluramin Fenproporex Furfenorex Heptaminol* Koffein Kokain MDEA Mefenorex Mephentermin Mesocarb Methamphetamin Methoxyphenamin Methylephedrin Methylphenidat Morazon Nikethamid Norphenfluramin Paraphydroxyamphetamin Pemolin Pentetrazol Phendimetrazin Phenmetrazin Phentermin Phenylephedrin Phenylpropanolamin Pholedrin PipradolProlintan Propylhexedrin Pseudoephedrin Pyrovaleron Salbutamol*** Salmeterol*** Strychnin Terbutalin*** * Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzentration im Urin 12 Mikrogramm/ml übersteigt. ** Bestandteile von Micoren. *** Nur zur Inhalation erlaubt. Die Anwendung muß vor dem Wettkampf der zuständigen medizinischen Institution bzw. dem Dopingbeauftragten oder seinem Vertreter mitgeteilt werden. 6 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 01/97

13 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien Anmerkung: Alle Imidazol-Präparate (z.b. Oxymetazolin) sind zulässig für örtliche Anwendung. Vasokonstriktoren (z.b. Adrenalin) dürfen mit Lokalanästhetika appliziert werden. Präparate zur äußerlichen Anwendung (z.b. Nase, Auge) von Phenylephrin sind erlaubt. Nur die folgenden $2-Agonisten sind zur Inhalation erlaubt: - Salbutamo - Salmeterol - Terbutalin. Jeder Mannschaftsarzt, der diese $2-Agonisten einem Athleten zur Inhalation verschreiben will, muß der zuständigen medizinischen Institution bzw. dem DBU-Dopingbeauftragten oder seinem Vertreter ein schriftliches Attest vorlegen. B. Narkotika, zum Beispiel: Alphaprodin Anileridin Buprenorphin Dextromoramid Dextropropoxyphen Diamorphin (Heroin) Dipipanon und verwandte Verbindungen. Ethoheptazin Ethylmorphin Hydrocodon Levorphanol Methadon Morphin Nalbuphin Pentazocin Pethidin Phenazocin Propoxyphene Trimeperidin Anmerkung: Codein, Dextromethorphan, Dihydrocodein, Diphenoxylat und Pholcodin sind erlaubt. C. Anabole Wirkstoffe 1. Androgen Anabole Steroide, zum Beispiel: Bolasteron Boldenon Clostebol Danazol Dehydrochlormethyltestosteron Dihydrotestosteron Drostanolan und verwandte Verbindungen Fluoxymesteron Formebolon Mesterolon Metandienon Metenolon Methandriol Methyltestosteron Nandrolon Norethandrolon Oxandrolon Oxymesteron Oxymetholon Stanozolol Testosteron* Trenbolon * Als Verstoß gegen die Dopingregeln gilt ein Verhältnis Testosteron zu Epitestosteron von höher als 6 zu 1 im Urin eines Athleten/einer Athletin, solange kein Beweis vorliegt, daß diesem Verhältnis eine physiologische oder pathologische Ursache zugrunde liegt. 01/97 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 7

14 2.9.1 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien Die Substanzklasse der androgen anabolen Steroide umfaßt Verbindungen, die strukturell und von der Wirksamkeit her mit dem männlichen Keimdrüsenhormon Testosteron, das ebenfalls als Dopingmittel gilt, vergleichbar sind. Die androgen anabolen Steroide wurden und werden im Sport mißbraucht, nicht allein um die Muskelmasse und die Muskelkraft in Verbindung mit einer gesteigerten Nahrungsaufnahme zu erhöhen, sondern auch in geringen Dosen bei normaler Nahrungsaufnahme, um die Wettkampfbereitschaft zu steigern (psychogene Wirkung der androgenen Steroide). Um bei dieser Überprüfung zu helfen, sollen die IOC-akkreditierten Laboratorien jeden Fall an die zuständige Institution berichten, der die folgenden Kriterien erfüllt: a) Negativ, wenn das Verhältnis Testosteron zu Epitestosteron (T/E) kleiner als 6 ist, oder b) T/E größer als 6 Im Fall von B. empfiehlt die Medizinische Kommission des IOC die Durchführung weiterer Untersuchungen, bevor das Ergebnis als positiv oder negativ angesehen wird. Dies Untersuchungen können sein: - Überprüfung vorhergehender Proben (von Wettkampf- und Trainingskontrollen) - endokrinologische Untersuchungen - unangekündigte Dopingkontrollen über mehrere Monate. 2. Andere anabole Substanzen, z.b. Beta-2-Agonisten, z.b. Clenbuterol Als ß2-Agonisten sind nur Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin als Inhalationsspray erlaubt und müssen bei ihrer Anwendung seitens des Athleten bei der zuständigen medizinischen Institution bzw. beim Dopingbeauftragten der DBU oder seinem Vertreter deklariert werden. D. Diuretika, zum Beispiel: Acetazolamid Amilorid Bendroflumethiazid Benzthiazide Bumetanid Canrenon und verwandte Verbindungen. Chlormerodrin Chlortalidon Diclofenamid Ethacrynsäure Furosemid Hydrochlorothiazid Indapamide Mersalyl Spironolacton Triamteren 8 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 01/97

15 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien II. Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschränkungen A. Alkohol Der Genuß von Alkohol ist nicht grundsätzlich verboten. Der Nachweis von mehr als 0,5 Promille fällt unter gleiche Folgen wie die Anwendung verbotener Dopingmittel/Methoden. B. Marihuana Marihuana gilt nicht als Dopingmittel, jedoch können auf Verlangen eines Internationalen Sportverbandes Marihuanakontrollen durchgeführt werden. Die Ergebnisse führen zu Sanktionen. C. Lokalanästhetika Injektionen von Lokalanästhetika sind unter den Voraussetzungen gestattet, daß a) Procain, Xylocain, Carbocain, etc., aber nicht Kokain verwendet b) nur lokale oder intraartikuläre Injektionen verabreicht werden und c) eine strenge ärztliche Indikation vorliegt. Diagnose, Dosis und Art der Anwendung müssen der zuständigen medizinischen Institution bzw. dem DBU-Dopingbeauftragten oder seinem Vertreter schriftlich mitgeteilt werden. D. Kortikosteroide Jeder Mannschaftsarzt/jede Mannschaftsärztin, der/die die Anwendung von Kortikosteroiden lokal oder intra-artikulär vornehmen will oder zur Inhalation verschreibt, muß diese Behandlung schriftlich der zuständigen medizinischen Institution bzw. dem DBU-Dopingbeauftragten oder seinem Vertreter mitteilen. E. Beta-Blocker, zum Beispiel: Acebutolol Alprenolol Atenolol Betaxolol und verwandte Verbindungen. Bisoprolol Bunolol Labetalol Metoprolol Nadolol Oxprenolol Propranolol Sotalol 01/97 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 9

