Anerkennungsgesetz und die Fördermöglichkeiten im Rahmen des SGB III und II
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- Pamela Dressler
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1 Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen Ulrich Christ Anerkennungsgesetz und die Fördermöglichkeiten im Rahmen des SGB III und II Fachtag der bag arbeit am in Hannover
2 Ausgangslage wo stehen wir heute 1 Rechtsanspruch auf Verfahren Ländergesetzgebung noch nicht abgeschlossen Das BQFG ist in Kraft seit dem 1. April Strukturen sind im Aufbau IQ-Netzwerk in Niedersachsen ist unter Fachleuten bekannt Andere Unterstützungsangebote müssen noch viel bekannter werden 3 Noch wenige Bescheide auf der Basis des neuen Rechts Seite 2
3 Perspektive was ist zu erwarten Das BQFG ist in Kraft seit dem 1. April Die Verfahren werden bekannt Berichterstattung in den Medien Mund-zu-Mund-Propaganda Steigender Bedarf an Hilfestellung Hoher Erwartungsdruck 2 Starker Anstieg der Verfahren 3 Eher wenige Gleichwertigkeitsbescheide Häufig Feststellung der teilweisen Gleichwertigkeit und Benennung der Defizite Seite 3
4 Unterschiedliche Kosten (I) Das Anerkennungsverfahren verursacht Kosten: 1. Kosten für Kopien, Beglaubigungen und Übersetzungen 2. Kosten des Verfahrens Gebühren der zuständigen Stelle 3. Kosten der Kenntnis- und Fertigkeitsprüfung gem. 14 BQFG 4. Kosten für Anpassungsmaßnahmen um nach Teil- Gleichwertigkeit die volle Gleichwertigkeit zu erreichen Seite 4
5 Unterschiedliche Kosten (II) Außerhalb des Anerkennungsverfahrens im engeren Sinne: Kosten für die Externenprüfung nach 45 BBiG/ 36 HWO Lehrgangskosten zur Vorbereitung Kosten der Externenprüfung Kosten für die Erstellung von Unterlagen Darüber hinaus: Kosten für die Bestreitung des Lebensunterhalts der Betroffenen Seite 5
6 Unterschiedliche Betroffene Betroffene ( Antragsteller ) können sein: 1. Im Ausland lebende Antragsteller kein Anspruch auf Leistungen 2. Berufstätige mit bedarfsdeckendem Einkommen im Regelfall kein Leistungsanspruch, aber SGB III-Leistungen als Arbeitssuchende möglich 3. Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld Anspruch auf SGB III-Leistungen 4. Berufstätige ohne bedarfsdeckendes Einkommen Anspruch auf SGB II-Leistungen 5. Arbeitslose und sonstige erwerbsfähige Hilfebedürftige Anspruch auf SGB II-Leistungen 6. Flüchtlinge unterschiedliche Leistungsansprüche (AsylbLG, SGB II) Seite 6
7 Netzwerk Die Förderung der Anerkennung ist (nur) ein wichtiger Teil der Integrationsarbeit der BA Transparenz Deutsch- Test Deutsch- Kurse Zuwanderung 4-Phasen Modell der Integrationsarbeit Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Weiterbildung/ Coaching Aktives Marketing Diversity- Management der BA HF = Handlungsfeld Seite 7
8 Kontinuierliche Rückkopplung Das 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit Vertrauen aufbauen und Kompetenzen analysieren Integrationsziel festlegen Strategie auswählen Konzept umsetzen und nachhalten ein aktives Arbeitsbündnis entwickeln Seite 8
9 Grundsätze (I) Durch das Anerkennungsgesetz wird das Förderrecht nicht geändert. Bundesprogramme zur Finanzierung des Anerkennungsverfahrens sind derzeit nicht vorgesehen. Es geht (nur) darum das bestehende Recht anzuwenden. Die Problematik nicht anerkannter ausländischer Bildungsabschlüsse gab es schon vor Inkrafttreten des BQFG. Bestehende Zuständigkeiten für die Förderung bleiben erhalten. Seite 9
10 Grundsätze (II) Förderleistungen sind Ermessensleistungen. Die Integrations-/Vermittlungsfachkraft schätzt die ausbildungsadäquaten Integrationschancen in den deutschen Arbeitsmarkt auf Grundlage der im Ausland erworbenen Qualifikation (mit/ohne Anerkennung) ein und prüft, inwieweit die formale Feststellung der Gleichwertigkeit die berufsadäquaten Arbeitsmarktchancen erhöht. Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung der BA 03/12 zur Arbeitsmarktberatung im Rahmen des BQFG Seite 10
11 Grundsätze (III) Förderleistungen nach dem SGB II und III werden nicht für universitäre Ausbildungen gewährt. Dafür gibt es das BAföG als Regel-Förderinstrument. In einigen Universitätsstandorten wurden Kurz-Studiengänge eingerichtet, um unterhalb der Regelstudienzeit einen deutschen Bachelor-Abschluss zu ermöglichen. Haben die Studierenden, z.b. altersbedingt, keinen BAföG-Anspruch, ist ein Vollzeit-Studium für viele nicht möglich. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Seite 11
12 Fördermöglichkeiten (I) Übernahme der Kosten für die Bescheiderteilung, Übersetzungen, Beglaubigungen, Kopien, Prüfung gem. 14 BQFG: Vermittlungsbudget ( 45 SGB III ggf. i.v.m. 16 (1) SGB II gilt für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose Notwendigkeit der beruflichen Eingliederung Übernahme der entstandenen Kosten, keine Vorschüsse Seite 12
13 Fördermöglichkeiten (II) Kenntnisvermittlung: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III ggf. i.v.m. 16 (1) SGB II) gilt für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sehr flexibler Einsatz, u.a. Möglichkeit berufsbezogener Sprachförderung Ausschreibung oder Aktivierungsgutschein Dauer: maximal 8 Wochen für berufliche Kenntnisse auch bei Arbeitgeber möglich Seite 13
14 Fördermöglichkeiten (III) Kenntnisvermittlung: Förderung der beruflichen Weiterbildung ( 81ff SGB III ggf. i.v.m. 16 (1) SGB II) gilt auch für Arbeitssuchende zur Vorbereitung auf den Abschluss (Gleichwertigkeitsfeststellung) zur Erlangung von Teilqualifikationen: Sonderprogramme für Geringqualifizierte (WeGebAU) Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) Seite 14
15 Maßnahmebedarf (I) Prognosen aufgrund der Erfahrung der Anerkennungsberatung: noch keine Datenbasis verfügbar Erste Erfahrungen der IQ-Beratungsstelle im Jobcenter Wolfsburg: Schwerpunkt Osteuropa Lehrer/innen, Erzieher/innen, Sozialpädagog/inn/en, Krankenschwestern/Krankenpfleger, Ingenieur/innen, Buchhalter/innen, Ökonom/innen, Kfz-Mechaniker/innen Seite 1
16 Maßnahmebedarf (II) Prognosen aufgrund des Fachkräfteradars für Niedersachsen: Hohe Vakanzzeiten der Stellenangebote/geringe Anzahl Alo/Stelle: Maschinen- und Fahrzeugbauingenieurinnen und -ingenieure Elektroberufe (Elektroinstallateurinnen und -installateure) Ärzte und Ärztinnen Krankenschwestern/-pfleger Altenpfleger/-innen Metallberufe (Dreher/-innen) Kfz-Berufe Seite 16
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