Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 13. Januar 2018

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 13. Januar 2018 s Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 13. Januar 2018 s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten S-GiroClassic - nur Altverträge (Abschluss bis ) S-GiroDirekt - nur Altverträge (Abschluss bis ) GIROKONTO Star (vormals Konto mit Zukunft) CHAR!SMA Konten Basiskonto Preismodelle für Geschäfts- und Vereinskonten S-GiroGeschäft S-GiroVerein Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker... 9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank

3 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 13. Januar 2018 s III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Rückgebühren für nicht eingelöste Abschnitte Umrechnungskurse C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.3, II.3.1e oder C.II.1 erfasst) IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden V. Kundenschließfächer VI. Sorten VII. An- und Verkauf von Edelmetallen VIII. Auszahlung Blitzgiro Bar gegen Legitimation für Fremdkunden IX. Einzug von Wechseln X. Einrichtung eines Anderkontos XI. Bearbeitung von Rückwechseln

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Osterode am Harz, Eisensteinstraße 8-10, Osterode am Harz II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister HR Nr. A/ Amtsgericht Göttingen Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Osterode am Harz nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die "Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers" (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten 1.1. S-GiroClassic - nur Altverträge (Abschluss bis ) - Monatlicher Grundpreis (inkl. zwei SparkassenCards) - Laden der Geldkarte, PS-Los-Daueraufträge, Daueraufträge zugunsten Spar (ohne Daueraufträge zugunsten VL), Überweisungen zugunsten Spar in Kassenunbar-PN2, Rateneinzug Prämiensparen flexibel, Rückbuchung von Lastschriften - Ein- und Auszahlungen am Geldautomat - Ein- und Auszahlungen am Schalter (fünf Freiposten pro Monat) 2,99 0,25 0,80 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.3, 5, 6, 7; B.II.;B.III. und E berechnet S-GiroDirekt - nur Altverträge (Abschluss bis ) - Monatlicher Grundpreis (inkl. zwei SparkassenCards) - Überweisungen per Online-Banking, Lastschrifteinzüge, Dauerauftragsbuchungen, Überweisungsgutschriften, Rateneinzug, Prämiensparen flexibel, Laden der Geldkarte, Ein- und Auszahlungen am Geldautomat, Firmenlastschrift, Rückbuchung von Lastschriften - Ein- und Auszahlungen am Schalter 4,90 2,00 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.3, 5, 6, 7; B.II.;B.III. und E berechnet GIROKONTO Star (vormals Konto mit Zukunft) - für Minderjährige 6

7 1.4. CHAR!SMA Konten CHAR!SMA Silber CHAR!SMA Gold CHAR!SMA StarPlus* 1 Grundpreis pro Monat 7,90 EUR 12,90 EUR 2,90 EUR Überweisungsaufträge und - gutschriften, Lastschrifteinzüge, Ein- und Auszahlungen, Dauerauftragsbuchungen oder Änderungen von Daueraufträgen, PushTAN-Nachrichten, Aufladen für girogo inklusive inklusive inklusive Zwei SparkassenCards inklusive inklusive inklusive * 1 CHAR!SMA StarPlus ist ein Angebot für Schüler, für die erste Ausbildung, das erste Studium, Wehr- bzw. Bundesfreiwilligenbedienstete vom 18. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.3, 5, 6, 7; B.II.;B.III. und E berechnet. Rund ums Konto CHAR!SMA Silber CHAR!SMA Gold CHAR!SMA StarPlus Kontoführung und Online-Banking x x x SparkassenCard im Sonderdesign x x x Vergünstigter Dispozins Kreditkarte Standard*) x x Kreditkarte Gold*) x x Sicherheit Auslandsreise-Krankenversicherung **) Auslands-Kfz-Schutzbrief **) x Reiserücktrittskosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung **) x Schutz für alle Zahlungskarten x x x Dokumentenschutz x Handykartenschutz inklusive x Handy-Versicherung Handy- und Laptop-Versicherung x x Notgeld-Service x x Rechtsberatungs-Rechtsschutz Schlüsselfund-Service x x x x x Freizeit und Reise Ticket-Service x x x Ticket-Service mit Rückvergütung 6% Reisebuchungs-Service mit Rückvergütung 3% 6% 3% Lokale, regionale und bundesweite Vorteilsangebote x x x 7

