Allgemeine Information zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe

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1 Allgemeine Information zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe Göttingen, August 2016 Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule bzw. eine Kindertageseinrichtung bzw. Tagesmutter/Tagesvater besucht wird und der/die Schüler/in keine Ausbildungsvergütung erhält. Bitte geben Sie an, für welches Kind, welchen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Sie die Leistungen beantragen. Sie können mehrere Leistungen beantragen. Füllen Sie dazu den entsprechenden Antrag aus. Wenn Sie zunächst nur eine Leistung in Anspruch nehmen möchten, können Sie einen Einzelantrag nutzen. Bitte beachten Sie: Für jedes Kind oder jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener Antrag zu stellen. Es können folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht werden: Eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten der Schule/Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater) Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten, d. h. die Aufwendungen, die von der Schule selbst unmittelbar veranlasst sind. Nicht übernahmefähig sind jedoch Taschengelder für zusätzliche Ausgaben während der Ausflüge bzw. Kindertages- oder Klassenfahrten oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden müssen (z. B. Sportschuhe, Badezeug). Persönlicher Schulbedarf Für Kinder, die laufende Leistungen nach dem SGB II erhalten, wird automatisch zum des Jahres (Schuljahresbeginn) eine Pauschale von 70,00 und zum des Folgejahres (Schulhalbjahr) noch mal ein weiterer Betrag von 30,00 für die persönliche Ausstattung mit Schulbedarf gezahlt. Alternativ erhalten alle leistungsberechtigten Kinder künftig auch für das Schuljahr ihrer erstmaligen oder erneuten Einschulung diese Pauschale. Entweder regulär 70 Euro zum ersten August und 30 Euro zum ersten Februar des Schuljahres (s.o) oder einmalig 70 Euro im Laufe des Zeitraums von August bis Januar des Schuljahres und dann regulär 30 Euro zum ersten Landkreis Göttingen Reinhäuser Landstraße Göttingen Jobcenter Landkreis Göttingen

2 - 2 - Februar oder einmalig 100 Euro im Laufe des Zeitraums von Februar bis Juli des Schuljahres. Wird für Kinder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bezogen, muss diese Leistung extra beantragt werden. Bitte beachten Sie: Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, müssen Sie ggfs. Nachweise über die zweckbestimmte Verwendung vorlegen. Bitte bewahren Sie daher die Kaufbelege auf. Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges Bis zum Abschluss des Sekundar-Bereiches I werden die erforderlichen Schulfahrtkosten wie bisher vom Landkreis Göttingen - Amt für Schule, Sport und Kultur übernommen. Es wird ein Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten für die Schülerbeförderung in der notwendigen Preisstufe für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule erbracht, wenn der Schulweg innerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 3,00 km und zwischen zwei geschlossenen Ortschaften mindestens 2,00 km beträgt. Auf diesen Betrag ist die Leistung auch dann beschränkt, wenn die Schülerin oder der Schüler tatsächlich eine weiter entfernte Schule besucht. Es wird ein Eigenanteil in Höhe von monatlich 5,00 in Abzug gebracht! Die Kosten sind gering zu halten. Den Berechnungen zu Grunde gelegt wird eine Fahrkartenkombination, die jedes Schuljahr aktualisiert wird und den entsprechenden Ferienzeiten angepasst ist. Um den Zuschuss zu den tatsächlichen Fahrtkosten im vollen Umfang ersetzt zu bekommen bietet es sich an, sich an diese Empfehlung zu halten. Fahrkartenkombination für das Schuljahr 2015/2016: August 2016 September 2016 Oktober 2016: Oktober Oktober 31. Oktober: November 2016 Dezember 2016 Januar 2017 Februar 2017 März 2017 April 2017: April April Mai 2017 Juni Einzelkarten

