Kurzfassung Familienbericht 2010 Basel-Landschaft
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- Hans Schneider
- vor 8 Jahren
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1 Kurzfassung Familienbericht 21 Basel-Landschaft Die wichtigsten Erkenntnisse: 95% der Baselbieter Familien leben in gesicherten finanziellen Verhältnissen Grosse Fortschritte beim Ausbau der familienergänzenden Betreuung Integration der Ausländerfamilien stärker unterstützen Alleinerziehende brauchen bessere Unterstützung Zuwanderung bremst Überalterung Betreuungskosten sind zu hoch
2 Familien heute Die Rolle der Familien in unserer Gesellschaft Heute gelten Erwachsene mit Kindern als Familie unabhängig davon, ob ein Elternpaar die Kinder gross zieht oder ein Elternteil alleine. Ob es sich bei Paaren um gemeinsame Kinder handelt, um Kinder aus früheren Beziehungen, um Adoptiv- oder um Pflegekinder, ist inzwischen ebenso unerheblich wie der Zivilstand des Elternpaares. Wesentlich ist heute, dass sich Eltern und Kinder als Familie fühlen, füreinander Verantwortung übernehmen und dass ihre Lebensform auch gesellschaftlich anerkannt ist. Früher bezeichnete man Ehepaare mit Kindern als Familie. Sohn? Stiefsohn? Adoptivsohn? Ehemann? Götti? Lebenspartner? Tochter? Pflegetochter? Ehefrau? Freundin? Exfrau? Auch wenn alternative Familienformen in den letzten Jahren stark zugenommen haben, ist die traditionelle Familie in der Schweiz immer noch der Normalfall. Familienstruktur im Kanton Basel-Landschaft 198 2* Veränderung Alleinerziehende 1,8 % 15,3 % + 42 % Unverheiratete Paare mit Kindern 1, % 4,2 % + 42 % Verheiratete Paare mit Kindern 88,3 % 81,2 % - 8 % Die Familien sorgen für den Fortbestand unserer Gesellschaft. Jedes Jahr kommen im Kanton Basel-Landschaft rund zweieinhalb Tausend Kinder auf die Welt. Zurzeit wachsen in den 39 Baselbieter Familien fast 5 Kinder heran. Ihre Eltern sorgen für sie und vermitteln ihnen zusammen mit dem Bildungssystem alle Werte und Fähigkeiten, die sie brauchen, um dereinst als Erwachsene selbst Verantwortung in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu übernehmen und ihrerseits wieder Familien zu gründen. Heute leben im Kanton Basel-Landschaft 275 Menschen, der Ausländeranteil liegt bei 2%. Das Bundesamt für Statistik erwartet auch in den nächsten zwanzig Jahren ein Wachstum der Baselbieter Bevölkerung. Der Kanton braucht dieses Wachstum, um den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft zu decken und um der Überalterung der Bevölkerung entgegen zu wirken, beides wichtige Voraussetzungen für die weitere Sicherung des Wohlstands. Bevölkerungswachstum ist in Zukunft nur noch durch Zuwanderung aus dem Ausland zu erreichen. Schon heute resultiert 8% des Wachstums aus Zuwanderung. Die Schweizer Wohnbevölkerung im Kanton Basel-Landschaft würde ohne Einbürgerungen schon seit 23 schrumpfen. Dieser Trend wird sich in Zukunft noch beschleunigen. Die Schweizer Frauen bringen inzwischen zwar wieder mehr Kinder zur Welt, die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter geht aber in den kommenden Jahren stark zurück. Schon in den nächsten Jahren reicht deshalb auch der Geburtenüberschuss der ausländischen Wohnbevölkerung nicht mehr aus, um die Sterbefälle auszugleichen. Ziel der Baselbieter Familienpolitik muss sein, günstige Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen, damit die Paare ihre Kinderwünsche realisieren; Familien vor wirtschaftlichen Notlagen zu schützen bzw. ihnen in Notlagen zu helfen; Eltern bei der Vermittlung von Fähigkeiten an ihre Kinder zu unterstützen, insbesondere wenn sie dies nicht aus eigener Kraft schaffen; den Kanton auch im internationalen Vergleich als familienfreundlichen Standort zu profilieren, um die Wirtschaft bei der Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte im In- und Ausland zu unterstützen und ausländische Familien rasch und gut zu integrieren. Quelle: Volkszählungen 198/2, Bundesamt für Statistik * letzte Volkszählung 1 Familienbericht 21 2
