1 Geltungsbereich. 2 Änderung der AGB. 3 Beschreibung der Plattform und Leistungen der bi-medien

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der bi medien GmbH für die Nutzung der Vergabeplattform namens inkl. bi-ausschreibungsdatenbank und bi-evergabesystem Der von der bi medien GmbH (folgend genannt bi-medien) für die Vermarktung verwendete Markenname lautet bi-ausschreibungsdienste. Vermarktet wird bi-online, bestehend aus der bi-ausschreibungsdatenbank und dem bi-evergabesystem. Die bi-medien kann sich bei der Bereitstellung und Durchführung ihres Angebotes der Mithilfe Dritter bedienen. Der Zugang zum Online-Dienst erfolgt zurzeit über bzw. bzw. 1 Geltungsbereich 1) Diese AGB gelten für alle juristischen oder natürlichen Personen, insbesondere für Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sowie für Unternehmen ( 14 BGB) und freie planende Büros, die die bi-medien im Rahmen der bi-ausschreibungsdatenbank und/oder des bi-evergabesystems nutzen, gebrauchen oder deren Webseiten besuchen (folgend genannt Nutzer). 2) Für den unter Abs. 1 beschriebenen Personenkreis gelten diese AGB auch für in diesem Zusammenhang überlassene Tools und/oder Software sowie zusätzliche Leistungen, es sei denn, die bi-medien fügt einem entsprechenden Vertrag bei Vertragsabschluss andere bzw. spezifische AGB bei. In dem Fall gelten die dem Vertrag beigefügten anderen AGB vorrangig. 3) Die hier niedergeschriebenen AGB gelten auch für eventuell zu erbringende Pflegeleistungen der bi-medien, es sei denn, die bi-medien fügt einem entsprechenden Vertrag bei Vertragsabschluss andere bzw. spezifische AGB bei. In dem Fall gelten die dem Vertrag beigefügten anderen AGB vorrangig. 4) Für Drittsoftware, Daten Dritter oder durch Dritte zu erbringende Leistungen, die die bi-medien vertreibt, können neben diesen AGB Sonderbedingungen schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall gelten solche vorrangig. 5) Im Übrigen werden andere AGB nicht akzeptiert. Entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die bi-medien einen Vertrag abschließt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen. 6) Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit anwendbar, auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse zwischen der bi-medien und dem Nutzer. 2 Änderung der AGB 1) Diese AGB unterliegen gelegentlichen Änderungen, welche sich die bi-medien vorbehält. Änderungen der AGB innerhalb laufender Vertragsbeziehungen werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Dies geschieht durch Einblendung einer entsprechenden Meldung, die unmittelbar nach der Anmeldung des Nutzers auf der Vergabeplattform angezeigt wird. Die Meldung enthält einen Link, mit dem der Nutzer zu der neuen Fassung gelangt. Durch Anklicken eines entsprechenden Buttons erklärt der Nutzer, dass er die Änderung der AGB zur Kenntnis genommen hat. 2) Wird den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Kenntnisnahme schriftlich widersprochen, so gelten diese als angenommen. 3) Widerspricht der Kunde, bleibt die unveränderte Fassung für sein Vertragsverhältnis gültig; die bi-medien hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen. 3 Beschreibung der Plattform und Leistungen der bi-medien 1) Die bi-medien stellt ein internet-basierendes Datenbank-System zur Abwicklung von Vergabeprozessen (folgend genannt bi-evergabesystem) zur Verfügung. Das bi-evergabesystem dient dem Informations- und Datenaustausch zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und privaten Anbietern, die Leistungen vergeben wollen (folgend genannt Auftraggeber) und Unternehmen, die diese Leistungen ausführen wollen (folgend genannt Auftragnehmer). 2) Über die Vergabeplattform bi-online ermöglicht die bi-medien öffentlichen und privaten Auftraggebern, die Leistungen öffentlich ausschreiben bzw. den von ihnen beauftragten Vergabestellen bzw. beauftragten Dienstleistern: a) die Übermittlung ihrer Vergabebekanntmachungen an die bi-ausschreibungsdienste zur Veröffentlichung in den dafür vorgesehenen online- und Printmedien, b) die Bereitstellung der Vergabeunterlagen in elektronischer und gedruckter Form, c) die Entgegennahme und Speicherung elektronischer Angebote.

