Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt"

Transkript

1

2

3

4 Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / AsiG 1 Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

5 Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / AsiG 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. (2) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterrichten; sie haben ihm den Inhalt eines Vorschlages mitzuteilen, den sie nach 8, Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat auf sein Verlangen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.

6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (weiter 3) Grundpflichten des Arbeitgebers (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten 1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie 2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

8 Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) 65 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (1) der Personalrat bestimmt, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mit: Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen, 14. Maßnahmen zur Abwendung, zur Milderung oder zum Ausgleich von besonderen Belastungen, die sich für Beschäftigte aus der Einführung neuer Arbeitsmethoden oder aus sonstigen Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung oder zur Erleichterung des Arbeitsablaufes ergeben.

9 Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) 70 Abschluss von Dienstvereinbarungen; Vorrang von Tarifverträgen (1) Über die in 65 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2, 4 bis 6 genannten Fragen können Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden.

10 Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule Zwischen der Hochschulleitung und dem Personalrat wird Folgendes vereinbart: 1 Präambel Die betriebliche Gesundheitsförderung nimmt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen immer höheren Stellenwert ein. Den Anregungen der Weltgesundheitsorganisation folgend hat die Hochschule Magdeburg-Stendal den Gedanken der betrieblichen Gesundheitsförderung aufgegriffen und das Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule initiiert.

11 Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule (weiter 1 Präambel) Grundlegende Ziele des Projektes sind: die Steigerung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz, die Verbesserung der innerbetrieblichen Kooperation, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, mehr Transparenz bei innerbetrieblichen Veränderungen, die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Leistungsbereitschaft und die Verbesserung des Arbeitsklimas.

12 Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule 2 Geltungsbereich und Zweckbestimmung (... ) Diese Dienstvereinbarung regelt den Umgang mit Daten der Mitarbeiter bei der Durchführung des Projekts insbesondere der Erstellung des Gesundheitsberichts und der Ableitung von Maßnahmen.

13 Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule 3 Gesundheitsbericht Der Gesundheitsbericht des Projektes Gesundheitsfördernde Hochschule Magdeburg-Stendal" ist eine Bestandsaufnahme der Belastungs-, Gefährdungs- und Gesundheitssituation der Hochschule Magdeburg-Stendal.

14 Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule 5 Bereitstellung der Daten Die Hochschulleitung stellt die Daten bereit, die die Projektgruppe für die Erstellung des Gesundheitsberichtes benötigt. Nach der erstmaligen Erstellung des Gesundheitsberichtes erfolgt eine Neubearbeitung, um eine Fortschreibung der Daten sicherzustellen. Der Aktualisierungszeitraum soll 2 Jahre nicht überschreiten. 6 Mitwirkung der Mitarbeiterlinnen Alle Mitarbeiterlinnen, die an der Datenerfassung, -verarbeitung und -auswertung beteiligt sind, können diese Aufgaben im Rahmen ihrer Arbeitszeit wahrnehmen. Ihnen dürfen wegen ihrer Mitarbeit am Projekt keinerlei Nachteile entstehen.

15 Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule 8 Arbeitskreis Gesundheit Zur Lenkung und Steuerung des Projektes wird für dessen Laufzeit der Arbeitskreis Gesundheit eingerichtet. Der Arbeitskreis Gesundheit besteht aus folgenden Mitgliedern: die Leitung des Projektes, ein Mitglied der Hochschulleitung, ein Mitglied der Personalvertretung, ein Mitglied des Studentenrates, der Beauftragte für Arbeits-, Umwelt- und Datenschutz, die Gleichstellungsbeauftragte, der Behindertenbeauftragte und ein Vertreter des Hochschulsports.

16 Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule 10 Information und Öffentlichkeit Den Angehörigen der Hochschule Magdeburg- Stendal sind die Zwischenergebnisse und das Resultat des Gesundheitsberichtes in verständlicher Form zugänglich zu machen. Jeder Neubearbeitung folgt ein aktueller Gesundheitsbericht mit einer hochschulöffentlichen Präsentation für alle Interessierten durch den Arbeitskreis.

