7 ANHANG ZUM GUTACHTEN: FORMULARE FÜR GESONDERTE PRÄVENTIONS- UND REHABILITATIONSEMPFEHLUNG
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- Silke Brinkerhoff
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1 ANHANG ZUM GUTACHTEN 7 ANHANG ZUM GUTACHTEN: FORMULARE FÜR GESONDERTE PRÄVENTIONS- UND REHABILITATIONSEMPFEHLUNG 7.1 Präventions- und Rehabilitationsempfehlungen für Erwachsene auf der Basis der Informationen der Pflegebegutachtung nach SGB XI Stammdaten antragstellende Person Begutachtung am: Uhrzeit: Pflegebegründende Diagnose(n) ICD 10 ICD 10 weitere Diagnosen: Empfehlungen zur Förderung oder zum Erhalt der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, Prävention und Rehabilitation (über die bisherige Versorgung hinaus) Möglichkeiten zur Förderung oder zum Erhalt der festgestellten Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in den Bereichen: Mobilität, Selbstversorgung und Haushaltsführung durch: Einleitung/Optimierung therapeutischer Maßnahmen: Optimierung der räumlichen Umgebung: Hilfsmittel- und Pflegehilfsmitteleinsatz bzw. dessen Optimierung: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte durch: Einleitung/Optimierung therapeutischer Maßnahmen:
2 Optimierung der räumlichen Umgebung: Hilfsmittel- und Pflegehilfsmitteleinsatz bzw. dessen Optimierung: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen durch: Edukative Maßnahmen/Beratung zur Verbesserung des Wissens um die bestehenden Erkrankungen und zum Umgang mit therapiebedingten Anforderungen: Einsatz, Anleitung bzw. Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit Hilfs-/ Pflegehilfsmitteln und medizinischen Geräten: Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach 20 SGB V keine
3 ANHANG ZUM GUTACHTEN Empfehlungen zur medizinischen Rehabilitation Rehabilitationsbedürftigkeit Die voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe können insbesondere durch eine interdisziplinäre, mehrdimensionale Leistung der medizinischen Rehabilitation abgewendet, vermindert oder deren Verschlimmerung verhütet werden. Maßnahmen der kurativen Versorgung sind nicht ausreichend oder erfolgversprechend. Rehabilitationsbedürftigkeit Die antragstellende Person erscheint zum Zeitpunkt der Begutachtung körperlich und psychisch/ kognitiv in der Lage, mindestens an zwei Therapieeinheiten pro Tag teilzunehmen. ja nein Wenn nein: Die aktive Teilnahmefähigkeit ist ausgeschlossen durch: hochgradige körperliche Schwäche, z. B. fortgeschrittene Kachexie bei onkologischer Erkrankung stark verminderte kardiale oder pulmonale Belastbarkeit, z. B. Luftnot bereits in Ruhe große Wunden/Dekubitalgeschwüre schwere Orientierungsstörungen, z. B. mit Wanderungstendenz ausgeprägte psychische Störungen, beispielsweise akute Wahnsymptomatik Antriebsstörungen, z. B. bei schwerer Depression nicht beeinflussbare Fremd- oder Selbstgefährdung fehlende Kooperations- und Einsichtsfähigkeit aufgrund psychischer oder fortgeschrittener dementieller Störungen die Therapie beeinträchtigende Abhängigkeitserkrankungen geplante Operationen oder Krankenhausaufnahme sonstige Gründe: Rehabilitationsziele Es bestehen folgende realistisch erreichbare und für die antragstellende Person alltagsrelevante Rehabilitationsziele, z. B. Verbesserung oder Erhaltung in Bezug auf Gehfähigkeit, Transfer, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Kommunikation, Krankheitsbewältigung, Erhalt der Mobilität, Erlernen von Ersatzstrategien:
4 Empfehlung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation Anhand der dem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI zugrunde liegenden Informationen besteht die Indikation für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Zuweisungsempfehlung: geriatrische Rehabilitation indikationsspezifische Rehabilitation, welche ambulante Durchführung in einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung durch mobile Rehabilitation im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld, weil stationäre Durchführung, Begründung: keine ausreichende Mobilität keine ausreichende physische und psychische Belastbarkeit für ambulante Rehabilitation ständige ärztliche und pflegerische Betreuung (auch nachts) erforderlich häusliche Versorgung nicht sichergestellt zeitweilige Distanzierung vom häuslichen Umfeld erforderlich ambulante Rehabilitation zum Erreichen der Reha-Ziele nicht ausreichend sonstige Gründe Hinweise auf besondere Anforderungen an die Rehabilitationseinrichtung: Beratung zur Umsetzung der empfohlenen rehabilitativen Leistungen erforderlich
5 ANHANG ZUM GUTACHTEN Wenn Einzelmaßnahmen ausreichen Anhand der dem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI zugrunde liegenden Informationen wird keine Empfehlung zur Einleitung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation gegeben. Es werden folgende Hinweise und Empfehlungen gegeben: Die aktuellen Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung oder pflegerischen Maßnahmen erscheinen ausreichend, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu vermindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Es wird empfohlen, mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abzuklären, ob die unter bis genannten weiteren therapeutischen Maßnahmen eingeleitet werden können. Es wird empfohlen, die anderen unter bis genannten Empfehlungen einzuleiten. Es wird die Einleitung bzw. Optimierung aktivierend pflegerischer Maßnahmen empfohlen. Es ergeben sich zwar Hinweise für die Empfehlung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, aktuell liegt jedoch keine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit vor. Die Wirkung/der Erfolg einer abgeschlossenen oder derzeit stattfindenden Rehabilitationsmaßnahme soll abgewartet werden. Es wird keine realistische Möglichkeit gesehen, die Pflegebedürftigkeit zu vermindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Rehabilitationsmaßnahme wurde bereits bewilligt (Bewilligungsbescheid liegt vor). Weitere Abklärung empfohlen, weil Sonstiges:
6 Präventions- und Rehabilitationsempfehlungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre auf der Basis der Informationen aus der Pflegebegutachtung nach SGB XI Stammdaten antragstellende Person Begutachtung am: Uhrzeit: Pflegebegründende Diagnose(n) ICD 10 ICD 10 weitere Diagnosen: Empfehlungen zur Förderung oder zum Erhalt der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, Prävention und Rehabilitation (über die bisherige Versorgung hinaus) Möglichkeiten zur Förderung oder zum Erhalt der festgestellten Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in den Bereichen: Mobilität, Selbstversorgung und Haushaltsführung durch: Einleitung/Optimierung therapeutischer Maßnahmen: Optimierung der räumlichen Umgebung: Hilfsmittel- und Pflegehilfsmitteleinsatz bzw. dessen Optimierung: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte durch: Einleitung/Optimierung therapeutischer Maßnahmen: Optimierung der räumlichen Umgebung: Hilfsmittel- und Pflegehilfsmitteleinsatz bzw. dessen Optimierung:
7 ANHANG ZUM GUTACHTEN KINDER Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen durch: Edukative Maßnahmen/Beratung zur Verbesserung des Wissens um die bestehenden Erkrankungen und zum Umgang mit therapiebedingten Anforderungen: Einsatz, Anleitung bzw. Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit Hilfs-/ Pflegehilfsmitteln und medizinischen Geräten: Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach 20 SGB V keine
8 Empfehlungen zur medizinischen Rehabilitation Rehabilitationsbedürftigkeit Die voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe können insbesondere durch eine interdisziplinäre, mehrdimensionale Leistung der medizinischen Rehabilitation abgewendet, vermindert oder deren Verschlimmerung verhütet werden. Maßnahmen der kurativen Versorgung sind nicht ausreichend oder erfolgversprechend. Rehabilitationsfähigkeit Die antragstellende Person erscheint zum Zeitpunkt der Begutachtung körperlich und psychisch/ kognitiv in der Lage, mindestens an zwei Therapieeinheiten pro Tag teilzunehmen. Ja Nein Wenn nein: Die aktive Teilnahmefähigkeit ist ausgeschlossen durch: hochgradige körperliche Schwäche, z. B. infolge eingreifender hämatologischer/onkologischer Therapie stark verminderte kardiale oder pulmonale Belastbarkeit, z. B. Luftnot bereits in Ruhe fehlende Kooperations- und Einsichtsfähigkeit aufgrund ausgeprägter mentaler Störungen (z. B. schwere geistige Behinderung) therapieresistente Krampfanfälle Antriebsstörungen, z. B. schwer beherrschbare Hyperaktivität, schwere Depression große Wunden/Dekubitalgeschwüre nicht beeinflussbare Fremd- oder Selbstgefährdung die Therapie beeinträchtigende Abhängigkeitserkrankungen geplante Operationen oder Krankenhausaufnahme sonstige Gründe: Rehabilitationsziele Es bestehen folgende realistisch erreichbare und für das Kind alltagsrelevante Rehabilitationsziele (z. B. Erlernen, Verbesserung oder Erhalten des Gehens, Transfer, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Kommunikation, Krankheitsbewältigung, Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens, krankheitsspezifische Schulung unter Einbeziehung der Eltern):
9 ANHANG ZUM GUTACHTEN KINDER Empfehlung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation Anhand der dem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI zugrunde liegenden Informationen besteht die Indikation für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Zuweisungsempfehlung: Rehabilitation für Kinder und Jugendliche mit Schwerpunkt z. B. Atemwegserkrankung (Mukoviszidose, Asthma bronchiale), neuropädiatrische Erkrankungen, psychische/psychosomatische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (z. B. ADHS), Adipositas, Hauterkrankungen (z. B. Neurodermitis) Familienorientierte Rehabilitation (FOR) nach aufwendiger Krebsbehandlung, Zustand nach Organtransplantationen oder Operationen am Herzen, Mukoviszidose Hinweise auf besondere Anforderungen an die Rehabilitationseinrichtung: Beratung zur Umsetzung der empfohlenen rehabilitativen Leistungen erforderlich
10 Wenn Einzelmaßnahmen ausreichen Anhand der dem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI zugrunde liegenden Informationen wird keine Empfehlung zur Einleitung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation gegeben. Es werden folgende Hinweise und Empfehlungen gegeben: Die aktuellen Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung oder pflegerischen Maßnahmen erscheinen ausreichend, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu vermindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Es wird empfohlen, mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abzuklären, ob die unter Möglichkeiten zur Verbesserung (ggf. Erhalt) der festgestellten Selbständigkeit und der Fähigkeiten genannten weiteren therapeutischen Maßnahmen eingeleitet werden können. Es wird empfohlen, die anderen unter Möglichkeiten zur Verbesserung (ggf. Erhalt) der festgestellten Selbständigkeit und der Fähigkeiten genannten Empfehlungen einzuleiten. Es wird die Einleitung bzw. Optimierung aktivierend pflegerischer Maßnahmen empfohlen. Es ergeben sich zwar Hinweise für die Empfehlung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, aktuell liegt jedoch keine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit vor. Die Wirkung/der Erfolg einer abgeschlossenen oder derzeit stattfindenden Rehabilitationsmaßnahme soll abgewartet werden. Es wird keine realistische Möglichkeit gesehen, die Pflegebedürftigkeit zu vermindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Rehabilitationsmaßnahme wurde bereits bewilligt (Bewilligungsbescheid liegt vor). Weitere Abklärung empfohlen, weil Sonstiges:
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