PPP für BetriebsrätInnen und ArbeitnehmerInnen Kurzversion

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1 PPP für BetriebsrätInnen und ArbeitnehmerInnen Kurzversion

2 DEMOKRATIE BRAUCHT BILDUNG Bildung ist Schlüssel zur gelebten Demokratie: dem Mitwirken an politischen Entscheidungsprozessen. Grundlage einer Demokratie, möglichst viele Menschen zu integrieren. Lernprozess ist mit der Schule nicht beendet. Weiterbildungen und lebenslanges Lernen als formulierte Anforderungen eines demokratischen Miteinanders. Bildungsfreistellungsgesetze bilden Rahmen für berufliche, allgemeine und politische Weiterbildung und Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. SEITE 2

3 AUFTRAG VON GEWERKSCHAFTEN Gewerkschaften haben einen politischen Auftrag. wirken auf Gesellschaft und gestalten. engagieren sich für soziale Politik. wollen Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern. setzen sich für Mitbestimmung, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit ein. stärken gesellschaftlichen Zusammenhalt und Solidarität. SEITE 3

4 KEINE ZEIT FÜR WEITERBILDUNG!? Weiterbildung und lebenslanges Lernen werden häufig als selbstverständlich von Arbeitgeberseite vorausgesetzt. Die Frage ist: Wann neben Job, Ehrenamt, Familie und Freizeit? Eine Möglichkeit: Bildungszeit nutzen. SEITE 4

5 BILDUNGSZEIT EIN GEWINN FÜR ALLE Individuell, durch Ermöglichung des Aufbaus von Kompetenzen und der Erhöhung internationaler Mobilität. Wirtschaftlich, durch Setzung positiver Signale im Wettbewerb um Fachkräfte. Gewerkschaftlich durch wachsendes Verständnis von Forderungen und MultiplikatorInnen im Betrieb. Demokratisch-gesellschaftlich durch Steigerung der Partizipation und Ausgleich unterschiedlicher Bildungschancen. SEITE 5

6 INFORMATIONEN ZUR BILDUNGSZEIT Bundesrepublik Deutschland hat sich 1976 völkerrechtlich verpflichtet, eine bezahlte Freistellung zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen.* Kein Gesetz durch Bund: Bundesländer haben eigene Bildungsfreistellungsgesetze verabschiedet. Bayern und Sachsen verfügen über keine Bildungsfreistellungsgesetze. Ländergesetze sehen in der Regel eine Freistellung von fünf Tagen pro Jahr für Weiterbildungen vor. *Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation [ILO] SEITE 6

7 SEITE 7

8 RECHT AUF BILDUNG In den meisten Bundesländern: fünf Tage im Jahr, kann in der Regel auf zwei Jahre angespart werden. In Sachsen und Bayern gibt es keine Bildungsfreistellung. Für alle angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte haben anteilig Anspruch, Azubis meist keinen oder nur eingeschränkt. Möglichkeiten: Berufliche, Allgemeine, Kulturelle, Ehrenamtliche oder Politische Weiterbildung. Selbst entscheiden, welches Thema - zum Beispiel: Sprachen, Computer, Verhandlungsgeschick, Geschichtsthemen, Fotografie, Europa, Rhetorik SEITE 8

9 BILDUNGSZEIT IN BADEN-WÜRTTEMBERG 5 Tage Bildungszeit pro Jahr für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer/ Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg (ggf. anteilig bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche) Azubis und dual Studierende können die Bildungszeit nur für politische Bildung und Qualifizierung für Ehrenämter und nur für 5 Tage während der gesamten Ausbildungszeit in Anspruch nehmen Beschäftigte an Schulen, die mit der Unterrichtung oder Betreuung der Schülerinnen und Schüler betraut sind, können Bildungszeit nur in der unterrichtsfreien Zeit in Anspruch nehmen. Auch Beschäftigte mit Lehraufgaben an Hochschulen können ihre Bildungszeit ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit in Anspruch nehmen Das Einkommen wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt Die Kosten der Bildungsmaßnahme tragen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst

10 BILDUNGSZEIT IN BADEN-WÜRTTEMBERG Für Bildungsmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung politischen Weiterbildung Für Qualifizierungsmaßnahmen zur Vorbereitung oder zur qualifizierten Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten wurde eine Rechtsverordnung erlassen werden, die seit 1. Januar 2016 in Kraft ist.

11 BILDUNGSZEIT IN BADEN-WÜRTTEMBERG Berufliche Weiterbildung umfasst auch Aufstiegsfortbildungen (bei längerfristigen Maßnahmen sind auch einzelne Tage im Rahmen der Bildungszeit möglich) die Gesundheitsprävention (im betrieblichen bzw. dienstlichen Interesse) das Nachholen von Schulabschlüssen den Erwerb von Sprachkenntnissen (Deutsch oder Fremdsprache) mit Bezug zur beruflichen Entwicklung die Alphabetisierung (Grundbildung: Lesen und Schreiben)

12 BILDUNGSZEIT IN BADEN-WÜRTTEMBERG Die Bildungszeit ist ein Mindestanspruch Die Anrechnung anderer Freistellungen ist möglich, wenn diese auf Grund einer anderen rechtlichen Vorschrift, eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer individuellen Vereinbarung erfolgen, eine Fortzahlung der Vergütung vorsehen nicht der Einarbeitung auf einen bestimmten betrieblichen Arbeitsplatz oder überwiegend betrieblichen Belangen dienen den Zielen der Bildungszeit dienen Der individuelle Anspruch auf Bildungszeit reduziert sich bei einer Anrechnung entsprechend Auskunft erteilen Betriebs- oder Personalräte