16 2.9.1 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien Anlage 2 ZULASSUNGSSPERREN (1) Sportler/innen werden bei nachgewiesenem Doping a) im ersten Fall mit Wettkampfsperre bis 12 Monaten, b) im ersten Rückfall mit Wettkampfsperre von einem Jahr bis zu zwei Jahren und sechs Monaten, c) im zweiten Rückfall mit Wettkampfsperre auf Lebenszeit belegt. Bei der Festlegung der Wettkampfsperre ist der individuelle Grad des Verschuldens, wie die mögliche Dauer weiterer wettkampfsportlicher Tätigkeit zu berücksichtigen. (2) Hilfspersonen werden bei nachgewiesenem Doping oder bei Mitwirkung an der Verweigerung oder Vereitelung oder Manipulation von Dopingkontrollen sofort mit Ausschluß von der Teilnahme an allen Wettkämpfen und Verbot jeder Betätigung im Zusammenhang mit Wettkämpfen belegt; hierbei gelten die Mindestfristen des Absatzes 1. (3) Neben den Maßnahmen nach a) bis c) wird der/die Sportler/in bzw. seine Mannschaft für den Wettkampf disqualifiziert, in oder vor dem die Einnahme von Dopingmitteln nachgewiesen wurde. Für den Fall, daß die Anwendung von Dopingsubstanzen noch während des Wettkampfes nachgewiesen wird, erfolgt der Ausschluß sofort. (4) Hat der/die Sportler/in eine Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfes verweigert oder in sonstiger Weise zurechenbar vereitelt oder manipuliert, wird er/sie nach Ablauf der Zulassungssperre einer erneuten Dopingkontrolle unterzogen. 10 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 01/97

17 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien Anlage 3 MASSREGELN AUFGRUND EINES VERTRAGES (1) Gegen Personen, die in einem Arbeits- und/oder Dienstvertrag mit der DBU stehen und die Sportler betreuen, wird der Fall eines Verstoßes gegen das Dopingverbot wie folgt geahndet: a) ein Verstoß gegen das Dopingverbot und/oder das Mitwirken bei der Verweigerung oder Vereitelung oder Manipulation einer Dopingkontrolle stellt eine grobe Dienst- und Vertragsverletzung dar b) für den Fall festgestellter Verstöße gem. Buchstabe a) wird jeweils eine Vertragsstrafe bis zur Höhe des Nettobetrages der Vergütung eines Monats fällig, oder bei zeitlich begrenztem Einsatz das Honorar in voller Höhe c) im Rückfall ergeht die fristlose Kündigung. Zeitlich begrenzt tätige Honorarmitarbeiter werden nicht mehr eingesetzt. (2) Neben den vorstehenden Maßregeln können Zulassungssperren nach Anlage 2 verhängt werden. 01/97 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 11

18 2.9.1 Deutsche Billard-Union e.v. Doping-Rahmenrichtlinien Anlage 4 Von den enthaltenen Bestimmungen, insbesondere S S S von den nach Dopingverstößen auszusprechenden Zulassungssperren, von meinen Verpflichtungen, die sich aus der Wettkampf-/Sportordnung sowie den DSB/DBU-Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Doping ergeben, sowie von meinen Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten nach dem Doping-Kontroll-System habe ich Kenntnis genommen und bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich diese Regelungen anerkenne und die Durchführung der Kontrollen bei Wettbewerben und außerhalb des Wettkampfes unterstützen werde. Die gemeinsame Anti-Doping-Kommission von DSB/NOK sowie der Dopingbeauftragte der DBU stehen als Anlaufstelle für Sportler/innen, Trainer und Betreuer zur Verfügung, um Sorgen und Probleme in Dopingfragen äußern zu können. Ort, Datum: Unterschrift Sportler/in Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen: Diese zusätzliche Erklärung entfällt, da in der DBU-Sportlererklärung eingebunden! 12 Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. - DBU 01/97

Dopingliste des IOC (Internationales Olympisches Kommitee)

Dopingliste des IOC (Internationales Olympisches Kommitee) Dopingliste des IOC (Internationales Olympisches Kommitee) I. Verbotene Substanzklassen I.A. Stimulantien Amfepramon Amfetamin Amineptin Amiphenazol Bromantan Mesocarb Metamfetamin Methoxyphenamin Methylendioxyamfetamin

Mehr

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden (Dopingmittelverordnung) 415.052.1 vom 31. Oktober 2001 (Stand am 28. Dezember 2001) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz

Mehr

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden (Dopingmittelverordnung) 415.052.1 vom 31. Oktober 2001 (Stand am 17. Dezember 2002) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz

Mehr

Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings

Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings DEUTSCHER SPORTBUND Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings Beschlossen am 26.09.1970 durch den Hauptausschuß des DSB in Mannheim Geändert vom Hauptausschuß des DSB am 03.12.1977 in Frankfurt/M.

Mehr

Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden

Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden Als Folge der Weltkonferenz gegen das Doping 1999 wurde ein unabhängiges Anti-Doping-Regelwerk geschaffen und eine Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) eingerichtet.

