Die Neuordnung der Oberstufe in Südtirol

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1 Die Neuordnung der Oberstufe in Südtirol Inhalt Warum eine Reform der Oberstufe? Seite 1 Leitlinien der Reform 2 Aufgaben der Oberstufe 2 Wann startet die Reform? 3 Der Weg zum Landesgesetz in Südtirol 3 Information und Einbezug aller Beteiligten 4 Oberstufe steht auf drei Säulen 4 Rahmenrichtlinien sind die eigentliche Reform 6 Informieren und begleiten 7 Nächste Schritte (Stand 31. Jänner 2011) 7 Warum eine Reform der Oberstufe? Die letzte Reform der Oberschule in Italien geht auf das Jahr 1923 zurück, als Minister Giovanni Gentile die heutige Gliederung der Oberschulen in ihren Grundzügen vorwegnahm. In den vergangenen Jahrzehnten wurden in Südtirol neue Oberschultypen und Fachrichtungen errichtet, auch neue Schulstandorte sind dazugekommen. Die Oberschulen haben seit 1974 das Instrument der Schulversuche genutzt, um sich den veränderten Anforderungen von Gesellschaft und Arbeitswelt anzupassen. Diese Schulversuche waren wichtig, um den Schulen ihr eigenes Profil zu geben und schuleigene Schwerpunkte herauszuarbeiten. Daraus folgten aber auch regionale Unterschiede und eine Unübersichtlichkeit im Angebot. Der Ministerrat genehmigte im Februar 2010 drei Dekrete mit dem Ziel, die Oberschullandschaft mit bisher mehr als 800 verschiedenen Fachrichtungen und Abschlüssen zu verschlanken. Auch sollte die Reform Einsparungen im Bildungsbereich bringen. Während die Reform im restlichen Staatsgebiet bereits im laufenden Schuljahr 2010/2011 greift, wird sie in Südtirol erst im kommenden Schuljahr 2011/2012 für alle ersten Klassen wirksam. Dieser Aufschub von einem Jahr ist wichtig, um die Reform gut vorbereiten und die Veränderungen auf ein gut durchdachtes und tragfähiges Fundament stellen zu können, das die besonderen Bedürfnisse Südtirols berücksichtigt. 1

2 Leitlinien der Reform Bildung ist für jedes Individuum der Schlüssel zu den eigenen Lebenschancen und sichert längerfristig die Beschäftigungsfähigkeit. Sie schafft die kulturellen, sozialen, ökonomischen und politischen Voraussetzungen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Das Bildungsangebot orientiert sich an europäischen Standards und ist so gestaltet, dass es den Bedürfnissen, Interessen und Begabungen der in Südtirol lebenden 14- bis 19-jährigen Jugendlichen Rechnung trägt. Unter Einhaltung des Artikels 19 des Autonomiestatuts wird auch der für das Land spezifischen Mehrsprachigkeit und kulturellen Vielfalt Rechung getragen. Folgende bildungspolitische Leitlinien haben bei der Erstellung des Schulverteilungsplanes im Sinne des Artikels 8 des Landesgesetzes vom 24. September 2010, Nr. 11, den Ausschlag gegeben: Alle Bevölkerungsschichten haben ein Recht auf Bildung. Allen Jugendlichen stehen, unabhängig von ihrer Herkunft, derselbe Zugang zur Bildung sowie das Recht auf bestmögliche Förderung ihrer individuellen Leistungsfähigkeit zu. Die Bildungsangebote sind bei Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards ausgewogen über das Land verteilt. Jeder Bezirk bietet mit Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsschulen die Bildungswege der drei verschiedenen Bildungssäulen an. Die Anzahl und die Ansiedelung der einzelnen Schultypen, deren Fachrichtungen und Schwerpunkte wurden zentral festgelegt. Im Rahmen autonomer Spielräume gestalten die Schulen ihr eigenes Angebot vor Ort mit. Im berufsbildenden Bereich, der in Südtirol sehr gut aufgestellt ist, wird ein neues Bildungsangebot aufgebaut. Die Bildungswege der Berufsbildung sollen Schülerinnen und Schüler befähigen, eine berufliche Tätigkeit kompetent auszuüben und Berufsbefähigungen der verschiedenen Niveaus bis hin zur staatlichen Abschlussprüfung zu erwerben. In Südtirol wird die Reform auch dazu genutzt, mit dem kompetenzorientierten