Ihre Rechte kurz und knapp

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1 designed by Onlyyouqj - Freepik.com Ihre Rechte kurz und knapp Hat Ihr Bus Verspätung? Wurde die Fahrt annulliert? Finanziell unterstützt durch die Europäische Union

2 Amsterdam, Madrid, Rom oder Paris? Heutzutage sind angesagte Reiseziele nicht mehr nur mit der Bahn oder per Flugzeug, sondern auch kostengünstig mit dem Reisebus erreichbar. Doch wie sieht es aus, wenn nicht alles nach Plan läuft, der Bus Verspätung hat oder sogar ausfällt? Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen, damit einer entspannten Reise nichts mehr im Wege steht.

3 Fahrgastrechte Dank Europa profitieren Busreisende von der Fahrgastrechteverordnung für den Busverkehr*. Diese Verordnung regelt europaweit einheitlich die Frage der Entschädigung, wenn sich der Bus verspätet, ausfällt, das Gepäck verloren geht oder ein Unfall passiert. Diese Fahrgastrechte gelten, wenn: die Strecke länger als 250 km ist, es sich um einen Linienverkehrsdienst handelt (d. h. es feste Fahrpläne und Haltestellen gibt), der Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU oder Island, Liechtenstein, Norwegen liegt. Wichtig Bei einer Strecke unter 250 km gelten die Fahrgastrechte nur eingeschränkt. * Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. 02

4 Verspätung & Annullierung Sollte der Bus nicht rechtzeitig abfahren oder sogar annulliert werden, stehen Ihnen nach der Verordnung entsprechende Rechte zu. Ausnahme Verspätet sich die Abfahrt aus Gründen, die das Busunternehmen nicht beeinflussen kann (z. B. Naturkatastrophen), gelten Ihre Rechte nur eingeschränkt. Die Beweislast liegt beim Busunternehmen. Wichtig Bei einer Verspätung kommt es immer auf die Abfahrt, nicht die Ankunft, an!

5 Verspätung ab 90 Minuten Verspätung ab 120 Minuten Bei Annulierung oder Ausfall Hilfeleistungen Imbiss, Getränke, falls erforderlich, Übernachtung im Hotel für max. zwei Nächte (max. 80 / Nacht), kostenlose Beförderung zur Unterkunft. Wahl zwischen Alternativbeförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen oder Fahrpreiserstattung, ggf. Beförderung zum Abfahrtsort 04 Wichtig Bietet Ihnen das Busunternehmen nicht die Wahl zwischen Alternativbeförderung oder Fahrpreiserstattung an, haben Sie nach unserer Auffassung zusätzlich einen Entschädigungsanspruch von 50 % des Fahrpreises.

6 Ihr Recht auf Information Das Unternehmen muss Sie umfassend und in der für Sie am besten geeigneten Form über Ihre Reise und Ihre Rechte informieren: Vor und während der Fahrt, an den Busbahnhöfen und im Internet, Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sind auf eine für sie angemessene Art und Weise zu informieren. (z. B. in Großbuchstaben, in einfacher Sprache, in Blindenschrift etc.). designed by katemangostar / Freepik- Freepik.com

7 Eingeschränkte Mobilität Für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung gelten zusätzliche Rechte: Anspruch auf kostenlose Hilfeleistungen im Bus und an Busbahnhöfen, an denen das möglich ist. Unterstützung beim Ein- und Ausladen des Gepäcks. Kostenlose Beförderung einer Begleitperson, falls nötig. Beschaffung von Ersatz sowie Entschädigung für beschädigte und abhanden gekommene Mobilitätshilfen. Hinweis Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Hilfeleistung 36 Stunden im Voraus beim Busunternehmen angemeldet werden. 06

8 Schutz vor Diebstahl Vor allem bei längeren Strecken mit mehreren Zwischenstopps kann es zu Verwechslungen oder gar Diebstahl des Gepäcks kommen. Bei einem Diebstahl bleiben die Geschädigten oft auf ihren Kosten sitzen. So haben Sie es später leichter, Ansprüche geltend zu machen: Gepäck und Inhalt vor der Fahrt fotografieren, Wertsachen immer ins Handgepäck, kennzeichnen Sie Ihren Koffer mit Aufklebern oder Bändern, um Verwechslungen zu erschweren, sichtbares Namensschild am Gepäck anbringen, bei Stopps die Gepäckausgabe beobachten, Reiseversicherung oder Hausratversicherung abschließen. 07

9 Gepäck weg was tun? Diebstahl sofort dem Fahrpersonal melden, Schadensformular ausfüllen, Kofferinhalt dokumentieren (Nachweis durch Kaufbelege, Quittungen etc.), Kontaktaufnahme mit dem Fundbüro des Busunternehmens. Wichtig Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Hilfe erhalten Sie europaweit unter der Notrufnummer 112.

