Regionaldirektion Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt Gespräch mit Bildungsträgern zu aktuellen Themen November 2016
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- Sabine Esser
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1 Regionaldirektion Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt Gespräch mit Bildungsträgern zu aktuellen Themen November 2016 Seite 1
2 Agenda Marktsituation und Geschäftspolitik Neue Maßnahmen nach dem AWStG Kooperationsmodelle Gesundheitsprävention - Zusammenarbeit mit der GKV Seite 2
3 Marktsituation und Geschäftspolitik Seite 3
4 Überblick Arbeitsmarkt - Aktuelle Eckwerte RD Nord Berichtsmonat September 2016 Arbeitslose im Oktober, Mecklenburg-Vorpommern Arbeitslose im Oktober, Schleswig-Holstein ,1% ,6% Okt 08Okt 09Okt 10Okt 11Okt 12Okt 13Okt 14Okt 15Okt 16 Arbeitslosenquoten 9,4% 8,6% Okt 08 Okt 09 Okt 10 Okt 11 Okt 12 Okt 13 Okt 14 Okt 15 Okt 16 Arbeitslose im Oktober, Hamburg Arbeitslosenquoten 6,1% 5,8% ,3% Okt 08 Okt 09 Okt 10 Okt 11 Okt 12 Okt 13 Okt 14 Okt 15 Okt 16 Arbeitslosenquoten 7,3% 6,8% Seite 4
5 Überblick Arbeitsmarkt - Aktuelle Eckwerte RD Nord Seite 5
6 Neue Maßnahmen nach dem AWStG Seite 6
7 Ziele des Gesetzentwurfes Qualifizierungs-,Aufstiegs-und Fachkräftepotenziale stärker erschließen Geringqualifizierte, langzeitarbeitslose und ältere ArbeitnehmerInnen verstärkt für Weiterbildung gewinnen Versicherungsschutz insbesondere für Übergangsprozesse am Arbeitsmarkt zu stärken Seite 7
8 Förderung von Grundkompetenzen Ziele Personen ohne verwertbaren Berufsabschluss sollen ihre Grundkompetenzen im Lesen und Schreiben, in Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien so erweitern, dass sie erfolgreich an einer darauf folgenden beruflichen Weiterbildung mit Abschluss in einem Ausbildungsberuf teilnehmen können, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Der Einsatz betrieblicher Einzelumschulungen ist vorrangig gegenüber überbetrieblichen Umschulungen zu prüfen. Zielgruppe Geringqualifizierte im Sinne des 81 Abs. 2 SGB III. Zugehörigkeit zu den Rechtskreisen SGB III und/oder SGB II. Die Teilnehmenden sind oft lernentwöhnt bzw. Schulungen (kursförmiges Lernen) nicht gewohnt und/oder bringen oft für das Lernen ungünstige schulische Erfahrungen und Lernvoraussetzungen mit und/ oder können unterschiedliche Muttersprachen haben. Seite 8
9 Zugang in abschlussorientierte Bildung neu planen Direkter Zugang Inhalte: Zugang über Maßnahmen zum Erwerb der Grundkompetenzen 25 % Deutsch (lesen u. schreiben) 25% Mathe 30% Lernen lernen 20% Umgang mit EDV Dauer: 6 Monate Abschlussorientierte Bildung Zugang über Maßnahmen zur Vorbereitung Inhalte z.b.: 10% Grundkompetenzen 20% Lernen lernen 40% Berufsorientierung bzw. Vermittlung in Bildungsmaßnahmen 30% Erwerb von sozialen Kompetenzen Dauer: 3 Monate RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 9
10 Weiterbildungsprämie Steigerung der Motivation, eine Ausbildung aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen Vorteile der Weiterbildungsprämie Milderung finanzieller Hürden der Ausbildung RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 10
11 Weiterbildungsprämie Ab wann gilt die Weiterbildungsprämie? die Weiterbildungsprämie kann für abschlussorientierte Weiterbildungen, die am 1. August 2016 begonnen haben, gezahlt werden (derzeit ist sie bis zum 31. Dezember 2020 befristet) Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Prüfung festgelegt ist - sh. beim jeweiligen Beruf in BERUFENET: rechtliche Regelungen Wer hat Anspruch auf die Prämie? arbeitslose Teilnehmerinnen und Teilnehmer abschlussbezogener Weiterbildungen, also von Umschulungen Wie hoch ist die Prämie? Euro Prämie bei Bestehen der Zwischenprüfung - in Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.b. im Bereich der industriellen Metall- und Elektroberufe) wird der erste Teil der Abschlussprüfung der Zwischenprüfung gleichgestellt - bei Fachschulberufen ist in der Regel keine Zwischenprüfung vorgesehen; hier wird das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung prämiert Euro Prämie bei Bestehen der Abschlussprüfung RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 11