8 Service Service-Hotline x x x 24 h-notfall-service x x x Concierge-Service x Produkt und Warentest-Service x CHAR!SMA exklusiv CHAR!SMA-Magazin x x x CHAR!SMA-Online-Portal x x x *) Bonität vorausgesetzt **) nur in Verbindung mit einer Kreditkarte Gold Zusätzliche Schlüsselanhänger können zu einem Preis von 3,00 EUR bestellt werden 1.5. Basiskonto - Grundpreis pro Monat - Überweisungsaufträge und - gutschriften, Lastschrifteinzüge, Ein- und Auszahlungen, Dauerauftragsbuchungen oder Änderungen von Daueraufträgen, Online-Banking, Aufladen für girogo - SparkassenCard 7,00 inklusive inklusive Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.3, 5, 6, 7; B.II.;B.III. und E berechnet. 2. Preismodelle für Geschäfts- und Vereinskonten 2.1. S-GiroGeschäft - Monatlicher Grundpreis (inkl. zwei SparkassenCards) - Ein- und Auszahlungen am Geldautomat - Ein- und Auszahlungen am Schalter - EC-Cash (eigene Geräte) pro Gutschrift - EC-Cash (fremde Geräte) pro Gutschrift 6,90 0,35 1,50 0,15 0,25 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.3, 5, 6, 7; B.II.;B.III. und E berechnet S-GiroVerein - Monatlicher Grundpreis (inkl. zwei SparkassenCards) - Push TAN-Nachrichten - Ein- und Auszahlungen am Geldautomat - Ein- und Auszahlungen am Schalter 0,05 0,05 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.3, 5, 6, 7; B.II.;B.III. und E berechnet. 8

9 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Wochenauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Monatsauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle Postversand von Kontoauszügen, die nach am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden 90 Tagen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - maschinelle Erstellung (nur möglich für Umsätze max. 300 Buchungstage rückwirkend und nicht geschlossene Konten) je Auszugsnummer 5,00 - manuelle Erstellung ( für Umsätze mehr als 300 Buchungstage rückwirkend und bei geschlossenen Konten) nach Aufwand pro Minute 1,00 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 5. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 6. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - - Mobile-Banking-App 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 9

10 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10

11 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Überweisungsart Giro Direkt (Altverträge) Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse / Landesbank (SEPA- Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro- Expresszahlung online beleghafte Überweisung 8 beleglose Überweisung 9 (Online-Banking mit elektr. Unterschrift ohne elektr. Unterschrift) beleglose Überweisung 9 (SB-Terminal) per Dauerauftrag per Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein beleghafte Überweisung 8 beleglose Überweisung 9 (Online-Banking mit elektr. Unterschrift ohne elektr. Unterschrift) beleglose Überweisung 9 (SB-Terminal) per Dauerauftrag per Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein beleghafte Überweisung 8 beleglose Überweisung 9 (Online-Banking) beleglose Überweisung 9 (SB-Terminal) per Dauerauftrag je Überweisung per Zahlschein Giro Classic (Altverträge) 0,80 0,10 0,25 0,25 25,00 0,80 0,10 0,25 0,25 25,00 2,00 2,00 25,00 2,00 2,00 25,00 Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto Entgelt in Euro CHAR!SMA Basiskonto Giro Geschäft 25,00 25,00 1,5 mind.16,50 zzgl. 1,50 1,5 mind.16,50 zzgl. 1,50 zzgl. beleglose Überweisung 9 25,00 25,00 0,80 0,15 0,25 0,35 0,35 25,00 0,80 0,15 0,25 0,35 0,35 25,00 Giro Verein 1,50 0,05 1,50 0,05 25,00 1,50 0,05 1,50 0,05 25,00 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 11

