Merkur Versicherung AG Antrag Lebensversicherung Nr.:

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1 Merkur Versicherung AG Antrag Lebensversicherung Nr.: Eingangsstempel LD Eingangsstempel GD AktivInvest Fondsgebundene Lebensversicherung ab Wir haben aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen. Versicherungsnehmer/Antragsteller Kunden-Nr. Familienname Vorname Titel Fam.-Stand Geburtsdatum Geburtsland Telefon-Nr. Sozialversicherung SV-Nr. Beruf, Art der Beschäftigung beschäftigt bei A IKZ Postleitzahl Ort Straße Hausnummer Nationalität Antragsteller/Versicherungsnehmer ist eine juristische Person Bitte Formular Selbstauskunft von Rechtsträgern (LV-FO ) verwenden. selbst. unselbst. Versicherte Person P 1 Kunden-Nr. Familienname, Vorname, Titel Geburtsdatum Beruf, Art der Beschäftigung Sozialversicherung SV-Nr. Identität des Antragstellers/Versicherungsnehmers als natürliche Person Reisepass Führerschein Personalausweis Nummer Ausstellungsdatum Ausstellungsbehörde Falls bei Minderjährigen keiner der vorgenannten Ausweise vorhanden ist, ist einer der folgenden Identitätsnachweise erforderlich. e-card Geburtsurkunde (Kopie erforderlich) Identifikation gesetzlicher Vertreter vom Versicherungsnehmer/Antragsteller von der versicherten Person P1 von der versicherten Person P2 LV-AN DVR: Identifikation der am Vertrag beteiligten natürlichen Personen Elternteil Großelternteil Sachwalter Sonstige: Kunden-Nr. Familienname Vorname Titel Geburtsdatum IKZ Postleitzahl Ort Straße Hausnummer Geburtsland Nationalität Reisepass Führerschein Personalausweis Reisepass Führerschein Personalausweis Zutreffendes bitte ankreuzen Seite 1/9 Nummer Ausstellungsdatum Ausstellungsbehörde Sonstige zu identifizierende Personen Prämienzahler Treugeber Sonstige: Kunden-Nr. Familienname Vorname Titel Geburtsdatum IKZ Postleitzahl Ort Straße Hausnummer Geburtsland Nationalität Nummer Ausstellungsdatum Ausstellungsbehörde Angaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Geldwäscheprävention Mittelherkunft Einkommen aus beruflicher Tätigkeit Ersparnisse/Auszahlung einer Lebensversicherung Erbschaft Verkauf (z.b. Immobilien, Aktien, Wertpapiere, usw.) Sonstiges: Angaben zum durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen unter 1.500, ,- bis 3.600,- über 3.600,-

2 Angaben zur fondsgebundenen Lebensversicherung Neuabschluss Zuzahlung Änderung Pol.-Nr. Jahre Jahre Unfalltodzusatzversicherung: 100 % 200 % 300 % Tarif Laufzeit Prämienzahlungsdauer Versicherungsbeginn 1/... Ablebensschutz in %: Todesfallsumme in : Prämie Zuzahlung (inkl. VSt.) Zahlungsweise Prämie oder Einmalerlag (inkl. VSt.) inkl. Wertanpassung ohne Wertanpassung Veranlagungsstrategie Strategiewechsel Pol.-Nr. ohne Garantie Dynamisch: Value Investment Fonds Chance T (ISIN-Code AT0000A0DYN7) Ausgewogen: Value Investment Fonds Klassik T (ISIN-Code AT ) Solide: Value Investment Fonds Basis T (ISIN-Code AT0000A0DYQ0) Einschluss der Option Partnerversicherung Übernahme der Prämienzahlung durch Merkur Versicherung AG im Falle des Ablebens von Tarifinformationen Kunden-Nr. Familienname, Vorname, Titel Geburtsdatum Beruf, Art der Beschäftigung Sozialversicherung SV-Nr. Angaben zur Auszahlungsoption für den Erlebensfall: Kapitalauszahlung Rente (falls nicht abweichend beantragt): Nachschüssige Rente mit Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals, lebenslang. Bezugsberechtigung Bezugsberechtigt im Erlebensfall: Der Versicherungsnehmer Bezugsberechtigt im Ablebensfall: die gesetzlichen Erben zu gleichen Teilen der Überbringer der Polizze Familienname Vorname Geburtsdatum Familienname Vorname Geburtsdatum Familienname Vorname Geburtsdatum zu gleichen Teilen Prozentsatz: % zu gleichen Teilen Prozentsatz: % zu gleichen Teilen Prozentsatz: % Angaben zur Geldwäscheprävention Angaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Geldwäscheprävention Tritt der Antragsteller/Versicherungsnehmer als Treuhänder auf: nein ja (Identifikation des Treugebers unter Sonstige zu identifizierende Personen Folgende Angaben zum Antragsteller/Versicherungsnehmer sind ab einer Jahresprämie von 3.000,- und einem Einmalerlag von ,- zwingend erforderlich! (jeweils inkl. aller bei der Merkur Versicherung aufrechten Lebensversicherungsverträge) Mittelherkunft zur Prämienzahlung Einkommen aus beruflicher Tätigkeit Ersparnisse/Auszahlung einer Lebensversicherung Erbschaft Verkauf (z.b. Immobilien, Aktien, Wertpapiere, usw.) Sonstiges: Grund dieses Versicherungsabschlusses Absicherung der Familie Ausbildung der Kinder Pensionsvorsorge Vermögensaufbau Absicherung eines Darlehens Sonstiges: Angaben zum durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen unter 1.500, ,- bis 3.600,- über 3.600,- FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) / GMSG (Gemeinsamer Meldestandard - Gesetz) Angaben zum Antragsteller Diese Gesetze verpflichten Versicherungen zur Identifizierung steuerlich nicht ausschließlich in Österreich ansässiger Kunden. FATCA / GMSG Bei natürlichen Personen sind folgende Bestätigungen einzuholen. Ich bestätige, dass ich in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nicht steuerpflichtig bin. ja nein Ich bestätige, dass ich nur in Österreich steuerpflichtig bin. ja nein Bei Antwort nein ist das Formular Selbstauskunft natürlicher Personen (LV-FO ) auszufüllen. Ich verpflichte mich, der Versicherung Änderungen meiner Steuerpflicht unverzüglich mitzuteilen und nehme zur Kenntnis, dass Zahlungen des Versicherers gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur erfolgen, wenn der Empfänger über Aufforderung des Versicherers die dort genannten Auskünfte und Bestätigungen zu seiner Steuerpflicht abgibt. Besondere Vereinbarungen / Aktion Vermittler Vermittler-Nr. Name Vermittler-Nr. Name Der Vermittler bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die am Vertrag beteiligten Personen persönlich identifiziert hat und dass der Antragsteller und die zu versichernde Person die in diesem Antrag gestellten Fragen selbst beantwortet und den Antrag eigenhändig unterschrieben haben. Zutreffendes bitte ankreuzen Seite 2/9

