Gebührenreglement des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) (Gebührenreglement ABB)

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1 Departement für Erziehung und Kultur Die Departementschefin Thurgau\ Frauenfeld, 3. Juli 2017 Entscheid DEK/0150/2017 Gebührenreglement des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) (Gebührenreglement ABB) Mit DEK-Entscheid Nr. 189 vom 10. November 2016 wurde in Ausführung von 43 des Gesetzes über die Berufsbildung und die Mittelschulen (Sekundarstufe II, GBM; RB ) und unter Berücksichtigung der Verordnung des Grossen Rates über die Gebühren der kantonalen Verwaltungsbehörden (RB 631.1) sowie der Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der kantonalen Verwaltungsbehörden (RB ) das Gebührenreglement für das ABB erlassen. In drei Bereichen drängen sich Präzisierungen sowie Ergänzungen auf: Die Abteilung Berufs- und Studienberatung erbringt kostenlose wie auch kostenpflichtige Leistungen sowohl für Jugendliche wie auch für Erwachsene. Die nun aufgeführten Gebühren haben das Ziel, klar und abschliessend festzulegen, für wen welche Gebühr gilt. Diese Gebühren gelten unabhängig davon, ob Personen beispielsweise von Politischen Gemeinden oder sozialen Institutionen zur Berufs- und Studienberatung geschickt werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden dadurch die Einnahmen der Berufs- und Studienberatung zumindest gleich oder leicht höher ausfallen. Aufgenommen in das Gebührenreglement wurden sodann die Gebühren für den Besuch der Integrationskurse lb und 2, die an den Berufsfachschulen angeboten werden. Schliesslich wurde im Gebührenreglement die Ziffer 5.2 präzisiert (schulorganisatorische Dienstleistungsgebühren der Bildungszentren nach Massgabe der zu besuchenden Schultage). Entscheid: 1. Die Gebühren des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) richten sich nach dem Anhang dieses Entscheids. 2. Das bisherige Gebührenreglement des ABB vom 10. November 2016 wird per 31. Juli 2017 aufgehoben. 3. Das Gebührenreglement ABB tritt per 1. August 2017 in Kraft. Regierungsgebäude 8510 Frauenfeld T , F

2 Thurgau '1 2/5 4. Mitteilung an: Zustellung extern (elektronisch, durch ABB) - Prüfungskommissionen - Bildung Thurgau Zustellung intern (elektronisch, durch DEK) - Amt für Berufsbildung und Berufsberatung - Generalsekretariat DEK - Rechtsdienst DEK (zur Veröffentlichung auf Webseite DEK) - Finanzverwaltung - Finanzkontrolle - Staatskanzlei (zur Publikation im Amtsblatt) Departement für Erziehung und Kultur Die Departementschefin Monika Knill

3 Thurgau 3/5 Anhang Gebührenreglement des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) (Gebührenreglement ABB) 1. Berufs- und Studienberatun Hinweis Betraci in Fr. 1.1 Berufs- und Laufbahnberatung für Personen ab 24 Jahren so- wie für Personen, deren berufliche Erstausbildung oder der Abschluss einer Mittelschule länger als 2 Jahre zurückliegt (Pauschaltarif gilt nach Ablauf von einem Jahr nach dem letzten Beratungsgespräch erneut) 1.2 Berufs- und Laufbahnberatung für Personen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau unter 24 Jahren und deren berufliche Erstausbildung oder der Abschluss einer Mittelschule weniger als 2 Jahre zurückliegt 1.3 Beratung für ausserkantonal wohnhafte Personen oder Bera- tungsfälle ausserhalb der regulären Kostenbeteiligung 4,5 Stunden jede weitere Stunde 4,5 Stunden jede weitere Stunde pro Stunde, unabhängig der zuweisenden Stelle (pauschal) gratis 1.4 Unentschuldigt verpasste Termine (Erwachsenenberatung) RAV-Beratungen (gem. Vertrag mit AWA) pro Stunde Spezielle psychodiagnostische Abklärung (PSI) für Erwachse- ne 1.7 Teilnehmende an Laufbahnkursen und Seminaren gemäss Dauer, Aufwand und Inhalt zwischen und Mahngebühren zur Medienausleihe max exkl. Ersatz 2. Brückenangebote 2.1 Gebühr Aufnahmeverfahren i 3. Berufliche Grundbildun 3.1 Erstellen Duplikate von Fähigkeitszeugnissen, Berufsattesten, Notenausweisen 3.2 Bestätigung von Fähigkeitszeugnissen, Berufsattesten und Notenausweisen in Fremdsprachen 3.3 von Lehrbetrieb oder Lernenden angeforderte Zwischenprüfung pro Ausweis nach Aufwand mind. Fr Gemäss Expertenaufwand 4. Qualifikationsverfahren/Validierun 4.1 Beratung und Zuweisung von Personen zum Validierungsverfahren gemäss Art. 31 BBV 4.2 Beratung und Zulassung von Personen zum Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 BBV 4.3 Zulassung von Repetenten ohne Lehrvertrag zum Qualifikationsverfahren 40 BbG BbG Akkontozahlung Materialkosten