Lernen eine pädagogische Klammer zum Kindergarten und zur Grund- und Mittelschule zu schaffen. Die neuen Rahmenrichtlinien der Oberschule gewährleisten Kontinuität und erleichtern den Übergang von der Mittel- in die Oberschule. Aufgaben der Oberstufe Die Oberstufe verfolgt das Ziel, die in der Unterstufe erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen zu festigen und weiterzuentwickeln. Sie fördert die kognitiven, emotionalen, kreativen, persönlichen und sozialen Fähigkeiten der Lernenden und fordert Eigenverantwortung und persönlichen Einsatz. Die Bildungswege der Oberstufe eröffnen den Jugendlichen Möglichkeiten zur eigenen Lebensplanung. Individualisierende und personalisierende Maßnahmen berücksichtigen die unterschiedlichen Lernrhythmen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler. Im Sinne des lebensbegleitenden Lernens werden die jungen Erwachsenen in eigenverantwortlichem Lernen und Handeln unterstützt sowie in ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit gestärkt. 2

3 Der Aufbau von spezifischem Fachwissen wird begleitet und ergänzt vom Erwerb übergreifender Kompetenzen. Dazu gehören das Planen des eigenen Lernprozesses, das Lösen von Problemen, das Denken in Zusammenhängen ebenso wie die Fähigkeit, angemessen zu kommunizieren und mit neuen Medien umzugehen. Derselbe Stellenwert kommt in der Oberstufe auch der Kompetenz der jungen Erwachsenen zu, sich konstruktiv in die Gesellschaft einzubringen und sich als Teil einer multikulturellen, pluralistischen Gesellschaft zu begreifen. Damit legt die Oberstufe den Grundstein sowohl für weitere Bildungsvorhaben als auch für den Eintritt in die Arbeitswelt. Wann startet die Reform? In Südtirol startet die Reform im September 2011 in den ersten Klassen der weiterführenden Schulen nach der Mittelschule und setzt sich in den Folgejahren fort. Die erste reformierte staatliche Abschlussprüfung wird 2015 vergeben. Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr 2010/2011 die erste Klasse einer staatlichen Oberschule besuchen, werden ab der dritten Klasse mit der neuen Reform konfrontiert. Sie werden im September 2012 von der zweiten Klasse ihrer»alten«schule in die dritte Klasse der reformierten Oberschule wechseln. Die im Schuljahr 2010/2011 in die zweite Klasse einer staatlichen Oberschule eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler werden 2014 die Abschlussprüfung (Matura) nach der alten Regelung ablegen. Der Weg zum Landesgesetz in Südtirol Der Ministerrat genehmigte am 4. Februar 2010 die drei Dekrete des Präsidenten der Republik, die Italiens Oberschullandschaft neu regeln. Nach der Unterzeichnung der Dekrete durch den Präsidenten der Republik am 15. März 2010 und nach der Registrierung durch den Rechnungshof am 1. Juni 2010 wurden sie mit der Veröffentlichung im Amtsanzeiger rechtswirksam. Die Landesregierung hatte bereits im November 2009 eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, den Entwurf eines organischen Rahmengesetzes zur Neuordnung der Oberstufe in Südtirol auszuarbeiten. Ihre Aufgabe war es, die auf Staatsebene beschlossene Neuordnung an Südtirols besondere Situation anzupassen und dabei die sekundäre Gesetzgebungsbefugnis möglichst optimal zu nutzen. Die Arbeitsgruppe übergab der Landesregierung im März 2010 einen ersten Entwurf, den diese in ihrer Sitzung vom 29. März 2010 grundsätzlich guthieß. Dieser Entwurf wurde an alle Schulen, Gewerkschaften, Verbände, Interessenvertretungen, Mitbestimmungsgremien auf Landesebene, Einrichtungen und an alle Abteilungen des Landes im Schulbereich sowie an den Südtiroler Gemeindenverband verschickt insgesamt an über 300 Adressaten. Es sollte möglichst vielen die Gelegenheit geboten werden, zum Landesgesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen rund 60 an der Zahl wurden von der oben genannten Arbeitsgruppe ausführlich geprüft, der Landesgesetzentwurf wurde überarbeitet und dann dem Landesschulrat und der Landeskommission für die Berufsbildung zur Begutachtung übermittelt. Der Landesschulrat gab am 31. Mai 2010 ein positives Gutachten mit mehreren Auflagen. Diese wurden zu einem großen Teil in den Text eingebaut. Nachdem die sprachliche und rechtliche Überprüfung 3

