Editorial. Inhalt. Aktuelle Informationen aus dem Bereich Industrieprodukte. TÜV SÜD I Ausgabe 2 November 2011 Customer Care

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1 TÜV SÜD I Customer Care Aktuelle Informationen aus dem Bereich Industrieprodukte Editorial Sehr geehrte Leserin, sehr geehrte Leser, die Hersteller der unterschiedlichsten Industriebereiche können sich am Markt nur erfolgreich etablieren, wenn ihre Produkte normgerecht sind. Manche Vertragspartner gehen sogar so weit, die Erfüllung einer Richtlinie zur Bedingung für eine Zusammenarbeit zu machen. Für die Hersteller bedeutet das: Ohren und Augen auf. Denn Normänderungen erfolgen in regelmäßigen Abständen und müssen fristgerecht umgesetzt werden, um Verträge und Marktzugänge nicht zu gefährden. Deshalb informieren wir Sie in unserem Leitartikel über die anstehende Normänderung im Bereich Funktionale Sicherheit. Sie erfahren, welche Änderungen die neue Norm nach sich zieht und wie Sie Ihre Maschinen fit machen. Außerdem lesen Sie Wissenswertes über Prüfungen nach den SEMI-Standards und die Prüfung von Buchhaltungssoftware nach GoBS. Darüber hinaus stellen wir Ihnen unseren neuen Service ATEX Design Review und verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren aus dem Bereich EMV vor. Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Jens Drobek Geschäftsbereichsleiter Industrieprodukte Inhalt ATEX Design Reviews 02 Building Integrated Photovoltaik 03 SEMI-Guidelines 04 EMV-Konformität 05 Buchhaltungssoftware 06 Normenänderung für Funktionale Sicherheit 07

2 Seite 2 ATEX Design Review gibt Sicherheit und spart Kosten Mängel, die erst bei der EG-Baumusterprüfung erkannt werden, kosten Hersteller wertvolle Zeit bei der Markteinführung und verursachen hohe Kosten. Hier schafft die ATEX Design Review von TÜV SÜD Abhilfe: Anforderungen und kritische Punkte an einem Gerät werden durch eine Machbarkeitsstudie vorab analysiert. So steht einer zügigen Abwicklung der EG-Baumusterprüfung und einer abgesicherten Konformitätserklärung nichts im Weg. Die ATEX Design Review richtet sich an alle, die Geräte im Sinne der Richtlinie 94/9/EG in Verkehr bringen. Bei diesem Prüfverfahren arbeiten TÜV SÜD und der jeweilige Auftraggeber eng zusammen. Im ersten Schritt untersuchen die TÜV SÜD-Experten die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dazu gehören etwa Prüfmuster sowie alle relevanten Unterlagen. Im Anschluss wird das Sicherheitskonzept unter die Lupe genommen. Es wird überprüft, ob das Gerät die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (Richtlinie 04/9/EG, Anhang II) erfüllt. Hier ist es möglich, auf Wunsch des Auftraggebers einen normativen Bezug herzustellen und in die Bewertung miteinfließen zu lassen. Am Ende werden im Rahmen eines Abschlussgespräches die Ergebnisse der Design Review vorgestellt und offene Fragen besprochen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Geräte der Kategorie 1, 2 oder 3 handelt, denn in allen Fällen profitieren Hersteller von dem Service von TÜV SÜD. Geräte der Kategorie 1 / elektrische Geräte der Kategorie 2 Für diese Geräte ist der geregelte Bereich der ATEX-Richtlinie maßgeblich und eine EG-Baumusterprüfung vorgeschrieben. Hersteller können die Design Review nutzen, um ihre Geräte auf konstruktive Fehler untersuchen zu lassen. So können Abweichungen bei der EG-Baumusterprüfung vermieden werden. Das spart Zeit und reduziert Kosten. Denn wenn die Abweichungen erst bei der EG-Baumusterprüfung festgestellt werden, bedeutet das eine verzögerte Markteinführung sowie kostenintensive konstruktive Änderungen. Davon