Mehr

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden (Dopingmittelverordnung) Änderung vom 13. November 2002 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verordnet: I Die

Mehr

Text (Übersetzung) NEUE REFERENZLISTE DER GRUPPEN VERBOTENER WIRKSTOFFE UND VERBOTENEN METHODEN

Text (Übersetzung) NEUE REFERENZLISTE DER GRUPPEN VERBOTENER WIRKSTOFFE UND VERBOTENEN METHODEN Kurztitel Anti-Doping-Konvention Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 451/1991 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 130/2003 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.01.2003 Außerkrafttretensdatum 31.12.2003

Mehr

Anti-Doping-Regelwerk der Olympischen Bewegung

Anti-Doping-Regelwerk der Olympischen Bewegung Anti-Doping-Regelwerk der Olympischen Bewegung Anhang A Liste der Gruppen verbotener Wirkstoffe und verbotenen Methoden 2003 Stand: 1. Januar 2003 I. Gruppen verbotener Wirkstoffe A. Stimulanzien a. Verbotene

Mehr

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden (Dopingmittelverordnung) Änderung vom 18. November 2003 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verordnet: I Die

Mehr

Verbotene Wirkstoffgruppen und Methoden (Art. 5 des Doping-Kontroll-Reglements)

Verbotene Wirkstoffgruppen und Methoden (Art. 5 des Doping-Kontroll-Reglements) Verbotene Wirkstoffgruppen und Methoden (Art. 5 des Doping-Kontroll-Reglements) Genehmigt durch den UCI-Präsidenten auf Vorschlag der Antidoping-Kommission Inkrafttreten am 01. Januar 2004 Liste N.: 01/2004

Mehr

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden (Dopingmittelverordnung) Änderung vom 11. Januar 2005 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verordnet: I Die Dopingmittelverordnung

Mehr

Übereinkommen gegen Doping. Änderung des Anhangs des Übereinkommens. VERBOTSLISTE Inkrafttreten: 1. Januar 2004

Übereinkommen gegen Doping. Änderung des Anhangs des Übereinkommens. VERBOTSLISTE Inkrafttreten: 1. Januar 2004 Übereinkommen gegen Doping Änderung des Anhangs des Übereinkommens VERBOTSLISTE Inkrafttreten: 1. Januar 2004 IM WETTKAMPF VERBOTENE WIRKSTOFFE UND METHODEN VERBOTENE WIRKSTOFFE S1. STIMULANZIEN Die folgenden

Mehr

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden (Dopingmittelverordnung) 415.052.1 vom 31. Oktober 2001 (Stand am 25. Januar 2005) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz

Mehr

Anti-Doping-Bestimmungen DES DEUTSCHEN KANU-VERBANDES E. V.

Anti-Doping-Bestimmungen DES DEUTSCHEN KANU-VERBANDES E. V. Anti-Doping-Bestimmungen DES DEUTSCHEN KANU-VERBANDES E. V. beschlossen auf dem Deutschen Kanutag 2005 am 23. April in Bremen (letzte Änderung: Verbandsausschuss 08. April 2006) - 2 - DEUTSCHER KANU-VERBAND

Mehr

Verbotene Wirkstoffe und Methoden im Wettkampf

Verbotene Wirkstoffe und Methoden im Wettkampf Verbotsliste 2004 Kraft Art. 21 ist die vorliegende Liste im Antidoping-Reglement integriert Verbotene Wirkstoffe und Methoden im Wettkampf S1 STIMULANTIEN Die folgenden Stimulantien, einschließlich deren

Mehr

Übereinkommen gegen Doping. Änderung des Anhangs des Übereinkommens

Übereinkommen gegen Doping. Änderung des Anhangs des Übereinkommens Übereinkommen gegen Doping Änderung des Anhangs des Übereinkommens beschlossen von der Beobachtenden Begleitgruppe auf ihrer 20. Sitzung in Straßburg am 10. November 2004 VERBOTSLISTE 2005 Inkrafttreten:

Mehr

Sportphysiologie. Inhalte Sommersemester. Wirkung von Steroidhormonen. Wirkung von Nichtsteroidhormonen

Sportphysiologie. Inhalte Sommersemester. Wirkung von Steroidhormonen. Wirkung von Nichtsteroidhormonen Sportphysiologie 3 SWS über 2 Semester - Abschluß mit 2-stündiger Klausur Inhalte Sommersemester Übersicht über die hormonproduzierenden Organe Kurze Wiederholung der Inhalte des Wintersemesters Stichwort

Mehr

LISTE DER VERBOTENEN WIRKSTOFFE UND METHODEN (DOPING-LISTE) gültig ab

LISTE DER VERBOTENEN WIRKSTOFFE UND METHODEN (DOPING-LISTE) gültig ab Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) möchte dem Schweizer Bundesamt für Sport für den wertvollen Beitrag bei der Abfassung der deutschen Dokumente danken. Dadurch wird der weltweite Austausch der Dokumente

Mehr

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden

Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden Verordnung des VBS über Dopingmittel und -methoden (Dopingmittelverordnung) Änderung vom 6. November 2006 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verordnet: I Der

Mehr

Tobias Rathgeber Doping

Tobias Rathgeber Doping Tobias Rathgeber Doping Eine Gefahr für den Jugendsport? Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Doping im Sport. Wer - Womit - Warum. Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen. Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen

Doping im Sport. Wer - Womit - Warum. Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen. Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen Doping im Sport Wer - Womit - Warum Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbh Stuttgart 2002 INHALT Vorwort V 1 Definition

Mehr

ANLAGE I DER WELT-ANTI-DOPING-CODE DIE VERBOTSLISTE 2005 INTERNATIONALER STANDARD

ANLAGE I DER WELT-ANTI-DOPING-CODE DIE VERBOTSLISTE 2005 INTERNATIONALER STANDARD BGBl. III - Ausgegeben am 21. September 2007 - Nr. 108 1 von 9 (Übersetzung) ANLAGE I DER WELT-ANTI-DOPING-CODE DIE VERBOTSLISTE 2005 INTERNATIONALER STANDARD Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird

Mehr

Doping und Sport. Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. 1

Doping und Sport. Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. 1 Doping und Sport Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. 1 Doping Zum Doping zählen der Gebrauch von Substanzen, die zu den verbotenen Wirkstoffgruppen gehören, und die Anwendung verbotener Methoden (nach

Mehr

Jahresstatistik 2000 Köln

Jahresstatistik 2000 Köln Jahresstatistik 000 Köln I. A-Analysen - DSB angeschlossene Sportverbände a) Humansport Gesamt Vorjahr Positiv Substanz Anzahl Anti-Doping Kommission 98 7 Clenbuterol Hydrochlorothiazid American Football

Mehr

Anti-Dopingordnung Stand:

Anti-Dopingordnung Stand: Anti-Dopingordnung Stand: 17.11.2006 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 A. Allgemeiner Teil... 3 1. Sachlicher Geltungsbereich...3 2. Verbot von Doping und Medikamentenmissbrauch...3 3. Verstöße

Mehr

- Informatorische Übersetzung - Welt-Anti-Doping-Agentur

- Informatorische Übersetzung - Welt-Anti-Doping-Agentur - Informatorische Übersetzung - NADA Nationale Anti Doping Agentur für Deutschland Welt-Anti-Doping-Agentur DER WELT-ANTI-DOPING-CODE DIE VERBOTSLISTE 2009 INTERNATIONALER STANDARD Die offizielle Fassung

Mehr

Übereinkommen gegen Doping Änderung des Anhangs des Übereinkommens

Übereinkommen gegen Doping Änderung des Anhangs des Übereinkommens Artikel I. Übereinkommen gegen Doping Änderung des Anhangs des Übereinkommens beschlossen von der Beobachtenden Begleitgruppe auf ihrer 20. Sitzung in Straßburg am 10. November 2004 VERBOTSLISTE 2005 International

Mehr

Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Behindertensportverbandes e. V.

Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. des Deutschen Behindertensportverbandes C.2.6 / Seite 1 Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. Präambel Der Deutsche Behindertensportverband e. V. (DBS) verpflichtet sich, Doping

Mehr

UEFA-Antidoping-Leitfaden für Spielerinnen und Spieler

UEFA-Antidoping-Leitfaden für Spielerinnen und Spieler UEFA-Antidoping-Leitfaden für Spielerinnen und Spieler Weshalb dopen sich Sportler? Manchmal verwenden Sportler verbotene Substanzen, um schneller, stärker und ausdauernder zu werden oder ihre Erholungszeit

Mehr

Jahresstatistik 2007 nach den Ergebnissen des WADA-akkreditierten Labors Köln

Jahresstatistik 2007 nach den Ergebnissen des WADA-akkreditierten Labors Köln Jahresstatistik 27 Zusammenfassung A-Analysen DSB-Verbände Humansport positiv 293 26 2549 6 T/E >4 5 4 Prozent.9.24 dt. Verbände Pferdesport 256 28 94 andere Deutsche Verbände Humansport - 27 8 ausländische

Mehr

1 Nachweis einer verbotenen Substanz in Urin- oder Blutprobe

1 Nachweis einer verbotenen Substanz in Urin- oder Blutprobe 1 Nachweis einer verbotenen Substanz in Urin- oder Blutprobe Jährlich per 1. Januar erscheint eine neue Dopingliste mit allen im Sport verbotenen Substanzen und Methoden. Falls in der Urin- oder Blutprobe

Mehr

Welt Anti Doping Agentur

Welt Anti Doping Agentur - Informatorische Übersetzung - NADA - Nationale Anti Doping Agentur für Deutschland Welt Anti Doping Agentur DER WELT-ANTI-DOPING-CODE DIE VERBOTSLISTE 2010 INTERNATIONALER STANDARD Die offizielle Fassung

Mehr

Selbstbetrug - Doping

Selbstbetrug - Doping Selbstbetrug - Doping Inhalte Begriffsklärung und Problematik: Doping oder Medikamente und ihr Missbrauch Wirkstoffgruppen Cannabinoide Beta-2 Agonisten Anabole Steroide Stimulanzien Dopingmethoden EPO

Mehr

Welt Anti-Doping Agentur

Welt Anti-Doping Agentur - Informatorische Übersetzung - NADA - Nationale Anti Doping Agentur für Deutschland Welt Anti-Doping Agentur DER WELT-ANTI-DOPING-CODE DIE VERBOTSLISTE 2012 INTERNATIONALER STANDARD Die offizielle Fassung

Mehr

Jahresstatistik 2001 IOC-akkreditierte Laboratorien in Köln und Kreischa 1 (Zusammenfassung der vorgelegten Einzelstatistiken) Kurzzusammenfassung

Jahresstatistik 2001 IOC-akkreditierte Laboratorien in Köln und Kreischa 1 (Zusammenfassung der vorgelegten Einzelstatistiken) Kurzzusammenfassung Jahresstatistik 00 IOC-akkreditierte Laboratorien in Köln und Kreischa Kurzzusammenfassung Humansport Gesamt Vorjahr Positiv Häufigkeit DSB-Verbände 7 8 8 55 44 ca. 0,6 % andere deutsche Verbände 68 6

Mehr

Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. Problematik DOPING. Eine Information des Bayerischen Tischtennis-Verbands Stand März 2008

Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. Problematik DOPING. Eine Information des Bayerischen Tischtennis-Verbands Stand März 2008 Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. Problematik DOPING Eine Information des Bayerischen Tischtennis-Verbands Stand März 2008 Definition Was ist eigentlich Doping? Duden (online): 1. Do ping, das; -s,

Mehr

Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen

Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen 3172 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2009 Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen Vom 28. September 2009 Auf

Mehr

Anti-Doping-Ordnung (ADO) 1.1 Der DMYV-Landesverband NW e.v. gibt sich aufgrund 2 Abs 3 seiner Satzung diese Anti- Doping Ordnung.

Anti-Doping-Ordnung (ADO) 1.1 Der DMYV-Landesverband NW e.v. gibt sich aufgrund 2 Abs 3 seiner Satzung diese Anti- Doping Ordnung. Anti-Doping-Ordnung (ADO) 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Der DMYV-Landesverband NW e.v. gibt sich aufgrund 2 Abs 3 seiner Satzung diese Anti- Doping Ordnung. 1.2 Der DMYV-Landesverband NW e.v. übernimmt die Regelungen

Mehr

VERBOTSLISTE 2014 INTERNATIONALER STANDARD

VERBOTSLISTE 2014 INTERNATIONALER STANDARD - Informatorische Übersetzung - NADA - Nationale Anti Doping Agentur für Deutschland Welt Anti-Doping Code VERBOTSLISTE 2014 INTERNATIONALER STANDARD Fassung 2.0 (geänderte Fassung 2014) Der offizielle

