ABFALL WIRTSCHAFT 2018

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1 Postaktuell für sämtliche Haushalte ABFALL WIRTSCHAFT 2018 Gebühren Abfuhrtermine Anlagen Problemstoffentsorgung Sperrmüllkarte Beachten Sie bitte: Wertstoffsäcke: Entsorgerwechsel Neue Gebührenmarken Erläuterungen auf Seite 3

2 HERAUS Landkreis Oldenburg GEBER Der Landrat Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft Delmenhorster Straße Wildeshausen Tel. Zentrale / 85-0 Fax Zentrale / landkreis.oldenburg@ oldenburg-kreis.de Internet: Auskunft erteilt: Herr Bruns Durchwahl Tel / Durchwahl Fax / abfallwirtschaft@ oldenburg-kreis.de Die Sperrmüllabfuhr können Sie auch über das Internet beauftragen: Die Online-Version des Abfallkalenders finden Sie unter: 2 Das Abfall-ABC finden Sie als PDF- Dokument unter:

3 Wertstoffsack Ab 2018 werden die Wertstoffsäcke von der DER GRÜNE PUNKT Fa. Remondis Tel.: / wildeshausen@remondis.de abgeholt. An den Abfuhrbezirken hat sich nichts geändert, so dass es bei den gewohnten Abfuhrtagen bleibt. Eine Verschiebung bei den Entsorgungszeiten kann nicht ausgeschlossen werden. Falls es Probleme gibt, wenden Sie sich bitte unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten an die Fa. Remondis. Neue Gebührenmarken Im Jahr 2018 werden neue Gebührenmarken von den Gemeinden verschickt. Die Versendung erfolgt mit den Abgabebescheiden an die Grundstückseigentümer. Die Abfallbehälter sind dann spätestens bis Ende März 2018 mit den neuen Marken zu kennzeichnen. Die Marken sollen gut sichtbar auf den Deckel geklebt werden. Ungültige Marken sollen entfernt werden. Abfallbehälter ohne gültige Gebührenmarke werden nach dem Stichtag nicht mehr geleert. 3

4 IHRE Abfallberatung, Problemstoffentsorgung ANSPRECH- Herr Bruns, Landkreis Oldenburg PARTNER Tel / (INNEN) abfallwirtschaft@oldenburg-kreis.de Asbestent sor gung, Autowracks, Entsorgungsnachweise, Wettbewerb Aktion Saubere Landschaft Herr Brand, Landkreis Oldenburg Tel / Altablagerungen, Technik Herr Dölemeyer, Landkreis Oldenburg Tel / Wilde Abfallablagerungen, Sperrmüllentsorgung, Glascontainerstandorte, Befreiung von der Biotonne, Wochenendhausgebiete Herr Stolle Tel / hergen.stolle@oldenburg-kreis.de Bestellung, Umtausch und Rückgabe von Abfallbehältern, Gebührenmarken Dötlingen: Tel / Ganderkesee: Tel / Großenkneten: Tel / Samtgemeinde Harpstedt: Tel / Hatten: Tel / Hude: Tel / Wardenburg: Tel / Wildeshausen: Tel / Leerung Rest-, Bio- und Papierabfallbehälter; Sperrmüllabfuhr Fa. Heinemann Tel / oldenburg1@heinemann-entsorgung.de Abholung Wertstoffsäcke Fa. Remondis Tel / wildeshausen@remondis.de 4

5 Leerung Papiertonne/-container Die Papiertonne wird alle 4 Wochen geleert. Dies gilt auch für den L Container. Wertstoffsäcke Die Abholung erfolgt alle 2 Wochen. Die Säcke sind bis 6:30 Uhr bereitzustellen. Einwegglasverpackungen gehören nicht in den Wertstoffsack, sondern in die dafür vorgesehenen Altglascontainer. Wertstoffsäcke, in denen sich Glasverpackungen oder Restabfall befinden, werden nicht mitgenommen. Leerung Bio- und Restabfalltonne Leerung wöchentlich im Wechsel. Die Biotonne und die Restabfalltonne werden im wöchentlichen Wechsel geleert. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Restabfalltonne nur alle 4 Wochen leeren zu lassen. Bei ausschließlicher Wohnnutzung und max. zwei Bewohnern kann eine 8-wöchentliche Leerung beantragt werden. Die Leerungstermine für den L Container (Restabfall) werden in diesem Heft nicht veröffentlicht. Allgemeine Hinweise WIE UND WO Die Behälter bitte bis 6.30 Uhr so an die ABFÄLLE UND Straße stellen, dass die Deckelöffnung zur WERTSTOFFE Straße zeigt. Nicht rechtzeitig herausgestellte GESAMMELT Behäl ter werden nicht geleert. Die Leerung WERDEN muss ohne Zeitverzögerung möglich sein. Eine Leerung erfolgt bis spätestens Uhr. Die Behälter nach Möglichkeit paarweise zusammenstellen. Die Behälter dürfen nur so befüllt sein, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Abfälle nicht ein stampfen bzw. einpressen. Ein zur Abfuhr be reitgestellter Abfallbehälter darf ein Ge wicht von 90 kg nicht überschreiten, ausgenommen sind Abfallgroßbehälter mit L Füllraum. DER GRÜNE PUNKT 5