3 - 3 - Bitte beachten Sie: Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, müssen Sie ggfs. Nachweise über die zweckbestimmte Verwendung vorlegen. Bitte bewahren Sie daher die Schülerfahrkarten auf. Ergänzende angemessene Lernförderung/Nachhilfe Die Notwendigkeit der Lernförderung muss durch die Lehrerin/den Lehrer auf dem Vordruck Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung festgestellt und bescheinigt werden. Voraussetzung ist, dass die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um das wesentliche Lernziel (im Regelfall die Versetzung in die nächste Schulklasse) zu erreichen. Es werden nur die Aufwendungen übernommen, die den ortsüblichen Sätzen entsprechen. Schuleigene Förderangebote haben immer Vorrang. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Geben Sie an, an wie vielen Tagen im Monat Ihr Kind durchschnittlich die Mahlzeit einnimmt. Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in einer Kindertagespflegestelle (Tagesmutter/Tagesvater) betreut werden gilt dies entsprechend. Beachten Sie, dass bei einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in nicht schulischer Verantwortung (z. B. in Horten) die Mittagsverpflegungskosten nicht übernommen werden. Der Eigenanteil in Höhe von 1,00 pro Mittagsverpflegung (Haushaltsersparnis) ist aus dem Regelbedarf der Kinder bzw. Schüler/innen zu finanzieren und von Ihnen selbst zu zahlen. Das genaue Verfahren erfahren Sie in der jeweiligen Schule, Kindertageseinrichtung oder bei der Tagesmutter/dem Tagesvater. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Pro Monat steht ein Betrag von 10,00 zur Verfügung, der - bezogen auf den Bewilligungsabschnitt jährlich zu 120,00 zusammengefasst werden kann. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: o Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein), o Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht), o Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche), o Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).

4 - 4 - Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen. Gegebenenfalls können auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn Sie in Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktivität entstehen und die 10,00 monatlich nicht überschritten werden (z. B. Kosten für die Ausleihe eines Musikinstrumentes, oder Fahrtkosten). Ihre Ansprechpartner im Jobcenter Landkreis Göttingen sind: Standort Duderstadt Industriestraße Duderstadt Tel.: Fax: zuständig für die Bereiche: - Stadt Duderstadt - Samtgemeinde Gieboldehausen - Samtgemeinde Radolfshausen (nur Gemeinden Seeburg und Seulingen) Standort Hann. Münden Auefeld 10, Hann. Münden Tel.: Fax: zuständig für die Bereiche: - Samtgemeinde Dransfeld - Stadt Hann. Münden - Gemeinde Staufenberg Standort Göttingen-Land Carl-Zeiss-Str Göttingen Tel.: und Fax: zuständig für die Bereiche: - Flecken Adelebsen - Flecken Bovenden - Gemeinde Friedland - Gemeinde Gleichen - Gemeinde Rosdorf - Samtgemeinde Radolfshausen (außer Gemeinden Seeburg und Seulingen) Jobcenter Göttingen Hiroshimaplatz Göttingen Tel.: Fax: zuständig für den Bereich - Stadt Göttingen

5 Bildungspaket : Landkreis Göttingen Außenstelle Jobcenter FD Standort Hann. Münden Frau L. Ioannidou Raum 026, 1. Etage Auefeld Hann. Münden Telefon: Telefax: Ioannidou@landkreisgoettingen.de

6 Stand: August 2016 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bitte beachten Sie das Informationsblatt zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe! Ausgabedatum Eingangsvermerk Nr. der Bedarfsgemeinschaft (falls bekannt): Leistungsbezieher SGB II Wohngeld und Kindergeld (*) Kinderzuschlag und Kindergeld (*) (*) Fügen Sie den Unterlagen den entsprechenden Bewilligungsbescheid für den beantragten Zeitraum bei! Name, Vorname des Antragssteller/-in Geburtsdatum Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) Gesetzliche/r Vertreter/in (falls Antragssteller/in minderjährig) Geburtsdatum Familienstand Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) Telefonnummer Bankverbindung der Antragstellerin /des Antragstellers (ggf. gesetzl. Vertreter/-in) IBAN (Kontonummer): BIC (BLZ): Kreditinstitut: Kontoinhaber/in: Die Antragstellerin/der Antragsteller besucht im Zeitraum vom bis eine allgemein- oder berufsbildende Schule eine Förderschule (Sonderschule) eine Tagesstätte einen Kindergarten und in dem Kindergarten eine integrative Gruppe (I-Gruppe) Tagesmutter/-vaterbetreuung Name, Anschrift der Schule/der Tagesstätte/ des Kindergartens/Tagesmutter/-vater: Klasse: Fachrichtung (bei Besuch einer berufsbildenden Schule): Die Antragstellerin/ der Antragssteller Ja Nein erhält eine Ausbildungsvergütung ist ein Pflegekind Für den/die Antragsteller/in werden folgende Leistungen beantragt: Kostenübernahme eines eintägigen Ausflugs der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung als Direktzahlung an die Schule bzw. Kindertageseinrichtung (Bitte legen Sie eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über Art, Dauer und Kosten des Ausflugs vor) Kostenübernahme einer mehrtägigen Klassenfahrt bzw. Fahrt der Kindertageseinrichtung als Direktzahlung an die Schule bzw. Kindertageseinrichtung (Bitte eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über Art, Dauer und Kosten der Fahrt vorlegen) Schülerbeförderungskosten ab Klasse 11 (Bitte machen Sie ergänzende Angaben unter A.) ergänzende angemessene Lernförderung (Bitte machen Sie ergänzende Angaben unter B. und reichen den von der Schule ausgefüllten, unterschriebenen Vordruck Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung ein) Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung bzw. in der Kindertagespflege (z. B. Tagesmutter/-vaterbetreuung) (Bitte machen Sie ergänzende Angaben unter C.) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, etc.) (Bitte machen Sie ergänzende Angaben unter D.)

