Informationen zur Qualifikationsphase der Profiloberstufe. - für den Abiturjahrgang

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1 Informationen zur Qualifikationsphase der Profiloberstufe - für den -

2 Ihre Versetzung in die QUALIFIKATIONSPHASE ist in Sicht Sie befinden sich in der Einführungsphase (11. Klasse) Ihre weitere Laufbahn an der Helene- Lange- Schule umfasst anschlie- ßend nur noch zwei Schuljahre, die sogenannte QUALIFIKATIONSPHASE, die sich in vier Kurshalbjahre gliedert. Sie werden entweder mit 1.1, 1., bezeichnet oder von 1 bis durchnummeriert. Die bisher übliche Notenskala von 1 bis 6 wird jetzt durch Punktzahlen ersetzt Vor Beginn dieser Phase muss sich jede/r intensiv mit den folgenden Informationen auseinandersetzen, da nun Entscheidungen anstehen, die unmittelbare Folgen für das Abitur in zwei Jahren haben werden. VERWEILDAUER in der Oberstufe Die maximale Verweildauer auf der Oberstufe beträgt grsätzlich Jahre. Das bedeutet, dass man lediglich eines der vor einem liegenden Schuljahre einmal wiederholen kann. Wird man z.b. nicht in die Qualifikationsphase versetzt, dann muss man nach Wiederholung der Einführungsphase die Qualifikationsphase ohne Wiederho- lungsmöglichkeit durchlaufen; man kann sich also nicht entschließen, z.b. den 1. Jahrgang auch noch einmal zu wiederholen. Lediglich eine nicht bestandene Abiturprüfung ließe es zu, dass man ein weiteres Jahr auf der Schule verbleiben kann, um die nicht bestandene Prüfung noch einmal - hoffentlich erfolgreich - zu wiederholen, so dass man damit - also ausnahmsweise - auf 5 Jahre Oberstufenzugehörigkeit käme. Fächer in Aufgabenfeldern Bis auf das Fach Sport das Seminarfach sind die Unterrichtsfächer in der Qualifikationsphase drei verschiedenen Aufgaben- feldern zugeordnet. AUFGABENFELD A AUFGABENFELD B AUFGABENFELD C Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, weitere Fremdsprachen, Kunst, Musik, Darst. Spiel Geschichte, Politik- Wirtschaft, Erdke, Religi- on, Werte Normen, Philosophie, Wirtschaft Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik Sport, Seminarfach KURSARTEN Ab Eintritt in die Qualifikationsphase findet der Unterricht nur noch in Form von unterschiedlichen Kursen statt. Sie müssen drei Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau (je Wochensten) mehrere Kurse auf normalem Anforderungsniveau ( oder Wochensten) belegen. In jedem Kurshalbjahr belegen Sie einen Kurs im Fach Sport einen Kurs im Seminarfach (Informationen folgen). Ihr Stenplan muss mindestens 3 Wochensten umfassen. WAHL DER KURSE Zunächst müssen Sie die Entscheidung fällen, welchen Schwerpunkt Sie an der Helene- Lange- Schule belegen wollen. Die folgende Auswahl folgt der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, die die vorgenommenen Setzungen zulässt. Sie wählen den... SPRACHLICHEN MUSISCH- KÜNSTLERISCHEN GESELLSCHAFTS- WISSENSCHAFTLICHEN NATURWISSEN- SCHAFTLICHEN SPORTLICHER mit einer Fremdsprache einer weiteren Fremdsprache oder Deutsch... mit Musik oder Kunst Deutsch oder Mathe- matik... mit Geschichte einem weiteren Fach aus dem Aufgabenfeld B... mit einer Naturwissenschaft einer weitern Naturwissenschaft, oder Mathematik oder Informatik... mit Sport einer Naturwissen- schaft... als Schwerpunktfächer. Damit haben Sie bereits zwei Ihrer Abiturprüfungsfächer festgelegt. Dabei ist darauf zu achten, dass mindestens ein Schwerpunktfach an der HLS zu belegen ist. 1