4 des Entwurfs durch die Anwaltschaft des Landes erfolgt war, behandelte die Landesregierung den Gesetzentwurf am 7. und am 14. Juni 2010 und genehmigte diesen. Information und Einbezug aller Beteiligten Von Anfang an war es ein wichtiges Anliegen, die Schulen einzubinden und die Öffentlichkeit zu informieren. Neben den regelmäßigen Aussprachen mit den Gewerkschaften informierte Landesrätin Sabina Kasslatter Mur gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Schulamtes bereits im Februar und im März 2010 über die anstehende Oberstufenreform. Viele Lehrpersonen und Eltern in allen Landesteilen nutzten die Chance, sich ein Bild über die bevorstehenden Veränderungen zu machen. Sehr viele Fragen und Anregungen, aber auch schriftliche Rückmeldungen betrafen das zukünftige Bildungsangebot und den damit zusammenhängenden neuen Schulverteilungsplan. Eine breite Anhörung mit Vertretern der Schulwelt, der Sozialpartner, der Wirtschafts- und Sozialverbände, von Kirche und Kultur gab es am 8. Juli In der ersten Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtages wurde der Entwurf ausführlich diskutiert und mit wenigen Änderungen am 9. Juli 2010 genehmigt. Danach stand die Behandlung und Genehmigung des Gesetzentwurfs durch den Südtiroler Landtag an, und zwar noch innerhalb September 2010, damit die Sechsmonatefrist für die Umsetzung und Anpassung staatlicher Reformen eingehalten werden konnte. Der Landtag verabschiedete das Gesetz zur Neuordnung der Oberstufe am 24. September 2010 (Landesgesetz 11/2010). Damit begann die Abschlussphase für die Ausarbeitung des Schulverteilungsplanes sowie die Erstellung der Rahmenrichtlinien. Als wahren»informationsmarathon«können die unzähligen Gespräche und Informationstreffen im Oktober 2010 bezeichnet werden, nachdem der erste Entwurf des neuen Schulverteilungsplanes bekannt gegeben worden war. Als Erstes wurde dieser den Direktorinnen und Direktoren der Oberschulen ausgehändigt. Danach gab es Treffen mit den Schulgewerkschaften, dem Arbeitskreis Südtiroler Mittel-, Ober- und Berufsschullehrerinnen und -lehrer (ASM) und den Sozialpartnern. In weiteren Treffen wurden die Lehrpersonen in den Bezirken, die Schul- und Elternratsvorsitzenden der Schulen sowie der Vorstand des Landesbeirates der Eltern informiert. Schließlich gab es Gespräche mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden und den Vertretungen der Bezirksgemeinschaften sowie dem Landesbeirat der Schülerinnen und Schüler. Nach diesem breiten Einbezug aller Beteiligten, der Anhörung des Rates der Gemeinden und dem Gutachten des Landesschulrates gab die Südtiroler Landesregierung am 13. Dezember 2010 mit der Verabschiedung der Beschlüsse zum Schulverteilungsplan und den Rahmenrichtlinien grünes Licht für die Oberstufenreform. Oberstufe steht auf drei Säulen Künftig setzt sich die Oberstufe aus den drei Säulen Berufsbildung, Gymnasien und Fachoberschulen zusammen, die gleichwertig nebeneinander stehen. Die Ausbildung in der Berufsbildung ist für all jene ideal, die Interesse haben, mit Kopf und Hand zu lernen, und in erster Linie eine Berufsqualifikation anstreben. Die Bildungswege der Berufsbildung gliedern sich in: 4

