Notfallsanitätergesetz MGEPA NRW - 1. Symposium Rettungswesen
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- Sven Schmid
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1 Notfallsanitätergesetz MGEPA NRW - 1. Symposium Rettungswesen Düsseldorf 10. September 2015, Dipl.-Kfm. Dr. Christopher Niehues, LL.M. Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine
2 Ziele des Vortrages: 1. Warum ist die Umsetzung des NotSanG so kompliziert? 2. Was sind die Herausforderungen der Ergänzungsprüfungen und Qualifizierung der Lehrkräfte? 3. Welche Rolle haben zukünftig die verschieden Berufsgruppen im Rettungsdienst? Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 2
3 Notfallsanitätergesetz 1. Gesetzgebungsprozess und Umsetzung 2. Ergänzungsprüfung und volle staatliche Prüfung 3. Ausbildung der Lehrkräfte 4. Zukünftige Aufgaben und Zusammenarbeit im Rettungsdienst Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 3
4 1973 = 2013? Beruf des Rettungssanitäters vs. Notfallsanitäter Eine gesetzliche Regelung des Tätigkeitsbereiches des Rettungssanitäters gibt es nicht; Der Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahre 1973 über den Beruf des Rettungssanitäters wurde nicht verabschiedet [...]. Auch den Ausbildungsinhalt hat der Entwurf nicht festgelegt, sondern dies der Bestimmung durch Rechtsverordnung überlassen. Einen Entwurf dieser Rechtsverordnung gibt es nicht (Gorgaß und Ahnefeld 1980, S. 23f.) Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 4
5 Gesetzgebungsverfahren NotSanG Mai 2012 Vorstellung Referentenentwurf zum NotSanG 12. Okt Gesetzentwurf der Bundesregierung wird gem. Art 76 Abs. 2 GG dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt 23. Nov 2012 Beschluss über Stellungnahme BundesR (BR 608/12) 28. Nov 2012 Vorlage Gesetzentwurf NotSanG (BT 17/11689) 12. Dez 2012 Erste Lesung (Beratung) im Bundestag 30. Jan 2013 Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit 28. Feb 2013 Zweite und Dritte Lesung (Beratung) und Mehrheitsbeschluss für NotSanG in der Beschlussfassung (BT 17/12524) 22. März 2013 Zustimmung des Bundesrates zum NotSanG (Plenarprotokoll 908) 22. Mai 2013 Verkündung des NotSanG im Bundesgesetzblatt 16. Dez Verkündung der NotSan-APrV im Bundesgesetzblatt Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 5
6 Föderalismus in der Notfallversorgung Landesebene Bundesebene Rettungsdienstrecht Landesrettungsdienstgesetze Verordnungen und Erlasse zum Rettungsdienst Landesärztekammern (Notarztqualifikation) Ausbildung (Approbation und Gesundheitsberufe) Sozialgesetzgebung (SGB V) Infektionsschutzgesetz Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz Regelungen zur Berufsausübung und Rettungsdienstdurchführung Regelungen zur Berufszulassung und Finanzierung (SGB V) Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 6
7 Umsetzung NotSanG in den Bundesländern Erste (Ergänzungs-) Prüfung im RettG Finanzierung Baden Württemberg 07/14 - aber rechtswidrig Bayern Berlin 10/14 - oder früher Brandenburg 05/14 Bremen Hamburg 09/14 Hessen 03/14 Meck Pom 04/14 Niedersachsen 03/14 NRW 09/14 Rheinland-Pfalz Saarland 05/14 Sachsen Sachsen Anhalt 05/14 Schleswig Holstein 02/14 - dann ausgesetzt Thüringen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, da oft nur Sekundärquellen verfügbar - Stand der Recherche: August 2015 nicht umgesetzt / geregelt teilweise umgesetzt / geregelt umgesetzt / geregelt keine Informationen Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 7
8 Ausgabenentwicklung Gesundheitswesen Eigene Darstellung auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 8
9 Notfallsanitätergesetz 1. Gesetzgebungsprozess und Umsetzung 2. Ergänzungsprüfung und volle staatliche Prüfung 3. Ausbildung der Lehrkräfte 4. Zukünftige Zusammenarbeit im Rettungsdienst Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 9
10 32 NotSanG - Übergangsvorschriften Mehr als 5 Jahre Berufstätigkeit = (nur) Ergänzungsprüfung oder staatliche Prüfung Mehr als 3 Jahre Berufstätigkeit Stichtag: Stunden Zusatzausbildung Ergänzungsprüfung oder staatliche Prüfung Weniger als 3 Jahre Berufstätigkeit 960 Stunden Zusatzausbildung Ergänzungsprüfung oder staatliche Prüfung Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 10
