Informationen zu Wegen in den Beruf der Erzieher/innen in Berlin
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- Käte Winter
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1 Informationen zu Wegen in den Beruf der Erzieher/innen in Berlin Inhalt 1. Welche Ausbildungsformen gibt es? Vollzeitschulische Ausbildung Berufsbegleitende Ausbildung Erfülle ich die Aufnahmevoraussetzungen? Wie kann ich die Ausbildung finanzieren? Schulgeld Vergütung BAföG Aufstiegs-BAföG Bildungskredit Umschulung über die Agentur für Arbeit/das Jobcenter Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen Ergänzende Sozialleistungen Leitfaden der Stiftung Warentest Wer berät mich? Wie finde ich Schulen? Kann ich die Ausbildung umgehen? Anerkannte Berufsabschlüsse im Ausland erworbene Qualifikationen Nichtschülerprüfung Wie kann ich früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge finden?
2 1. Welche Ausbildungsformen gibt es? Die Ausbildung zum/zur Erzieher/in an Fachschulen für Sozialpädagogik kann in Berlin vollzeitschulisch oder berufsbegleitend absolviert werden. Für beide Ausbildungsformen gelten die gleichen Aufnahmevoraussetzungen. Um eine berufsbegleitende Ausbildung beginnen zu können, wird zusätzlich ein Anstellungsvertrag in einer sozialpädagogischen Einrichtung benötigt. Nähere Informationen zu den Aufnahmevoraussetzungen finden Sie in Kapitel 2. Zusätzlich zu unserem Informationsangebot empfehlen wir einen Besuch folgender Webseiten: Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Webseite Erzieher*in werden in Berlin Wege in den Beruf : Die PFD Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen für Kinder der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist ebenfalls sehr informativ: Vollzeitschulische Ausbildung Die vollzeitschulische Ausbildungsform dauert drei Jahre. Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsteile (integrierte Praxisphasen) wechseln sich miteinander ab. 1.2 Berufsbegleitende Ausbildung Die berufsbegleitende Ausbildung dauert drei Jahre. Parallel zum Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik sind die Teilnehmer/innen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung angestellt. Sie erhalten von dem/der Arbeitgeber/in eine monatliche Vergütung. Die Vergütung kann, je nach Träger, Arbeitszeit und Ausbildungsjahr, in der Höhe sehr unterschiedlich ausfallen. Nähere Informationen zur Vergütung und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten der Ausbildung finden Sie in Kapitel 3. Häufig sind die Fachschüler/innen bei dieser Ausbildungsform drei Tage in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besuchen zwei Tage die Fachschule. Die Aufteilung zwischen Theorie und Praxis kann aber von den Fachschulen auch anders organisiert werden. In begründeten Einzelfällen können Mitarbeiter/innen sogar bereits vor Beginn einer berufsbegleitenden Ausbildung auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn die unverzügliche Aufnahme der Ausbildung gesichert ist. Siehe hierzu 11 Abs. 3 Nr. 2 der Kindertagesförderungsverordnung VOKitaFöG: true&aiz=true#jlr-kitaf%c3%b6gvbev6p11 In der im Folgenden verlinkten Informationsbroschüre der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin finden Sie Hinweise darauf, auf was Sie achten sollten, wenn Sie in Berlin einen Vertrag mit einem Träger schließen, um eine berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Erzieher/in beginnen zu 2
3 können. Broschüre Tipps und Infos für Erzieher*innen in berufsbegleitender Ausbildung : 2. Erfülle ich die Aufnahmevoraussetzungen? Für die vollzeitschulische und die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Erzieher/in gelten die gleichen Aufnahmevoraussetzungen. Um eine berufsbegleitende Ausbildung beginnen zu können, wird zusätzlich ein Anstellungsvertrag in einer sozialpädagogischen Einrichtung benötigt. Wir empfehlen, sich diesbezüglich unbedingt 5 bis 10 der Berliner Sozialpädagogikverordnung - SozpädVO vom 13. Juni 2016 durchzulesen: e=1&js_peid=trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr- FSchulSozP%C3%A4dAPrVBE2016pG2&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr- FSchulSozP%C3%A4dAPrVBE2016pP6 Um zu erfahren, ob Sie die Aufnahmevoraussetzungen an Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik erfüllen, sollten Sie sich direkt an diese wenden. Die Schulen sind dazu Beratung beauftragt, Interessierte zu beraten. Besuchen sie die Webauftritte der Schulen, die für Sie in Frage kommen könnten und nehmen Sie Kontakt zu ihnen auf. Viele Schulen bieten zudem Informationsveranstaltungen an. 3. Wie kann ich die Ausbildung finanzieren? Jede/r an einer Ausbildung zum/zur Erzieher/in Interessierte sollte im Vorfeld der Umsetzung dieses Vorhabens die zu erwartende finanzielle Situation bestmöglich abschätzen können. Im schlimmsten Fall kann eine im Vorfeld der Ausbildung ungeklärte Finanzierungssituation zu einem Ausbildungsabbruch führen. Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen rund um das Thema Geld im Rahmen der Ausbildung zum/zur Erzieherin. 3.1 Schulgeld An Fachschulen in Berlin wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. 