Informationen. zur. Abiturprüfung 2017

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1 Informationen zur Abiturprüfung 2017 gemäß AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK in der Fassung vom

2 Vorbemerkung Nach der Info-Sammlung zur gymnasialen Oberstufe in der Eichenschule, die sich mit den Verordnungsvorgaben für die unterrichtliche Organisation der Einführungs- und Qualifikationsphase beschäftigt, lege ich hiermit ein zweites Informationsheft vor, das die wesentlichen Regelungen der Abiturprüfung zusammenfasst. Die Infosammlung wendet sich an alle an der Abiturprüfung eines Jahrgangs Beteiligten, also insbesondere an die betroffenen Schüler und Lehrer, aber auch an interessierte Eltern und Gremienvertreter unserer Schule. Zwecks größerer Übersichtlichkeit sind die Verordnungsregeln verkürzt und abgestimmt auf die Abiturorganisation der Eichenschule wiedergeben worden. Bei Unklarheiten und in Zweifelsfällen sollte daher das Gespräch mit dem Oberstufenkoordinator gesucht werden, um Probleme in der Abiturprüfung zu vermeiden. Besonders lege ich allen Lesern den Terminkalender am Ende ans Herz. Allen Beteiligten wünsche ich eine erfolgreiche Abiturprüfung Karsten Frick Oberstufenkoordinator Inhalt Abiturprüfung 2017 Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung (ohne besondere Lernleistung) und zur Feststellung der allgemeinen Hochschulreife Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen Schriftliche Prüfung ( 9) Mündliche Prüfung ( 10) Mündliche (Zusatz-)Prüfung ( 10) Verhaltensmaßregeln in der Prüfung Einsichtnahme in Prüfungsakten ( 25) Umrechnung der Gesamtpunktzahl in eine Durchschnittsnote der 6-stufigen Notenskala ( 14) Termine Fachprüfungsausschüsse

3 Abiturprüfung 2017 Organisation Schulleitung Sekretariat Herr Frick Frau Dr. Vollmer-Eicken Frau Dreyer Frau Grabs Abiturprüfungskommission Vorsitzender (VPK) Mitglieder Herr Christian Birnbaum Herr Frau Gisela Heyber Herr Karsten Baumgart Frau Prof. Dr. Hansen-Schaberg für den Schulträger Fachprüfungsausschüsse (FPA) Schriftliche Prüfung Fachprüfungsleiter (FPL) Referent/-in Korreferent/-in Mündliche Prüfung Fachprüfungsleiter (FPL) Prüfer/-in Protokollant/-in bis zu 5 Lehrkräfte ohne Stimmrecht Überprüfung am Ende des dritten Kurshalbjahres ( 7) Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten Schulhalbjahres der QPhase wird überprüft, ob bis zum Ende des vierten Schulhalbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllt werden können; anderenfalls findet eine Beratung über den weiteren Bildungsweg statt. Bei der Überprüfung werden die im vierten Schulhalbjahr belegten Fächer mit jeweils 15 Punkte zugrunde gelegt. Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung, Rücktritt ( 8) Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Q-Phase erfolgt die Meldung zur Abiturprüfung (Letzter Termin: Mo., , 09:20 Uhr, Sekretariat). Die Meldung zur Prüfung enthält: Kurse für Block I ggf. weitere Kurse für das Zeugnis ggf. Antrag auf Ausschluss der Zuhörer ggf. Rücktritt von besonderer Lernleistung Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen ist oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, tritt in das zweite Schulhalbjahr der Q-Phase zurück, sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der Frist nach 3 VO-GO abgelegt werden kann.

4 Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung (ohne besondere Lernleistung) und zur Feststellung der allgemeinen Hochschulreife Zulassung (später Bestehen der Prüfung), wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Block I 12 Halbjahresergebnisse des 1., 2. und 3. Prüfungsfachs im 1. bis 4. Halbjahr in zweifacher Wertung davon 9 Halbjahresergebnisse mit mindestens 05 Punkten (also höchstens 3 Kurse unter 05 Punkten) 24 Halbjahresergebnisse (nicht 1., 2. und 3. Prüfungsfach) in einfacher Wertung darunter 4. und 5. Prüfungsfach im 1. bis 4. Halbjahr davon 20 Halbjahresergebnisse mit mindestens 05 Punkten (also höchstens 4 Kurse unter 05 Punkten) 40 Nach Multiplikation der aus den 36 Kursen ermittelten Punktsumme mit 48 müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Block II 5 Prüfungsergebnisse in vierfacher Wertung Zusammen mindestens 100 Punkte in 3 Prüfungsfächern mindestens 20 Punkte Andernfalls : Nichtzulassung und Rücktritt in Jahrgang 11.

