Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ThürBfG

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1 Informationen über das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ThürBfG für PARITÄTISCHE Mitgliedsorganisationen als Arbeitgeber und / oder als Bildungsträger

2 I. Kernaussagen II. Anspruch auf Bildungsfreistellung III. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung V. Gründe der Ablehnung durch den Arbeitgeber VI. Anforderungen an Bildungsmaßnahmen/-anbieter VII. Weitere wichtige Fragen

3 I. Kernaussagen II. Anspruch auf Bildungsfreistellung III. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung V. Gründe der Ablehnung durch den Arbeitgeber VI. Anforderungen an Bildungsmaßnahmen/-anbieter VII. Weitere wichtige Fragen

4 I. Kernaussagen Am 01. Januar 2016 ist das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft getreten. ArbeitnehmerInnen (AN) in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber (AG) an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Maßgebend für die Gewährung der Freistellung durch den AG ist jedoch die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, damit besteht eine Relevanz zu den Entgeltverhandlungen für Einrichtungen, deren Entgelte auf Nettojahresarbeitszeitberechnung basieren. Die Kosten der Bildungsveranstaltung hat der/die Beschäftigte selbst zu tragen. Die Verordnung zum ThürBfG trat am 12. Juli 2016 in Kraft.

5 I. Kernaussagen II. Anspruch auf Bildungsfreistellung III. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung V. Gründe der Ablehnung durch den Arbeitgeber VI. Anforderungen an Bildungsmaßnahmen/-anbieter VII. Weitere wichtige Fragen

6 II. Anspruch auf Bildungsfreistellung Wer hat Anspruch? Beschäftigte mit der Arbeitsstätte in Thüringen oder dem Betriebssitz des Arbeitgebers in Thüringen: ArbeitnehmerInnen und Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen, Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen oder, wenn diese in Heimarbeit beschäftigt sind und wenn der/die AN mind. 6 Monate beim AG beschäftigt ist (gem. 4 ThürBfG) Hinweis: Schließt sich das Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis bei selbigem AG an, ist für Entstehen des Anspruchs der Beginn des vorhergehenden Verhältnisses maßgebend.

7 II. Anspruch auf Bildungsfreistellung Wieviel Anspruch besteht pro Beschäftigte/n? Der Anspruch beläuft sich grundsätzlich auf 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres pro VBE bei einer 5-Tage-Woche. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, steigert oder verringert sich der Anspruch entsprechend ( 3 Abs.1 Satz1 ThürBfG). Auszubildende haben Anspruch auf 3 Freistellungstage/ Kalenderjahr. eine Übertragung des Freistellungsanspruchs auf das folgende Kalenderjahr ist einmalig möglich Durch einen Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses wird der Anspruch nicht berührt.

8 II. Anspruch auf Bildungsfreistellung Wieviel Anspruch besteht pro Beschäftigte/n? 5 Tage Arbeit/ Woche Woche = 1,00 VBE Arbeitsstunden/ Woche VBE Faktor Fortbildungstage / Jahr , ,51-0,74 0,75 3, ,50 0,5 2,5

9 I. Kernaussagen II. Anspruch auf Bildungsfreistellung III. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung V. Gründe der Ablehnung durch den Arbeitgeber VI. Anforderungen an Bildungsmaßnahmen/-anbieter VI. Weitere wichtige Fragen

10 III. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung Wer hat keinen Anspruch? Personen: des öffentlichen Diensts des Bundes, der bundesmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts und wenn der/die AN weniger als 6 Monate beim AG beschäftigt ist (gem. 4 ThürBfG) Hinweis: Schließt sich das Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis bei selbigem AG an, ist für Entstehen des Anspruchs der Beginn des vorhergehenden Verhältnisses maßgebend.

11 I. Kernaussagen II. Anspruch auf Bildungsfreistellung III. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung V. Gründe der Ablehnung durch den Arbeitgeber VI. Anforderungen an Bildungsmaßnahmen/-anbieter VII. Weitere wichtige Fragen

12 IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung, 6 (1) Maßgebend für die Gewährung der Freistellung durch den AG ist die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen. 3 (6) Für Beschäftigte in einem Betrieb eines Unternehmens, das weniger als fünf Beschäftigte hat, besteht kein Anspruch auf Bildungsfreistellung. Bei der Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten ( ) werden die Beschäftigten von verbundenen Unternehmen ( ) einbezogen. ( ) Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten werden bei der Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Hinweis: Ihr Unternehmen gilt als verbunden, wenn Ihr Unternehmen mehr als 50% des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält oder wenn ein anderes Unternehmen an Ihrem Unternehmen mehr als 50% des Kapitals oder der Stimmrechte hält.