3 Fragen zum Veranlagungsprofil des Versicherungsnehmers im Hinblick auf Kapitalanlagen Die fondsgebundene Lebensversicherung stellt eine Kombination aus einer Kapitalanlage in Investmentfonds und einer Lebensversicherung dar. Die Veranlagung in Investmentfonds bietet attraktive Renditechancen, verbunden mit dem Risiko der Kapitalmarktentwicklung. Bezug nehmend auf 254 VAG 2016 bitten wir Sie, folgende Fragen zu beantworten: 1. Verfügen Sie über Kenntnisse bzw. Erfahrungen auf dem Gebiet der Veranlagung in Wertpapieren bzw. Investmentfonds? Aktien... gut mittel schlecht keine Anleihen... gut mittel schlecht keine Wertpapiere... gut mittel schlecht keine Sonstige... gut mittel schlecht keine Hinweis: Bitte beachten Sie das Informationsmaterial und die Allgemeinen und Besonderen Hinweise zum Erwerb von Investmentfonds auf diesem Antrag. 2. Welche Anlageziele bzw. -motive verfolgen Sie im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung? Vorsorge Vermögenszuwachs Steuervorteile 3. Welchen Veranlagungshorizont bevorzugen Sie? 10 Jahre Jahre Mehr als 20 Jahre Hinweis: Investmentfonds sollten grundsätzlich längerfristig veranlagt werden; eine längere Laufzeit erhöht erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit höherer Erträge und kann das Risiko mindern. 4. Wie sind Ihre finanziellen Verhältnisse? (durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen) unter 1.500, 1.500, bis 3.600, über 3.600, Für die Veranlagung stehen mir insgesamt monatlich frei zur Verfügung Welchen Anteil hat diese beabsichtigte Investmentfondsanlage im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung an Ihrem Vermögen? bis ca.10% bis ca. 30% mehr als 30% 6. Wie schätzen Sie Ihre persönliche Risikobereitschaft in Bezug auf Ihre finanziellen Mittel ein? Niedrige Mittlere Hohe Risikobereitschaft Kundenerklärung bei Beratungsverzicht Eine meinem Bedarf entsprechende Beratung ist aus nachstehenden Gründen nicht möglich und erfolgt die Produktauswahl bzw. die gewählte Veranlagungsform auf eigene Verantwortung. Ich bin nicht bereit, vollständige Informationen zu meinem persönlichen Veranlagungsprofil offen zu legen. Ich nehme zur Kenntnis, dass dadurch eine Beratung im Sinne des 254 Abs. 1 VAG nicht möglich ist. Dies erfolgt nicht auf Veranlassung des Vermittlers. Der Vermittler ist der Auffassung, dass das von mir gewählte Produkt nicht für meine Bedürfnisse angemessen ist. Ich wurde vom Vermittler darüber informiert, dass das mit der gewählten Produktvariante bzw. der gewählten Veranlagungsform verbundene Risiko nicht mit meinem Veranlagungsverhalten übereinstimmt und/oder nicht meinen finanziellen Verhältnissen entspricht. sonstige Gründe: Unterschrift Vermittler Unterschrift Antragsteller (Vers.-Nehmer) ggf. als gesetzlicher Vertreter Fonds-Zusatzerklärung des Versicherungsnehmers: Ich bin über die Veranlagung informiert worden und habe die Allgemeinen und Besonderen Hinweise zum Erwerb von Investmentfonds zur Kenntnis genommen. Es ist mir bewusst, dass der Wertverlauf kapitalmarktbedingten Schwankungen unterliegt. Über die damit verbundenen Chancen und Risken bin ich aufgeklärt worden und nehme zur Kenntnis, dass die Merkur Versicherung AG auf die Wertentwicklung von Investmentfonds keinen Einfluss hat und daher für Ergebnisse nicht haftbar gemacht werden kann. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres eine Information über die Anzahl und Wertentwicklung der Investmentfondsanteile, sowie über mein gesamtes Fondsvermögen erhalte. In Kenntnis der aufgezeigten und von mir anerkannten Möglichkeiten und Folgen, habe ich mich für den Kauf dieser fondsgebundenen Lebensversicherung entschieden. Seite 3/9

4 Fragen zum Gesundheitszustand und zu besonderen Gefahren 1. Sind die zu versichernden Personen besonderen Gefahren (im Sport z. B. Flug-, Kletter-, Tauchrisiken usw., im Beruf, Reisen nach außereuropäischen Ländern) ausgesetzt oder werden solche Tätigkeiten geplant? Wenn ja, welche? Versicherte Person Fragen sind auf jeden Fall zu beantworten Mitversicherter Partner (bei Einschluss einer Partnerversicherung ) 2. Bestehen oder bestanden jemals schwerwiegende Krankheiten, Verletzungen, Gebrechen, oder sonstige Anomalien wie z.b. Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und des Kreislaufsystems, des venösen und arteriellen Gefäßsystems, der Verdauungsorgane, des zentralen und peripheren Nervensystems, geistig/ seelische Störungen, der Knochen/Gelenke/Muskeln und Sehnen, der Harn- und Geschlechtsorgane, des Blutes, der Drüsen, des Stoffwechsels, der Haut, der Ohren, der Augen, gut- und bösartige Tumore, Infektionskrankheiten und Allergien, Missbildungen, ein HIV-positiver Befund bzw. Erkrankungen, nach denen nicht ausdrücklich gefragt wurde? Wenn ja, welche? 3. Welche Ärzte, Psychotherapeuten werden in Anspruch genommen? (Name und Adresse des Hausarztes) Name und Anschrift Nur bei einem Ablebensschutz über 5% bei lfd. Prämien bzw. über 10% bei Einmalerlag zu beantworten 4. Sind Behandlungen (auch Operationen, Untersuchungen, etc.) geplant? Wenn ja, welche? 5. Werden laufend Medikamente, Tabak, Alkohol, Drogen oder Suchtgifte genommen? Wenn ja, welche und wie viel? Körpergröße (cm) / Gewicht (kg) cm / kg cm / kg 6. Hat in den letzten 10 Jahren ein stationärer Krankenhaus-, Sanatoriums-, Klinik-, Heilstätten- oder Kuraufenthalt, eine Operation, eine Tiefenbestrahlung (Röntgen, Radium, Isotopen etc.), eine Chemotherapie stattgefunden? 7. Haben Sie Verletzungen, Unfälle oder Vergiftungen erlitten? Besteht eine dauernde Invalidität? Wenn ja, wie viel %? Beziehen Sie eine Rente? 