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1 Sie befinden sich hier: Chance Quereinstieg / Quereinstiegsmöglichkeiten / Bremen (Stand ) Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung an Fachschulen für Sozialpädagogik kann im Bundesland Bremen aktuell in zwei Formen absolviert werden. Erstens gibt es die reguläre vollzeitschulische Ausbildungsvariante. Diese gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren in der Fachschule und ein anschließendes einjähriges begleitetes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, um die staatliche Anerkennung zu erlangen. Eine berufsbegleitende Ausbildung ist in Bremen und Bremerhaven aktuell nur an einem Standort möglich. Sie dauert insgesamt drei Jahre und richtet sich vornehmlich, aber nicht ausschließlich, an Mitarbeiter/innen sozialpädagogischer Einrichtungen, die über keinen pädagogischen Abschluss verfügen. In den ersten zwei Jahren wechseln sich Praxistätigkeit und Fachschulunterricht ab. Anschließend wird ein einjähriges begleitetes Berufspraktikum absolviert, um die staatliche Anerkennung zu erlangen. Durch die parallele praktische Tätigkeit in Teilzeit (mindestens 18 Wochenstunden) und dem Fachschulbesuch in Teilzeit ergibt sich für die Auszubildenden eine Vollzeitauslastung. Teilnehmer/innen sollen zwischen 25 und 45 Jahren alt sein. Personen davon abweichenden Alters können jedoch auch zugelassen werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Berufsbegleitende Ausbildung auf dieser Webseite. Vergütung Teilnehmer/innen der berufsbegleitenden Ausbildung werden über Ihren Anstellungsträger vergütet. Über den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin kann gegebenenfalls eine Förderung aus dem WeGebAU-Programm der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, wenn die individuellen Förderbedingungen vorliegen. Das an die berufsbegleitende sowie vollschulische Ausbildung anschließende einjährige Berufspraktikum wird nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVöD-SuE Praktikanten) mit zurzeit monatlich 1.433,13 Euro brutto (Tarifrunde 2014/2015) vergütet. TVöD SuE Praktikanten Link Nähere Informationen zu Finanzierungsfragen finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der berufsbegleitenden Ausbildung in Bremen mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Nähere Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten als Fachkraft im Bundesland Bremen finden Sie in der Rubrik Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas auf dieser Webseite. Zulassungsvoraussetzungen Für Quereinstiegsinteressierte gelten in Bremen in Bezug auf schulische und berufliche Vorbildung unter anderem die folgenden Zulassungsvoraussetzungen zur Fachschule für Sozialpädagogik: Hochschulzugangsberechtigung oder der Abschluss eines Ausbildungsberufs nach 4 des Berufsbildungsgesetzes oder 25 der Handwerksordnung oder der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung

2 und jeweils ein mindestens einjähriges einschlägiges Praktikum oder ein freiwilliges soziales Jahr oder die Ableistung eines einjährigen Bundesfreiwilligendienst oder die Ableistung eines einjährigen Europäischen Freiwilligendienstes und der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Tätigkeit in allen sozialpädagogischen Einsatzfeldern durch eine ärztliche Bescheinigung und die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Bewerberinnen und Bewerber nicht deutscher Herkunftssprache, die nicht über einen an einer deutschen Schule erworbenen berechtigenden Abschluss verfügen, müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) und englische Sprachkenntnisse (Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachweisen. Auf Antrag einer Bewerberin oder eines Bewerbers kann die Senatorin für Kinder und Bildung aus Gründen, die in der Person der Schülerin oder des Schülers liegen, eine andere Fremdsprache als Englisch (ebenfalls Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) für die Zulassung zur Fachschule für Sozialpädagogik anerkennen. Die Senatorin für Kinder und Bildung kann aus Gründen, die in der Person der Schülerin oder des Schülers liegen, eine Bewerberin oder einen Bewerber unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Schule abweichend von den Zulassungsvoraussetzungen zulassen. Die staatliche Anerkennung als Erzieher/in erhält, wer nach erfolgreicher Abschlussprüfung seine berufliche Eignung in einem einjährigen begleiteten Berufspraktikum erfolgreich nachgewiesen hat. Die kompletten regulären Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik finden Sie in den 6 bis 8 der bremischen Fachschulverordnung Link Zusätzliche Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen der berufsbegleitenden Ausbildung in Bremen finden Sie über das Paritätische Bildungswerk Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Bremen gibt es in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Unter dem Menüpunkt Quereinstiegsmöglichkeiten ganz oben auf dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Im Bundesland Bremen gibt es keinen Standort, an dem eine berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung im Rahmen des ESF-Bundesmodellprogramms "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" ermöglicht wird. Nähere Informationen zum Bundesmodellprogramm und den beteiligten Bundesländern finden Sie über diese Verlinkung: ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" Link Weitere Informationen zu aktuellen Informationen rund um das Thema Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf können Sie auch in unserem Newsletter nachlesen. zum Newsletter Alle Informationen dieser Webseite herunterladen Download In den folgenden Rubriken werden detaillierte Informationen über die Erzieher/innenausbildung in Bremen zur Verfügung gestellt, die Quereinstiegsinteressierte besonders interessieren könnten. Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung Berufsbegleitende Ausbildung In Bremen besteht aktuell nur an der privaten Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege des Paritätischen Bildungswerks die Möglichkeit, die Erzieher/innenausbildung berufsbegleitend zu absolvieren. Die

3 berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Die Teilnehmer/innen sollen zwischen 25 und 45 Jahren alt sein. Personen davon abweichenden Alters können jedoch auch zugelassen werden. Zudem müssen sie in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Altersgruppe 0-6 Jahre) angestellt sein. Zum 01. November 2016 startete beim Paritätischen Bildungswerk der erste berufsbegleitende Ausbildungsjahrgang für Frauen und Männer, die in einer Einrichtung der Jugendhilfe angestellt sind. Das Beschäftigungsverhältnis muss jeweils mindestens 18 Wochenstunden umfassen. Die Tätigkeit wird durch die private Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege des Paritätischen Bildungswerks begleitet. Durch die parallele praktische Tätigkeit in Teilzeit und dem Fachschulbesuch in Teilzeit ergibt sich für die Teilnehmer/innen eine Vollzeitauslastung. Weiterführende Informationen zu der berufsbegleitenden Erzieher/innenausbildung in Bremen finden Sie über das Paritätische Bildungswerk Link Für die berufsbegleitende Form der Erzieher/innenausbildung gelten teilweise andere als die in Bremen üblichen Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Rubrik Zulassungsvoraussetzungen auf dieser Webseite. Klassische Teilzeitausbildung In Bremen und Bremerhaven ist uns derzeit kein Standort bekannt, an dem eine vollschulische Ausbildung mit reduzierter wöchentlicher Stundenzahl absolviert werden kann. Zulassungsvoraussetzungen Berufsbegleitende Ausbildung Für die Aufnahme einer berufsbegleitenden Erzieher/innenausbildung an der privaten Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege des paritätischen Bildungswerks sollen die Teilnehmer/innen zwischen 25 und 45 Jahren alt sein. Personen davon abweichenden Alters können jedoch auch zugelassen werden. Zudem müssen sie mit mindestens 18 Wochenstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Altersgruppe 0-6 Jahre) angestellt sein. Zum 01. November 2016 startete beim Paritätischen Bildungswerk der erste berufsbegleitende Ausbildungsjahrgang für Frauen und Männer, die in einer Einrichtung der Jugendhilfe angestellt sein müssen. Zusätzlich müssen drei Jahre beruflich oder außerberuflich erworbene Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen nachgewiesen werden. Um unter anderem Fragen zur Anerkennung individueller pädagogischer Erfahrungen verbindlich beantwortet zu bekommen, empfehlen wir unbedingt eine direkte Kontaktaufnahme zu dem Paritätischen Bildungswerk. Paritätisches Bildungswerk Link Sollten einzelne Voraussetzungen fehlen, ist bei besonderer Eignung im Einzelfall eine Sonderzulassung möglich. Die staatliche Anerkennung als Erzieher/in erhält, wer nach erfolgreicher Abschlussprüfung seine berufliche Eignung in einem einjährigen begleiteten Berufspraktikum erfolgreich nachgewiesen hat. Vollschulische Ausbildung Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik in Bremen sind in den Paragraphen sechs bis acht der bremischen Fachschulverordnung Link festgelegt. Wir empfehlen, sich die genannten Paragraphen unbedingt durchzulesen. Die Senatorin für Kinder und Bildung kann aus Gründen, die in der Person der Schülerin oder des Schülers liegen, eine Bewerberin oder einen Bewerber unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Schule abweichend von den Zulassungsvoraussetzungen zulassen. Für die Aufnahme einer vollschulischen Erzieher/innenausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik gilt in Bremen keine Altersbeschränkung. Der Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist bei der Schule bis zum 1. März eines jeden Jahres einzureichen. Über die Zulassung entscheidet die Schule. Wenn erforderliche Nachweise noch nicht vorliegen, kann die Zulassung unter der

