Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße
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- Monica Blau
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1 Gemeinde Windeck Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße Beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB zur Offenlage gemäß 3 Abs. 2 BauGB Stand: 30. April 2014
2 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße Seite 2 von 7 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung 1.1. Sondergebiet (SO 1): Einzelhandelsbetrieb Gemäß 11 Abs. 2 BauNVO wird ein Sondergebiet SO 1 für einen Einzelhandelsbetrieb mit der Zweckbestimmung Einzelhandelsbetrieb festgesetzt. In dem gemäß 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet SO 1 Einzelhandelsbetrieb sind folgende Nutzungen zulässig: ein Einzelhandelsbetrieb Räume, Einrichtungen und Anlagen der Verwaltung des Einzelhandelsbetriebes sowie der haustechnischen Infrastruktur, Betriebs- und Lagereinrichtungen sowie Einrichtungen zur Warenanlieferung des Einzelhandelsbetriebes einschließlich Einrichtungen und Anlagen zum Beund Entladen von Fahrzeugen sowie deren Zu- und Abfahrten, ebenerdige Stellplatzanlagen einschließlich ihrer Zu- und Abfahrten sowie Begrünung und die der Versorgung und Entsorgung des Sondergebietes dienenden Nebenanlagen Sondergebiet (SO 2): Fachmarkt 1 Gemäß 11 Abs. 2 BauNVO wird ein Sondergebiet SO 2 für einen Einzelhandelsbetrieb mit der Zweckbestimmung Fachmarkt 1 festgesetzt. In dem gemäß 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet SO 2 Fachmarkt 1 sind folgende Nutzungen zulässig: ein Einzelhandelsbetrieb mit dem Kernsortiment Textilien (Herren-, Damen-, Kinder-, Lederbekleidung, Berufsbekleidung, Dessous, Nachtwäsche usw.) sowie mit zentren- und nichtzentrenrelevanten Randsortimenten gemäß Windecker Liste. Räume, Einrichtungen und Anlagen der Verwaltung des Einzelhandelsbetriebes sowie der haustechnischen Infrastruktur, Betriebs- und Lagereinrichtungen sowie Einrichtungen zur Warenanlieferung des Einzelhandelsbetriebes einschließlich Einrichtungen und Anlagen zum Beund Entladen von Fahrzeugen sowie deren Zu- und Abfahrten, dem Einzelhandelsbetrieb in ihrer Grundfläche untergeordnete Schank- und Speisewirtschaften, ebenerdige Stellplatzanlagen einschließlich ihrer Zu- und Abfahrten sowie Begrünung und die der Versorgung und Entsorgung des Sondergebietes dienenden Nebenanlagen Sondergebiet (SO 3): Fachmarkt 2 Gemäß 11 Abs. 2 BauNVO wird ein Sondergebiet SO 3 für einen Einzelhandelsbetrieb mit der Zweckbestimmung Fachmarkt 2 festgesetzt. In dem gemäß 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet SO 3 Fachmarkt 2 sind folgende Nutzungen zulässig:
3 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße Seite 3 von 7 ein Einzelhandelsbetrieb mit dem Kernsortiment Schuhe sowie mit zentrenund nichtzentrenrelevanten Randsortimenten gemäß Windecker Liste. Räume, Einrichtungen und Anlagen der Verwaltung des Einzelhandelsbetriebes sowie der haustechnischen Infrastruktur, Betriebs- und Lagereinrichtungen sowie Einrichtungen zur Warenanlieferung des Einzelhandelsbetriebes einschließlich Einrichtungen und Anlagen zum Beund Entladen von Fahrzeugen sowie deren Zu- und Abfahrten, dem Einzelhandelsbetrieb in ihrer Grundfläche untergeordnete Schank- und Speisewirtschaften, ebenerdige Stellplatzanlagen einschließlich ihrer Zu- und Abfahrten sowie Begrünung und die der Versorgung und Entsorgung des Sondergebietes dienenden Nebenanlagen. Die vom Rat am beschlossene Windecker Sortimentsliste ist den Festsetzungen als Anlage beigefügt bedingte Festsetzung Gemäß 12 Abs. 3a i. V. m. 9 Abs. 2 BauGB sind im Plangebiet im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1. Grundflächenzahl Gemäß 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf die zulässige Grundflächenzahl durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, abweichend von 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden Höhe der baulichen Anlagen Gemäß 16 Abs. 6 i. V. mit 18 BauNVO wird festgesetzt, dass untergeordnete Dachaufbauten (wie Konstruktionselemente, Antennen, Abgasschornsteine, Solaranlagen, haustechnische Anlagen, Glasaufbauten) auf bis zu 20 % der Grundrissfläche die festgesetzte maximale Gebäudehöhe um bis zu 2,0 m überschreiten dürfen. Die Dachaufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenwand zurücktreten Stellplätze Gemäß 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze nur innerhalb der Flächen für Stellplätze (St) sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 3. Natur und Landschaft 3.1. Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Gemäß 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB ist innerhalb der festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen die Anpflanzung mit Gehölzen gemäß der Pflanzenliste 1 vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten.