8. Wurde ein Lebensversicherungsantrag abgelehnt? zurückgestellt? oder unter erschwerten Bedingungen angenommen? Wenn ja, welche Versicherungsanstalt? Die Kenntnis des Gesundheitszustandes ist für die Gestaltung des Versicherungsschutzes von entscheidender Bedeutung. Wir ersuchen daher, die vorstehenden Fragen für alle zu versichernden Personen genau und vollständig zu beantworten. Bedenken Sie, dass unwesentlich Scheinendes wichtig sein kann. Bei Beantwortung mit JA machen Sie bitte die jeweils zutreffenden Detailangaben wie Bezeichnung der Person, Krankheiten, Diagnosen, Operationen, Ärzte, Krankenanstalten, Behandlungszeitraum, Eintritt der Beschwerdefreiheit, Medikamente, Invaliditätsgrad in den entsprechenden Feldern. SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) Erlagschein (zwingend bei Einmalerlag) IBAN: BIC: Zahlungsart Kontoinhaber (nur wenn abweichend vom Versicherungsnehmer/Antragsteller) GK-Name GK-Konto Personalnummer Grund für Übernahme der Prämienzahlung Unterschrift des Kontoinhabers und Prämienzahlers Falls der Prämienzahler vom Antragsteller abweicht - Identifikation des Prämienzahlers unter Sonstige zu identifizierende Personen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Geldwäscheprävention Die Informationen zum AktivInvest sowie die Schlusserklärung inklusive der Hinweise betreffend Kosten auf den letzten Seiten des Antrags enthalten wichtige rechtliche Bestimmungen. Ich habe sie gelesen und bestätige mit mei ner Unterschrift, dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden. Ich habe eine Durchschrift des Antragsformulars erhalten. Ort, Datum Unterschrift Vermittler Unterschrift aller mitzuversichernden erwachsenen Unterschrift Antragsteller (Vers.-Nehmer) Personen ggf. als gesetzliche/r Vertreter ggf. als gesetzliche/r Vertreter Zutreffendes bitte ankreuzen Seite 4/9

5 Vereinbarung zur Form von Erklärungen und anderen Informationen Schriftform: Folgende Erklärungen und Mitteilungen des Versicherungs nehmers bzw. des Versicherten oder sonstiger Dritter sind nur in Schriftform wirksam: Anträge auf Änderung des Tarifes, Kündigungen, Widersprüche, Anträge auf Prämienfreistellung und Ruhendstellung des Versicherungsvertrages, Rückkauf von Lebensversicherungen, Anzeigen des Wegfalls des versicherten Interesses / Risikos, Anträge auf Änderung des Anspruchsberechtigten für den Erhalt von Versicherungsleistungen (z. B. Bezugsrechtsänderung), Anzeigen bei Verlust der Polizze, sowie sämtliche Erklärungen und Anträge im Zusammenhang mit der Leistungsabwicklung bzw. Auszahlung von Versicherungsleistungen. Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss. Der Antragsteller und die zu versichernden Personen sind mit dieser Vereinbarung ausdrücklich einverstanden. Datenschutzerklärung Allgemeine Hinweise zur Datenverwendung Geschriebene Form: Für alle anderen Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten oder sonstiger Dritter im Zusammenhang mit den beantragten Versicherungen genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z. B. Telefax oder ), entsprochen. Bloß mündlich oder schlüssig abgegebene Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder sonstiger Dritter sind nicht wirksam. Der Antragsteller und die zu versichernden Personen bestätigen die Kenntnisnahme der umseitigen Datenschutzbestimmungen und dass die Daten für die darin dargestellten Zwecke ermittelt und automationsunterstützt verwendet werden. 1. Zustimmung zur weiteren Nutzung der Daten Der Antragsteller und die zu versichernden Personen willigen im Sinne des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes ausdrücklich ein, dass bekannt gegebene Daten (auch die -Adresse; nicht jedoch sensible Daten) von der Merkur Versicherung AG und den österreichischen Konzerngesellschaften entsprechend der Zustimmungserklärung in Punkt 1.2. der Datenschutzbestimmungen zu Werbezwecken, zur Beratung und Betreuung über Versicherungsprodukte, zur Markt- und Meinungsforschung und zur Übermittlung von Informationen über Produkte und Marketingaktionen der Konzern- und Partnergesellschaften (siehe Liste auf verwendet werden dürfen. Diese Zustimmung kann jederzeit per an merkur@merkur.at oder mittels Brief an die Merkur Versicherung AG, Joanneumring 22, 8010 Graz widerrufen werden. Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen dieser Nutzung der Daten zu. 2. Zustimmung zur Ermittlung und Übermittlung von Gesundheitsdaten im Zuge des Vertragsabschlusses und im Versicherungsfall Der Antragsteller und die zu versichernden Personen willigen ausdrücklich entsprechend Punkt 1.3. der Datenschutzbestimmungen ein, dass der Versicherer zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen dieser Versicherungsvertrag abgeschlossen oder geändert wird bzw. zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall und zur Überprüfung erbrachter Behandlungsleistungen personenbezogene Gesundheitsdaten durch unerlässliche Auskünfte von den untersuchenden oder behandelnden Ärzten, Krankenanstalten, sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, den bekannt gegebenen Sozialversicherungsträgern sowie versicherungsspartenübergreifend Gesundheitsdaten die Person des Antragstellers/die zu versichernden Personen betreffend, welche der Merkur Versicherung AG evident sind, ermitteln darf; entbinden die im Punkt der Datenschutzbestimmungen genannten Befragten im Voraus von der ärztlichen und einer sonstigen beruflichen Schweigepflicht im Umfang der Zustimmungserklärung; haben die Folgen Ihrer Zustimmung verstanden und haben den Hinweis auf das Recht zur Zustimmung im Einzelfall gem. 11a VersVG (Punkt 1.3. der Datenschutzbestimmungen) und die damit einhergehenden Folgen zur Kenntnis genommen. Diese Zustimmung kann jederzeit per an merkur@merkur.at oder mittels Brief an die Merkur Versicherung AG, Joanneumring 22, 8010 Graz widerrufen werden. Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen dieser Verwendung der Gesundheitsdaten ausdrücklich zu. Ort, Datum Unterschrift der mitzuversichernden Unterschrift Antragsteller (Vers.-Nehmer) Personen ggf. als gesetzliche/r Vertreter ggf. als gesetzliche/r Vertreter Übernahmebestätigung Ich bestätige, dass ich am, rechtzeitig vor Antragstellung die beiliegenden Basisinformationsblätter und wesentlichen Anlegerinformationen erhalten habe. Ich hatte jedenfalls die Gelegenheit und ausreichend Zeit, den Inhalt der Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen und die Unterlagen zu prüfen und den Vertragsabschluss auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Weiters bestätige ich, ebenfalls vor Antragstellung, das vollständige Angebot samt Versicherungsbedingungen erhalten zu haben. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller (Vers.-Nehmer) ggf. als gesetzliche/r Vertreter Seite 5/9