7 Nur für Bezieher von WOHNGELD oder KINDERZUSCHLAG auszufüllen! (Begründung: Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen zum und zum des Jahres für diese Leistung erneut einen Antrag stellen). Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 70,00 zum des Jahres 30,00 zum des Jahres A. Ergänzende Angaben zur Schülerbeförderung: Die Fahrtkosten belaufen sich auf monatlich. Die Schülerfahrkarte ist nur für den Schulweg und nicht auch privat nutzbar: ja nein Der Schulweg beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 3,00 km und zwischen zwei geschlossenen Ortschaften mindestens 2,00 km: ja nein Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 5,00 zu erbringen! Die Leistung wird als Geldleistung erbracht. Bitte beachten Sie das Informationsblatt auf Seite 2 Fahrkartenkombinationsempfehlung B. Ergänzende Angaben zur Lernförderung: Es besteht ein schulisch festgestellter Lernförderbedarf ja nein Es besteht eine diagnostisch festgestellte Leserechtschreibschwäche (LRS)/ Dyskalkulie ja nein Bitte legen Sie den von den Klassen- bzw. Fachlehrern/innen ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung vor. Die Leistung wird in Form eines Gutscheins erbracht. C. Ergänzende Angaben zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung: Die Antragstellerin/der Antragsteller nimmt im Monat durchschnittlich an Tagen an der Mittagsverpflegung teil. Die Kosten belaufen sich auf (ohne Abzug des Eigenanteils von 1 ) pro Mahlzeit. Bei verbindlicher Anmeldung zur Mittagsverpflegung, fügen Sie bitte diese Anmeldung oder einen anderen geeigneten Nachweis bei. Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege oder des Hortes, den Anbieter des Essens und den Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist. Bitte lassen Sie sich den Nachweis von der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ausstellen. Die Leistung wird direkt an den Leistungsanbieter (Schule, Kindertageseinrichtung, etc.) ausgezahlt. D. Ergänzende Angaben zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Die Antragstellerin/der Antragsteller nimmt im Zeitraum vom bis an folgender Aktivität teil: (Aktivität) (Name und Anschrift des Leistungsanbieters/Vereins) Die Kosten hierfür betragen Euro im Monat im Quartal im Halbjahr im Jahr an folgender Aktivität teil: (Aktivität) (Name und Anschrift des Leistungsanbieters/Vereins) Die Kosten hierfür betragen Euro im Monat im Quartal im Halbjahr im Jahr Für die Teilnahme an o.g. Aktivität beantrage ich die Übernahme der Kosten für: als Ausrüstungsgegenstand (z.b. Musikinstrumente, Schutzkleidung für Sport, Sportgeräte usw.) bzw. Leihgebühren für. Um am o.g. Angebot teilnehmen zu können beantrage ich Fahrtkosten vom Wohnort bis zum Veranstaltungsort in Höhe von (max. bis zur Höhe von 10,00 ). Bitte fügen Sie die Anmeldungen, Rechnungen oder sonstige geeignete Unterlagen der Anbieter bei, bei denen Ihr Kind ein Angebot wahrnehmen möchte. Es genügt auch die Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks Bestätigung des Teilhabebedarfes. Jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist der antragsbearbeitenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Zuwiderhandlungen können im Rahmen eines Ordnungswidrigkeit- oder Strafverfahrens (ggf. Betrug, 263 Strafgesetzbuch) geahndet werden. Mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der für die Leistungsgewährung erforderlichen und freiwillig angegebenen Daten bin ich einverstanden. Ich bin damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die zur Leistungserbringung notwendig sind, an beteiligte Stellen weitergegeben werden. Ort, Datum Unterschrift des Antragsstellers (ggf. gesetzlicher Vertreter)

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