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1 1 von :45 Sie befinden sich hier: Chance Quereinstieg / Quereinstiegsmöglichkeiten / Bayern (Stand ) Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung an Fachakademien für Sozialpädagogik kann in Bayern in drei Formen absolviert werden. 1. Erstens gibt es die reguläre vollzeitschulische Ausbildungsvariante. Diese gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren in der Fachakademie und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. 2. Die reguläre Teilzeitausbildung gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei (nur mit Aufnahmeprüfung über die Lerninhalte des ersten Ausbildungsjahres) bis zu vier Jahren in der Fachakademie und ein anschließendes einjähriges (in Vollzeit) oder zweijähriges (in Teilzeit) Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Parallel zur Teilzeitausbildung besteht die Möglichkeit eine vergütete Anstellung in einer Kindertageseinrichtung zu finden, wenn man die Voraussetzungen der Anerkennung für die Beschäftigung als pädagogische Ergänzungskraft mitbringt, da man dann in den Personalschlüssel der Kindertageseinrichtungen einbezogen werden kann. 3. Im Schuljahr 2016/17 startete in Bayern der Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen ( OptiPrax). Es werden drei unterschiedliche Ausbildungsvarianten für unterschiedliche Zielgruppen angeboten. Alle drei Varianten von OptiPrax haben gemeinsam, dass die Praxis in die theoretische Ausbildung integriert ist und die Fachschüler/innen eine Vergütung erhalten. Mehr Informationen zu den genannten Ausbildungsformen erhalten Sie im fortlaufenden Text sowie in den Rubriken Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung und Finanzierung auf dieser Webseite. Vergütung Fachschüler/innen, die in Bayern an dem Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) teilnehmen, sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten unseres Wissens nach eine monatliche Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BT-BBiG in Höhe von 853,26 Euro im ersten, 903,20 Euro im zweiten und 949,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Weitere Informationen zum TVAöD-BT-BBiG I Link Fachschüler/innen der klassischen Teilzeitausbildungsform können nur mit einer Vergütung rechnen, wenn sie aufgrund ihrer beruflichen Vorqualifikation als pädagogische Ergänzungskräfte auf den Personalschlüssel angerechnet werden können. Ansonsten müsste ein/e Arbeitgeber/in die Vergütung anders bzw. selbst finanzieren. Nähere Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten als pädagogische Fach- bzw. Ergänzungskraft finden Sie in der

2 2 von :45 Rubrik Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas auf dieser Webseite. Nähere Informationen zu den Ausbildungsformen und zur Vergütung finden Sie in den Rubriken Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung und Finanzierung. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der Ausbildungen in Bayern mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Zulassungsvoraussetzungen Der Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) wird an fast allen Fachakademiestandorten in jeweils nur einer von drei Varianten angeboten, die für unterschiedliche Zielgruppen interessant sind. Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 1: Bewerber/innen mit oder ohne mittleren Schulabschluss Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 2: Bewerber/innen mit Fach-/Abitur und Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 3: Bewerber/innen mit einer fachfremden Berufsausbildung (Berufswechsler/innen) und Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung Auf der Webseite des Bayerischen Kultusministeriums finden Sie eine Informationssammlung zum Modellversuch OptiPrax. Bayerisches Kultusministerium I Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur regulären Vollzeit- und Teilzeitausbildung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik finden Sie in der bayerischen Fachschulverordnung (siehe 4 und 6) I Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Bayern gibt es auch in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Auf der rechten Seite dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Im Bundesland Bayern gibt es keinen Standort, an dem eine berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung im Rahmen des ESF-Bundesmodellprogramms "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" ermöglicht wird. Nähere Informationen zum Bundesmodellprogramm und den beteiligten Bundesländern finden Sie hier. ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" I Link Weitere Informationen zu aktuellen Informationen rund um das Thema Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf können Sie auch in unserem Newsletter nachlesen. zum Newsletter Alle Informationen dieser Webseite herunterladen Download Im Folgenden haben wir detaillierte Informationen über die Erzieher/innenausbildung in Bayern aufgelistet, die Quereinstiegsinteressierte besonders interessieren könnten: Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung

3 3 von :45 Modellversuch OptiPrax In Bayern besteht seit dem Schuljahr 2016/2017 an mehreren Fachakademiestandorten die Möglichkeit, die Erzieher/innenausbildung im Rahmen des Modellversuchs Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) berufsbegleitend zu absolvieren. OptiPrax wird an fast allen Fachakademiestandorten in jeweils nur einer von drei Varianten angeboten, die für unterschiedliche Zielgruppen interessant sind. Aufgrund unterschiedlicher Zugangsvoraussetzungen dauert die Ausbildung unterschiedlich lang. Für Bewerber/innen mit Fach-/Abitur oder einem mittlerem Schulabschluss und einer fachfremden Berufsausbildung (jeweils in Verbindung mit dem Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung) dauert die Ausbildung drei Jahre. Die Teilnehmer/innen sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeiten dort sozialversicherungspflichtig in Teilzeit. Die Aufteilung zwischen Theorie (Unterricht an einer Fachakademie für Sozialpädagogik) und Praxis (Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung) wird von den jeweiligen Fachakademien eigenständig organisiert. Beispielsweise können die Fachschüler/innen abwechselnd zwei Wochen am Stück arbeiten und dann zwei Wochen die Fachakademie besuchen. Durch die praktische Tätigkeit in Teilzeit und dem Fachakademiebesuch in Teilzeit ergibt sich für die Teilnehmer/innen eine Vollzeitauslastung. Die Fachschüler/innen erhalten unseres Wissens nach eine monatliche Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BT-BBiG in Höhe von 853,26 Euro im ersten, 903,20 Euro im zweiten und 949,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Weitere Informationen zum TVAöD-BT-BBiG I Link Auf der Webseite des bayerischen Kultusministeriums finden Sie eine Informationssammlung zum Modellversuch OptiPrax. Bayerisches Kultusministerium I Link Die klassische Teilzeitausbildung An einigen Fachakademien für Sozialpädagogik wird eine Teilzeitausbildung angeboten. Sie ist insbesondere ein Angebot für Berufstätige, aber auch für Bewerber/innen, die wegen der Betreuung des eigenen Kindes die Ausbildung in Vollzeitform nicht aufnehmen können. Für die Teilzeitausbildung gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen, die auch für die Ausbildung in Vollzeitform bestehen (siehe hierzu die Rubrik Zulassungsvoraussetzungen auf dieser Webseite). Parallel zur Teilzeitausbildung besteht die Möglichkeit, bereits eine Anstellung in einer Kindertageseinrichtung zu finden, wenn man die Voraussetzungen der Anerkennung für die Beschäftigung als Ergänzungskraft mitbringt. So kann man in den Personalschlüssel der Kindertageseinrichtungen einbezogen werden. Der Unterricht findet in der Teilzeitausbildungsform abends bzw. am Wochenende statt. Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin dauert in Teilzeitform je nach Schule zwei (nur mit Aufnahmeprüfung über die Lerninhalte des 1. Studienjahres) bis zu vier Jahren. Das obligatorische Berufspraktikum ist im Anschluss an die zwei- bis vierjährige Schulzeit abzuleisten. Es dauert zwölf Monate in Vollzeitform oder 24 Monate in Teilzeitform. Das Berufspraktikum kann wie auch in der Vollzeitausbildung auf Antrag um die Hälfte verkürzt werden, wenn die Bewerber/innen nach Abschluss einer sozialpädagogischen oder pädagogischen Erstausbildung mindestens drei Jahre hauptberuflich in der sozialpädagogischen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig waren. Bei Teilnahme an der Teilzeitausbildung darf ein gleichzeitig bestehendes Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als zwei Drittel der regulären wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen. Weiterführende Materialien zur Teilzeitausbildung in Bayern finden Sie auf der Webseite des bayerischen Kultusministeriums I Link sowie in der Broschüre: Sozialpädagogische und sozialpflegerische Ausbildungsberufe in Bayern I Download Es gibt in Bayern drei Wege, die Erzieher/innenausbildung zu verkürzen: 1. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde können ausnahmsweise auch Bewerber/innen für die Fachakademie zugelassen werden ohne die (gesamten) Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen (in diesem Fall entfällt die