3 Die Situation der Baselbieter Familien heute Kinder, Beruf und Hausarbeit Heute sind die Eltern bei der Geburt ihres ersten Kindes in der Regel über 3 Jahre alt. Bei 8% von ihnen folgt noch ein zweites Kind. Mehr als zwei Kinder hat nur jede vierte Familie, mehr als drei jede Zwanzigste. Der Grossteil der Frauen scheidet nach der Geburt des ersten Kindes nur vorübergehend aus dem Erwerbsleben aus, reduziert aber die Berufstätigkeit deutlich. Ein Drittel der Frauen kehrt unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurück. Ein Jahr nach der Geburt arbeiten bereits wieder über 5%. Länger als ein Jahr steigt ein Drittel der Mütter aus dem Berufsleben aus, die Hälfte von ihnen mehr als fünf Jahre. Nur 15% der Frauen geben ihre Berufstätigkeit ganz auf, wenn sie Mutter werden. Die meisten von ihnen haben mehrere Kinder. Mit zunehmendem Alter der Kinder gleicht sich die Erwerbstätigenquote der Mütter wieder an diejenige der kinderlosen Frauen an. Bei den Alleinerziehenden ist der Anteil der Erwerbstätigen etwa 15% höher als bei den Müttern in Paarfamilien. Dauer der kinderbedingten Auszeit 17% 18% 16% 15% 34% nur Mutterschaftsurlaub weniger als 1 Jahr 1-5 Jahre mehr als 5 Jahre kein Wiedereinstieg mehr Quelle: Baselbieter Familienbefragung 21 Die Hälfte der erwerbstätigen Frauen mit Partnern reduziert ihre Berufstätigkeit nach der Geburt ihres ersten Kindes auf weniger als 2 Wochenstunden, und sie erhöht dieses Pensum später auch nicht mehr wesentlich. Der Anteil der Vollzeiterwerbstätigen liegt unabhängig vom Alter der Kinder bei 2%. Auch bei den Alleinerziehenden arbeiten 4% weniger 2 Stunden pro Woche bis die Kinder in den Kindergarten kommen, danach erhöhen sie ihre wöchentliche Arbeitszeit aber kontinuierlich. Sind die Kinder über 14 Jahre alt, arbeitet nur noch jede sechste Alleinerziehende weniger als 2 Stunden, die Hälfte arbeitet 2 bis 35 Stunden, gut ein Drittel mehr als 36 Stunden. Die Mehrheit der erwerbstätigen Mütter sind mit dem zeitlichen Umfang ihrer Berufstätigkeit zufrieden. Fast zwei Drittel würden genau gleich viel arbeiten, wenn sie frei wählen könnten. Von den 2%, die voll arbeiten, würde allerdings fast jede zweite gerne weniger arbeiten. Dieser Wunsch ist inzwischen auch bei den Vätern weit verbreitet. Mehr als 4% würden ihre Arbeitszeit, die oft auch über die vereinbarten 42 Wochenstunden hinausgeht, gerne reduzieren. Über 95% der Väter arbeiten voll. Wenn die Mutter auch noch berufstätig ist, gibt es vor allem in Familien mit Kleinkindern in der Regel Zeiten, in denen die Eltern ihre Kinder nicht selbst betreuen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Das gleiche gilt für erwerbstätige Alleinerziehende. Die Kinderbetreuung wird in der Regel auf mehrere Schultern verteilt. In knapp der Hälfte der Paarfamilien beteiligen sich beide Elternteile an der Betreuung. Die grösste Hilfe für die Familien sind die Grosseltern oder andere Familienmitglieder. Über 8% der Familien können zumindest hin und wieder auf ihre Unterstützung zählen. Bei mehr als 4% der Familien mit Kleinkindern haben sie ihren festen Platz in der Kinderbetreuung. Wenn weder Grosseltern noch andere Familienmitglieder da sind, um die Kinder zu betreuen oder der Betreuungsbedarf die Möglichkeiten der Grosseltern übersteigt, dann werden die Kinder in der Regel zur Betreuung in Tagesheime oder Tagesfamilien gebracht. Sind die Kinder im Kindergarten oder in der Schule, dann werden für die Abdeckung der Mittagszeit, der Nachmittage und der Randzeiten neben den schulinternen Angeboten Tagesheime und Tagesfamilien genutzt. Im Schnitt geben Familien ihre Kleinkinder 16 Stunden pro Woche in Tagesheime oder Tagesfamilien, die Schulkinder noch 8 Stunden. Nur gut ein Drittel der Familien lassen ihre Kinder länger als 2 Stunden in Tagesheimen oder Tagesfamilien betreuen. Die Kinderbetreuung und die Hausarbeit nehmen vor allem bei Familien mit Kleinkindern viel mehr Zeit in Anspruch als die Berufstätigkeit. Für die Berufsarbeit wenden die Eltern in dieser Zeit im Schnitt 53 Stunden pro Woche auf, für die Kinder und den Haushalt 91 Stunden. Mit zunehmendem Alter der Kinder nimmt der Aufwand für die Kinderbetreuung und die Hausarbeit deutlich ab. Den Gesamtaufwand für die berufliche Tätigkeit, die Kinderbetreuung und die Hausarbeit tragen Väter und Mütter in der Regel zu gleichen Teilen. Dabei übernehmen die Mütter zwei Drittel der Kinderbetreuung und der Hausarbeit, die Väter drei Viertel der Erwerbsarbeit. Zeitaufwand für Beruf, Kinder und Haushalt Anzahl Stunden pro Woche Paare mit Kindern unter 7 Jahren Paare mit Kindern ab 7 Jahren Frauen: Kinder und Haushalt Beruf Männer: Kinder und Haushalt Beruf Quelle: Bundesamt für Statistik, SAKE 21 3 Familienbericht 21 4