13 IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung, 6 (1) Übersicht Kappung der Freistellungstage 3 (6) 6 (2) 3 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ThürBfG bis 5 Beschäftigte von 5 bis 25 Beschäftigte Anspruchstage Bildungsfreistellung einrichtungsspezifische Bildungsfreistellungtage gesamte Anzahl MA im Unternehmen (Bsp. Zahlen) Anspruchstage gesamt Unternehmen (2) 4 von 25 bis 50 Beschäftigte 50% der Anzahl der am Beschäftigten (2) 5 ab 50 Beschäftigte genau = der Anzahl der am Beschäftigten

14 IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung, 6 (2) 6 (2) 3. Es erfolgt eine Kappung der Freistellungstage, wenn in Betrieben von Unternehmen mit bis zu fünfundzwanzig Beschäftigten bereits fünf Arbeitstage für Bildungsfreistellung in Anspruch genommen worden sind Bsp..: Wohnheim hat gesamt 22 Beschäftigte, bis haben bereits 2 MA gesamt 5 Tage Bf genommen, dann gibt es ab bis überhaupt keine Bildungsfreistellung mehr = maximal 5 Tage pro Jahr für das ganze Unternehmen

15 IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung, 6 (2) 6 (2) 4. Es erfolgt eine Kappung der Freistellungstage, wenn in Betrieben von Unternehmen mit mehr als fünfundzwanzig und bis zu fünfzig Beschäftigten die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Bildungsfreistellung in Anspruch genommen worden sind,, die Hälfte der Zahl der am 01. Januar des Jahres Beschäftigen erreicht hat... Bsp.: Träger von Wohnheimen und ABW hat gesamt 36 Beschäftigte, dann gibt es maximal 18 Tage Bildungsfreistellung = maximale Tage für Bildungsfreistellung = 50% der Anzahl der MA (keine VbE) welche am des lfd. Jahres beschäftigt waren

16 IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung, 6 (2) 6 (2) 5. Es erfolgt eine Kappung der Freistellungstage, wenn in Betrieben von Unternehmen mit mehr als fünfzig Beschäftigten die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Bildungsfreistellung in Anspruch genommen worden sind,, die Zahl der am 01. Januar des Jahres Beschäftigen erreicht hat... Bsp.: Träger von Wohnheimen und ABW hat gesamt 86 Beschäftigte, dann gibt es maximal 86 Tage Bildungsfreistellung und nicht 5 mal 86 Tage =430 = maximale Tage für Bildungsfreistellung = der Anzahl der MA (keine VbE) welche am des lfd. Jahres beschäftigt waren

17 IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung, 6 (1) AN macht den Anspruch gegenüber dem AG spätestens 8 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich geltend AN beschreibt im Antrag die Veranstaltung und fügt eine Kopie der Anerkennungsbescheinigung der Bildungsveranstaltung bei diese stellt der Bildungsanbieter aus der AG teilt dem Beschäftigten spätestens 4 Wochen nach Antragsstellung die Entscheidung mit im Falle einer Ablehnung sind die Gründe dem/der AN schriftlich mitzuteilen

18 I. Kernaussagen II. Anspruch auf Bildungsfreistellung III. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung V. Gründe der Ablehnung durch den Arbeitgeber VI. Anforderungen an Bildungsmaßnahmen/-anbieter VII. Weitere wichtige Fragen

19 V. Gründe der Ablehnung durch den Arbeitgeber Die Gründe, die den Arbeitgeber zu einer Ablehnung berechtigen, sind in 6 Abs. 2, 3 und 7 ThürBfG wie folgt aufgezählt: nicht fristgerecht eingereichte Anträge dringende betriebliche Belange im Sinne des 7 BUrlG oder bereits genehmigte Urlaubsanträge von Kollegen/innen wenn die max. Anzahl an Bildungsfreistellungen im lf. Kalenderjahr genehmigt wurde dringende betriebliche Belange oder wirtschaftliche Schwierigkeiten (bspw. Insolvenzverfahren) unvorhersehbare betriebliche Belange (bspw. Krankheit anderer Beschäftigter) ohne Fristeinhaltung (Schadensersatzleistung durch AG verpflichtend)

20 I. Kernaussagen II. Anspruch auf Bildungsfreistellung III. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung V. Gründe der Ablehnung durch den Arbeitgeber VI. Anforderungen an Bildungsmaßnahmen/ -anbieter VII. Weitere wichtige Fragen