4 Vorbildung bzw. das Sozialpädagogische Seminar). 2. Des Weiteren können Bewerber/innen ausnahmsweise in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars aufgenommen werden. Variante a) und b) trifft nur auf Bewerber/innen zu, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie bzw. im zweiten Jahr des Sozialpädagogischen Seminars erwarten lassen. Bewerber/innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. Bewerber/innen, die die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, können nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung unmittelbar in das zweite Studienjahr der Fachakademie aufgenommen werden. Sie können unter den gleichen Voraussetzungen auf Antrag auch in das zweite Halbjahr, bei Teilzeitunterricht auch in das dritte Halbjahr, aufgenommen werden, wenn es die organisatorischen Verhältnisse zulassen. Zulassungsvoraussetzungen Für die Aufnahme an einer Fachakademie für Sozialpädagogik gilt in Bayern keine Altersbeschränkung. Für den Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) und die reguläre Ausbildung in Vollzeit- und Teilzeitform gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Voraussetzungen für eine Ausbildung im Rahmen von OptiPrax : Der Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) wird an fast allen Fachakademiestandorten in jeweils nur einer von drei Varianten angeboten, die für unterschiedliche Zielgruppen interessant sind. Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 1: Bewerber/innen mit oder ohne mittleren Schulabschluss Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 2: Bewerber/innen mit Fach-/Abitur und Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 3: Bewerber/innen mit einer fachfremden Berufsausbildung (Berufswechsler/innen) und Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung Auf der Webseite des Bayerischen Kultusministeriums finden Sie eine umfassende Informationssammlung zu dem Modellversuch OptiPrax. Bayerisches Kultusministerium I Link Voraussetzungen für die reguläre Ausbildung in Voll- oder Teilzeitform: Mittlerer Schulabschluss und a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder b) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar in sozialpädagogischen Einrichtungen nach Anlage 3 der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik I Link oder c) ein zweijähriges erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar in sozialpädagogischen Einrichtungen nach Anlage 3 der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik oder d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren und die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass der Bewerber/die Bewerberin für den Beruf des Erziehers/der Erzieherin geeignet ist. 4 von :45

5 5 von :45 Abweichend davon können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ausnahmsweise auch Bewerber/innen zugelassen oder in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars aufgenommen werden, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie bzw. im zweiten Jahr des Sozialpädagogischen Seminars erwarten lassen. Eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie ist in der Regel nach mindestens vierjähriger selbständiger Führung eines Haushalts, wenn dem Haushalt während dieser Zeit mindestens ein minderjähriges Kind angehörte, zu erwarten. Eine erfolgreiche Mitarbeit im zweiten Jahr des Sozialpädagogischen Seminars ist in der Regel zu erwarten, wenn der Bewerber bzw. die Bewerberin über den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, einer fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife verfügt, die Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der Ausbildungsrichtung Sozialwesen erfolgreich besucht hat, ein freiwilliges soziales Jahr abgeleistet hat, von dem mindestens sechs Monate an sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen verbracht wurden, sofern der Bewerber bzw. die Bewerberin dabei überwiegend mit erzieherischen oder sozialpflegerischen Aufgaben betraut war, den zivilen Ersatzdienst in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen abgeleistet hat und dabei überwiegend mit erzieherischen oder sozialpflegerischen Aufgaben betraut war oder mindestens sechs Monate den Bundesfreiwilligendienst oder freiwillige Dienste nach Jugendfreiwilligendienstgesetz an sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen abgeleistet hat, sofern der Bewerber bzw. die Bewerberin dabei überwiegend mit erzieherischen oder sozialpflegerischen Aufgaben betraut war oder während mindestens drei Jahren einen Haushalt selbständig geführt hat, dem während dieser Zeit mindestens ein minderjähriges Kind angehörte. Bewerber/innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Mit erfolgreichem Abschluss des Sozialpädagogischen Seminars wird die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger verliehen. Diese Berufsbezeichnung ermöglicht eine Anstellung als pädagogische Ergänzungskraft in bayerischen Kindertagesstätten. Aufnahme: Der Antrag auf Aufnahme ist an die Fachakademie zu richten. Erforderlich sind Nachweise über die geforderte schulische und berufliche Vorbildung und ein ärztliches Zeugnis, das ausweist, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin für den Beruf des Erziehers/der Erzieherin geeignet ist. Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit (erstes Halbjahr des Schulbesuchs) abhängig. Die Zulassungsvoraussetzungen zur regulären Vollzeit- und Teilzeitausbildung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik finden Sie in der bayerischen Fachschulverordnung (siehe 4-6) I Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Bayern gibt es auch in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Webseiten der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: Link