abgesehen steigen bei Mängeln auch die Prüfkosten. Mit der Design Review gehen Hersteller auf Nummer sicher. Geräte der Kategorie 3 / nicht-elektrische Geräte der Kategorie 2 Hersteller, deren Geräte dem ungeregelten Bereich der ATEX-Richtlinie zugerechnet werden können, benötigen keine EG-Baumusterprüfung. Um die Geräte allerdings in Verkehr bringen zu dürfen, müssen sie in Form einer EG-Konformitätserklärung in Eigenverantwortung erklären, dass ihre Geräte mit der Richtlinie 94/9/EG konform sind. Die langjährige Erfahrung von TÜV SÜD zeigt, dass konstruktive Fehler häufiger von unabhängigen Dritten erkannt werden. Hier leistet die Design Review einen wichtigen Beitrag, um den Herstellern mehr Sicherheit zu geben und sie vor Folgekosten zu schützen. Sebastian Willer sebastian.willer@tuev-sued.de

3 Seite 3 BIPV - Die Standards hinken der Entwicklung hinterher Die rasante Entwicklung des Photovoltaik (PV)-Marktes zeigt sich unter anderem bei BIPV (Building Integrated PV). Allerdings hinken die Standards, die für Qualität und damit Sicherheit sorgen, hinterher. Denn bislang gibt es zwar Prüfungen für die einzelnen BIPV-Module, aber für das BIPV-Montagesystem fehlen diese noch. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand und mögliche Entwicklungen. Was ist BIPV? BIPV-Produkte sind fester Bestandteil eines Gebäudes. Die PV-Segmente ersetzen oder ergänzen einzelne Gebäudeteile. Mögliche Beispiele sind: BIPV-Dachziegel, -Fassaden oder -Fenster. Im Gegensatz dazu steht BAPV (Building Applied/Added Photovoltaik). Hier sind die PV-Module eine Ergänzung des Gebäudes wie beispielsweise Aufdach-Anlagen. BIPV steht also für multifunktionale Gebäudekomponenten, die auch gezielt in das Gebäudedesign und in die Architektur integriert werden. Dabei können sie beispielsweise Schatten spenden und gleichzeitig vor Lärm und Witterung schützen. In BIPV-Produkten steckt ein großes Potenzial, denn sie sind nicht nur ein Designelement, sondern gleichzeitig ökologisch, ökonomisch und funktional. Der PV-Markt hat sich sehr schnell entwickelt, BIPV ist ein Beispiel dafür. Folge ist, dass die Qualitätssicherung durch Standards nicht Schritt halten konnte. So gibt es bislang keine speziellen BIPV-Normen und keine einheitliche Regelung. In Deutschland fällt ein PV-Modul und BAPV derzeit unter die Rubrik übrige Bauprodukte und bedarf deshalb (bisher) keiner Berücksichtigung der bau technischen Standards. Dies ist soweit auch vertretbar, da BAPV keine Funktion des Gebäudes übernimmt. Kritisch zu sehen ist allerdings, dass zum Beispiel Aufdach-Installationen eine nicht unerhebliche Belastung für die Dachhaut bedeuten. Bereits aufgetretene Schadensfälle deuten auf eine baldige Änderung der Bestimmungen hin. Zwar wird gerade über einen IEC Standard Photovoltaics in buildings durch CLC/TC 82/WG 1 verhandelt, eine Einigung steht aber noch aus. Und auch wenn dieser Stan - dard in Kraft tritt, wird er sich hauptsächlich mit der Eignung des PV-Moduls als Bauteil auseinandersetzen und hierbei die anwendbaren Baunormen berücksichtigen. Ein Modul-Standard erbringt jedoch lediglich den Nachweis, dass ein Modul gewissen bautechnischen Standards entspricht. Welche Standards berücksichtigt werden müssen, ergibt sich aber erst aus dessen Verwendungszweck. Aktuell bleibt das Montagesystem unberücksich tigt. Gerade dieses ist jedoch letztendlich in Verbindung mit dem Modul verantwortlich für die Einhaltung der Construction Products Directive (CPD) etwa in puncto mechanische Festigkeit (auch Wasserfestigkeit) und Standsicherheit sowie Brandschutz und Schallschutz (soweit anwendbar). Die