17 Projekt Gesunder Campus Magdeburg- Stendal 3. Zwischenbericht Oktober 2003

18 Gesunder Campus Protokoll zum dritten Workshop des Hochschulprojektes

19 Apfel rundum gesund! Es ist mal wieder so weit!!! am findet auf eurem Campus wieder ein Apfeltag statt. Wir werden euch den ganzen Tag mit leckeren Äpfeln beglücken Eure Projektgruppe

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen

Mehr

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Fachseminar 2015 Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsschutzgesetz 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Mehr

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Arbeitsschutz in der EKD

Arbeitsschutz in der EKD Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Stressfaktor ständige Erreichbarkeit Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber

Stressfaktor ständige Erreichbarkeit Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber Stressfaktor ständige Erreichbarkeit Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber Statement des DGB Bezirk Berlin Brandenburg an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen

Mehr

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) (Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gesetzespyramide 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste

Mehr

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ

Mehr

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Arbeitsschutz und Mitbestimmung RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen

Mehr

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?

Mehr

Erhalt der psychischen Gesundheit

Erhalt der psychischen Gesundheit Erhalt der psychischen Gesundheit DGB Index Gute Arbeit Grundsätze für gute Arbeit: berufliche Zukunftssicherheit leistungsgerechtes Einkommen wertschätzendes Team unterstützende Führungskräfte ausreichende

Mehr

Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben

Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH Dipl.-Geol. Werner-Forßmann-Str.40 21423 Winsen (Luhe) Tel. 04171 6686 0 Fax 04171 6686 29 w.rupprecht@neptun-u-a.de

Mehr

Zweiter Abschnitt Pflichten des Arbeitgebers. 3 ArbSchG

Zweiter Abschnitt Pflichten des Arbeitgebers. 3 ArbSchG 3 den Betriebsarzt«bzw. die»leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit«(vgl. ASiG Rn. 107). Unter Bezugnahme auf die Regelung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz, die durchgängig von Sicherheit und Gesundheitsschutz»im

Mehr

Verknüpfung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

Verknüpfung von Arbeitsschutzmanagementsystemen Verknüpfung von Arbeitsschutzmanagementsystemen mit dem BGM Güstrow, 07. April 2017 Worum wird es gehen? www.bgw-online.de Die BGW wir über uns Gesetzliche Unfallversicherung für alle nicht staatlichen

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Arbeit menschengerecht gestalten - Arbeitsschutz als wesentliches Element Arbeitsschutz * Arbeitssicherheit * Gesundheitsschutz * Grundrechte * Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Arbeits-, Gesundheitsund Umweltschutzmanagementsystem

Arbeits-, Gesundheitsund Umweltschutzmanagementsystem Arbeits-, Gesundheitsund Umweltschutzmanagementsystem (AGUM) Ein Projekt, getragen vom Verein zur Pflege und Weiterentwicklung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagement e.v. Vorstellung Matthias

Mehr

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Hamburg, 30. September 2014 email: guembel@arbeitundgesundheit.de

Mehr

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte 99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen: K-Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 490.400 Kirchliches Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Evangelischen Landeskirche in Baden - K-Arbeitsschutzgesetz - (KArbSchutzG)

Mehr

Betriebliche Gesundheitsförderung: Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung

Betriebliche Gesundheitsförderung: Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung Betriebliche Gesundheitsförderung: Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung Vorbemerkung Eine Betriebsvereinbarung ist um so besser, je eher sie den konkreten betrieblichen Bedürfnissen entspricht. Deshalb

Mehr

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kontraktlogistik

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kontraktlogistik IG Metall Vorstand Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kontraktlogistik Fachtagung für Betriebsräte in der Kontraktlogistik Frankfurt 8. März 2017 Belastungen und Gesundheit Heben, Tragen schwerer Lasten

Mehr

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung

Mehr

Motivation zum arbeits- und gesundheitsschutzbewussten Verhalten.