12 Kooperationsmodelle Step by Step in die betriebliche Ausbildung Altersunabhängig / Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeiter Beginn der Maßnahme bis RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 12
13 Das Modell für die duale Ausbildung Spracherwerb, Arbeiten und Qualifizieren Einstieg bei fehlenden Sprachkenntnissen) Phase 1 (ca. 28 Wochen) i.d.r. Einstieg möglich ab Sprachniveau B1) Phase 2 (max. 26 Wochen) i.d.r. Einstieg möglich ab Sprachniveau B2) Phase 3 Anschlusspunkte regionaler oder lokaler Programme Integrationskurs (25 Std./Woche) B 1 Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) parallel Ausbildung im Betrieb Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung Einstiegsqualifizierung (max. 12 Monaten) Alternativ Ausbildung im Betrieb Ausbildungsbegleitende Hilfen parallel Assistierte Ausbildung Berufsbezogene Sprachförderung durch das BAMF Berufsbezogene Sprachförderung durch das BAMF Begleitung ( Kümmerer ) RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 13
14 Kooperationsmodell Wege in duale Ausbildung Frühestmögliche Heranführung der jungen Flüchtlinge an den deutschen Ausbildungsmarkt nach konzentriertem Spracherwerb über den (Jugend)- Integrationskurs des BAMF und praxisnah im direkten Kontakt mit den Betrieben Phase 1: Konzentriertes Sprachenlernen über den (Jugend)-Integrationskurs des BAMF Ziel ist das Sprachniveau B1. Phase 2: Berufliche Orientierung und Heranführung an den Ausbildungsmarkt im Rahmen der Maßnahme Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) für junge Flüchtlinge, die die Schulpflicht erfüllt haben und Altersunabhängig / Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeiter aufgrund ihrer persönlichen Situation noch nicht für eine Ausbildung in Betracht kommen. Phase 3: Unmittelbarer Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung oder alternativ einer Einstiegsqualifizierung. Unterstützung ist durch ausbildungsbegleitende Hilfen möglich. Bei Ausbildungsaufnahme können Jugendlicher und Betrieb durch die Assistierte Ausbildung gefördert werden. Beginn der Maßnahme bis In Phase 2 und 3 kann berufsbegleitend weiterer berufsbezogener Spracherwerb finanziert durch das BAMF ermöglicht werden, um Jugendlichen auf das notwendige Sprachniveau (mind. B2) heranzuführen. RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 14
15 Kooperationsmodelle Kommit - Kooperationsmodell mit anschlussfähiger Weiterbildung Altersunabhängig / Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeiter Beginn der Maßnahme bis RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 15
16 Prüfungsvorbereitung Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Der direkte Weg in Arbeit mit begleitender Qualifizierung Spracherwerb, Arbeiten und Qualifizieren Einstieg bei fehlenden Sprachkenntnissen) Einstieg möglich ab Sprachniveau A2) Einstieg möglich ab Sprachniveau B1) Phase 1 (ca. 14 Wochen) Phase 2 (max. 14 Wochen) Phase 3 (max. 6 Monate) Phase 4 Anschlusspunkte regionaler oder lokaler Programme Integrationskurs (25 Std./Woche) A 2 Integrationskurs (25 Std./Woche) parallel Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Berufsanschlussfähige B 1 Teilqualifikation (z.b. abwechselnd Phasen Arbeit und Vollzeit-Weiterbildung in Modulen) Arbeit und/oder Fortführung des Qualifizierungsweges Maßnahme beim Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Teilzeit) bis zu 12 Wochen z.b. weitere Teilqualifikationen oder Einstieg in Umschulung / Ausbildung Berufsbezogene Sprachförderung durch das BAMF B 2 Begleitung ( Kümmerer ) RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 16