Mehr

Selbstbetrug - Doping

Selbstbetrug - Doping 1 Selbstbetrug - Doping Inhalte 2 Begriffsklärung und Problematik: Doping oder Medikamente und ihr Missbrauch Wirkstoffgruppen Cannabinoide Beta-2 Agonisten Anabole Steroide Stimulanzien Dopingmethoden

Mehr

15 Doping. Doping im Leistungssport. Doping im Freizeitsport

15 Doping. Doping im Leistungssport. Doping im Freizeitsport 262 15 im Leistungssport im Freizeitsport Vermutlich ist die Geschichte des s ist so alt wie die Geschichte des Sports selbst. Schon bei den Olympischen Spielen in der Antike bezeugen Quellen, dass die

Mehr

Struktur und Verfahren 2012

Struktur und Verfahren 2012 DSQV Anti-Doping Struktur und Verfahren 2012 Anti-Doping Kommission (ADK) Themenwoche 2012 Workline: - Rechtliche Grundlagen - Aufgaben des DSQV - Struktur im DSQV - Kooperation mit der NADA - Dopingkontrollverfahren

Mehr

Billard-Verband Westfalen e.v. Anti-Doping-Ordnung

Billard-Verband Westfalen e.v. Anti-Doping-Ordnung Billard-Verband Westfalen e.v. Anti-Doping-Ordnung Stand 09/2016 Änderungen zu vorherigen Version sind rot gekennzeichnet Billard-Verband Westfalen e.v. - Anti-Doping-Ordnung - Stand 09/2016 Seite I I.

Mehr

Infoblatt Medikamente und Medizinische Ausnahmegenehmigungen 2010

Infoblatt Medikamente und Medizinische Ausnahmegenehmigungen 2010 Infoblatt Medikamente und Medizinische Ausnahmegenehmigungen 2010 1. Was tun bei Erkrankungen? Ansprechpartner bei Erkrankungen sollte zuerst immer ein Arzt sein. In Trainingslagern und auf Wettkampfreisen

Mehr

Abgeschlossen in Strassburg am 16. November 1989 Zustimmung des Landtags: 16. März 2000 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1.

Abgeschlossen in Strassburg am 16. November 1989 Zustimmung des Landtags: 16. März 2000 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. 0.812.122.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2000 Nr. 111 ausgegeben am 16. Juni 2000 Übereinkommen gegen Doping Präambel Abgeschlossen in Strassburg am 16. November 1989 Zustimmung des Landtags:

Mehr

Welt-Anti-Doping-Code. Verbotsliste 2007

Welt-Anti-Doping-Code. Verbotsliste 2007 Welt-Anti-Doping-Code Verbotsliste 2007 INTERNATIONALER STANDARD Der offizielle Text der Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden wird bei der WADA geführt und in Englisch und Französisch veröffentlicht.

Mehr

Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV) Verordnung zur Festlegung der n von Dopingmitteln (Dopingmittel-n-Verordnung - DmMV) DmMV Ausfertigungsdatum: 08.07.2016 Vollzitat: "Dopingmittel-n-Verordnung vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1624)" Fußnote

Mehr

Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln. Doping im Sport. Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie

Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln. Doping im Sport. Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie Doping im Sport Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie Letzte Änderung am 24.4.2004 Biomoleküle Substanzen, die der Körper für seine Leistungsfähigkeit benötigt Sauerstoff Nahrungszufuhr Wasser Nährstoffe

Mehr

Hinweise zur aktuellen Dopingdefinition der World Anti-Doping Agency (WADA) Die Verbotsliste von D. Clasing, Münster. Gültig ab

Hinweise zur aktuellen Dopingdefinition der World Anti-Doping Agency (WADA) Die Verbotsliste von D. Clasing, Münster. Gültig ab Hinweise zur aktuellen Dopingdefinition der World Anti-Doping Agency (WADA) Die Verbotsliste 2008 von D. Clasing, Münster Gültig ab 01.01.2008 Die WADA-Liste 2008 mit den Beispielen verbotener Wirkstoffe

Mehr

Württembergischer Rollsport- und Inline-Verband e.v.

Württembergischer Rollsport- und Inline-Verband e.v. Württembergischer Rollsport- und Inline-Verband e.v. Anti-Doping-Ordnung des Württembergischen Rollsport- und Inline-Verbandes (WRIV) - ADO-WRIV - vom 07. 02. 2009 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Der WRIV gibt

Mehr

Jahresstatistik 2003 WADA-akkreditierte Laboratorien in Köln und Kreischa (Zusammenfassung der vorgelegten Einzelstatistiken) Kurzzusammenfassung

Jahresstatistik 2003 WADA-akkreditierte Laboratorien in Köln und Kreischa (Zusammenfassung der vorgelegten Einzelstatistiken) Kurzzusammenfassung Jahresstatistik 00 WADA-akkreditierte Laboratorien in Köln und Kreischa Kurzzusammenfassung Humansport Gesamt Vorjahr Positiv Häufigkeit DSB-Verbände 7 798 7 556 8 ca. 0,5 % andere deutsche Verbände 7

Mehr

Jahresstatistik 1997 Köln

Jahresstatistik 1997 Köln Jahresstatistik 997 Köln I. A-Analysen -- DSB angeschlossene Sportverbände Anti-Doping Kommission 833 (077) Bund Deutscher Radfahrer 53 (508) 0,9 Phentermin Bundesverband Deut. Gewichtheber - Gewichtheber

Mehr

Inkrafttreten: 1. Januar 2011

Inkrafttreten: 1. Januar 2011 Vorläufige Fassung (Stand 12.11.2010) nach Abstimmung BMI mit BMG und NADA; vor Schlussabstimmung mit AA und BfJ VERBOTSLISTE 2011 WELT-ANTI-DOPING-CODE Inkrafttreten: 1. Januar 2011 Alle verbotenen Stoffe

Mehr

BrandenBurgischer Billard Verband Anti- Doping Ordnung (ADO)

BrandenBurgischer Billard Verband Anti- Doping Ordnung (ADO) Seite 1 von 6 Anti- Doping Ordnung Stand 18.06.2011 Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. RECHTSGRUNDLAGEN... 3 2. ANWENDUNGSBEREICH... 3 3. VERBOT DES DOPINGS... 4 4. VERSTÖSSE GEGEN DIE ANTI-DOPING-BESTIMMUNGEN...

