Informationen zu Wegen in den Beruf der Erzieher/innen in Brandenburg

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1 Informationen zu Wegen in den Beruf der Erzieher/innen in Brandenburg Inhalt 1. Welche Ausbildungsformen gibt es? Vollzeitschulische Ausbildung Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Verkürzte Ausbildung... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.4 Teilzeitschulische Ausbildung... Fehler! Textmarke nicht definiert. 2. Erfülle ich die Aufnahmevoraussetzungen? Wie kann ich die Ausbildung finanzieren? Schulgeld Vergütung BAföG Aufstiegs-BAföG Bildungskredit Umschulung über die Agentur für Arbeit/das Jobcenter Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen Ergänzende Sozialleistungen Leitfaden der Stiftung Warentest Wer berät mich? Wie finde ich Schulen? Kann ich die Ausbildung umgehen? Anerkannte Berufsabschlüsse im Ausland erworbene Qualifikationen Externenprüfung Wie kann ich früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge finden?

2 1. Welche Ausbildungsformen gibt es? Die Ausbildung zum/zur Erzieher/in an Fachschulen mit dem Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik kann in Brandenburg regulär in vollzeitschulischer oder in berufsbegleitender Teilzeitform absolviert werden. Übergänge von der Vollzeit- zur Teilzeitform und umgekehrt sind möglich. Die Entscheidung darüber trifft auf Antrag der Schule das staatliche Schulamt. Auf einem Informationsportal, das vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gefördert wird, finden Sie umfassende Informationen zu allen Ausbildungsmöglichkeiten zum/zur Erzieher/in im Land Brandenburg sowie Kontaktinformationen zur weitergehenden Beratung. Über das Informationsportal können zudem freie Praxisstellen gesucht werden: Vollzeitschulische Ausbildung Die vollzeitschulische Ausbildungsform dauert 3 Jahre. Sie hat die praktischen Ausbildungsabschnitte integriert, d.h. verschiedene Praktika sind über die dreijährige Ausbildung verteilt. Der Unterricht umfasst pro Unterrichtswoche in der Fachschule in der Vollzeitform maximal 36 Unterrichtsstunden. Wenn die individuellen Förderbedingungen vorliegen, können die ersten beiden Ausbildungsjahre dieser Ausbildungsvariante über einen Bildungsgutschein finanziert werden. Weitere Informationen zu einer über Bildungsgutschein finanzierten Umschulung finden Sie in Kapitel Berufsbegleitende Ausbildung (PiA) Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform dauert 3 Jahre. Der Unterricht umfasst pro Unterrichtswoche in der Fachschule in der Teilzeitform maximal 16 Unterrichtsstunden. Im Rahmen dieser Ausbildungsform sind die Fachschüler/innen in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeiten dort an mehreren Tagen in der Woche (abhängig vom Ausbildungsjahr und der jeweiligen Schule und dem Arbeitgeber). Parallel dazu besuchen sie die Fachschule. In der Regel erhalten die Schüler/innen über die gesamte Ausbildungsdauer eine über eine maximal 80%ige Anrechnung auf den Personalschlüssel finanzierte Vergütung, die, je nach Träger, Region und Ausbildungsjahr, in der Höhe unterschiedlich ausfallen kann. Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten der Ausbildung finden Sie in Kapitel Profis für die Praxis Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zum/zur Erzieher/in/ für den Bereich Kita im Land Brandenburg Die zweijährige tätigkeitsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme Profis für die Praxis ermöglicht eine Qualifizierung zum/zur Erzieher/in für den Arbeitsbereich Kita. Es werden gleichwertige Fähigkeiten erlangt, die staatlich anerkannten Erzieher/innen für den Bereich Kita in Brandenburg entsprechen. Allerdings qualifiziert diese Maßnahme ausschließlich für das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung (nicht für eine Tätigkeit in einem anderen Arbeitsfeld der Jugendhilfe) in Brandenburg. In anderen Bundesländern berechtigt dieser Berufsabschluss nicht zu einer Tätigkeit als pädagogische Fachkraft. Dies stellt einen Unterschied zum Berufsabschluss Staatlich anerkannte/r Erzieher/in dar, welcher zu einer bundesweiten Berechtigung führt, in der Kinder- und Jugendhilfe in leitender Position arbeiten zu können. 2