3.2 Vergütung Vor allem für Menschen, die aus anderen Berufszweigen kommen und/oder eine Familie zu versorgen haben, kommt sehr häufig nur eine Ausbildungsform in Frage, während der neben der fachschulischen Ausbildung ein Einkommen erzielt werden kann. Mitarbeiter/innen, die in Berlin an der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung teilnehmen oder wenn zumindest die unverzügliche Aufnahme einer solchen Ausbildung gesichert ist, können (per Einzelfallentscheidung) über eine Anrechnung auf den Personalschlüssel in einer sozialpädagogischen Einrichtung sozialversicherungspflichtig angestellt werden und erhalten von dem/der Arbeitgeber/in eine monatliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung muss jedoch mit dem Anstellungsträger ausgehandelt werden. Die Arbeitgeber/innen können diese Personen auf den Personalschlüssel anrechnen und müssen in dem Fall die Vergütung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Der Einrichtung stehen durch die Wochenstunden, die eine Fachkraft in Ausbildung auf den Personalschlüssel angerechnet wird, dementsprechend weniger Wochenstunden für die gelernten pädagogischen 3
4 Fachkräfte zur Verfügung. Damit Sie einen Einblick in die Verdienstmöglichkeiten während der berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Erzieher/in innerhalb Berlins vergleichen können, empfehlen wir die folgende Erhebung Auszubildender der PFH-Berlin siehe: Dem Anstellungsträger werden im ersten Jahr der Ausbildung zwei zusätzliche Wochenstunden für die Anleitung der Auszubildenden finanziert. In der im Folgenden verlinkten Informationsbroschüre der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin finden Sie Hinweise darauf, auf was Sie achten sollten, wenn Sie in Berlin einen Vertrag mit einem Träger schließen, um eine berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Erzieher/in beginnen zu können. Broschüre Tipps und Infos für Erzieher*innen in berufsbegleitender Ausbildung : BAföG Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs-BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG Link Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Ihnen Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Webseite: 4
5 Link finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 Euro erhalten. Dieser Zuschlag wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit erfolgt. 3.5 Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Umschulung über die Agentur für Arbeit/das Jobcenter Die Finanzierung einer Umschulung zum/zur Erzieher/in über einen Bildungsgutschein ist in Berlin in Projekten einzelner Geschäftsstellen der Jobcenter möglich. Die Ausbildungskosten und auch der Lebensunterhalt können, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, ganz oder teilweise übernommen werden. Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link 3.7 Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen Bei einem Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen kann, je nach individueller Situation und der Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen, eine Umschulung zum/zur Erzieher/in über die Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften (teil-)finanziert werden. 3.8 Ergänzende Sozialleistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu einem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden: Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären 5
6 Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse): Fachschüler/innen haben ggf. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. 3.9 Leitfaden der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Menschen ohne Erwerbseinkommen, Berufsrückkehrer/innen oder Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden kann, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können. Zum Leitfaden: Weiterbildung-zahlt-sich-aus / 4. Wer berät mich? Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen grundsätzlich die durchführenden Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.). Kontaktdaten der in Berlin für die Ausbildung zum/zur Erzieher/in zuständigen Fachschulen für Sozialpädagogik finden Sie in Kapitel 5. Die Schulen sind von der obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes mit der Beratung beauftragt. Besuchen sie die Webauftritte der Schulen, die für Sie in Frage kommen könnten und nehmen Sie Kontakt zu ihnen auf. Viele Schulen bieten zudem Informationsveranstaltungen an. Aufnahmevoraussetzungen, Organisationsformen und Dauer der Ausbildung, sowie Anrechnungsmöglichkeiten einschlägiger Vorerfahrungen und Kriterien zur Anerkennung als Fachkraft, unterscheiden sich zwischen den Bundesländern teilweise sehr stark. Daher kann es sich für grenznah wohnende oder zu einem Umzug bereite Personen auch lohnen, Schulen über die Landesgrenzen hinaus zu kontaktieren. Zudem können sich auch die Schulen innerhalb eines Bundeslandes in vielerlei Hinsichten voneinander unterscheiden, beispielsweise in der Dauer der Ausbildung. Oft beraten die Schulen nur zu den Ausbildungsformen, die sie selbst anbieten. Empfehlenswert ist es, bei allen in Frage kommenden Schulen Informationen einzuholen. Ausbildung Für übergeordnete Fragestellungen zur Ausbildung oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu der obersten Schulaufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. 6