4 Thurgau 4/5 4.4 Unentschuldigtes Fernbleiben vom Qualifikationsverfahren 37 BbG Effektive Kosten 4.5 Material- und Lokalkosten praktische Prüfungen - bei bestehendem Lehrvertrag: Weiterverrechnung an Lehrbetrieb - bei Personen ohne Lehrvertrag: Weiterverrechnung an Kandidatin/Kandidat (Art. 32 BBV, Repetenten) Effektive Kosten 4.6 Kosten Prüfungsabnahme für Lernende, welche von anderen Kantonen zugewiesen werden Effektive Kosten bzw. SBBK- Tarif für Einzelfächer 5. Berufsfachschulen 5.1 Lehrmittel - Verrechnung Lernende Effektive Kosten 5.2 Schulorganisatorische Dienstleistungsgebühr berufliche Grundbildung - 1/2 Schultag pro Woche - 1 Schultag pro Woche - mehr als 1 bis 2 Schultage pro Woche - mehr als 2 bis 3 Schultage pro Woche - mehr als 3 bis 5 Schultage pro Woche 5.3 Schulorganisatorische Dienstleistungsgebühr Brückenangebot - Typ Allgemein - Typ Praxis - Typ Praxis Hauswirtschaft Pro Schuljahr Pro Schuljahr bis Exkursionen und andere Sonderveranstaltungen Effektive Kosten 5.5 Sprachdiplome Effektive Kosten 5.6 Sprachaufenthalte im Rahmen des ordentlichen Unterrichts: Die Berufsfachschulen beteiligen sich an den Kosten eines zweiwöchigen Sprachaufenthalts mit Fr pro Aufenthalt und lernende Person (vgl. 6 Abs. 3 BbG) 5.7 Duplikat Ausweis für Lernende Duplikat Semesterzeugnis - Ausbildungszeitpunkt vor 10 Jahren und mehr - Ausbildungszeitpunkt vor weniger als 10 Jahren 5.9 Duplikat Berufsmaturitätszeugnis, Notenausweis kaufm. Berufe Restkosten nach Abzug von Fr Gebühr Aufnahmeverfahren Berufsmaturitätslehrgänge BM Bildung von Berufsbildner oder -bildnerinnen der Lehrbetriebe 6.1 Kursgeld für ZbW-Kurs am Arenenberg (inkl. Mittagessen, Kurswoche Pausenverpflegung, Getränke) 6.2 Duplikate von Kursausweisen 50.--

5 Thurgau-1 5/5 7. Schul elder 7.1 Verrechnung Schulgeld für Lernende, welche aus BFSV- Vertrags-Kantonen zugewiesen werden 7.2 Verrechnung Schulgeld für Lernende, welche aus Nicht- BFSV-Vertrags-Kantonen zugewiesen werden 7.3 BM2: Für Personen mit ausserkantonalem stipendienrechtlichem Wohnsitz (immer mit Kostengutschrift) Gemäss Tarif BFSV Gleicher Tarif wie zuweisender Kanton Tarif gemäss regionalem Schulgeldabkommen 8. Schulgelder lntegrationskurse lb und Schulgeld Pro 3` Semester

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