6 WIE UND WO Die Gebührenmarke ist auf der Deckel - oberseite anzubringen, ungültige Marken ABFÄLLE UND müssen entfernt werden. Behälter, die WERTSTOFFE keine gültige Gebührenmarke aufweisen, GESAMMELT werden nicht geleert. Die gemeinsame WERDEN Nut zung von Tonnen mit dem direkten Nachbarn kann bei der Gemeinde- bzw. Stadt verwaltung beantragt werden. Papier In der grünen Papiertonne werden Verpackungen aus Papier/Pappe (mit oder ohne Grünen Punkt), Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier, Bücher, Kartons und Pappen gesammelt. Nicht in die Papiertonne: Verschmutzte Papiere wie z.b. Tapetenreste gehören in die Restabfalltonne, beschichtete Papiere wie z.b. Verbundkarton packungen (Milch-/Saftpackungen) werden über den Wertstoffsack gesammelt. 6 DER GRÜNE PUNKT Verpackungen aus Metall, Kunststoff, Verbundmaterialien Der Wertstoffsack dient ausschließlich der Erfassung von Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher und vergleichbaren Stellen anfallen. Es gelten die Vorschriften der Verpackungsverordnung. Die Kennzeichnungspflicht bei Verpackungen ist aufgehoben, d.h. man trifft auch auf Verpackungen ohne Grünen Punkt. Manche Verpackungen werden mit dem Symbol der Firma Interseroh gekennzeichnet. Alle Leichtverpackungen, egal ob mit oder ohne Symbol, werden gemeinsam über den gelben Wertstoffsack gesammelt. Es dürfen nur Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundmaterialien darüber entsorgt werden. Pack bänder und Gebrauchs gegen stände aus Kunststoff gehören nicht in den Wertstoffsack, sondern in die Restabfalltonne. Neue Wertstoffsäcke bekommen Sie gebühren-

7 frei bei allen Entsor gungseinrichtungen des WIE UND WO Landkreises Olden burg, bei der Kreis verwaltung, ABFÄLLE UND der Gemeinde- bzw. Stadt verwaltung und in WERTSTOFFE einigen Einzel handels geschäften im Land kreis. Eine aktuelle Auflistung finden Sie unter www. GESAMMELT oldenburg-kreis.de/wertstoffsaecke. Eine anderweitige Verwendung der Wertstoffsäcke ist nicht WERDEN zulässig! Bioabfall Bioabfall ist organischer Abfall aus Haus und Garten, z. B.: Essensreste, Gemüse- und Obstreste, Tee-/Kaffeefilter, Eierschalen, verwelkte Schnitt- und Topf blumen (ohne Topf), Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, Laub, Rasenschnitt, Unkraut. Diese Abfälle müssen selbst fachgerecht kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden, um sie der Restabfalltonne zu entziehen. Plastik tüten dürfen nicht in die Biotonne gelangen. Zum Sammeln in der Küche können jedoch vollständig biologisch abbaubare Tüten aus Papier verwendet werden. Auch Zeitungspapier kann zum Einwickeln benutzt werden. Reicht die Biotonne nicht aus, können kleinere Mengen an Gartenabfällen zusätzlich über den zugelassenen Gartenab fallsack (erhältlich bei der Kreis-, Ge meindebzw. Stadtverwaltung und den Wertstoffhöfen) zur Abfuhr bereitgestellt werden. Nicht zum Bioabfall gehören: Einweg windeln, rohes Fleisch, roher Fisch, Kleintier streu, Katzenstreu und Knochen. Diese Abfälle müssen über die Restabfalltonne entsorgt werden. Die ROTE Karte wird an der Tonne hinterlassen, wenn aufgrund von Störstoffen keine Leerung erfolgen konnte. Grünschnitt kann bei den entsprechenden Sammelstellen angeliefert werden (vgl. S. 20). 7

8 Restabfall In die Restabfalltonne gehören z. B. Straßenkehricht, Knochen, defekte Ge brauchs gegenstände, Staubsaugerbeutel, Asche, Keramik und Tapetenreste. Haben Sie einmal zuviel Abfall, nutzen Sie zusätzlich zur Restabfalltonne die zugelassenen Abfallsäcke. Diese sind bei der Kreis-, Gemeinde- bzw. Stadt ver waltung und den Wertstoffhöfen erhältlich. (Nicht zu verwechseln mit den gelben Wertstoffsäcken!) 8 SPERRMÜLL Sperrmüll Zu der Gruppe des Sperrmülls gehören alle Abfallarten, die auch bei einem Umzug mitgenommen bzw. transportiert werden müssten und die aufgrund ihrer Größe nicht mit dem Restabfall abgefahren werden könnten. Nicht zum Sperrmüll gehören alle Wertstoffe, Bioabfälle, Sonderabfälle und Gegenstände, die fest mit einem Gebäude oder Grundstück verbunden waren. Auch Metallschrott (Fahrräder, Regale, Stühle, etc.) darf bereitgestellt werden. Die Abfuhrmenge ist auf 3m 3 begrenzt. Das Gewicht eines Einzelstücks darf 50kg nicht überschreiten. Darüber hinaus werden bis zu 2 m³ Haushaltsgroßgeräte und bis zu 1 m³ sonstige Elektrogeräte mitgenommen. Ausführliche Informationen zu Elektrogeräten finden Sie ab Seite 10. Jede Wohn- und Erwerbseinheit, für die eine Grundgebühr erhoben wird (vgl. S. 14), kann einmal im Kalenderjahr eine gebührenfreie Sperrmüllentsorgung anfordern. Die Abfuhr ist auf den jeweiligen Haushalt bezogen und kann nicht übertragen werden. Sperrmüllkarten aus den vergangenen Jahren haben keine Gültigkeit! Die Sperrmüllkarte zur gebührenfreien Abholung finden Sie am Ende des Kalenders. Sie können Ihre Sperrmüllabfuhr auch über