Ini - tiative für den Standard kommt aus der PV-Branche. Ob die zuständigen Baubehörden einen solchen Standard anerkennen, ist noch fraglich. Für die Akzeptanz und die Marktdurchdringung ist eine Prüfung des BIPV- Systems (Montagesystem & Modul) sicherlich sinnvoller, da es dem Bauherren die Sicherheit gibt, dass beispielsweise das BIPV-Dach in seiner Auslegung den bautechnischen Anforderungen genügt. Natürlich muss die Ausführung vor Ort einer finalen Prüfung unterzogen werden. Kostenloses Webinar BIPV TÜV SÜD bietet am 06. Dezember 2011 ein kostenloses Webinar zum Thema BIPV an. Hier erfahren Interessierte, welche Standards in Deutschland und Europa gelten. Außerdem stellen wir Ihnen das BIPV- Zertifikat von TÜV SÜD vor: Für eine erfolgreiche Zertifizierung werden sowohl die Erfül lung der elektrischen als auch der bautechnischen Anforderungen geprüft. Fehlende Standards Konkret heißt das: BIPV-Systeme müssen sowohl elektrische Standards wie beispielsweise IEC 61730, aber gleichzeitig auch bautechnische Standards wie etwa CPD 89/106/EEC erfüllen. Erschwerend kommt hinzu, dass die nationalen Standards in den einzelnen Ländern nicht deckungsgleich sind. Unter können Sie sich für das Webinar anmelden. Andreas Faißt andreas.faisst@tuev-sued.de Kostenloses Webinar Am findet das kostenlose TÜV SÜD-Webinar Building Integrated PV mit Informationen zu den Anforderungen für den deutschen sowie europäischen Markt statt. Unter können Sie sich anmelden.

4 Seite 4 SEMI-Guidelines Anforderungen der Halbleiterindustrie Für Hersteller bedeutet das: Wer in der Halbleiterindustrie national wie international erfolgreich sein möchte, muss die Konformität seiner Produkte mit den SEMI-Guidelines nachweisen. Keine leichte Aufgabe, denn die SEMI-Guidelines werden häufig überarbeitet und aktualisiert. Ein kompetenter SEMI-Partner zahlt sich aus Hersteller müssen stets über die neuesten Entwicklungen bei den SEMI- Guidelines informiert sein. Was liegt da näher, als die Hilfe von TÜV SÜD zu nutzen, der an der Weiterentwicklung und Überarbeitung der SEMI-Guidelines beteiligt ist. Die Experten kennen sowohl die aktuellen Anforderungen als auch die Entwicklungen und Fristen künftiger Standards. SEMI-Guidelines sind inzwischen eine feste Größe in der Halbleiterindustrie. Obwohl es sich dabei nicht um Normen und damit gesetzlich verbindliche Richtlinien handelt, müssen Hersteller die SEMI-Konformität ihrer Produkte immer häufiger nachweisen. Die Gründe dafür und wie Hersteller von der Mitarbeit von TÜV SÜD bei den SEMI-Guidelines profitieren können, erfahren Sie in diesem Artikel. Semiconductor Equipment and Materials International (SEMI) ist eine internationale Organisation, die Unternehmen aus allen wichtigen Bereichen der Halbleiterindustrie zu ihren Mitgliedern zählt. Das SEMI-Komitee für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt des Bereichs Internationale Standardisierung entwickelt Standards und Richtlinien, die der allgemein anerkannte Sicherheitsstandard in der Halbleiterindustrie sind. Die SEMI S2- Guideline, das Regelwerk für Halbleiter-Fertigungseinrichtungen, gilt als das Aushängeschild der SEMI-Guidelines im Bereich der Sicherheit. Weitere SEMI-Guidelines sind derzeit in der Entwicklung. SEMI S2 Die SEMI S2-Guideline definiert die Mindestanforderungen an die Sicherheit der bei der Halbleiterfertigung eingesetzten Produkte. Diese Anforderungen umfassen mögliche Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen wie beispielsweise: mechanische, elektrische und chemische Gefahren, ionisierende und nicht-ionisierende