Mobilität zunächst im Schulunterricht in Kooperation mit Fahrschulen nahe gebracht werden. Für jene, die den Führerschein erwerben wollen, wird
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- Wilhelmine Solberg
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3 Der moderne Straßenverkehr bringt eine Fülle von Problemen mit sich, die sich üblicherweise auf zwei Grunddimensionen fokussieren lassen: Umwelt und Sicherheit. Waren die Anfänge der Motorisierung durch Begriffe wie Freiheit, Mobilität, Zeitgewinn, Geschwindigkeit geprägt, plagen uns heute Staus, Unfallzahlen, Lärm und gewaltige Kostenbelastungen. Und zwar nicht nur infrastruktureller Natur sondern auch und vor allem volkswirtschaftlicher Prägung. Allein die Versicherungsleistungen aufgrund von zunehmenden Unfallzahlen steigen unaufhörlich. Und an das menschliche Leid infolge von Verletzungen und Todesfällen scheinen wir uns durch Verdrängung schon gewöhnt zu haben. Gerade in der Alterkategorie der Kinder und Jugendlichen hält der Tod durch Verkehrsunfälle eine reiche Ernte. In der Verkehrserziehung muss dem Sicherheitsproblem daher Vorrang eingeräumt werden. Trotz enormer Investitionen in die Verbesserung technischer Sicherheit bei Fahrzeugen, Strassen, Leitsystemen zeigt sich die Bedeutung des Risikofaktors Mensch. Gelingt es uns nicht den Menschen in die Sicherheitsüberlegungen einzubeziehen, ist mit gravierenden Folgen für das Verkehrssystem insgesamt zu rechnen. Die Gefahren des Straßenverkehrs erfordern ein verantwortungsvolleres Verhalten aller Verkehrsteilnehmer als bisher gezeigt. Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip hat die Aufgabe, dieses verantwortungsbewusste Verhalten zu entwickeln. Hier zeigt sich unmissverständlich der Erziehungsauftrag der Schule, im Miteinander den Straßenverkehr als soziales Spannungsfeld zu bewältigen. Verkehrserziehung wird damit Teil einer umfassenden Sozialerziehung. Richtiges Verhalten im Straßenverkehr ist prosoziales Verhalten. Insbesondere im Bereich der Berufsschule wo die Frage der Motorisierung einen hohen Prestigewert als Rangpotential jugendlicher Subkultur darstellt, ergeben sich für den/die LehrerIn viele Überlegungen auch im Hinblick auf die Reflexion eigener Verhaltensmuster im Strassenverkehr. Selbst Betroffener als aktiver Teilnehmer am System Verkehr, sollen dem Jugendlichen vorbildhafte Grundlagen für dessen zukünftige partnerschaftlichen Verkehrsstrategien vermittelt werden. Theoretisch kann der/die BerufsschullehrerIn auf ein gesichertes Fundament etablierter Verkehrserziehung durch Kindergarten und verschiedene Vorschulen zugreifen, doch zeigt die Praxis wenig Basis im affektiven Lernbereich. Und für die Ziele einer prosozialen Verkehrserziehung sind nicht so sehr kognitive und psychomotorische Lernziele von Bedeutung als der gesamte Einstellungsbereich. Hier wird der Schwerpunkt im Unterrichtsprinzip zu legen sein. Als Grundstock einer zielführenden Verkehrserziehung ist eine möglichst umfassende Erziehung zum eigenverantwortlichen Handeln, zum partnerschaftlichen Umgang und zu einer emotionslosen Beziehung zum Thema Geschwindigkeit vonnöten. 267
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5 Mobilität zunächst im Schulunterricht in Kooperation mit Fahrschulen nahe gebracht werden. Für jene, die den Führerschein erwerben wollen, wird anschließend eine neuartige Fahrausbildung angeboten. Ein wesentlicher Schwerpunkt richtet sich dabei auf Fragen der Sozialkompetenz im Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern. Nach einem Modellversuch soll das Projekt in den Schulen implementiert werden. 269