2 Die durch den Auftraggeber an die bi-medien oder ihre Kooperationspartner übermittelten Vergabebekanntmachungen können von den bi-medien für die Veröffentlichung in Form und Format aufbereitet werden. Inhaltlich wird der Text nicht verändert. Über das bi-evergabesystem können Vergabeunterlagen vom Auftraggeber selbst in elektronischer Form erzeugt (bi-formulare) und bereits vorhandene Vergabeunterlagen in das bi-evergabesystem hochgeladen werden. Über die Vergabeplattform bi-online gewährt die bi-medien Unternehmen und anderen Personen, die an öffentlichen Ausschreibungen interessiert sind (Auftragnehmern), je nach Vertragsvereinbarung Zugang zur Recherche nach den Vergabebekanntmachungen und/oder Zugang zu den Vergabeunterlagen, welche die Auftraggeber der bi-medien bzw. eventuellen Kooperationspartnern zur Verfügung stellen. 4 Vertragsabschluss im Internet 1) Der Nutzer gibt durch Absenden einer Bestellung bzw. durch Absenden seiner Daten sein Interesse zum Ausdruck, einen Vertrag über die bestellten Leistungen bzw. über die Nutzung des bi-evergabesystems (eventuell testweise) abschließen zu wollen. Durch Übermittlung der von der bi-medien gestellten Zugangsdaten kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und der bi-medien als Dienstleister zustande. Der Vertragsabschluss steht dabei unter der aufschiebenden Bedingung, dass das bei Vertragsabschluss fällige Entgelt bei der bi-medien bzw. den bi-ausschreibungsdiensten bzw. einem mit dem Rechnungseinzug beauftragten Dritten eingeht. Mit Eingang der Zahlung wird der Vertrag wirksam und der Kunde hat Anspruch auf Freischaltung seines Zugangs. Bei unentgeltlichen Leistungen entfällt die aufschiebende Bedingung. 2) Für die Berechnung von Fristen, Laufzeiten etc. im Rahmen der abgeschlossenen Verträge ist das Datum maßgeblich, an welchem der Vertrag wirksam wird. Bei kostenpflichtigen Verträgen ist dies der Tag des Zahlungseingangs bei den bi-medien. Bei unentgeltlichen Verträgen ist es der Tag, an dem die Zugangsdaten von den bi-medien an den Nutzer gesandt wurden. 3) Dem Zahlungseingang steht in allen Fällen der Eingang einer gedeckten Lastschrifteinzugsermächtigung für den jeweiligen Rechnungsbetrag gleich. 4) Die bi-medien hat das Recht, den Abschluss eines Vertrags über die Gewährung eines Testzugangs zu verweigern, sofern der Nutzer innerhalb der letzten 12 Monate vor der Bestellung bereits einen Testzugang für dieselbe Region genutzt hat. 5) Durch ein Vertragsverhältnis zwischen der bi-medien und dem Nutzer wird kein Vertragsverhältnis der Nutzer untereinander begründet. Womöglich über das bi-evergabesystem angebahnte Verträge über eine ausgeschriebene Leistung kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer zustande. Die bi-medien stellt mit dem bi-evergabesystem ausschließlich ein Medium zur Übermittlung der für den Vertragsabschluss notwendigen Daten und Erklärungen zur Verfügung. 5 Zugangs- und Nutzungsberechtigung 1) Berechtigt zur Nutzung der Vergabeplattform inkl. des bi-evergabesystems sind die unter 1 Abs. 1 und 3 Abs. 1 beschriebenen Nutzer Auftraggeber und Auftragnehmer soweit sie a) einen Nutzungsvertrag mit den bi-medien geschlossen haben oder b) das System testweise nutzen wollen und die bi-medien hierzu eingewilligt hat oder c) im Auftrag für einen unter 1 Abs. 1 benannten Auftraggeber tätig sind (Planungsbüros und sonstige Vergabestellen), der einen Nutzungsvertrag mit der bi-medien geschlossen hat. 2) Die Nutzung des Online-Dienstes der bi-medien ist denjenigen natürlichen oder juristischen Personen untersagt, die a) nicht nach 5 Abs. 1 dieser AGB berechtigt sind zur Nutzung und/oder b) b) die ihrerseits Vergabebekanntmachungen und/oder Vergabeunterlagen, die nicht ihre eigenen sind, veröffentlichen und/oder an Dritte weitergeben. Dies gilt entsprechend für deren Organe, Angestellte, Gesellschafter, Mitarbeiter, freie Mitarbeiter etc. 3) Der zugangsberechtigte Nutzer darf den Online-Dienst seinen Angestellten und Mitarbeitern ausschließlich in dem vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung stellen. Soweit nicht anders vereinbart, berechtigt die Zugangsberechtigung nicht zur Nutzung des Zugangs aus einer anderen Betriebsstätte des Zugangsberechtigten. Betrieblicher Eigenbedarf im Sinne dieser AGB liegt nur bei einer Nutzung zugunsten derselben Betriebsstätte vor. Insbesondere ist kein betrieblicher Eigenbedarf gegeben, wenn die eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung der Recherche in der bi-ausschreibungsdatenbank inkl. der Funktionen des bi-evergabesystems dafür genutzt wird, anderen Niederlassungen oder verbundenen Unternehmen Rechercheergebnisse und dazugehörige Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