13 DER WEG ZUR BILDUNGSZEIT 1. Bildungsangebot aussuchen Das Bildungsangebot muss für die Bildungszeit geeignet sein (berufliche und politische Bildung, Qualifizierung für das Ehrenamt) Das Bildungsangebot muss von einem anerkannten Träger durchgeführt werden (Liste der anerkannten Träger auf Das Bildungsangebot muss grundsätzlich mindestens 6 Zeitstunden pro Tag Unterricht umfassen Ein- bzw. mehrtägige Veranstaltung möglich (auch Online-Learning- Phasen sind möglich)

14 DER WEG ZUR BILDUNGSZEIT 2. Antrag auf Bildungszeit stellen Antrag beim Arbeitgeber stellen (schriftlich, mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn) Musterformular ist auf als Download vorhanden mit folgenden Inhalten: Informationen zu Lernzielen und Lerninhalten Zielgruppe der Veranstaltung Zeitlicher Ablauf Name der Bildungseinrichtung mit Angaben zur Anerkennung

15 DER WEG ZUR BILDUNGZEIT 3. Entscheidung des Arbeitgebers abwarten Der Arbeitgeber entscheidet unverzüglich, spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich über den Antrag Zustimmungsfiktion: ohne Antwort innerhalb dieser Frist gilt der Antrag als genehmigt

16 DER WEG ZUR BILDUNGSZEIT Bei Ablehnung hat der Arbeitgeber die Gründe schriftlich darzulegen Ablehnungsgründe sind: Anspruch auf Bildungszeit bereits ausgeschöpft dringende betriebliche Belange im Sinne von 7 Bundesurlaubsgesetz genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter Weitere Ablehnungsgründe: als dringender betrieblicher Belang gilt auch, wenn am 1. Januar weniger als 10 Personen (ohne Auszubildende und dual Studierende) im Betrieb beschäftigt waren (Kleinbetriebsregelung) als dringender betrieblicher Belang gilt auch, wenn von 10 Prozent der Beschäftigten die ihnen insgesamt im Jahr zustehende Bildungszeit bereits genommen wurde oder sie ihnen bewilligt wurde (Überforderungsklausel)

17 DER WEG ZUR BILDUNGSZEIT Bei Ablehnung des Antrags prüfen, ob die Rückmeldung fristgerecht war und die angeführten Gründe die Ablehnung rechtfertigen. Zusätzliche Beratung einholen. Wenn die Ablehnung des Arbeitgebers rechtens ist, ggf. einen geeigneten neuen Termin suchen und die Bildungszeit neu beantragen.

18 DER WEG ZUR BILDUNGZEIT 4. Teilnahme nachweisen Nach der Weiterbildungsmaßnahme ist die Teilnahme gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen. Eine entsprechende Bescheinigung stellt der Bildungsträger aus

19 GUTE GRÜNDE, SICH WEITERZUBILDEN Persönliches Bildungsinteresse befriedigen können: Themen selbst bestimmen. Aus dem Alltag rauskommen. Produktiv und kollegial lernen. Das eigene (gewerkschaftliche) Engagement stärken. Kennenlernen anderer engagierter Menschen. Durch andere Teilnehmende neue Arbeitsbereiche kennenlernen. Soziale Kontakte schließen - sich miteinander vernetzen. SEITE 19

20 NUTZEN FÜR BERUF, FREIZEIT UND EHRENAMT Neue Ideen zur Gestaltung des Lebens- und Arbeitsbereichs. Mitreden und mithalten können. Argumente haben. Eigene Interessen vertreten können. Zufriedenheit steigern - selbstbewusster werden. Ereignisse in Politik und Gesellschaft verstehen. SEITE 20

21 ANTWORTEN AUF VERBREITETE IRRTÜMER Ich finde kein Seminarangebot, das zu meiner Tätigkeit im Betrieb passt! Eine Bildungszeit muss nicht zum beruflichen Profil passen oder einen vorrangigen wirtschaftlichen Nutzen für den Betrieb haben. Er darf auch der eigenen Karriereplanung dienen. Ich kann meine Familie nicht so lange allein lassen! Es gibt Seminare vor Ort, wo man abends zuhause sein kann. Außerdem gibt es in Ferienzeiten Familienseminare mit Übernachtung. SEITE 21

22 ANTWORTEN AUF VERBREITETE IRRTÜMER Ich kann keine zusätzliche Bildungszeit nehmen - ich habe viel zu viel Arbeit! Beschäftigte haben Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit im Jahr. Es ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten Weiterbildung zu ermöglichen. Ich kann meiner Frau/meinem Mann nicht zumuten, sich die ganze Zeit allein um das Kind zu kümmern! Einige Seminarhäuser bieten professionelle Kinderbetreuung an. SEITE 22

23 BILDUNGSZEIT BRAUCHT UNTERSTÜTZUNG Bildungszeit ist kein Selbstläufer - es braucht Aufklärung und direkte Ansprache, um Kolleg(inn)en zu motivieren, ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen und sich selbst etwas Gutes zu tun. Betriebs- und Personalräte/-rätinnen, Vertrauensleute, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Bildungsberater(innen) können über Weiterbildungsangebote informieren. helfen, Unsicherheit und Hindernisse bei der Auswahl und Anmeldung zu überwinden. SEITE 23

24 WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKTE DGB-Materialien: Flyer, Broschüre, Postkarten, Plakate, Erklärfilm Homepage mit aktuellen Informationen Hintergründe zum Gesetz unter Homepage des Landes mit Hinweisen für Arbeitnehmer und Muster für den Antrag auf Bildungszeit DGB-Bezirk, Gewerkschaften, Bündnis zur Bildungszeit in Baden- Württemberg mit seinen Verbänden und Organisationen Betriebs- und Personalräte SEITE 24

25 VIELEN DANK! SEITE 25

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