6 Wir haben aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen. 1. Datenschutzbestimmungen 1.1. Verwendung personenbezogene Daten (Hinweis gemäß 24 DSG) Die Ermittlung und die Verwendung der von Ihnen bekannt gegebenen Daten erfolgt zu Zwecken der Verwaltung und Kundenbetreuung automationsunterstützt. Dazu zählt die Prüfung und Polizzierung Ihres Antrages, die allgemeine Verwaltung Ihres Vertrages sowie die Bearbeitung im Versicherungsfall (zur Feststellung des Schadens und des Leistungsanspruchs). Bei Zustimmung zur weiteren Nutzung der Daten werden die Daten entsprechend den in der Zustimmungserklärung angeführten Zwecken ermittelt und verwendet. Soweit es für die genannten Zwecke erforderlich ist, werden ermittelte und verarbeitete Daten auch übermittelt, z.b. an Ärzte, Banken, Reparaturdienstleister, andere Versicherer, Vermittler, Behörden, Sachverständige sowie bei Zustimmung auch an die österreichischen Konzernunternehmen Merkur Lifestyle GmbH und Metis Invest GmbH. Sensible Daten werden jedoch nur mit gesonderter, ausdrücklicher Zustimmung übermittelt! Datenschutzrechtliche Information ZIS Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, wird von der Versicherungswirtschaft im Bereich der Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung ein zentrales Informationssystem zum Zweck der koordinierten wechselseitigen Information zwischen den teilnehmenden Versicherungsunternehmen zur Ermittlung nicht versicherbarer Risiken und zur Gewährleistung eines beitrags- und leistungsumfangangepassten Versicherungsschutzes betrieben. Dieses System wird von uns in der Sparte der Lebensversicherung genutzt. Zur Wahrung der berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft und der teilnehmenden Versicherungen (Artikel 6 (1) lit. f DSGVO) dient das System dem Erkennen, Überwachen und Managen der von den teilnehmenden Versicherungen eingegangenen Versicherungsrisiken. Unter bestimmten Voraussetzungen können ab Unterfertigung des Versicherungsantrags (auch bei nachträglicher Antragsrückziehung) Daten der zu versichernden bzw versicherten Person in dieses Informationssystem für längstens sieben Jahre eingetragen werden. Es handelt sich hierbei um Fälle der dauerhaften oder vorübergehenden Ablehnung des Versicherungsantrags, der potentiellen Annahme des Antrags unter erschwerten Bedingungen, des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rentenbezug bei mehr als 9.000,- versicherter Jahresrente und der vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgrund einer Verletzung der Anzeigepflicht. Die Eintragung umfasst den Namen und das Geburtsdatum, die Information ob es sich um eine Neu-, Änderungs- oder Stornomeldung handelt, das Meldedatum, die betroffene Versicherungssparte, den Meldefall in Form einer numerischen Codierung und einen allfällig gesetzten Bestreitungsvermerk. Eine Abfrage aus dem Informationssystem ist anlässlich der Prüfung eines Antrags auf Versicherungsabschluss und anlässlich der Prüfung eines Leistungsfalls möglich. Ein zu einer versicherten oder zu versichernden Person bestehender Eintrag kann, wie auch jeder sonstige Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, zur Folge haben, dass zur abschließenden Prüfung des Antrags oder Leistungsfalls von der versicherten oder zu versichernden Person zusätzliche Informationen eingeholt werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, Auskunft über die in dem Informationsverbund zur Person des zu Versichernden oder Versicherten verarbeiteten Daten sowie im Fall der Unrichtigkeit der verarbeiteten Daten deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen oder der Datenverarbeitung in begründeten Einzelfällen zu widersprechen. In diesen Fällen ersuchen wir um Kontaktaufnahme unter: datenschutz@merkur.at. Zudem steht das Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde offen und es kann per die Einschränkung der Verarbeitung der Daten bis zur Klärung derer Richtigkeit und die Übermittlung der Daten an Dritte beantragt werden. Die zur Person des Versicherten oder zu Versichernden im System gespeicherten Daten sind zur Erfüllung des Versicherungsvertrags erforderlich. Werden diese nicht bereitgestellt, so kann das Versicherungsverhältnis nicht begründet werden. Gemäß Finanzmarkt-Geldwäsche Gesetz sind Versicherungsunternehmen verpflichtet zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ihre Kunden zu identifizieren und wirtschaftliche Eigentümer sowie Treuhandschaften abzufragen und zu überprüfen. Die zu diesem Zweck erhobenen Daten und Dokumente werden solange aufbewahrt und verarbeitet, wie sie zur vertraglichen und gesetzlichen Erfüllung notwendig sind Zustimmung zur weiteren Nutzung der Daten Im Falle der Einwilligung, stimmen der Antragsteller und die zu versichernden Personen im Sinne des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes zu, dass Vertragsdaten (Art des Vertrages, Laufzeit, Versicherungssumme) und von ihnen bekannt gegebene personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, , Telefonnummer) genutzt werden können, um per Werbepost, per oder telefonisch, über Versicherungsprodukte und Marketingaktionen der Merkur bzw. über Gesundheits- und Finanzdienstleistungen unserer österreichischen Konzernunternehmen Merkur Lifestyle GmbH und Metis Invest GmbH informiert und diesbezüglich auch entsprechend beraten und betreut werden zu können. Ebenso wird zugestimmt, dass die Daten zum Zweck der Marktforschung (ausschließlich anonymisiert für statistische Zwecke und nur für die Merkur Versicherung AG) und zur Meinungsforschung genutzt werden können, wobei erhaltene Antworten bei Umfragen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden und nicht zusammen mit -Adressen oder sonstigen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen zu, dass im Falle der Verwendung des Vertrages zur Kreditbesicherung solche Vertragsdaten an das Kreditinstitut weitergegeben werden, die zum Zweck der Sicherstellung eines kontinuierlichen Informationsflusses über die Werthaltigkeit und ordnungsgemäße Bedienung des Tilgungsträgers bei Kreditgewährung notwendig sind. Diese Zustimmung kann jederzeit per an merkur@merkur.at oder mittels Brief an die Merkur Versicherung AG, Joanneumring 22, 8010 Graz widerrufen werden. Ebenso können Sie einen Widerruf im Merkur Kundenportal unter den Benutzereinstellungen durchführen ( Personenbezogene Gesundheitsdaten Vorvertragliche Anzeigepflicht Unrichtige oder unvollständige Angaben können zum Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag und zu Leistungsfreiheit führen. Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise: Der Antragsteller ist gemäß 16 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angaben hindern den Versicherer, die Gesundheitsverhältnisse der zu versichernden Person richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer unter den in 16 ff VersVG bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern. Mitteilungsobliegenheit des VN hinsichtlich erteilter und widerrufener Vertretungsvollmachten Der Antragsteller und die zu versichernden Personen verpflichten sich, den Versicherer zu informieren, wenn ein Dritter mit der Vertretung gegenüber dem Versicherer bevollmächtigt wird. Diesfalls ist auch der Umfang der Vollmacht bekanntzugeben. Weiters ist der Versicherer auch über den Widerruf einer erteilten Vollmacht umgehend zu informieren Zustimmung zur Ermittlung und Übermittlung von Daten bei Vertragsabschluss Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen zu, dass der Versicherer zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen dieser Versicherungsvertrag abgeschlossen oder geändert wird, personenbezogene Gesundheitsdaten durch unerlässliche Auskünfte von den untersuchenden oder behandelnden Ärzten, Krankenanstalten, sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, den bekannt gegebenen Sozialversicherungsträgern sowie versicherungsspartenübergreifend Gesundheitsdaten die Person des Antragstellers/ die zu versichernden Personen betreff end, welche der Merkur Versicherung AG evident sind, ermitteln darf. Unerlässliche Auskünfte im Sinne des vorstehenden Absatzes sind die zur Vertragsbeurteilung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen der genannten Ärzte und Einrichtungen. Davon umfasst sind die zu dieser Beurteilung erforderlichen medizinischen Unterlagen (Anamnese, Entlassungsberichte, sämtliche diagnostische Befunde, Infusionsblatt, klinische oder ärztliche Aufnahme- und Behandlungsdaten, wobei in Einzelfällen auch mit weniger Unterlagen das Auslangen gefunden werden kann). Ebenso darf der Vermittler des Versicherungsvertrages über diese Gesundheitsinformationen, sofern diese für den Vertragsabschluss relevant sind, Einsicht erlangen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf kann zur Folge haben, dass sich der Versicherer die Einholung weiterer Unterlagen vorbehält oder den Antrag ablehnt. im Versicherungsfall Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen zu, dass der Versicherer zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall und zur Überprüfung erbrachter Behandlungsleistungen personenbezogene Gesundheitsdaten durch unerlässliche Auskünfte von untersuchenden oder behandelnden Ärzten, Krankenanstalten oder sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge sowie versicherungsspartenübergreifend Gesundheitsdaten die Person des Antragstellers / die zu versichernden Personen betreff end, welche der Merkur Versicherung AG evident sind, ermitteln darf. Unerlässliche Auskünfte im Sinne des vorstehenden Absatzes sind die im Einzelfall zur Beurteilung der Leistungspflicht erforderlichen Auskünfte über die mit dem konkreten Versicherungsfall im Zusammenhang stehenden Krankheiten, Unfallfolgen und Gebrechen von den genannten Ärzten, Krankenanstalten sowie sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge. Davon umfasst sind die zur Beurteilung unerlässlichen medizinischen Unterlagen (Daten zum Grund der stationären Aufnahme oder ambulanten Behandlung, zu allfälligen Unfallgründen, zur erbrachten Behandlungsleistung, über die Aufenthalts- oder Behandlungsdauer sowie zur Behandlungsentlassung oder -beendigung; etwa Anamnese der aktuellen Behandlung/Aufnahme und Seite 6/9

7 Statusblatt, Fieberkurve mit Infusionsplan, sämtliche diagnostische Befunde, OP Bericht, ärztlicher Verlaufsbericht, Anästhesieprotokoll, Verlaufsbericht der pflegerischen Maßnahmen, Entlassungsbericht, gerichtsmedizinische Befunde, Einsatz-, Behördenprotokolle, wobei in Einzelfällen auch mit weniger Unterlagen das Auslangen gefunden werden kann). Im Falle einer solchen Datenermittlung werden der Antragsteller und die zu versichernden Personen 14 Tage im Voraus über die beabsichtigte Datenermittlung und deren Zweck und konkretes Ausmaß verständigt. Dieser Datenermittlung kann binnen der 14-tägigen Frist dem Versicherer gegenüber widersprochen werden. Nach 11a VersVG bestehen für den Antragsteller und die zu versichernden Personen auch die Möglichkeit, der Datenermittlung jeweils im Einzelfall zuzustimmen. Machen der Antragsteller und die zu versichernden Personen von diesem Recht auf Einzelfallzustimmung Gebrauch, so haben sie dies dem Versicherer in geschriebener Form mitzuteilen. Der Antragsteller und die zu versichernden Personen nehmen zur Kenntnis, dass es dadurch zu Verzögerungen in der Leistungsfallprüfung kommen kann. Bei Widerspruch binnen 14 Tagen oder bei Verweigerung der Zustimmung im Einzelfall sind die benötigten Unterlagen vom Antragsteller, Bezugsberechtigten oder der zu versichernden Person in vollem Umfang beizubringen. Bis zum Erhalt aller benötigten Unterlagen können Leistungsansprüche nicht fällig werden. Der Antragsteller und die zu versichernde Person stimmen zu, dass der Versicherer Auskünfte über zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles beantragte, bestehende oder beendete Personenversicherungen bei Sozialversicherungsträgern, öffentlichen Fonds zur