Strahlen, Erdbeben, Belüftung, Umwelteinflüsse, Brandschutz und Ergonomie. Dabei verweist oder stützt sich die SEMI S2- Guideline auf andere SEMI-Guidelines. Ist SEMI-Konformität ein Muss? Die Konformität mit der SEMI S2-Guideline ist inzwischen sowohl national als auch international in vielen Fällen Teil der Vertragsbedingung. Das gilt beispielsweise für die Halbleiterhersteller Intel, Texas Instruments, IBM, AMD, SGS Thompson, Phillips, und Motorola. Seit Kurzem fordern auch einige öffentliche Auftraggeber die Einhaltung der maßgeblichen Forderungen der SEMI S2-Guideline. Der Grund: Es mangelt an alternativen Regelwerken, um sicherzustellen, dass die Fertigungseinrichtungen die Anforderungen an die elektrische Sicherheit und den Brandschutz erfüllen. TÜV SÜD berät, prüft und zertifiziert. So können Hersteller vollständige SEMI-Berichte anfordern, die auf Tests von Fertigungseinrichtungen, Vor-Ort-Inspektionen und der Prüfung der technischen Unterlagen basieren. Außerdem vergibt TÜV SÜD das SEMI-Zeichen, das die Konformität mit der SEMI-Guideline dokumentiert. Für den europäischen Markt ist darüber hinaus die CE-Kennzeichnung verpflichtend, hierzu erhalten Sie ebenfalls kompetente Beratung und Unterstützung von TÜV SÜD. Möchten Sie mehr über das Thema SEMI erfahren? Am Mittwoch, den 29. November 2011, findet dazu von 10 bis 11 Uhr ein kostenloses Webinar mit dem Autor dieses Artikels, Markus Pflüger, statt. Hier können Sie sich direkt anmelden. Weitere Informationen zu den SEMI-Dienstleistungen von TÜV SÜD finden Sie unter Kostenloses Webinar Markus Pflüger markus.pflueger@tuev-sued.de Am findet das kostenlose TÜV SÜD-Webinar SEMI Safety Guidelines für die Halbleiterindustrie mit Informationen zu den neusten Standards und Richtlinien in der Halbleiterindustrie statt, zu dem Sie sich unter anmelden können.

5 Seite 5 EMV-Konformität für ortsfeste Anlagen Ortsfesten Anlagen müssen die grundlegenden Anforderungen der EMV-Richtlinie erfüllen. Doch wie kann die Konformität von komplexen und oft erst am späteren Standort assemblierten ortsfesten Anlagen mit den grundlegenden Anforderungen der EMV-Richtlinie nachgewiesen werden? Hinweise hierzu erhält man zum einen aus Kapitel III der EMV-Richtlinie und zum anderen durch den kostenlosen EU-Leitfaden zur EMV-Richtline, dessen Inhalt in diesem Artikel überarbeitet und gekürzt aufbereitet wurde. Eine ortsfeste Anlage bezeichnet eine besodere Kombination von unterschiedlichen Geräten oder Einrichtungen, die miteinander verbunden und installiert werden und dauerhaft an einem vorbestimmten Ort betrieben werden. Auch wenn für ortsfeste Anlagen nach der EMV- Richtlinie (Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004) keine CE-Kennzeichnung vorgesehen und keine Konformitätserklärung erforderlich ist, sieht die EMV-Richtlinie vor, dass auch für ortsfeste Anlagen, bewegliche Anlagen, große Maschinen und Netze die gleichen grundlegenden Anforderungen gelten, wie sie auch für Geräte gelten. Unter diesen grundlegenden Anforderung versteht die EMV-Richtlinie in Anhang I, dass die Störaussendung der Betriebsmittel wie Anlagen, Maschinen, Geräte keine Pegel erreichen, welche andere Betriebsmittel stören. Ferner muss die Störfestigkeit / Immunität hinreichend hoch sein, um ohne unzumutbare Beeinträchtigungen bestimmungsgemäß arbeiten zu können. EU-Leitfaden zur EMV-Richtlinie Die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen kann den prüfenden Behörden durch nachfolgend beschriebenes Verfahren dargelegt werden: 1. Alle Komponenten und Teile werden wie vorgeschrieben verwendet Die ortsfeste Anlage besteht aus mehreren