4 Bedingung ausgesprochen werden, dass diese Nachweise spätestens bis zum Beginn des Unterrichts vorgelegt werden (siehe hierzu den 8 der Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik vom 23. Mai 2016). Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme der Erzieher/innenausbildung an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Bremen gibt es in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Unter dem Menüpunkt Quereinstiegsmöglichkeiten ganz oben auf dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin Falls eine Ausbildung zum/zur Erzieher/in (noch) nicht in Betracht kommt, könnte die zweijährige Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin ein Weg in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sein. An dieser Stelle lohnt sich möglicherweise auch ein Blick auf die Ausbildungsmöglichkeiten in Niedersachsen. Dort kann der Berufsabschluss des/der staatlich geprüften Sozialpädagogische/n Assistenten/Assistentin bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen innerhalb eines Jahres in Vollzeit oder in ein bis eineinhalb Jahren in berufsbegleitender Teilzeit absolviert werden. Informationen für das Bundesland Niedersachsen I Link Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin finden Sie in den 7 bis 8 der bremischen Verordnung über die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz vom 22. Oktober 2012 I Link Informationen zu Umschulungsangeboten zum/zur Erzieher/in oder zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin finden Sie in der Rubrik Umschulung auf dieser Webseite. Berufsbegleitendes Studium Als berufliche Qualifizierung für die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung kommen nur grundständige Studiengänge in Frage. Hochschulische Weiterqualifizierungen beispielsweise für künftige Leitungsfunktionen bauen stets auf einer vorhandenen Grundausbildung auf. Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengang / Bachelorstudiengang Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas Zur Anerkennung pädagogischen Personals in bremischen Kitas empfehlen wir die Lektüre des 10 des bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes (BremKTG) Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz Link Weiteren Aufschluss liefern die Punkte 6.1, 6.2, 10.2, 11.2 und 12.2 der Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen - RiBTK vom 04. Mai 2012 Link Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden sich in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Im Ausland erworbene Qualifikationen Informationen über Zulassungsvoraussetzungen für Personen nicht deutscher Herkunftssprache, die nicht über einen an einer deutschen Schule erworbenen berechtigenden Abschluss verfügen und das Verfahren zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber/innen nicht deutscher Herkunftssprache finden Sie in den 6 (7) und 7 der Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik vom 23. Mai 2016 Link Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen Personen, die ihren Wohnsitz im Land Bremen haben, können ihre ausländischen Bildungsabschlüsse bei der Senatorin für Kinder und Bildung prüfen und gegebenenfalls anerkennen lassen: Die Senatorin für Kinder und Bildung Link Zudem finden Sie über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen

5 Qualifikationen bundesweit weitergehende Kontaktdaten und Informationen. Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link Vertiefungsmodule zum Anpassungslehrgang für Erzieher/innen Migrantinnen und Migranten, die in Bremen als staatlich anerkannte Erzieherin/ anerkannter Erzieher arbeiten möchten, über einen im Herkunftsland erworbenen pädagogischen Berufsabschluss verfügen und sich bereits im Anerkennungsverfahren befinden, könnten von dem kostenfreien Bildungsangebot der Vertiefungsmodule zum Anpassungslehrgang für Erzieher/innen profitieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über das Paritätisches Bildungswerk Link Umschulung Um Fragen zu Umschulungsangeboten zum/zur Erzieher/in oder zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin verbindlich beantwortet zu bekommen, empfehlen wir unbedingt eine direkte Kontaktaufnahme zu den Bildungsanbietern Paritätisches Bildungswerk und Institut für Berufs- und Sozialpädagogik (ibs) e.v.. Nähere Informationen zu den Umschulungen (inklusive Kontaktdaten zur Beratung) finden Sie über die folgenden Verlinkungen. Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in (Vollzeit): Private Fachschule für Sozialpädagogik des Instituts für Berufs- und Sozialpädagogik (ibs) Link Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in (Vollzeit mit drei Tagen Praxiseinsatz in der Woche): Paritätisches Bildungswerk Link Für die Aufnahme einer Umschulung zum/zur Erzieher/in am Paritätischen Bildungswerks sollen die Teilnehmer/innen zwischen 25 und 45 Jahren alt sein. Ob Personen abweichenden Alters möglicherweise auch zugelassen werden können, erfahren Sie direkt vom Paritätischen Bildungswerk. Umschulung zum/zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin (Teilzeit): Paritätisches Bildungswerk Link Für die Aufnahme einer Umschulung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin am Paritätischen Bildungswerks sollen die Teilnehmer/innen zwischen 22 und 45 Jahren alt sein. Ob Personen abweichenden Alters möglicherweise auch zugelassen werden können, erfahren Sie direkt vom Paritätischen Bildungswerk. Alle aufgeführten Umschulungen können über Bildungsgutscheine finanziert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung über einen Bildungsgutschein vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Prüfung für Nichtschüler/innen Eine Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum/zur Erzieherin ist in Bremen und Bremerhaven grundsätzlich möglich. Eine Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin gibt es unseren Informationen nach dagegen nicht. Zu einer Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum/zur Erzieherin können Bewerber/innen zugelassen werden, die nicht am Unterricht der Fachschule für Sozialpädagogik teilgenommen haben, aber während der letzten zwölf Monate vor der Prüfung ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, im

6 Lande Bremen hatten, und die regulären Zulassungsvoraussetzungen für die Zulassung nach 6 Absatz 1 bis 5 der bremischen Fachschulverordnung Link erfüllen sowie glaubhaft machen können, dass Art und Umfang ihrer Vorbereitungen den Prüfungsanforderungen entsprechen werden. Anträge auf Zulassung sind bei der Fachschule bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Prüfung zu stellen. Umfassende Informationen zur Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler finden Sie in Teil 3 ( 29 33) der bremischen Fachschulverordnung Link Wir empfehlen dringend, sich bei Interesse an einer solchen Prüfung frühzeitig Beratung einzuholen. Nähere Auskünfte, auch zu der Frage, ob nach nicht bestandener Wiederholungsprüfung noch eine Chance besteht, eine Erzieherausbildung im Bundesland Bremen aufzunehmen, erteilen Fachschulen für Sozialpädagogik. Bei zusätzlichem Beratungsbedarf empfehlen wir die Kontaktaufnahme zur Senatorin für Kinder und Bildung. Kontaktdaten der Fachschulen in Bremen und Bremerhaven finden Sie in der Rubrik Ausbildungsstätten, Kontaktdaten zur Senatorin für Kinder und Bildung in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Vorbereitungskurse zur Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Trägerübergreifende Vorbereitungskurse auf die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in werden aktuell lediglich vom Paritätischen Bildungswerk Landesverband Bremen e.v. angeboten (Stand: September 2016). Interessierte sollten vor Aufnahme eines Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer solchen Prüfung erfüllen können. Hierzu wird empfohlen, Kontakt zu dem Bildungsanbieter und/oder der Senatorin für Kinder und Bildung aufzunehmen. Zusätzlich empfehlen wir die Frage, wie viele Absolventinnen und Absolventen vorheriger Vorbereitungskurse die Prüfungen erfolgreich bestanden haben. Kontaktdaten zur Beratung finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit besteht, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Informationen zur Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum/zur Erzieher/in finden Sie in den 29 bis 33 der bremischen Fachschulverordnung Link Nähere Informationen des uns bekannten Bildungsanbieters, der einen trägerübergreifenden Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum/zur Erzieher/in anbietet, finden Sie über die folgende Verlinkung. Der Kurs wird dort folgendermaßen benannt: Externenprüfung im Beruf Erzieherin/Erzieher: Intensivlehrgang zur Unterstützung der Vorbereitung. Paritätisches Bildungswerk Link Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Sozialassistent " ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik in Bremen wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung Fachschüler/innen, die in Bremen an einer vom Paritätischen Bildungswerk angebotenen berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen, sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und werden über den Anstellungsträger vergütet. Über die Höhe von Vergütungen liegen uns keine Informationen vor. Über einen Antrag des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin kann unter Umständen eine Förderung über das Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit gewährt werden.