7 Zuständige Behörde für die Ausbildung zum/zur Erzieher/in Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str Berlin Tel.:(030) Agentur für Arbeit und Jobcenter Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link 5. Wie finde ich Schulen? Eine Auflistung der Fachschulen für Sozialpädagogik in Berlin finden Sie in der PDF Übersicht aller Fachschulen für die Ausbildung von Erziehern einschließlich Fachschulen in freier Trägerschaft auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Hochschulen Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie über die Studiengangsdatenbank der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: 6. Kann ich die Ausbildung umgehen? Menschen mit bestimmten im In- und Ausland erworbenen fachnahen pädagogischen Berufsabschlüssen können in Berlin unter Umständen direkt oder über eine Externenprüfung als Fachkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen anerkannt werden. Im Folgenden finden Sie hierzu weiterführende Informationen. 7
8 6.1 Anerkannte Berufsabschlüsse In begründeten Einzelfällen können Mitarbeiterinnen auf den Personalschlüssel angerechnet werden, die auf Grund ihrer Berufsausbildung, ihrer beruflichen Erfahrungen und Fortbildungen hinreichende pädagogische Fachkenntnisse besitzen. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument Einsatz von Fachkräften und Nichtfachkräften in Kindertagesstätten (S. 3-5 und 9 ), siehe: sowie im 11 der Verordnung über das Verfahren zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und zur Personalausstattung in Tageseinrichtungen (Kindertagesförderungsverordnung - VOKitaFöG) Vom 4. November 2005, siehe: true&aiz=true#jlr-kitaf%c3%b6gvbev6p11 Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden Sie in Kapitel im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link 6.3 Nichtschülerprüfung Um über eine Nichtschülerprüfung den Berufsabschluss staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher" zu erlangen, bewirbt man sich bei der Ruth-Cohn-Schule/ OSZ Sozialwesen, die auch über die Zulassung zur Prüfung entscheidet. Die Prüfungen werden an öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik abgenommen und von der Ruth-Cohn-Schule festgelegt. Eine Zulassung zur Prüfung ist nur bei Erfüllung der entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen möglich. Die Aufnahmevoraussetzungen an einer Fachschule für Sozialpädagogik finden Sie in 5, Informationen zur Nichtschülerprüfung in Teil 5, der Berliner Sozialpädagogikverordnung - SozpädVO vom 13. Juni 2016, siehe: e=1&js_peid=trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr- FSchulSozP%C3%A4dAPrVBE2016pG2&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr- FSchulSozP%C3%A4dAPrVBE2016pP6 8
9 Weiterführende und zusammenfassende Materialien zur Nichtschülerprüfung in Berlin befinden sich ganz unten auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, siehe: Vorbereitungskurse zur Nichtschülerprüfung In Berlin bieten private Bildungsanbieter Kurse zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung an. Fachschulen bereiten nicht auf diese Prüfung vor. Interessierte sollten vor Aufnahme eines solchen Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Nichtschülerprüfung erfüllen können. Hierzu wird empfohlen, Kontakt zu der Ruth-Cohn-Schule/ OSZ Sozialwesen aufzunehmen. Zusätzlich sollten sich Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Nichtschülerprüfung interessiert sind, bei den jeweiligen Bildungsanbietern darüber erkundigen, wie viele Teilnehmer/innen in den letzten Jahren die Nichtschülerprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, nachdem sie dort einen Vorbereitungskurs besucht haben. Die Erfolgsquoten bei Nichtschülerprüfungen sind in Berlin extrem niedrig. Die Berufsbegleitende Ausbildung bietet deutlich höhere Erfolgsaussichten, den Abschluss Staatlich anerkannte/r Erzieher/in zu erreichen (nähere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 1). N der Nichtschülerprüfung Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob sie Möglichkeit einen Vorbereitungskurs gefördert bekommen können. Bewerber/innen zur Nichtschülerprüfung sind nicht dazu verpflichtet, an einem Vorbereitungskurs teilzunehmen. Allerdings ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs notwendig, um im dritten Jahr der Umschulungsmaßnahme während der Praxiszeiten zum Erlangen der notwendigen insgesamt Praxisstunden auf den Personalschlüssel angerechnet werden zu können. In den ersten beiden Jahren kann der Lebensunterhalt der Teilnehmer/innen über den Bildungsgutschein finanziert werden. Kritische Anmerkungen und Empfehlungen zur Nichtschülerprüfung in Berlin können folgender Webseite entnommen werden: Bei nicht bestandener Wiederholungsprüfung besteht keine weitere Chance auf eine Erzieherausbildung im Land Berlin. Möglicherweise dann auch bundesweit nicht. Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: 9
10 Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. 7. Wie kann ich früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge finden? Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie über die Studiengangsdatenbank der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: 10
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