9 das Internet anmelden. Einzelheiten unter: Jede weitere Abfuhr ist gebührenpflichtig. Die entsprechende Sperrmüllkarte können Sie bei Ihrer Kreis-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung erwerben. Eine telefonische Bestellung oder die Rückgabe von gekauften Karten ist nicht möglich. Bei Verwendung der Anforderungskarte ist die 1. Anlieferung von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen bis 1 m³, bei Anlieferung auf der Umschlagstation in Neerstedt bis 3 m³, gebührenfrei. WIE UND WO SPERRMÜLL GESAMMELT WIRD Ablauf der Sperrmüll-Entsorgung 2 Wochen nach Eingang der Karte erfolgt die Abholung des Sperrmülls. Den Termin teilt Ihnen die beauftragte Firma in der Regel 3 bis 4 Tage vor der Abholung schriftlich mit. Der Sperrmüll ist am genannten Abfuhrtag bis 6.30 Uhr dort aufzustellen, wo sonst die Abfallbehälter bereitstehen. Nutzer von Sammelcontainern in Wochenendhausgebieten stellen ihren Sperrmüll bei diesen bereit. Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass der Straßen verkehr, Fußgänger und Radfahrer so wenig wie möglich behindert und nicht gefährdet werden. Eine Abholung erfolgt bis Uhr. Gefahrenquellen BESONDER- Fensterglas, Spiegel u. ä. stellen bei der HEITEN Sperrmüllabfuhr eine Gefahrenquelle dar und können nicht mitgenommen werden. Nach vorsichtiger Zerkleinerung ist eine Entsorgung über die Restabfalltonne möglich. Fensterrahmen mit Glas zählen zum Bauabfall und müssen in Neerstedt angeliefert werden. 9

10 NICHT ZUM SPERRMÜLL GEHÖREN Haushaltsgroßgeräte Dazu zählen Herde, Waschmaschinen, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Schleudern, Geschirrspülmaschinen, Mikrowellen und Ceran-Felder. Die bereitgestellte Menge darf insgesamt nicht mehr als 2 m 3 betragen. Die Anmeldung kann direkt auf der Sperrmüllkarte erfolgen. Weitere Entsor gungs wege sind auf den folgenden Seiten beschrieben. Restabfall und Kleinteile in Säcken und Kartons werden im Rahmen der Sperrmüllabfuhr nicht abgefahren. Auch Tapetenreste, Altpapier, Dämmmaterial, Rigipsplatten, Folie, Bitumenbahnen, Gartenzäune, andere Holzabfälle aus dem Außenbereich, Bauschutt, andere Gegenstände, die von Bau-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen herrühren, wie Türen, Fenster, Duschkabinen, Sanitärkeramik etc., Reifen, Ölradiatoren und Gartenabfälle werden nicht akzeptiert. Entsprechende Abfälle sind direkt bei der Umschlagstation in Neerstedt anzuliefern. Zu Kraftfahrzeugteilen informiert die Abfallberatung, Tel.: / Elektro- und Elektronik- Altgeräte Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgt für eine umweltverträgliche Entsorgung von Geräten. Wertvolle Rohstoffe können zurückgewonnen werden und gefährliche Substanzen gelangen nicht mehr in die Umwelt. Hersteller dürfen bestimmte gefährliche Stoffe bei der Herstellung von Geräten nicht mehr einsetzen. Falsch entsorgte Geräte können die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden. Der Verbraucher ist verpflichtet, Geräte getrennt von anderen Abfällen zu entsorgen. Altbatterien und Akkumulatoren sollten vor einer Abgabe entfernt werden.

11 Der Landkreis Oldenburg ist neben anderen maßgeblich für die Einsammlung der Geräte aus privaten Haushalten zuständig. Durch die Abgabe auf den Wertstoffhöfen oder die Anmeldung mit dem Sperrmüll wird ein wertvoller Beitrag zu den oben genannten Zielen geleistet. Hersteller und Vertreiber sind im bestimmten Umfang zur Rücknahme verpflichtet. Eine Straßensammlung durch gewerbliche oder karitative Sammler ist nicht zulässig! Es besteht eine Rückgabemöglichkeit im Einzelhandel, sofern die Verkaufsfläche für Elektrogeräte mehr als 400 m² beträgt. Altgeräte, die in mindestens einer Abmessung größer als 25 cm sind, müssen die Händler nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurücknehmen. Für kleinere Altgeräte gilt die Rücknahmepflicht unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts. Nachtspeicheröfen können Asbest enthalten. Daneben sind oft weitere gefährliche Bauteile enthalten. Deshalb dürfen die Öfen nicht zerlegt werden, sondern müssen fachgerecht verpackt werden. Unter Beachtung einiger Regeln ist eine gebührenfreie Anlieferung auf der Müllumschlagstation in Neerstedt möglich. Einzelheiten finden Sie auf dem entspechenden Merkblatt: Der Endnutzer ist selbst für das Löschen von personenbezogenen Daten auf zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. Der Landkreis Oldenburg bietet folgende gebührenfreie Entsorgungsmöglichkeiten an: Haushaltsgroßgeräte z.b.: Waschmaschine, Wäschetrockner, Schleuder, Herd, Mikrowelle, Backofen, Dunstabzug SAMMEL- GRUPPE 1 (SG1) 11

12 12 SAMMEL- GRUPPE 2 (SG2) SAMMEL- GRUPPE 3 (SG3) SAMMEL- GRUPPE 5 (SG5) Haushaltskleingeräte, Informationsund Telekommunikationsgeräte, SAMMEL- GRUPPE 4 (SG4) Kühl- und Gefriergeräte z.b.: Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte Entsorgung für SG Abholung nach telefonischer Anmeldung, Tel.: 04432/ oder Nutzung der orangefarbenen Anmeldekarte gemeinsam mit der Sperrmüllabfuhr, Nutzung der Anforderungskarte auf der Rückseite dieses Heftes Abgabe auf den Wertstoffhöfen Bildschirme, Monitore und TV-Geräte Unterhaltungselektronik, Leuchten, Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente z.b. Staubsauger, Nähmaschinen, Bügeleisen, Toaster, PC-Rechner und Zubehör, Faxgeräte, Telefone, Handys, Radio- und HiFi-Anlagen, elektronische Musikinstrumente, Rasenmäher, Bohrmaschinen, Rauchmelder Bitte entfernen Sie die Batterien bereits vor der Entsorgung. Entsorgung für SG3 und SG5 gemeinsam mit der Sperrmüllabfuhr, Nutzung der Anforderungskarte auf der Rückseite dieses Heftes Abgabe auf den Wertstoffhöfen mobile Sammlung im Frühjahr und Herbst (Termine s. S. 45 und 46) Gasentladungslampen, LEDs, (ohne Glühbirnen) z.b. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen (Leuchtmittel)