5 Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen zu belegen einzubringen Prüfungsfächer 4 4 Deutsch 4 4 eine Fremdsprache 4 4 weitere Fremdsprache (nur sprachlicher Schwerpunkt) 4 4 Falls SA neu in EPhase als 2. Fremdsprache 4 2 Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 2 2 Politik-Wirtschaft 2 2 Geschichte 2 2 Religion oder Werte und Normen 4 1) 2 1) Mathematik 4 4 eine Naturwissenschaft 4 4 weitere Naturwissenschaft oder Informatik (nur naturwissenschaftlicher Schwerpunkt) weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft oder Informatik (nur gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt) Sport 4 0 2) Seminarfach 4 2 3) 1) oder anderes (Nicht-Prüfungs-)Fach aus B, falls eigene Religion nicht angeboten wird 2) Falls mehr als ein Sportkurs eingebracht wird, muss eine Individualsportart darunter sein. 3) Darunter Halbjahr mit Facharbeit und vorangegangenes bzw. nachfolgendes Halbjahr Weitere Bedingungen: 1. In Sport können maximal 3 Halbjahresergebnisse eingebracht werden. 2. Es dürfen keine Halbjahresergebnisse eingebracht werden, in denen themengleich unterrichtet worden ist. 3. Kein Halbjahresergebnis darf 00 Punkte betragen.

6 Schriftliche Prüfung ( 9) Die Prüfungsaufgaben werden für alle Schüler/-innen in Niedersachsen einheitlich vom Kultusministerium gestellt. Jede Aufgabe bezieht sich auf mindestens zwei Schulhalbjahre der QPhase. Jede Prüfungsaufgabe wird am Nachmittag vor dem Prüfungstag elektronisch für die Schule bereitgestellt. Die Schulleitung sorgt für das Kopieren der Aufgaben. Der Prüfling findet sich am Prüfungstag spätestens um 7:45 Uhr im Prüfungsraum ein. Dem Prüfling werden in jedem Fach zwei, in Deutsch drei Aufgabenstellungen zur Auswahl vorgelegt, von denen nach seiner Entscheidung eine zu bearbeiten ist. Hierzu erhält der Prüfling eine Auswahlzeit von 20 Minuten; in Deutsch und Mathematik von 30 Minuten. Bearbeitungszeit: P1, P2 und P3: 300 Minuten P4: 220 Minuten Es gibt eine ständige Aufsicht bei der Anfertigung der Arbeit. Der Prüfungsraum darf nur einzeln und für kurze Zeit verlassen werden. Es dürfen nur die angegebenen Toiletten benutzt werden. Der Prüfungsbereich darf nicht verlassen werden. Bei vorzeitiger Abgabe der Arbeit muss das Schulgrundstück verlassen werden. Für die Arbeit muss gestempeltes Schulpapier benutzt werden (auch für Schmierzettel). Nur die in der Prüfungsaufgabe angegebenen Hilfsmittel dürfen verwendet werden. Sind die Hilfsmittel unzureichend, so ist die Aufsicht zu informieren. Ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung ist grundsätzlich als Hilfsmittel zugelassen. Hilfen für einzelne Schüler sind unzulässig. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zum Abzug von einem Punkt (durchschnittlich 5 Fehler je Seite) oder zwei Punkten (durchschnittlich 7 Fehler je Seite) der Bewertung. Unübersichtliche Textstellen werden nicht bewertet. Entwürfe können nur dann ergänzend zur Bewertung herangezogen werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift drei Viertel des Gesamtumfangs beträgt. Die Arbeiten werden vom Referenten und Korreferenten bewertet. Der Vorsitzende der Prüfungskommission kann Bewertungen ändern.