11 Ergänzungsprüfung und (volle) staatliche Prüfung: Herausforderungen in der Praxis Haben alle (berufs-)tätigen Rettungsassistenten einen (Rechts-)Anspruch auf eine Ergänzungsprüfung? Wie können Interessenkonflikte bei der Prüfungsdurchführung vermieden werden? Wie soll in der mündlichen Ergänzungsprüfung das Themengebiet 2: Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind, [ ] geprüft werden? Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 11
12 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) G-BA 91 SGB V: definiert, was eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist macht Vorgaben zur Qualitätssicherung regelt die Kostenübernahme im Rettungsdienst (Krankentransportrichtlinie) Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 12
13 Notfallsanitätergesetz 1. Gesetzgebungsprozess und Umsetzung 2. Ergänzungsprüfung und volle staatliche Prüfung 3. Ausbildung der Lehrkräfte 4. Zukünftige Zusammenarbeit im Rettungsdienst Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 13
14 Fachliche Anforderungen an Lehrpersonal Themenbereiche der schulischen Notfallsanitäterausbildung Std. 1 Notfall- und Gefahrensituationen erkennen und bewerten Gefahrenabwehr und rettungsdienstliche Maßnahmen Umgang mit hilfebedürftigen Menschen Versorgungsalgorithmen und Einsatzkonzepte Einsatzbereitschaft, Kommunikation und Organisation Qualität, Recht, Ökonomie und Ökologie Notfallmedizinische (invasive) Maßnahmen Berufliches Selbstverständnis und Anforderungen Entwicklung des Berufsbildes In Gruppen und Teams zusammenarbeiten 120 Summe Theoretischer und praktischer Unterricht Vergleich schulische RettAss-Ausbildung 780 Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 14
15 Umfang der Qualifizierung des Lehrpersonals im Rettungsdienst 120 h Lehrrettungsassistent +80 h Praxisanleiter Bachelor- Studium h Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 15
16 Lehramtszugangsverordnung-NRW 5 Nr. 2 - Lehramt an Berufskollegs (300 LP = Std) LP/ ETCS 1 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches (Große berufliche Fachrichtung nach Absatz 3) 2 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches (Kleine berufliche Fachrichtung nach Absatz 3) 3 Bildungswissenschaften / Berufspädagogik einschließlich - Praxiselemente 7 sowie: - Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen der Fachdidaktik) - Berufspädagogik 4 Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6 5 Praxissemester nach Bachelor- und Masterarbeit 28 Summe Bachelor + Masterabschluss Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 16
17 Notfallsanitätergesetz 1. Gesetzgebungsprozess und Umsetzung 2. Ergänzungsprüfung und volle staatliche Prüfung 3. Ausbildung der Lehrkräfte 4. Zukünftige Zusammenarbeit im Rettungsdienst Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 17
18 NotSanG: Funktion der ÄLRD / verantwortl. Ärzte = umfangreiche Anleitungs- und Kontrollaufgaben Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 18
19 Tätigkeit des NotSan im Rettungsdienst Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine
20 Ärztliche Anleitung und Überwachung der Notfallsanitäter Die (vorweggenommene) Delegation heilkundlicher Maßnahmen an Notfallsanitäter erfordert eine kontinuierliche ärztliche Schulung und Überwachung der Notfallsanitäter: Sicherstellung der materiellen Qualifikation: Theoretische und praktische Anleitung heilkundlicher Maßnahmen Standardmäßige Dokumentation und kontinuierliche Auswertung regelmäßige/angemessene Begleitung im realen Notfalleinsatz Wie viele Notfallsanitäter kann ein ÄLRD/ verantwortlicher Arzt anleiten und überwachen? Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 20
21 Rettungssanitäter Was sind die zukünftigen Aufgaben der Rettungssanitäter und wie wird das Berufsbild attraktiv definiert? Einsatz in der Notfallrettung: Unterstützung der Notfallsanitäter Assistenz bei invasiven Maßnahmen Rettungs- und Lagerungstechniken Einsatz im Krankentransport: Eigenständiges Erkennen von Notfall- und Transportindikationen Kernkompetenzen im Bereich Pflege und Hygiene Einsatz im Katastrophenschutz und Sanitätsdienst: First Responder-Funktion: Reanimationskompetenz Unterstützung bei Groß(-schadens)ereignissen: CBRN-Wissen? Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, Rheine 21
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