10 Beschädigtes oder verlorenes Gepäck Ausnahme Der Fahrgast muss beweisen können, dass das Busunternehmen für den Schaden verantwortlich ist! Haben Sie Ihr Gepäckstück bereits erhalten und es unbeaufsichtigt gelassen, haften Sie für den Schaden. Wichtig Die Entschädigung liegt bei höchstens Euro je Gepäckstück. Bei Rollstühlen oder anderen Mobilitätshilfen gibt es keine Höchstgrenze. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten. 09

11 Wenn Reisende zu Schaden kommen Bei einem Verkehrsunfall muss Ihnen das Fernbusunternehmen zur Seite stehen, durch: Erste-Hilfe, Verpflegung, Kleidung, Beförderung, Unterbringung. Bei Körperverletzung haben Geschädigte und im Todesfall Angehörige Entschädigungsansprüche nach der Verordnung von maximal Euro.

12 Fahrtstrecke unter 250 km Bei einer Strecke unter 250 km gelten die Fahrgastrechte nur eingeschränkt: Keine Diskriminierung von Fahrgästen aufgrund der Staatsangehörigkeit, einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, Informationen über Abfahrt, Ankunft, Verspätungen u. a., das Busunternehmen muss ein internes Beschwerdeverfahren sicherstellen, das Busunternehmen muss auf die zuständigen Schlichtungsstellen hinweisen.

13 So helfen wir! Fall A Herr Mustermann reiste mit dem Busunternehmen X von Köln nach Paris. Der Bus hatte bei der Abfahrt 100 Minuten Verspätung. In Paris kam er dann mit 130 Minuten Verspätung an. Mithilfe des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) erhielt der Verbraucher eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises. Fall B Frau Mustermann fuhr von Rom nach München. In ihrem aufgegebenen Koffer hatte sie Weihnachtsgeschenke für die Enkelkinder dabei. Nach der Ankunft in München stellte Frau Mustermann jedoch fest, dass ihr Gepäckstück fehlte. Daraufhin kontaktierte sie das Busunternehmen ohne Erfolg. Der Koffer war nicht mehr auffindbar. Dank der kostenlosen Hilfe des EVZ bekam Frau Mustermann 75 Prozent des Zeitwertes des Inhalts erstattet. 12

14 Schritt für Schritt zu Ihrem Recht Um erfolgreich Beschwerde einzureichen, sollten Sie folgende Schritte beachten: Belege aufbewahren (Fahrschein, Quittungen), beschweren Sie sich schriftlich beim Unternehmen, Fristen beachten. Wichtig Beschwerde innerhalb von drei Monaten einreichen. Antwort des Unternehmens muss innerhalb eines Monats erfolgen. Innerhalb von drei Monaten muss die Beschwerde abgeschlossen sein.

15 Beschwerdestellen Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. Eisenbahn-Bundesamt 14

16 Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland Bahnhofsplatz Kehl + 49 (0) / info@cec-zev.eu Wir sind für Sie telefonisch und vor Ort erreichbar. Dienstags bis donnerstags von 9 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr. This publication is part of the action ECC-Net DE FPA which has received funding under a grant for an ECC action from the European Union s Consumer Programme ( ).The content of this publication represents the views of the author only and it is his/her sole responsibility; it cannot be considered to reflect the views of the European Commission and/or the Consumers, Health, Agriculture and Food Executive Agency or any other body of the European Union. The European Commission and the Agency do not accept any responsibility for use that may be made of the information it contains. land Europäisches Verbraucherzentrum Deutsch Unter dem Dach des Finanziell unterstützt durch die Europäische Union Impressum Herausgeber: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. Bahnhofsplatz Kehl Tel.: + 49 (0) / Fax: + 49 (0) / info@cec-zev.eu Web: Druck: Ried-Druck GmbH Römerstraße Kehl Stand: Dezember 2017 Diese Broschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern gibt einen Überblick über wesentliche Problem- und Themenfelder. Für die Richtigkeit der in dieser Broschüre enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg unter VR ; Vorstand: Dr. Martine Mérigeau

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