Gesundheitsfinanzierung und privaten Versicherungsunternehmen (firmenintern versicherungsspartenübergreifend sowie firmenextern im Falle der Doppelversicherung) zur Beurteilung der Leistungspflicht im unerlässlichen Ausmaß einholt. Der Antragsteller und die zu versichernden Personen entbinden die bei Vertragsschluss und im Versicherungsfall Befragten Personen im Voraus von der ärztlichen und sonstigen beruflichen Schweigepflichten im Umfang der Zustimmungserklärung. Die Merkur Versicherung AG behält sich im Falle eines Fremdverschuldens vor, Regressansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Zu diesem Zweck stimmen der Antragsteller und die zu versichernden Personen der Übermittlung von Gesundheitsdaten an den Schädiger, die gegnerische Versicherung sowie dem zuständigen Gericht zu. 2. Informationen zur fondsgebundenen Lebensversicherung AktivInvest (gemäß 252 ff. VAG 2016) 2.1. Information zum Unternehmen Versicherer ist die Merkur Versicherung AG, 8010 Graz, Joanneumring 22, registriert beim Landesgericht Graz als Firmenbuchgericht unter FN z, Anwendbares Recht / Vertragsgrundlagen / Beschwerderecht Die beantragte Versicherung unterliegt österreichischem Recht ohne die Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. Vertragsgrundlagen sind der Antrag, Erklärungen zum Datenschutz, die Polizze, die Modellrechnung, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung und der vereinbarte Tarif. Der Versicherungsnehmer, die versicherte Person sowie der Begünstigte dieses Vertrages haben die Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde beim Beschwerdemanagement der Merkur Versicherung AG unter meinanliegen@ merkur.at. Diese Beschwerde kann auch postalisch an die Merkur Versicherung AG, Beschwerdemanagement, A-8010 Graz, Joanneumring 22, gesandt werden. Eine Beschwerde im Sinne des Beschwerdemanagements der Merkur Versicherung AG ist eine Äußerung aufgrund erheblicher Unzufriedenheit im Hinblick auf den Versicherungsvertrag, die erbrachte Leistung, die Dauer der Bearbeitung als auch auf das Verhalten eines Mitarbeiters. Beschwerden an das Beschwerdemanagement der Merkur Versicherung AG werden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Einlagen bearbeitet. Sollte diese Frist wider Erwarten nicht eingehalten werden können, wird der Beschwerdeführer umgehend darüber informiert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Beschwerde an den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO), Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, Homepage: bzw. ist es möglich den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten Solvabilität und Finanzlage Informationen zur Solvabilität und Finanzlage unseres Unternehmens finden Sie auf der Homepage der Merkur Versicherung AG oder sind auf Anfrage erhältlich Bezeichnung und Anschrift der Aufsichtsbehörde Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle und Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), A-1090 Wien, Otto-Wagner-Platz Produktbeschreibung Ihr Vertrag ist eine fondsgebundene Lebensversicherung gegen laufende Prämienzahlung oder gegen Einmalerlag. Diese bietet Versicherungsleistungen im Er- und Ablebensfall. Die Veranlagung der Prämien für die fondsgebundene Lebensversicherung erfolgt in Form von Fondsanteilen eines Investmentfonds der Kapitalanlagegesellschaft. Diese Kapitalveranlagung bildet die Basis für die Deckungsrückstellung Ihres Vertrages Investmentfonds a) Allgemeine Hinweise Was sind Investmentfonds und welche Vorteile bieten sie? Investmentfonds investieren die Gelder der Anteilinhaber nach dem Prinzip der Risikostreuung. Dahinter liegt die Zielsetzung, einerseits das Risiko gegenüber der Veranlagung in einzelne Wertpapiere zu reduzieren und andererseits die Ertragsaussichten von Wertpapierveranlagungen zu wahren. Die drei Haupttypen von Investmentfonds sind Anleihenfonds, Aktienfonds sowie gemischte Fonds, die sowohl in Anleihen als auch in Aktien investieren. Fonds können in inländische und/oder ausländische Werte investieren. Das Anlagespektrum inländischer Investmentfonds beinhaltet neben Wertpapieren auch Geldmarktinstrumente, liquide Finanzanlagen, derivative Produkte und Investmentfondsanteile. Wie setzt sich der Ertrag aus Investmentfonds zusammen? Der Ertrag eines Investmentfonds ist das Ergebnis der Anlagepolitik der Kapitalanlagegesellschaft und der Marktentwicklung. Er ergibt sich aus den jährlichen Ausschüttungen und der Entwicklung des Fondsvermögens und kann im Vorhinein nicht festgelegt werden. Bisherige Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung zu. Worin bestehen die Risiken von Investmentfonds? Das Risiko bei der Veranlagung in Investmentfonds hängt von der Anlagepolitik der Kapitalanlagegesellschaft und der Marktentwicklung ab. Ein Verlust kann demnach nicht ausgeschlossen werden. Investmentfonds bieten zwar normalerweise eine jederzeitige Rückgabemöglichkeit, sind jedoch Anlageprodukte, die typischerweise nur über einen längeren Anlagezeitraum wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Schwankungsbreite der Ergebnisse der Investmentfonds umso geringer ist, je länger die Laufzeit des Vertrages gewählt wurde. b) Besondere Hinweise für AktivInvest Durch Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung erwerben wir für Sie Anteile an solchen Investmentfonds. Kapitalanlagegesellschaft: Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, 8010 Graz, Burgring 16, FN b, Produktvarianten: Ihre Sparanteile werden je nach Risikobereitschaft in einen von den drei folgenden mit unterschiedlicher Asset Allocation (darunter wird eine spezielle Form der Diversifikation von Geldanlagen verstanden) ausgestatteten gemischten Fonds investiert: Solide: Value Investment Fonds Basis T (ISIN-Code AT0000A0DYQ0) Ausgewogen: Value Investment Fonds Klassik T (ISIN-Code AT ) Dynamisch: Value Investment Fonds Chance T (ISIN-Code AT0000A0DYN7) Die Managementgebühren für diese Fonds betragen jeweils 1,50% des Fondsguthabens p.a. Alle Fonds werden entsprechend einer Investmentstrategie veranlagt, welche eine breite Streuung in Aktien und