21 VI. Anforderungen an die Bildungsmaßnahme/-anbieter öffentlich ausgeschriebene und zugängliche Bildungsmaßnahmen auf den Gebieten: der gesellschaftspolitischen, der arbeitsweltbezogenen oder der ehrenamtsbezogenen Bildung Veranstaltungen in Blockform von mind. 2 Tagen Dauer (ausgehend von 6 Unterrichtsstunden pro Tag und 45 Minuten pro Unterrichtsstunde) Bildungsmaßnahme muss vom TMBJS anerkannt sein: Veröffentlichung der anerkannten Maßnahmen in den jeweiligen Programmen der Bildungsanbieter sowie auf der Seite des TMBJS: ndex.aspx

22 VI. Anforderungen an die Bildungsanbieter/-anbieter Bildungsträger müssen jede einzelne Bildungsveranstaltung anerkennen lassen, das Antragsverfahren ist hier beschrieben dex.aspx Bildungsveranstaltungen, deren Antrag positiv bewertet wird, werden unbefristet anerkannt Für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen werden von den antragstellenden Trägern Gebühren erhoben (zwischen 10 und 150 Euro pro Antrag) Bildungsanbieter stellen Bescheinigungen über anerkannte Maßnahme für TN/AG aus Bildungsanbieter sind verpflichtet, die durchgeführten Veranstaltungen zu dokumentieren und Auskünfte über die Teilnehmenden zu erheben (Evaluationsformular des TMBJS)

23 I. Kernaussagen II. Anspruch auf Bildungsfreistellung III. Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung IV. Verfahren zur Erlangung der Freistellung V. Gründe der Ablehnung durch den Arbeitgeber VI. Anforderungen an Bildungsmaßnahmen VII. Weitere wichtige Fragen

24 VII. Weitere wichtige Fragen Kann auch für ehrenamtliche Tätigkeiten Bildungsfreistellung gewährt werden? Die Freistellung nach dem ThürBfG erfolgt ausschließlich für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der ehrenamtsbezogenen Bildung. Diese dient der Qualifizierung für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die reine Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist nicht erfasst und somit nicht anerkennungsfähig.

25 VII. Weitere wichtige Fragen Beeinflusst oder beeinträchtigt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Bildungsfreistellung die Höhe der betrieblich bedingten Fortbildungstage? Der nach diesem Gesetz bestehende Anspruch auf Bildungsfreistellung ist ein Mindestanspruch. Andere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, tarifvertragliche Regelungen, betriebliche Vereinbarungen sowie sonstige vertragliche und betriebliche Regelungen, die einen Anspruch auf Freistellungen für Zwecke der Weiterbildung begründen, bleiben unberührt. Dies bedeutet: anzurechnen sind die berechtigten Tage vom ThürBfG her PLUS Fortbildungstage die betrieblich bedingt und geregelt waren, z.b. in einem betrieblichen Fortbildungsplan, dann könnten 7 Tage Fortbildung jährlich nötig sein

26 VII. Weitere wichtige Fragen Kann Bildungsfreistellung auch für Abend- oder Wochenend- veranstaltungen gewährt werden? Bildungsfreistellung kann nur für die reguläre Arbeitszeit unabhängig vom Wochentag und von Uhrzeiten gewährt werden. Wenn regulär an Samstagen gearbeitet wird, kann Bildungsfreistellung für Samstag gewährt werden. Fällt eine Veranstaltung auf Sonntag und es wird Sonntags nie gearbeitet, dann keine Freistellung.

27 VII. Weitere wichtige Fragen Kann der Anspruch ins nächste Jahr übertragen werden? Nach 3 kann der Freistellungsanspruch einmalig aus dem Jahr seiner Entstehung in das folgende Jahr übertragen werden. Die Übertragung erfolgt auf Antrag des Beschäftigten. Generelle Übertragungen sind nicht möglich.

28 VII. Weitere wichtige Fragen Welche Bildungsmaßnahmen der PARITÄTISCHEN Akademie Thüringen sind für eine Bildungsfreistellung anerkannt? Studienkurs Casemanagement Ausbildung zum systemischen Berater/Pädagogen Zertifikatskurs BWL für soziale Organisationen Basiskurs Wundexperte ICW Beziehungsgestaltung und Gesprächsführung mit psychisch kranken Menschen Deeskalation und Selbstbehauptungsstrategien Die Entdeckung der Achtsamkeit in der Arbeit mit psychisch kranken Menschen Die Kunst des positiven Nein-Sagens Nur wer sich sicher fühlt, kann professionell arbeiten Resilienztraining Erfolgreich kommunizieren und verhandeln

29 Für Ihre Fragen stehen im PARITÄTISCHEN zur Verfügung: Qualifizierungsentwicklung Nicole Walther / Ramona Klein / Iris Ehmann / Manja Hönniger / Akademie / Bildungswerk Antje Steinborn / asteinborn@parisat.de Entgeltberatung Burkhard Hempel bhempel@paritaet-th.de

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