13 Maßnahmen bei Glasbruch vor dem Reinigen 15 min lüften und den Raum verlassen Glassplitter mit Karton zusammenkehren Staub und Glassplitter mit feuchtem Papiertuch aufnehmen alles staubdicht verpacken (z.b. im Konservenglas) Entsorgung für SG4 Abgabe auf den drei stationären Problemstoffsammelstellen (s. S. 18 f ) mobile Sammlung im Frühjahr und Herbst (Termine s. S. 45 und 46) Entsorgungsmöglichkeiten im Handel ( Photovoltaikmodule Vor einer Entsorgung ist eine Rücksprache mit der Abfallberatung unter Tel.: / notwendig! SAMMEL- GRUPPE 6 (SG6) Kennzeichnung Neu auf den Markt kommende Elektro und Elektronikgeräte müssen mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden: Das Symbol weist den Nutzer darauf hin, dass die Geräte nicht in die Restabfalltonne gelangen dürfen. Vielmehr müssen die Geräte über die zuvor beschriebenen Entsorgungswege entsorgt werden. Deshalb: Nutzen Sie die gebührenfreien Entsorgungswege zum Wohle der Umwelt! Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises Oldenburg unter Tel.: /

14 ABFALLGEBÜHREN 2018 Angaben pro Jahr (wenn nicht anders genannt) Abfuhr Grundgebühr: 38,40 D wöchentlich 2- wöchentl. GEBÜHREN Die Anzahl der zu entrichtenden Grundgebühren richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten sowie Räumlichkeiten, die Erwerbszwecken dienen (Geschäft sräume) und selbständige Einheiten bilden. Jede Änderung der Anzahl der Einheiten ist vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats der zuständigen Gemeinde mitzuteilen. Darüber hinaus ist die Gebührenabrechnung zu prüfen. Sofern die Anzahl der berechneten Grundgebühren nicht den aktuell vorhandenen Einheiten entspricht, ist der Gebührenschuldner verpflichtet, der zuständigen Gemeinde die korrekte Anzahl mitzuteilen. 4- wöchentl. 8- wöchentl.* Restabfalltonne (80 L) 45,60 D 22,80 D 11,40 D Restabfalltonne (120 L) 68,40 D 34,20 D Restabfalltonne (240 L) 136,80 D 68,40 D Großbehälter für Restabfall ( 1100 L ) 1.228,80 D 614,40 D Biotonne (80 L) 25,20 D Biotonne (120 L) 37,80 D Biotonne (240 L) 75,60 D Saison-Biotonne (120 L) 22,05 D Saison-Biotonne (240 L) 44,10 D Papiertonne (240 L) 0,00 D Großbehälter für Papier 0,00 D ( 1100 L ) Grundstücke in Wochenendhausgebieten (Hauptwohntsitz) ,20 D Grundstücke in Wochenendhausgebieten (außer Hauptwohntsitz).. 36,60 D Entsorgung zugelassener Restabfall- und Gartenabfallsäcke pro Sack 2,50 D 1. Sperrmüllabfuhr, max. 3 m 3... gebührenfrei ab der 2. Sperrmüllabfuhr, max. 3 m 3... je Abfuhr 38,00 D Tausch in andere Behältergrößen... pro Grundstücksanfahrt 15,00 D *nur für Grundstücke mit max. zwei gemeldeten Personen pro Wohneinheit möglich Bei einer Verlängerung eines Leerungs intervalls sind der Gemeinde bzw. Stadt verwaltung die Reste der alten Gebüh ren marke vorzulegen. 14

15 Bei den Wertstoffhöfen können verschiedene WERTSTOFF- Wertstoffe, soweit sie in Haushaltungen anfallen, HÖFE abgegeben werden. Die maximale Menge je Anlieferung und Abfallart beträgt 1 m 3 (Ausnahmen: max. 0,5 m 3 Restabfall, 3 m 3 Sperrmüll in Neerstedt). Größere Abfallmengen können in Neerstedt auf der Umschlagstation (s. S. 17) angeliefert werden. Wertstoffe, die gebührenfrei angenommen werden: Altpapier, Pappe, Altglas, Metallschrott, Haushaltsgroß geräte (Waschmaschinen, Wä sche - trock ner, Geschirrspülmaschinen, Herde, Mikrowellen), Elektroschrott, Korken und Wert stoffsäcke des Dualen Systems. Auch Kühl- und Gefriergeräte werden kostenlos angenommen. Als Alternative zur Sperrmüllabfuhr wird auf den Wertstoffhöfen einmal pro Jahr und Haushalt bis zu 1 m 3 Sperrmüll bei Vorlage der ausgefüllten Sperrmüllkarte gebührenfrei angenommen, in Neerstedt bis zu 3 m 3. Verpackungs-Styropor wird lediglich in kleinen Mengen und verpackt in gelben Säcken angenommen. Gebührenpflichtige Anlieferungen: Weitere Sperrmüllanlieferungen, Altreifen, Altholz, Bauschutt und Restabfall sind gebührenpflichtig. Abfälle, die nicht angenommen werden: Dämmstoffe aus dem Baubereich, z.b. Glas-/ Steinwolle, Styropor, Baustellenmischabfall. Melden Sie sich dazu bitte bei der Abfallberatung, Tel.: 04431/