3 6 Nutzung der Vergabeplattform 1) Der zugangsberechtigte Nutzer darf je nach Vertragsvereinbarung folgende Leistungen in Anspruch nehmen: a) Nutzung der bi-ausschreibungsdatenbank und des bi-evergabesystems, b) Recherche in der bi-ausschreibungsdatenbank entsprechend seiner schriftlichen Vertragsvereinbarung bzw. Auftragsbestätigung oder zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Veröffentlichung der eingestellten Vergabevorhaben (Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen), c) Weiterverwendung der Informationen: Die dem Nutzer zugänglichen Daten und Dokumente sind nur für seinen eigenen persönlichen, dienstlichen oder beruflichen Gebrauch bestimmt. Nur zu diesem Zwecke dürfen Vervielfältigungen entsprechend seiner schriftlichen Vertragsvereinbarung bzw. Auftragsbestätigung angefertigt werden. d) Nutzung der vom System angebotenen Funktionen zur Unterstützung des Vergabeprozesses. 2) Zum Zweck der Information über die zu vergebenden Leistungen übermittelt der Auftraggeber über das bi-evergabesystem folgende Daten: a) Bekanntmachung der Absicht, Leistungen zu vergeben (Vergabebekanntmachung), b) ausführliche Beschreibung der zu vergebenden Leistung, Daten zur Erstellung eines qualifizierten Angebotes (Vergabeunterlagen) sowie ggf. Informationen über zu fordernde Nachweise über die Eignung der Bewerber/ Teilnehmer, c) gegebenenfalls Auswahl und Einladung von Firmen aus dem bi-online-branchenbuch oder selbst eingegebenen Firmenstammdaten für die Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3) Zum Zweck der Information über das Unternehmen, über die gebotene Leistung und über die Preise übermittelt der Auftragnehmer folgende Daten: a) Beschreibung des Unternehmens sowie vom Auftraggeber geforderte Nachweise hierüber (Bewerbungsunterlagen), b) Angaben der angebotenen Leistungen und Preise, anhand derer der Auftraggeber eine Entscheidung treffen kann (Angebotsunterlagen). 4) Soweit der Nutzer kein Auftraggeber bzw. von ihm beauftragte Vergabestelle ist, dürfen Vergabebekanntmachungen und Vergabeunterlagen Dritten nicht in einer Weise nutzbar oder zugänglich gemacht werden, die diesem Dritten den Abschluss eines entgeltlichen Abonnements erspart; dies gilt insbesondere gegenüber mit dem Unternehmen des Nutzers verbundenen Unternehmen. Die elektronischen Dokumente (Vergabebekanntmachungen, Vergabeunterlagen) dürfen daher nicht wiederholt und systematisch in eine Datenbank oder ein Netzwerk eingestellt werden, welche(s) Dritten zugänglich ist, die nach Vergabebekanntmachungen und/oder Vergabeunterlagen recherchieren möchten. Ebenso unzulässig ist es, die Dokumente wiederholt und systematisch an solche Dritte zu übersenden. 7 Verfügbarkeit der Vergabeplattform 1) Das bi-evergabesystem steht allen zugangsberechtigten Nutzern grundsätzlich 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Die eingesetzten Server werden regelmäßig und sorgfältig gewartet und gesichert. Zum Zwecke von Servicearbeiten und Reparaturen am System ist die bi-medien berechtigt, die Vergabeplattform bei Bedarf kurzfristig und vorübergehend abzuschalten. Sofern die Ausfallzeit je Kalenderquartal nicht mehr als 72 Stunden beträgt, sind sämtliche aus dieser Nichtverfügbarkeit resultierenden Ansprüche des Nutzers ausgeschlossen. 2) Soweit ein Haftungsanspruch nicht gegeben ist, bleibt der Nutzer zur Zahlung des vollen vertraglich vereinbarten Entgelts verpflichtet. Soweit der Kunde einen Entgeltrückzahlungsanspruch hat, kann er soweit in seiner Region vorhanden nach Vereinbarung ersatzweise mit einer Druckausgabe (Ausschreibungsblatt) für die abonnierte Region beliefert werden. 8 Preise, Inkasso, Zahlungsverzug 1) Die Veröffentlichung der Vergabebekanntmachungen ist für den Auftraggeber kostenfrei. 2) Die Preise für die Nutzung der Vergabeplattform und des bi-evergabesystems ergeben sich für den Auftraggeber nach der für ihn kostenfreien Testphase aus einem zwischen ihm und der bi-medien geschlossenen schriftlichen Vertrag. Für Auftragnehmer sind die aktuellen Preislisten für die verschiedenen Produkte im Portal aufgeführt. 3) Die bi-medien behält sich vor, die Entgelte für die Verträge und/oder für die Preislisten zu verändern. Eine Erhöhung des Entgelts wird dem Nutzer so rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt, dass eine ordentliche Kündigung des Vertrags möglich ist. Macht der Nutzer von der Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, wird die Preiserhöhung zum angegebenen Termin wirksam.