Motivation zum arbeits- und gesundheitsschutzbewussten Verhalten. Motivation zum arbeits- und gesundheitsschutzbewussten Verhalten. Ein Weg, um die Produktivität zu optimieren - Königswinter, 21. September 2005 - Thomas Schloßmann 2005 1 Diplom-Psychologe Schwerpunkt

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen als Ausgangspunkt für die Arbeitsgestaltung und die Verbesserung der Betriebsorganisation unter Einbeziehung der Mitarbeiter

Gefährdungsbeurteilungen als Ausgangspunkt für die Arbeitsgestaltung und die Verbesserung der Betriebsorganisation unter Einbeziehung der Mitarbeiter 22. Internationale Wissenschaftliche Konferenz Mittweida Gefährdungsbeurteilungen als Ausgangspunkt für die Arbeitsgestaltung und die Verbesserung der Betriebsorganisation unter Einbeziehung der Mitarbeiter

Mehr

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Agendag Teil A: Allgemeine Grundlagen Einführung Rechtliche Grundlagen Pflichten des Arbeitgebers

Mehr

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes B A D GmbH Thema Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes Dr. med. Fatih Sirin Facharzt für Arbeitsmedizin B A D GmbH Gesund am NOK Arbeitskreis BGM 22.11.2017 www.bad-gmbh.de/ www.teamprevent.com

Mehr

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG in Hamburg. Der Begriff Arbeitnehmer umfasst

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI 0.50 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN 2 ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) Themenübersicht 1. Allgemeines 4 2. Zusammensetzung 4 3. Aufgaben 6 4. Geschäftsordnung

Mehr

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mehr

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte K.1.9.2.1_03/2009 Sicherheitsbeauftragte SGB VII BetrSichV ASR Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt Definition umfassenden Arbeitsschutzes Arbeitsschutz umfasst Schutz von Leben und Gesundheit ( Sicherheit

Mehr

Unternehmer. Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

Unternehmer. Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Oft falsch erklärte Begriffe in der Arbeitssicherheit Unternehmer Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Leistungsangebot LFC Secure Fachkraft für Arbeitssicherheit FaSi / SiFa ASiG

Mehr

Zusammenarbeit von Sicherheitsbeauftragten mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland

Zusammenarbeit von Sicherheitsbeauftragten mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland Zusammenarbeit von Sicherheitsbeauftragten mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland Silvester Siegmann & Peter Angerer Ziele der Studie Wie fühlen sich die Sicherheitsbeauftragten

Mehr

Geschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens. Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften

Geschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens. Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften Geschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften Inhaltsverzeichnis I. Ausgangssituation II. Rechtsgrundlagen III. Grundsätze des 4 ArbSchG IV.

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung systematisch umsetzen - Arbeitsgestaltung auf dem Weg zur Guten Arbeit! Arbeitsschutzorganisation * Beteiligung der Beschäftigten

Mehr

Hautschutz und Prävention

Hautschutz und Prävention Ulrich Reidt Hautschutz und Prävention Maschinenbau- und Metall- Berufsgenossenschaft Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen E F+ F O Explosions gefährlich Hochentzündlich Leichtentzündlich Brandfördernd

Mehr

Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst. Erste Schritte

Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst. Erste Schritte Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst Erste Schritte 1 Kerninhalte des Tarifvertrages Der Tarifvertrag greift vorhandene Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes auf.

Mehr

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis?