16 WERTSTOFF- HÖFE Art der Anlieferung bis 0,125 m 3 bis 0,25 m 3 bis 0,50 m 3 bis 1,00 m 3 PKW-Reifen (ohne Felge) pro Stück PKW-Reifen (mit Felge) pro Stück Gebühr 2,50 5,00 A 10,00 A 20,00 A 3,00 A 6,00 A Wildeshausen Bargloy Öffnungszeiten: Di, Fr Uhr Sa Uhr Wardenburg Gewerbegebiet Rothenschlatt Rothenschlatt 35, Tel / Öffnungszeiten: Di - Fr Uhr, Sa Uhr Neerstedt Kirchhatter Straße 8, Tel / Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr, Sa Uhr vom 1. April bis 30. Sep. zusätzlich jeden Fr Uhr Ganderkesee Weststraße 10, Tel / Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr Sa Uhr Hude Leckerhörne Öffnungszeiten: Di, Fr Uhr Sa Uhr 16

17 Gewerbeabfall, Restabfall und Sperrmüll UMSCHLAGkann direkt zur Umschlagstation des Landkreises Oldenburg in Neerstedt, STATION Kirchhatter Straße 8, Dötlingen, Tel / gebracht werden. Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr Sa Uhr vom 1. April bis 30. Sep. zusätzlich Fr Uhr Die Benutzungsgebühr für die Selbst an lieferung zur Müllumschlagstation beträgt für: beträgt Kleinmengen für: bis 0,125 m 3 2,50 A Kleinmengen bis 0,25 m 3 5,00 A Kleinmengen bis 0,50 m 3 10,00 A Kleinmengen bis 1,00 m 3 20,00 A Größere Mengen werden verwogen. Die nachfolgende Tabelle gibt nur die wichtigsten Abfallarten wieder. Die Gebühren sind pro angelieferte Gewichtstonne zu verstehen. Hausmüll 190,00 A/t Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 190,00 A/t Gewerbeabfall - heizwertreich - 260,00 A/t Sperrmüll 190,00 A/t Baustellenabfall 190,00 A/t Altholz, Kategorie I bis III 52,00 A/t Altholz, Kategorie IV 180,00 A/t Asbesthaltiger Abfall 100,00 A/t Sonstige Abfälle 260,00 A/t Mehrwegflaschen nicht in den Altglas- ALTGLAS Container, sondern mit Verschlüssen zurück zum Han del geben (Verschluss schützt das Glas ge winde). Einwegflaschen (ohne Pfand) und Verpackungen aus Glas nach Weiß-, Grün- und Braunglas getrennt in die Altglas- Container einwerfen. 17

18 ALTGLAS Blaues Glas in den Grünglas-Container werfen. Keine Tonflaschen einwerfen, denn diese können eine ganze LKW-Ladung Altglas für die Verwertung unbrauchbar machen. Neben Tonflaschen gehören auch Fensterglas und Spiegel in die Restabfalltonne. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter In Wohngebieten gilt: Vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Werfen Sie die Flaschen bitte nur von Uhr ein! Sonntags und feiertags bitte keinen Einwurf! Lassen Sie Kartons nicht stehen, sondern geben Sie diese in die Papiertonne. Ist der Container einmal voll, bitte keine Flaschen daneben stellen. Suchen Sie den nächsten Containerstandort auf oder kommen Sie in ein paar Tagen wieder. Sollte der Container überfüllt sein, rufen Sie bitte Fa. GAR unter der kostenlosen Hotline Tel.: 0800 / an. Bei Verunreinigung des Stellplatzes informieren Sie uns bitte unter Tel.: 04431/ PROBLEM- STOFFE Angenommen werden haushaltsübliche Mengen! Z.B. Gifte, Laugen, Säuren, Farben, Lacke, Reiniger, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Lösemittel, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, teer- und ölhaltige Rückstände und sonstige Chemikalien. Altöl wird nicht angenommen, sondern muss im Handel zurückgegeben werden. Sie haben folgende gebührenfreie Abgabemöglichkeiten für Problemstoffe: Mobile Problemstoffsammlung Termine: Die einzelnen Standorte sind am Ende des Kalenders aufgeführt. 18

19 Altöl, teerhaltige Dachpappe und Asbest PROBLEMwerden bei der mobilen Sammlung nicht angenommen. (Autobatterien werden bis zu STOFFE einer Menge von 4 Stück angenommen.) Altöl: mit Kaufbeleg zurück zum Händler. Während der mobilen Sammlung findet gleichzeitig eine Elektroschrott samm lung (Fernseh er, PC, Kleingeräte) statt. Sehen Sie dazu bitte auch die Informationen ab Seite 10. Stationäre Problemstoffsammlung Problemstoffe aus Privathaushalten können in Haushaltsmengen bei folgenden stationären Problemstoffannahmestellen gebührenfrei ab gegeben werden: Neerstedt Umschlagstation, Kirchhatter Straße 8 Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr, Sa Uhr vom 1. April bis 30. Sep. zusätzlich jeden Fr Uhr Ganderkesee Weststraße 10 Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr Sa Uhr Wardenburg Rothenschlatt 35 Öffnungszeiten: Fr Uhr, Sa Uhr Bei Fragen zum Thema Problem stoffentsorgung stehen wir Ihnen gerne unter Tel / zur Verfügung. 19