4 Die Situation der Baselbieter Familien heute Die wirtschaftliche Lage der Familien Obwohl Frauen ihre Erwerbstätigkeit deutlich einschränken, wenn sie Kinder bekommen, ist das verfügbare Einkommen von Paarfamilien nicht geringer als dasjenige von Ehepaaren ohne Kinder. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, der Krankenkassenprämien für die Grundversicherung, der Steuern, allfälliger Unterhaltszahlungen und krankheits-, unfall- oder behinderungsbedingter Kosten hat eine durchschnittliche Paarfamilie 7'235 Franken pro Monat zur Verfügung, Ehepaare ohne Kinder 7'25 Franken und Alleinerziehende schätzungsweise 5'65 Fr. (Median-Einkommen). Die steuerliche Entlastung der Familien, die familienspezifischen Sozialleistungen sowie Unterhaltszahlungen und andere finanzielle Unterstützungsleistungen aus dem privaten Umfeld der Familien gleichen die Einkommenseinbussen, welche die eingeschränkte Erwerbstätigkeit der Mütter mit sich bringt, weitgehend aus. Trotzdem müssen Paare ihren Gürtel in der Regel enger schnallen, wenn sie eine Familie gründen. Eine gesamtschweizerische Studie veranschlagt die monatlichen Kosten für das erste Kind auf 82 Franken, für das zweite auf 49 Franken und für das dritte auf 275 Franken. Bei Alleinerziehenden sind die Kinderkosten noch etwa ein Drittel höher als bei Paarfamilien. Über 7% der Baselbieter Familien sind mit ihrer wirtschaftlichen Situation zufrieden, nur gerade 4% können sich nur das Nötigste leisten und 1% signalisieren existenzielle Probleme. Finanzielle Schwierigkeiten haben vor allem Alleinerziehende. 14% von ihnen können sich nur das Allernötigste leisten. 862 Baselbieter Familien, das sind 2,2% aller Familien, haben 29 Sozialhilfe in Anspruch genommen. Es beziehen aber längst nicht alle Familien, die unter der Armutsgrenze leben, Sozialhilfe. Armutsgrenze (kantonaler Durchschnitt 27): Alleinerziehende mit 1 Kind Alleinerziehende mit 2 Kindern Paare mit 1 Kind Paare mit 2 Kindern Paare mit 3 Kindern Fr Fr Fr Fr Fr. So lebten 29 beispielsweise 44 Paarfamilien unter dem Existenzminimum, Sozialhilfe haben aber nur 267 bezogen. Oft werden Menschen auch von Verwandten vor Armut bewahrt oder die Gemeinde verhindert durch Wohnbeihilfen, dass jemand sozialhilfebedürftig wird. Und schliesslich gibt es Menschen, die sich scheuen, Sozialhilfe zu beanspruchen, obwohl sie dazu berechtigt wären. Fast 6 der 862 Familien, die 29 Sozialhilfe in Anspruch genommen haben, sind Alleinerziehende. Das heisst, fast jede zehnte Einelternfamilie bezieht Sozialhilfe. Für Alleinerziehende ist das Armutsrisiko mehr als zehn Mal höher als für Paarfamilien. Über 95% der Alleinerziehenden sind Frauen. Während bei den meisten Paarfamilien der Vater die Ernährerrolle übernimmt, müssen die Alleinerziehenden zum Grossteil selbst für den Unterhalt ihrer Familie aufkommen. Die Unterhaltszahlungen der Väter und freiwillige Unterstützungszahlungen etwa von Verwandten machen weniger als 2% ihres Bruttoeinkommens aus. Fast zwei Drittel ihres Einkommens verdienen die Alleinerziehenden mit Berufsarbeit. Dafür müssen sie fast 3 Stunden pro Woche arbeiten. Frauen in Paarfamilien arbeiten nur halb so viel. Monatliches Bruttoeinkommen* der Familien in der Schweiz Fr. 12' 1' 8' 6' 4' 2' Paarfamilien Alleinerziehende Erwerbseinkommen Unterhaltszahlungen Einkommen aus Vermögen und Vermietung AHV/IV-Renten ALV-Taggelder und Sozialhilfe * vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Krankengrundversicherung, Unterhaltszahlungen etc. Quelle: Bundesamt für Statistik, HABE Alleinerziehende können zumindest bis die Kinder in den Kindergarten kommen nur arbeiten, wenn jemand in dieser Zeit die Kinder betreut. Wenn keine Grosseltern oder andere Familienmitglieder da sind oder sie nicht im erforderlichen Ausmass einspringen können und keine bezahlbaren Tagesheime oder Tagesfamilien zur Verfügung