7 Das an die berufsbegleitende sowie vollschulische Ausbildung anschließende einjährige Berufspraktikum wird nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVöD-SuE Praktikanten) mit zurzeit monatlich 1.433,13 Euro brutto (Tarifrunde 2014/2015) vergütet. TVöD SuE Praktikanten Link Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während berufsbegleitender Ausbildungen in Bremen mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download BAföG Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: Link Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs-BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG Link Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Webseite: Link finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit erfolgt. Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Link Umschulung über Bildungsgutschein Bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter können Bildungsgutscheine oder WeGebAU-Bildungsgutscheine für eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher beantragt werden. Auch für eine Umschulung zum/zur Sozialpädagogischen Assistentin/Assistentin kann ein Bildungsgutschein beantragt werden. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Umschulung zum/zur Erzieher/in

8 An der privaten Fachschule für Sozialpädagogik des Instituts für Berufs- und Sozialpädagogik (ibs) e.v. könnte eine schulische Vollzeitausbildung zum/zur Erzieher/in durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden. Der Bildungsgutschein kann dazu führen, dass das monatliche Schulgeld der schulischen Ausbildung, Schulgebühren, Lernmittel, Fahrt und Kinderbetreuungskosten ganz oder zumindest teilweise übernommen werden. Ein Unterhaltsgeld kann hinzukommen. Im anschließenden Berufspraktikum wird eine Vergütung durch die Praxiseinrichtung gezahlt. Bei geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit zur Reduzierung des Schulgeldes. Weitere Informationen zur Umschulung zum/zur Erzieher/in: Private Fachschule für Sozialpädagogik des Instituts für Berufs- und Sozialpädagogik Link Umschulung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin Für einen Umschulungskurs zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin des Paritätischen Bildungswerks in Teilzeit über Bildungsgutschein könnte es ähnliche Unterstützungsmöglichkeiten wie bei der Finanzierung der Vollzeitausbildung zum/zur Erzieher/in der privaten Fachschule für Sozialpädagogik des Instituts für Berufs- und Sozialpädagogik (ibs) e.v. geben. Für die Finanzierung einer möglicherweise individuell notwendigen Vorqualifizierung zum Umschulungskurs zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin des Paritätischen Bildungswerks in Teilzeit wird eine Förderung nach dem Europäischen Sozialfonds (ESF) angestrebt. Weitere Informationen zur Umschulung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin: Paritätisches Bildungswerk Link Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler -Vorbereitungskurs über Bildungsgutschein Die Kosten für den Vorbereitungskurs auf die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler des Paritätischen Bildungswerks kann zu 50 % über den Bremer Weiterbildungsscheck gefördert werden. Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zur Finanzierung ein Bildungsgutschein beantragt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Ergänzende Leistungen Teilnehmer/innen an der berufsbegleitenden Ausbildung werden über Ihren Anstellungsträger vergütet. Über den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin kann gegebenenfalls eine Förderung aus dem WeGebAU-Programm der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, sofern die individuellen Förderbedingungen vorliegen. Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Link Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse). Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Leitfaden zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer oder Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden, sofern die individuellen