4 4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, außer, der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. 5) Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit berechnet die bi-medien Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes. 6) Gerät der Nutzer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist die bi-medien berechtigt, den Zugang zur Vergabeplattform inkl. bi-evergabesystem zu sperren. 7) Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen unbeschadet der Regelung des 354 a HGB nicht an Dritte abtreten. 9 Anforderung/Bestellung von Vergabeunterlagen 1) Die über die bi-medien bestellbaren Vergabeunterlagen stellen Auftraggeber zur Verfügung; ausschließlich diese sind für Inhalt und Vollständigkeit der Vergabeunterlagen verantwortlich. Die elektronischen Vergabeunterlagen sind inhaltlich identisch mit den in Papierform ausgelieferten und können zur Erstellung eines Angebotes durch den Auftragnehmer genutzt werden. Soweit der Auftraggeber eine elektronische Angebotsabgabe zulässt, können die elektronischen Vergabeunterlagen zusätzliche, für die elektronische Angebotsabgabe notwendige, Dateien enthalten. 2) Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nach Maßgaben des jeweiligen Auftraggebers durch den Auftraggeber selbst oder über die bi-ausschreibungsdienste und/oder deren Partner. 3) Die Bestellung von Vergabeunterlagen in elektronischer Form und/oder Papierform über die Vergabeplattform ist grundsätzlich für Jedermann möglich, der abhängig von der Vergabeart zum Zugriff auf die Unterlagen berechtigt ist. Sofern Kosten anfallen, ist die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung zugunsten der bi-medien/ bi-ausschreibungsdienste bzw. dem mit dem Rechnungseinzug beauftragten Dritten für ein inländisches Bankkonto erforderlich. 4) Die Entgelte für den Bezug und die möglichen Varianten der Vergabeunterlagen (Papierform, elektronische Form, Mischformen) legt der Auftraggeber fest; sie werden in der Bekanntmachung veröffentlicht. Sofern die bi-medien von einem Auftraggeber mit der Auslieferung und Abrechnung der Vergabeunterlagen beauftragt ist, ist die bi-medien in der Vergabebekanntmachung als Bestelladresse benannt. In diesen Fällen schließt der Besteller mit Bestellung der Vergabeunterlagen einen zusätzlichen Liefervertrag mit der bi-medien. Der angefallene Betrag wird nach Bestellung der Vergabeunterlagen in Rechnung gestellt. 5) In Abweichung zu 6 Abs. 4 dürfen heruntergeladene Vergabeunterlagen vervielfältigt werden, um diese Angehörigen des eigenen Unternehmens oder Dritten zur Verfügung zu stellen, deren Beteiligung an dem Ausschreibungsverfahren (z. B. als Planer oder Subunternehmer) vorgesehen ist. 10 Gewährleistung/Haftung 1) Die bi-medien gewährt Zugang zu einer Datenbank mit Daten Dritter. Grundsätzlich überprüft die bi-medien die Daten dabei nicht auf rechts- oder sittenwidrige Inhalte und auch nicht auf Verwendbarkeit und auch nicht auf Viren. Die bi-medien übernimmt keine Gewährleistung insbesondere für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtzeitigkeit oder Geeignetheit für einen bestimmten Zweck. Insbesondere ist auch eine Gewähr für die Einhaltung einer bestimmten vom Auftraggeber geforderten Form durch die bi-medien ausgeschlossen. Soweit Daten durch die bi-medien erzeugt oder verändert werden, verpflichtet sie sich, Daten im Rahmen zumutbarer technischer Maßnahmen in elektronisch verwertbarer, be- oder verarbeiteter, virenfreier Form zu übermitteln. 2) Soweit die Nutzer über die Vergabeplattform Daten gleich welcher Form übermitteln, sollte der Nutzer Sicherheitskopien anfertigen. Eine Haftung für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste ist ausgeschlossen. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. 3) Die bi-medien haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) verursacht haben. Im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung der bi-medien oder ihrer Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für zugesicherte Eigenschaften und Garantien, bleibt hiervon unberührt. Für zurechenbare Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die bi-medien unbeschränkt. Im Übrigen haften sie nach den gesetzlichen Vorschriften. 4) Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen 10 Tagen nach der Leistungserbringung mindestens in Textform angezeigt werden. 5) Die Verjährungsfristen für Haftungsansprüche richten sich nach 199 BGB.