Anleihen vorsieht. Vor allem zur Absicherung der Aktien in den Fonds werden derivative Instrumente (Optionen und Futures) eingesetzt. Die Gewichtung zwischen diesen Anlagekategorien kann seitens des Fondsmanagers je nach Marktlage verändert werden. Durch die Investition in diese verschiedenen Anlagekategorien der einzelnen Fonds sollen unterschiedliche Konjunkturphasen ausgeglichen werden. Diese Produktvarianten sind mit keiner Garantie ausgestattet, weshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auszahlungsbetrag unter der Summe Ihrer eingezahlten Sparanteile liegt, beziehungsweise im äußersten Fall auch Null sein kann. Die Produkte sind nur für Anleger geeignet, die einen längeren Veranlagungshorizont haben Wahlmöglichkeiten Sie haben während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, einen Teil Ihres Kapitals aus der Deckungsrückstellung zu entnehmen. Sie haben zum Prämienfälligkeitstermin die Möglichkeit, Zuzahlungen zu Ihrem Vertrag zu beantragen. Sie können eine Änderung der Laufzeit, einen Umstieg in eine andere Produktvariante sowie einen Umstieg in einen nicht fondsgebundenen Vertrag beantragen. Für Versicherungen gegen laufende Prämie gilt weiters: Sie haben das Recht, eine Prämienänderung im Rahmen der tariflichen Grenzen oder soweit gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung möglich eine Prämienfreistellung zu verlangen. Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrer Prämienzahlung frühestens 5 Jahre nach Abschluss oder Änderung Ihres Versicherungsvertrages bis zu 24 Monate lang zu pausieren Gewinnbeteiligung Eine Gewinnbeteiligung wird bei dieser fondsgebundenen Lebensversicherung nicht gewährt. Sie nehmen jedoch an der Wertentwicklung eines Investmentfonds teil Informationen zur Prämie Soweit Ihre Prämien nicht zur Deckung der Kosten bestimmt sind, führen wir sie der Veranlagung im Rahmen demjenigen Fonds zu, der Ihrem Produkt zugeordnet Seite 7/9

8 ist. Für jenen Teil der Prämie, der diesem Investmentfonds zugeführt wird, erwerben wir Fondsanteile; der jeweilige Geldwert dieser Fondsanteile bildet die Deckungsrückstellung Ihres Vertrages. Wir entnehmen der Deckungsrückstellung alle anfallenden Kosten sowie die Prämie für das Ablebensrisiko. Die laufende Prämie ist für uns kostenfrei zu bezahlen. Folgeprämien können nur mittels SEPA-Lastschrift-Mandat bezahlt werden. Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns bekannt gegebenen Konto ab. Erfolgt die Zahlung einer laufenden Prämie anders als mittels SEPA-Lastschrift-Mandat, so können wir Ihren Vertrag prämienfrei stellen oder in eine nicht fondsgebundene Lebensversicherung umstellen Deckungserfordernis und Deckungsstock Der Versicherer muss für die jederzeitige Erfüllbarkeit der Ansprüche der Versicherten eine Rückstellung bilden (Deckungserfordernis). In dieser Höhe ist nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes ein Deckungsstock zu bilden. Er wird von einem Treuhänder der Versicherten überwacht, der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde bestellt wird. Auf die Werte des Deckungsstocks darf nur zugunsten einer Versicherungsforderung Exekution geführt werden. Im Konkurs bildet der Deckungsstock mit seinen einzelnen Abteilungen eine Sondermasse, die vorrangig für die Befriedigung der jeweils zugeordneten Versicherungsforderungen zu verwenden ist Rücktritts- und Kündigungsrechte des Versicherungsnehmers Sie können unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen: Rücktrittsrecht nach 3 KSchG: Sie sind als Antragsteller, für den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört, berechtigt sofern der Antrag außerhalb der von uns dauernd benützten Räume unterfertigt wurde vom Antrag bzw. Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden und kann bis zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages bzw. darüber hinaus innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Polizze erfolgen. Spätestens innerhalb eines Monates ab Zustandekommen des Vertrages endet die Rücktrittsfrist. Das Absenden der Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ist fristwahrend. Rücktrittsrecht nach 3a KSchG: Sie sind als Antragsteller, für den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört, berechtigt, vom Antrag bzw. Vertrag zurückzutreten, sofern die für ihre Einwilligung maßgeblichen Umstände, deren Eintritt als wahrscheinlich dargestellt wurde, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände sind insbesondere die Aussicht auf steuerliche Vorteile oder die Aussicht auf einen Kredit. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Frist für den Rücktritt beträgt eine Woche und beginnt zu laufen, sobald Ihnen erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und Sie eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten haben. Dieses Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages. Die Absendung der Rücktrittserklärung innerhalb der Rücktrittsfrist ist fristwahrend. Dieses Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn Sie wussten oder wissen mussten, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten oder wenn der Ausschluss dieses Rücktrittsrechtes mit Ihnen individuell vereinbart oder wir uns zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt haben. Rücktrittsrecht nach 5b VersVG bei Verträgen ab 6 Monaten Laufzeit: Sollten Sie Ihre Vertragserklärung persönlich gegenüber dem Versicherer oder dessen Beauftragten abgegeben haben und davon nicht unverzüglich eine Kopie erhalten haben, so steht Ihnen das Recht zu, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn Sie nicht vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Versicherungsbedingungen und Bestimmungen über die Prämienfestsetzung bzw. -änderung oder die Mitteilungen des Versicherers gem. 252ff VAG 2016 (sowie des Versicherungsvermittlers gem. 137f Abs. 7-8 i.v.m. 137 g und i.v.m. 137h GewO 1994) erhalten haben. Den Rücktritt können Sie in geschriebener Form, innerhalb von zwei Wochen erklären, nachdem Ihnen die Antragskopie, die Polizze samt Versicherungsbedingungen sowie die Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht zugegangen sind. Spätestens endet die Rücktrittsfrist jedoch innerhalb eines Monats ab Zugang der Polizze samt der Rücktrittsbelehrung. Das Absenden der Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ist fristwahrend. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm hiefür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Rücktrittsrecht nach 5c VersVG bei Verträgen ab 6 Monaten Laufzeit: Sollten Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, so können Sie ohne Angabe von Gründen vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Polizze samt den Versicherungsbedingungen und Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung, Mitteilungen des Versicherers gem. 252ff VAG 2016 (sowie des Versicherungsvermittlers gem. 137f Abs g i.v.m. 137 h GewO 1994) sowie der Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht. Die Rücktrittsfrist endet spätestens einen Monat ab Zugang der Polizze und rechtmäßiger Rücktrittsbelehrung. Das Absenden der Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ist fristwahrend. Die Rücktrittserklärung hat in geschriebener Form zu erfolgen. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm hiefür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Rücktrittsrecht nach 165a VersVG bei Verträgen ab 6 Monaten Laufzeit (gilt nicht für Gruppenversicherungsverträge): Sie sind berechtigt binnen 30 Tagen nach Verständigung vom Zustandekommen des Vertrages von diesem zurückzutreten. Als Verbraucher beginnt für Sie die Frist zum Rücktritt erst dann zu laufen, wenn Sie über dieses Rücktrittsrecht belehrt worden sind und der Versicherer seiner Verpflichtung zur Bekanntgabe seiner Anschrift entsprochen hat. Das Zugehen der Rücktrittserklärung beim Versicherer vor Ablauf der Frist ist fristwahrend. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm hiefür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Rücktrittsrecht nach 8 FernFinG: Wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (d.h. z.b. über Internet, , ) abgeschlossen, sind Sie als Antragsteller, für den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb des Unternehmens gehört, berechtigt vom Antrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Die 30-tägige Rücktrittsfrist beginnt mit Erhalt der Vertragsunterlagen. Der Rücktritt ist schriftlich an die Merkur Versicherung AG, Joanneumring 22, 8010 Graz oder an eine unserer Landesdirektionen/ Geschäftsstellen zu richten bzw. kann auf einem anderen, uns zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt werden. Das Absenden der Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ist fristwahrend. Kündigungsrecht nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Lebensversicherung Sie können Ihren Versicherungsvertrag ganz oder teilweise in geschriebener Form, sofern nicht Schriftform vereinbart wurde, kündigen: jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres Abgabenrechtliche Vorschriften Die jeweilige abgabenrechtliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Es ist nicht möglich, an dieser Stelle auf alle relevanten Steuerfragen einzugehen. Daher erheben die nachfolgend angeführten Hinweise keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Offene Fragen richten Sie bitte an uns oder an Ihren Steuerberater. Versicherungssteuer Einer Versicherungssteuer in Höhe von 4 % ( 6 Abs. 1 VersStG) unterliegen Prämien der Lebensversicherung bei laufender Prämienzahlung Einmalerläge für Lebensversicherungen mit Laufzeiten von 10 und mehr Jahren wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, bzw. von 15 und mehr Jahren in allen anderen Fällen. Zuzahlungen, sofern diese die ursprüngliche Versicherungssumme (Prämiensumme) nicht auf mehr als das Zweifache erhöhen oder die Restlaufzeit 10 Jahre oder länger beträgt wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, bzw. die Restlaufzeit in allen anderen Fällen 15 Jahre oder länger beträgt. Einer Versicherungssteuer in Höhe von 11 % unterliegen Einmalerläge für Lebensversicherungen mit Laufzeiten unter 10 Jahren wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, bzw. unter 15 Jahren in allen anderen Fällen. Zuzahlungen zur Lebensversicherung mit weniger als 10 Jahren Restlaufzeit wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, bzw. mit weniger als 15 Jahren Restlaufzeit in allen anderen Fällen, wenn durch die Zuzahlung die ursprüngliche Versicherungssumme (Prämiensumme) aus diesem Versicherungsvertrag auf mehr als das Zweifache erhöht wird. Eine nachträgliche Versicherungssteuer in Höhe von 7 % fällt an: Wird eine Lebensversicherung innerhalb von 10 Jahren, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben bzw. innerhalb von 15 Jahren in allen anderen Fällen, rückgekauft, teilweise rückgekauft oder die Kapitalabfindung einer Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht beansprucht, so unterliegt die gezahlte Prämie nachträglich einer weiteren Versicherungssteuer in Höhe von 7 %, wenn die Prämie nicht laufend und im Wesentlichen gleichbleibend bezahlt wurde. Insbesondere gilt dies für Lebensversicherungen gegen Einmalprämie. Bei Rückkauf oder Teilrückkauf (Teilentnahme) oder Ablauf einer Lebensversicherung gegen laufende Prämienzahlung innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben bzw. innerhalb von 15 Jahren nach Abschluss in allen anderen Fällen, unterliegen die Prämien nachträglich einer Versicherungssteuer von 7 %, wenn die Versicherung bereits prämienfreigestellt wurde und die Prämienfreistellung bereits bei Vertragsabschluss konkret vereinbart wurde ( 6 Abs. 1a VersStG). Bei Rückkauf oder Teilrückkauf (Teilentnahme) einer Lebensversicherung unterliegen Zuzahlungen nachträglich einer Versicherungssteuer von 7 %, wenn die Zuzahlungen weniger als 10 Jahre vor Rückkauf getätigt wurden, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, bzw. wenn die Zuzahlungen weniger als 15 Jahre vor Rückkauf oder Teilrückkauf (Teilentnahme) getätigt wurden, in allen anderen Fällen ( 6 Abs. 1a VersStG). Seite 8/9

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