20 GRÜN- ABFALL Ab 2017 betreibt der Landkreis Oldenburg die unten aufgeführten Grünabfall-Sammelstellen. Bei den Sammelstellen können folgende Abfälle gegen Gebühr entsorgt werden: - Gras-, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt - Laub, Reisig, Nadeln - Wildkräuter - kranke (abgestorbene) Pflanzenteile - Blumen- und Gemüsereste (roh) - Fallobst - Äste max. 15cm Durchmesser 1. Großenkneten, Sage, Am Waldesrand 2. Hatten, Sandkruger Str. 3. Harpstedt, Neues Heidland Öffnungszeiten für o.g. Sammelstellen: 01. März 30. Nov : Di, Fr: 14:00-18:00Uhr Sa: 09:00-13:00 Uhr 4. Hude, Leckerhörne, Wertstoffhof 5. Wildeshausen, Bargloy, Wertstoffhof Öffnungszeiten für o.g. Sammelstellen: ganzjährig: Di, Fr: 14:00-18:00 Uhr Sa: 09:00-13:00 Uhr 6. Wardenburg, Rothenschlatt 35, Wertstoffhof Öffnungszeiten für o.g. Sammelstellen: ganzjährig: Di Fr: 14:00-18:00 Uhr Sa: 09:00-13:00 Uhr Zufahrt:: Bitte nutzen Sie vom 1. März 30. Nov. die separate Einfahrt! 7. Neerstedt, Kirchhatter Str. 8, Umschlagstation Öffnungszeiten für o.g. Sammelstellen: ganzjährig: Mo Fr: 07:30-16:30 Uhr Sa: 07:30-13:00 Uhr 01.April 30. Sep.: Fr: 07:30-18:00 Uhr Gebühren Es wird nach dem Gesamtvolumen abgerechnet. Die maximale Menge ist auf 3 m³ beschränkt. 20

21 Menge Gebühr bis 0,125 m³ 1,- bis 0,25 m³ 2,- bis 0,50 m³ 4,- bis 1,00 m³ 8,- bis 2,00 m³ 12,- bis 3,00 m³ 16,- Weitere Infos unter: Ganderkesee Darüber hinaus besteht in Ganderkesee eine Entsorgungsmöglichkeit bei Fa. [k]nord, Weststr. 10, Tel.: / , zu den dort gültigen Entgelten. Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr Sa Uhr Bauschutt und Holz aus privaten Haushalten müssen dem Landkreis überlassen werden. Bei Kleinmengen bis zu 1 m 3 können die Wertstoffhöfe im Landkreis zur Anlieferung genutzt werden. Bei größeren Mengen steht die Umschlagstation in Neerstedt zur Verfügung. Für gewerbliche Abfallerzeuger von Holz und Bauabfällen stehen privatwirtschaftliche Verwertungsanlagen zur Verfügung. Der Abfallerzeuger kann die Anlage frei wählen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anlage für die Entsorgung der Abfälle zugelassen sein muss. GRÜN- ABFALL BAUSCHUTT HOLZ Asbesthaltige Bauabfälle aus Privathaushalten können in Klein mengen bis zu 1 m 3 bei der ASBEST Umschlagstation in Neer stedt angeliefert werden. Dabei ist eine Verpackung in Baufolie auf Palette erforderlich. Auch mit asbestfreien Wellzementpaletten ist entsprechend zu verfahren. Für Mengen, die darüber hinaus gehen, erhalten Sie nähere Informationen beim Landkreis Oldenburg unter: Tel / Weite Infos unter: Asbesthaltige Abfälle 100,00A/t * *es gilt eine Mindestgebühr von 10,00 A 21

22 RESTABFALL UND BIOABFALL Gemeinde Ganderkesee nördlich der Bahnlinie Oldenburg-Bremen (bei einer Teilung der Orte nur die Ortsteile nördlich der Bahnlinie): Bookholzberg, Neuenlande, Schönemoor, Heide I u. II, Hoykenkamp, Schierbrok, Rethorn, Mönchhof Samtgemeinde Harpstedt: Gemeinde Groß Ippener 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 22 Restabfall Bioabfall Di* Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Di* Mo Mo Mo Mo Mo Mo Di* Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Sa* Mo Mo Mo Mo * Verschiebung durch Feiertage

23 Gemeinde Ganderkesee südlich der Bahnlinie Oldenburg-Bremen bis zur A 28 (bei einer Teilung der Orte nur die Ortsteile südlich der Bahnlinie): Bookholzberg, Hoykenkamp, Schierbrok, Almsloh (nur nördlich der Oldenburger Str.), Elmeloh, Stenum, Rethorn, Hohenböken, Grüppenbühren RESTABFALL UND BIOABFALL Samtgemeinde Harpstedt: Gemeinde Winkelsett und Prinzhöfte Restabfall Bioabfall Di* Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Di* Mo Mo Mo Mo Mo Mo Di* Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Mo Sa* Mo Mo Mo Mo * Verschiebung durch Feiertage 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 23

24 RESTABFALL UND BIOABFALL Gemeinde Ganderkesee zwischen der Autobahn A 28 und nordwestlich der Bahnlinie Wildeshausen-Bremen (bei einer Teilung der Orte nur die Ortsteile nordwestlich der Bahnlinie): Ort Ganderkesee, Immer, Bergedorf, Bürstel, Steinkimmen, Habbrügge, Falkenburg, Bookhorn, Almsloh (nur südlich der Oldenburger Str.) 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 24 Restabfall Bioabfall Di Mi* Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Mi* Di Di Di Mi* Di Di Di Di Mi* Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Mo* Di Di Mi* Di Di * Verschiebung durch Feiertage

25 Gemeinde Ganderkesee südöstlich der Bahnlinie Wildeshausen-Bremen und gleichzeitig südlich der Autobahn A 28 (bei einer Teilung der Orte nur die Ortsteile südöstlich der Bahnlinie): Ort Ganderkesee, Immer, Schlutter, Holzkamp, Hoyerswege, Havekost, Hengsterholz RESTABFALL UND BIOABFALL Restabfall Bioabfall Di Mi* Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Mi* Di Di Di Mi* Di Di Di Di Mi* Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Mo* Di Di Mi* Di Di * Verschiebung durch Feiertage 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 25