stehen, droht sehr schnell die Arbeitslosigkeit im Sinne der Unfähigkeit, eine Stelle anzutreten. Über 4% der sozialhilfebedürftigen Alleinerziehenden sind arbeitslos, weitere 2% erhalten Sozialhilfe, weil sie wegen Kinderbetreuungsengpässen nicht im erforderlichen Ausmass arbeiten können. Je länger Alleinerziehende arbeitslos sind, desto schwerer sind sie zu vermitteln und desto geringer ist der Anreiz für sie, wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren, denn Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden. Bei den Paarfamilien, die sozialhilfebedürftig werden, handelt es sich oft um ausländische Familien, bei denen die Eltern beide aus Nicht-EU-Ländern stammen. Mehr als zwei Kinder und schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt wegen mangelnden Sprachkenntnissen und ungenügender beruflicher Qualifikation führen bei Ihnen zu einem hohen Armutsrisiko. 5 Familienbericht 21 6
5 Familienförderung im Kanton Basel-Landschaft Finanzielle Förderung Grundsätzlich werden alle Familien finanziell entlastet, einkommensschwache und von Armut betroffene Familien werden zusätzlich unterstützt. Der Kanton sorgte mit der Teilrevision des Steuergesetzes von 27 vor allem für eine steuerliche Entlastung der Familien. Mit der Einführung des Einheitstarifs mit Vollsplitting für Ehepaare spielt es keine Rolle mehr, wie die Ehegatten die Erwerbsarbeit untereinander aufteilen. Besonders stark entlastet werden die Alleinerziehenden, die ebenfalls nach dem Vollsplitting-Tarif veranlagt werden. Gegenüber Alleinstehenden beträgt ihre Steuerersparnis bei einem Einkommen von 8 Franken beispielsweise 6 8 Franken. Die Steuerprogression führt dazu, dass höhere Einkommen stärker entlastet werden als niedrige. Die Neuregelung des Kinderabzuges begünstigt hingegen Familien mit geringem Einkommen. Seit 27 zahlen die Familien für jedes Kind 75 Franken weniger Staatssteuer und da sich die Gemeindesteuer an der Staatsteuer bemisst, fällt auch diese geringer aus. Zusammen genommen bringt der Kinderabzug den Baselbieter Familien jetzt unabhängig von ihrem Einkommen im Schnitt eine Entlastung von knapp 1'2 Franken pro Kind. Weiterhin beim steuerbaren Einkommen geltend gemacht wird der Kinderabzug bei der Bundessteuer. Seit 27 können die Baselbieter Familien auch die Kosten für die familienergänzende Betreuung der unter 15-jährigen Kinder bis zu einer Höhe von 5'5 Franken absetzen. Ein Drittel der Familien konnte 27 den maximalen Abzug machen. Im Durchschnitt lag die Höhe der bewilligten Abzüge bei 4 85 Franken. Der Entlastungseffekt ist mit 2 Mio. Franken allerdings wesentlich geringer als er beim Kinderabzug ist. 27 erhielten 4 Erziehungsberechtigte für ihre minderjährigen Kinder Alimente in der Höhe von 62 Mio. Franken. Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil die Alimente für seine Kinder nicht, können minderbemittelte Erziehungsberechtigte beim Kanton eine Alimentenbevorschussung beantragen. 27 wurden an 73 Erziehungsberechtigte 6,4 Mio. Franken ausbezahlt. Wenn Familien nicht in der Lage sind, für die Kosten einer nachobligatorischen Ausbildung ihrer Kinder aufzukommen, gewährt der Kanton Stipendien und Ausbildungsdarlehen. Für die Erstausbildung werden in Abhängigkeit vom elterlichen Einkommen auf der Sekundarstufe II Stipendien bis zu einem Maximalbetrag von 4 Franken gewährt, auf der Tertiärstufe 7 6 Franken. Während bei Stipendien keine Rückzahlungspflicht besteht, müssen Ausbildungsdarlehen verzinst zurückbezahlt werden. 95% der Ausbildungsbeiträge entfallen auf Stipendien. 27 wurden Ausbildungsbeiträge in der Höhe von 11,5 Mio Franken ausgerichtet, allerdings zu über 8% an Familien mit volljährigen Kindern. Den Gemeinden obliegt in erster Linie die finanzielle Unterstützung der von Armut betroffenen Familien. 