7 Mündliche Prüfung ( 10) Der Prüfling findet sich spätestens 30 min. vor Prüfungsbeginn in der Cafeteria ein. Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Min. Aufzeichnungen dürfen gemacht werden bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns Durchführung: mündliche Prüfungen sind Einzelprüfungen Dauer 20 bis 30 Minuten keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) Vorsitzende der Abiturprüfungskommission kann Vorsitz übernehmen VPK kann selbst Fragen stellen Die mündliche Prüfung wird abgebrochen, wenn die Abiturprüfung (auch mit 15 KMK-Punkten in der Prüfung) nicht mehr bestanden werden kann. Bewertung: Vorschlag des Prüfers Festsetzung durch Fachprüfungsausschuss Bekanntgabe der Bewertung durch die Prüfungskommission am Ende eines jeweiligen Prüfungshalbtages Anwesende: 3 Mitglieder des Fachprüfungsausschusses bis zu 5 Lehrkräfte ohne Stimmrecht Mitglieder der Prüfungskommission bis zu 2 Personen mit dienstlichem Interesse Mit Zustimmung des Prüflings: 1 Mitglied Schulelternrat 1 Mitglied Schülerrat* bis zu 2 Schüler Jahrgang 11* *dürfen nicht an der Beratung teilnehmen In den schriftlichen Prüfungsfächern kann die Prüfungskommission auch mündliche Prüfungen ansetzen. Weitere mündliche Prüfungen finden auf Antrag der Schülerin oder des Schülers statt. Das Gesamtergebnis bei mündlicher und schriftlicher Prüfung wird nach 4 und Anlage 1 bzw. Anlage 2 der Prüfungsordnung ermittelt.

8 Verhaltensmaßregeln während der Prüfung Nichtteilnahme ( 20) Bei Nichtteilnahme ist der Grund (z.b. Krankheit) unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen (hier: ärztliches Attest). Bei plötzlicher Erkrankung am Prüfungstag ist das Sekretariat unter Tel / zwischen 7:15 und 7:30 Uhr zu informieren und schnellstmöglich das ärztliches Attest beizubringen. Erkennt die Abiturprüfungskommission die Gründe nicht an, wird der Prüfungsteil mit 00 Punkten bewertet. Täuschung ( 21) Täuschungsversuch oder Inanspruchnahme von unerlaubten Hilfen führt zu 00 Punkten für den Prüfungsteil. In schweren Fällen (vorbereitete Täuschung) kann die Abiturprüfung für nicht bestanden erklärt werden. Innerhalb eines Jahres nach der Aushändigung der Abiturzeugnisse kann die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt werden. Störung ( 22) Stört ein Prüfling die Prüfung so nachhaltig, dass die ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist, so kann die Abiturprüfungskommission den Prüfling von der weiteren Prüfung ausschließen und seine gesamte Prüfung für nicht bestanden erklären. Erleichterungen für Prüflinge mit Behinderungen ( 23) Für Prüflinge mit Behinderungen kann das vorsitzende Mitglied der Abiturprüfungskommission Erleichterungen der äußeren Prüfungsbedingungen zulassen (z.b. längere Bearbeitungs- oder Vorbereitungszeit, Technische Hilfsmittel). Einsichtnahme in Prüfungsakten ( 25) Die oder der Geprüfte kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Prüfung auf schriftlichen Antrag ihre bzw. seine Prüfungsakten einsehen. Die Antragsformulare und der Einsichtstermin werden mit dem Abiturzeugnis ausgehändigt. Schriftliche Informationen über Prüfungsergebnisse, Zeugnisse und Bescheinigungen werden nur persönlich ausgegeben. Im Ausnahmefall kann die Ausgabe an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, wenn eine unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird und die Person sich ausweisen kann.

9 Umrechnung der Gesamtpunktzahl nach 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Durchschnittsnote Punkte Durchschnittsnote 300 4,0 571 bis 588 2,4 301 bis 318 3,9 589 bis 606 2,3 319 bis 336 3,8 607 bis 624 2,2 337 bis 354 3,7 625 bis 642 2,1 355 bis 372 3,6 643 bis 660 2,0 373 bis 390 3,5 661 bis 678 1,9 391 bis 408 3,4 679 bis 696 1,8 409 bis 426 3,3 697 bis 714 1,7 427 bis 444 3,2 715 bis 732 1,6 445 bis 462 3,1 733 bis 750 1,5 463 bis 480 3,0 751 bis 768 1,4 481 bis 498 2,9 769 bis 786 1,3 499 bis 516 2,8 787 bis 804 1,2 517 bis 534 2,7 805 bis 822 1,1 535 bis 552 2,6 823 bis 900 1,0 553 bis 570 2,5