5 dreijährige Fachschulen, die mit dem Erwerb eines Berufsbefähigungszeugnisses abschließen. Dieses Zeugnis stellt den Zulassungstitel für das vierte Jahr der Fachschulen dar, das ein Spezialisierungsjahr ist. vierjährige Fachschulen, die mit der Erlangung des Berufsbildungsdiploms abschließen. ein Bildungsjahr, für das ein Berufsbildungsdiplom Zugangsvoraussetzung ist und das mit einer staatlichen Abschlussprüfung endet. Lehrlingsausbildungen im Rahmen der Schulpflicht und der Bildungspflicht und des Bildungsrechts, die sich auf Lehrberufe im dualen System beziehen und die mit dem Erwerb eines Berufsbefähigungszeugnisses abschließen. Die Fachoberschulen vermitteln durch das Erlernen, Vertiefen und Anwenden allgemeiner und spezifischer Methoden, bei enger Verzahnung von Theorie und Praxis, eine kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technologische Grundbildung. In den Fachoberschulen erwerben die Schülerinnen und Schüler die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen, um die wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und institutionellen Zusammenhänge und Regelwerke zu verstehen und sachgerecht anzuwenden. Die Fachoberschulen ermöglichen den Einstieg in die Arbeitswelt und das Weiterstudium. Es gibt zwei Arten von Fachoberschulen: Fachoberschulen im wirtschaftlichen Bereich, Fachoberschulen im technologischen Bereich. Die Gymnasien bieten den Schülerinnen und Schülern breite Allgemeinbildung und die kulturellen und methodischen Voraussetzungen zum vertieften Verständnis der Gegenwart, damit sie sich in rationaler, kreativer, planender und kritisch-reflexiver Haltung den Entwicklungen und Herausforderungen der modernen Welt stellen können. Die Gymnasien ermöglichen den Erwerb allgemeiner und spezifischer Kenntnisse und Kompetenzen, die zum akademischen Studium und zur Gestaltung der beruflichen Laufbahn befähigen. Am 13. Dezember 2010 stimmte die Landesregierung dem neuen Schul- und Direktionsverteilungsplan zu. Dieser verringert die Anzahl der Direktionen um drei, die schulischen Angebote und deren Häufigkeit jeweils um neun. Die Direktionen der Lehranstalt für Wirtschaft und Tourismus und des Humanistischen Gymnasiums in Meran und die Direktion des Humanistischen Gymnasiums in Bruneck werden jeweils mit einer anderen Direktion zusammengeführt. Um den südtirolspezifischen bildungspolitischen Zielen gerecht zu werden, wird es in Mals und in Sterzing einen Landesschwerpunkt Sport, in Meran einen Landesschwerpunkt Ernährung und in Meran, Bozen, Brixen und Bruneck einen Landesschwerpunkt Musik geben. Im Bereich der Berufsbildung hat die Landesregierung beschlossen, die peripheren Grundlehrgänge in Neumarkt, Sarnthein und Sterzing aufrechtzuerhalten, ebenso die erste Klasse für Schönheitspflege in Brixen; in Bruneck wird eine Berufsfachschule für das Bauwesen eingerichtet. 5

6 Rahmenrichtlinien sind die eigentliche Reform Die eigentliche pädagogische Reform stellen die Rahmenrichtlinien dar. Sie gelten für die Gymnasien und Fachoberschulen, legen die Organisation des Unterrichts, die Fächertafeln und die Stundenkontingente fest und orientieren sich zum ersten Mal nicht mehr ausschließlich an der Vermittlung von Wissen, sondern an der Entwicklung von Kompetenzen, also einem Zusammenspiel von Fähigkeiten, Fertigkeiten, Haltungen und Wissen. In den Rahmenrichtlinien ist auch die Höchstzahl an Unterrichtsstunden pro Halbtag festgeschrieben, die 4,5 Stunden beträgt. Diese Stundenanzahl à 60 Minuten kann um maximal 30 Minuten erhöht werden, wenn am jeweiligen Halbtag nicht mehr als vier Fächer unterrichtet und alternative Unterrichtsformen angeboten werden. Die neuen Stundentafeln sehen Kontingente für fächerübergreifende Lernangebote und für Wahlfächer vor. Erstmals liegen nun Rahmenrichtlinien für alle Bildungsstufen vom Kindergarten bis zur Oberschule vor, die für Kontinuität und einen guten Übergang von der Mittelschule in die Oberschule sorgen. Die Rahmenrichtlinien gliedern sich in zwei Teile. Teil A umfasst die organisatorischen Richtlinien, Teil B die fachlichen und fächerübergreifenden Richtlinien. Die organisatorischen