Komponenten und Teilen. Die Hersteller dieser Komponenten und Teile stellen dem Anlagenbauer üblicherweise Anweisungen zur EMV-konformen Installation und Nutzung im Rahmen der Installationsanweisung und Nutzungsanweisung zur Verfügung. Jede dieser Anweisungen muss beim Entwurf, der Fertigung und der Installation der Anlage nachweislich für jede Komponente und jedes Teil befolgt und umgesetzt werden, auch bei großen Maschinen. Dies gilt auch für Geräte, welche nicht unter die EMV-Richtlinie fallen sowie für Komponenten speziell für den Einsatz in der ortsfesten Anlage. Beispielsweise können die Anweisungen Angaben enthalten über die definierte Umgebung der Anlage, insbesondere zur EMV-Umgebung, zusätzlich erforderliche Einrichtungen wie beispielsweise Schutzvorrichtungen oder Filter, den Typ und die Länge von Leitungen zum externen Anschluss, die Benutzungsbedingungen und besondere EMV-Vorkehrungen wie zum Beispiel Potentialausgleichserdung etc. 2. Entwurf, Fertigung und Installation der Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik Per Definition versteht man unter den Allgemein anerkannten Regeln der Technik das sachgerechte technische Verhalten unter Berücksichtigung der für die jeweilige ortsfeste Anlage geltenden Normen und Verfahrensregeln. Insbesondere auf dem Gebiet der EMV entwickeln sich die anerkannten Regeln der Technik ständig weiter. Der Interessierte findet hierzu eine breite Auswahl an Kursen, Handbüchern, technischen Berichten zum Thema EMV oder von Normungsgremien veröffentlichte Leitlinien bezüglich der Störaussendung und Störfestigkeit von Anlagen. Jedoch können oftmals nicht alle örtlichen Bedingungen der Anlage am Aufstellungsort durch die Normen und Regeln abgedeckt werden. Deshalb ist es nützlich, grundsätzliche EMV-Kenntnisse für die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik zu kennen und anzuwenden: Die Kopplungsmechanismen wie beispielsweise galvanische Kopplung, kapazitive-, induktive- und Strahlungskopplung und übliche Maßnahmen dagegen wie etwa Potentialausgleichserdung, galvanische Entkopplung, Kabelauswahl, Abschirmung und Entfernung, Reduzierung der Störaussendung durch konstruktives EMV-Design wie zum Beispiel durch den Einbau von Filtern, Ferriten, optimierte Leitungsführung und Nutzung von geschirmten Gehäusen, Erhöhung der Störfestigkeit etwa durch Filter und geschirmte Gehäuse. 3. Dokumentation Die Dokumentation sollte den prüfenden Behörden zeigen, dass die ortsfeste Anlage so entworfen, gefertigt und aufgebaut wurde, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt und die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden. Entsprechend der Komplexität der Anlage kann der Nachweis einfach erstellt werden beispielsweise durch die Archivierung der Montage-, Benutzungs- und Service-Anleitungen. Es ist aber auch möglich, dass für den Nachweis sehr detaillierte Unterlagen erforderlich sind etwa bei der Zusammenstellung der getroffen EMV-Maßnahmen zur Reduktion der Störaussendung (gestrahlt und leitungsgebunden) und der Störfestigkeit (gestrahlt und leitungsgebunden). Hilfreich und meist auch ausreichend sind in der Regel Auszüge aus der vorhandenen Dokumentation zur Konstruktion und Installation, welche auch die EMV-Anforderungen enthalten. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass neben der hier betrachteten EMV-Richtlinie für eine Anlage weitere Richtlinien der EU relevant sein können: Maschinen-Richtlinie, Medizinprodukte- Richtlinie, Niederspannungs-Richtlinie, Richtlinie für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen etc. Hier finden Sie den kostenlosen Leitfaden zur EMV-Richtlinie der Europäischen Union. Weitere Informationen rund ums Thema EMV erhalten Sie hier. Stefan Kammerl stefan.kammerl@tuev-sued.de

