Tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz im Bankgewerbe. WSI Tarifpolitische Tagung 2012
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- Liane Schmitz
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Transkript
1 Tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz im Bankgewerbe WSI Tarifpolitische Tagung 2012
2 ein Überblick 2006 erste Forderung dazu 2008 erneute Forderung und Streiks 2010 gemeinsame Erklärung 2012 kleinere Streiks, ergänzte gemeinsame Erklärung
3 GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUM GESUNDHEITSSCHUTZ
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7 2006 Maßnahmen zur Begrenzung des Leistungsdrucks und zum Schutz der Gesundheit Die Arbeit im Bankgewerbe ist teils so verdichtet, dass sie krank machen kann. Zielvorgaben, Leistungsdruck und die viel zu dünne Personaldecke haben ihre Wirkung. Viele klagen über stressbedingte Erkrankungen wie Schlafstörungen oder Ohrgeräusche. Das wird durch Umfragen und durch Statistiken der Krankenkassen bestätigt. Schluss damit! Leistung darf nicht krank machen! Wir fordern tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz. (aus dem Forderungsflugblatt April 2006)
8 2006 Erster, eher holzschnittartiger TV Entwurf wird an die AG übergeben die wehren sich vehement Ergebnis: Verhandlungsverpflichtung Gespräch ohne jedes Ergebnis
9 2006 Verhandlungsverpflichtung Betrieblicher Gesundheitsschutz Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Tarifvertragsparteien überprüft bis Mitte 2007, wie eine tarifliche Rahmenregelung zum betrieblichen Gesundheitsschutz in die Tarifverträge für das private und öffentliche Bankgewerbe integriert werden kann. Dabei sollen insbesondere zu folgenden Eckwerten Regelungsvorschläge für die tarifliche Rahmenregelung erarbeitet werden: Belastungs- und Gesundheitszirkel Betriebliche Belastungs- und Gesundheitskommission Mögliche Kriterien für ein betriebliches belastungsorientiertes Kennziffernsystem Verfahren der Beurteilung der Belastungssituation Themenbereiche für die Beurteilung der Belastungssituation Verfahren zur Erstellung eines Maßnahmenkataloges Konfliktregelung
10 2008 Maßnahmen zur Begrenzung des Leistungsdrucks und zum Schutz der Gesundheit Umstrukturierungen, Zielvorgaben, Leistungsdruck und die viel zu dünne Personaldecke haben ihre Wirkung. Viele klagen über stressbedingte Erkrankungen wie Schlafstörungen oder Ohrgeräusche. Das wird durch Umfragen und durch Statistiken der Krankenkassen bestätigt. Schluss damit! Leistung darf nicht krank machen! Wir fordern tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz. (aus dem Forderungsflugblatt Mai 2008)
11 2008 Ausgearbeiteter, umfangreicher TV-Entwurf wird übergeben die wehren sich erneut vehement, können sich im Laufe der Verhandlungen ggf. eine gemeinsame Erklärung vorstellen Streiks im Sommer 4. Verhandlungsrunde im September, zeitgleich Lehman-Pleite tarifloser Zustand bis
12 2010 Deshalb fordert ver.di: eine Tarifregelung, die einen Umbau der Vertriebssteuerung und der Führungsinstrumente sicherstellt. Beschäftigte dürfen nicht länger in einen Interessenkonflikt zwischen Bank und Kunden geraten. den Abbau von Leistungsdruck und verdichtung und die Sicherung ausreichender Handlungs- und Verantwortungsspielräume, auch in den Betriebsbereichen. Dazu fordern wir einen Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz. (aus dem Forderungsflugblatt Februar 2010)
13 2010 ver.di besteht in Runde 2 die Forderung nicht auf einem TV Gesundheit stattdessen wird den AG wird ein Papier Die Tarifvertragsparteien ziehen gemeinsam Konsequenzen übergeben Zwischen Runde 2 und 3 tagt eine gemeinsame AG zweimal Ergebnis: Gemeinsame Erklärung
14 Gemeinsame Erklärung 2010 Präambel Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Deutschland haben sich im vergangenen Jahrzehnt erheblich verändert. Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft, der rasante Fortschritt in der Informations- und Kommunikationstechnologie, die demografische Entwicklung und vielfältige gesellschaftliche Einflussfaktoren stellen die Menschen vor neue Herausforderungen. Im Bankgewerbe haben auch die Auswirkungen der jüngeren Entwicklungen an den Finanzmärkten zu gestiegenen Anforderungen an die Beschäftigten geführt.