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9 ALKOHOL AM STEUER LERNZIELE: kognitiv: Die Schülerinnen und Schüler sollen mindestens drei Arten von Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Alkoholkonsum nennen können, die in Österreich geltenden Promille-Grenzen für Alkohol im Straßenverkehr und die Rechtsfolgen für das Überschreiten dieser Grenzen wiedergeben können, darstellen können, in welchem Verhältnis das Unfallrisiko bei 0,5 %o, bei 0,8 %o, und bei 1,0 %o steigt. affektiv: Die Schülerinnen und Schüler sollen sich bewusst sein, dass durch Alkohol am Steuer das Unfallrisiko steigt und dadurch Menschenleben gefährdet werden, zukünftig eine verantwortungsbewusste Haltung in Bezug auf Alkoholkonsum einnehmen, Einsicht über die Sinnhaftigkeit von Alkohol und Rechtsfolgen als Maßnahme zum Schutz der Menschen gewinnen. Unterrichtsmittel: Tafel, Kreide, OH-Folien + Projektor, Infoblätter, Arbeitsblätter, Videorekorder und Videofilm, ev. Belohnung für Kreuzworträtselsieger. U-Einstieg uu mit Whisky-Flasche, die zur Hälfte mit Tee gefüllt ist, sonst Folie. Aktionsformen: Einzelarbeit, Gruppenarbeit Für die Entlehnung bzw. den Kauf der Videokassette Alles unter Kontrolle wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der jeweiligen Landesstelle des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Detaillierte - bundesländerspezifische - Informationen entnehmen Sie bitte dem Internet unter der Adresse 273
10 U N T E R R I C H T S V E R L A U F: Zeit Lernstufen Aktionsformen Medien U-Ablauf/Ziel 5 Bereitstellung L-Gespräch Begrüßung; ev. Klassengeschäfte 5 Motivation L-Gespräch Flasche L: Überleitung bzw. Folie zum Thema Alkohol -> schmeckt, macht lustig, enthemmt, usw.. 15 Brainstorming L/S Fragebogen S beantwortet jeder für sich Fragebogen Ist Alkohol meine Droge? Wo, wann, warum, wie viel trinkt man? L notiert Antworten auf Tafel. 20 Überleitung zum L-Gespräch Tafel Antworten, die mit eigentlichen Thema dem Thema Alkohol am Steuer in Beziehung stehen werden farbig (nicht rot) unterstrichen. Überleitung zum eigentlichen Thema: Wie viel darf man trinken, Promillegrenzen, usw. 274
11 VARIANTE I: Input/Film S Videorekorder Film: Alles unter Kontrolle (15 ) Fahrverhalten vor und nach Alkoholkonsum wird gezeigt. Problem- S Arbeitsblatt S beantworten stellung Fragen zum Film Lösung L/S Infoblatt Vergleichen der Antworten. Infoblatt 1 Alkohol und Straße wird ausgeteilt; VARIANTE II: Wenn Film nicht vorhanden: Input L-Gespräch Infoblatt S erhalten Infoblätter S Gruppenarbeit Ausfüllen des Arbeitsblattes S Präsentation Gruppensprecher auf OH-Folie je nach G-Anzahl 2-3 Fragen (Erklärung/ Einteilung individuell) 5 Vertiefung L-Gespräch Arbeitsblatt Kreuzworträtsel (Sieger erhält kleine Belohnung) 275
12 Fragebogen: IST ALKOHOL MEINE DROGE? (Fragen bitte mit ja oder nein beantworten) JA NEIN Ich neige dazu, nach einer Enttäuschung oder einer Auseinandersetzung Alkohol zu trinken Ich trinke mehr Alkohol als gewöhnlich, wenn ich Ärger habe oder gestresst bin Ich habe festgestellt, dass ich mehr Alkohol vertragen kann als andere in meinem Alter Ich bin schon mal morgens aufgewacht, ohne mich an Abschnitte des Vorabends erinnern zu können, obwohl mir meine Freunde versichert haben, dass ich mich ganz normal verhalten habe Wenn ich in Gesellschaft anderer trinke, versuche ich, ein paar zusätzliche Drinks zu nehmen, ohne dass es die anderen merken Es gibt Situationen, in denen ich mich unwohl fühle, wenn kein Alkohol verfügbar ist Ich glaube, ich warte ungeduldiger auf den ersten Drink als meine Freunde Ich habe manchmal Schuldgefühle wegen meiner Trinkgewohnheiten KEIN JA BIS ZU ZWEI MAL JA BIS ZU VIER MAL JA ÜBER VIER MAL JA -> ALKOHOL IST KEIN THEMA FÜR DICH -> Sie sind der Volksdroge Alkohol gegenüber nicht abgeneigt, aber noch ist alles unter Kontrolle. Aber Vorsicht: Die Grenze zum Trinker ist leicht überschritten. -> Sie sind auf dem besten Weg, das Leben mit Alkohol zu vernebeln. Um dieses Problem bewältigen zu können, sollten sie umgehend Auswege aus ihrer Situation finden. -> ALARM!!! ihre Alkoholprobleme sind nur mehr mit Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Psychologen aus der Welt zu schaffen. 276