26 RESTABFALL UND BIOABFALL Gemeinde Dötlingen 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 26 Restabfall Bioabfall Mi* Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Mi* Di Di Di Mi* Di Di Mi* Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Mo* Mi* Di Di Di Di Di * Verschiebung durch Feiertage

27 Gemeinde Harpstedt: Flecken Harpstedt und Gemeinde Dünsen RESTABFALL UND BIOABFALL Restabfall Bioabfall Mi* Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Mi* Di Di Di Mi* Di Di Mi* Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Mo* Mi* Di Di Di * Verschiebung durch Feiertage 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 27

28 RESTABFALL UND BIOABFALL Gemeinde Hatten 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 28 Restabfall Bioabfall Do* Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Do* Mi Mi Mi Do* Mi Mi Do* Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Do* Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Do* Do* Mi Mi Mi * Verschiebung durch Feiertage

29 Gemeinde Wardenburg RESTABFALL UND BIOABFALL Restabfall Bioabfall Do* Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Do* Mi Mi Mi Do* Mi Mi Do* Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Do* Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Do* Do* Mi Mi Mi * Verschiebung durch Feiertage 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 29

30 RESTABFALL UND BIOABFALL Gemeinde Hude südlich der Bahnlinie Oldenburg-Bremen 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 30 Restabfall Bioabfall Do Fr* Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Fr* Do Do Do Fr* Do Do Fr* Do Fr* Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Fr* Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Fr* Do Do Fr* Do Do Do Do * Verschiebung durch Feiertage

31 Gemeinde Hude nördlich der Bahnlinie Oldenburg-Bremen Wildeshausen Land einschließlich Heideweg (ohne Siedlung nordlich des Heideweges) RESTABFALL UND BIOABFALL Restabfall Bioabfall Do Fr* Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Fr* Do Do Do Fr* Do Do Fr* Do Fr* Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Fr* Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Fr* Do Do Fr* Do Do Do Do * Verschiebung durch Feiertage 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 31

32 RESTABFALL UND BIOABFALL Samtgemeinde Harpstedt: Gemeinden Kirchseelte, Beckeln, Colnrade 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 32 Restabfall Bioabfall Do Fr* Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Fr* Do Do Do Fr* Do Do Fr* Do Fr* Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Fr* Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Do Fr* Do Do Fr* Do Do Do Do * Verschiebung durch Feiertage

33 Wildeshausen Stadt (bis nördlich des Heideweges, einschließlich Glane, Wiekau und Neubaugebiet "Beim grauen Immenthun" RESTABFALL UND BIOABFALL Restabfall Bioabfall Sa* Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Sa* Sa* Fr Fr Fr Sa* Sa* Fr Sa* Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Sa* Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Sa* Sa* Fr Fr Fr * Verschiebung durch Feiertage 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 33

34 RESTABFALL UND BIOABFALL Gemeinde Großenkneten 4- und 2-wöchentl. Abfuhr der Restabfalltonne 2-wöchentl. 8-wöchentl. Abfuhr 34 Restabfall Bioabfall Sa* Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Sa* Sa* Fr Fr Fr Sa* Sa* Fr Sa* Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Sa* Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Sa* Sa* Fr Fr Fr * Verschiebung durch Feiertage

35 Papiertonne immer 4-wöchentlich Wertstoffsack immer 2-wöchentlich * Verschiebung durch Feiertage Dötlingen, Gesamte Gemeinde Dötlingen, Gesamte Gemeinde Papiertonne Wertstoffsack Mo Fr Mo Fr Mo Fr Mo Fr Mo Fr Mo Fr Mo Sa* Mo Fr Mo Sa* Mo Fr Mo Fr Mo Fr Sa* Fr Mo Fr Fr Fr Fr Fr Fr Sa* Fr Fr Fr Fr Fr Sa* Fr Fr PAPIER- TONNE UND WERT- STOFF- SACK Ganderkesee 1: Mönchhof, Nutzhorn, Schönemoor, Heide, Rethorn, Stenum, Schierbrok, Hoykenkamp Ganderkesee 1: Mönchhof, Nutzhorn, Schönemoor, Papiertonne Wertstoffsack Heide, Rethorn, Stenum, Schierbrok, Hoykenkamp Mo Mi Mi Mo Mi Mi Mo Mi Mi Di* Mi Mi Mo Mi Mi Mo Mi Do* Mo Do* Mi Mo Mi Mi Mo Do* Mi Mo Mi Mi Mo Mi Mi Mo Mi Do* Mo Mi Mi Mo Mi Mi

36 PAPIER- TONNE UND WERT- STOFF- SACK Papiertonne immer 4-wöchentlich Wertstoffsack immer 2-wöchentlich * Verschiebung durch Feiertage Ganderkesee 2: Bookholzberg, Kühlingen, Grüppenbühren, Neuenlande, Hohenböken Ganderkesee 2: Bookholzberg, Kühlingen, Papiertonne Wertstoffsack Grüppenbühren, Neuenlande, Hohenböken Di Mi* Di Di Di Di Di Di Di Mi* Di Di Mi* Di Di Di Di Di Di Mo* Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Di Mi* Di Di Di Di Di Di Mi* Di Di Di Ganderkesee 3: Ganderkesee östlich der Grüppenbührener Straße / Ring / Lange Straße / Adelheider Straße, Urneburg, Almsloh, Elmeloh Ganderkesee 3: Ganderkesee östlich der Papiertonne Wertstoffsack Grüppenbührener Straße / Ring / Lange Straße / Do Adelheider Straße, Urneburg, Mi Almsloh, Mi Elmeloh Do Mi Mi Do Mi Mi Fr* Mi Mi Fr* Mi Mi Do Mi Do* Do Do* Mi Do Mi Mi Do Do* Mi Do Mi Mi Do Mi Mi Do Mi Do* Do Mi Mi Do Mi Mi