Richtlinien legen fest: die Unterrichtszeit einschließlich der Stundenkontingente der einzelnen Fächer und didaktischen Tätigkeiten der verpflichtenden Grundquote und des Wahlbereichs, die den Schulen zuerkannte autonome Quote der Curricula, die Kriterien für deren Nutzung sowie die Kriterien zur Einführung innovativer didaktischer Vorhaben unter besonderer Berücksichtigung des Sprachenunterrichts und des wissenschaftlich-technologischen Bereichs, die Kriterien für die Nutzung der Flexibilitätsquote des Landes, um den örtlichen Anforderungen und Bildungsbedürfnissen der Arbeits- und Berufswelt zu entsprechen, und die Kriterien für die Erwachsenenkurse. Bei der Erarbeitung der organisatorischen Richtlinien orientierte sich die Arbeitsgruppe an den Stundentafeln und Vorgaben des Ministeriums und an der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler. Im Fünf-Jahres-Zyklus der Gymnasien ist eine Gesamtunterrichtszeit von 4903 (im Kunstgymnasium 5043) und in den Fachoberschulen von 5043 Stunden zu 60 Minuten vorgesehen. Die Schule kann diese vorgegebene Unterrichtszeit im Rahmen der landesweiten Ressourcen erhöhen: für fächerübergreifende Lernangebote, für den Praxisunterricht sowie für Formen der Freiarbeit oder für andere, besondere didaktische Unterrichtsarrangements. Die fachlichen und fächerübergreifenden Rahmenrichtlinien enthalten die allgemeinen Bildungsziele und das Bildungsprofil der Schülerinnen und Schüler beim Abschluss der Oberschule, die spezifischen Profile von Absolventinnen und Absolventen der Gymnasien und Fachoberschulen sowie die Richtlinien für die Fächer. Diese sind jeweils gegliedert in Kompetenzen am Ende des ersten Bienniums und am Ende des fünften Jahres, mit den entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnissen. Die Rahmenrichtlinien stellen die rechtlich verbindliche Grundlage für die curriculare Planung der Schulen dar und sind für alle Fächer so offen als möglich formuliert. Einerseits definieren sie eindeutig die Kompetenzen, die Schülerinnen und Schülern erreichen sollen; andererseits gewährleisten sie die didaktische Autonomie der Schulen und die Lehrfreiheit der Lehrenden. Die 6

7 Angaben zu den Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen weisen bewusst keine methodischen Hinweise, keine Umsetzungsvorschläge und keine Beispiele auf. Die Festlegung der konkreten Inhalte und Themen, anhand derer die vorgegebenen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, ist ausschließlich Geschäft der Lehrpersonen und der Schule. Die Fachrichtlinien orientieren sich an den Richtlinien, die das Ministerium für die Gymnasien und für die Fachoberschulen veröffentlicht hat, und sie garantieren die dort vorgesehenen Grundsätze. Sie berücksichtigen aber auch den Stand der fachdidaktischen Diskussion im deutschsprachigen Raum. Die im Bildungsprofil definierten, übergreifenden Kompetenzen mit den entsprechenden Fertigkeiten, Haltungen und Kenntnissen (Lern- und Planungskompetenz, Kommunikations- und Kooperationskompetenz, vernetztes Denken und Problemlösekompetenz, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Informations- und Medienkompetenz, kulturelle und interkulturelle Kompetenz) lehnen sich an die Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates: Sie sind die Grundlage für ein lebensbegleitendes Lernen und für eine erfolgreiche Lebensgestaltung. Für die Gymnasien liegen die Fachrichtlinien aller Fächer und aller fünf Jahre vor, für die Fachoberschulen jene für die Fächer Religion, Deutsch, Italienisch, Englisch, Mathematik, Bewegung und Sport für alle fünf Jahre, jene für die fachrichtungsspezifischen Fächer hingegen vorerst nur für das erste Biennium. Die Richtlinien für die fachrichtungs- und schwerpunktspezifischen Fächer im Triennium der Fachoberschulen hat das Ministerium noch nicht