12 bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgeltregelungen: Höhe der Entgelte 10 Höhe der Entgelte Entgelt (inklusive Courtage) 0,25 mind. 2,00 EUR Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte 11 Höhe der Entgelte Entgelt (inklusive Courtage) 2 6 EUR zzgl. 0,25 mind. 2,00 EUR Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand 1,95 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 7,50 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 7,50 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung / Änderung im Auftrag des Kunden Entgelt in EURO GiroClassic Giro-Direkt CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft GiroVerein (Altverträge) (Altverträge) am Schalter 1,50 EUR 1,50 EUR EUR EUR 1,50 EUR 1,50 EUR per Online- Banking, per SB-Terminal EUR EUR EUR EUR EUR EUR Eilüberweisung zur Barauszahlung 25,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 10 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12

13 Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 13 : Überweisungsgutschrift GiroClassic (Altverträge) GiroDirekt (Altverträge) Entgelt in Euro CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft Dienstleistungspreis pro Geschäftsvorfall GiroVerein Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) 0,25 0,35 0,05 Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 0,25 0,35 0,05 Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,25 0,35 0,05 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,25* 0,35 0,05 Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 0,25* 0,35 0,05 Hinweis: * Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 1,5 mind. 9,00 EUR zzgl. 0,25 mind. 2,00 EUR Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 14 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 15 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. 13 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 14 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15 z. B. US-Dollar. 16 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 13

14 aaa) Entgelte 17 Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Zielland/ Produkt Überweisungsmodalitäten Giro Classic (Altverträge) je Überweisung vom Girokonto Entgelt in Euro (incl. Courtage) Giro Direkt CHAR!SMA Basiskonto (Altverträge) Giro Geschäft Giro Verein Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) oder Monaco in Euro oder San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) Übrige Länder (sonstige Zahlungen) beleghaft beleglos: Online-Banking beleglos: SB-Terminal GiroGeschäft - mit elektronischer Unterschrift GiroGeschäft - ohne elektronische Unterschrift beleghaft beleglos: Online-Banking beleglos: SB-Terminal 0,80 0,10 0,25 2,00 1,5 mind.16,50 zzgl. 1,50 0,80 0,35 0,15 0,25 1,50 0,05 1,50 GiroGeschäft - mit elektronischer Unterschrift GiroGeschäft - ohne elektronische Unterschrift bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte 18 Entgelt (inklusive Courtage) 0,25 mind. 2,00 EUR Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aaa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. ccc) Bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte 19 Entgelt (inklusive Courtage) 2 6 EUR zzgl. 0,25 mind. 2,00 EUR Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aaa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 14

15 bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) Preisberechnung gemäß aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. cc) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand 1,95 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 7,50 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 7,50 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 15

16 b) Entgelte 20 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung GiroClassic (Altverträge) GiroDirekt (Altverträge) Überweisungsmodalitäten je Überweisungsgutschrift Entgelt in Euro CHAR!SMA Basiskonto Giro- Geschäft Giro- Verein Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) oder 0,25 0,35 0,05 Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) oder San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1,5 mind. 9,00 zzgl. 1,50 Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) wird nicht angeboten Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 zzgl. 0,25 mind. 2,00 EUR 2 zzgl. 0,25 mind. 2,00 EUR 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 21 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 16

17 b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 22 - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister GiroClassic (Altverträge) GiroDirekt (Altverträge) Lastschrifteinlösung Entgelt in Euro CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft GiroVerein 0,25 0,35 0,05 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,95 Rücklastschriftentgelt für Zahlungsempfänger 2,98 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 23 - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister GiroClassic (Altverträge) Lastschrifteinlösung Entgelt in Euro CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft GiroVerein GiroDirekt (Altverträge) 0,80 1,50 0,05 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,95 Rücklastschriftentgelt für Zahlungsempfänger 2,98 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Einrichten, Ändern oder Löschen von SEPA-Firmenlastschrift- Mandaten (B2B) 22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 23 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 17