3 Auf dem Folgenden Informationsportal, das vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gefördert wird, finden Sie umfassende Informationen zu allen Ausbildungsmöglichkeiten zum/zur Erzieher/in in Brandenburg sowie Kontaktinformationen zur weitergehenden Beratung. Auch freie Praxisstellen können über das Informationsportal gefunden werden: Link 2. Erfülle ich die Aufnahmevoraussetzungen? Um zu erfahren, ob Sie die Aufnahmevoraussetzungen an brandenburgischen Fachschulen mit dem Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik erfüllen, sollten Sie sich direkt an diese wenden. Die Schulen sind dazu Beratung beauftragt, Interessierte zu beraten. Besuchen sie die Webauftritte der Schulen, die für Sie in Frage kommen könnten und nehmen Sie Kontakt zu diesen auf. Viele Schulen bieten zudem Informationsveranstaltungen an. Für die dreijährige tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform gelten grundsätzlich die gleichen Aufnahemevoraussetzungen wie bei der regulären vollzeitschulischen Ausbildung. Jedoch wird bei der Ausbildung in Teilzeitform zusätzlich eine Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorausgesetzt. Zudem wird bei Bewerber/innen für die tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform gemäß 10 (2-4), Seite 3, der Kita-Personalverordnung bei Auszubildenden in Teilzeitform eine fachliche Vorbereitung vorausgesetzt, die z.b. durch eine vierwöchige angeleitete Praxistätigkeit erlangt werden kann. Brandenburgische Kita-Personalverordnung: Die Aufnahmevoraussetzungen brandenburgischer Fachschulen - Fachrichtung Sozialwesen finden Sie im 4 der Verordnung über die Bildungsgänge für Sozialwesen in der Fachschule (Fachschulverordnung Sozialwesen): Wir empfehlen, sich die 4 bis 12 durchzulesen. Aufnahmevoraussetzungen für die Bildungsgänge der Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege sind: und oder oder die Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung eine abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit. 3

4 Für die Aufnahme in die tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform ist laut der brandenburgischen Fachschulverordnung Sozialwesen der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen hauptberuflichen praktischen Tätigkeit erforderlich (Achtung: diese Voraussetzung ist - Stand November auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt worden) und eine Bestätigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über die gegenwärtige hauptberufliche Tätigkeit mit der Zusage, das Oberstufenzentrum im gegebenen Fall über die Beendigung der hauptberuflichen Tätigkeit zu informieren, zu erbringen. Als hauptberuflich ist eine Tätigkeit dann anzusehen, wenn sie mindestens die Hälfte der ortsüblichen tariflichen Arbeitszeit umfasst und unbefristet ist oder absehbar den Ausbildungszeitraum umfasst. Das für Schule zuständige Ministerium kann im Einzelfall auf Antrag der Schule Ausnahmen von den Aufnahmevoraussetzungen genehmigen, wenn ein den geforderten Voraussetzungen gleichwertiger Bildungsstand und beruflicher Werdegang nachgewiesen wird. Die Aufnahme kann mit Auflagen verbunden werden. Die Aufnahmevoraussetzungen von Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Brandenburg gibt es auch in anderen Bundesländern attraktive Aufnahmevoraussetzungen für am Quereinstieg Interessierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischer Vorerfahrung direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: en_f%c3%bcr_berufswechsler_innen.pdf Zulassungsvoraussetzungen zur tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung - Profis für die Praxis - zum/zur Erzieher/in/ für den Bereich Kita im Land Brandenburg Zulassungsvoraussetzungen zu Profis für die Praxis : schriftliche Bewerbung mindestens ein mittlerer Schulabschluss (10. Klasse) abgeschlossene Berufsausbildung Teilnahme an einem Auswahlverfahren polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) eine fachliche Vorbereitung (z.b. eine vierwöchige angeleitete Praxiserfahrung) 3. Wie kann ich die Ausbildung finanzieren? Jede/r an einer Ausbildung zum/zur Erzieher/in Interessierte sollte im Vorfeld der Umsetzung dieses Vorhabens die zu erwartende finanzielle Situation bestmöglich abschätzen können. Im schlimmsten Fall kann eine im Vorfeld der Ausbildung ungeklärte Finanzierungssituation zu einem Ausbildungsabbruch führen. Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen rund um das Thema Geld im Rahmen der Ausbildung zum/zur Erzieherin. 4