37 Papiertonne immer 4-wöchentlich Wertstoffsack immer 2-wöchentlich * Verschiebung durch Feiertage Ganderkesee 4: Ganderkesee westlich der Grüppenbührener Straße / Ring / Lange Straße / Adelheider Straße Ganderkesee 4: Ganderkesee westlich der Papiertonne Wertstoffsack Grüppenbührener Straße / Ring / Lange Straße / Mi Adelheider Straße Do* Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Do* Mi Mi Do* Mi Mi Mi Mi Mi Mi Di* Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Mi Do* Mi Mi Mi Mi Mi Mi Do* Mi Mi Mi PAPIER- TONNE UND WERT- STOFF- SACK Ganderkesee 5: Bookhorn, Falkenburg, Steinkimmen, Bergedorf, Bürstel, Immer, Birkenheide, Schlutter, Hengsterholz, Havekost, Hoyerswege, Holzkamp Ganderkesee 5: Bookhorn, Falkenburg, Steinkimmen, Papiertonne Wertstoffsack Bergedorf, Bürstel, Immer, Birkenheide, Schlutter, Fr Hengsterholz, Havekost, Do* Hoyerswege, Mi Holzkamp Fr Mi Mi Fr Mi Mi Sa* Mi Mi Sa* Mi Mi Fr Mi Mi Fr Di* Mi Fr Mi Mi Fr Mi Mi Fr Mi Mi Fr Do* Mi Fr Mi Mi Fr Mi Do* Fr Mi Mi

38 PAPIER- TONNE UND WERT- STOFF- SACK Papiertonne immer 4-wöchentlich Wertstoffsack immer 2-wöchentlich * Verschiebung durch Feiertage Großenkneten 1: Ahlhorn, Steinloge, Hagel, Bakenhus, Hellbusch, Großenkneten, Hespenbusch-Pallast Großenkneten 1: Ahlhorn, Steinloge, Hagel, Papiertonne Wertstoffsack Bakenhus, Hellbusch, Großenkneten, Hespenbusch-Pallast Mo Fr* Do Mo Do Do Mo Do Do Mo Do Do Mo Do Do Mo Do Do Mo Mi* Do Mo Do Do Mo Do Do Mo Fr* Do Mo Fr* Do Mo Do Do Mo Do Fr* Mo Do Do Großenkneten 2: Regente, Sage, Bissel, Hengstlage, Döhlen, Huntlosen, Westrittrum, Amelhausen, Lethe bis westlich der Bahn einschl. Hemannshausen, Halenhorst, Haschenbrok, Husum, Sannum, Hosüne, Sage-Haast Großenkneten 2: Regente, Sage, Bissel, Hengstlage, Papiertonne Wertstoffsack Döhlen, Huntlosen, Westrittrum, Amelhausen, Lethe Di bis westlich der Bahn Fr* einschl Hemannshausen, Do Di Halenhorst, Haschenbrok, Do Husum, Sannum, Do Hosüne, Sage-Haast Di Do Do Di Do Do Di Do Do Di Do Do Di Mi* Do Di Do Do Di Do Do Di Fr* Do Di Fr* Do Di Do Do Di Do Fr* Di Do Do

39 Papiertonne immer 4-wöchentlich Wertstoffsack immer 2-wöchentlich * Verschiebung durch Feiertage Harpstedt 1: Gemeinden Dünsen, Kirchseelte und Flecken Harpstedt Harpstedt 1: Gemeinden Dünsen, Kirchseelte und Papiertonne Wertstoffsack Flecken Harpstedt Do Di* Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Sa* Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Fr* Mo Mo Do Di* Mo Do Mo Mo Fr* Mo Mo Do Mo Mo PAPIER- TONNE UND WERT- STOFF- SACK Harpstedt 2: Gemeinden Beckeln, Colnrade, Groß Ippener, Prinzhöfte und Winkelsett Harpstedt 2: Gemeinden Beckeln, Colnrade, Groß Papiertonne Wertstoffsack Ippener, Prinzhöfte und Winkelsett Fr Di* Mo Fr Mo Mo Fr Mo Mo Fr Mo Mo Fr Mo Mo Fr Mo Mo Fr Sa* Mo Fr Mo Mo Fr Mo Mo Sa* Mo Mo Fr Di* Mo Fr Mo Mo Sa* Mo Mo Fr Mo Mo

40 PAPIER- TONNE UND WERT- STOFF- SACK Papiertonne immer 4-wöchentlich Wertstoffsack immer 2-wöchentlich * Verschiebung durch Feiertage Hatten 1: Sandkrug, Streekermoor bis östlich Borchersweg, Hatterwüsting, Wunderhorn, Im Rehwinkel, Klein Bümmerstede, Am Wasserwerk Hatten 1: Sandkrug, Streekermoor bis östlich Papiertonne Wertstoffsack Borchersweg, Hatterwüsting, Wunderhorn, Im Rehwinkel, Do Klein Bümmerstede, Mo Am Wasserwerk Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Fr* Mo Mo Do Mo Mo Do Di* Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Sa* Do Mo Mo Do Mo Mo Hatten 2: Tweelbäke-Ost, Sandtange, Munderloh, Dingstede, Kirchhatten, Sandhatten Hatten 2: Tweelbäke-Ost, Sandtange, Munderloh, Papiertonne Wertstoffsack Dingstede, Kirchhatten, Sandhatten Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Fr* Mo Mo Do Mo Mo Do Di* Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Mo Do Mo Sa* Do Mo Mo Do Mo Mo

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