10 Termine Freitag, , 11:10 Uhr Montag, Montag, Dienstag, , 14:00 Uhr Mi., Mi., Mittwoch, , 08:30 Uhr Abitur-Information, Ausgabe der Meldebögen Meldung zum Abitur (bis 09:20 Uhr) Ende 12/II; Zeugnisausgabe durch Tutoren in der 1. gr. Pause, anschließend Unterrichtsschluss 1. Konferenz der Abiturprüfungskommission; anschließend Information über Nicht-Zulassung Schriftliche Abiturprüfung Veröffentlichung des P5-Prüfungsplans Montag, Mündliche Abiturprüfung Studientag für Klasse 5 bis 11 Dienstag, Mittwoch, Mittwoch, , 11:00 Uhr Freitag, , 13:00 Uhr Mittwoch, Donnerstag, Montag, , Dienstag, Dienstag, , nachmittags Freitag, , 11:00 Uhr Mündliche Abiturprüfung (nachmittags) Mündliche Abiturprüfung (nachmittags) 2. Konferenz der Abiturprüfungskommission Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung 15:30 Uhr Endtermin der freiwilligen Meldung zur mdl. Zusatzprüfung Bekanngabe des Prüfungsplans der mdl. Zusatzpüfungen (P1 P4) Mündliche Zusatzprüfungen 3. Konferenz der Abiturprüfungskommission Entlassungsfeier

11 Fachprüfungsausschüsse Schriftliche Prüfung (1) Abitur-Prüfungen auf erhöhtem Anforderungsniveau (ea) Fach Kursnummer Zahl der Prüflinge FPL Referent/-in Korreferent/-in Biologie BI1 15 VOS NEU OLT Chemie CH1 10 BNK POR SLI Deutsch DE1 18 BEN RÜN CRO DE2 17 HEY VOE SRD DE3 16 BEN HEY ALG DE4 14 HEY EBE HEL Erdkunde EK1 14 STE G-G BUH EK2 16 STE BUH G-G Englisch EN1 14 JNE NOR SWD EN2 15 KRÜ BDG SAP EN3 14 KRÜ TOR KON EN4 12 JNE PAR KRÜ Geschichte GE1 15 BIR KLI CRA GE2 18 BIR KID LÜD GE3 15 BIR JNB AND Kunst KU1 11 JUB HAN REU KU2 11 JUB REU HAN Mathematik MA1 20 BAG FRI HEI MA2 20 BAG JNC MAH Physik PH1 17 BLO WES AMI Politik-Wirtschaft PO1 20 DEU HAS HOP PO2 14 GRU HOP HAS Ev. Religion RE1 12 MBS JNA KÖH

12 Fachprüfungsausschüsse Schriftliche Prüfung (2) Abitur-Prüfungen auf grundlegendem Anforderungsniveau (ga) Fach Kursnummer Zahl der Prüflinge FPL Referent/-in Korreferent/-in Biologie bi41 4 POR TRE FRW bi42/43 12 POR FRW TRE Deutsch de41 4 VOE MER LEM de42 4 VOE SRD LEM de43 8 VOE LEM MER Englisch en41 5 NOR LÜD PAR en42 8 AND MOS BDG en43 8 TOR JNE MOS Französisch fr41 4 KON MIG MBS Geschichte ge41 8 SWD CRA KLI Informatik if41 7 COR VOM BLO Mathematik ma41/42 15 FRS ARN SHA ma43 7 FRS SHA KHL ma44 4 FRS BAG ARN Musik mu41 1 LEM CRO MAH Physik ph41 4 WES KHL BNK ph42 5 WES BLO BNK Politik-Wirtschaft po41 6 HOP GRU DEU Ev. Religion re41 2 EBE HEL JNA Spanisch sn41 1 TOR ZEG ALG

13 Fachprüfungsausschüsse Mündliche Prüfung Fach Kursnummer Zahl der Prüflinge FPL Referent/-in Korreferent/-in Biologie bi41 13 Por Tre Hei bi42/43 6 Ben FrW Vos bi42/43 6 Vos FrW Neu bi42/43 6 Ben FrW Olt bi42/43 3 Neu FrW Olt Deutsch de41 4 Hey Mer Jub de42 5 Hey Srd Ebe de43 3 Voe Lem Alg Englisch en41 6 And Lüd Sap en42 2 Krü Mos JnE en43 2 Krü JnE Mos Französisch fr41/42 1 MBS Mig Kon Geschichte ge41 4 Swd Cra Deu ge41 3 JnB Cra Swd Informatik if41 6 Cor Vom Blo Latein la41 4 Olt BuH Els Mathematik ma41/42 5 JnC Arn Mah ma44 6 FrS Bag Sha Musik mu41 1 Lem Cro Mah Physik ph41 2 Bnk Khl Ami Politik-Wirtschaft po41 6 G-G Gru Han po41 3 Deu Gru Has ev. Religion re41 6 JnA Hel Köh re41 6 Mer Hel JnA re41 2 Köh Hel Vom Spanisch sn41 5 Alg Zeg Bdg

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