Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst. Erste Schritte

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1 Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst Erste Schritte 1

2 Kerninhalte des Tarifvertrages Der Tarifvertrag greift vorhandene Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes auf. Dreh- und Angelpunkt ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, bei der sicher gestellt werden soll, dass diese beteiligungsorientiert und transparent durchgeführt wird. Das Ziel ist, konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten wesentlich verbessern. 2

3 Die Kerninhalte des Tarifvertrages Das soll erreicht werden durch: 1. Das individuelle Recht auf eine Gefährdungsbeurteilung 2. Mehr Beteiligung der Beschäftigten 3. Mehr Transparenz durch zusätzliche Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz 3

4 Die Kerninhalte des Tarifvertrages 1. Das individuelle Recht auf eine Gefährdungsbeurteilung Beschäftigte haben durch den TV das Recht, eine Gefährdungsbeurteilung für ihre Einrichtung beim Arbeitgeber zu beantragen 4

5 Die Kerninhalte des Tarifvertrages 5

6 Die Kerninhalte des Tarifvertrages 2. Mehr Beteiligung der Beschäftigten Einbezug bei der Beurteilung Unterrichtung über Ergebnisse und Maßnahmen Anspruch auf Erörterung bei den vorgesehenen Maßnahmen Widerspruchsrecht der Beschäftigten, wenn sie die Maßnahmen für unzureichend halten 6

7 Die Kerninhalte des Tarifvertrages 3. Mehr Transparenz durch zusätzliche Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Betriebliche Kommission: Paritätisch besetzte Kommission, deren Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Personalrat bestimmt werden. Mitglieder müssen Beschäftigte des Arbeitgebers sein. Die Kommission ist für die Koordination des Prozesses zuständig Gesundheitszirkel: In diesem Kreis treffen sich unterschiedliche Personengruppen, die sich über Gefährdungen und Belastungen austauschen. Teilnehmende können sein: Vertreter/-innen eines Arbeitsbereichs, Führungskräfte, Mitglieder des PR sowie weitere Akteure des Arbeitsschutzes 7

8 Der Fahrplan 1. Vorbereitung a) Qualifizierung der Mitglieder des Personalrates b) Qualifizierung bzw. Information der Beschäftigten zu dem Tarifvertrag und den damit verbundenen Rechten c) Gesundheitsschutz wird zum Dauerthema 8

9 Der Fahrplan 2. Bestandsaufnahme a) Überblick verschaffen: zu geltenden Rahmenbedingungen incl. vorhandener Dienst bzw. Betriebsvereinbarungen b) Sichtung der betrieblichen Akteure und des Akteursumfeldes c) Anforderung und Sichtung von relevanten Daten d) Entwicklung von Vorstellungen wie der betriebliche Gesundheitsschutz gestaltet werden soll unter Berücksichtigung der Dienststellenstruktur e) Überlegen, ob bereits hier die Beschäftigten miteinbezogen werden 9

10 Der Fahrplan 3. Einleitung der Gesundheitsschutzprozesse, Strategieentwicklung a) Entwurf einer Dienstvereinbarung zum Gesundheitsschutz entwickeln b) Entwicklung von Vorstellungen zur Bildung der betrieblichen Kommission c) Vertiefung der oben genannten Punkte bei Vertrauensleute und Mitgliederversammlungen d) Präsentation der Vorstellungen zum Prozessverlauf auf einer Personalversammlung e) Bildung der Betrieblichen Kommission beim Dienststellenleiter durch den PR 10

11 Der Fahrplan 4. Grundlagen für den betrieblichen Gesundheitsschutz schaffen bzw. anpassen a) Verhandlung und Abschluss einer Dienstvereinbarung b) Einrichtung einer betrieblichen Kommission c) Vorstellen der betrieblichen Kommission und der getroffenen Vereinbarung auf einer Personalversammlung 11

12 Der Fahrplan 5. Betrieblichen Gesundheitsschutz einleiten a) Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung b) Einleitung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung c) Information der Beschäftigten über die bevorstehende Untersuchung 12

13 Die Gefährdungsbeurteilung 13

14 Der Fahrplan 6. Auswertung der Gefährdungsbeurteilung a) Auswertung der Gefährdungsbeurteilung gemeinsam mit Expertinnen und Experten b) PR und betriebliche Kommission werden zuerst über Ergebnisse informiert c) Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse bei Versammlungen d) Überprüfung der Anzahl und des Aufgabengebietes der Gesundheitszirkel anhand der Ergebnisse durch die betriebliche Kommission e) Ableitung von Maßnahmen durch involvierte Arbeitsschutzakteure 14

15 Der Fahrplan 7. Ableitung von erforderlichen Maßnahmen a) Diskussion der Ergebnisse von der Gefährdungsbeurteilung innerer Kreis b) Diskussion mit den Beschäftigten c) Betriebliche Kommission leitet aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen ab und schlägt diese dem Dienststellenleiter vor. d) Dienstellenleitung entscheidet über erforderliche Maßnahmen und legt diese dem PR zur Mitbestimmung vor e) Bei Nichteinigung Einbezug der Beschäftigten f) Information der Beschäftigten bzw. Auseinandersetzung über erforderliche Maßnahmen g) PR prüft, ob Einigungsstelle einberufen werden soll h) Überprüfen, ob weitere Schritte eingeleitet werden sollen 15

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