6 Seite 6 Sicherheit bei Buchhaltungssoftware Zu einer erfolgreichen Unternehmensführung gehört eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Und hier spielt die eingesetzte Software eine wichtige Rolle. Denn diese muss einfach zu bedienen sein, aber vor allem die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), also die gesetzlichen Anforderungen, erfüllen. Denn genau das müssen die Anwender von Buchhaltungssoftware beim Jahresabschluss belegen. Für die Hersteller bedeutet das: Um am Markt bestehen zu können, ist der Nachweis über die Erfüllung von GoBS ein Muss. An Rechnungslegungssoftware werden durch das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO) zwingende Anforderungen gestellt, um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und damit die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu gewährleisten. Die allgemeinen Anforderungen sind in den 238, 239 und 257 HGB und gleichlautend in den 145 und 146 AO gesetzlich geregelt. Weiter spezifizierte und relevante Anforderungen und Grundlage der GoBS-Zertifizierung sind beispielsweise: die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung GoB bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1) die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung GoB beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren (IDW RS FAIT 3), die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.v. (AWV) sowie das dazu ergangene Begleitschreiben des Bundesministers der Finanzen, das Schreiben des Bundesministers der Finanzen Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) vom sowie die umsatzsteuerlichen Anforderungen. Der Weg zum GoBS-Zertifikat Bei der GoBS-Zertifizierung arbeiten die Experten von TÜV SÜD mit staatlich geprüften Wirtschaftsprüfern zusammen. Zu Beginn erfolgen eine Bestandsaufnahme des Prüfungsobjektes sowie eine Überprüfung der grundsätzlichen formalen Ordnungsmäßigkeitsanforderungen. Aufbauend werden drei Bereiche vertiefend untersucht. Prüfung der Verarbeitungsfunktionen Neben der Einhaltung der GoB, wie beispielsweise die Gewährleistung der Beleg-, Journal- und Kontenfunktion, werden auch die programmierten Verarbeitungsregeln geprüft, wie zum Beispiel die Richtigkeit der Programmabläufe und programmierten Verarbeitungsregeln und die Wirksamkeit der enthaltenen Plausibilitätskontrollen. Prüfung der Softwaresicherheit Die Prüfung der Softwaresicherheit untergliedert sich in drei Bereiche. Zunächst erfolgt die Differenzierung von/der Zugriffsberechtigungen. Dazu zählen etwa unterschiedliche Benutzerprofile zur Abbildung der Funktionstrennung und die individuelle Zuordnung von Benutzerberechtigungen. Darüber hinaus steht das Datensicherungs- und Wiederanlaufverfahren auf dem Prüfstand. Im Rahmen dessen wird unter anderem die periodische Sicherung von Daten und Programmen sowie das Vermeiden eines Datenverlustes bei Systemabstürzen untersucht. Außerdem beurteilen die unabhängigen Experten die Prozesse der Softwareerstellung. Dabei achten sie beispielsweise auf Programmentwicklung, -wartung und -freigabe sowie eine ordnungsgemäße Versionsführung und darauf, dass diese Prozesse dauerhaft eingehalten werden. Prüfung der Dokumentation Zur Prüfung der Dokumentation gehören zum Beispiel die Beschreibung der sachlogischen und programmtechnischen Lösung, aber auch die Maßnahmen zur Wahrung der Programmidentität und Integrität der Daten. Die Teilergebnisse und Fehlerklassifizierungen werden