5 3.1 Schulgeld An den staatlichen Fachschulen der Fachrichtung Sozialpädagogik in Brandenburg wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater Trägerschaft kann dagegen, in unterschiedlicher Höhe, von den Fachschüler/innen Schulgeld verlangt werden. 3.2 Vergütung Vor allem für Menschen, die aus anderen Berufszweigen kommen und/oder eine Familie zu versorgen haben, kommt sehr häufig nur eine Ausbildungsform in Frage, während der neben der fachschulischen Ausbildung ein Einkommen erzielt werden kann. Eine Vergütung für die praktische Tätigkeit von Personen, die an einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zum/zur Erzieher/in in Teilzeitform teilnehmen, ist über die Anrechnung von 80 % der tatsächlichen Arbeitszeit auf den Personalschlüssel des notwendigen pädagogischen Personals möglich. Wird der TVöD Sozial- und Erziehungsdienst zu Grunde gelegt, ist mindestens eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 2 möglich. Wie hoch die Vergütung im Einzelfall ist, kann allerdings nicht pauschal beziffert werden. Sie hängt von den Regelungen des jeweiligen Anstellungsträgers ab. TVöD Sozial- und Erziehungsdienst: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellt zu Anrechnungsmöglichkeiten auf den Personalschlüssel folgendes Dokument zur Verfügung: Profis für die Praxis - Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zum/zur Erzieher/in/ für den Bereich Kita im Land Brandenburg Eine Anrechnung auf den brandenburgischen Personalschlüssel ist für Teilnehmer/innen an Profis für die Praxis möglich. In der Regel werden die Teilnehmer/innen allerdings über die Agentur für Arbeit finanziert. 3.3 BAföG Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: 5

6 3.4 Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs-BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG Link Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Ihnen Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Webseite: Link finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 Euro erhalten. Dieser Zuschlag wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit erfolgt. 3.5 Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Umschulung über die Agentur für Arbeit/das Jobcenter Die Finanzierung einer Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in über einen Bildungsgutschein ist in Brandenburg unseres Wissens nach nicht möglich. Teilnehmer/innen der brandenburgischen Tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung zum/zur Erzieher/in/ für den Bereich Kita - Profis für die Praxis - werden dagegen in der Regel über einen Bildungsgutschein finanziert. Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link 6

7 3.7 Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen Bei einem Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen kann, je nach individueller Situation und der Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen, eine Umschulung zum/zur Erzieher/in über die Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften (teil-)finanziert werden. 3.8 Ergänzende Sozialleistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu einem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Link Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse): Fachschüler/innen haben ggf. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. 3.9 Leitfaden der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Menschen ohne Erwerbseinkommen, Berufsrückkehrer/innen oder Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden kann, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können. Zum Leitfaden: Weiterbildung-zahlt-sich-aus / 4. Wer berät mich? Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen grundsätzlich die durchführenden Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.). Kontaktdaten der für die Ausbildung zum/zur Erzieher/in zuständigen brandenburgischen Fachschulen der Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie in Kapitel 5. Die Schulen sind von der obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes mit der Beratung beauftragt. Besuchen sie die Webauftritte der Schulen, die für Sie in Frage kommen könnten und nehmen Sie Kontakt zu diesen auf. Viele Schulen bieten zudem Informationsveranstaltungen an. Zugangsvoraussetzungen, Organisationsformen und Dauer der Ausbildung, sowie Anrechnungsmöglichkeiten einschlägiger Vorerfahrungen und Kriterien zur Anerkennung als Fachkraft, 7