29 haben die Baselbieter Gemeinden für 862 Familien Sozialhilfeleistungen im Umfang von 23 Mio. Franken erbracht, das sind Franken pro Familie. Über 2% der Familien unterstützten die Gemeinden schon mehr als zwei Jahre, weitere 3% über vier Jahre. Liegt das Einkommen einer Familie nur geringfügig unter dem Existenzminimum, kann die Gemeinde sie unter Umständen mit einer Wohnbeihilfe vor dem Gang zur Sozialhilfe bewahren. Dauer des Sozialhilfebezugs Der Kanton geht davon aus, dass er mit der Steuerreform 27 eine Entlastung der Familien in der Höhe von knapp 4 Mio. Franken herbeigeführt hat; das sind gut 1' Franken pro Familie. Neben der steuerlichen Entlastung aller Familien unterstützt der Kanton einkommensschwache Familien finanziell. Alleinerziehende Paare mit Kindern 28% 33% 19% 18% 21% 2% 32% 29% unter einem Jahr 1-2 Jahre 2-4 Jahre mehr als 4 Jahre 27 gewährte der Kanton Familien mit minderjährigen Kindern, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bei der obligatorischen Krankenkasse Prämienverbilligungen in der Höhe von 22 Mio. Franken. Die Kosten für die Prämienverbilligung übernimmt zum grösseren Teil der Bund. % 2% 4% 6% 8% 1% Quelle: Statistisches Amt Basel-Landschaft, Sozialhilfe 29 7 Familienbericht 21 8
6 Familienförderung im Kanton Basel-Landschaft 6 9 Bei der Subventionierung von Betreuungsplätzen in Tagesheimen und Tagesfamilien gibt es von Gemeinde zu Gemeinde grosse Unterschiede. Die Vollkosten der Tagesheime inklusive Verpflegung liegen bei rund 3 Mio. Franken. Die Gemeinden subventionieren die Heime mit 7 Mio. Sie übernehmen damit rund einen Viertel der Kosten. Bei Gemeinden, die ihre Tagesheime stark subventionieren, liegt der Subventionsanteil bei über 6%. Die Vollkosten der Tagesfamilien belaufen sich ohne Verpflegung auf 3,5 Mio. Franken. Die Kosten der Tagesfamilien für eine Betreuungsstunde sind mit 12 Franken etwa gleich hoch wie diejenigen der Tagesheime. Die Tagesfamilien werden von den Gemeinden mit 1,5 Mio. Franken unterstützt. Die Gemeinden übernehmen bei den Tagesfamilien also fast 45% der Kosten. Insgesamt haben die Gemeinden 29 für die Subventionierung der Tagesheime und Tagesfamilien knapp 9 Mio. Franken aufgewendet. Die kantonale Steuerreform brachte den Familien 27 bei den Gemeindesteuern eine Entlastung in der Höhe von 2 Mio. Franken. Am stärksten werden die Familien finanziell durch die Familienzulagen gefördert, die durch die Arbeitgeber finanziert werden. Sie sollen die Mehrkosten der Familien zumindest teilweise ausgleichen. Die Kinderzulage von 2 Franken pro Monat für Kinder bis zum 16. Altersjahr und die Ausbildungszulagen von 25 Franken anschliessend bis zum 25. Altersjahr entsprechen den gesetzlichen Mindestsätzen. Im Kanton Basel-Landschaft und in sechs weiteren Kantonen sind auch die Selbständigerwerbenden dem Gesetz über die Familienzulagen unterstellt. Insgesamt wurden im Kanton Basel-Landschaft 29 Familienzulagen in der Höhe von 137 Mio. Franken ausgerichtet. Die Mutterschaftsversicherung und die Arbeitslosenversicherung werden zu gleichen Teilen durch die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gespeist. Alle erwerbstätigen Frauen haben ab der Niederkunft Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Die Versicherung erstattet 8% des letztversicherten Verdienstes, maximal aber 196 Franken pro Tag. 29 wurden Mutterschaftsentschädigungen in der Höhe von 15 Mio. Franken ausbezahlt. Oft zahlen die Arbeitgeber den Frauen während des Mutterschaftsurlaubs den vollen Lohn, teilweise gewähren sie auch mehr als 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Die Arbeitslosenversicherung bezahlt Unterhaltspflichtigen, die arbeitslos werden, nicht nur 7 sondern 8% des letzten Lohnes. 29 erhielten im Kanton Basel-Landschaft 1 5 Arbeitslose wegen Unterhaltspflichten ein erhöhtes Arbeitslosentaggeld, dies verursachte zusätzliche Kosten in der Höhe von 4,5 Mio. Franken. In den Vorjahren lagen diese Kosten aufgrund der geringeren Arbeitslosigkeit deutlich niedriger. 