als Teil der laufenden Berichterstattung kommuniziert. Dazu zählen aber auch Hinweise zur Beseitigung eventueller Mängel vor Abschluss der Prüfung. Das GoBS-Zertifikat ermöglicht Herstellern eine kontinuierliche Produktverbesserung durch Qualitätssicherung und gibt den Anwendern Sicherheit. Denn Jahresabschlussprüfer müssen nachweisen, dass die eingesetzte Software die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Weitere Informationen rund um die GoBS-Zertifizierung finden Sie hier. Siegfried Muckenschnabl siegfried.muckenschnabl@tuev-sued.de

7 Seite 7 Handlungsbedarf! EN ISO ersetzt EN Das bedeutet: Der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen von Sicherheitsfunktionen wird mit probabilistischen Werten, also Wahrscheinlichkeiten, und Berechnungsverfahren, wie in der Norm beschrieben, geführt. Sicherheitsfunktionen stehen hier für die Funktion einer Maschine, wobei ein Ausfall der Funktion zur unmittelbaren Erhöhung des Risikos/der Risiken führen kann. Veränderter Risikograph Unter einer Risikobeurteilung versteht man das gesamte Verfahren, das eine Risikoanalyse und Risikobewertung umfasst. Das Ergebnis der Risiko - beurteilung nach der alten Norm waren die Steuerungskategorien B, 1, 2, 3 und 4. Das Ergebnis nach der neuen Norm ist der Performance Level (PL) a, b, c, d und e. Der Ausfallschutz aufgrund einer gemeinsamen Ursache (Common Cause Failure, CCF): Dieser beschreibt Ausfälle verschiedener Einheiten aufgrund eines einzelnen Ereignisses, wobei diese Ausfälle nicht auf einer gegenseitigen Ursache beruhen. Schutz vor systemabhängigen Störungen Gegebenenfalls Anforderungen an die Software (V-Modell) Für Hersteller bedeutet die neue Norm mehr Freiheiten, denn sie können individuell entscheiden, mit welchen Maßnahmen der PL-Wert erreicht wird. Gleichzeitig haben sich aber die Anforderungen an die technische Dokumentation erhöht. Am 1. Januar 2012 verliert die Norm EN 954-1: Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen ihre Vermutungswirkung unter der Maschinenrichtlinie. Sie wird von der EN ISO abgelöst. Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen müssen schnell handeln, um den Betrieb und Verkauf ihrer Produk te im neuen Jahr nicht zu gefährden und den aktuellen Stand der Technik der Produkte zu gewährleisten. TÜV SÜD hat zur Unterstützung der von der Normänderung betroffenen Unternehmen die Dienstleistung Upgrade von EN zur EN ISO eingeführt. Damit können unangemessene technische Lösungen vermieden und Kosten reduziert werden. Die wesentlichen Unterschiede zwischen EN und EN ISO An der wesentlichen Systematik zur Durchführung einer Risikobewertung hat sich durch die EN ISO nichts geändert. Neu sind allerdings die deterministischen Werte und die Berechnungsmethoden zum Nachweis der Erreichung der notwendigen Sicherheitsintegrität. Der Performance Level stellt einen diskreten Level dar, der die Fähigkeit von sicherheitsbezogenen Teilen einer Steuerung spezifiziert, um eine Sicherheitsfunktion unter vorhersehbaren Bedingungen auszuführen. Der Begriff Kategorie wird weiter verwendet und beschreibt die Einstufung der sicherheitsbezogenen Teile einer Steuerung zum einen bezüglich ihres Widerstandes gegen Fehler. Zum ande - ren aber auch bezüglich ihres nachfolgenden Verhaltens bei einem Fehler, das erreicht wird durch die Anordnungsstruktur der Teile, der Fehlererkennung und/oder ihrer Zuverlässigkeit. Zur Berechnung des PL werden Zuverlässigkeitsdaten der einzelnen Komponenten beziehungsweise Kanäle des Systems benötigt, wie: Der MTTF-Wert: Dieser entspricht der mittleren Zeit bis zum gefahrbringenden