8 unterscheiden sich zwischen den Bundesländern teilweise sehr stark. Daher kann es sich für grenznah wohnende oder zu einem Umzug bereite Personen auch lohnen, Schulen über die Landesgrenzen hinaus zu kontaktieren. Zudem können sich auch die Schulen innerhalb eines Bundeslandes in vielerlei Hinsichten voneinander unterscheiden, beispielsweise in der Dauer der Ausbildung. Oft beraten die Schulen nur zu den Ausbildungsformen, die sie selbst anbieten. Empfehlenswert ist es, bei allen in Frage kommenden Schulen Informationen einzuholen. Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir, sich an die im Folgenden aufgeführten Behörden zu wenden. Über Folgendes vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gefördertes Informationsportal finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner/innen zur Beantwortung von Fragen - zur Aus- und Weiterbildung - zum Seiteneinstieg - zur staatlichen Anerkennung - zur Anerkennung im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse Fragen zur Nichtschülerprüfung sowie die Anträge auf Zulassung zur Nichtschülerprüfung im Land Brandenburg sind an die jeweils zuständige Regionalstelle des Landesschulamts zu richten. Regionalstellen des Landesschulamts : Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link 5. Wie finde ich Schulen? Ausbildungen zum/zur Erzieher/in werden in Brandenburg an Fachschulen mit dem Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik absolviert. Fachschulen mit dem Fachbereich Sozialwesen - Berufsbegleitende Ausbildung 8

9 Die betreffenden Fachschulen finden Sie nach Kreisfreien Städten und Landkreisen geordnet über folgende Webseite: Fachschulen mit dem Fachbereich Sozialwesen - vollzeitschulische Ausbildung Die betreffenden Fachschulen finden Sie nach Kreisfreien Städten und Landkreisen geordnet über folgende Webseite: Profis für die Praxis - Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zum/zur Erzieher/in/ für den Bereich Kita im Land Brandenburg Die aktuell teilnehmenden Fachschulen finden Sie nach Kreisfreien Städten und Landkreisen geordnet über folgende Webseite: Hochschulausbildung mit dem Schwerpunkt Bildung und Erziehung in der Kindheit Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie über die Studiengangsdatenbank der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: 6. Kann ich die Ausbildung umgehen? Menschen mit bestimmten im In- und Ausland erworbenen fachnahen pädagogischen Berufsabschlüssen können unter Umständen direkt oder über eine Externenprüfung als Fachkraft in brandenburgischen Kitas anerkannt werden. Im Folgenden finden Sie hierzu weiterführende Informationen. 6.1 Anerkannte Berufsabschlüsse Die im Folgenden aufgelisteten Berufsabschlüsse können im Bundesland Brandenburg zu einer auf den Personalschlüssel anrechenbaren Tätigkeit als Fachkraft führen. Die brandenburgische Kita-Personalverordnung (KitaPersV), siehe: definiert im 9 Abs. 1, wer als Fachkraft in Kitas dieses Bundeslandes anerkannt werden kann: 9

10 Staatlich anerkannte/r Erzieher/in Staatlich anerkannte/r Kindheitspädagog/in, Staatlich anerkannte/r Sozialpädagog/in mit einem Studienschwerpunkt im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit Absolvent/innen von Hochschulstudiengängen sowie Berufsakademien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit Gleichgestellte Personen gemäß Erzieheranerkennungsverordnung Personen, die gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz über gleichwertige Fähigkeiten verfügen Gemäß 9 Abs. 2 der KitaPersV können Säuglings- und Kinderkrankenschwestern und pfleger/innen als Fachkräfte im Betreuungsbereich der Kinder von 0-3 Jahren anerkannt werden. Dem 9 Abs. 3 der KitaPersV kann entnommen werden, welche Berufsabschlüsse zu einer Anerkennung als Fachkraft für die Arbeit mit Kindern mit Förderbedarf führen können: Diplomerzieher/in Diplomvorschulerzieher/in Diplom-Rehabilitationspädagog/in Heilerziehungspfleger/in Heilerziehungsdiakon/in Staatlich anerkannte/r Heilpädagog/in Heilpädagog/in Staatlich anerkannte/r Sonderpädagog/in Die Verordnung über die Anzahl und Qualifikation des notwendigen pädagogischen Personals in Kindertagesstätten sowie die Verwaltungsvorschriften zur Auslegung der Bestimmungen der Kita- Personalverordnung durch die Oberste Landesjugendbehörde des Landes Brandenburg finden Sie über folgenden Link des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS): Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden Sie in Kapitel 4 dieses Dokuments. Wir empfehlen zudem den Besuch des Folgenden durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg geförderten Internetportals: im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter: Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über ein Infoportal der Kultusministerkonferenz: Zu näheren Informationen bezüglich eines brandenburgischen Qualifizierungsprojekts von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund empfehlen wir den folgenden Link: 10