17 Kooperationsmodell mit Teilqualifikation (KommiT) Der direkte Weg in Arbeit mit begleitender Qualifizierung durch die Nutzung berufsanschlussfähiger Teilqualifizierungen während der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Phase 1: Konzentriertes Sprachenlernen im in der Regel verpflichtenden Integrationskurs (Vollzeit) des BAMF. Phase 2: Verzahnung des weiterlaufenden Integrationskurses des BAMF (weiterhin Vollzeit) mit betrieblichen Praxisphasen über eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber. Altersunabhängig / Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeiter Phase 3: Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Einstieg in eine abschlussorientierte Weiterbildung über eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation. Phase 4: Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses und individuelle Weiterführung des Qualifizierungsweges (z.b. weitere Teilqualifikationen, Ausbildung / (betriebliche) Umschulung). Beginn der Maßnahme bis Je nach erreichtem Sprachniveau ist in die Phase 2 (Sprachniveau A2) oder Phase 3 (Sprachniveau B1) ein Quereinstieg möglich. In den Phasen 3 und 4 kann begleitend weiterer berufsbezogener Sprachförderung finanziert durch das BAMF ermöglicht werden RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 17
18 Gesundheitsprävention - Zusammenarbeit mit der GKV Altersunabhängig / Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeiter Beginn der Maßnahme bis RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 18
19 Ausgangslage Zahlen, Daten und Fakten Arbeitslosigkeit und gesundheitliche Einschränkungen verstärken sich wechselseitig. Bereits heute weist jeder dritte* Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gesundheitliche Einschränkungen auf: durchschnittlich 11 Arbeitsunfähigkeitstage pro Jahr mehr! Quelle: BKK Gesundheitsreport 2012 Quelle: RKI, GEDA Studie 2010 ein subjektiv niedrigeres Wohlbefinden! Im Vergleich zu Beschäftigten haben Arbeitslose überproportional häufig psychische Beeinträchtigungen! Quelle: IAB 2013: mit ca. 35 % die häufigste Erkrankungsart (21 % bei Beschäftigten ) eine höhere Mortalität und weniger Lebensjahre in guter Gesundheit! Quelle: Robert-Koch-Institut (2012) Gleichzeitig wurden Arbeitslose von den Präventions- und Gesundheitsförderangeboten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bisher kaum erreicht. Eine kooperative Zusammenarbeit von BA und GKV kann dem entgegenwirken. Der Kooperation BA/GKV greift den Handlungsauftrag Schnittstellen zur Gesundheitsorientierung aus dem 5 Punkte Papier des BMAS Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit auf. *IAB-Studie Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung 2009 Seite 19
20 Jobcenter und Krankenkassen verzahnen Arbeits- und Gesundheitsförderung: Ansatz entwickelt und erprobt Anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein bedeutsamer gesundheitlicher Risikofaktor. Sind Erwerbslose erst einmal gesundheitlich eingeschränkt, ist der berufliche Wiedereinstieg für sie erheblich erschwert. Partnerschaftliche Projektsteuerung Es gilt also, den mit Arbeitslosigkeit verbundenen gesundheitlichen Risiken vorzubeugen, bzw. sie zu minimieren und die Menschen darin zu unterstützen, ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Regionales Steuerungsgremium Stimmen sich gemeinsam über Maßnahmen/Angebote/ Zugangswege ab Motivieren weitere Akteure zur aktiven Mitgestaltung