15 Gem Erklärung II Vor diesem Hintergrund stimmen die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe und bei den öffentlichen Banken überein, dass dem Gesundheitsschutz eine wichtige gesamtgesellschaftliche Bedeutung zukommt. Alle gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland sind aufgerufen, sich dem Gesundheitsschutz zu widmen, um eine hohe Lebens- und Arbeitsqualität zu sichern. Dabei kommt dem betrieblichen Gesundheitsschutz traditionell und künftig ein hohes Gewicht zu. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen in allen Arbeitsbereichen durch nachhaltige betriebliche Maßnahmen gesundheitsförderlich zu gestalten. Das Bankgewerbe ist eine Branche mit einem niedrigen Krankenstand. Diese gute Position im Sinne der Beschäftigten und der Unternehmen zu behaupten und noch bestehende Verbesserungsmöglichkeiten in der Prävention und im Umgang mit körperlichen und mentalen Gesundheitsbelastungen zu nutzen, ist Ziel dieser Gemeinsamen Erklärung.
16 Gem Erklärung III Erklärung Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe und bei den öffentlichen Banken sind sich über die zentrale Bedeutung der folgenden Punkte für den Gesundheitsschutz einig: Die Unternehmen begegnen ihren Beschäftigten mit Respekt und Vertrauen. Die Tarifparteien fordern alle Unternehmen im Bankgewerbe auf, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu stärken.
17 Gem Erklärung IV Führung soll Fehlbelastungen vermeiden. Insbesondere sollen Ziele fair, erreichbar, spezifisch und unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse formuliert sein. Die Unternehmen sollen ihren Beschäftigten angemessene Gestaltungsspielräume einräumen. Die Tarifparteien erkennen an, dass der betriebliche Gesundheitsschutz im privaten Bankgewerbe und bei den öffentlichen Banken bereits eine wichtige Rolle spielt. Bei Banken gibt es Gesundheitsschutzprogramme, deren einzelne Elemente als Beispiel für andere Unternehmen der Branche dienen können.
18 Gem Erklärung V Die Tarifparteien wirken darauf hin, dass sich die Qualität der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz im Bankgewerbe weiter erhöht, insbesondere mit Blick auf Prävention. Dabei ist es hilfreich, die Beschäftigten aktiv einzubeziehen. Die Tarifparteien wirken darauf hin, dass die Unternehmen im Bankgewerbe mögliche gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen ihrer Beschäftigten mit adäquaten und zum jeweiligen Unternehmen passenden Analysemethoden erfassen und beurteilen.
19 2012 Maßnahmen zur Begrenzung des Leistungsdrucks und zum Schutz der Gesundheit In 2010 haben wir mit den Bankarbeitgebern eine gemeinsame Erklärung zum Gesundheitsschutz vereinbart. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. ver.di fordert eine verbindliche Umsetzung von Maßnahmen zum Gesundheits- und Belastungsschutz. (aus dem Forderungsflugblatt Januar 2012)
20 2012 AG räumen Konfliktpotenzial ab da keine eigene Forderungen zur Verschlechterung Streikbereitschaft der Beschäftigten weiter sehr gedämpft überschaubare Aktionen zwischen 2. und 3. Runde Ergebnis: Monitoring
21 2012 Die gemeinsame Erklärung zum betrieblichen Gesundheitsschutz wird um folgenden Schlussabsatz ergänzt: Erfahrungsaustausch Die Tarifparteien bekräftigen die gemeinsame Erklärung zum betrieblichen Gesundheitsschutz vom Juni Sie stellen fest, dass die Institute seit Unterzeichnung dieser Erklärung in der betrieblichen Gesundheitsförderung Fortschritte erzielt haben. Die Tarifparteien vereinbaren, sich über Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und erzielte Fortschritte im Sinne dieser Erklärung ein Mal jährlich auszutauschen.
22 Erreicht: Erste GBVen Gefährdungsbeurteilung bei Dresdner und Postbank in 2008 GBV Gefährdungsbeurteilung Commerzbank in 2012 Vereinbarung zur Neugestaltung Vertriebssteuerung in HVB im Sommer 2011 Vereinbarung zur Neugestaltung Vertriebssteuerung in Commerzbank im Herbst 2011 lfd. Verhandlungen bei Deutsche Bank, Postbank und LBB viele Sparkassen setzen Vertriebssteuerung aus viele Genossenschaftsbanken denken bei LEV um usw..
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