3 Prüfungsfächer Vor Eintritt in die Qualifikationsphase müssen Sie fünf Prüfungsfächer benennen, die in der Qualifikationsphase mit jeweils Wochensten unterrichtet werden. Im 1. bis. Prüfungsfach werden Sie eine schriftliche, im 5. Prüfungsfach eine mündliche Abiturprüfung ablegen. Die beiden Schwerpunktfächer bilden das 1.. Prüfungsfach. Ausnahme: Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt ist Geschichte das 1. das weitere Fach aus dem Aufgabenfeld B das 3. Prüfungsfach. Das. Prüfungsfach muss Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Der Unterschied zwischen. 3. Prüfungsfach liegt in der Gewichtung, mit der die Leistungen in die Gesamtqualifikation eingehen. Bei der Wahl aller fünf Prüfungsfächer gelten weitere Festlegungen: aus jedem Aufgabenfeld (A; B; C) muss mindestens ein Fach als Prüfungsfach gewählt werden; unter den fünf Prüfungsfächern müssen mindestens zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache Mathematik sein; der Unterricht in den ersten 3 Prüfungsfächern muss auf erhöhtem Anforderungsniveau stattfinden; alle Prüfungsfächer müssen mit jeweils Wochensten unterrichtet werden. Ausnahme: Sport auf erhöhtem Niveau mit 5 Wochensten. Prüfungsfach kann nur ein Fach sein, in dem die Schülerin oder der Schüler mindestens ein Schulhalbjahr, bei einer neu beginnenden Fremdsprache ein Schuljahr lang in der Einführungsphase am Unterricht teilgenommen hat. Zu beachten ist, dass maximal eines der Prüfungsfächer 1 bis 3 maximal zwei der Prüfungsfächer 1 bis 5 an einer anderen Schule belegt werden dürfen. Bei der Wahl der Prüfungsfächer ist in jedem Fall zu beachten, dass Kombinationen, mit denen die Einbringungsverpflichtungen (siehe unten) nicht erfüllt werden können, nicht erlaubt sind. Deshalb muss bereits hier betrachtet werden, welche Fächer Sie in welchem Umfang während der Qualifikationsphase belegen welche Sie davon letztendlich in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringen müssen. BELEGUNGSVERPFLICHTUNGEN Innerhalb der vier Kurshalbjahre müssen Sie Belegungsverpflichtungen erfüllen, wie sie in der folgenden Tabelle aufgelistet sind. Zu einem Teil werden Sie dies auch schon durch die Wahl Ihrer Prüfungsfächer erledigen. Fehlendes wird durch das Belegen entsprechender weiterer Kurse abgedeckt. Wenn Sie einen Kurs belegen, bedeutet dies, dass Sie an ihm teilnehmen mit mehr als 0 Punkten abschließen. In der Summe müssen Sie mit den Kursen, die Sie pro Kurshalbjahr belegen, im Durchschnitt aller Halbjahre mindestens 3 Wochensten erreichen. Fach Pflichtkurse Wochensten pro Halbjahr Deutsch eine Fremdsprache Mathematik eine Naturwissenschaft eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft (gilt nur für den gesellschaftsw. den sportl. Schwerpunkt) Religion Kunst o. Musik o. Darstell. Spiel im musisch- künstlerischem Schwerpunkt müssen zwei Fächer belegt werden. Politik- Wirtschaft Geschichte Sport Seminarfach

4 EINBRINGUNGSVERPFLICHTUNGEN Schon zum Zeitpunkt der Entscheidung für die Prüfungsfächer ist es wichtig, einen Blick auf die Einbringungsverpflichtungen in die Gesamtqualifikation für das Abitur zu werfen. In den ersten Teil (Block I) der Gesamtqualifikation werden genau 36 Schulhalbjahresergebnisse einfließen. Darunter müssen sich die Ergebnisse in den fünf Prüfungsfächern sowie weiteren Fächern befinden. Sofern sie nicht durch Ihre 5 Prüfungsfächer abgedeckt sind, müssen folgende Kurse ebenfalls eingebracht werden: Fächer Deutsch Fremdsprache weitere Fremdsprache Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel Politik- Wirtschaft Geschichte Religion oder Werte Normen oder Philosophie Mathematik Naturwissenschaft Anzahl der Schulhalb- jahresergebnisse weitere Naturwissenschaft Seminarfach weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. ) Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach 8 Abs. Nr. c) VO- GO neu zu erwerben, so müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; dies gilt auch, wenn die Einbringungsverpflichtung mit einer anderen als in der Einführungsphase neu begonnen Fremdsprache erfüllt werden. Schulhalbjahresergebnisse in einer in der Einführungsphase neu begonnen dritten oder vierten Fremdsprache können eingebracht werden. 3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt. ) Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. Im musisch- künstlerischen Schwerpunkt müssen zwei Halbjahres- ergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst eingebracht werden. Sofern Kunst oder Musil als Prüfungsfach gewählt worden ist, kann Darstellendes Spiel nicht zusätzlich als mündliches Prüfungsfach gewählt werden. 5) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. Die weitere Naturwissenschaft kann durch das Fach Mathematik oder Informatik ersetzt werden. Wird sie durch das Fach Mathematik ersetzt, so bleiben die Belegungsverpflichtun- gen in dieser Naturwissenschaft davon unberührt. 6) Es muss sich um Ergebnisse aus zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Halbjahre handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist. 7) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftlichen Schwerpunkt. Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden. In diesem Fall sind zwei Schulhalbjahresergebnisse im Fach Informatik einzubringen. SPORT Sie belegen in jedem Kurshalbjahr einen Sportkurs. Das Angebot der Sportkurse gliedert sich in zwei Gruppen. A (Individualsportarten): Gleiten, Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Turnen... B (Mannschaftssportarten): Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Hockey, Tischtennis, Volleyball... Von den insgesamt Sportkursen müssen aus der Gruppe A aus der Gruppe B sein. 3