18 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 24 Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von Entgelt in EURO GiroClassic GiroDirekt CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft GiroVerein (Altverträge) (Altverträge) Monaco 0,25 EUR EUR EUR EUR 0,35 EUR 0,05 EUR Schweiz 0,25 EUR EUR EUR EUR 0,35 EUR 0,05 EUR San Marino 0,25 EUR EUR EUR EUR 0,35 EUR 0,05 EUR b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,95 Rücklastschriftentgelt für Zahlungsempfänger 2,98 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 25 Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von Entgelt in EURO GiroClassic GiroDirekt CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft GiroVerein (Altverträge) (Altverträge) Monaco 0,80 EUR EUR EUR EUR 1,50 EUR 0,05 EUR Schweiz 0,80 EUR EUR EUR EUR 1,50 EUR 0,05 EUR San Marino 0,80 EUR EUR EUR EUR 1,50 EUR 0,05 EUR b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,95 Rücklastschriftentgelt für Zahlungsempfänger 2,98 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Einrichten, Ändern oder Löschen von SEPA-Firmenlastschrift- Mandaten (B2B) 24 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 18

19 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 10 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 10:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 10 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 10:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise Mastercard Karte/Visa Card 2 Mastercard Gold Karte/Visa Card Gold 89,00 Mastercard Basis/Visa Basis - für Erwachsene 29,90 - für Jugendliche ab 14 Jahre 9,90 Platinum MasterCard/Platinum Visa wird nicht angeboten Mastercard Business One/Visa Card Business One 2 Mastercard Business One Gold/Visa Card Business One Gold 65,00 b) Ausstattung mit Bild (nicht möglich bei Basis Kreditkarte): - aus Galerie - individuelles Motiv - je individuelles Motiv für Business One Kreditkarten 129,00 c) Mehrwertleistungen - telefonische Kontosaldenabfrage für Basis Kreditkarte (pro Abfrage) - Auszahlung des Guthabens per Übertrag mittels KARO für Basis Kreditkarte (KARO = Kreditkartenabruf online) - Miles & More wird nicht angeboten d) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 26 Portokosten e) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 5,00 f) Sperren einer Mastercard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) g) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen h) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 27 unentgeltlich 1 % des Umsatzes 26 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 27 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 19

20 i) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 28 1 % des Umsatzes j) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) k) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer 3,00 Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. l) Löschung einer Dauerabbuchung (Internetabonnement) Fremdkosten 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarten a) Jahrespreise SparkassenCard 6,50 SparkassenCard Plus HBCI-Wertkarte (einmalig) b) Täglicher Verfügungsrahmen 29 Sparkassen-Card je nach Einsatz 30 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 31 Geldautomaten o An Geldautomaten der Sparkasse bis zu 2.00 EUR o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu o 50 EUR An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 50 EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 32 bis zu 2.20 EUR Aufladen der Geldkarte bis zu - max. 20 EUR pro Ladevorgang und bis zu - max. 50 EUR pro Tag Sparkassen-Kundenkarte: Abhebung von Bargeld an eigenem Geldautomaten c) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) d) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich e) Einsatz der Karte im EWR-Raum 33, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 34 f) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 28 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 29 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 30 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 31 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 32 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 33 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 34 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 20