Jobcenter Verschiedene Zugangswege: Beratung durch Integrationsfachkräfte Verknüpfung von Präventionsmaßnahmen und MAT Fit for Life Maßnahme des BPS/ÄD Finanzierung SGB II Qualifizieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sensibilisieren Kundinnen und Kunden durch gesundheitsorientierende Beratung, Motivieren zur freiwilligen Teilnahme an Angeboten der Krankenkassen. Stellen kassenübergreifend spezifische Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung für Arbeitslose bereit. Gesetzliche Krankenkassen kasseninterne Vereinbarung: über Federführung im Steuerungsgremium; marktanteilige Finanzierung Finanzierung SGB V Basis der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Empfehlung Arbeitslosigkeit und Gesundheit (2012) Download: BA-Intranet Seite 20
21 Modell zur Vernetzung von Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung und zertifizierten Präventionsangeboten Örtliche Kooperation Modul: Gesundheitsorientierung und -aktivierung Teilnahmeempfehlung Module z.b.: Berufliche Kenntnisvermittlung Eignungsfeststellung Kompetenzstärkung und Aktivierung Zertifiziertes Angebot zur Gesundheitsprävention z.b. Sportkurse Heranführung an den Ausbildungs- und Einbindung Arbeitsmarkt Qualifizieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vermittlung und Stabilisierung Stellen Sensibilisieren Kundinnen kassenübergreifend Tätigkeitsorientierte Erprobung und Kunden durch spezifische Angebote Heranführung an eine gesundheitsorientierende selbständige zur Prävention und Tätigkeit Beratung, Gesundheitsförderung Motivieren zur freiwilligen für Arbeitslose bereit. Teilnahme an Angeboten der Krankenkassen. Aktivierungsmaßnahme finanziert durch JC Präventionsangebot finanziert durch GKV/BZgA Seite 21
22 Präventionsgesetz bietet Chancen für die Kooperation von BA und GKV bei der Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung Beauftragung der BZgA nach 20a Abs. 3 und 4 SGB V: Zielgruppe Arbeitslose Der Plan: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit (u.a. auch für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen) und Ausweitung auf weitere Jobcenter (inkl. zkt) sowie auf Arbeitsagenturen Projekt-Koordination im GKV-Auftrag Projektbüro auf Bundesebene Mehrere dezentrale Beratungseinheiten GKV-Federführer vertritt Krankenkassen vor Ort (Steuerungsgruppe, ÖA) verpflichtet Leistungserbringer ruft erforderliche Mittel beim Projektbüro ab Steuerungsgruppe als zentrales Gremium sichert die lebensweltbezogene Kooperation RD Nord Geschäftsfeld Arbeitsmarkt - Bildungsträgerkonferenz 2016 Seite 22
23 Präventionsgesetz bietet Chancen für die Kooperation von BA und GKV bei der Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung Geplanter Ablauf: Das bestehende Modellprojekt wird fortgeführt und soll 2016 auf 50 Standorte (inkl. zkt und Arbeitsagenturen) in allen 16 Bundesländern ausgeweitet werden Parallel wird das Modellprojekt durch folgende Aktivitäten permanent weiterentwickelt und begleitet: Einrichtung einer zentralen Lenkungsgruppe inkl. Beirat Weiterentwicklung der Projektkonzeption (Bestandsaufnahme Modelle guter Praxis, Neu- und Weiterentwicklung spezifischer Angebote für Zielgruppe) Qualifizieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sensibilisieren Kundinnen und Kunden durch gesundheitsorientierende Beratung, Motivieren zur freiwilligen Teilnahme an Angeboten der Krankenkassen. Stellen kassenübergreifend spezifische Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung für Arbeitslose bereit. Dokumentation und fortlaufende Evaluation Erweiterung Projektteilnehmer: JC Rendsburg-Eckernförde; JC Lübeck; JC team.arbeit.hamburg; JC Nordwestmecklenburg; JC Ludwiglust-Parchim Seite 23
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