5 Im SEMINARFACH... stehen fächerübergreifende fächerverbindende Problemstellungen die Einübung verschiedener Methoden im Vorder- gr. Es sind verschiedene Arbeitsformen sowie verschiedene Verfahren der Präsentation der Erörterung von Ergebnissen anzuwenden. Außerdem wird von jeder Schülerin / jedem Schüler in einem der Schulhalbjahre eine Facharbeit geschrieben. KLAUSUREN Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau 1 1* Prüfungsfächer mit grlegendem Anforderungsniveau 1 1* übrige Fächer * In den schriftlichen Abiturfächern sind diese Klausuren von Art Dauer der Abiturprüfungsarbeit. In den Prüfungsfächern werden drei Klausuren geschrieben! D.h. ist z.b. Englisch kein Prüfungsfach, wird pro Halbjahr eine Klausur geschrieben. Die zweite Klausur im Halbjahr wird aus- schließlich von den Schülern mit P- Fach Englisch geschrieben. Das hat Einfluss auf den Wechsel von Prüfungsfächern. Nach dem Schreiben der. Klausur in Jahrgang 1 ist kein Wechsel der Prüfungsfächer mehr möglich. Das ABITUR Am Ende des 3. Halbjahres der Qualifikationsphase (13.1) erfolgt eine Überprüfung Ihrer bis dahin belegten Kurse der darin erbrachten Leistungen. Zusammen mit Ihrer Tutorin / Ihrem Tutor überprüfen Sie, ob Sie bis zum Ende des. Kurshalbjahres alle Bedingungen für Ihre Zulassung zum Abitur erfüllen können. Wichtig ist, dass am Ende des. Halbjahres die Belegungs- die Einbringungsverpflichtungen von Ihnen erfüllt worden sind. GESAMTQUALIFIKATION W as muss nun alles zum Abitur eingebracht werden? Zwei Blöcke sind für die Gesamtqualifikation relevant: 1. der Block I, in den 36 Halbjahresergebnisse einzubringen sind.. der Block II, die schriftlichen mündlichen Prüfungsleistungen im Abitur. Unter den Schulhalbjahresergebnissen dürfen keine Unterrichtsergebnisse sein, die themengleich unterrichtet worden ist, kein Schulhalbjahresergebnisse darf 0 Punkte betragen. Aus einem Fach dürfen nicht mehr als fünf Schulhalbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. BLOCK I Auf die genauen Verpflichtungen in Block I ist bereits eingegangen worden. Aus der Qualifikationsphase sind 36 Schulhalbjahres- ergebnisse einzelner Fächer in die Gesamtqualifikation einzubringen. Diese 36 Schulhalbjahresergebnisse sind in der gymnasialen Oberstufe wie folgt einzubringen: In Block I: 8 Schulhalbjahresergebnisse, darunter die Schulhalbjahresergebnisse des dritten bis fünften Prüfungsfachs aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr in einfacher Wertung sowie die 8 Schulhalbjahresergebnisse des ersten zweiten Prüfungsfachs aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr in zweifa- cher Wertung. In Block müssen mindestens 00 Punkte erreicht werden; dabei müssen unter den 8 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung mindestens unter den 8 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung mindestens 5 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein, d.h., dass Sie sich in allen Kursen auf normalem Niveau (auch in den Prüfungsfächern 5) den Kursen im dritten Prü- fungsfach insgesamt lediglich Schulhalbjahresergebnisse unter 5 Punkten erlauben können. Unter den acht Kursen der Prü- fungsfächer 1 dürfen sich lediglich 3 Schulhalbjahresergebnisse unter 5 Punkten befinden. Ist Sport Prüfungsfach, so müssen wie in allen anderen Prüfungsfächern die vier Schulhalbjahresergebnisse der Qualifikations- stufe eingebracht werden. Ist Sport nicht Prüfungsfach, so dürfen höchstens drei Schulhalbjahresergebnisse der Qualifikationsphase in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Wird mehr als ein Schulhalbjahresergebnis in die Gesamtqualifikation eingebracht, so müssen die Ergebnisse in mindestens in zwei verschiedenen Sportarten, darunter in mindestens einer Individualsportart, erreicht worden sein.