4 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße Seite 4 von 7 Pflanzenliste 1: standortheimische Gehölze: Acer campestre Berberis vulgaris Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus padus Prunus spinosa Rosa canina Rhamnus cathartica Sambucus nigra Sambucus racemosa Sorbus aucuparia Viburnum lantana Viburnum opulus nicht standortheimische Gehölze: Cotoneaster in Arten Rosa nitida Rosa rugosa Lonicera japonica repens Symphoricarpos in Arten Feld Ahorn Gewöhnliche Berberitze Hartriegel Gewöhnliche Hasel Eingriffliger Weißdorn Liguster Rote Heckenkirsche Trauben Kirsche Schlehe Hunds Rose Kreuzdorn Schwarzer Holunder Trauben Holunder Eberesche Wolliger Schneeball Gemeiner Schneeball Felsenmispel in Arten Glanz Rose Kartoffel Rose Kriechende Hecken Kirsche Schneebeere in Arten In den Sondergebieten SO 1 bis SO 3 sind innerhalb des für Stellplätze gekennzeichneten Bereiches (St) 3 klein- bis mittelkronige Bäume gemäß der Pflanzenliste 2 (oder Sorten der aufgeführten Arten) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenliste 2: Acer campestre 'Elsrijk Acer platanoides Emerald Queen Carpinus betulus Frans Fontaine Tilia cordata Greenspire Feld-Ahorn Spitz-Ahorn Säulen-Hainbuche Frans Fontaine Winter-Linde (Stadt-Linde) 3.2. Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Gemäß 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB ist innerhalb der festgesetzten Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen die bestehende Vegetation dauerhaft zu erhalten Dachbegrünung Flachdächer sind zu mindestens 60 % extensiv mit Sedumgesellschaften bei einer Gesamtaufbauhöhe von mindestens 9 cm zu begrünen.
5 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße Seite 5 von 7 4. Immissionsschutzmaßnahmen Gemäß 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass innerhalb der SO 1 bis SO 3 in der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) ein immissionswirksamer Schalleistungspegel von maximal 75 d(b)a zulässig ist. Die Flächen für Stellplätze und deren Zufahrt sind mit einer ebenen Oberfläche aus Asphalt oder Verbundstein ohne Fase (Betonsteinpflaster Fugen 3 mm) herzustellen. 5. Gestalterische Festsetzungen Werbeanlagen Gemäß 86 BauO NRW i. V. m. 9 Abs. 4 BauGB sind Werbeanlagen auf dem Dach der Gebäude und oberhalb der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe nicht zulässig. Werbeanlagen an den Gebäuden sind zu gestalterischen Einheiten zusammenzufassen. Bewegte oder mit ständigen Lichtwechseln versehene Werbeanlagen sind nicht zulässig. B HINWEISE Artenschutz Um Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG auszuschließen sind jegliche Rodungsarbeiten von Gehölzen grundsätzlich nur außerhalb der Brutzeit zwischen Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Sind Rodungsarbeiten außerhalb dieser Zeit notwendig, so sind diese gutachterlich zu begleiten. Bodeneingriffe / Abfallwirtschaft Innerhalb des Geltungsbereichs sind im Altlasten- und Hinweisflächenkataster des Rhein- Sieg-Kreises, Amt für technischen Umweltschutz keine Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder sonstige Verdachtsflächen erfasst. Dennoch sind vor Abbrucharbeiten und/oder Bodeneingriffen die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zu informieren, die Maßnahmen abzustimmen und gegebenenfalls durch einen Fachgutachter zu begleiten. Der Einbau von Recyclingbaustoffen ist nur nach vorhergehender wasserrechtlicher Erlaubnis zulässig. Auffälliges Bodenmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen und dem Rhein-Sieg-Kreis anzuzeigen. Bodendenkmal Das Plangebiet liegt im Bereich des Bergwerkseigentums Eisenberg. Es ist umfangreicher, undokumentierter sogenannter Uraltbergbau zu erwarten, die bereits zum Teil unter Denkmalschutz stehen. Bei Antreffen von Relikten des Bergbaus ist die Bezirkregierung Arnsberg, Abteilung 6, Tel. 0231/ unverzüglich zu unterrichten. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und/oder dem Westfälischen Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel / 12 61, Fax / 24 66), unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten ( 15 und 16 Denkmalschutzgesetzt NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird.