Mehr

Antidoping-Ordnung (ADO)

Antidoping-Ordnung (ADO) Antidoping-Ordnung (ADO) des Rollsport- und Inline-Verbandes Sachsen e.v. (RIVS) Datei: RIVS ADO RIVS ADO 2010.doc2010 Seite:1 von 6 Version: 1 1. Rechtsgrundlagen 1.1. Der RIVS gibt sich aufgrund 9 Absatz

Mehr

AN T I D OP I N G O R D N U N G

AN T I D OP I N G O R D N U N G B I L L A R D - V E R B A N D N I E D E R R H E I N 1954 e.v. Anhang zur Satzung AN T I D OP I N G O R D N U N G Stand vom 11.12.2012 I. RECHTSGRUNDLAGEN (1) Der Billard-Verband Niederrhein e.v. (BVNR)

Mehr

Verbotsliste 2012 Welt-Anti-Doping-Code

Verbotsliste 2012 Welt-Anti-Doping-Code Verbotsliste 2012 Welt-Anti-Doping-Code Inkrafttreten: 1. Januar 2012 In Einklang mit Artikel 4.2.2 des Welt-Anti-Doping-Code gelten alle verbotenen Stoffe 1 als spezifische Stoffe mit Ausnahme der Stoffe

Mehr

VERBOTSLISTE 2007 (Die vorliegende Liste ist im UCI Antidoping-Reglement integriert, Art. 21)

VERBOTSLISTE 2007 (Die vorliegende Liste ist im UCI Antidoping-Reglement integriert, Art. 21) VERBOTSLISTE 2007 (Die vorliegende Liste ist im UCI Antidoping-Reglement integriert, Art. 21) Der Gebrauch jeglicher Art von Medikamenten soll begrenzt werden auf medizinisch/therapeutische Indikationen

Mehr

VERBOTSLISTE 2011 WELT-ANTI-DOPING-CODE

VERBOTSLISTE 2011 WELT-ANTI-DOPING-CODE BGBl. III - Ausgegeben am 18. Jänner 2011 - Nr. 7 1 von 11 (Übersetzung) VERBOTSLISTE 2011 WELT-ANTI-DOPING-CODE Inkrafttreten: 1. Januar 2011 Alle verbotenen Stoffe 1 gelten als spezifische Stoffe mit

Mehr

Badischer Radsport-Verband. Anti-Doping-Ordnung

Badischer Radsport-Verband. Anti-Doping-Ordnung Badischer Radsport-Verband Anti-Doping-Ordnung Herausgeber und Urheberrecht bei: Badischer Radsport-Verband e. V. Wirthstraße 7 79110 Freiburg Anti-Doping-Ordnung ii Inhalt Badischer Radsport-Verband...

Mehr

Hessischer Turnverband e.v.

Hessischer Turnverband e.v. Hessischer Turnverband e.v. Anti-Doping-Ordnung (ADO) 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Der Hessische Turnverband e.v. (im folgenden HTV) gibt sich diese Anti- Doping Ordnung. 1.2 Der HTV übernimmt die Regelungen

Mehr

Dritte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge

Dritte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge 1624 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 14. Juli 2016 Dritte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge Vom 8. Juli 2016 Auf

Mehr

An das Präsidium des DMV und der DMJ. alle Landesverbände. alle Teilnehmer Deutscher Meisterschaften des DMV über ihre Landesverbände

An das Präsidium des DMV und der DMJ. alle Landesverbände. alle Teilnehmer Deutscher Meisterschaften des DMV über ihre Landesverbände Dt. Minigolfsport Verband e.v., Panzerleite 49, 96049 Bamberg An das Präsidium des DMV und der DMJ alle Landesverbände alle Teilnehmer Deutscher Meisterschaften des DMV über ihre Landesverbände Spitzenfachverband

Mehr

Jahresstatistik 2002 Köln

Jahresstatistik 2002 Köln Jahresstatistik 00 Köln I. A-Analysen durchgeführt im Auftrag der dem DSB angeschlossenen Sportverbände Anti-Doping Kommission 94 (09) 3 Amphetamin Erythropoietin Tetrahydrocannabinol Deutscher Aero Club

Mehr

VERBOTSLISTE 2013 INTERNATIONALER STANDARD

VERBOTSLISTE 2013 INTERNATIONALER STANDARD Vorläufige Fassung (Stand 16.11.2012) nach Abstimmung BMI mit BMG und NADA; vor Schlussabstimmung mit AA und BfJ. [Emblem] WELT-ANTI-DOPING-AGENTUR Welt-Anti-Doping-Code VERBOTSLISTE 2013 INTERNATIONALER

Mehr

Seminar für HTV-Kaderspieler Rosenhöhe, 03. Mai 2013

Seminar für HTV-Kaderspieler Rosenhöhe, 03. Mai 2013 Seminar für HTV-Kaderspieler 2000+ Rosenhöhe, 03. Mai 2013 Doping im Tennis was müssen Eltern und Kinder wissen? www.prof-wendt.de Vortrags-Folien als zum downloaden >>> www.prof-wendt.de >>> Publikationsverzeichnis

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite. Zusammenfassung...2 Zuständige Ressorts / Betroffene Amtsstellen...2. I. Bericht der Regierung... 3

INHALTSVERZEICHNIS. Seite. Zusammenfassung...2 Zuständige Ressorts / Betroffene Amtsstellen...2. I. Bericht der Regierung... 3 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zusammenfassung...2 Zuständige Ressorts / Betroffene Amtsstellen...2 I. Bericht der Regierung... 3 1. Ausgangslage... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Situation in Liechtenstein...

Mehr

ANTI-DOPING ORDNUNG (ANHANG ZUR BJV SPORTORDNUNG) BAYERISCHER JUDO-VERBAND E.V. Anti-Doping Ordnung

ANTI-DOPING ORDNUNG (ANHANG ZUR BJV SPORTORDNUNG) BAYERISCHER JUDO-VERBAND E.V. Anti-Doping Ordnung ANTI-DOPING ORDNUNG (ANHANG ZUR BJV SPORTORDNUNG) Aus Vereinfachungsgründen wird in der nachfolgenden die männliche Form für Athleten und Athletinnen gleichermaßen verwendet. Stand: 06.04.09 Seite - 1/6

Mehr

Anti-Doping-Ordnung (ADO) des Golfverbandes Schleswig-Holstein e.v.