3 Finanzielle Förderung der Familien in Mio. Franken 137 Familienzulagen 15 Mutterschaftsentschädigung Steuern: Kinderabzug (27) Steuern: Abzug Kinderbetreuungskosten (27) Quellenangabe: Zusammenstellung: Prognos, aus verschiedenen Quellen, siehe Bericht Die Baselbieter Familien werden insgesamt mit etwa 28 Mio. Franken pro Jahr finanziell gefördert, pro Familie sind das 7 18 Franken. Zum Vergleich: mit ihrer Erwerbstätigkeit erzielten die Familien 27 fast das Zehnfache, nämlich etwa 2,75 Mrd. Franken. Trotzdem ist die Bedeutung der steuerlichen Entlastung der Familien und der familienspezifischen Sozialleistungen nicht zu unterschätzen. Zusammen mit den Unterhaltszahlungen für Kinder und getrennt lebende oder geschiedene EhepartnerInnen in der Höhe von über 14 Mio. Franken gleichen sie die Einkommenseinbussen, welche die reduzierte Berufstätigkeit der Mütter mit sich bringt, weitgehend aus. Der Kanton und die Gemeinden wenden für die finanzielle Förderung der Familien zusammen über 12 Mio. Franken pro Jahr auf. Der Anteil des Kantons ist mit 56% etwas höher als derjenige der Gemeinden. Nicht berücksichtigt in diesem Betrag sind die Ausbildungsbeiträge des Kantons, da sie überwiegend an volljährige Kinder bezahlt werden. Für 27 hätten Baselbieter Familien etwa 27 Mio. Franken Einkommenssteuern an den Kanton und die Gemeinden entrichten müssen. Alleine durch die Kinderabzüge in der Höhe von 59 Mio. und die Abzüge für die familienergänzende Kinderbetreuung in der Höhe von 3 Mio. Franken reduzierte sich ihre Steuerlast um über 2%. Nicht berücksichtigt ist der Entlastungseffekt des Vollsplittings für verheiratete Eltern und Alleinerziehende, weil er nicht berechnet werden konnte. 9 Subventionierung Tagesheime/- Familien Prämienverbilligung Krankenkasse inkl. Bundesbeiträge (27) Finanzierung: Kanton Gemeinden Arbeitgeber Arbeitgeber und Arbeitnehmer 6 5 Alimentenbevorschussung Erhöhtes Taggeld für Arbeitslose mit Unterhaltspflichten 23 Sozialhilfe für Familien 9 Familienbericht 21 1
7 Familienförderung im Kanton Basel-Landschaft Familienergänzende Kinderbetreuung 21 haben 19% aller Familien mit Kindern im Vorschulalter und 8% der Familien mit schulpflichtigen Kindern die Dienste von Tagesheimen oder Tagesfamilien in Anspruch genommen. In 49 Tagesheimen mit 18 Plätzen wurden 2 1 Kinder betreut. Ausser in Biel-Benken, Frenkendorf, Füllinsdorf und Lausen gibt es inzwischen in allen Baselbieter Gemeinden mit mehr als 2 5 Einwohnern Tagesheime. In den kleineren Gemeinden fehlen solche Einrichtungen hingegen fast gänzlich. Von den 63 Baselbieter Gemeinden mit weniger als 2 5 Einwohnern haben nur gerade Ittingen, Hölstein und Reigoldswil ein Tagesheim. Der Bedarf nach institutioneller Kinderbetreuung ist in den stadtnahen Unterbaselbieter Gemeinden wesentlich höher als in den ländlichen Gemeinden des Bezirks Laufen und des oberen Baselbiets. Im Bezirk Arlesheim werden 9% aller Kinder unter 12 Jahren in Tagesheimen betreut, in den anderen vier Bezirken sind es im Schnitt nur gut 3%. Dementsprechend gut ist das Betreuungsangebot im Bezirk Arlesheim ausgebaut, in den 14 Gemeinden gibt es insgesamt 36 Tagesheime mit über 8 Plätzen, drei Mal so viel wie in den anderen vier Bezirken zusammen. Standorte der Tagesheime 21 Tagesheime ab 2 Plätzen Tagesheime mit weniger als 2 Plätzen Auch die Zahl der Kinder, die in Tagesfamilien betreut werden, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. 29 wurden in 37 Tagesfamilien über 85 Kinder betreut. Tagesfamilien werden inzwischen in den meisten Gemeinden des Kantons finanziell unterstützt, im Unterbaselbiet wird ihre Betreuung aber stärker in Anspruch genommen als in den anderen Bezirken. Die Tagesheime und Tagesfamilien werden von den Familien, welche diese Einrichtungen nutzen, ausserordentlich positiv beurteilt. Die Einrichtungen liegen so, dass das Bringen und Holen der Kinder keine Probleme verursacht. Die Öffnungszeiten der Tagesheime sind auf die Bedürfnisse der Familien ausgerichtet. Sie sind in der Regel mindestens von 7 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet. Auch bei den Tagesfamilien gibt es kaum Probleme mit den Betreuungszeiten. Mühe machen einem Teil der Familien hingegen die Betriebsferien der Tagesheime, obwohl die meisten höchstens drei Wochen im Jahr geschlossen sind und kein einziges mehr als fünf Wochen schliesst. Mit der Betreuung selbst sind über 8% der Familien zufrieden. Am meisten zu schaffen machen den Familien die Betreuungskosten. Mehr als 4% der Tagesheim-Plätze sind nicht subventioniert, die Eltern zahlen hier unabhängig von ihrem Einkommen etwa 7 Franken pro Halbtag und 11 Franken pro Tag, inklusive Verpflegung. Bei den subventionierten Plätzen variiert die Höhe der Unterstützungsbeiträge von Gemeinde zu Gemeinde stark. Eine Familie mit einem