veröffentlicht, deshalb kann die Arbeitsgruppe sie erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellen. Informieren und begleiten Der nächste Schritt ist eine umfangreiche Information der Bevölkerung. Rund Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Mittelschulen warten darauf zu erfahren, wie die Oberstufenlandschaft im kommenden Schuljahr konkret aussieht. Sie müssen bis Ende März 2011 zusammen mit ihren Eltern darüber entscheiden, welche Schule sie im kommenden Schuljahr besuchen werden. Von Jänner bis März 2011 gibt es dazu eine umfassende Informationskampagne. Dazu zählen Informationsveranstaltungen in ganz Südtirol, die Verteilung von Informationsbroschüren, die Einrichtung einer eigenen Website, die unter dem Motto»Südtirol macht Schule«ab Jänner unter der Adresse sämtliche Informationen zur neuen Oberstufe bietet, sowie die Veranstaltung der Bildungsmesse in Bozen, bei der sich vom 17. bis 20. Februar 2011 Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie alle Interessierten detailliert über die Neuerungen der Oberstufenreform informieren können. Ein besonderes Augenmerk gilt den Schülerinnen und Schüler, die heuer eine erste Klasse der Oberschule besuchen, nachdem diese von der zweiten in die dritte Klasse den Sprung in das neue Schulsystem vollziehen müssen. Damit dieser Übergang im September 2012 gut und reibungslos gelingt, werden die Jugendlichen entsprechend beraten und begleitet werden. Nächste Schritte (Stand 31. Jänner 2011) Um bildungspolitische Leitlinien umzusetzen und damit die Schulen den örtlichen Anforderungen und Bildungsbedürfnissen der Arbeitswelt besser zu entsprechen, kann die Landesregierung die Gymnasien und Fachoberschulen ermächtigen, Landesschwerpunkte einzuführen. Die im Schulverteilungsplan ab 2011/2012 bereits vorgesehenen Landesschwerpunkte Musik, Sport und Ernährung werden in den nächsten Wochen definiert, vom Landesschulrat begutachtet und von der 7

8 Landesregierung genehmigt. Auf seiner Sitzung vom 31. Jänner 2011 gab der Landesschulrat ein positives Gutachten zu den Landesschwerpunkten. Die Landesregierung wird voraussichtlich am 7. Februar 2011 die Landesschwerpunkte genehmigen. Dienstrechtliche Fragen wirft bei der Umsetzung der Reform das derzeitige Personal der Lehranstalten auf, die künftig auch in der Berufsbildung tätig sein können. Hier gibt es weitere Gespräche mit den Schulgewerkschaften, der Berufsbildung, den Landesgewerkschaften und der Personalabteilung des Landes. Der entsprechende Vertrag wird demnächst unterzeichnet werden. Noch ausständige Regelungen des Ministeriums sind die Neuregelung und Zuordnung der Wettbewerbsklassen mit einer Übergangsregelung für 2011/2012 sowie die Rahmenrichtlinien in Bezug auf die zu erreichenden Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnisse für die fachrichtungsspezifischen Fächer im Triennium der Fachoberschulen. Nächste Schritte sind Maßnahmen zur Orientierung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, die 2012/2013 nach dem Besuch der zweiten Klasse der derzeitigen Schulordnung in die dritte Klasse einer Schule nach der neuen Schulordnung wechseln müssen. Ebenso müssen jene Schülerinnen und Schüler begleitet werden, die zurückgewiesen werden und in eine von der Reform betroffene Klasse kommen. Unterstützt werden müssen auch die Schulen, insbesondere bei der curricularen Planung. Es soll dabei auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schule gezielt eingegangen werden. Information und Kontakt Alle rechtlichen Grundlagen und Informationen zur Neuordnung der Oberstufe gibt es auf der Homepage des Deutschen Schulamtes unter unter der Rubrik»Reform der Oberstufe«, auf der Reform-Website unter sowie bei Inspektorin Marta Herbst, Tel /21 oder bei Abteilungsdirektor Arthur Pernstich, Tel

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