Anti-Doping-Ordnung (ADO) des Golfverbandes Schleswig-Holstein e.v. Anti-Doping-Ordnung (ADO) des Golfverbandes Schleswig-Holstein e.v. 1 Rechtsgrundlagen Der Golfverband Schleswig-Holstein e.v. (GVSH) gibt sich aufgrund 2 Ziffer 2 h) seiner Satzung diese Anti-Doping Ordnung.

Mehr

INFOBLATT ANTIDOPING 2016

INFOBLATT ANTIDOPING 2016 INFOBLATT ANTIDOPING 2016 Impressum HERAUSGEBER: Deutscher Ju-Jutsu Verband e.v. Badstubenvorstadt 12/1306712 Zeitz Telefon (03441) 310041 Telefax (03441) 227706 E-mail info@djjv.de Internet www.djjv.de

Mehr

Dopinganalytik SILAMED Horgen, 23. April 2013. Dr. phil. nat. Matthias Kamber Direktor Antidoping Schweiz. Was ist Doping? Antidoping Schweiz, 2013 1

Dopinganalytik SILAMED Horgen, 23. April 2013. Dr. phil. nat. Matthias Kamber Direktor Antidoping Schweiz. Was ist Doping? Antidoping Schweiz, 2013 1 Dopinganalytik SILAMED Horgen, 23. April 2013 Dr. phil. nat. Matthias Kamber Direktor Antidoping Schweiz Was ist Doping? Antidoping Schweiz, 2013 1 Was ist Doping? Die Welt-Anti-Doping- Agentur WADA gibt

Mehr

1.7 DOPING - RICHTLINIEN (Dop)

1.7 DOPING - RICHTLINIEN (Dop) 1.7 DOPING - RICHTLINIEN (Dop) 1. Allgemeines Diese Richtlinien des ÖBGV zur Doping-Bekämpfung basieren auf den Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 (ADBG 2007) sowie den Richtlinien der WADA.

Mehr

Doping im Sport. Willkommen zur Weiterbildungsveranstaltung. der. Thüringer Beratungsstelle gegen Doping, Drogen und Medikamentenmissbrauch im Sport

Doping im Sport. Willkommen zur Weiterbildungsveranstaltung. der. Thüringer Beratungsstelle gegen Doping, Drogen und Medikamentenmissbrauch im Sport Doping im Sport Willkommen zur Weiterbildungsveranstaltung der Thüringer Beratungsstelle gegen Doping, Drogen und Medikamentenmissbrauch im Sport Gliederung Einleitung Dopingbekämpfung Doping sportmedizinische

Mehr

Doping im Sport. Geschichte der Anti-Doping- Regeln. mit Unterstützung von Prof. Dr. Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie DSHS Köln

Doping im Sport. Geschichte der Anti-Doping- Regeln. mit Unterstützung von Prof. Dr. Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie DSHS Köln Doping im Sport mit Unterstützung von Prof. Dr. Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie DSS Köln Biomoleküle Substanzen, die der Körper für seine Leistungsfähigkeit (und Gesundheit) benötigt Sauerstoff

Mehr

Meldung zum Sonderkader Trainingskontrollen (ST Kader) 2017

Meldung zum Sonderkader Trainingskontrollen (ST Kader) 2017 Meldung zum Sonderkader Trainingskontrollen (ST Kader) 2017 Diese Original-Meldung (5 Seiten) ist ausgefüllt und unterschrieben bis zum 31. Oktober 2016 an die De utsche Triathlon Union e.v., Otto Fleck

Mehr

Zweite Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge

Zweite Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2013 1687 Zweite Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge Vom 24. Juni 2013

Mehr

VERBOTSLISTE 2014 INTERNATIONALER STANDARD

VERBOTSLISTE 2014 INTERNATIONALER STANDARD Vorläufige Fassung (Stand 24.10.2013) nach Abstimmung BMI mit BMG und NADA; vor Schlussabstimmung mit AA und BfJ. Stand: 24. Oktober 2013 Welt-Anti-Doping-Code VERBOTSLISTE 2014 INTERNATIONALER STANDARD

Mehr

Westfälischer Fechter Bund e. V.

Westfälischer Fechter Bund e. V. Einführung von Anti-Doping-Bestimmungen in den Landesverbänden ( Gestaltungsvorschlag für eine Anti-Doping-Ordnung ) Westfälischer Fechter Bund e. V. Anti-Doping-Ordnung (ADO) vom 23. 03. 2013 1. Rechtsgrundlagen

Mehr

VERBOTSLISTE 2015 INTERNATIONALER STANDARD

VERBOTSLISTE 2015 INTERNATIONALER STANDARD - Informatorische Übersetzung - NADA - Nationale Anti Doping Agentur Deutschland Welt Anti-Doping Code VERBOTSLISTE 2015 INTERNATIONALER STANDARD Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird von der WADA

Mehr

Doping im Sport Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie Zentrum für Präventive Dopingforschung Deutsche Sporthochschule Köln

Doping im Sport Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie Zentrum für Präventive Dopingforschung Deutsche Sporthochschule Köln Doping im Sport Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie Zentrum für Präventive Dopingforschung Deutsche Sporthochschule Köln Köln 19. September 2012 Dopingnachweis Könnten Dopingsubstanzen zum besseren

Mehr

VERBOTSLISTE 2006 Welt-Anti-Doping-Code

VERBOTSLISTE 2006 Welt-Anti-Doping-Code Thüringer Antidoping Beratungsstelle Inoffizielle Übersetzung der Nationalen Anti Doping Agentur VERBOTSLISTE 2006 Welt-Anti-Doping-Code Inkrafttreten: 1. Januar 2006 Die Anwendung jedes Arzneimittels

Mehr

Welt Anti Doping Agentur

Welt Anti Doping Agentur - Informatorische Übersetzung - NADA - Nationale Anti Doping Agentur für Deutschland Welt Anti Doping Agentur DER WELT-ANTI-DOPING-CODE DIE VERBOTSLISTE 2010 INTERNATIONALER STANDARD Die offizielle Fassung

Mehr

Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen- Verordnung - DmMV)

Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen- Verordnung - DmMV) Verordnung zur Festlegung der n von Dopingmitteln (Dopingmittel-n- Verordnung - DmMV) DmMV Ausfertigungsdatum: 24.06.2013 Vollzitat: "Dopingmittel-n-Verordnung vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1687)" Fußnote

Mehr

Anti-Doping-Regeln der GNBF e.v.