mittleren Einkommen muss mehr als 8% der Vollkosten selbst bezahlen. Es gibt nur drei Gemeinden, welche die Tagesheime stark subventionieren. In diesen Gemeinden zahlen die einkommensschwächsten Familien für eine Ganztagesbetreuung weniger als 1 Franken. Tagesfamilien haben etwa die gleichen Tarife wie die Tagesheime. Die hohen Kosten für Tagesheime und Tagesfamilien halten viele Mütter davon ab, wieder ins Berufsleben einzusteigen oder ihr Pensum am Arbeitsplatz zu erhöhen. Bei jeder zweiten Familie mit Kleinkindern sind die Kosten ein Grund, die Dienste der Tagesheime und Tagesfamilien nicht in Anspruch zu nehmen, bei jeder sechsten Familie sind die Kosten der einzige Grund. Quelle: Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe Basel-Landschaft 21 Obwohl das Angebot in den letzten Jahren massiv erweitert wurde, fehlt es nach wie vor an passenden Tagesheimplätzen. Der Ruf nach zusätzlichen Plätzen kommt dabei nicht nur aus den ländlichen Regionen, wo es bisher noch kaum Tagesheime gibt, sondern lauter noch aus dem Unterbaselbiet. Bei einem Drittel der Tagesheime sind zur Zeit Kapazitätserweiterungen geplant. Einen grossen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten inzwischen die Kindergärten und Schulen. Die meisten Gemeinden haben die im Bildungsgesetz von 22 beschlossenen Blockzeiten eingeführt. In den Bezirken Arlesheim und Liestal gibt es zudem in praktisch allen Gemeinden Mittagstische, in den anderen Kantonsteilen in jeder zweiten Gemeinde. Die Hausaufgabenbetreuung in der Schule ist auch in den Bezirken Arlesheim und Liestal erst in der Hälfte der Gemeinden eingeführt, in den anderen Bezirken nur vereinzelt. Ähnlich stellt sich die Situation bei den Ferienbetreuungsangeboten dar. Knapp die Hälfte der Familien mit Kleinkindern nutzen die Spielgruppen, die es in den meisten Gemeinden gibt. 11 Familienbericht 21 12
8 Familienförderung im Kanton Basel-Landschaft Beratung und Betreuung Das dritte Element der Familienförderung neben den Massnahmen zur finanziellen Entlastung der Familien und den Massnahmen zur Unterstützung der Familien bei der Kinderbetreuung ist die Beratung und Unterstützung der Familien bei ihrer Erziehungsaufgabe und in Krisensituationen. Insbesondere in der ersten Zeit nach der Geburt sehen sich Eltern mit einer Vielzahl von Fragen zur gesunden körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung ihres Kindes konfrontiert. Drei Viertel der Eltern wenden sich mit ihren Fragen zur Ernährung, Pflege, Entwicklung und Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern an die Mütter- und Väterberatung ihrer Gemeinde. Rege besucht werden auch die Familienzentren, die inzwischen in zwölf Gemeinden Raum für Erfahrungsaustausch und gemeinsames Spielen bieten, aber auch Spieltage, Familienausflüge und Vorträge organisieren. Ein Drittel der Baselbieter Familien nutzen solche Elternbildungsangebote. Sind die Kinder in einem Alter, in dem sich die Frage nach ihrer beruflichen Zukunft stellt, nimmt jede vierte Familie die Berufs- Studien- und Laufbahnberatung der Berufsinformationszentren Bottmingen und Liestal in Anspruch. Neben diesen drei Beratungsangeboten, welche die Familien bei ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen, hilft eine Vielzahl von Beratungseinrichtungen bei der Bewältigung von Problemsituationen. So unterstützt das kantonale Sozialamt Familien beim Inkasso von Unterhaltszahlungen. Die Sozialberatungsstellen der Gemeinden helfen Familien vor allem bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche auf Ergänzungsleistungen, Alimentenbevorschussung und Sozialhilfe, treffen für Betroffene aber auch Abklärungen im Zusammenhang mit Adoptionen, Kinderzuteilung und Besuchsrecht bei Scheidung. Die Beratungsstellen des Psychiatrischen Dienstes für Abhängigkeitserkrankungen ist Anlaufstelle bei Alkohol- und Drogenproblemen. Die kantonalen Psychiatrischen Dienste oder den Schulsozialdienst nehmen über 1% der Familien in Anspruch. In der Regel finden die Familien die Beratungsstelle, die ihnen bei der Lösung ihrer Probleme hilft. Die Beratungsangebote, welche die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen, erreichen aber Ausländerfamilien - vor allem aus Nicht-EU-Ländern - und Familien mit niedrigeren Bildungsabschlüssen schlechter. Politischer Handlungsbedarf Die Ergebnisse des Familienberichts zeigen Handlungsbedarf in drei Bereichen auf: 1. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss verbessert werden. Es müssen genügend Betreuungsplätze in Tagesheimen und Tagesfamilien bereitgestellt werden, zu Tarifen, die es gerade auch einkommensschwachen Familien ermöglichen, ihre Kinder betreuen zu lassen. Auch die Arbeitgeber müssen Hand bieten zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aufgabe der Politik ist es, den Arbeitgebern die Erkenntnis zu vermitteln, dass familienfreundliche Arbeitsbedingungen auch dem Unternehmen etwas bringt. 2. Strukturelle Armut in Familien muss verhindert werden. Um Armut in Familien zu verhindern, muss man den Eltern vor allem die Möglichkeit bieten, ihre Kinder betreuen zu lassen. Damit schafft man die Voraussetzung für die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit. Die Sozialhilfe ist zur Bekämpfung von struktureller Armut wenig geeignet. Je länger Sozialhilfe in Anspruch genommen wird, desto grösser wird aufgrund der Rückerstattungspflicht die Schuldenlast und desto kleiner der Anreiz zur Rückkehr in die wirtschaftliche Selbstständigkeit. Zur Bekämpfung von struktureller Armut sollte deshalb die Einführung von Ergänzungsleistungen geprüft werden. 3. Kinder aus sozial schwachen (Ausländer-)Familien müssen so früh wie möglich gezielt gefördert werden Kinder und Eltern aus Familien mit ungenügendem Einkommen, Bildungsdefiziten, Sprachproblemen oder fehlenden Lebenskompetenzen müssen so früh wie möglich gezielt gefördert werden. Alle Personen und Institutionen, die mit diesen Familien in Kontakt sind, müssen helfen, die Familien für diese Förderungsmassnahmen zu gewinnen. Die Förderung soll in einem informellen Rahmen erfolgen, zum Beispiel im Wohnumfeld der Kinder. Für eine kontinuierliche und alltagsnahe Förderung der Kinder sollten alternative Formen des Einbezugs von Privatpersonen geprüft werden. (z.b. Pensionierte als Grosseltern von Ausländerkindern) Familienbericht 21
9 Der Familienbericht 21 Hintergrund, Aufgabe, Datenbasis, Beteiligte Die Erstellung des Familienberichts ist als strategisches Ziel in das Regierungsprogramm aufgenommen worden. Unter der Leitung der Fachstelle für Familienfragen wurde hierfür eine Arbeitsgruppe gebildet, in der Vertreterinnen und Vertreter der folgenden kantonalen Verwaltungsstellen, Institutionen und Verbände mitgearbeitet haben: Handelskammer beider Basel, Wirtschaftskammer Baselland, Gewerkschaftsbund Baselland, Verband Basellandschaftlicher Gemeinden, Verband Tagesfamilien Nordwestschweiz, Baselbieter Bündnis für Familien, Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann, Fachstelle Jugend und Gesellschaft, Fachstelle Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe, Gesundheitsförderung Basel-Landschaft, Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, Kantonales Sozialamt Basel-Landschaft, Statistisches Amt des Kantons Basel-Landschaft. Mit der Erarbeitung des Berichts wurde im Januar 21 die Prognos AG, Basel beauftragt. Der vorliegende Bericht legt den Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Situation der Familien im Kanton Basel-Landschaft. Für die Erstellung des Berichts wurden alle relevanten statistischen Daten, die für den Kanton Basel-Landschaft zur Verfügung standen, ausgewertet. Wo solche Daten fehlten und zu Vergleichszwecken wurde auf gesamtschweizerische Daten zurückgegriffen. Zur Analyse der wirtschaftlichen Situation der Familien wurden die Daten der kantonalen Steuerverwaltung für das Jahr 27 ausgewertet. Ergänzend wurden drei eigene Erhebungen durchgeführt: eine repräsentative Befragung von 1 15 Baselbieter Familien, eine schriftliche Erhebung bei den 86 Gemeinden des Kantons zu den Gemeindesubventionen für familienergänzende Kinderbetreuung und eine telefonische Befragung von 17 Baselbieter Tagesheimen. Die Ergebnisse des Familienberichts bilden die Grundlage für eine gezielte Familienpolitik im Kanton Basel-Landschaft. Der vollständige Familienbericht ist veröffentlicht unter
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