21 g) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) h) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 3, GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder unentgeltlich dem girogo-logo gekennzeichnet sind 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card siehe Preismodelle siehe Preismodelle Kapitel B I.1, 2 Kapitel B I.1, 2 mit unserer Mastercard/Mastercard Basis wird nicht angeboten 2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card/Visa Basis wird nicht angeboten 2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen bei ZD im EWR 35, die ein direktes Kundenentgelt 36 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 37, die kein direktes Kundenentgelt 38 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 39 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System am Schalter am Geldautomaten unentgeltlich unentgeltlich 1 % vom Auszahlungsbetrag mind. 6,00 EUR 1 % vom Auszahlungsbetrag mind. 6,00 EUR 1 % vom Auszahlungsbetrag mind. 6,00 EUR bei ZD außerhalb des EWR 40 im 1 % vom Auszahlungsbetrag 35 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 36 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 37 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 38 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 39 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 21

22 Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System mind. 6,00 EUR mit Kreditkarte (Mastercard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist 2 % des Umsatzes mind. 5 EUR zzgl. Auslandseinsatzentgelt s. Ziffer II. 3.1 Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung 41 als Euro max. 4 Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto (siehe Preismodelle Kapitel B I) Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II a) und Kapitel B Nummer II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen Barauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst ist) 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. Bereitstellung von pushtan 43 - je pushtan (soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde) 0,03 Bereitstellung von HBCI-Chipkarte Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 40 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 41 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 42 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 43 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 22

23 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID von Service-Rechenzentren Einrichtung: Teilnehmer ID Einrichtung: Konto Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 44 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. und/oder b) - pro bereitgestellter Datei - pro bereitgestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für Service-Rechenzentren mtl. - pro bereitgestelltem Umsatz 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 45 Preis in EUR SEPA Einzelüberweisung/Sammelüberweisung innerhalb Deutschlands, EWR-Staaten 46, Drittstaaten 47 GiroClassic GiroDirekt CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft GiroVerein Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten HBCI und FIN/TS 0,10 0,10 0,15 0,15 0,05 0,05 EBICS mit EU 0,10 0,10 0,15 0,15 0,05 0,05 EBICS ohne EU 0,10 0,10 0,25 0,25 0,05 0,05 SEPA-Eilüberweisungen (CCU) innerhalb Deutschlands, EWR-Staaten, Drittstaaten GiroClassic GiroDirekt CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft GiroVerein Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten EBICS mit EU 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 EBICS ohne EU 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Einzug SEPA Basislastschrift innerhalb Deutschlands, EWR-Staaten, Drittstaaten GiroClassic GiroDirekt CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft GiroVerein Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten HBCI und FIN/TS 0,10 0,10 0,15 0,15 0,05 0,05 EBICS mit EU 0,10 0,10 0,15 0,15 0,05 0,05 EBICS ohne EU 0,10 0,10 0,25 0,25 0,05 0,05 44 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 45 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 46 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 47 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 23

24 Einzug SEPA Firmenlastschrift innerhalb Deutschlands, EWR-Staaten 48, Drittstaaten 49 GiroClassic GiroDirekt CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft GiroVerein Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten Datei Posten HBCI und FIN/TS 0,15 0,15 0,05 0,05 EBICS mit EU 0,15 0,15 0,05 0,05 EBICS ohne EU 0,25 0,25 0,05 0,05 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro- Währung sind unter abrufbar. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, und 31. Dezember, Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) Hauptstelle/Geschäftsstelle: SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Bis Ende der Geschäftsöffnungszeiten. Die jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie im Eingangsbereich der Geschäftsstelle. Eine Stunde vor Geschäftsschluss der Hauptstelle Eine Stunde vor Geschäftsschluss der Hauptstelle III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösungen Dienstleistungspreis in Euro (bei Sammlern pro Einzelbuchung) GiroClassic Giro-Direkt CHAR!SMA Basiskonto GiroGeschäft GiroVerein (Altverträge) (Altverträge) 0,80 EUR 2,00 EUR EUR EUR 0,80 EUR 1,50 EUR Scheckeinzug (Inland in EUR) - für Kunden (automationsgerechte Schecks) - für Kunden (nicht automationsgerechte Schecks) 6,00 48 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 49 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 24

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