5 11 Urheberrecht und Datenschutz 1) Die Urheberrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 2) Die bi-medien weist gemäß 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Nutzerdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Nutzer bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Personenbezogene Daten, die die bi-medien im Rahmen ihrer Registrierung oder auf andere Weise erhalten haben, gibt die bi-medien nicht an Dritte weiter. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe an beauftragte Dienstleister der bi-medien, z. B. im Zusammenhang mit dem Druck und Versand der Vergabeunterlagen. 3) Die bi medien behält sich vor, die Daten zum Beweis von missbräuchlicher Nutzung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung zu verwenden. 4) Alle Informationen, von denen die Vertragspartner im Rahmen der Nutzung Kenntnis erlangen und welche als vertraulich gekennzeichnet wurden, aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage vertraulich sind oder sich eine Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt, werden von den Vertragspartnern als vertraulich behandelt und unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht. 12 Vertragslaufzeit und Kündigung 1) Eine Vertragslaufzeit der von der bi-medien angebotenen Dienste ergibt sich für den Nutzer grundsätzlich aus dem schriftlich vereinbarten Vertrag. Soweit eine solche Vertragslaufzeit nicht vereinbart wurde, ist eine Mindestlaufzeit für die Nutzung des Systems nicht gegeben. Die Dauer der Nutzungsvereinbarung ist in diesem Fall unbefristet. 2) Die bi-medien kann den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und den Zugang sofort sperren, wenn die Kündigung durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn: a) es Hinweise dafür gibt, dass der Zugang missbräuchlich genutzt wird. Eine missbräuchliche Nutzung liegt beispielsweise vor, wenn Daten an Konkurrenzunternehmen der bi-medien weitergeleitet werden, wiederholt nicht zugangsberechtigte Dritte den Zugang nutzen und/oder Handlungen vorgenommen werden, die im Widerspruch zu den hier benannten AGB stehen. b) der zugangsberechtigte Nutzer mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes länger als einen Monat in Verzug geraten ist. c) eine von der Nutzung ausgeschlossene Person (siehe 5 Abs. 2) den Zugang nutzt. Dies gilt auch, wenn der Mangel der Zugangsberechtigung erst nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. d) die Anzahl der über die Zugangsberechtigung innerhalb eines Monats heruntergeladenen Volltexte von Vergabebekanntmachungen, das zulässige bzw. vertraglich vereinbarte Maß übersteigt. e) die Art der abgerufenen Leistungen bzw. Gewerke nicht mit dem im Handelsregister und/oder der Handwerksrolle eingetragenen oder dem gegenüber der bi-medien angegebenen Betätigungsfeld des Nutzers übereinstimmt. 3) Im Übrigen richtet sich die Kündigung und die fristlose Kündigung nach dem Gesetz. 4) Die bi-medien ist berechtigt, ihre Leistung zurückzuhalten und damit den Zugang zu sperren, solange der Nutzungsberechtigte ein vorab zu entrichtendes Nutzungsentgelt nicht bezahlt hat. 13 Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Streitigkeiten über oder in Verbindung mit diesen AGB mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kiel. Selbiges gilt für Personen, die ihren Sitz im Ausland haben. Stand der Informationen:

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