13 ARBEITSBLATT zu Video ALLES UNTER KONTROLLE a) Wie schätzen die Versuchspersonen vor dem Test ihr Fahrkönnen unter Alkoholeinwirkung ein: Sie nehmen an o dass sie wissen, wie viel Alkohol sie vertragen um noch fahrtauglich zu sein, o ihr Fahrstil wird sich unter Alkoholeinwirkung nicht ändern, o sie wissen, dass sie unsicher sind und deshalb vorsichtiger fahren, o dass sie Gefahren trotz Alkoholkonsum rechtzeitig erkennen können. b) Bitte richtige Aussagen ankreuzen: Selbsteinschätzung Risikobereitschaft Erkennen von Gefahren Reaktionsfähigkeit Optische Wahrnehmung Tunneleffekt (eingeschränkter Blick) Reaktion des Auges auf Licht Konnte die Geschwindigkeit mit abgedecktem Tacho gehalten werden? Die Fehlerhäufigkeit stieg unter Alkoholeinwirkung wird durch Alkohol getrübt wird durch Alkohol nicht getrübt steigt an nimmt ab wird durch Alkohol verzögert wird durch Alkohol nicht verzögert schneller langsamer gestört nicht gestört lässt sich ausgleichen lässt sich nicht ausgleichen Blendung dauert kürzer Blendung dauert länger ja nein gar nicht um ein Drittel um das Doppelte a) Wie beurteilten die Versuchspersonen ihr Fahrkönnen unter Alkoholeinfluss nach dem Fahrtest? Wie kommentierten sie ihre anfängliche Selbsteinschätzung? 277
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15 Infoblatt 1 ALKOHOL UND STRASSENVERKEHR PROMILLE-GRENZEN und RECHTSFOLGEN (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit) Probeführerschein Mit wurden die Bestimmungen für den Führerschein auf Probe eingeführt. Für die ersten beiden Jahre nach Erteilung der Lenkerberechtigung darf der Blutalkoholwert höchstens 0,1 Promille (Atemalkoholwert bis höchstens 0,05 mg/l) betragen. Bei Überschreitung muss eine Nachschulung absolviert werden und die Probezeit verlängert sich um ein weiteres Jahr. Außerdem treten die unten angeführten gesetzlichen Sanktionen in Kraft. Vorzeitiger Erwerb der Lenkerberechtigung mit 17 Jahren ( L 17 ) Wer nicht bis 18 auf den Führerschein warten will, kann schon mit 16 ein Auto lenken und bereits mit 17 alleine Auto fahren. Auskünfte über die Voraussetzungen für diese Ausbildungsart erteilen alle Fahrschulen bzw. (kostengünstiger) das Kuratorium für Verkehrssicherheit bzw. die Autofahrerclubs. Für die ab März 1999 bestehende Möglichkeit, die Lenkerberechtigung (mit diversen Einschränkungen und Auflagen) bereits mit 17 Jahren zu erwerben, verlängert sich die zweijährige Probezeit bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres (= 20ster Geburtstag). Daher gilt für alle FahrzeuglenkerInnen unter 20 Jahren die 0,1 Promille-Grenze (de facto Alkoholverbot). Alkoholgrenzwerte und Sanktionen (auszugsweise) auch für normal erworbenen B-Führerschein im Detail: Blutalkoholwert bis höchstens 0,1 Promille (Atemalkoholwert bis höchstens 0,05 mg/l).) KraftfahrzeuglenkerInnen während der Probezeit. Dies gilt natürlich auch für die Lenkerberechtigung L 17..) BesitzerInnen eines Mopedausweises, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben..) FahrschülerInnen bei Fahrten im Zuge der Ausbildung. Auswirkungen auf das Verwaltungsstrafrecht -> 0,1 bis 0,49 Promille. Strafrahmen von 36,34 bis 2.180,19 für Fahrschüler.. Nachschulung von Probeführerscheinbesitzern. Auswirkungen auf das Verwaltungsstrafrecht -> 0,5 bis 0,79 Promille.Strafrahmen zwischen 218,02 und 3.633, Verstoß: Androhung des Führerscheinentzugs 2. Verstoß: innerhalb von 12 Monaten Führerscheinentzug auf drei Wochen. 