11 6.3 Nichtschülerprüfung Der Berufsabschluss Staatlich anerkannte/r Erzieher/in kann im Bundesland Brandenburg auch auf dem Weg einer Nichtschülerprüfung erlangt werden. Die für den Abschluss notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse müssen ausschließlich in Prüfungen nachgewiesen werden. Die Zulassung zu einer Nichtschülerprüfung erfordert den Nachweis einer angemessenen Prüfungsvorbereitung, die durch das Belegen von Kursen freier Bildungsträger oder durch Selbststudium erreicht werden kann. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an die zuständige Regionalstelle des Landesschulamts zu richten und muss bis zum 1. Oktober des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfinden soll, gestellt werden. Grundsätzlich finden Nichtschülerprüfungen nur in Bildungsgängen statt, die an öffentlichen Schulen eingerichtet sind. Eine nicht bestandene Nichtschülerprüfung kann frühestens nach einem Schuljahr wiederholt werden. Nach einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung kann kein Antrag auf Aufnahme in einen anderen Fachschulbildungsgang im Bereich Sozialwesen im Land Brandenburg gestellt werden. Zulassungsvoraussetzungen: Mittlerer Schulabschluss (10. Klasse) und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife und Nachweis über 52 Wochen Berufspraxis (Vollbeschäftigung) in einem anerkannten sozialpädagogischen Arbeitsfeld innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragsstellung Umfassende Informationen zur Nichtschülerprüfung in Brandenburg finden Sie in den 45 bis 49 der Verordnung über die Bildungsgänge für Sozialwesen in der Fachschule (Fachschulverordnung Sozialwesen) vom 24. April 2003: Wir empfehlen dringend, sich bei Interesse an einer Nichtschülerprüfung frühzeitig Beratung durch die zuständige Regionalstelle des Landesschulamts einzuholen. Das Landesschulamt gibt auch nähere Auskünfte zu der Frage, ob nach nicht bestandener Wiederholungsprüfung noch eine Chance besteht, eine Ausbildung zum/zur Erzieher/in im Bundesland Brandenburg aufzunehmen. Kontaktdaten der zuständigen Regionalstellen des Landesschulamts finden Sie in Kapitel 4 dieses Dokuments Vorbereitungskurs zur Nichtschülerprüfung Die Zulassung zu einer Nichtschülerprüfung erfordert unter anderem den Nachweis einer angemessenen Prüfungsvorbereitung, die durch das Belegen von Kursen freier Bildungsträger oder durch Selbststudium erreicht werden kann. 11

12 Interessierte sollten vor Aufnahme eines Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer solchen Prüfung erfüllen können. Hierzu wird empfohlen, Kontakt zu den regional zuständigen staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg aufzunehmen. Zusätzlich empfehlen wir, sich bei potentiellen Anbieter/innen eines Vorbereitungskurses darüber zu erkundigen, wie viele Absolventinnen und Absolventen vorheriger Vorbereitungskurse die Nichtschülerprüfungen erfolgreich bestanden haben. Kontaktdaten zur Beratung finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit besteht, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Bei Vorbereitungskursen auf die Nichtschülerprüfung zum/zur Erzieher/in handelt es sich nicht um eine berufsbegleitende Ausbildung. Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. 7. Wie kann ich früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge finden? Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie über die Studiengangsdatenbank der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: 12

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