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis? Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung Ein schwieriges Verhältnis? Klassischer Arbeitschutz vor dem Arbeitsschutzgesetz Konzepte zur Unfallverhütung Konzepte der Arbeits- und Sozialmedizin

Mehr

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Innerbetrieblich Die innerbetrieblichen Organe sollen ebenso wie die außerbetrieblichen Organe den Unternehmer bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit

Mehr

Silvia Renner. Tätigkeitsschwerpunkte: Leitung der Ergo & Lerntherapie Renner in Erding Fortbildungsinstitut Freiraum Erding

Silvia Renner. Tätigkeitsschwerpunkte: Leitung der Ergo & Lerntherapie Renner in Erding Fortbildungsinstitut Freiraum Erding Silvia Renner Master Prävention und Gesundheitsmanagement Bachelor Medizinalfachberufe Ergotherapeutin Tätigkeitsschwerpunkte: Leitung der Ergo & Lerntherapie Renner in Erding Fortbildungsinstitut Freiraum

Mehr

Arbeitsschutz. Arbeitsschutz - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - in der Evangelischen Landeskirche in Baden

Arbeitsschutz. Arbeitsschutz - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - in der Evangelischen Landeskirche in Baden Arbeitsschutz - - in der Evangelischen Landeskirche in Baden Delegiertenversammlung im Haus der Kirche in Bad Herrenalb 15.03.2011 Arbeitsschutz - - in der Evangelischen Landeskirche in Baden Warum Arbeitsschutz

Mehr

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur

Mehr

Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz

Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz Sicherheitsbeauftragte: Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen / Aufgaben 1 22SGB VII Sicherheitsbeauftragte (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer

Mehr

Arbeiten ohne Ende - neue Managementkonzepte, Gesundheitsverschleiß und Förderung eigenverantwortlichen

Arbeiten ohne Ende - neue Managementkonzepte, Gesundheitsverschleiß und Förderung eigenverantwortlichen Ressort Arbeits- und Arbeiten ohne Ende Arbeiten ohne Ende - neue Managementkonzepte, Gesundheitsverschleiß und Förderung eigenverantwortlichen Handelns www.igmetall.de/gesundheit Die Arbeitsbelastung

Mehr

Der Oberbürgermeister. Dienstvereinbarung. Betriebliches Gesundheitsmanagement. August

Der Oberbürgermeister. Dienstvereinbarung. Betriebliches Gesundheitsmanagement. August Der Oberbürgermeister Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement August 1 Inhalt Seite 1. Ziele des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.......3 2. Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements...

Mehr

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel. GESETZE 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den

Mehr

Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Übertragung von Unternehmerpflichten

Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Übertragung von Unternehmerpflichten Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt Angaben zur Person Name: ( 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 15 Abs. 1 SGB VII, 13 Abs. 1 ArbSchG)

Mehr

Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit

Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ralf Pieper, Prof. Dr. Bergische Universität Wuppertal Institut ASER e.v., Wuppertal Fachzeitschrift

Mehr

4 Ausgewählte zentrale Aufgaben: Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme

4 Ausgewählte zentrale Aufgaben: Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme 40 : Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme 4.1 Begehungen Regelmäßige Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, gemeinsam mit dem Betriebsarzt, dem zuständigen

Mehr

M U S T E R VERTRAG. 1 Tätigkeit

M U S T E R VERTRAG. 1 Tätigkeit M U S T E R Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 für die sicherheitstechnische Betreuung Zwischen Frau/Herrn - nachfolgend Fachkraft für

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes

Mehr

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung Dr. Stefan Sasse, RA/FAArbR Partner GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Partnerschaft mbb Landesjustitiar DRK Landesverband

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen in Deutschland Monika Hommes 25. März 2011 Dreiländertagung St. Gallen Rechtlicher Rahmen für BGF 1 Seit

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten

Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze Christian Menz und Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.v. Projekt Service-Hotline

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Grundlagen der Mitbestimmung

Grundlagen der Mitbestimmung Grundlagen der Mitbestimmung by rpbadmin - Montag, September 17, 2012 http://ratgeber-psychische-belastung.de/services/grundlagen-der-mitbestimmung/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) In den Betrieben

Mehr

W 3.5 Personalentwicklung als Eckpfeiler der Gesundheitsförderung -Erfahrungen der Universität Oldenburg