9 Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können. Leitfaden Weiterbildung finanzieren der Stiftung Warentest Link Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialpädagogik Berufsbegleitende Ausbildung Im Bundesland Bremen führt aktuell (Stand: September 2016) ausschließlich das Paritätische Bildungswerk Bremen e.v. eine berufsbegleitende Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in durch. Paritätisches Bildungswerk Bremen e.v. Private Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege Faulenstraße Bremen Tel: 0471/ info(at)pbwbremen.de Vollzeitausbildung Im Folgenden sind die Fachschulen für Sozialpädagogik in Bremen und Bremerhaven aufgelistet, die vollschulische Ausbildungen zum/zur Erzieher/in anbieten. Viele Fachschulen für Sozialpädagogik bieten persönliche und telefonische Sprechstunden, Mailkontakt und Informationsveranstaltungen an. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei den jeweiligen Schulen. Staatliche Fachschulen erheben im Gegensatz zu privaten/freien Fachschulen kein Schulgeld. Die Ausbildungsgänge beginnen in der Regel im August oder September eines Jahres. Private/freie Fachschulen beginnen ihre Ausbildungsgänge teilweise auch im Frühjahr. Private Fachschule für Sozialpädagogik Institut für Berufs- und Sozialpädagogik (ibs) e.v. Private Fachschule für Sozialpädagogik Hemelinger Bahnhofstr Bremen Tel: 0421/ info(at)ibs-bremen.de Staatliche Fachschulen Schulzentrum des Sekundarbereichs II Neustadt Berufliche Schulen für Hauswirtschaft und Sozialpädagogik Delmestr. 141b Bremen Tel: 0421/ (at)bildung.bremen.de Schulzentrum Geschwister Scholl Lehranstalten für Sozialpädagogik und Hauswirtschaft Walter-Kolb-Weg Bremerhaven Tel: 0471/ Fax: 0471/ scholl.lsh(at)schule.bremerhaven.de Schulzentrum des Sekundarbereichs II Bremen Berufliche Schulen für Hauswirtschaft und Sozialpädagogik Eggestedter Str Bremen Tel: 0421/ blumenth(at)uni-bremen.de

10 Fachschulen für Sozialpädagogik, an denen in Bremen und Bremerhaven Ausbildungsgänge in Vollzeit zur Erzieherin/zum Erzieher durchgeführt werden, finden sie über folgenden Link, wenn Sie bei Bildungsgang das Wort Sozialpädagogik eingeben: Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz, an denen Ausbildungsgänge zur/zum Sozialpädagogischen Assistentin/Assistenten durchgeführt werden, finden sie über den oben genannten Link, wenn Sie bei Bildungsgang das Wort sozialpädagogisch eingeben: Hochschulen Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bundesland Vorbereitungskurse zur Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Nähere Informationen des einzigen uns in Bremen und Bremerhaven bekannten Bildungsanbieters, der einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum/zur Erzieher/in anbietet, finden Sie über die folgende Verlinkung. Der Kurs wird dort folgendermaßen benannt: Externenprüfung im Beruf Erzieherin/Erzieher: Intensivlehrgang zur Unterstützung der Vorbereitung. Paritätisches Bildungswerk Link In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden.) Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher", "Sozialhelfer" oder "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) I Kontakte unter Ausbildungsstätten. Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir, sich an die Senatorin für Kinder und Bildung zu wenden. Über die folgenden Kontaktdaten der Senatorin für Kinder und Bildung erhalten Sie weitergehende Beratung zur Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (mitunter auch Externenprüfung genannt), Zulassungsvoraussetzungen und Anerkennungsmöglichkeiten fachnaher Berufsabschlüsse. Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, berufsbildende Schulen Frau Anna-Igho Priester Tel.: 0421/ anna-igho.priester(at)bildung.bremen.de Rembertiring Bremen Agentur für Arbeit und Jobcenter Link Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Die Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring Bremen Telefon Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 10:30 bis 12:30 Uhr Die Senatorin für Kinder und Bildung Link Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden sich bundesweit unter

11 Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link

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