6 BLOCK II In den Block II fließen die Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung ein, wobei an die Stelle des vierten Prüfungsfachs das Ergebnis einer besonderen Lernleistung treten kann. Im Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden, dabei müssen in drei Prüfungsfächern, darunter im ersten oder im zweiten Prüfungsfach, jeweils mindestens 0 Punkte erreicht worden sein. B ESONDERE LERNLEISTUNG Außerdem gibt es die Möglichkeit, in den Block II der Gesamtqualifikation eine besondere Lernleistung einfließen zu lassen. Sie besteht aus der schriftlichen Dokumentation (z.b. eines außerordentlichen Wettbewerberfolgs) einem Kolloquium in der Gewichtung :1. Die besondere Lernleistung ersetzt in der Abiturprüfung das. Prüfungsfach folgender Weise: an die Stelle der üblichen schriftlichen Prüfung tritt das Ergebnis der besonderen Lernleistung in vierfacher Wertung BERECHNUNG der GESAMTQUALIFIKATION Anzahl der Kurse Faktor Punktzahl, maximal Punktzahl, mindest Block I Ergebnisse Ergebnisse in den P- Fächern Summe Block I Berechnung der Maximalsumme E I im Block I: E I = 0 x 660 = 600 Block II Abitur- Block Ohne besonderer Lernleistung Prüfungen um 1. bis 5. Prüfungsfach Mit besondere Lernleistung Prüfungen um 1. bis Prüfungsfach 0 + Ergebnis der besonderen Lernleistung 1 60 Punktzahl E II + Summe Block II Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird also wie folgt berechnet: 1) Block I E I = 0 P E I = Ergebnis Block I P = Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergeb- nisse des ersten zweiten Prüfungsfachs der einfachen Gewichtung der übrigen 8 Schulhalbjahresergebnisse ) Block II E II = x (PF 1 + PF + PF 3 + PF + PF 5) E II = Ergebnis Block II PF 1 - PF 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern 3) Gesamtpunktzahl E = E I + E II E = Ergebnis Gesamtpunktzahl Sie können also maximal 900 Punkte erreichen, müssen aber mindestens 300 Punkte ansammeln. In der folgenden Notentabelle können Sie ablesen, welche Durchschnittsnote sich aus der Anzahl der von Ihnen erreichten Punkte ergibt. Punkte NOTE Punkte NOTE Punkte NOTE 300,0 63 bis 80 3,0 63 bis 660,0 301 bis 318 3,9 81 bis 98,9 661 bis 678 1,9 319 bis 336 3,8 99 bis 516,8 679 bis 696 1,8 337 bis 35 3,7 517 bis 53,7 697 bis 71 1,7 355 bis 37 3,6 535 bis 55,6 715 bis 73 1,6 373 bis 390 3,5 553 bis 570,5 733 bis 750 1,5 391 bis 08 3, 571 bis 588, 751 bis 768 1, 09 bis 6 3,3 589 bis 606,3 769 bis 786 1,3 7 bis 3, 607 bis 6, 787 bis 80 1, 5 bis 6 3,1 65 bis 6,1 805 bis 8 1,1 83 bis 900 1,0 5

7 FACHHOCHSCHULREIFE (SCHULISCHER TEIL) Für den Fall, dass das Ziel ABITUR nicht erreicht wird, können schon vorher die Bedingungen für den schulischen Teil der Fach- hochschulreife erfüllt sein. Hierzu müssen eine Reihe von Leistungen innerhalb von in zwei (zeitlich) aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase (Jg. 1/13) erbracht worden sein: 1. Je Halbjahresergebnisse im 1.. Prüfungsfach in zweifacher Wertung, ins- gesamt mindestens 0 Punkte in zweifacher Wertung, darunter in dreien dieser Halbjahresergebnisse jeweils mindestens 10 Punkten in zweifacher Wertung. Also ist maximal ein "Unterkurs" möglich.. Weitere 11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung insgesamt mindestens 55 Punkten, darunter 9 dieser Halbjahresergebnisse mit mindestens jeweils 5 Punk- ten, also sind maximal "Unterkurse" möglich. Unter den 11 Halbjahresergebnis- sen müssen mindestens 6 aus stündigen Fächern dürfen höchstens 5 aus stündigen Fächern sein. Diese insgesamt 15 Halbjahresergebnisse müssen in folgenden Fächern erwor- ben worden sein: Kurse Deutsch Kurse in einer Fremdsprache Kurse Geschichte oder anderes Fach aus Aufgabenfeld B, wenn das Fach Prüfungsfach ist Kurse Mathematik Kurse in einer Naturwissenschaft Das 3. Prüfungsfach muss mit Ergebnissen berücksichtigt werden. 3. In keinem Fach mehr als zwei Kurse mit unter 5 Punkten. Kein Kurs mit 0 Punkten.. Unter den Schulhalbjahresergebnissen dürfen je Fach nicht mehr als zwei Ergeb- nisse sein. Um die vollständige Fachhochschulreife zu erlangen, muss noch ein einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung folgen. Die Fachholschulreife wird dann auf Antrag von der Schule bescheinigt. 6

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