W 3.5 Personalentwicklung als Eckpfeiler der Gesundheitsförderung -Erfahrungen der Universität Oldenburg W 3.5 Personalentwicklung als Eckpfeiler der Gesundheitsförderung -Erfahrungen der Universität Oldenburg 14. Fachtagung Betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention an Hochschulen und Universitätskliniken

Mehr

Arbeitnehmerschutzrecht

Arbeitnehmerschutzrecht Arbeitnehmerschutzrecht Schutz der Arbeitnehmer in besonderen Situationen Schutz besonderer Personengruppen Die Grundrechte der Arbeitnehmer haben Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers

Mehr

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Hanka Jarisch (Dipl.-Psych.) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW Präventionsdienst Dresden Königsbrücker Landstraße

Mehr

Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Begriffsbestimmungen Personalmanagement Bereich der Betriebswirtschaft, der sich mit

Mehr

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Dienstanweisung zum Vollzug von Ausgabe Rechtsvorschriften des Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes 06/2005 in der Bauhaus-Universität

Mehr

Stakeholderdialog zur Klimaanpassung

Stakeholderdialog zur Klimaanpassung Stakeholderdialog zur Klimaanpassung IÖW KomPass UBA Der regulative Rahmen- Status Quo und Blick in die Zukunft Berlin, 11. Juli 2016 Gert Groppel, DGB Rechtsschutz GmbH, Leitung KC Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mehr

Aussagen bezüglich der Mitarbeiterbefragung

Aussagen bezüglich der Mitarbeiterbefragung Wolfgang Fischmann Aussagen bezüglich der Mitarbeiterbefragung die Befragung dient den Mitarbeitern, die die wichtigste Ressource des Unternehmens darstellen die durchgeführten Maßnahmen entsprechen somit

Mehr

Anforderungen an ein betriebliches Gesundheitsmanagement aus Mitbestimmungssicht

Anforderungen an ein betriebliches Gesundheitsmanagement aus Mitbestimmungssicht Anforderungen an ein betriebliches Gesundheitsmanagement aus Mitbestimmungssicht Workshop 1 DGB Personalrätekonferenz 16.09.2015 in Herne Ute Lorenz GEW NRW Referentin für Personalvertretungsrecht, Dienstrecht

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG

Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG detlev.mohr@dlrg.de 23.03.2017 5. November 2016 Vizepräsident Dr. Detlev Mohr Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG Gliederung 1. Tätigkeiten in der

Mehr

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb 7. Landesweite VdK-Schulung für Behindertenvertreter Heilbronn 8.

Mehr

Forum 2 Gesundheitliche Auswirkungen Gute Arbeit

Forum 2 Gesundheitliche Auswirkungen Gute Arbeit Forum 2 Gesundheitliche Auswirkungen Gute Arbeit Personalrätekonferenz des HPR Berlin zum E-Government am 30.06.2014 in der Urania (Berliner E-Government-Gesetz EGovG Bln; InnSport ZS C 2 Br/Sch Stand:

Mehr

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Bergische Universität Wuppertal Gliederung: Ausgangssituation/Entwicklung der sicherheitstechnischen

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden: Fa. FABBS e. K., Kirchwegtannen 11 in 63796 Kahl/M Kunden Info: Fachbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Beratung und Service Aktuelle Vorschriften und Rechtsvorschriften zur betrieblichen Brandschutzschulung

Mehr

10. Hans Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht - Kollektive Durchsetzung - Wirksamkeit von Sprüchen der Einigungsstelle -

10. Hans Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht - Kollektive Durchsetzung - Wirksamkeit von Sprüchen der Einigungsstelle - 10. Hans Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht - Kollektive Durchsetzung - Wirksamkeit von Sprüchen der Einigungsstelle - DR. HOLGER SCHRADE - PRÄSIDENT DES LANDESARBEITSGERICHTS - Ausgangslage Demografie

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen. Hans-Heinrich Post Ingenieurdienstleistungen Arbeitssicherheit Post Süderstraße Stuhr