Ausfall und gilt für Komponenten. Der MTTF-Wert ist ein Erfahrungswert. Außerdem ist der B10d-Wert für elektromechanische Komponenten erforderlich. Dieser entspricht der Anzahl von Zyklen, die vergehen bis zehn Prozent der Komponenten gefährlich ausgefallen sind. Der Diagnosedeckungsgrad (Diagnostic Coverage, DC): Dieser ist das Maß für die Wirksamkeit der Diagnose. Die Diagnose entspricht dem Verhältnis der Ausfallrate der bemerkten gefährlichen Ausfälle zur Ausfallrate der gesamten gefährlichen Ausfälle. Upgrade von EN zur EN ISO TÜV SÜD unterstützt Hersteller dabei, die geeigneten Maßnahmen zur Erfüllung der neuen Norm zu identifizieren. Nach Review der Unterlagen wird die Risikobeurteilung überarbeitet, der PL bestimmt und berechnet sowie die Hard- und Software der Steuerung überprüft. So sind die Hersteller bestens gerüstet für die Zertifizierung nach EN ISO TÜV SÜD-Services zur Funktionalen Sicherheit Entwicklungsbegleitung Management der Funktionalen Sicherheit (FSM) Entwurf und Integration Vorabnahme Konformitätsprüfung Zertifizierung und Zulassung Prüfung der sicherheitsrelevanten Software Upgrade von EN zur EN ISO Konformitätscheck Modernisierung Joachim Weber joachim.weber@tuev-sued.de

8 Seite 8 Kostenlose Webinare für Sie Am findet von 10:00 11:00 Uhr das kostenlose TÜV SÜD-Webinar SEMI Safety Guidelines für die Halbleiterindustrie statt, zu dem Sie sich unter anmelden können. Webinare sind online durchgeführte Präsentationen und Seminare. Um daran teilnehmen zu können benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetverbindung und Soundkarte sowie ein Headset bzw. Lautsprecher. Und die Vorteile liegen auf der Hand: Sie erhalten kostenlos Expertenwissen zu den verschiedensten Themen und das in Minuten! Sie können direkt mit den Referenten in Kontakt treten und Ihre Fragen stellen. Sie müssen Ihr Büro nicht verlassen, es fallen weder Reisekosten noch Teilnahmegebühren an Am findet von 10:00 11:00 Uhr das kostenlose TÜV SÜD-Webinar Building Integrated PV statt, zu dem Sie sich unter anmelden können. Ihr Kontakt zu TÜV SÜD Product Service Kompetenzzentrum Softwarequalität Ridlerstr München Tel.: Kompetenzzentrum EMV Äußere Frühlingstraße Straubing Tel.: Kompetenzzentrum Umweltsimulation Dudenstraße Mannheim Tel.: Kompetenzzentrum Industrieelektronik Ridlerstr München Tel.: Kompetenzzentrum Maschinen Gottlieb-Daimler-Str Filderstadt Tel.: HAFTUNGSAUSSCHLUSS Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt TÜV SÜD keine Haftung (weder ausdrücklich noch impliziert) für die Qualität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der in diesem Newsletter enthaltenen Inhalte Dritter und die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen. Ziel dieses Newsletters ist es, allgemein über ein bestimmtes Thema bzw. bestimmte Themen zu informieren. Dabei erhebt der Newsletter jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dementsprechend gelten die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen weder als Consulting noch als fachkundige Beratung oder Dienstleistung. Falls Sie nähere Informationen zu einem der in diesem Newsletter besprochenen Themen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage direkt an uns oder konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann. Die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung seitens TÜV SÜD kopiert oder zitiert werden. Auch der Verweis auf diese Informationen in anderen Publikationen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von TÜV SÜD. Alle Rechte vorbehalten 2011 TÜV SÜD.

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