6 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße Seite 6 von 7 Der Landesverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschungen bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen ( 16 Abs. 4 DSchG NW). DIN-Vorschriften DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie können im Rathaus der Gemeinde Windeck, Verwaltungsgebäude II, Bau-Verwaltung während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Die Existenz von Kampfmitteln im Erdbereich kann nicht ausgeschlossen werden. Vor der Durchführung von Arbeiten, bei denen erhebliche mechanische Kräfte auf den Boden ausgeübt werden, sind vom Grundstückseigentümer detektonische Sicherheitsüberprüfungen zu veranlassen. Vor Durchführung evtl. erforderlicher größerer Bohrungen (z.b. Pfahlgründung) sind Probebohrungen ( mm Durchmesser im Schneckenbohrverfahren) zu erstellen, die ggf. mit Kunststoff- oder Nichtmetallrohren zu versehen sind. Danach sind diese Probebohrungen mit ferromagnetischen Sonden zu untersuchen. Sämtliche Bohrarbeiten sind mit Vorsicht durchzuführen. Sie sind sofort einzustellen, sobald im gewachsenen Boden auf Widerstand gestoßen wird. In diesem Falle ist umgehend der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
7 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße Seite 7 von 7 ANHANG Windecker Sortimentsliste gem. Ratsbeschluss vom Nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente Nahversorgungsrelevante Sortimente Lebens-, Nahrungs- und Genussmittel Bäckerei- und Konditoreiwaren Metzgerei- und Fleischereiwaren Getränke, Spirituosen Tabakwaren Körperpflege-, Wasch-, Putz-, Reinigungsmittel Drogerie-, Parfümeriewaren Apothekenwaren Zeitungen, Zeitschriften Zentrenrelevante Sortimente Sanitätswaren, medizinische und orthopädische Artikel Schreib-, Papierwaren, Schul-, Büroartikel, Stempel Bücher Hörgeräte Herren-, Damen-, Kinder-, Lederbekleidung, Berufsbekleidung Dessous, Nachtwäsche Meterware für Bekleidung, Kurzwaren, Handarbeitswaren Schuhe Uhren, Schmuck, Optik, Lederwaren, Taschen Spielwaren Sportartikel, Sportbekleidung Musikinstrumente und Zubehör Waffen, Sammlerbriefmarken, Pokale, Vereinsbedarf Erotikartikel Hausrat, Schneidwaren, Bestecke, Glas, Feinkeramik, Geschenkartikel, Kunst Rundfunk-, Fernseh-, phonotechnische Geräte, Videokameras, Videorekorder, Telefone und Zubehör, Audio, CD, Video, DVD, Zubehör zur Unterhaltungselektronik, PC und Zubehör, Software, Foto) Elektrokleingeräte (Büromaschinen, Staubsauger, Näh- und Strickmaschinen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Toaster) Gardinen, Bettwaren, Haus- und Tischwäsche Leuchten, Lampen Nicht zentrenrelevante Sortimente Sportgeräte Campingartikel Fahrräder Kinderwagen Öfen, Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen (weiße Ware) Tapeten, Lacke, Farben Möbel, Antikmöbel, Büromöbel, Kamine Holz-, Korb-, Korkwaren Teppiche, höherwertige Bodenbeläge Baumarktspezifische Waren, Schrauben, Gartenmöbel, Sanitärbereich, Werkzeuge, Elektrozubehör (Bohrmaschinen, Rasenmäher) Kfz-Zubehör Blumen, Pflanzen, Sämereien Zoologischer Bedarf (Tierfutter, -zubehör, lebende Tiere)
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