6 6 von :45 Link Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas In bayerischen Kindertageseinrichtungen können pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte als Pädagogisches Personal auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Hierzu empfehlen wir die Lektüre des 16 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) I Link Über folgenden Link steht eine Datenbank zur Verfügung, die bei der Frage zur Anerkennung von im In- und Ausland erworbenen Berufsabschlüssen hilfreich sein kann: Datenbank Kita Berufeliste I Link Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden sich in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Weiterführende Informationen sowie Beratung zu unterschiedlichen Weiterbildungs- bzw. Weiterqualifizierungsmöglichkeiten zur Pädagogischen Fachkraft in Bayern finden Sie über das bayerische Sozialministerium I Link Hierzu können sich Interessierte auch an das Bürgerbüro wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Im Ausland erworbene Qualifikationen Über folgenden Link steht eine Datenbank zur Verfügung, die bei der Frage zur Anerkennung von im In- und Ausland erworbenen Berufsabschlüssen hilfreich sein kann: Datenbank Kita Berufeliste I Link Zudem finden Sie über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen weitergehende Kontaktdaten und Informationen. Link Umschulung Es ist in Bayern grundsätzlich möglich, eine von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter geförderte Umschulung oder Aufstiegsfortbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin zu absolvieren. Es verfügen allerdings nur wenige Fachakademien über die Möglichkeit Bildungsgutscheine für Qualifizierungsmaßnahmen anzunehmen (Zulassung nach der AZAV). Ob dies der Fall ist, kann bei den Fachakademien direkt erfragt werden. Es gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen, die auch für die normale Ausbildung in Vollzeit- oder Teilzeitform bestehen. Hierzu finden Sie weitere Informationen in der Rubrik Zulassungsvoraussetzungen auf dieser Webseite. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung über einen Bildungsgutschein vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Weitere Informationen zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen finden Sie in der gleichnamigen Rubrik auf dieser Webseite. Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen Bewerber/innen, die keiner Fachakademie angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, haben die Möglichkeit, als andere Bewerber/innen zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder

7 7 von :45 staatlich anerkannten Fachakademie zugelassen zu werden. Die Zulassung ist bis spätestens zum 1. März bei der Schule zu beantragen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Bewerber/innen, die einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen, können im Einzelfall auch ohne vorherige erfolgreiche Ableistung des einjährigen Sozialpädagogischen Seminars (siehe oben) zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen zugelassen werden, wenn ihr bisheriger Bildungsstand und Werdegang ein erfolgreiches Absolvieren der Abschlussprüfung erwarten lassen. Davon abgesehen gelten die Zulassungsvoraussetzungen, die auch für die Aufnahme in die Fachakademie gelten. Zur Zulassung muss man zusätzlich mindestens weitere sechs Monate erfolgreich in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig gewesen sein. Die Zulassungsvoraussetzungen zur regulären Vollzeit- und Teilzeitausbildung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik finden Sie in den 4-6 Informationen zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen finden Sie in den der bayerischen Fachschulverordnung I Link Weiterführende und zusammenfassende Materialien zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen in Bayern finden sich in Form eines Informationsschreibens ganz unten auf der Webseite des bayerischen Kultusministeriums I Link Nähere Auskünfte erteilen die Fachakademien bzw. die jeweils regional zuständigen Regierungen. Kontaktdaten zur Beratung finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Bei nicht bestandener Wiederholungsprüfung besteht keine weitere Chance auf eine Erzieher/innenausbildung im Land Bayern. Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfungen für andere Bewerber/innen können sowohl von Fachakademien für Sozialpädagogik als auch von privaten Bildungsanbietern angeboten werden. Interessierte sollten vor Aufnahme eines solchen Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer solchen Prüfung erfüllen können. Hierzu wird empfohlen, Kontakt zu Fachakademien und/oder den jeweils regional zuständigen Regierungen aufzunehmen. Kontaktdaten zur Beratung finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit bestehen könnte einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Wohnortnahe Bildungsanbieter kann man in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchieren (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Staatlich anerkannter Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den staatlichen Fachakademien für Sozialpädagogik in Bayern wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung Fachschüler/innen, die in Bayern an dem Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)

8 8 von :45 teilnehmen, sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten unseres Wissens nach eine monatliche Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BT-BBiG in Höhe von 853,26 Euro im ersten, 903,20 Euro im zweiten und 949,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Weitere Informationen zum TVAöD-BT-BBiG Link Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der Ausbildungen in Bayern mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Fachschüler/innen der klassischen Teilzeitausbildungsform können nur mit einer Vergütung rechnen, wenn sie aufgrund ihrer beruflichen Vorqualifikation als pädagogische Ergänzungskräfte auf den Personalschlüssel angerechnet werden können. Bei Teilnahme an der Teilzeitausbildung darf ein gleichzeitig bestehendes Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als zwei Drittel der regulären wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen. BAföG Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie über diesen Link: Link Meister-BAföG Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von Meister-BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie über diesen Link: Link Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Link Umschulung über Bildungsgutschein Erwerbslose Frauen und Männer können in Bayern bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher beantragen. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Nichtschüler/innen-Vorbereitungskurs über Bildungsgutschein Quereinstiegsinteressierte können bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen, der sie zur Teilnahme an einem Nichtschüler/innen-Vorbereitungskurs berechtigt. Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Ergänzende Leistungen

9 9 von :45 Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Link Fachschüler/innen mit Kindern, die im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse) Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialpädagogik Kontaktdaten zu den staatlichen, freien und privaten Fachakademien für Sozialpädagogik in Bayern finden Sie in folgender Broschüre des bayerischen Kultusministeriums auf den Seiten 6-11 Sozialpädagogische und sozialpflegerische Ausbildungsberufe in Bayern Download Hochschulen Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bundesland Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden.) Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher", "Sozialhelfer" oder "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachakademien, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) Kontakte unter Ausbildungsstätten. Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachakademien, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir, sich an die für den Wohnort zuständige Regierung zu wenden. Kontaktdaten finden Sie über folgenden Link (ab Seite 46): Sozialpädagogische und sozialpflegerische Ausbildungsberufe in Bayern Download Wenn Sie dort keine ausreichenden Auskünfte erhalten, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Ministerium: Zuständiges Ministerium für die Erzieher/innenausbildung Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

10 10 von :45 Salvatorstraße München Telefon: 089/ (Vermittlung) Zuständiges Ministerium für die Anerkennung von Berufsabschlüssen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Winzererstraße München Tel.: 089/ (Vermittlung) Tel. Bürgerbüro: 089/ Sprechzeiten Mo-Fr 9.30 Uhr bis Uhr und Mo-Do von Uhr bis Uhr Agentur für Arbeit und Jobcenter Link Zuständige Stellen für im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden sich unter Link

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