3. Verstoß: Führerscheinentzug für vier Wochen, gerichtliche Strafbarkeit bei Unfall mit Verletzten und Versicherungsregress. Auswirkungen auf das Verwaltungsstrafrecht -> 0,8 bis 1,19 Promille. Strafrahmen zwischen 581,38 und 3.633,64.. Führerscheinentzug für vier Wochen.. Führerscheinentzug für mind. drei Monate bei Unfall oder Wiederholung.. Gerichtliche Strafbarkeit nach Unfall mit Personenschaden.. Versicherungsregress. Auswirkungen auf das Verwaltungsstrafrecht -> 1,2 bis 1,59 Promille. Strafrahmen zwischen 581,38 und 3.633,64.. Grundsätzlich gleiche Sanktionen wie ab 0,8 Promille.. Führerscheinentzug für mindestens drei Monate, bei Unfall länger.. Verpflichtung zur Nachschulung. Auswirkungen auf das Verwaltungsstrafrecht > ab 1,6 Promille. Strafrahmen zwischen 581,38 und 3.633,64.. Grundsätzlich gleiche Sanktionen wie ab 0,8 Promille.. Führerscheinentzug für mindestens vier Monate.. Nachschulung und verkehrspsychologisches Gutachten. 279
16 Infoblatt 2 BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER FAHRTÜCHTIGKEIT (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit) Im Bereich von 0,3 0,5 Promille: Die Wahrnehmung vor allem peripherer optischer Sinneseindrücke geschieht verzögert, Aufmerksamkeitsschwankungen treten auf, die Konzentrationsleistung ist weniger gleichmäßig Erste Anzeichen erhöhter Ablenkbarkeit sind vorhanden Ein erhöhtes Selbstgefühl ist bemerkbar Ab etwa 0,6 0,8 Promille kommen zur stärkeren Ausprägung obiger Erscheinungen noch dazu: Verminderung in der Reaktionsgenauigkeit sowie auch in der Reaktionsgeschwindigkeit Leichte Beeinträchtigung der Bewegungsgenauigkeit und der Bewegungskoordination Gefahren-Bagatellisierung Ab etwa 0,8 Promille treten zusätzlich auf: Wagemutiges Verhalten Enthemmungsanstieg und Kritiklosigkeit Sprechstörungen Gleichgewichtsstörungen Ab etwa 1,5 Promille: Schwere Wahrnehmungs- und Reaktionsbeeinträchtigung Orientierungsverlust Erinnerungsverlust Unter Umständen Übelkeit und Erbrechen Letztendlich Einschlafen und Bewusstlosigkeit 280
17 Infoblatt 3 Wissenswertes zu Alkoholkonsum und Straßenverkehr (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit) Grundsätzlich sollte man beim Auto fahren absolut nichts Alkoholisches trinken. Begründung: Jeder Mensch reagiert verschieden auf Alkoholkonsum. Deshalb kann nicht mit Sicherheit berechnet werden, wie viel Promille bei welcher Alkoholkonsummenge erreicht werden. Die Promillehöhe ist von folgenden Faktoren abhängig: Körpergewicht Trinkdauer Magenfüllung Individuelles Verhältnis zwischen Muskel und Fettgewebe Individueller Stoffwechsel Geschlecht Gesundheitszustand (z.b. Lebererkrankung) Gleichzeitige Einnahme anderer in der Leber abzubauender Substanzen (Medikamente). Nicht verändert wird die Promillehöhe z.b. durch: Subjektive Befindlichkeit Selbsteinschätzung der Trinkfestigkeit (manchmal bauen Personen, die Alkohol gewöhnt sind, sogar langsamer ab) Körperliche Betätigung (Alkohol kann man nicht ausschwitzen ) Alter Weiterführende/detaillierte Informationen sind unter nachstehenden Internetadressen abrufbar: -> online-verkehrslexikon
18 Fragebeantwortung zu Infoblättern: (je nach Gruppenanzahl Präsentation von zwei bis drei Fragen pro Gruppe).) Welches Alkohollimit gilt für Probeführerscheinbesitzer im Straßenverkehr?.) Wann wird der Führerschein für vier Wochen entzogen?.) Welche Faktoren beeinflussen nicht die Promille-Grenze?.) Welche Alkoholgrenzwerte gelten für Besitzer eines Mopedausweises?.) Wie hoch darf der Blutalkoholwert von FahrschülernInnen bei Fahrten im Zuge der Ausbildung sein?.) Wann ist eine Nachschulung und ein verkehrspsychologisches Gutachten seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben?.) Welche Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit treten ab etwa 0,8 Promille auf?.) Ab wann sind erste Anzeichen erhöhter Ablenkbarkeit vorhanden?.) Ab welcher Promilleanzahl tritt Orientierungs- und Erinnerungsverlust auf?.) Von welchen Faktoren ist die Promillehöhe abhängig? 282
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