Anti-Doping-Regeln der GNBF e.v. Anti-Doping-Regeln der GNBF e.v. Diese Anti-Doping-Regeln gelten für alle Mitglieder der German Natural Bodybuilding & Fitness Federation e.v. (nachfolgend GNBF ) sowie für alle Teilnehmer an den Wettkämpfen

Mehr

Dopingprävention im Wettkampfklettern Informationen für Sportler & Betreuer

Dopingprävention im Wettkampfklettern Informationen für Sportler & Betreuer Dopingprävention im Wettkampfklettern Informationen für Sportler & Betreuer Gliederung Organisation & Strukturen Was ist Doping? Artikel 2, Anti-Doping-Ordnung Verbotene Substanzen und Methoden Klettern

Mehr

Anti-Doping Ordnung Badminton-Landesverband NRW e. V.

Anti-Doping Ordnung Badminton-Landesverband NRW e. V. Anti-Doping Ordnung Badminton-Landesverband NRW e. V. Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Inhalt 1 Rechtsgrundlagen... 24 2 Anwendungsbereich... 24 3 Verbot des Dopings... 24 4 Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen...

Mehr

SKVS Anti-Doping-Ordnung

SKVS Anti-Doping-Ordnung SKVS Anti-Doping-Ordnung Sportkeglerverband Südbaden e.v. 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Der Sportkeglerverband Südbaden e.v. gibt sich aufgrund 2 Nr. 2.2 seiner Satzung diese Anti-Doping-Ordnung. 1.2 Der Sportkeglerverband

Mehr

Ihre Zeichen Ihre Korrespondenz vom Unsere Zeichen Datum KCDAD/MAC/VOU 21. Dezember 2016

Ihre Zeichen Ihre Korrespondenz vom Unsere Zeichen Datum KCDAD/MAC/VOU 21. Dezember 2016 Nr. 69/2016 AN DIE MITGLIEDSVERBÄNDE DER UEFA AN KLUBS, DIE AN UEFA-WETTBEWERBEN TEILNEHMEN z.h. des Präsidenten und des Generalsekretärs Ihre Zeichen Ihre Korrespondenz vom Unsere Zeichen Datum KCDAD/MAC/VOU

Mehr

Vorwort. 1 Definition von Doping 1

Vorwort. 1 Definition von Doping 1 Vorwort V 1 Definition von Doping 1 2 Doping-Mittel und Doping-Methoden 5 2.1 Verbotene Substanzen 7 2.1.1 Anabole Wirkstoffe 7 i. Anabol-androgene Steroide (AAS) 7 ii. Andere anabole Wirkstoffe 10 2.1.2

Mehr

Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping- Gesetz - AntiDopG)

Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping- Gesetz - AntiDopG) Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping- Gesetz - AntiDopG) AntiDopG Ausfertigungsdatum: 10.12.2015 Vollzitat: "Anti-Doping-Gesetz vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2210)" Fußnote (+++ Textnachweis ab:

Mehr

Sportordnung. des Deutschen Behindertensportverbandes. 1 Geltungsbereich

Sportordnung. des Deutschen Behindertensportverbandes. 1 Geltungsbereich des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. C.2.5 / Seite 1 Sportordnung des Deutschen Behindertensportverbandes 1 Geltungsbereich Die Sportordnung ist gültig für alle Sportveranstaltungen, die der DBS

Mehr

Das Anti-Doping-Handbuch, Band 1

Das Anti-Doping-Handbuch, Band 1 Rüdiger Nickel &Theo Rous (Hrsg.) Das Anti-Doping-Handbuch, Band 1 Grundlagen Meyer & Meyer Verlag Das Anti-Doping-Handbuch 2008-2009 digitalisiert durch: IDS Luzern Inhalt Vorwort Armin Baumert 7 Einleitung

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport

Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport 2210 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 2015 Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport Vom 10. Dezember 2015 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Mehr

Deutsche Billard-Union e.v. Jugend-Sportordnung Pool

Deutsche Billard-Union e.v. Jugend-Sportordnung Pool Deutsche Billard-Union e.v. Jugend-Sportordnung Pool Stand: 01/2014 I. ALLGEMEINES II. III. IV. TERMINPLAN SPIELBERECHTIGUNG VERHALTEN UND SPIELERKLEIDUNG VON TURNIERTEILNEHMERN V. ALTERSKLASSEN VI. JUGEND-SPORTPROGRAMM

Mehr

Doping im Sport Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie Zentrum für Präventive Dopingforschung Deutsche Sporthochschule Köln

Doping im Sport Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie Zentrum für Präventive Dopingforschung Deutsche Sporthochschule Köln Doping im Sport Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie Zentrum für Präventive Dopingforschung Deutsche Sporthochschule Köln Köln 28. September 2011 Aus Asterix bei den Olympischen Spielen Asterixband

Mehr

Was ist Doping? (I) Ursprung des Begriffs. "Doop" (Holländisch) (18. Jahrhundert): Südafrikanisches Getränk

Was ist Doping? (I) Ursprung des Begriffs. Doop (Holländisch) (18. Jahrhundert): Südafrikanisches Getränk 1 Was ist Doping? (I) Ursprung des Begriffs "Doop" (Holländisch) (18. Jahrhundert): Südafrikanisches Getränk "Dope" 1889 erstmals in einem englischen Lexikon erwähnt "Doping" (International) 2 Was ist

Mehr

Anti-Doping-Regelwerk der UNION SPORTIVE DES POLICES D EUROPE

Anti-Doping-Regelwerk der UNION SPORTIVE DES POLICES D EUROPE Anti-Doping-Regelwerk der UNION SPORTIVE DES POLICES D EUROPE In der Fassung vom 18. Oktober 2014 Anti-Doping Regelwerk der Union Sportive des Polices d Europe 1/9 Artikel 1 Dem Welt Anti-Doping Code folgend

Mehr