Betreuungsvertrag. zwischen. Hans-Heinrich Post Ingenieurdienstleistungen Arbeitssicherheit Post Süderstraße Stuhr Betreuungsvertrag zwischen Mustermann GmbH vertreten durch Herrn Egon Muster Musterstraße 1 12345 Musterhausen - nachfolgend "der Auftraggeber" genannt - und Herrn Hans-Heinrich Post Ingenieurdienstleistungen

Mehr

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch

Mehr

Pahlke Arbeitsschutz fachmännisch - unkompliziert - nachhaltig

Pahlke Arbeitsschutz fachmännisch - unkompliziert - nachhaltig Pahlke Arbeitsschutz fachmännisch - unkompliziert - nachhaltig arbeitsschutz@pahlke-stapler.de In den Händen halten Sie die Broschüre zum Dienstleistungsangebot unseres Arbeitsschutzteams bei Pahlke. Wir

Mehr

BGM/BEM. Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement im AWO-Ortsverein Strausberg e.v.

BGM/BEM. Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement im AWO-Ortsverein Strausberg e.v. BGM/BEM Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement im AWO-Ortsverein Strausberg e.v. Stand Juli 2015 Vorstand Stabsstelle BGM Begriffsklärung Betriebliches Gesundheitsmanagement

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 7. Februar 2002 *

URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 7. Februar 2002 * URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 7. Februar 2002 * In der Rechtssache C-5/00 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch W. Bogensberger als Bevollmächtigten, Zustellungsanschrift

Mehr

DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Klaus Otte

DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Klaus Otte DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Klaus Otte 1 Bis zum 31.12.2010 galten noch die Unfallverhütungsvorschriften BGV A2/ GUV-VA 6/7 Ab 01.01.2011

Mehr

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 1. Was versteht man unter mechanischen Gefährdungen am Arbeitsplatz? Absturz, stolpern, rutschen, stürzen erfasst/getroffen werden unkontrolliert

Mehr

WE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten.

WE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten. Seminar ArGUS Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten Warum Gesundheit schützen? Hierarchie der Gesetze

Mehr

Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen

Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen 35. DWA-Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden und Verbände bis 30.000 EW Des Regierungsbezirkes Darmstadt auf dem Gebiet der Stadtentwässerung Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft

Mehr

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Seite 1/5 Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen der Hochschule Ravensburg-Weingarten (HRW),

Mehr

90 Einmischen aber wie?

90 Einmischen aber wie? 90 Einmischen aber wie? Änderungen am Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung mitgestalten und Mitbestimmung durchsetzen. Wie wird die Mitbestimmung umgesetzt? Rüdiger Granz, Beratungsstelle Arbeit

Mehr

Gesunde Beschäftigte - gesunde Kita Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten der BGW zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Gesunde Beschäftigte - gesunde Kita Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten der BGW zum betrieblichen Gesundheitsmanagement Gesunde Beschäftigte - gesunde Kita Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten der BGW zum betrieblichen Gesundheitsmanagement Hamburg, 27. August 2015 Unterschied BGF und BGM Betriebliche Gesundheitsförderung

Mehr

Psychische Gefährdung und vorbeugender Gesundheitsschutz

Psychische Gefährdung und vorbeugender Gesundheitsschutz Psychische Gefährdung und vorbeugender Gesundheitsschutz Schulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen Veranstaltungsnummer: 2017 Q194 MH

Mehr

Aufgaben, Möglichkeiten und Zukunftsperspektiven von Sicherheitsbeauftragten

Aufgaben, Möglichkeiten und Zukunftsperspektiven von Sicherheitsbeauftragten Aufgaben, Möglichkeiten und Zukunftsperspektiven von Sicherheitsbeauftragten Silvester Siegmann Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin stellv. Leiter der RL VDI 4055 und 4068 Leiter des FB Betriebssicherheitsmanagement

Mehr